Protokoll der Landratssitzung vom 6. September 2001

Nr. 1180

19 2001/182
Bericht der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission vom 13. Juni 2001: Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV). 1. Lesung der Änderung des Landratsgesetzes


Nr. 1181

20 2001/131
Motion von Max Ribi vom 10. Mai 2001: Raschere Umsetzung überwiesener Motionen

Ernst Thöni teilt dem Rat mit, dass die Traktanden 19 und 20 gemeinsam behandelt werden.

Roland Plattner unterbreitet namens der Geschäftsprü- fungs- und Finanzkommission dem Landrat den Antrag:
1. den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen
2. den zwei vorgeschlagenen Aenderungen des Landratsgesetzes und
3. den drei vorgeschlagenen Aenderungen der Geschäftsordnung des Landrates zuzustimmen und
4. das Postulat 1999/236 abzuschreiben.
In einer Vorbemerkung stellt Roland Plattner fest, dass der Bericht aus der Feder Roland Laubes stammt, welcher sich bis Mitte 2001 mit Hans Ulrich Jourdan das Präsidium des WoV-Ausschusses teilte. Seit Mitte Jahr ist das Co-Präsidium, welches die beiden Präsidenten der Geschäfts- prüfungs- und der Finanzkommission innehaben, neu besetzt. Materiell wäre Roland Laube berufen, den vorliegenden Bericht zu vertreten, aus formellen Gründen mache dies der Sprechende.
Zu den gestellten Anträgen meint Roland Plattner, dass im Bericht die Ausgangslage verständlich dargestellt und die Besonderheiten des Baselbieter WoV-Modells gut beleuchtet werden. Es sind dies:
- der Gesamtkredit, an welchem vorläufig im bisherigen Umfang festgehalten wird
- die Aufrechterhaltung des Budgetantrages, ungeachtet der damit verbundenen geringfügigen Systemwidrigkeit und schliesslich
- der milizverträgliche Modus der Kenntnisnahme der Leistungsaufträge
Er macht des weiteren darauf aufmerksam, dass Ziffer 2.3 des Berichts einen Status der Betriebsbuchhaltung als wesensnotwendige Voraussetzung wirkungsorientierter Verwaltungsausführung enthält. Bei der Berichterstattung war erst bei der Finanzdirektion die Betriebsbuchhaltung eingeführt, per 1.7.2001 hat nun auch für die BUD konzeptgemäss die Aera BeBu begonnen.
Nach Auskunft des WoV-Projektleiters sollten bei den restlichen Direktionen die entsprechenden Arbeiten spätestens per 1.7.2002 abgeschlossen werden können, so dass der Landrat inskünftig in zunehmendem Mass auf Ergebnisse aus der Betriebsbuchhaltung wird zurückgreifen können.
In Abschnitt 3 des Berichts werden als Folgerung aus den drei Oberzielen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung, als da sind
- die vermehrte Strategiebezogenheit parlamentarischen Wirkens
- die Wahrung der Finanzhoheit
- die effiziente und effektive Ausübung der Oberaufsicht
verschiedene Anforderungen an die wirkungsorientierte Verwaltungsführung abgeleitet.
An dieser Stelle erlaube er sich eine kurze Reflexion zu WoV im Spannungsfeld von parlamentarischer Tätigkeit, Regieren und Verwalten.
Die wirkungsorientierte Verwaltungsführung sei eigentlich mehr als WoV, nämlich WoP oder wirkungsorientiertes Politgebaren. Das Parlament sei dabei - und zwar nicht erst seit diesem Bericht - mit in der Pflicht.
Das Wirken des Parlamentes sollte in erster Linie strategische Problemlösungen beinhalten und sich damit an einer mitttel- bis langfristigen Optik ausrichten.
Das Parlament müsste sich mit Regierung und Verwaltung vermehrt als lernende Organisation mit gemeinsamen Zielen, aber unterschiedlichen Funktionen verstehen.
Regierung und Verwaltung haben in diesem System die Funktion eines Informationsgenerators, als Vordenker, als Leistungserbringer und Vollzugsorgan.
Dem Parlament fällt die Rolle des vorausblickenden Planens, der Pflege der Gesetzgebung, und dem Auftraggeber für Leistungsbestellungen zu.
Zurück zum Bericht, erklärt Roland Plattner: "Neben der im Gang befindlichen Verdichtung und Vernetzung der dem Landrat systematisch zur Verfügung stehenden Informations- und Entscheid-Grundlagen, formalen Vereinheitlichungen, der verstärkten Rolle der Finanzkontrolle im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht und der Selbstevaluation durch eine Projektkontrolle des WoV-Projekts führt die Realisierung von zwei Anforderungen über Aenderungen des Landratsgesetzes einerseits und der Geschäftsordnung des Landrates andererseits.
Beide Anforderungen befassen sich mit den Leistungsaufträgen als wesentlichem Element einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung resp. Politikgestaltung".
Punkt 3.4. des Berichts fordert, dass im Bedarfsfall der Landrat eine rasche Aenderung der Leistungsaufträge veranlassen kann. Zu diesem Zweck erscheint es sinnvoll, eine Möglichkeit zu schaffen, mit welcher im Rahmen der bisherigen Vorstosspalette rasch agiert werden kann. Deshalb soll es in solchen Fällen möglich sein, eine Motion mittels Turbolade zu speeden.
Bei der zweiten Aenderung unter 3.5 geht es um die Informationsverbreitung der Leistungsaufträge. Diese sind neu explizit neben der Finanzkommission auch der zuständigen Sachkommission mit dem Voranschlag zur Kenntnis zu bringen.
Zum Schluss bemerkt der Parlamentarier, dass Abschnitt 4 die bestehenden Pendenzen enumeriert, welche aktuell aus strategischer Optik von prioritärer Bedeutung sind.
Im Anschluss an die heutige Landrats-Debatte und nach Auswertung der Ergebnisse der Diskussion werde anlässlich der nächsten WoV-Sitzung vom 12.9.2001 festzulegen sein, in welcher Reihenfolge, mit welcher Intensität und in wessen Verantwortung die Pendenzen an die Hand zu nehmen sind.

Für Urs Wüthrich existiert kaum mehr ein Schweizer Kanton, welcher nicht in den letzten fünf Jahren unter dem Titel WoV, NPM etc. Verwaltungsreformprojekte aufgegleist hat.
Eine kritische Begutachtung der Ergebnisse der mehrjährigen Anstrengungen führt in diversen Fällen zum Schluss, dass die einzigen Profiteure die Beratungsfirmen waren.
Die Verwaltungsreform des Kantons Basel-Landschaft habe für ihn immer in einer Gratwanderung zwischen sinnvoll pragmatisch und "mir wei luege" bestanden.
Die Tatsache, dass sowohl die GPK als auch die Finanzkommission die Sache offensiv angepackt haben, sei für ihn in doppelter Hinsicht von Bedeutung. Entscheidend sei, dass dort wo politische Entscheidungsträgerinnen und
-träger eine Veränderung befürworten, auch etwas geschehe.
Der zweite Aspekt, weshalb sich das Parlament aktiv beteiligen sollte, ist der, dass , da der Rat selber Teil des Reformprozesses ist, sowohl die Anforderungen als auch die Arbeit der Parlamentarier entscheidend beeinflusst werden.
Mit dem Bericht der GPK und FIK verfüge man einerseits über eine gut strukturierte, verständliche Auslegeordnung und andererseits, was noch wichtiger sei, über konkrete Massnahmen.
Wichtig für eine längerfristige Veränderung sei aber der Kulturwandel. Dieser könne nicht verordnet, sondern müsse unterstützt und begleitet werden.
In diesem Sinne spreche er sich seitens der SP Fraktion für Eintreten aus.

Für Heidi Tschopp weist das Baselbieter WoV-Modell vor allem drei Besonderheiten auf, es sind dies der Gesamtkredit, der Budgetantrag und die zur Kenntnisnahme der Leistungsaufträge.
Begrüssenswert sei, dass die Modifikationen keine Aenderung von Rechtsgrundlagen in Gesetz und Geschäftsordnung nötig machen.
Die FDP gehe mit den im Bericht aufgeführten Aenderungen in Sachen Kulturwandel einig. Eine blosse Bereitstellung von Instrumenten genüge heute nicht mehr für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung.
Ein zusätzlicher wichtiger Punkt bilde die parlamentarische Oberaufsicht, der Landrat müsse seine Oberaufsichtsfunktion grundsätzlich überdenken.
Die FDP sei deshalb von der Wichtigkeit einer raschen Inangriffnahme der Schulung der Parlamentsmitglieder überzeugt. Wenn WoV erfolgreich umgesetzt werden soll, müssten Verwaltung und Parlament dieselbe Sprache sprechen.
Der bevorstehende Kulturwandel stelle eine echte Herausforderung für alle dar.
Die FDP Fraktion spricht sich für Eintreten aus.

Paul Rohrbach bedankt sich namens seiner Fraktion bei den beiden Kommissionen GPK und FIK, welche sich mit der Thematik auseinander gesetzt, und bei der Verwaltung und der Regierung, welche den Prozess begleitet haben.
Soweit die CVP/EVP Fraktion das Baselbieter-Modell verstehe, erachte sie den eingeschlagenen Weg als richtig.
Der Umgang mit den Leistungsaufträgen werde von der Fraktion begrüsst und unterstützt.
Die Idee, das Parlament zu schulen sei zu befürworten, die Materie sei allerdings nicht zu unterschätzen.
Paul Rohrbach steht der Vorlage im Namen der CVP/EVP Fraktion positiv gegenüber.

Hanspeter Ryser hat als Mitglied des WoV-Ausschusses seine wichtigste Aufgabe darin gesehen, den Kontakt zwischen Parlament, Verwaltung und Regierung aufrecht zu erhalten.
Dass das Globalbudget bis zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes nicht eingeführt werde, erachte seine Fraktion, gerade wenn man an die Spitäler denke, als Fehlentscheid.
Im Widerspruch zur WoV-Lehre stehe, dass dem Landrat die Leistungsaufträge lediglich zur Kenntnis nehme, jedoch nicht zur Genehmigung unterbreitet werden. Dass der Landrat aufgrund der bereits heute vorhandenen Instrumente -gemeint sind Motion und Postulat - im Bedarfsfall Leistungsaufträge ändern könne, sei bei einer Behandlungsdauer von vier Jahren illusorisch. Dies habe dann auch zu der Fristenverkürzung geführt.
Die SVP Fraktion tritt grossmehrheitlich auf die Vorlage ein und stimmt den Anträgen des WoV-Ausschusses zu.

Dölf Brodbeck fragt sich, welcher Stellenwert dem Zeitfaktor in der wirkungsorientierten Verwaltungsführung zukommt.
Der Kanton Basel-Landschaft habe bereits in einer frühen Phase erkannt, dass es sich beim WoV-Prozess um einen ganzheitlichen Entwicklungsprozess mit strategischer Bedeutung handle, bei welchem das Parlament nicht ausgeklammert werden dürfe.
Was die Fristenverkürzung angehe, liege manches noch im Argen. Die FDP werde daher anlässlich der nächsten LR-Sitzung zum Thema "effiziente Prozesse in der Kantonsverwaltung" einen Vorstoss einreichen.
Er masse sich nicht an WoV wirklich verstanden zu haben und wundere sich deshalb auch nicht, dass das Thema von vielen Landratsmitgliedern nicht auf Anhieb begriffen werde.
Es gebe für ihn vier Punkte, welche die Verständlichkeit nicht eben fördern.
- der schrittweise Entwicklungsprozess mit einer langen Projektdauer in einem noch laufenden Projekt erschwert die Uebersicht
- die Komplexität der Materie
- WoV gehört nicht zum Alltag des Landrates
- die Definition der Fachausdrücke
Er sei sich bewusst, dass das WoV- Wissen des Landrates noch massiv verbessert werden müsse.

Alfred Zimmermann bezeichnet den Bericht als ausgezeichnete Zusammenfassung der wichtigen Punkte und will deshalb nicht auf jeden einzeln eingehen.
Gerade weil sich die Materie als komplex und anspruchsvoll erweist, ist der Einfluss des Landrates, auch wenn er nicht täglich mit dem Thema konfrontiert ist, nötig und wichtig.
Das wirkungsorientierte Arbeiten betreffe nicht ausschliesslich die Verwaltung sondern müsse auch vom und im Landrat praktiziert werden.
Die Fraktion der Grünen stimmt den Aenderungen des Landratsgesetzes und dem Dekret zu.

Dieter Völlmin macht als Einzelsprecher einen Rückweisungsantrag an die Kommission, nicht etwa weil eines seiner Postulate zur Abschreibung vorgesehen sei, sondern weil das Thema Leistungsaufträge unbefriedigend gelöst sei.
Bei der wirkungsorientierten Verwaltungsführung geht es für den Landrat darum, zu bestimmen welche Aufgaben die Verwaltung zu erfüllen hat und wie viel Geld sie dafür erhalten soll.
Er verstehe nun aber nicht, weshalb der Landrat sich bei den Leistungsaufträgen, welche das Gegenstück zum Budget bilden, mit deren Kenntnisnahme begnügen wolle.
Die Begründung könne er zwar nachvollziehen, finde es jedoch erschreckend, dass der Landrat nicht bereits sei, seinen Part hundertprozentig zu übernehmen, denn von der Verwaltung, erwarte man dies.
Damit nicht der Gesamtlandrat die Leistungsaufträge genehmigen müsste, könnte man diese Aufgabe einem neu zu schaffenden GPK-Sekretariat oder einem Ausschusses aus FIK und GPK-Mitgliedern übertragen. Damit könnte einem der beiden die Aufgabe übertragen werden die Leistungsaufträge zu genehmigen.
Mit der Botschaft des Landrates, die Leistungsaufträge lediglich zur Kenntnis zu nehmen, sende man ein negatives Signal an die Verwaltung aus. Letztendlich werde die ganze Uebung zu einem "Papiertiger" verkommen, denn in der Verwaltung sei die Skepsis gegenüber den Leistungsaufträgen ohnehin gross. Irgendwann müsse der Landrat die "Nagelprobe" bestehen, bleibe man beim eingeschlagenen sehe er schwarz.
Dieter Völlmin stellt den Antrag, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, gesetzliche und reglementarische Vorschläge auszuarbeiten, welche es dem Landrat ermöglichen die Leistungsaufträge zu genehmigen.

Regierungsrat Adrian Ballmer bedankt sich beim WoV-Ausschuss für seine wertvolle Arbeit.
Mit dem WoV-Ausschuss existiere ein Gremium, welches sich intensiv mit der Thematik beschäftige, was das gegenseitigen Verständnis für das Rollenspiel wesentlich erleichtere.
Bei WoV handelt es sich um einen Prozess, welcher laufend verfeinert werden will. Wichtig dabei sei, nicht schneller zu marschieren als die Musik spiele.
Im Kulturwandel, den der Kommissionsbericht sehr gut umschreibe, dürfe die Differenz zwischen den modernen Instrumenten und der Kultur nicht allzu weit auseinander klaffen.
Er sei überzeugt, dass der gewählte Weg des Baselbiets der richtige sei; man habe durchaus Fortschritte gemacht was Effizienz und Effektivität der Verwaltung angehe und dürfe sich im Vergleich mit anderen Kantonen sehen lassen.
Der Regierungsrat steht, mit einer Ausnahme und einer Präzisierung, hinter den Kommissionsanträgen.
Er habe sich persönlich eingesetzt für den Gesamt- anstelle des Globalkredits. Eine Vorlage zur Aenderung des Finanzhaushaltsgesetzes, welche sich zur Zeit in Arbeit befindet, prüfe, in Einzelfällen trotzdem ein Globalbudget einzuführen, und zwar dort, wo eine Dienststelle ihre Einnahmen wesentlich beeinflussen kann. Ein klassisches Beispiel dafür seien die Spitäler. Hier werde man in absehbarer Zeit eine Lösung in Richtung Globalbudget präsentieren.
Eine konträre Meinung habe der Regierungsrat zur Kürzung der Fristen. Die Regierung spreche sich gegendiese Massnahme aus, da sie die Meinung vertrete, dass die Fristen einerseits von den Ressourcen und andererseits von der Komplexität eines Geschäfts abhängen. Häufig sei zudem ein Vorstoss Teil einer Reform, hier sei man abhängig von exogenen Faktoren.
1994 hat man nach eingehender Beratung des Landratsgesetzes die Frist für Motionen auf 4 Jahre angesetzt. Inzwischen habe sich nichts wesentliches ereignet was eine Reduktion der Frist rechtfertige.
Es bestehe zudem kein Grund, weshalb die Behandlungsfristen von überwiesenen Motionen und formulierten Volksinitiativen gleichgesetzt werden müssen.
Zur Frage der Leistungsaufträge bezeichnet der Finanzdirektor es als eindeutige Aufgabe der Regierung die Leistungsaufträge zu konkretisieren. Mit einer zusätzlichen Genehmigung durch das Parlament schaffe man ein überbestimmtes System.
Abschliessend erwähnt Regierungsrat Adrian Ballmer, dass seitens der Justizdirektion eine sanfte Rüge einging, weil die Vorlage nicht, wie es die Verfassung vorschreibt, in die Vernehmlassung ging.
Er habe darauf mit der Bemerkung reagiert, dass die Verfassungsbestimmung in der Regel davon ausgehe, dass die Gesetze Gemeinden und Bürger betreffen. Hier gehe es sich jedoch ausschliesslich um interne Spielregeln zwischen Parlament und Regierung.
Je nachdem ob man eher den pragmatischen oder formalistischen Blickwinkel pflege, komme man in diesem Punkt zu einem unterschiedlichen Ergebnis.

Roland Laube geht einig mit Dieter Völlmin, dass die Forderung sich mit WoV zu befassen nicht nur die Verwaltung sondern auch das Parlament angehe.
Trotzdem gebe es einen Unterschied, denn in der Verwaltung können die erforderlichen Qualifikationen im Stellenbeschrieb festgehalten werden, ein Landrat müsse als einzige Qualifikation aber genügend Stimmen auf sich vereinen.
Wenn die Befürchtung Dieter Völlmins, dass mit der jetzigen Lösung der Landrat die Leistungsaufträge formell zur Kenntnis nehme, um raschmöglichst zur Tagesordnung über zu gehen, zutreffe, wäre es wesentlich schlimmer, wenn der Landrat diese genehmigen müsste. Damit würden sowohl der Verwaltung als der Regierung Blankochecks verteilt, die nur schwer wieder eingezogen werden könnten.
Deshalb sei die zur Kenntnisnahme, mindestens für die nächsten paar Jahre, die wesentlich bessere Lösung.
Was das Globalbudget anbelangt, bedürfe dieses einer Gesetzesänderung, was ohne Revision des Finanzhaushaltsgesetzes nicht möglich sei.
Wenn er Regierungsrat Adrian Ballmer richtig verstanden habe, lehne die Regierung die beiden vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ab.
Er stelle den Gegenantrag, auf den Regierungsantrag nicht einzutreten, sondern der Kommissionsfassung zu folgen.
Er traue dem Landrat durchaus zu, abschätzen zu können, ob die Verwaltung für eine Vorlage eine Frist von einem halben oder zwei Jahren benötige.

Heidi Tschopp bemerkt zusammenfassend, dass sowohl der Antrag des WoV-Ausschusses als auch die Motion Ribi/Krähenbühl eine Fristenverkürzung anstreben.
Deshalb stelle sie namens ihrer Fraktion den Antrag, die Motion Ribi/Krähenbühl mitsamt der darin enthaltenen Anträgen an den WoV-Ausschuss zur Beratung zurückzugeben.

Dölf Brodbeck unterscheidet zwei Kategorien von Leistungsaufträgen. Dies sind einerseits die permanenten und zum anderen solche, die einem periodischen Erneuerungsbedarf unterliegen.
Er könne sich gut vorstellen, dass eine große Anzahl von Leistungsaufträgen für den Landrat nicht von Interesse seien. Allerdings gebe es auch durchaus Fragen von hohem strategischem Stellenwert. Wie die Spreu vom Weizen zu trennen sei, darüber müsse sich der WoV-Ausschuss Gedanken machen.

Alfred Zimmermann meint zum Antrag Heidi Tschopps, dass er gegen die Rückweisung der Motion Ribi stimme, denn genau diesen Antrag habe er im WoV-Ausschuss zweimal erfolglos eingebracht.

Max Ribi fände es logisch zuerst über die Motion Ribi/Krähenbühl abzustimmen. Aufgrund der vorgerückten Stunde befürchte er einen Schnellschuss und schlage deshalb als Alternative eine Vorprüfung durch den WoV-Ausschuss vor der 2. Lesung vor.
Meistens, so wisse er aus Erfahrung, merke man erst, wenn man die Umsetzung einer Motion in Angriff nehme, ob sie kompliziert oder einfach sei. Deshalb sei seine Version mit der Ueberweisung innert 2 Jahren mit einer ev. Fristverlängerung die folgerichtigere.

Dieter Völlmin kann das von Roland Laube Gesagte nicht unwidersprochen lassen. Wenn Roland Laube behaupte, die einzige Qualifikation, die den Landrat auszeichne sei, dass er vom Volk gewählt wurde, weise er ihn darauf hin, dass der Landrat die Gesetze mache, was anspruchsvoll sei.
In den letzten Jahren bekomme er immer wieder zu hören, dass der Landrat immer schwächer und die Verwaltung immer stärker werde.
Die vom Ausschuss vorgeschlagenen Lösung bedeute nun einen weiteren Schritt zur Beschleunigung dieser Tendenz. Auch wenn es sich um keine einfache Aufgabe handle, sei nicht einzusehen, weshalb sich der Landrat dieser nicht stelle.

Roland Plattner findet es nicht eben wirkungsorientiert, wenn um 17.08 Uhr ein Geschäft an die Kommission zurückgewiesen wird.
Nach seinem Dafürhalten sei die zur Kenntnisnahme die pragmatisch und systematisch richtige Lösung.
Wenn man den Aspekt der Oekonomie der Kräfte weiterverfolge, sehe man, dass die Gesetzgebung das Instrument des Parlaments darstelle, die strategische Ebene diejenige der Regierung.
Für den Fall, dass der Ablauf nicht den Vorstellungen des Landrates entspreche, stehe ihm mit dem Aenderungsantrag das geeignete Instrument zur Verfügung um die Bremse zu ziehen.
Roland Plattner rät, den Prozess nicht unnötig zu verzögern, trotz der Rückweisungsfreudigkeit, die im Moment offenbar vorherrscht.

Ernst Thöni beabsichtigt in einem ersten Schritt über den Antrag Dieter Völlmins abstimmen zu lassen.
"Antrag auf Rückweisung des Berichts und Vorlage mit Genehmigung der Leistungsaufträge durch den Landrat".

://: Der Rat lehnt den Rückweisungsantrag von Dieter Völlmin grossmehrheitlich ab.

Der Rückweisungsantrag Heidi Tschopps lautet:
"Rückweisung an die Kommission und Vorlage zusammen mit der Motion Ribi/Krähenbühl".

://: Auch dieser Rückweisungsantrag wird vom Landrat abgelehnt.

://: Damit ist das Eintreten beschlossen.

1. Lesung
Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrates (Landratsgesetz)
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 34, Abs. 3

Max Ribi wurde von Walter Mundschin darauf aufmerksam gemacht, dass er die Anliegen aus der Motion Ribi/Krähenbühl unter diesem Absatz einbringen könne.
Er beantragt in Absatz 3, die vier auf zwei Jahren abzuändern. Parallel dazu entfalle im 2. Satz der Ausdruck "oder verkürzen".

Ernst Thöni zitiert die die Version Ribi :
"Wird die Motion dem Regierungsrat überwiesen, so muss er die Vorlage innert zwei Jahren nach der Ueberweisung unterbreiten. Der Landrat kann die Frist verlängern".

Roland Laube macht darauf aufmerksam, dass wer dem Antrag Max Ribis zustimmt, damit die Möglichkeit einer Fristverkürzung unter zwei Jahre verspielt.
Er beantrage die Beibehaltung der Kommissionsfassung.

Ernst Thöni stellt den Antrag Ribi/Krähenbühl demjenigen des WoV-Ausschusses zur Abstimmung gegenüber.

://: Der Rat stimmt grossmehrheitlich dem Antrag Ribi/Krähenbühl zu.

§ 35 Abs. 3 keine Wortbegehren
Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrates (Geschäftsordnung des Landrates)
Titel und Ingress keine Wortbegehren
§ 21 Abs. 3 keine Wortbegehren
§ 33 Abs. 2 bis keine Wortbegehren
§ 45, Abs. 6

Max Ribi bedankt sich für die Annahme des Antrags Ribi/Krähenbühl.
Er macht darauf aufmerksam, dass aus § 45 die "Motion" zu streichen sei.

Ernst Thöni zitiert die korrigierte Fassung:
"Ein Antrag auf Verkürzung der Behandlungsfrist eines Postulates muss bei der Einreichung im Wortlaut des Vorstosses enthalten sein. Über den Antrag ist unmittelbar nach dem Überweisungsbeschluss abzustimmen".

://: Der Landrat stimmt der Aenderung grossmehrheitlich zu.

II. keine Wortmeldungen

Elisabeth Schneider macht sich Sorgen, dass sich nicht sämtliche Ratsmitglieder im Klaren darüber sind, dass die zweijährige Frist mit der Annahme des Antrags Ribi/Krähenbühl nicht mehr verkürzt werden kann.

Das Parlament ist sich darüber im Klaren und verkündet dies lauthals.

Landratspräsident Ernst Thöni erklärt damit die 1. Lesung als abgeschlossen.



Begründung zu den persönlichen Vorstössen

Nr. 1182

2001/208
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 6. September 2001: Gesetz über die Gewährung und Vermittlung von Konsumkrediten

Nr. 1183

2001/209
Motion von Madeleine Göschke vom 6. September 2001: Schutz der Bevölkerung vor Fluglärmschäden: Konsequenz aus den Messresultaten des Schutzverbandes der Anwohner um den Flughafen Basel-Mülhausen

Nr. 1184

2001/210
Motion von Alfred Zimmermann vom 6. September 2001: Verstärkte Benützung der Ost-West-Piste

Nr. 1185

2001/211
Postulat von Urs Wüthrich vom 6. September 2001: Aufbau eines Kompetenzzentrums für die Planung und Realisierung der zukünftigen Gesundheitsversorgung

Nr. 1186

2001/212
Postulat von Krähenbühl Jörg vom 6. September 2001: Sicherheit während psychiatrische Betreuung in U-Haft / im Strafvollzug

Nr. 1187

2001/213
Postulat von Peter Brunner vom 6. September 2001: Von der wirtschaftlichen Rand- zur Baselbieter Modellregion

Nr. 1188

2001/214
Postulat von Peter Brunner vom 6. September 2001: Finanzielle Unterstützung des Basler ZOOS

Nr. 1189

2001/215
Postulat von Bruno Steiger vom 6. September 2001: Dezentralisierung von Asyldurchgangszentren im Baselbiet

Nr. 1190

2001/216
Postulat von Roland Bächtold vom 6. September 2001: Besteuerung von Spraydosen

Nr. 1191

2001/217
Postulat von Mirko Meier vom 6. September 2001: PC-Aktion für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen und kommunalen Verwaltung, Institutionen und Schulen

Nr. 1192

2001/218
Postulat von Alfred Zimmermann vom 6. September 2001: Forderungen aus der Risikoanalyse des Flughafens

Nr. 1193

2001/219
Interpellation von Urs Wüthrich vom 6. September 2001: Probleme bei den Lohnabrechnungen für Lehrpersonen

Nr. 1194

2001/220
Interpellation von Max Ribi vom 6. September 2001: Die Justiz arbeitet zu langsam

Nr. 1195

2001/221
Postulat der FDP-Fraktion vom 6. September 2001: E-Baselland

Nr. 1196

2001/222
Interpellation der FDP-Fraktion vom 6. September 2001: E-Government: Strategie des Regierungsrates

Nr. 1197

2001/223
Interpellation der FDP-Fraktion vom 6. September 2001: "Koordinierte regionale Spitalplanung": 1. Zwischenbericht des Regierungsrates an den Landrat

Nr. 1198

2001/224
Interpellation von Max Ritter vom 6. September 2001: Realisierung einer Kantonalen Vergärungsanlage

Nr. 1199

2001/225
Interpellation von Pascal Wyss vom 6. September 2001: Zunehmende Gewaltanwendung von Ausländern

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.

Ernst Thöni bedankt sich, wünscht allen eine gute Heimkehr und schliesst die Sitzung um 17.15 Uhr.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Die nächste Landratssitzung findet statt am 20. September 2001


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