Protokoll der Landratssitzung vom 6. September 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 6. September 2001 |
Nr. 1171
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Ernst Thöni
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
2001/200
Bericht des Regierungsrates vom 28. August 2001: Berufliche Altersvorsorge; Reduktion des versicherbaren Mindestverdienstes für die Angestellten, welche dem Personalgesetz unterstehen:
an die Personalkommission
2001/201
Bericht des Regierungsrates vom 4. September 2001: Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1999:
an die Finanzkommission
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1172
26 2001/205
Dringliche Interpellation der CVP/EVP-Fraktion vom 6. September 2001: Pressecommuniqué vom 20.08.2001 des Bezirksstatthalteramtes Liestal im "Fall Wehrli"; Antwort des Regierungsrates
Uwe Klein
Im Zusammenhang mit dem Pressecommuniqué stellen sich für unsere Fraktion folgende Fragen:
1. Wer hat die Veröffentlichung des erwähnten Pressecommuniqués veranlasst?
2. Besteht eine verwaltungsinterne Weisung betreffend die Veröffentlichung derartiger Communiqués? - Falls ja, wurde der Weisung im konkreten Fall entsprochen?
3. War der oder die Verfasser/in befugt ein entsprechendes Pressecommuniqué zu veröffentlichen? - Falls nein, was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, dass derartige Fälle inskünftig nicht mehr vorkommen?
4. Wer ist für das betreffende Pressecommuniqués vorgesetzte Dienststelle des Bezirksstatthalteramtes Liestal; Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion oder das Verfahrensgericht?
RR Andreas Koellreuter zu Frage 1: Die Veröffentlichung des erwähnten Pressecommuniqués hat der Statthalter des Bezirks Liestal veranlasst.
Zu Frage 2: Da sich das Communiqué auf den Abschluss einer Strafuntersuchung bezogen hat, beziehungsweise ausschliesslich eine Strafsache beinhaltete, war der Statthalter in diesem Falle nicht an eine Gewaltenweisung gebunden.
Zu Frage 3: Ja, die Befugnis des Statthalters stützt sich auf § 27 der Strafprozessordnung:
Allen mit einem Strafverfahren befassten Behörden ist es untersagt, aus den Akten einer hängigen Untersuchung Mitteilungen an Drittpersonen zu machen. Vorbehalten bleiben die Fälle, in denen
a. eine Mitteilung den Zweck der Untersuchung förderlich ist,
b. ein berechtigtes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht.
Zu Frage 4: Der Statthalter ist in solchen Fällen alleine befugt, Pressecommuniqués zu veröffentlichen. Aufsichtsbehörde ist diesbezüglich das Verfahrensgericht in Strafsachen.
Der Justizdirektor fügt als Schlussbemerkung an, das Verfahren unterstehe den Strafuntersuchungsorganen und den Gerichten. Ganz im Sinne der Gewaltentrennung sei die Regierung nicht involviert, könne und dürfe nicht Einfluss nehmen.
Der Fall "Wehrli" habe wegen Herrn Wehrli selbst eine grosse Publizität und damit ein öffentliches Interesse erreicht. Als Regierungsrat könne er die Herausgabe einer Pressemitteilung durchaus verstehen. Im Übrigen habe am gestrigen Tag die Staatsanwaltschaft ganz im Sinne dieses öffentlichen Interesses ebenfalls ein Communiqué publiziert.
Uwe Klein bedankt sich bei Regierungsrat Koellreuter für die Beantwortung der Fragen, muss aber auch seiner Enttäuschung über die katastrophale, nicht sachlich abgefasste Pressemitteilung vom 20. August Ausdruck verleihen. Die Publikation, die de facto einer Vorverurteilung gleichkomme, habe ihn und andere PolitikerInnen erschüttert.
Sie suggeriere für Normalbürger und Nichtjuristen, der Angeschuldigte habe mit Kindern sexuelle Handlungen, Vergewaltigungen und Schändung vollzogen.
Störend sei weiter, dass der Statthalter in seinem Communiqué die Zugehörigkeit des Angeschuldigten zur CVP ausdrücklich betone. Offensichtlich habe der Statthalter die Gelegenheit genutzt, die CVP und die CVP-PolitikerInnen zu disqualifizieren.
Die CVP/EVP-Fraktion teilt die Ansicht, dass die Mitteilung notwendig war, fordert aber für künftige Pressecommuniqués sachlich objektive und nicht mehr derart tendenziöse Berichterstattung.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1173
12 2001/104
Berichte des Regierungsrates vom 10. April 2001 und der Finanzkommission vom 5. Juni 2001: Gewährung eines Rahmenkredits für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am EU-Förderprogramm INTERREG lll (Partnerschaftliches Geschäft)
Roland Plattner beantragt dem Landrat im Namen der Finanzkommission für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an das EU-Förderprogramm Interreg III die Bewilligung eines Rahmenkredites von 2,7 Millionen Franken, gleichförmig verteilt über die Projekte innerhalb des Realisierungszeitraums von insgesamt 8 Jahren. Der Bewilligungshorizont für Interreg III-Projekte endet im Jahre 2006. Die Projektauswahl erfolgt unter Beteiligung der Kantonsregierung. Projekte können in den Kategorien - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
- Transnationale Kooperation und
- Interregionale Kooperation eingebracht werden.
Es handelt sich bei diesem Geschäft um einen weiteren logischen Schritt in der Grenzen überwindenden Zusammenarbeit im EU-Raum mit dem Ziel, Grenzregionen in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht zu stärken. Das partnerschaftliche Geschäft wurde vom Grossen Rat Basel-Stadt, gestützt auf einen einstimmig befürwortenden Antrag der Regiokommission vor den Sommerferien beschlossen.
Die Diskussion des Geschäftes in der Finanzkommission zeigte, dass die Einsicht in die Überwindung von territorialen Grenzen von grosser Bedeutung ist und mittlerweile zum anerkannten Stand der Überzeugung gehört.
Mit ihrem bei einer Enthaltung einstimmigen Antrag, den Rahmenkredit zu bewilligen, begrüsst die Finanzkommission die grosse Bedeutung der kontinuierlichen Weiterführung der laufenden Bestrebungen zur grenzüberschreitenden regionalen und interregionalen Integration. Die Finanzkommission attestiert dem Förderprogramm gleichzeitig, dass die politische Projektkontrolle genügt und die finanzielle Tragbarkeit für den Kanton Basel-Landschaft gewährleistet ist.
Urs Wühtrich erklärt die Zustimmung der SP-Fraktion zu den im Landratsbeschluss formulierten Anträgen. Grundlage des überzeugten Ja sind die positive Zwischenbilanz über die professionell abgewickelten Projekte von Interreg II, die Tatsache, dass die systematische Projektevaluation bei Interreg II eine Selbstverständlichkeit ist und schliesslich spricht für das Weiterführen des Engagements auch der Schwerpunkt von Interreg III, das Thema Raumordnung, das für die kleinräumige Schweiz und die Region von grosser Bedeutung sein dürfte.
Inzwischen haben 21 Projekte mit Schweizer Beteiligung konkrete Formen angenommen und weitere 70 Projekte, von denen über ein Fünftel für den Kanton Basel-Landschaft von speziellem Interesse sind, werden geplant.
Für eine Beteiligung an Interreg III spricht auch der Umstand, dass sich Baselland bereits für Interreg I und Interreg II engagiert hat.
Toni Fritschi stellt fest, dass es sich beim vorliegenden partnerschaftlichen Geschäft um die Weiterführung eines Programmes handelt, dem der Landrat bereits seit 1998 in drei Vorlagen zugestimmt hat. Damit soll nicht ausgedrückt sein, dass wer A sagt, auch B sagen muss, sondern dass es langsam konkreter und deshalb interessanter wird.
Gedacht ist an die trinationale Ingenieurausbildung, an den oberrheinischen Museumspass oder an die Bio Valley-Initiative. Dank Interreg fliessen mehrere Millionen Franken zusätzlich in die Region Basel. Von der EU werden für das Interreg III-Programm (Oberrhein Mitte/Süd) Fördergelder von insgesamt 31 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und vom Bund können für Interreg III 39 Millionen Franken erwartet werden, davon dürften rund 5 Millionen in die Region Basel fliessen.
Im Interreg III-Programm stehen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration, Forschung, Lehre und Berufsbildung sowie Raumordnung und Umwelt im Vordergrund.
Jedermann ist aufgerufen, Projekte entlang der skizzierten Programmlinien einzureichen. Bereits ist die Wirtschaftskammer Baselland aktiv geworden, indem sie ein grenzüberschreitendes Beratungsnetz für KMU der drei Länder vorgeschlagen hat. Sitz der Schweizer Beratungsstelle wird die Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer Baselland in Liestal sein.
Die FDP beantragt dem Landrat, der Vorlage die Zustimmung zu erteilen.
Walter Jermann würdigt den mit Interreg II eingeschlagenen Weg und hält fest, dass Schritte getan wurden, die auch für den Kanton Basel-Landschaft wertvoll sind. Was sich bewährt hat, sollte man nicht einfach weglegen, Baselland sollte vor allem in Fragen der Raumplanung weiterhin mitreden können.
Für die CVP/EVP-Fraktion sind die Tranchen von je 350'000 Franken sehr gut angelegtes Geld.
Hildy Haas erklärt, dass auch die SVP-Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Einen kleinen Misston sieht die Fraktion in der Kreditform. Einem Rahmenkredit hafte stets der Makel des Blankochecks an. Die SVP würde - in Analogie zum Kanton Aargau - lieber zu konkreten Projekten Stellung beziehen.
Heinz Mattmüller ist - wie alle Jahre wieder - im Namen der Schweizer Demokraten überzeugt, dass die zur Verfügung gestellten Gelder sinnvoll verwendet werden, zumal die bisher abgelieferten Rechenschaftsberichte die Fraktion überzeugt haben.
Alfred Zimmermann gibt die Zustimmung der Grünen Fraktion bekannt, die grenzüberschreitendes Zusammenarbeiten und die regionale Integration traditionellerweise befürwortet. Leider können die als professionell und effizient bezeichneten Projekte nicht beurteilt werden. Besonders erfreuen die Fraktion die Themen Umwelt und Raumordnung, weniger Freude macht das Thema Bio-Valley. Die Fraktion der Grünen möchte wissen, ob man nicht die Zustimmung der EU-Kommission abwarten müsste, ehe die Gelder bewilligt werden.
RR Adrian Ballmer antwortet Fredi Zimmermann, ab und zu müsste man auch etwas Vertrauen zeigen. Die sehr gute Annahme des Geschäftes wirkt für den Finanzdirektor schon fast unheimlich. Baselland wolle die Grenzlage nicht als Nachteil, sondern als Chance für weiterhin gute Zusammenarbeit mit Frankreich und Deutschland verstehen.
Mit Interreg fliessen EU-Milliardenbeträge in die EU-Grenzregionen, wovon auch die Grenzgebiete der Schweiz indirekt profitieren können.
Die Zusammenarbeit in der Trirhena bezeichnet der Regierungsrat als sinnvoll, notwendig und von strategischer Bedeutung.
Der Nutzen und die Effektivität der einzelnen Projekte überzeuge nicht überall im selben Ausmass, doch gelte es, den Gesamtnutzen in Relation zum bescheidenen geleisteten Einsatz von 350'000 Franken pro Jahr anzusehen.
://: Der Landrat genehmigt den Landratsbeschluss 2001/104 einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend die Bewilligung eines Rahmenkredits für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an INTERREG III von 2001 bis 2008 - ENTWURF
vom 6.September 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an INTERREG III, wird für die Jahre 2001 - 2008 ein Rahmenkredit von insgesamt 2'700'000 Franken zu Lasten Konto 2005.367.00 bewilligt.
2. Die zu erwartenden Bundessubventionen werden zugunsten Konto 2005.460.00 gutgeschrieben.
3. Dieser Beschluss wird unter der Bedingung gefasst, dass der Kanton Basel-Stadt denselben Gesamtkredit wie der Kanton Basel-Landschaft (d.h. 2'700'000 Franken) bewilligt.
4. Ziffer 1 diese Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1174
13 2001/101
Berichte des Regierungsrates vom 10. April 2001 und der Geschäftsprüfungskommission vom 14. Juni 2001: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
Nr. 1175
14 2001/102
Berichte des Regierungsrates vom 10. April 2001 und der Geschäftsprüfungskommission vom 14. Juni 2001: Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden
Dieter Schenk , Präsident der Geschäftsprüfungskommission, bezieht sich in seinen Ausführungen sowohl auf die Vorlage 2001/101 als auch auf Vorlage 2001/102. Beide Vorlagen zeigen einen kleinen Teil des enormen Verwaltungsaufwands, welcher durch jeden parlamentarischen Vorstoss verursacht wird. Damit die Liste der zur Weiterbehandlung vorgesehenen Vorstösse nicht ins Uferlose wächst, liege es auch am Landrat, jeweils zu prüfen, ob an Stelle eines Vorstosses beispielsweise ein Gespräch mit dem zuständigen Regierungsrat oder einem Abteilungsvorsteher nicht ebenfalls zum Ziel führen würde.
Andererseits dürfe es sich die Regierung mit den beiden vorliegenden Vorlagen nicht zu einfach machen, speziell bezüglich Vorstössen, welche gegen ihren Willen überwiesen wurden. In diesen Vorlagen sei es nicht möglich, inhaltlich vertieft über die verschiedenen Vorstösse zu diskutieren, weshalb die GPK in einzelnen Fällen eine kurze Vorlage mit Begründung der Ablehnung eines Vorstosses begrüsst hätte. Zudem wäre es sinnvoll, wenn die Sammelvorlagen betreffend nicht innert der gesetzlichen Frist erfüllte Aufträge und zur Abschreibung beantragte Motionen und Postulate jeweils zusammen mit dem Amtsbericht an den Landrat überwiesen werden könnten, da dadurch die Arbeit der GPK erleichtert würde.
Zur Vorlage 2001/101 berichtet Dieter Schenk, bei den zur Abschreibung beantragten Vorstössen habe die GPK jeweils die Stellungnahme der VerfasserInnen eingeholt. In Übereinstimmung mit diesen beantragt die GPK, vier Postulate nicht abzuschreiben. Bei Vorstössen, welche vom Regierungsrat weiter bearbeitet werden sollen, kann der Landrat eine Verlängerung der Frist um ein Jahr bewilligen. Bei fünf dieser Vorstösse soll der Landrat jedoch einen Zwischenbericht verlangen, da die bisherigen Stellungnahmen des Regierungsrates laut GPK nicht mehr überzeugen oder bezüglich neuer Fakten mehr Klarheit gewünscht sei. Diese Zwischenberichte dürfen durchaus kurz und prägnant sein.
Bezüglich der 12 in Vorlage 2001/102 zur Abschreibung beantragten Vorstösse beantragt die GPK, das Postulat 1999/235 im Zusammenhang mit der ebenfalls heute traktandierten Vorlage 2001/125 abzuschreiben. Fünf Postulate sollen zur Weiterbearbeitung stehen bleiben.
Ruedi Brassel gibt bekannt, die SP-Fraktion beantrage dem Landrat, den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission im Wesentlichen zu folgen. Einzig bezüglich der Vorlage 2001/102 werde die SP den Antrag stellen, ein Postulat im Gegensatz zum Antrag der GPK stehen zu lassen.
Heidi Tschopp erklärt, die FDP-Fraktion könne den Anträgen der GPK für beide Vorlagen folgen.
Hanspeter Ryser informiert, die SVP-Fraktion habe die Berichte der GPK geprüft und sei ebenfalls der Meinung, ein Postulat könne auf eine reine Absichtserklärung der Regierung hin nicht zur Abschreibung freigegeben werden. Dazu sei eine Vorlage mit Bericht notwendig. Zudem begrüsse die SVP die geeigneten Terminvorstellungen der GPK zur Berichterstattung über hängige Postulate. Die aktuellen Vorlagen zeigen, dass die GPK ihre Arbeit für den Landrat sehr gewissenhaft und mit Biss wahrnehme. Die SVP unterstützt beide Anträge der GPK.
Paul Rohrbach spricht sich seitens CVP/EVP-Fraktion dafür aus, den Anträgen der GPK zu folgen.
Peter Brunner schliesst sich seinen Vorrednern an. Auch die Schweizer Demokraten unterstützen die Anträge der GPK einstimmig.
Alfred Zimmermann kann bezeugen, dass die GPK beide Vorlagen gründlich geprüft und zum Teil diskutiert hat, weshalb die Grünen den Anträgen zustimmen.
Ernst Thöni schreitet damit zur Detailberatung der beiden Landratsbeschlüsse.
Fortsetzung >>>
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