Protokoll der Landratssitzung vom 31. Mai 2001

Nr. 1084

13 2001/070
Postulat der FDP-Fraktion vom 22. März 2001: Wirkungskontrolle bei der Standortpolitik und den dafür wichtigen Gesetzen

://: Der Landrat überweist Postulat 2001/070 der FDP-Fraktion an die Regierung

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1085

14 2001/049
Interpellation der FDP-Fraktion vom 22. Februar 2001: Wirtschaftsbericht betreffend strategische Ziele der

://: Der Landrat bewilligt auf Antrag von Beatrice Geier die Diskussion.

Beatrice Geier
stellt fest, dass die Diskussion den im Wirtschaftsbericht nicht dargestellten Zusammenhang zwischen Universität und Wirtschaft sehr schön aufgezeigt habe. Für die umfassende Beantwortung bedankt sich die Landrätin herzlich bei Regierungsrat Peter Schmid. Neben dem so wichtigen Standortfaktor sei auch die Ausbildung der jungen Leute ein sehr wichtiges zweites Bein.
Bezüglich der Leistungsvereinbarung zwischen Universität und Basel-Stadt, Frage 1, wünschte sich die FDP auch eine hälftige Geltendmachung des Kantons Basel-Landschaft.
Zu Frage 3 möchte die Landrätin erfahren, ob auch - mit Blick auf die medizinische Fakultät - ein eventueller Abbau als Szenario vorgesehen sei.
Weiter möchte die Landrätin erfahren, ob der Regierungsrat auch Kontakt zu den Sanitätsdirektoren gesucht habe. Auch der Einbezug der Finanz-, der Volkswirtschafts- und Gesundheits- sowie der Erziehungs- und Kulturkommission sollte nicht vergessen werden, damit ein durchgehendes Netz geknüpft wird und alle involvierten Bereiche in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.
Als Vision wünscht sich Beatrice Geier eine Universität Nordwestschweiz, doch bis zu diesem fernen Ziel müsse der Kanton Basel-Landschaft mehr Push und fordernde Partnerschaft gegenüber der Universität einbringen, die ja einen grossen Anteil basellandschaftlicher Studentinnen und Studenten ausbildet.

RR Peter Schmid möchte, da er nicht weiss, wer was schon weiss, zur Frage des Abbaus vorerst lieber der landrätlichen Erziehungs- und Kulturkommission Auskunft geben. Trotzdem gesteht der Erziehungsdirektor ein, es handle sich dabei um den entscheidenden schwierigen Punkt. Ein besonders heikler, unbedingt zu berücksichtigender Aspekt der Schliessungen betreffe die immer bedeutungsvoller werdende Interdisziplinarität.
Zum Leistungsauftrag weist der Regierungsrat auf die unterschiedliche Praxis zwischen BS und BL hin. Während die Regierung im Baselbiet einen einzigen, dem Parlament zugänglichen Leistungsauftrag hat, kennt Basel einen zweiteiligen. Die Rede ist nun bloss von der ersten Stufe dieses Leistungsauftrages, während der detaillierte Leistungsauftrag für die Universität vertragskonform durch den Universitätsrat erlassen wird, in welchem das Baselbiet mitdebattiert und mitbestimmt.
Die Frage der medizinischen Fakultät kann, so der Erziehungsdirektor, nicht ohne den Einbezugs der Sanitätsdirektoren behandelt werden. Die Regierung möchte erreichen, dass die Universität eindeutig für Lehre und Forschung zuständig wird und das Verhältnis zwischen Dienstleistung sowie Lehre und Forschung klarer definiert wird.
Zur Frage Universität Nordwestschweiz schliesslich, weist der Baselbieter Erziehungsdirektor auf ein eben geführtes Gespräch der Erziehungsdirektoren beider Basel mit Delegationen der Kantone Solothurn und Aargau hin, in welchen die beiden Basler Vertreter klar machten, dass ein Hochschulvertrag mit den beiden Basel nur inklusive Universität erhältlich sei.
Die Bundesinstanzen hätten der Universität Basel klar die Nanotechnologie zugebilligt. Denkbar wäre nun, dass BS,BL,AG und SO gemeinsam und unter Einbezug des Paul Scherrer-Institutes ein Institut für Nanotechnologie entwickeln würde. Solche Zwischenstufen, die auch die Kräfte und die Finanzen bündeln würden, strebe der Kanton vorderhand an.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1086

15 2001/113
Motion der SP-Fraktion vom 26. April 2001: Aufbau eines Kompetenzzentrums für Rechnungswesen / Controlling an der Fachhochschule beider Basel


://: Der Landrat überweist die Motion an die Regierung.


Nr. 1087

16 2001/076
Interpellation der FDP-Fraktion vom 22. März 2001: Neue Verwendungszwecke für stillgelegte Industrie- und Bahnhofareale. Schriftliche Antwort vom 15. Mai 2001

Peter Brunner verweist auf die schriftliche Antwort und das Rektifikat.

Hanspeter Frey beantragt die Diskussion.

://: Der Landrat bewilligt die von Hanspeter Frey beantragte Diskussion.

Hanspeter Frey bedankt sich namens der FDP Fraktion für die umfassende Beantwortung der Regierung. Erfreut stelle er fest, dass im Kanton Basel-Landschaft offenbar kaum ungenutzte Wirtschaftsbrachen bestehen.
Damit wird ersichtlich, dass die Eigentümer ihre Areale aufgrund ihrer Eigeninitiative in kurzer Zeit neuen Nutzungen zuführen.

Der Bericht der Regierung lasse allerdings die Initiative des Kantons etwas vermissen. Er sei nicht der Meinung, dass der Kanton als Grossimmobilienhändler auftreten müsse, aber eine etwas weitergehende Publizität wäre förderlich.

Positiv zu vermerken sei, dass die Regierung sich im Sinne der Wirtschaftsförderung für die Schaffung optimaler Voraussetzungen engagiere und die Umnutzungswünsche der Eigentümer sehr speditiv und kompetent bearbeite.
Erfreut reagiert habe er auf den Passus, der besagt, dass die Zonenvorschriften nicht mehr starr gehandhabt werden sollen.

Die Beantwortung der Frage 2. zu den brachliegenden Bahnhofsarealen erscheine der FDP etwas blauäugig. Dass mit Ausnahme des Bahnhofs Liesberg keinerlei brachliegende Bahnhofsareale existieren sollen, lasse darauf schliessen, dass die Auskunft der SBB nicht genügend hinterfragt wurde.

In Zusammenhang mit der geplanten Aufwertung des Güterbahnhofs Muttenz zu einer internationalen Drehscheibe des nationalen und internationalen Güterverkehrs, frage er sich, ob das ebenfalls in Muttenz konzipierte Justizzentrum damit seine Aktualität nicht eingebüsst habe.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider entgegnet, dass sich darüber philosophieren liesse, was unter "brachliegenden Flächen"zu verstehen sei.
Die Regierung verstehe darunter Bahnhofsareale, welche weder Bahn- noch Kundenverkehr aufweisen.
Wenn er Interpellant das anders interpretiere, sei die Frage in der Tat nicht korrekt beantwortet.

Die bis anhin gefahrene Politik des Regierungsrates sei am besten ersichtlich am Beispiel des ABB Geländes in Münchenstein. Dank des Engagements der Politik konnten auf diesem Areal in den letzten Jahren Projekte erfolgreich umgesetzt werden.

Das im Rahmen des Konzeptes der räumlichen Entwicklung definierte Vorgehen bezügl. der Industrie- und Gewerbeareale habe nicht befriedigt, weshalb die Regierung den Kontakt zum "Wirtschaftsdirektor" gesucht habe, in der Meinung sei, dass die Wirtschaftförderung sich vermehrt dieses Bereichs annehmen sollte. Am 30. Mai 2001 habe dieses Gespräch nun stattgefunden und dazu geführt, dass eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, welche sich dieser Thematik annimmt.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 1088

17 2001/112
Motion der SP-Fraktion vom 26. April 2001: Aktive Landreservenpolitik für die Wirtschaftsförderung

Peter Brunner gibt bekannt, dass sich die Regierung bereit erklärt, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.

RR Elsbeth Schneider führt aus, dass die Regierung die Motion als Postulat entgegenzunehmen gedenkt, weil sie wie im vorliegenden Traktandum erwähnt, auf diesem Gebiet bereits sehr aktiv ist.
Der Regierungsrat stelle regelmässig Mittel für die Beschaffung von vorsorglichen Landreserven und für den Abtausch mit Dritten zur Verfügung.
Parallel dazu erwirbt die Basellandschaftliche Kantonalbank im Namen des Regierungsrates ebenfalls treuhänderisch Grundeigentum.
Auf diese Weise war es dem Regierungsrat in den letzten zwanzig Jahren möglich rund hundert Unternehmen an die 30'000 m2 Gewerbe- Industrieland zu Eigentum oder im Baurecht zur Verfügung zu stellen.

Die derzeitigen Gewerbe- und Industrielandreserven im Einflussbereich des Kantons umfasst aktuell 25 ha mit unterschiedlichem Erschliessungsgard.
Die langjährige Praxis des Regierungsrates hat sich bewährt, der Kanton verfügt zu jedem Zeitpunkt über die nötige Landreserve, dies sowohl wirtschaftlich als auch im Interesse einer kontinuierlichen Entwicklung der Infrastruktur des Kantons .
Der Regierungsrat kann zusätzlich immer auf eine beschränkte Reserve an baureifem Gewerbe- und Industrieland zurückgreifen, welche bei Bedarf interessierten Unternehmungen zu Marktpreisen angeboten wird.
Der Regierungsrat vertritt andererseits die Auffassung, dass der Kanton nicht als "grosser Player" im Liegenschaftsmarkt für Gewerbe- und Industrieliegenschaften auftreten soll und darf.
Ein Staatseingriff in den Immobilienmarkt im Sinne der Handels- und Gewerbefreiheit wäre höchstens dann gerechtfertigt, wenn der Markt nicht spielen würde.

Eine Abweichung des Subsidiaritätsprinzips, welches in § 2 des Wirtschaftsförderungsgesetz verankert ist, ist mit der Staatsauffassung kaum vereinbar.
Damit der Kanton in der Lage wäre, die anspruchsvollen Aufgaben eines grossen Immobilienhändlers auszuüben, müssten ihm auch die entsprechenden personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Darauf verzichtet der Regierungsrat jedoch bewusst.
Eine aktive Landreservepolitik würde bedeuten, dass der Kanton bei der Planung, der Gestaltung und Erschliessung bestimmend eingreifen müsste, was zur Beschneidung der Gemeindeautonomie führen würde.

Im Rahmen des soeben behandelten Vorstosses 2001/076 würde die Regierung auch die Motion 2001/112 behandeln.

Sabine Stöcklin bedankt sich für die Ausführungen. Auch aus ihrer Sicht wäre es nicht korrekt, wenn sich der Kanton als "grosser Player" im Immobilienmarkt positionieren würde.
Sie habe lediglich konstatiert, dass Deutschland und Frankreich aktiver sind, wenn es darum geht ansiedlungswilligen Firmen ein Grundstück anzubieten.
Der Eindruck, dass sich der Kanton Basel-Landschaft in diesem Punkt noch vermehrt engagieren könnte, habe sie zu diesem Vorstoss veranlasst.

Ihr sei unverständlich, weshalb die Motion nicht als solche übernommen werden könne.
Sie könne sich jedoch auch damit abfinden, dass die Motion im Rahmen des Vorstosses der FDP geprüft werde.

://: Der Landrat stimmt der Ueberweisung der Motion als Postulat grossmehrheitlich zu.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 1089

18 2001/115
Postulat der SP-Fraktion vom 26. April 2001: Marktbeobachtung und Publikation der verfügbaren Industrie- und Gewerbeareale

://: Der Rat stimmt der Ueberweisung des Postulates zu.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 1090

19 2001/077

Daniela Schneeberger bedankt sich bei der Regierung und erklärt sich mit der schriftlichen Beantwortung zufrieden.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 1091

20 2001/118
Interpellation der SP-Fraktion vom 26. April 2001: Konjunkturgerechte Finanzpolitik. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Adrian Ballmer bemerkt, dass er die Fragen 1.-3. gemeinsam beantworte, da sie inhaltlich eine Einheit bilden.

Zu den Fragen 1. - 3.
Das Konzept einer sogenannten antizyklischen Konjunkturpolitik entstand aus der Beobachtung, dass sich einzelne Volkswirtschaften und teilweise gesamte Kontinente nach einem bestimmten Muster entwickeln.
Phasen mit langsamem Wachstum werden mit einer gewissen Kontinuität abgelöst von Phasen mit rascherem Wachstum.
Um diese Entwicklungen zu beeinflussen, hat die ökonomische Theorie Konzepte entwickelt, die es ermöglichen mittels staatlichen Massnahmen das Wirtschaftswachstum zu verstetigen.

Seit Beginn der neunziger Jahre war in der Schweiz allerdings kein Konjunkturzyklus mehr auszumachen, der dem Muster früherer Jahrzehnte entsprach.
Vielmehr befand sich die schweizerische Volkswirtschaft in den frühen neunziger Jahren in einer Phase des geringen resp. negativen Wachstums. Erst seit 1997 sind wieder deutlich positive Wachstumsraten zu verzeichnen.

Der Zuwachs für das Jahr 2000 mit 3,4% ist seit Ende der Hochkonjunktur im Jahre 1990 die höchste Wachstumsrate.

Die Prognosen bis ins Jahr 2005 gehen von Zuwachsraten von 2% aus. Die Erfahrung der öffentlichen Hand mit der antizyklischen Politik müssen als eher negativ bezeichnet werden. Es hat sich dabei gezeigt, dass aus vielfältigen Gründen damit prozyklische Wirkungen hervorgerufen wurden.

Daraus hat der Kanton Basel-Landschaft bereits vor zehn Jahren die Konsequenz gezogen, die Haushaltführung zu verstetigen, dies vor allem bei den Investitionen.
Damit ist der Staat für die Wirtschaft, welche sich auf langfristig stabile Rahmenbedingungen verlassen muss, ein zuverlässigerer Partner.

Wie der Wirtshaftsbericht 2000 darstellt soll das Baselbiet und die Region als guter und noch attraktiverer Standort für die Wirtschaft entwickelt werden.

Deshalb sind zum heutigen Zeitpunkt auch keine spektakulären Aktionen geplant. So soll im Steuerbereich mit gezielten Einzelmassnahmen die Standortattraktivität erhöht werden. Zudem ist die Umsetzung der Verbesserung der Familienbesteuerung in Angriff zu nehmen.

Ein weiterer Schuldenabbau wäre möglich bei einem positiven Finanzierungssaldo. Das Ziel, welches mit einem Selbstfinanzierungsgrad von min. 100% erreicht werden kann, ist nicht unrealistisch, kann jedoch nur schrittweise erreicht werden und erfordert Hartnäckigkeit.
Die Regierung strebe prioritär eine ausgeglichene Rechnung an, was sich mit einem Blick auf die Aufwandentwicklung, vor allem in den Bereichen Bildung und Gesundhheit, alles andere als einfach erweise.

Geplant sei des weiteren die Bildung zweckmässiger Rückstellungen, den Abbau von Schulden und die Reduktion von Steuern.
Allerdings dürfe dabei nicht vergessen werden sich situativ auf die Entwicklungen des Umfeldes einzustellen.

Zu Frage 4
Der Regierungsrat orientiert sich bei den Budgetvorgaben in erster Linie am Selbstfinanzierungsgrad von 100%. Dieses Ziel soll mit den verfügbaren Einnahmen resp. dem damit zu erwartenden Zuwachs erreichet werden.

Auf der Ertragsseite sollen die Steuersätze keine Erhöhung erfahren, sondern mittels des Wirtschaftswachstums und der Pflege des Steuersubstrats Mehreinnahmen generieren.

Auf der Aufwandseite müsse man, dies betreffe sowohl die Regierung als auch das Parlament, vor allem die dynamischen Bereiche Bildung und Gesundheit in den Griff bekommen. Dabei unerlässlich sind die Massnahmen der Pflege der Leistungsaufträge sowie die Einführung und Nutzung der Betriebsrechnung als Führungsinstrument.

Zu Frage 5
Eine Aufstellung der ausstehenden langfristigen Schulden wird regelmässig in der Staatsrechnung publiziert. Die Darstellung erfolgt nach dem Bruttoprinzip.
Eine kürzliche Untersuchung habe zudem ergeben, dass keine objektiven Kriterien für die Beschreibung der Staatsschuld existierten, die Angemessenheit ist politisch zu bestimmen.

Eine Vermögensbilanz, welche mit derjenigen eines privaten Unternehmens vergleichbar wäre, kann zur Zeit nicht erstellt werden.
Regierung und Verwaltung arbeiten jedoch laufend an einer verbesserten Aussagekraft der Bilanz.
Zur Zeit wird der Erlass von Rechnungslegungsgrundsätzen, welche die gesetzlichen Anforderungen übersteigen, überprüft.

Realistisch und sinnvoll ist die Budgetierung eines Selbstfinanzierungsgrades zwischen 80 - 90%, mit dem Ziel, das Budget in der Rechnung zu übertreffen.
Bei einem ausgeglichenen Saldo der laufenden Rechnung von +/- 0 und Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von 130 Mio. Franken führt dies zu Nettoinvestitionen von 150 - 160 Mio. Franken.

Für die Höhe der Staatsverschuldung existiert keine wissenschaftliche sondern lediglich eine politische resp. eine psychologische Limite.
Immerhin stehen dem eingesetzten Fremdkapital erhebliche Werte gegenüber.

Als essentiell bezeichnet Regierungsrat Adrian Ballmer, dass jede Generation ihren Wegverzehr selber finanzieren müsse.
Von Bedeutung ist dabei die Nettobelastung der laufenden Rechnung, denn sie schränkt den Handlungsspielraum ein.
Hier gehe die Regierung davon aus, dass die Nettobelastung die Höhe von 50 Mio. Franken nicht überschreiten sollte.

Der erwähnte Bericht zur Motion 1999/198 soll dem Landrat im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden.

Urs Wüthrich bedankt sich bei Regierungsrat Adrian Ballmer für die Beantwortung der Fragen und bemerkt, dass das antizyklische Verhalten in der Tat neu überdacht werden müsse.
Er stelle fest, dass bereits bei den Legislaturzielen der Landrat zusätzlich finanzpolitische Zielsetzungen beantragen und verdeutlichen musste. Des weiteren habe das letzte Budget die Frage aufgeworfen, wann Schulden abgebaut werden sollen, wenn nicht zum heutigen Zeitpunkt.

Die Finanzkommission musste zu diesem Zweck bei der Verabschiedung der Budgetrichtlinien die Auflagen verdeutlichen, um die angestrebten finanzpolitischen Zielsetzungen zu erreichen.

Die Entwicklung der letzten Wochen zeige zudem auf, dass man sich in einer problematischen Situation befinde. Problematisch aus dem Grunde, weil in einem positiven wirtschaftlichen Umfeld die Regierung bereits mitte Jahr bei den Ausgaben die Notbremse für das laufende Rechnungsjahr ziehen müsse.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Nr. 1092

21 2001/051
Interpellation von Hanspeter Frey vom 22. Februar 2001: Belchentunnel Sanierungsstollen, Fragen zum Planungsablauf. Mündliche Antwort des Regierungsrates

Zu den Fragen 1. und 2
Regierungsrätin Elsbeth Schneider bestätigt, dass das Projekt Betriebskonzept "befahrbarere Sanierungsstollen" gemeinsam mit dem Kanton Solothurn bearbeitet werde, wobei die Federführung beim Kanton Basel-Landschaft liegt.

Zu Frage 3
Die Projektierungsarbeiten für das integrale Betriebskonzept wurden im Dezember 2000 vom Bund freigegeben.

Zu Frage 4
Die Projektierungarbeiten laufen auf Hochtouren. Das Projekt soll noch im Laufe dieses Jahres eingereicht werden.

Zu Frage 5
Die BUD ist sich seit langem der Dringlichkeit bewusst.
Die Projektierungsarbeiten für das Projekt Betriebskonzept konnten jedoch erst nach der Freigabe des Bundes in Angriff genommen werden. Weitere Massnahmen drängen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine auf.

Zu Frage 6
Für Planung und Bau einer dritten Röhre wird von einem Zeitbedarf von 14 - 16 Jahren ausgegangen.

Zu Frage 7
Obwohl das Projekt als "integrales Betriebskonzept" bezeichnet wird, handelt es sich dabei um einen "normalen Strassentunnel".

Hanspeter Frey beantragt die Diskussion.

://: Der Rat bewilligt die von Hanspeter Frey beantragte Diskussion.

Hanspeter Frey bedankt sich bei Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider.
Zusätzlich möchte er wissen, ob dem Bund kein Vorprojekt unterbreitet werden muss.
Ausserdem interessiert ihn, bis zu welchem Zeitpunkt der ASTRA das Detailprojekt eingereicht wird.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider wagt keine Prognose was den definitiven Start der Bauausführung anbelangt. Beschwerden und Einsprachen, dies zeige das Beispiel der J2 deutlich, können zu jahrelangen Verzögerungen führen.
Man gehe jedoch davon aus, dass bei einem normalen Verfahren die dritte Röhre innerhalb von 15 Jahren realisierbar sein sollte, und damit der Bau bis zur nächsten Sanierung abgeschlossen wäre.
Im Vorfeld dazu müssen die Vorarbeiten für das integrale Betriebskonzept abgeschlossen und dem Bundesrat unterbreitet werden. Erst nach Eintreffen der Genehmigung des Bundes kann mit der Ingenieursubmission begonnen werden.
Eine verbindliche Aussage zum Termin des Detailprojekts sei aus diesen Gründen nicht möglich.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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