Protokoll der Landratssitzung vom 7. Juni 2001

Nr. 1118

30 2001/121
Interpellation von Helen Wegmüller vom 26. April 2001: Sozialhilfegesetz. Mündliche Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Adrian Ballmer bemerkt, sowohl Fahrplan als auch Mehrkosten dürften nach der Behandlung des vorhergehenden Traktandums klar sein. Der Regierungsrat erwartet, dass letztlich keine Mehrkosten entstehen werden.

://: Die Interpellantin erklärt sich mit dieser Antwort zufrieden, die Interpellation ist somit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 1119

31 2001/103
Berichte des Verwaltungsgerichts vom 6. April 2001 und der Justiz- und Polizeikommission vom 7. Mai 2001: Teilweise Weiterführung der Massnahmen zum Abbau der Pendenzen am Verwaltungs- und Versicherungsgericht

Kommissionspräsident Dieter Völlmin berichtet, es gehe in dieser Vorlage darum, die vor zwei Jahren beschlossenen Massnahmen zur Aufarbeitung von alarmierenden Rückständen (vor allem am Versicherungsgericht) teilweise weiterzuführen. Damals wurden die beiden 30 % a.o. Vizepräsidien auf je 40 % erhöht und für die Dauer von zwei Jahren wurde ein ausserordentliches Vizepräsidium von 50 % geschaffen. Um den Mehraufwand für die übrigen RichterInnen auszugleichen, wurde diesen ein zusätzliches monatliches Fixum von 450 Franken zugesprochen.

Die 1999 bewilligten Massnahmen haben gegriffen und die Situation am Versicherungsgericht hat sich entspannt, wenngleich sie sich auf relativ hohem Niveau eingependelt hat. Das Versicherungsgericht hat daher den Antrag gestellt, die ausserordentlichen Massnahmen teilweise weiterzuführen. Das 50 % a.o. Vizepräsidium soll nun auf 20 % reduziert werden, zugleich sind die RichterInnen bereit, auf den ausserordentlichen Lohnbonus von 450 Franken zu verzichten.
Mit der im Landrat beschlossenen Strukturreform, über welche am nächsten Wochenende in der Volksabstimmung beschlossen wird, wird ein Versicherungsgerichtspräsidium geschaffen. Die Anträge des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts ermöglichen es, heute ein Lösung zu treffen, welche mit den Strukturen am neuen Kantonsgericht kompatibel sein wird.

Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, zwei a.o. Vizepräsidien zu je 40 % eines Vollamtes vom 1. Juli 2001 bis 31. März 2002 sowie ein a.o. Vizepräsidium von 20 % eines Vollamtes für die gleiche Zeitdauer zu beschliessen.

Ursula Jäggi erklärt, die Justiz- und Polizeikommission habe sich davon überzeugen können, dass der Pendenzenabbau am Verwaltungs- und Versicherungsgericht tatsächlich grosse Fortschritte gemacht habe. Als störend bezeichnet sie einzig die noch immer zu lange Dauer von der Urteilsfällung bis zur schriftlichen Begründung. Das Gericht sei jedoch bemüht, auch diese Zeitdauer zu verkürzen. Die SP-Fraktion unterstützt die vorliegende Vorlage einstimmig.

Peter Tobler informiert, die FDP-Fraktion unterstütze die aktuelle Vorlage. Die Gerichte seien auf gutem Weg, auch wenn der Arbeitsvorrat noch immer zu gross sei. Nach dem Inkrafttreten der Gerichtsreform wird es an den Gerichten liegen, die erforderlichen Reformschritte selbst vorzunehmen. Peter Tobler hofft daher, die heutige Vorlage sie die letzte in dieser Art, über welche der Landrat beschliessen muss.

Uwe Klein gibt die Zustimmung der CVP/EVP zu den vorgeschlagenen Massnahmen bekannt.

Fredy Gerber berichtet, die SVP-Fraktion sei der Meinung, zum jetzigen Zeitpunkt könne man nicht auf die ausserordentlichen Massnahmen zum Abbau der Pendenzen am Verwaltungs- und Versicherungsgericht verzichten. Der vorliegende Kommissionsantrag wird daher unterstützt.

Esther Maag hat nicht gezählt, über wie viele Vorlagen betreffend Aufstockung der Stellenprozente an den Gerichten der Landrat bisher habe beschliessen müssen. Dank der Gerichtsreform und der vorgesehenen Justizverwaltung soll sich diese Situation nun verbessern. Auch die Grünen fänden es nicht sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt sämtliche Massnahmen zu streichen, bereits im nächsten Frühjahr jedoch die Stellenprozente wieder zu erhöhen. Zudem sei es für die betroffenen Personen wichtig, dass ihnen Urteile des Vesicherungsgerichts möglichst schnell mitgeteilt werden können. Die Grünen unterstützen die Vorlage 2001/103.

Dölf Brodbeck fragt, ob eine Kaderfunktion mit einem Pensum von 20 % (a.o. Vizepräsidium) überhaupt noch wahrgenommen werden könne.

Dieter Völlmin erklärt, unter anderem gehöre es zur Funktion eines Präsidiums, beispielsweise in Einzelrichterfällen zu urteilen. Diese Aufgabe könne mit einem 20 %-Pensum sehr wohl wahrgenommen werden.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Justiz- und Polizeikommission einstimmig zu und beschliesst somit folgendermassen:

Die bestehenden a.o. Vizepräsidien des Versicherungsgerichts werden für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 31. März 2002 wie folgt festgesetzt:

- Zwei a.o. Vizepräsidien zu je 40 % eines Vollamtes

- Ein a.o. Vizepräsidium zu 20 % eines Vollamtes

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 1120

32 2001/103
Wahl von zwei a.o. Vizepräsidien des Versicherungsgerichtes mit Pensen von je 40% und eines a.o. Vizepräsidiums des Versicherungsgerichtes mit einem Pensum von 20% für den Rest der Amtsperiode vom 1. Juli 2001 bis 31. März 2002

Urs Wüthrich schlägt seitens der SP-Fraktion für die beiden 40 %-Pensen Eva Meuli und Andreas Brunner vor.

Uwe Klein präsentiert Silvan Ulrich als Kandidaten für das 20 % a.o. Vizepräsidium.

://: Eva Meuli, Andreas Brunner und Silvan Ulrich werden in stiller Wahl gewählt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 1121

33 2001/018
Berichte des Regierungsrates vom 16. Januar 2001 und der Bau- und Planungskommission vom 21. Mai 2001: Aktion "Spray away", Beseitigung von Sprayereien und Schutzmassnahmen an kantonseigenen Objekten und Einrichtungen

Karl Rudin , Kommissionspräsident der Bau- und Planungskommission, informiert, die Aktion "Spray away" sei als Massnahme für ein sauberes Baselbiet einzuordnen. Sie soll die Anstrengungen der Gebäudeversicherung, der SBB und auch privater Unternehmen unterstützen. Das Entfernen von Sprayereien sei an sich nichts Neues, denn bereits heute werden im Kanton und in den Gemeinden teilweise grössere Geldbeträge dafür aufgewendet. Da diese Gelder über die laufende Rechnung abgerechnet werden, wird dies teilweise kaum bewusst.

Sprayereien, vor allem in Form von Schmierereien, sollen entfernt werden, da diese an den meisten Orten ein Ärgernis darstellen. Die Bau- und Planungskommission weiss, dass es sich beim Sprayen um ein gesellschaftliches Problem handelt, welches nicht einfach mit einer Aktion gelöst werden kann. Sie ist jedoch der Meinung, dass mit verschiedenen Aktionen Zeichen gesetzt werden sollen. Die Sprayereien haben ein Ausmass erreicht, welches in der Bevölkerung Unbehagen hervorruft. Betroffen davon sind nicht nur Bauwerke, sondern auch der öffentliche Verkehr. Mit dem Gefühl des Unbehagens kommt gleichzeitig auch ein Gefühl der Unsicherheit auf. Viele Sprayereien und Abfall führt teilweise zu einer Verslumung, so dass schlussendlich die Bereitschaft sinkt, in notwendige Renovationen zu investieren.

Die von der Bau- und Planungskommission geforderte Konzeptgruppe soll Ideen liefern, welche zusätzlichen Massnahmen umgesetzt werden sollten. Eine dieser zusätzlichen Aktionen stellt der Clean-up-Day dar, welcher im September stattfinden soll. Die Umsetzung von weiteren Massnahmen soll rasch und möglichst unbürokratisch geschehen. Das Spektrum reicht dabei von Präventions- bis zu geeigneten Strafmassnahmen. Sollte sich eine "Spray-in"-Aktion als sinnvoll erweisen, wäre auch dies möglich. Die Bau- und Planungskommission bezweifelt jedoch, dass es sich bei den Sprayern von Kunstwerken um die gleichen Personen handelt, welche nachts ihre "Tags" anbringen. Das Verbotene mache wahrscheinlich den Hauptreiz des Sprayens aus.

Vorliegend gehe es um eine reine "Spray away"-Aktion und das beantragte Geld werde zur Entfernung von Sprayereien eingesetzt. Nach der Entfernung steht für die BPK nicht der Schutzanstrich, sondern wenn immer möglich eine Begrünung der entsprechenden Flächen im Vordergrund. Eine Begrünung von Beton stelle sicherlich auch einen Gewinn für die Umgebung dar. Bei einem grossen Teil der Objekte, welche in erster Priorität gereinigt werden sollen, ist eine Begrünung möglich.

Mit Aktionen der Gebäudeversicherung, der SBB und jetzt auch mit "Spray away" wird ein Thema aufgegriffen, zu welchem die Meinungen auseinander gehen. Für einige Personen stellen Graffitis auf kahlen Betonwänden eine Bereicherung dar, während sich andere an den illegalen Sprayereien stören. Trotz der "Spray away"-Aktion können nicht alle Sprayereien konsequent entfernt werden, weshalb eine Prioritätenliste ausgearbeitet wurde. An erster Stelle stehen dabei schützenswerte Gebäude und Tiefbau-Anlagen, bei welchen das Sicherheitsgefühl erhöht werden soll.

Die Bau- und Planungskommission empfiehlt dem Landrat mit 7:0 Stimmen bei einer Enthaltung, der Vorlage 2001/018 zuzustimmen.

Beatrice Fuchs gibt bekannt, die SP-Fraktion weise die Vorlage grossmehrheitlich an den Regierungsrat zurück. Ein lebenswertes und wohnliches Baselbiet sei sicherlich ein Wunsch, welcher auch von der SP unterstützt werde. Auch sei in der Vorlage von einer ansprechenden Visitenkarte unseres Kantons die Rede, wogegen nichts einzuwenden sei. Allerdings bezieht sich die vorgeschlagene Aktion nur auf Einrichtungen, welche touristisch oder kulturell von dominanter Bedeutung sind. Als Skandal empfindet Beatrice Fuchs jedoch nicht die besprayten Bahnhöfe, sondern geschlossene und nicht bediente Bahnhöfe. Denn dort fühlen sich die Menschen unwohl und es fehlt an Leben. Stossender als Spraybilder auf verlotternden Hausfassaden sind die immer häufiger werdenden, zerfallenden Spekulationsobjekte.

Unser Kanton verfügt über sehr schöne und historisch wertvolle Hochbauten, welche konsequent geschützt und auch gepflegt werden sollen. In der vorliegenden Vorlage wird der Grad der Schutzwürdigkeit und die damit verbundenen Interventionen der Aktion "Spray away" aufgelistet. Bei der Klassifizierung der Sprayereien hingegen wird kein Unterschied gemacht zwischen künstlerischen Graffitis, "Tags" und teilweise schlimmen rassistischen und sexistischen Wandsprüchen. In Kunsthallen und im Kunsthandel gelten Graffitis längst als anerkannte und wertvolle Kunstobjekte. Bestimmt haben sich auch schon viele Mitglieder des Landrates über einzelne Graffitis gefreut, welche einen Beitrag gegen eintönige Betonwüsten leisten.

Die Regierung schlägt nun aber die Entfernung sämtlicher Sprayereien vor, eine Differenzierung wird nicht vorgenommen. Sie SP-Fraktion ist jedoch klar der Meinung, dass eine Unterscheidung notwendig ist. Die zitierten Schmierereien seien oft Ausdruck eines Jugendprotestes, welcher immer wieder in verschiedenen Formen auftritt. Dieser Protest der Hip-Hop- Bewegung ist vergleichbar mit Bewegungen, wie sie aus den 50er- oder späten 60er-Jahren bekannt sind. Als wirklich störend bezeichnet Beatrice Fuchs einzig die "Tags".

Wenn schon wie in der Vorlage von Verslumung die Rede sei, so fragt sich, ob wirklich nur touristisch frequentierte Gegenden davor zu bewahren seien. Die meisten SteuerzahlerInnen in unserem Kanton wohnen nicht in diesen Gebieten und es sei schwer nachvollziehbar, dass 2,5 Mio. Franken und jährlich weitere 700'000 Franken bereitgestellt werden sollen, um eine Aktion mit höchstwahrscheinlich nur geringem Erfolg durchzuführen. Laut Regierung sollen sich auch die Gemeinden finanziell engagieren und der Spraymanie entgegentreten. Beatrice Fuchs ist gespannt, ob dies wirklich stattfinden wird.

Wo durch die Begrünung von Tiefbauten das Anbringen von "Tags" langfristig unterbunden werden kann, soll dies nach Meinung der SP auch getan werden. Wichtig erscheinen ihr jedoch die präventiven Massnahmen. Die Jugendlichen sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie gesetzeswidrig handeln und manchem Hausbesitzer oder Hausbesitzerin das Leben schwer und das Portemonnaie leichter machen. Der Kanton Basel-Landschaft unterstütze die Hip-Hop-Kultur mit namhaften Beiträgen und es sei ein Widerspruch, eine Kultur einerseits zu fördern und andererseits mit repressiven Mitteln zu bekämpfen. Die SP-Fraktion weist die Vorlage daher mit folgender Begründung an die Regierung zurück:

Die Vorlage sei neu zu überarbeiten, das Budget zu kürzen und die präventiven Massnahmen sowie die direktionsübergreifende Konzeptgruppe miteinzubeziehen. Die aktiven Massnahmen sollen sich möglichst auf die Säuberung der Hochbauten und Begrünung von Tiefbauten beschränken.

Liz Rytz betont, bei dieser Vorlage gehe es nicht um die teilweise wirklich guten Kunstwerke am rechten Platz, sondern um Schmierereien, welche öffentliches Eigentum beschädigen. Dieses gesellschaftliche Problem gehe uns alle etwas an und man dürfe nicht einfach wegschauen, denn es entstehen daraus hohe Kosten. In erster Linie müsse man in den Familien und Schulen präventiv aktiv werden, wobei Liz Rytz betont, Erziehung sei Familienangelegenheit und könne nicht einfach an die Schule delegiert werden. Den Jugendlichen muss vermittelt werden, dass illegales Sprayen keine Kultur sein kann, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird. Auch die Medien sollen ihren grossen Einfluss im Sinne der Aktion "Spray away" geltend machen. Neben Zürich und Genf hat offenbar das Baselbiet am meisten mit illegalen Sprayereien und Verschmutzungen zu kämpfen. Liz Rytz appelliert an die Jungen, sich als Mitglieder unserer Gesellschaft fair zu verhalten.

Eine konsequente Entfernung von illegalen Sprayereien könne nur dann nachhaltig wirken, wenn gleichzeitig verschiedene Zusatzmassnahmen umgesetzt werden. Eine Vision könnte dabei lauten: "Graffiti o.k., aber fair", eine Legalisierung von Graffitis innerhalb von gemeinsam definierten Regeln, damit Talente erkannt werden könnten. Diese sollen für die übrigen Jungen eine Vorbildfunktion übernehmen. Werden jedoch Regeln definiert, muss die Kontrolle und der juristische Druck gegen Verstösse verstärkt werden. Der Unmut der Öffentlichkeit gegen illegale Sprayereien und Verschmutzungen müsse so deutlich sein, dass er auch wahrgenommen wird.

Die FDP will eine Verslumung des Baselbiets nicht akzeptieren und bittet den Landrat daher, der Aktion "Spray away" zuzustimmen.

Remo Franz erklärt, die CVP/EVP sei nicht wie eine Mehrheit der SP-Fraktion der Auffassung, die illegalen Sprayereien seien schön oder stellten sogar Kunst dar. Höchstwahrscheinlich stellen die Sprayereien auch für den grössten Teil der Bevölkerung ein grosses Ärgernis dar und verursachen vor allem für Privatpersonen sehr hohe Kosten. Wie bereits erwähnt, seien die Sprayereien ein Symptom für unsere Zeit, in welcher eine gewisse Sorglosigkeit gegenüber dem öffentlichen Raum zu verzeichnen sei. Zudem nehme der Respekt vor fremdem Eigentum laufend ab. Mit Erstaunen habe man Aussagen von SBB-Verantwortlichen zur Kenntnis genommen, welche berichteten, in unserem Kanton seien Sprayereien und Sachbeschädigungen im Vergleich mit der übrigen Schweiz am stärksten verbreitet. Es wäre interessant, die Gründe dafür herauszufinden.

Da die heutige Situation dem Image unseres Kantons abträglich und dem Tourismus sicherlich nicht förderlich sei, startet der Kanton nun einen Versuch, die Sprayereien an öffentlichen Gebäuden zu entfernen. Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dieser Versuch solle gewagt werden. Speziell positiv wird der Vorschlag der Grünen beurteilt, möglichst viele Betonwände zu begrünen.

Peter Holinger stellt fest, das Thema Sprayereien verfolge ihn schon seit relativ langer Zeit. Zentren wie Liestal sind von derartigen Problemen besonders betroffen, wobei sogar historische Gebäude, Eisenbahnwagen oder Fahrzeuge beschädigt werden. In der Nordwestschweiz sei dieses Problem scheinbar schlimmer als in anderen Gebieten der Schweiz. Im Hinblick auf das Eidgenössische Turnfest 2002 werde der Bahnhof Liestal zum Glück renoviert, denn dieser stelle dann die Visitenkarte für den ganzen Kanton Basel-Landschaft dar.

Sprayen sei ein gesellschaftliches Problem und viele Personen seien darüber verärgert. In der Bau- und Planungskommission setzte sich daher klar die Meinung durch, man wolle auf die Vorlage eingehen und diese genehmigen. Peter Holinger bittet den Landrat, sich diesem Entscheid anzuschliessen. Neben der diskutierten Aktion müsse natürlich auch die Prävention in den Schulen verstärkt werden, damit den jungen Menschen bewusst werde, dass sie viele Leute mit ihrer "Freizeitbeschäftigung" verärgern.

Roland Bächtold informiert, im Februar 1991 hätten die Schweizer Demokraten erstmals ein Postulat eingereicht, in welchem Massnahmen gegen Graffitis und Vandalismus gefordert werden. Die Schweizer Demokraten schlugen vor, die Schmierereien innert sehr kurzer Zeit zu entfernen und die Täter zu Instandsetzungsmassnahmen heranzuziehen. Mit einem weiteren Vorstoss 1994 forderten die SD eine Präventivkampagne gegen illegale Sprayereien auf Schulebene und 1997 wurde ein dritter Vorstoss eingereicht, welcher ein vereinfachtes Formular für die Polizei verlangte, um Graffiti-Vandalismus aufzunehmen. Ausserdem wurden aktivere Massnahmen durch die Polizei gefordert. Leider wurden all diese Vorstösse grossmehrheitlich abgelehnt.

Im September 2000 reichte Heinz Mattmüller ein Postulat ein, welches mit Zustimmung des Regierungsrates vom Landrat überwiesen wurde. Es habe also zehn Jahre gedauert, bis die politische Einsicht vorhanden war, dass in dieser Sache endlich etwas geschehen müsse. Die Schweizer Demokraten stehen klar hinter der aktuellen Vorlage, denn das äussere Erscheinungsbild unserer Ortschaften sei wichtig. Trotz der Kosten sei die vorgesehene Aktion sehr notwendig.

Daniel Wyss berichtet, anlässlich der ersten Lesung in der Kommission habe er sich klar gegen die aktuelle Vorlage ausgesprochen, weil er sich mit verschiedenen Punkten nicht einverstanden erklären konnte. Der pädagogische sowie der gesamtgesellschaftliche Aspekt fehlten und es wurden nur repressive Massnahmen vorgesehen, welche die Fronten zwischen den Generationen zusätzlich verhärtet hätten. Die Symptome sollten bekämpft werden, ohne deren Ursachen zu kennen. Die meisten Massnahmen betrafen zudem Tiefbauten wie Autobahnen und Schnellstrassen, welche ohne "Tags" auch nicht viel schöner seien.

Verschiedene Orte wie beispielsweise der Bahnhof Liestal seien von der aktuellen Vorlage gar nicht betroffen, weil diese der SBB gehören. Mit der Vorlage werde verkannt, dass es sich bei Sprayereien nicht nur um Schmierereien handle, sondern dass auch immer wieder ausserordentliche Kunstwerke entstehen.

Einige der Forderungen der Grünen seien inzwischen in den Bericht der BPK eingeflossen, beispielsweise die Forderung nach einer direktionsübergreifenden Konzeptgruppe, welche leider erst nach dem Reinigen zum Zug kommen soll. Weiter werden präventive Massnahmen in die Aktion einbezogen und es wurde ein grosser Anteil an Begrünungen versprochen. Bereits vor vier Jahren hat Daniel Wyss ein Postulat für begrünte Kandelaber eingereicht, leider ohne Erfolg. Umso erfreulicher ist es, dass unser Kanton nun doch noch grüner werden soll.

Mit der hier diskutierten Vorlage können wahrscheinlich kahle, saubere Betonwände im Hinblick auf das Eidgenössische Turnfest erreicht werden. Ob der Eindruck, welcher das Baselbiet damit hinterlässt, dadurch besser wird, ist zweifelhaft. Die gute Organisation des Anlasses, der freundliche Empfang und die emotionale Zufriedenheit seien bestimmt wichtiger als nur saubere Fassaden.

Mit der Entfernung von Schmierereien an ästhetischen Hochbauten und Begrünungen von Betonwänden an Tiefbauten wären die Grünen zwar einverstanden, sie beantragen jedoch, dass zuerst eine Konzeptgruppe eingesetzt wird, welche das Problem gesamtheitlich angeht, und erst dann das dafür notwendige Geld bewilligt wird. Der schriftliche Rückweisungsantrag der Grünen sei gleichlautend mit demjenigen der SP.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider erklärt, auch der Regierungsrat freue sich über schöne Graffitis. Es wäre daher positiv, wenn jungen Menschen Wände oder Litfasssäulen zur künstlerischen Gestaltung zur Verfügung gestellt werden könnten, denn damit würden diese der Gesellschaft Freude bereiten. Es sei jedoch allgemein bekannt, dass dies den Jungen nicht genüge. Anlässlich eines Podiums habe sie sich mit jungen Leuten über das Thema unterhalten und es kam klar zum Ausdruck, dass der Kick wichtig sei, an einem möglichst interessanten oder gar gefährlichen Ort, meist an fremdem Eigentum, ein "Tag" oder Graffiti anzubringen.

In den vergangenen Jahren wurde die Regierungsrätin vermehrt von der Bevölkerung angegangen, auf das Problem der Sprayereien zu reagieren. In verschiedenen Gesprächen, auch mit Fachpersonen, habe man daraufhin das weitere Vorgehen besprochen. Das Resultat dieser Gespräche liegt dem Landrat nun in der aktuellen Vorlage vor. Eine Einteilung in künstlerisch wertvolle Graffitis und "Tags" sei kaum realisierbar und die Jugendlichen hätten sich klar dagegen ausgesprochen, dass ihnen beispielsweise Litfasssäulen zur Verfügung gestellt werden. Dem Kanton bzw. der Bau- und Planungskommission wurde in den Medien vorgeworfen, man zeige gegenüber Sprayereien keine Toleranz. Das Wort der "Nulltoleranz" sei jedoch weder in der Vorlage noch im Kommissionsbericht erwähnt. Ein Vertreter der SBB habe aber gegenüber der Kommission informiert, für die SBB gelte die Devise Nulltoleranz gegenüber Graffitis und man entferne diese jeweils innert kürzester Zeit.

Elsbeth Schneider zeigt sich zufrieden damit, dass die Kommission neben dem Entfernen von Sprayereien auch klar präventive Massnahmen gefordert habe. Sie habe einen klaren Auftrag erhalten und sei bereit, an die zuständigen Direktionen heranzutreten. Die Einsetzung einer Projektgruppe wurde bereits lanciert, die Federführung liege dabei bei der Bau- und Umweltschutzdirektion. Es könne bestimmt auch nicht Meinung der SP sein, dass Jugendliche Häuser oder Brücken des Kantons zum Sprayen benutzen können. Sollten diese jedoch den Wunsch nach Litfasssäulen oder Ähnlichem äussern, würde dies von der Regierung unterstützt. Von Graffitis an öffentlichem oder privatem Eigentum distanziert sich der Regierungsrat entschieden.

Die Regierungsrätin bittet den Landrat, die Vorlage zur Aktion "Spray away" zu unterstützen, welche in diesem Sinne auch von der Bevölkerung gewünscht werde.

Peter Brunner lässt über den gleichlautenden Rückweisungsantrag der SP und der Grünen abstimmen. Dieser lautet folgendermassen:

Die SP-Fraktion und die Fraktion der Grünen weisen die Vorlage 2001/018 mit folgendem Auftrag an den Regierungsrat zurück:

Die Vorlage neu zu überarbeiten, das Budget zu kürzen und die präventiven Massnahmen und die direktionsübergreifende Konzeptgruppe miteinzubeziehen.

Die aktiven Massnahmen sollen sich möglichst auf die Säuberung der Hochbauten und Begrünung von Tiefbauten beschränken.

://: Der oben angeführte Rückweisungsantrag wird abgelehnt.

Damit wurde gleichzeitig Eintreten beschlossen und Peter Brunner bittet seine Kolleginnen und Kollegen, den Landratsbeschluss aus dem Kommissionsbericht zur Hand zu nehmen.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffern 1 - 8 keine Wortbegehren

://: Der Landratsbeschluss zur Vorlage 2001/018 wird grossmehrheitlich vom Landrat verabschiedet.

Landratsbeschluss
betreffend Aktion "Spray away", Beseitigung von Sprayereien und Schutzmassnahmen an kantonseigenen Objekten und Einrichtungen


Vom 7. Juni 2001

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. An kantonseigenen Objekten und Einrichtungen werden Sprayereien aller Art beseitigt und die Objekte und Einrichtungen werden geschützt. Durch die Schutzmassnahmen können erneute Sprayschäden rasch und effizient entfernt werden.
2. Die Einsatzstrategie wie Schutzart und Interventionsrhythmus wird nach der Bedeutung und Wichtigkeit der einzelnen Objekte bestimmt. Die Bau- und Umweltschutzdirektion legt die Bedeutung der Objekte fest. Prioritär sind die Objekte zu begrünen.
3. Für die Aktion "Spray away" wird ein Brutto-Verpflichtungskredit (ohne Berücksichtigung einer Kostenbeteiligung des Bundesamtes für Strassen) von Fr. 2'536'000.-- für die erstmaligen Reinigungs- und Schutzmassnahmen zu Lasten Konto 2314.501.30.996 bewilligt.
4. Für die Folgekosten der Instandhaltung werden jährlich Bruttokosten (ohne Berücksichtigung einer Kostenbeteiligung des Bundesamtes für Strassen) von Fr. 701'000.-- zu Lasten Konto 2314.501.30.996 bewilligt.
5. Der Regierungsrat wird beauftragt, eine direktionsübergreifende Konzeptgruppe zu bilden, die zum Thema Vandalismus und Sauberkeit Ideen und Lösungsvorschläge ausarbeiten wird.
6. Nach 3 Jahren wird eine Erfolgskontrolle der Aktion "Spray away" durchgeführt. Nach deren Auswertung wird über die Art der Weiterführung entschieden.
7. Das Postulat von Heinz Matmüller, Pratteln, namens der SD-Fraktion betreffend einem "Spray-Ex-Dienst" zur laufenden Beseitigung von illegalen Sprayereien wird abgeschrieben.
8. Die Ziffern 3 und 4 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
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