Protokoll der Landratssitzung vom 6. September 2001

Nr. 1176

15 2001/109
Berichte des Regierungsrates vom 24. April 2001 und der Personalkommission vom 8. Juni 2001: Beantwortung des Postulats 2000/199 betreffend Sucht oder Sonne vom 16. November 2000; Abschreibung

Dölf Brodbeck bezeichnet Sucht- und Drogenarbeit als stetigen Versuch, das Richtige richtig zu tun. Gemeinsam mit der Regierung ist sich die Personalkommission einig, dass das richtige Tun in vermehrter und nachhaltiger Prävention besteht - und zwar frühzeitig, im Elternhaus und in der Schule, im vorliegenden Fall vor Eintritt in ein Lehrverhältnis. Die Prävention muss zudem bei der richtigen Zielgruppe, den Suchtgefährdeten ansetzen. Schwierig dürfte es sein, das Anliegen umzusetzen und die Kontrolle sicher zu stellen.
Aus all diesen Gründen beantragt die Personalkommission dem Landrat, das Postulat abzuschreiben.

Eva Chappuis schliesst sich namens der SP-Fraktion der Kommissionsmeinung an, obwohl damals bei Überweisung des Postulates ein grosser Teil der Fraktion für Überweisen gestimmt hatte; offenbar habe man sich vom poetischenTitel sehr beeinflussen lassen und erst im Nachhinein die Undurchführbarkeit erkannt.

Christine Mangold wertet das Thema des Postulates von Margrith Blatter als grosses Problem, mit dem alle Gesellschaftsmitglieder konfrontiert sind. Aus diesem Grunde dürfte der Vorstoss seinerzeit mit grossem Mehr überwiesen worden sein. Zwar wurde schon immer geraucht und getrunken, doch werden - erschreckenderweise - die Konsumentinnen und Konsumenten immer jünger. Erschreckend ist auch, dass nicht wenige Eltern bereit sind, für ihre Kinder die Raucherlaubnis während einer Lagerwoche zu unterschreiben.
Damit ist das Problem des Postulates angetippt: Der Entscheid, ob ein junger Mensch Raucherin oder Raucher wird, fällt nicht in der Lehre, sondern weit früher. Die präventiven Anreize müssten somit in der Schule und im Elterhaus ansetzen.
Aus den genannten Gründen spricht sich die FDP-Fraktion für die Abschreibung des Postulates aus.

Uwe Klein gibt dem Postulat wenig Chancen und lehnt es ab, weil es nur eine Suchtform, das Rauchen, bekämpfen will. Die CVP/EVP-Fraktion schliesst sich aber der Auffassung der Personalkommission an, dass in den Schulen vermehrt Prävention angeboten werden soll und dass letztlich noch immer das Elternhaus Verantwortung für die Kinder zu tragen hat.

Willi Grollimund sieht in der Vorbildfunktion der "Alten" die beste Art, die Jugend vom Rauchen abzuhalten.

Roland Bächtold erkennt, dass es kaum von grossem Wert sein kann, an diesem von den Schweizer Demokraten eingereichten Postulat, das ein gesamtgesellschaftliches Problem angeht, festzuhalten. Erst die Verzichtbereitschaft der Eltern würde das Drogen- Alkohol- und Rauchproblem entschärfen helfen.

Madeleine Göschke spricht sich namens der Grünen Fraktion für Abschreiben des Postulates aus, weil es nicht angehe, eine Suchtform herauszugreifen. Prävention müsste viel früher einsetzen und auch die Vorbildfunktion sei von grosser Wichtigkeit. Für ganz wesentlich hält es die Landrätin, dass bei der Werbung angesetzt wird.

Peter Brunner nimmt Bezug auf einen Artikel in der NZZ vom 2. Juni 2001 unter dem Titel "Die Jugend im Zigarettendunst". Darin stellen die Autoren einerseits fest, dass die Jugend wieder vermehrt raucht und die Präventionsfachleute andererseits dem Phänomen ratlos gegenüber stehen. Neu soll nun in Zürich statt mit dem Mahnfinger mit Belohnung gearbeitet werden. Die Frage, ob mit Ferienwochen oder anders belohnt werden soll, könnte zwar diskutiert werden, doch einfach nichts zu unternehmen, sei nicht im Sinne der Fraktion. Das Postulat sollte - so die Mehrheit der Fraktion der Schweizer Demokraten - stehen gelassen werden.

Alfred Zimmermann ist froh, dass er nicht der einzige ist, der ein gutes Wort für das Postulat übrig hat. Gemessen an den Schilderungen, wie schlimm die Situation sich zeige, müsste konsequenterweise ja gesagt werden zum Postulat von Margrith Blatter, die als einzige einen konkreten Massnahmenvorschlag einbringt.
Persönlich stimmt Alfred Zimmermann dem Postulat deshalb zu.

://: Der Landrat schreibt das Postulat 2001/109 von Margrith Blatter mit 34 gegen 17 Stimmen ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1177

16 2001/126
Berichte des Regierungsrates vom 8. Mai 2001 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 7. August 2001: Postulat 97/55 der FDP-Fraktion vom 20. März 1997: Vernünftige Anwendung von Umweltvorschriften vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen; Abschreibung

Jacqueline Halder orientiert, dass im Herbst 1997 von der FDP ein Postulat eingereicht wurde, in welchem sie um Prüfung für eine vernünftige Anwendung von Umweltvorschriften, vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen, ersuchte.
Ein Jahr später wurde das Postulat überweisen, heute liegt nun die Regierungsvorlage mit dem Antrag zur Abschreibung des Postulats vor.
Die Zeitspanne bis zum Vorliegen der Vorlage begründet die Regierung mit erforderlichen juristischen Abklärungen und dem Abwarten der Einführung von WoV.
In der Vorlage führt die Regierung aus, dass die Umweltschutzgesetzgebung bereits Bestimmungen enthält, wonach bei Massnahmen auf die wirtschaftliche Tragbarkeit des Pflichtigen Rücksicht genommen werde.
Seit der Einführung von WoV achte man zudem stärker auf eine effiziente Gestaltung der Massnahmen.
Obwohl Regierung und Verwaltung die Anliegen und Vorschläge des Postulats anerkennen, dürfe daraus keine Aufweichung der Umweltschutzgesetzgebung resultieren.
Die Umwelt- und Energiekommission schliesst sich dem Antrag der Regierung an und beantragt dem Rat, das Postulat der FDP vom 20. März 1997 als erfüllt abzuschreiben.

Esther Bucher ist der Meinung, dass die Anliegen der Postulanten Eingang in die Verwaltungstätigkeit finden. Im Rahmen von WoV werde bei der Beurteilung der Vollzugsmassnahmen bereits heute nicht nur die Umweltrelevanz, sondern auch die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der einzelnen Massnahmen beurteilt.
Damit wird, unter Einhaltung des Prinzips der Rechtsgleichheit und unter Beachtung des Bundesrechts, ein effizienter und sinnvoller Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung sichergestellt.
Wichtig erscheint ihr dabei, dass wer im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung das Umweltrecht sozusagen durch die Hintertür aufweichen resp. verwässern will, grundlegend falsch liegt.
Es gehe nicht darum, das Engagement vor eine intakte Umwelt zu stellen, sondern dieses gezielter und effizienter als bisher weiter zu führen.
Die zukünftige Stossrichtung wurde der Kommission anlässlich ihrer Beratung glaubwürdig zugesichert.
Die SP Fraktion hat die Regierungsausführungen zur Kenntnis genommen und beantragt im Sinne der Kommission das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

Für Peter Tobler als Initiant des Vorstosses, ist das Anliegen aktueller denn je. Es gehe dabei nicht um die Vernachlässigung von Umweltrechten oder -pflichten, sondern darum, dass der Grenznutzen aufgrund der anhaltenden Aktivitäten laufend abnehme.
Da die Zukunft des Baselbiets nicht nur von grossen, sondern entscheidend von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt werde, erleichtere ihn die Antwort des Regierungsrates.

Peter Zwick teilt mit, dass die CVP/EVP Fraktion den Antrag der Regierung einstimmig gutheisst.
Als einzigen Wermutstropfen bezeichnet er die lange Bearbeitungszeit.

Willi Grollimund begrüsst namens der SVP Fraktion, dass Regierung und Verwaltung den Sinn des Postulates erkannt haben und dessen Anwendung unterstützen.
Gerade bei einer Firmenneugründung entscheide die Verhältnismässigkeit der Umweltschutzgesetzgebung über Sein oder Nichtsein.

Alfred Zimmermann ist der Ansicht, dass die Umweltanliegen tendenziell nicht mehr so ernst genommen werden wie früher. Da die Fraktion der Grünen weiterhin für eine strikte Anwendung der Umweltschutzgesetzgebung plädiert, war sie über den Vorstoss nicht erfreut. Mit einer vernünftigen Anwendung könne sich hingegen auch die Fraktion der Grünen einverstanden erklären, wobei er die Bau- und Umweltschutzdirektion bitte, die Anliegen des Umweltschutzes so ernst zu nehmen wie noch vor zehn Jahren.
Die Fraktion der Grünen stimmt der Abschreibung des Postulates zu.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider räumt eint, dass die Beantwortung lange auf sich warten liess, was sich jedoch als Vorteil erwies, konnte doch in dieser Zeit bewiesen werden, dass man die Umweltschutzgesetzgebung ernst nehme und sie in ein vernünftiges Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit setze.
Ziel sei es, mit der täglichen Arbeit bei den Parlamentariern Vertrauen zu schaffen und eine gesunde Balance zu finden, die allen Bedürfnissen gerecht werden.

://: Der Rat stimmt der Abschreibung des Postulats grossmehrheitlich zu.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 1178

17 2000/157
Berichte des Regierungsrates vom 22. August 2000 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 10. Mai 2001: Revision des Gesetzes über den Gewässerschutz vom 18. April 1994. 1. Lesung

Ernst Thöni macht das Parlament auf die grüne Korrigenda der Anträge zu diesem Traktandum aufmerksam.

Jacqueline Halder bezeichnet den Gewässerschutz als wichtige Aufgabe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, sowie der Bürger und Bürgerinnen.
Sauberes Wasser bilde die Grundlage für das Wohlergehen des Menschen. Aus diesem Grunde wurden in den letzten Jahren in der Schweiz sehr hohe Summen in den Gewässerschutz investiert. Trotzdem wird die Verschmutzung der Gewässer immer komplexer und eine Reinigung immer schwieriger. Es ist deshalb wichtig, die Kosten für den Vollzug des Gesetzes dem Verursacher zu überbinden. Dem wird mit dem eidg. Gewässerschutzgesetz vom 1.11.1997 Rechnung getragen.
Bei der vorliegenden Revision geht es nun darum, das Kantonale Gewässerschutzgesetz dem Eidgenössischen anzupassen. Das Gesetz umfasst zur Hauptsache die Verwirklichung des Verursacherprinzips, die Einführung der regionalen Entwässerungsplanung sowie verschiedene notwendige gesetzliche Verbesserungen. In die Revision eingeflossen sind jedoch auch entscheidende ökologische Ueberlegungen.
Das Eidgenössische Gesetz schreibt zwingend das Verursacherprinzip vor. Bis heute werden im Kanton Basel-Landschaft noch 10% der Kosten vom Kanton getragen.
Die Regierung plädiert in ihrer Vorlage dafür, die Kosten für den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung den Kläranlagebetreibern zu überbinden. Diese überwälzen ihre Kosten zusammen mit denjenigen für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz der Abwasseranlagen den Gemeinden.
Den Gemeinden ihrerseits obliegt die Aufgabe die Verursacher zur Kasse zu bitten. Für die Gemeinden bedeutet dies ein nicht unerheblicher Mehraufwand.
Für die Berechnung der Abwassergebühr dient nicht mehr wie bis anhin der Trinkwasserbezug, sondern die Gebühr richtet sich nach Art und Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Abwassers. Dabei wird unterschieden zwischen Schmutz-, Fremd- und Regenwasser.
Als Hilfestellung für die Gemeinden hat das AUE in Zusammenarbeit mit Gemeindeverwalterinnen und -verwaltern ein Musterreglement erstellt.
Dass diese neue Regelung funktioniert beweisen die Gemeinden, welche bereits heute ihr Abwasser nach dem neuen System erfassen.
Jacqueline Halder gesteht ein, dass die Mehrheit der Mitglieder der Umweltschutz- und Energiekommission dagegen ist, dass der Vollzug künftig über Steuergelder finanziert werden soll, da es sich schliesslich um eine hoheitliche Aufgabe des Kantons handle.
Obwohl der Bund das Verursacherprinzip vorschreibt, stellt er es den Kantonen inkonsequenterweise frei, die Kosten des Vollzugsaufwandes über Steuermittel zu decken.Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Regierung, indem sie wie diese am hundertprozentigen Verursacherprinzip festhält. Nur so werde der sparsame Umgang mit dem kostbaren Nass gewährleistet.
Nicht vergessen werden dürfe, dass der Vollzug zu jährlichen Kosten in Höhe von 3 MCHF führt. Konsequenterweise müsste dann auch der Vollzug der Abfallbeseitigung über Steuergelder finanziert werden, was weitere Kosten von ca. 3 MCHF generieren würde.
Eine weitere, jedoch unbestrittene Neuerung ist die Einführung des regionalen Entwässerungsplans (REP). Geplant sind solche REP's entlang der Birs, dem Birsig und der Ergolz.
Die UEK beantragt dem Landrat, ihrem Antrag gemäss der Revision über den Gewässerschutz vom 18. April 1994 und der von ihr vorgenommenen Aenderungen zuzustimmen.
Die zahlreich eingegangenen Anträge zu einzelnen Paragraphen habe sie in der Meinung bestärkt, dass einige Paragraphen in die Kommission zur erneuten Beratung zurückgenommen werden sollten. Ueber eine Rückweisung der gesamten Vorlage wäre Jacqueline Halder allerdings nicht erfreut.

Röbi Ziegler spricht sich namens der SP Fraktion für Eintreten auf die Vorlage aus. Die Fraktion habe immer signalisiert, dass sie hinter der Regierungsvorlage stehe.
Das neue Gesetz führt als Hauptpunkt nach Massgabe des Bundesgesetzes das Verursacherprinzip im Gewässerschutz ein, was von der Fraktion begrüsst wird.
Es sei nichts anderes als logisch und korrekt, dass wer Wasser verschmutze, auch für dessen Reinigung aufkomme.
In der Beratung sei rasch klar geworden, dass vor allem die Vollzugskosten einen umstrittenen Punkt darstellten.
Die SP stelle sich auf den Standpunkt, dass wer Anlagen betreibt, die ein Umweltrisiko für das Wasser darstellen, auch mit den dafür anfallenden Kosten belastet werden sollen.
Wie den Anträgen und laufenden Diskussionen zu entnehmen sei, bestehe nun aber bezüglich der getrennten Erfassung und Gebührenordnung für Schmutz-, Regen- und Fremdwasser noch ein weiterer strittiger Punkt.
Hier gelte es zu beachten, dass das Bundesgesetz fordere, dass die verschiedenen Abwasserarten eine differenzierte Gebührenordnung verlangen. Parallel dazu soll ein finanzieller Anreiz für die Errichtung der Trennsysteme geschaffen werden.
Seitens der FDP Fraktion liege zwar ein Rückweisungsantrag vor, er bitte jedoch den Rat, das Gesetz nicht zurückzuweisen, denn der Zeitraum zwischen 1. und 2. Lesung könne von der Kommission für eine Nachprüfung genutzt werden.
Er finde zudem in der Antragsansammlung Max Ribis - welche er kurz kommentiert - keinen einzigen Antrag, welcher materiell neu sei und daher eine Rückweisung des Gesetzes rechtfertigen würde.

Urs Steiner bemerkt einleitend, dass es für die FDP Fraktion als unbestritten gelte, dass die Anforderungen an den Umweltschutz, soweit technisch sinnvoll und ökonomisch vertretbar, einzuhalten seien. Die Fraktion stimmt dem Verursacherprinzip daher grundsätzlich zu, vertritt jedoch die Meinung, dass dies ohne steuerliche Entlastung einer schleichenden Steuererhöhung gleichkomme.
Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass bis 1994 lediglich 60% der Abwassergebühren auf den Verursacher überwälzt wurden, nun sollen daraus plötzlich 100% werden. Konkret würde dies bedeuten, dass die öffentliche Verwaltung 14 MCHF auf den Bürger abwälzt, im Gegenzug eine entsprechende Kompensation im Steuersubstrat aber fehlt.
Die rasch aufeinander folgenden Gesetzesrevisionen tragen auch nicht zur grösseren Rechtssicherheit bei, Frust und Unmut der Gemeindebehörden sind die logischen Folgen.
Derart kurzfristige Paradigmenwechsel schaffen kein Vertrauen in einen Wirtschaftsstandort.
Entsprechend der Komplexität der Revision des Gewässerschutzgesetzes benötigte die Kommission fünf Sitzungen für dessen Beratung.
Von der Kommissionsmehrheit nicht unterstützt werde dabei folgende Aussage im Kommissionsbericht:
"Leider ist der Bund in dieser Sache - gemeint ist der Vollzug - aber selbst nicht konsequent und erlaubt den Kantonen eine gewisse Flexibilität in der Ausgestaltung der Abwassergebühren. So lässt er den Kantonen die Freiheit, die Kosten des Vollzugsaufwandes bei der Abwasserreinigung über Gebühren oder allgemeine Steuermittel zu decken."
Glücklicherweise gewähre der Bund den Kantonen einen gewissen Spielraum, den diese ihren Gemeinden weitergeben können.
Möglicherweise habe man sich in den Kommissionsberatungen zu ausführlich mit dieser Thematik befasst und dabei andere Paragraphen zu wenig berücksichtigt.
Das Resultat liege nun in Form zahlreicher Anträge sowohl seitens der SP der SVP und FDP auf dem Tisch.
Seine Fraktion habe ihn angewiesen, den Antrag zu stellen, auf die Vorlage einzutreten, diese aber gleichzeitig an die Kommission zurückzuweisen.
Er wisse um die Unpopularität dieser Massnahme, welche jedoch angesichts der Flut von Anträgen die einzig richtige Lösung darstelle um eine mehrstündige Debatte im Landrat zu vermeiden.

Ernst Thöni bittet die nachfolgenden Fraktionsvertreter zur Rückweisung der Vorlage an die Kommission Stellung zu beziehen.

Uwe Klein spricht sich namens der CVP/EVP Fraktion ebenfalls für Eintreten und Rückweisung der Vorlage an die Kommission aus.
Er müsse zur Kenntnis nehmen, und dabei schliesse er sich selber nicht aus, dass die Kommission mangelhaft gearbeitet, sich im wesentlichen auf drei Paragraphen konzentriert, und den Rest des Gesetzes kaum beachtet habe.
Nun müsse sich die Kommission mit der Materie im Detail auseinander setzen.

Hans Schäublin erklärt vorab, dass sich die SVP Fraktion der CVP und FDP anschliesse und ebenfalls für Eintreten mit Rückweisung der Vorlage an die Kommission plädiere. Man wolle damit der UVEK eine Chance für eine seriöse Ueberarbeitung geben.

Peter Brunner erklärt, dass sich die Schweizer Demokraten sich den anderen Fraktionen anschliessen und ebenfalls für Eintreten und Rückweisung an die Kommission stimmen. Obwohl man im Vorfeld noch versucht habe, die umstrittenen Paragraphen zu bereinigen, sei man zu keiner befriedigenden Lösung gekommen.

Alfred Zimmermann wollte ursprünglich gegen die Rückweisung ankämpfen, zweifelt inzwischen aber an der Richtigkeit seines Entscheids. Allerdings sei ihm inzwischen klar geworden wie schwierig und kontrovers die Materie sei und er befürchte, dass die Detailberatung zu einem wahren Tohuwabohu führen würde.
Er sei inzwischen von der Richtigkeit die Vorlage zur erneuten beratung in die Kommission zurück zu nehmen überzeugt. Ob dabei die Kontroversen allerdings ausgeräumt werden können vermöge er nicht zu sagen.

Max Ribi war über den Gesetzesentwurf der Umweltschutz- und Energiekommission zuerst enttäuscht, dann ärgerte er sich über den Aufwand, den er betreiben musste, um die unzähligen Rückweisungsanträge zu erarbeiten.
Er habe damit eine Aufgabe übernommen, die eigentlich von Verwaltung und Kommission hätte erfüllt werden müssen.
Das Gesetz weise gravierende Mängel im Vollzug auf, Gerichtsfälle seien die logische Folge.
Zudem " tropfe jeder Paragraph vor Zentralismus".
Die Krönung des Ganzen bilde §13, in welchem der Kanton den Gemeinden gar das Vorgehen beim Vollzug vorschreibt.
Damit in der ARA nicht goldene Hahnen eingebaut werden konnten, wurde dem Kanton im alten Gesetz vorgeschrieben 10% der Gebühren über die Steuern zu finanzieren. Mit der neuen Regelung soll nun alles auf die Gemeinden und den Bürger überwälzt werden.
Da das Parlaments sich mehrheitlich für eine Rückweisung an die Kommission ausspreche, wolle er nicht zu sehr ins Detail gehen, sondern lediglich auf zwei Schwerpunkte aufmerksam machen.
Bei § 12 sei man sich offenbar einig, dass eine Annäherungsrechnung keine praktikable Lösung darstelle. Wenn die Menge nicht gemessen werden könne, sei der Streit vorprogrammiert.
Bezüglich § 13 ist Max Ribi der Auffassung, dass auch hier, um jeglichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, das Verursacherprinzip angewendet werden müsste, was zugegebenermassen mit erheblichem Aufwand verbunden sei.
Das Gesetz müsse, damit es von den Bürgern verstanden werde, eine einfache aber genaue Definition der erhobenen Gebühren und Abgaben enthalten.
Um eine lange Debatte zu vermeiden, bittet er das Parlament, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

Röbi Ziegler entgegnet Max Ribi, dass goldene Hahnen mit den Vollzugskosten nichts zu tun haben, da die Erstellungskosten einer Kläranlage über die Gebühren bezahlt werden.
Das Beispiel zeige deutlich, dass Anträge von Parlamentarieren vorliegen, welche mit der Materie nicht im Detail vertraut seien.
Während fünf Kommissionssitzungen habe man Gelegenheit gehabt, sich von Fachleuten beraten zu lassen und nun werden plötzlich unzählige fachliche Einwände angemeldet.
Für eine genaue Definition, wie Max Ribi sie fordere, seien nicht die Gesetze zuständig, dafür gebe es auf Stufe Dekret und Reglement genügend Möglichkeiten.

Karl Rudin findet es nicht sinnvoll, nachdem Rückweisungsanträge vorliegen, eine Detaildiskussion zu beginnen.

Eugen Tanner verweist auf die Aussage in der Vorlage, dass das Musterreglement die Grundlage für die Verordnung bilde. Er empfiehlt der Kommission, die aus diesem Reglement resultierenden Konsequenzen an Rechtsstreitigkeiten, Expertisen und Kosten genau zu überdenken.
An die Adresse all derer die für ein konsequentes Vorgehen plädieren, meint Eugen Tanner, dass dann auch die Kosten für die Erstellung einer Trennkanalisation den Nutzern in voller Höhe angelastet werden müssten.

Jacqueline Halder stört das Pauschalurteil, die Kommission habe schlechte Arbeit geleistet.
Sie möchte - vor allem die Kommissionsmitglieder der FDP Fraktion - darum bitten, sich das nächste Mal im Vorfeld nach allfälligen Anträgen ihrer Fraktionsmitglieder zu erkundigen.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider masst sich kein Urteil zur Qualität der Kommissionsarbeit an.
Wichtig sei ihr jedoch zu kommunizieren, dass seitens der Verwaltung eine Vorlage ausgearbeitet wurde, die die Gesamtregierung unterstützt.
Sie, widersetze sich deshalb der Behauptung, dass seitens der Verwaltung schlechte Arbeit geleistet wurde.
Es sei nicht das erste Mal, meint RR Elsbeth Schneider frustriert, dass eine Vorlage zurückgewiesen werde. Sie ruft die Parteien dazu auf, künftige Einwände in der Kommissionsberatung anzumelden, da damit der Verwaltung viel Aufwand erspart werde.

Max Ribi kommt zurück auf seine goldenen Hahnen und bemerkt, dass die Verwaltung bestimme was im Abwasserbereich geschehe, die Verursacher dürfen dann lediglich noch bezahlen.

An die Adresse RR Elsbeth Schneiders meint er, dass es auch frustrierte Landräte gebe.

://: Der Landrat stimmt der Rückweisung des Gewässerschutzgesetzes an die Umweltschutz- und Energiekommission grossmehrheitlich zu.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 1179

18 2001/125
Berichte des Regierungsrates vom 8. Mai 2001 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 7. August 2001: Finanzielle Unterstützung des Naturschutzzentrums "Les Cerlatez" in Saignelégier, Kanton Jura

Jacqueline Halder bemerkt einleitend, dass es sich bei Hochmooren um Landschaften mit hohem Stellenwert handle.
Dem Wanderer bietet sich eine abwechslungsreiche Landschaft mit einer vielfältige Fauna und Flora.
Die Freiberge beherbergen einige dieser Hochmoore von nationaler Bedeutung. Nach jahrelanger Ausbeutung der Moore wurden diese inzwischen stillgelegt und sind daran zu regenerieren.
Um die naturkundlichen Reize einer breiten Oeffentlichkeit nahe zu bringen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedentlich Naturlehrpfade angelegt.
In Cerlatez wurde mit dem "Centre Nature" ein Naturschutzzentrum errichtet.
Da der Jura das Ziel zahlreicher Baselbieter Schulreisen ist, hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission ein Postulat, mit der Bitte um finanzielle Unterstützung dieses Zentrums durch den Kanton Basel-Landschaft eingereicht. Die UEK unterstützt die VGK in ihrem Anliegen und beantragt eine finanzielle Unterstützung des Naturschutzzentrums in Höhe von Fr. 20'000.-- für die Dauer von drei Jahren.
Die Mehrheit der Kommission möchte allerdings den Entscheid über eine allfällige Weiterführung des finanziellen Engagements nach drei Jahren nicht der zuständigen Direktion allein überlassen, sondern befürwortet, dass der Landrat darüber entscheidet, da die Finanzhoheit bei ihm liegt.

Esther Bucher ist überzeugt, dass jeder, der das Naturschutzgebiet Etang de la Gruere kennt, die Unterstützung des Centre Nature Les Cerlatez als lohnenswert taxiert.
Zum einen kann damit der Betrieb des mit viel Engagement betriebene Naturschutzzentrums weitergeführt werden, zum anderen gewinnt ein beliebtes Ausflugsziel weiter an Attraktivität. Nicht zuletzt wird der Beitrag als Zeichen der freundnachbarlichen Beziehung zum Kanton Jura auf viel Sympathie stossen.
Die SP Fraktion steht geschlossen hinter dem Projekt und unterstützt den Landratsbeschluss einstimmig.

Paul Schär war, trotz einiger Skepsis im Vorfeld, beeindruckt von der Kommissionsreise in den Jura. Die FDP Fraktion sei überzeugt mit dem Beitrag von Fr. 20'000.--eine gute Sache zu unterstützen, wobei sie eine zeitliche Begrenzung begrüsse.
Die Fraktion stimmt der Vorlage einstimmig zu.

Willi Grollimund ermuntert all diejenigen, welche die Freiberger noch nie besucht haben, dies nachzuholen.
Die SVP Fraktion schliesst sich den übrigen Fraktionen an und stimmt für die Unterstützung des Naturschutzgebietes Les Cerlatez.

Peter Zwick orientiert, dass CVP/EVP die Vorlage einstimmig unterstützt.

Auch Peter Brunner vermeldet namens der SP Fraktion einhellige Zustimmung zur Vorlage.

Für Daniel Wyss stellen die Fr. 20'000.-- einen sinnvollen Beitrag für einen Kanton dar, welcher finanziell nicht auf Rosen gebettet ist.

Ernst Thöni stellt grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage fest.

Detailberatung

Titel und Ingress keine Wortbegehren
1,2,3,4,5 keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2001/125 einstimmig zu.

Landratsbeschluss
Landratsbeschluss betreffend die finanzielle Unterstützung des Naturschutzzentrums «Les Cerlatez» in Saignelégier, Kanton Jura


Vom 6. September 2001

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Kanton Basel-Landschaft leistet von 2001 - 2003 jährlich einen Beitrag von Fr. 20'000.- an das Naturschutzzentrum «Les Cerlatez». Nach diesen drei Jahren ist eine Neubeurteilung der Zahlung vorzunehmen.
2. Dieser Betrag ist jeweils im Budget auszuweisen und dem Konto 2355.365.70-002 zu belasten.
3. Die Stiftung Centre Nature Les Cerlatez wird gebeten, der kantonalen Naturschutzfachstelle jährlich einen Jahresbericht, die Jahresrechnung sowie eine einfache Erhebung der Besucherzahlen aus Baselland zuzustellen.
4. Die Erziehungs- und Kulturdirektion wird beauftragt, in geeigneter Form die Schulen über das Centre Nature Les Cerlatez zu informieren.
5. Das Postulat Nr. 1999-235 vom 11. November 1999 von Rita Bachmann wird als erfüllt abgeschrieben.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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