Protokoll der Landratssitzung vom 10. Mai 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 10. Mai 2001 |
Nr. 1046
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2001/038
Interpellation von Bruno Krähenbühl vom 8. Februar 2001: Bewilligung / Nichtbewilligung von öffentlichen Kundgebungen / Demonstrationen. Schriftliche Antwort vom 10. April 2001
Bruno Krähenbühl
zeigt sich von der regierungsrätlichen Antwort nicht voll befriedigt, will sich jedoch mit einer kurzen Stellungnahme begnügen.
Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass für die Bewilligung resp. das Verbot von Demonstrationen das Strassengesetz aus dem Jahre 1986 genüge.
Das Bewilligungswesen ist im Gesetz am Begriff des gesteigerten Gemeingebrauches aufgehängt. Dies deckt die künftigen Bedürfnisse jedoch nicht mehr ab.
In der Antwort zur Frage 2. behauptet die Regierung, der heutige Art. 26 der Bundesverfassung normiere lediglich zuvor ungeschriebenes Verfassungsrecht. Das stimmt so aber nicht.
Mehrere Autoren halten übereinstimmend fest, dass Art. 36 der neuen Bundesverfassung eine materielle Neuerung und keine Nachschreibung beinhaltet. Dies müsste eigentlich dazu führen, dass schwerwiegende Einschränkungen, dazu gehört ein Demonstrationsverbot, eine gesetzliche Grundlage erfordern.
Die Wahrung der verfassungsmässigen Grundrechte gehört zu den nobelsten Aufgaben eines Parlaments. Eine schleichende Einschränkung der Grundrechte stellt deshalb eine permanente Gefahr dar.
Uebereilte Verbote von Demonstrationen können die liberale Grundhaltung unseres Staatswesens brüchig werden lassen.
Abschliessend windet Bruno Krähenbühl dem Justiz- und Polizeidirektor RR Andreas Koellreuter, welcher immer für die liberalen Grundsätze des Staates einstand, ein Kränzchen.
Er erinnert daran, dass mit dem Verbot von Demonstrationen keinerlei gesellschaftliche Probleme zu lösen sind, hier seien andere Mittel gefragt.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet..
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1047
5 2001/052
Interpellation von Thomas Haegler vom 22. Februar 2001: "Umstrittene" Kaderplanung bei der Kantonspolizei. Schriftliche Antwort vom 10. April 2001
Thomas Haegler erklärt sich von der Antwort befriedigt, möchte jedoch eine kurze Erklärung abgeben.
Er frage sich, ob der Buchhalter, der die Nachfolge eines pensionierten Polizeioffiziers antritt, für diese Aufgabe genügend qualifiziert sei.
Er hoffe, dass künftig bei der Besetzung von Vakanzen das interne Personal Vorrang geniesse.
RR Andreas Koellreuter bezeichnet die Unterstellung des Interpellanten, dass ein diplomierter Buchhalter nicht in der Lage sei die Anforderungen der Vakanz zu erfüllen, als Mobbing gegen die gewählte Person. Dagegen verwehre er sich in aller Form.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1048
6 2001/072
Postulat von Daniel Wyss vom 22. März 2001: Für eine ethisch - ökologische Pensionskasse BL. Ein Beitrag zur Nachhaltigkeit
Peter Brunner erklärt, dass sich die Regierung bereit erklärt das Postulat entgegenzunehmen und dieses gleichzeitig abzuschreiben.
Regierungsrat Adrian Ballmer bemerkt einleitend, dass es sich bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse um eine paritätische Vorsorgeeinrichtung gemäss dem Bundesgesetz für die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG handelt. Für die Anlagepolitik ist gemäss BVG der paritätisch zusammengesetzte Verwaltungsrat zuständig.
Für eine Pensionskasse gilt langfristig die Gleichung, dass die Leistungen der Kasse an die Versicherten plus die Kosten der Kasse gleich hoch sein müssen wie die Beiträge von Arbeitgeber und Versichertem plus dem Vermögensertrag der Kasse.
Wenn gute bis sehr gute Leistungen zu vernünftigen Beiträgen erwartet werden muss auch der Vermögensertrag optimal ausfallen.
Der Regierungsrat ist auch der Auffassung, dass für Vermögensanlagen von Pensionskassen nebst den klassischen Kriterien wie Renditeerwartung, Risikofähigkeit und Liquiditätsbedarf auch ethische, soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen sind.
Zu Pkt. 1.
Die Basellandschaftliche Pensionskasse hält ihre Anlagepolitik nicht in den Statuten sondern in ihrem Reglement fest. Dieses verpflichtet die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates, ihre Handlungen und Entscheidungen nicht nur auf die wirtschaftlichen sondern auch auf die ethischen Bedürfnisse abzustellen.
Die heutige Anlagestrategie hat zum Ziel, die Kriterien Renditeerwartung, Risikofähigkeit, Liquiditätsbedarf und soziale und ökologische Nachhaltigkeit in einem ausgewogenen Verhältnis zum Tragen zu bringen.
Die Pensionskasse hat in ihrem Portefeuille derzeit keine unsozialen resp. unökologischen Anlagen.
Der Vorschlag des Postulanten, einen bestimmten Mindestprozentsatz von ethisch und ökologischen Anlagen vorzuschreiben, erachtet die Geschäftsleitung der Pensionskasse nicht als zweckmässig, da möglichst das gesamten Anlagenpaket diesen Kriterien standhalten soll.
Es ist vorgesehen, die Dienste eines Beratungsunternehmens in Anspruch zu nehmen, welches mit einem sogenannten Screening die Nachhaltigkeit sämtlicher Anlage prüfen kann.
Wenn aufgrund einer derartigen Ueberprüfung problematische Positionen erkannt werden, werden diese aktiv oder passiv bearbeitet.
Zu Pkt. 2
Die Pensionskassen sind gesetzlich zur Rechenschaftsablage gegenüber dem Publikum und zur Offenlegung ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet. Dieser Pflicht kommt die BLPK mit dem Publikationsorgan "Aktuell", ihrer Homepage und dem Geschäftsbericht nach.
Die BLPK handelt nach folgendem Grundsatz:
" Eine Investition, deren Gewinn gezielt auf Kosten anderer erwirtschaftet wird oder deren Gewinn letztlich nur einzelnen profitorientierten Menschen, in keiner Weise aber dem Gemeinwohl zugute kommt, darf nicht als gerecht bezeichnet werden."
Zu Pkt. 3
Die BLPK nimmt ihre Aktionärsrechte unmittelbar wahr wo sie Handlungsbedarf ausmacht und mittelbar über Aktienvertreter, wenn kein Handlungsbedarf ersichtlich ist.
Der Begriff "shareholder value" ist keineswegs mit kurzfristigen Börsengewinnen gleichzusetzen, sondern bedeutet Anlageperformance und gehört zur eigentlichen Kernaufgabe der BLPK. Dabei steht allerdings nicht das schnelle Geld, sondern eine nachhaltige Wertsteigerung im Vordergrund.
Daniel Wyss bedankt sich für die detaillierten Ausführungen.
Pensionskassengelder stellen seines Erachtens eine Börsenmacht dar. Die BLPK beispielsweise betreut 4 Mia. Franken.
Daniel Wyss zeigt sich positiv überrascht über die Aktivitäten der BLPK. Damit wird bereits heute ein Grossteil seiner Forderungen erfüllt.
Offen sei jedoch noch das Festschreiben seiner Forderungen im Anlagereglement.
Deshalb beantrage er vor einer Abschreibung des Postulats, das revidierte Anlagereglement abzuwarten um zu prüfen, ob seinen Forderungen Nachachtung verschafft wurde.
Dölf Brodbeck bittet namens der FDP Fraktion den Vorstoss zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.
Der Stossrichtung des Postulats erteile er seine Zustimmung, ausserdem bestehen gute Voraussetzungen punkto Berücksichtigung der ethischen Gesichtspunkte.
Andererseits vertrete die FDP die Meinung, dass im hartumkämpften Markt des Fondgeschäftes den Organen einer Unternehmung ein gewisser Handlungsspielraum eingeräumt werden muss .
Die FDP stellt fest, dass es sich hier um ein Postulat handelt, welches mit der Forderung des Festschreibens motionäre Elemente enthält.
Roland Laube hält fest, dass die SP Fraktion die Anliegen des Postulates unterstützt und diesem darum auch zustimmt.
Wie der Postulant selber, so habe auch die SP den Eindruck, dass eine Abschreibung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre.
Gemäss den Ausführungen RR Adrian Ballmers wird den Intensionen des Vorstosses bereits heute weitgehend nachgelebt, weshalb ein verbindliches Festhalten lediglich noch einer Formsache gleichkäme.
Der Vorstoss kann als sehr grosszügig formuliert bezeichnet werden, daher sollten wenigstens die Minimalanforderungen im Anlagereglement verbindlich festgehalten werden.
Im übrigen stelle er in der Argumentation RR Adrian Ballmers einen gewissen Widerspruch fest, indem er einerseits darauf hinweise, dass die BLPK bereits heute keine unethischen und unökologischen Anlagen besitze, er andererseits jedoch betone, dass eine Pensionskasse nicht nur diesen Kriterien verpflichtet sein könne.
Deshalb erscheine ihm das verbindliche Festschreiben im Anlagereglement umso wichtiger.
Regierungsrat Adrian Ballmer wirft ein, das sich die Pensionskasse ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst sei.
Da mit dem Prüfen und Berichten das Postulat als erfüllt gelten kann, besteht kein Grund dieses nicht abzuschreiben.
Die Kompetenz liegt nicht beim Regierungsrat, sondern beim paritätisch zusammengesetzten Verwaltungsrat der Pensionskasse.
Bereits heute hält das Anlagereglement fest, dass nebst der ökonomischen auch die ethische Dimension entsprechend zu berücksichtigen ist.
Viel wesentlicher als das Festschreiben im Reglement sei für ihn, das den Prinzipien in der Praxis nachgelebt werde.
Eugen Tanner glaubt, dass mit diesem Vorstoss in einen Bereich Einfluss genommen wird, in dem weder Regierung noch Landrat über Kompetenzen verfügt.
Er unterstützt deshalb namens der CVP den Regierungsantrag.
://: Das Postulat wird überwiesen und gleichzeitig als erfüllt abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1049
7 2001/053
Interpellation von Madeleine Göschke vom 22. Februar 2001: Informationspolitik des Flughafens zu einer Notlandung am 22. Januar und zu einem Tiefflug am 8. Februar. Schriftliche Antwort vom 10. April 2001
Madeleine Göschke bedankt sich für die schriftliche Beantwortung durch die Regierung und beantragt die Diskussion.
://: Der Landrat bewilligt die von Madeleine Göschke beantragte Diskussion.
Madeleine Göschke zeigt sich aus folgenden Gründen mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden:
- Sämtliche technischen Ausdrücke in der Antwort der Regierung sind dem Funkverkehr des Flughafens entnommen.
- Sollte es sich bei besagtem Flug tatsächlich um eine technisch bedingte Rückkehr gehandelt haben, sei ihr nicht klar, weshalb man die Feuerwehr auf das Rollfeld beordert hat.
Ein ehemaliges Kadermitglied des Flughafens habe sie darüber informiert, dass immer, wenn die Feuerwehr anwesend ist, dies auf eine ernste Lage hindeute.
- Ein Tiefflug beinhaltet immer ein Risiko. Die Mindestflughöhe werde offensichtlich nicht den Bedürfnissen der Bevölkerung sondern dem Abflug und der Landung angepasst.
In der Antwort der Regierung werde mit einer Höhe von 540 m ü.M. operiert. Da das Westplateau bei Binningen jedoch bereits 300 m ü.M. liegt, flog das Flugzeug lediglich ca. 200 m über dem Gelände.
- Die Antwort des Regierungsrates ist beinahe identisch mit der Medienmitteilung des Flughafens.
Regierungsrat Adrian Ballmer erwidert, dass sich die Regierung auf die Informationen abstützen müsse, welche sie seitens des Flughafens erhalte.
Was die Feuerwehr angehe, so sei ihm lieber, diese rücke im Zweifelsfall einmal zu viel als zu wenig aus.
Da die Regierung eine offene Informationspolitik bevorzuge, gehe sie nicht in jedem Fall einig mit derjenigen des Flughafens. Obwohl der Flughafen keine proaktive Kommunikation betreibe, gebe es keine Veranlassung ihm Falschinformationen zu unterstellen.
Alfred Zimmermann fragt sich, ob der Ausdruck "technische Rückkehr" nicht mit dem Wort "Notlandung" gleichgesetzt werden könnte. Der Flughafen tendiere schon lange dazu alles etwas zu schönen.
Das beschriebene Ereignis sei mit demjenigen des Flugzeugabsturzes in Hochwald vergleichbar. Die Aengste der Bevölkerung seien deshalb durchaus real.
Wenn die Regierung die Informationspolitik bereits selber bemängle, sei es an der Zeit diesen Mangel im Verwaltungsrat deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Regierungsrat Adrian Ballmer bezeichnet die Behandlung des Themas an der Oeffentlichkeit als etwas heikel.
Dass nicht alle am Flughafen beteiligten punkto Offentlichkeitsarbeit dieselbe Philosophie verfolgen sei unbestritten.
An einem derart komplexen Gerät wie einem Flugzeug ist immer mit Mängeln zu rechnen. Dass die Frage der Sicherheit für die verantwortlichen an erster Stelle steht, belegen die strikten Vorschriften.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
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