Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2001 |
Nr. 1216
14 2001/020
Berichte des Regierungsrates vom 23. Januar 2001 und der Bau- und Planungskommission vom 14. August 2001: Bewilligung des Projektierungskredites für einen Halbanschluss Gasstrasse an die Schweizerische Hauptstrasse H2 Umfahrung von Liestal, Generelles Projekt
Karl Rudin
unterstreicht, dass das Zentrum der Stadt Liestal schon seit Jahren unter dem starken Verkehr leidet.
Ohne grössere Eingriffe und Investitionen ist dem Problem nicht mehr bei zu kommen.
Als Auslöser der Vorlage bezeichnet der BPK-Präsident die Motion Dieter Schenks, mit welcher die Forderung verbunden wurde, das Problem mit einer raschen Realisierung eines Halbanschlusses bei der Gasstrasse an die H2 zu entschärfen.
Die Stadt Liestal ist aufgrund einer Verkehrsstudie zum Schluss gelangt, dass mit dem Halbanschluss Gasstrasse die gewünschte Entlastung des Innerortsverkehrs erreicht werden könnte.
Der Regierungsrat hält in seinem Bericht fest, dass für einen Halbanschluss mehrere Varianten denkbar wären, eine Koordination mit der notwendigen Sanierung der H2 jedoch Voraussetzung sei.
Da der Bund beim Ausbau des Schweizerischen Strassennetzes das Einhalten eines Qualitätsstandards fordert , der mit dem Projekt Halbanschluss Gasstrasse nicht erreicht wird, kommt die Regierung zum Schluss, dass eine rasche Realisierung nicht möglich ist.
In der Kommissionsberatung viel zu reden gab die Projektierungsdauer von rund 5 - 6 Jahren. Dabei kristallisierten sich zwei Varianten für eine Abkürzung des Verfahrens heraus. Einmal, der - mit Risiken behaftete - direkte Einstieg ins Bauprojekt, und als Alternative dazu, die Neuformulierung des Auftrags im Sinne der Motion.
Zur Beurteilung des Projektvorschlages hat sich die BPK in erster Linie auf eine Studie der ETH Zürich gestützt.
Die ETH ist darin zu folgendem Schluss gelangt:
" Die Verkehrsberechnungen wurden ohne Kapazitätsbeschränkungen auf der Umfahrung Liestal durchgeführt. Dadurch entstand das Bild einer massiven Entlastung auf dem innerstädtischen Strassennetz.
Die Leistungsfähigkeit der H2 befindet sich aber bereits jetzt an der oberen Grenze und wäre mit einem Halbanschluss Gasstrasse deutlich überschritten. Dies aber würde bedeuten, dass der Verkehr seinen Weg weiterhin durch Liestal suchen, und damit der gewünschte Effekt ausbleiben würde.
Der Projektvorschlag würde einige bauliche Veränderungen mit sich bringen und die gesamte Umweltbilanz, insbesondere bezüglich Lärm, dürfte deutlich negativ und zu ungunsten des Halbanschlusses ausfallen".
Zusammenfassend gelangt die Bau- und Planungskommission in Uebereinstimmung mit der Stadt Liestal und der Regierung zur Erkenntnis, dass das Zentrum Liestals vom Verkehr zu entlasten ist. Da eine rasche Realisierung des Halbanschlusses nicht möglich ist, schlägt die BPK dem Motionär vor, seine Motion zurückzuziehen.
Die BPK hat zu Handen des Regierungsrates einen neuen Auftrag formuliert, in welchem sie diese beauftragt, unter Einbezug des Halbanschlusses Gasstrasse, ein Gesamtkonzept sowohl für das innerstädtische als auch das übergeordnete Strassennetz Liestals auszuarbeiten.
Ein Wettbewerb soll der Lösungsfindung dienen. In Anlehnung daran wurde ein Planungskredit von Fr. 900'000.-- ermittelt
Die BPK unterstützt die Regierung in ihrem Vorhaben den Vollanschluss Schild möglichst rasch zu realisieren. Dazu wird vom Bund um eine Teilgenehmigung und eine vorgezogene Subventionierung nachgesucht.
Obwohl die Stadt Liestal das Projekt Vollanschluss Schild unterstützt, wird sie an der Idee des Halbanschlusses Gasstrasse festhalten.
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem neu formulierten Auftrag und somit der Vorlage zuzustimmen.
Für
Hannelore Nyffenegger
hat die Entlastung des Stadtverkehrs, vor allem im Bereich der Kantonalbankkreuzung und des Bahnhofareals erste Priorität.
Bei den Verkehrsproblemen der Stadt Liestal handelt es sich um ein regionales Problem, dass auch den Kanton betrifft.
Mit dem Vollanschluss Schild könne die Entlastung des Zentrums zwei Jahre früher realisiert werden. Ausschlaggebend sei dabei aber die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes.
In diesem Zusammenhang verweist sie auf die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs, den es zu forcieren gelte, indem Anreize geschaffen werden, um vor allem Leute aus der Verwaltung vermehrt zum Umsteigen auf den OeV zu bewegen.
Die SP unterstützt das geplante Vorgehen.
Dieter Schenk
ist enttäuscht darüber, dass die Schweiz mit ihrer übetriebenen Reglementierung nicht mehr in der Lage ist, ein gutes Projekt innert nützlicher Frist zu realisieren, auch wenn damit die Lebensqualtität gesteigert werden könnte.
Resigniert müsse er erkennen, dass eine rasche Realisierung des Halbanschlusses Gasstrassse an die H2 der Bundestreue und dem Glauben an Vorschriften geopfert werde.
Hätte man auf die 38% Bundessubventionen verzichtet, wäre der Halbanschluss für 6,5 MCHF, auch ohne Einhaltung der "hinterletzten" Qualitätsanforderung, und trotzdem verkehrstauglich, zu realisieren gewesen.
Dies hätte für den Kanton immer noch zu Einsparungen von 4 MCHF gegenüber dem vorschriftskonformen, subventionierten Anschluss für 16 MCHF geführt.
Das Ganze sei umso betrüblicher, so der Motionär, als die H2 durch Liestal in keiner Art und Weise den heutigen Qualitätsvorschriften entspreche.
Der Bericht der BPK überzeuge ihn nicht restlos. Ausserdem gelte es richtig zu stellen, dass mit der Motion eine rasche Realisierung des Halbanschlusses, noch vor dem Bau der Weiterführung der H2 Richtung Pratteln, gefordert wurde. Dies hätte durchaus zu der gewünschten Entlastung im innerstädtischen Verkehr Liestals geführt, denn wäre dem nicht so, würde auch der Schild-Anschluss seine Wirkung verfehlen.
Immerhin habe die Motion zu Tage gefördert, dass die H2 an ihre Leistungsgrenzen gelangt und sanierungsbedürftig sei. Vordringlich müsse nun ein Projekt erarbeitet werden, bevor die Brücken ihren Dienst versagen.
Erfreulicherweise habe die Bau- und Umweltschutzdirektion inzwischen eingesehen, dass die Verkehrsmisere Liestals sowohl ein kommunales als auch ein kantonales Problem darstelle.
Da sich für manchen lärmgeplagten Einwohner Liestals seine Hoffnungen nach einer baldigen Verkehrsentlastung zerschlagen habe, erwarte er von der Baudirektorin Elsbeth Schneider detaillierte Informationen zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit dem Bund betr. des Vollanschlusses Schild.
Dieter Schenk bittet den Rat dringendst den Anträgen der BPK zuzustimmen, da mindestens ein Teil der Motion, nämlich der des Halbanschlusses Gasstrasse, darin einer Lösung zugeführt wird.
Er erkläre sich selbstverständlich bereit, seine Motion, weil nicht erfüllbar, abzuschreiben.
Remo Franz
gibt bekannt, dass die CVP/EVP die Anträge der BPK unterstützt.
Wie man heute festelle, sei es nicht einfach gewesen zu einer praktikablen Lösung zu finden.
Um die Situation für die Stadt Liestal möglichst rasch zu verbessern, sei es wichtig verzugslos ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, dies auch, um Klarheit zu erhalten, ob letztendlich der Halbanschluss Gasstrasse noch benötigt werde.
Da sich nun sämtliche Kräfte auf den Vollanschluss Schild konzentrieren müssen, stelle er den Antrag, als neuen Pkt. 2 in den Landratsbeschluss folgenden Satz einzuschieben:
"Der Vollanschluss Liestal erhält im Rahmen des H2-Projektes höchste Priorität."
Max Ritter
stellt fest, dass sich auch die SVP mit der Problematik intensiv beschäftigt hat. Auch für seine Fraktion geniesse eine rasche Realisierung absolute Priorität. Dabei dürfe aber der Halbanschluss Gasstrasse nicht in Vergessenheit geraten.
Franz Ammann
drängt ebenfalls auf eine rasche Umsetzung des Projekts und unterstützt die Vorlage namens der Schweizer Demokraten.
Für
Daniel Wyss
gilt es, bevor die Verkehrsprobleme Liestal gelöst sind, noch einige Fragen zu beantworten. Mit dem Rückzug der Motion Schenk kann der Auftrag der BPK in Angriff genommen werden.
Die Fraktion der Grünen stimmt den Anträgen der BPK zu, lehnt jedoch den Antrag von Remo Franz ab.
RR
Elsbeth Schneider
betont, dass sie im Rat schon mehrmals darauf hingewiesen habe, dass das Problem übergeordnet angegangen werden müsse.
Es gebe jedoch gewisse Bereiche, welche einer kommunalen Lösung bedürfen. Aus diesem Grund sei sie der Bau- und Planungskommission, die mit ihrem Auftrag die Grundlage schuf, dass Kanton und Stadt Liestal möglichst rasch zu einer Gesamtlösung finden, ausserordentlich dankbar.
Für gewisse Frustrationen, gerades was Fristen anbelange, habe sie durchaus Verständnis. Dass diese aber nicht in jedem Fall beeinflussbar seien, zeige das Beispiel der J2, wo die Planung bereits sehr weit gediehen sei, die BUD aber zurückgebunden infolge langwieriger Beschwerden zweier Gemeinden.
Den Vollanschluss Schild betreffend habe man mit dem Bund das Gespräch gesucht. So wie die Dinge liegen, geht RR Elsbeth Schneider davon aus, dass die Teilbewilligung erteilt wird, sodass, vorausgesetzt es treten keine Ungereimtheiten auf, das Projekt bis ins Jahr 2005 abgeschlossen sein sollte.
Den Antrag Remo Franz nehme sie gerne entgegen.
Dass der Halbanschluss Gasstrasse ins Gesamtprojekt integriert wird, ist für Regierungsrätin Schneider selbstverständlich.
Karl Rudin
kann dem Antrag Remo Franz' zustimmen, da damit die im Bericht gemachten Ausführungen unterstrichen werden.
An die Adresse Dieter Schenks meint der Präsident der Bau- und Planungskommission, dass er im Bericht klar zum Ausdruck gebracht habe, dass eine Planungszeit von 5 - 6 Jahren für die Kommission inakzeptabel sei.
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffer 1
keine Wortbegehren
Ziffer 2
neu
Hier ruft der Landratspräsident dem Rat den Antrag Remo Franz' in Erinnerung:
"Der Vollanschluss Liestal erhält im Rahmen des H2-Projektes höchste Priorität."
://: Der Landrat stimmt dem Antrag Remo Franz mit grossem Mehr zu.
Ziffern 3 - 4 neu
keine Wortbegehren
://: Der Landratsbeschluss zur Vorlage 2001/020 wird in der abgeänderten Form grossmehrheitlich vom Landrat verabschiedet.
Landratsbeschluss
betreffend Auftrag an den Regierungsrat und Bewilligung des Planungskredites für ein Verkehrskonzept im Bereich der Umfahrung Liestal unter Berücksichtigung eines Halbanschlusses Liestal inklusive bauliche Sanierung der Umfahrung Liestal (H2)
Vom 20. September 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Lösung des Verkehrsproblems im Bereich Umfahrung Liestal (H2) vorzuschlagen. Zu lösen sind die Verkehrsprobleme sowohl auf dem übergeordneten wie auch auf dem lokalen Strassennetz unter Berücksichtigung eines allfälligen Halbanschlusses Gasstrasse und der baulichen Sanierung der Umfahrung Liestal.
2. Der Vollanschluss Liestal erhält im Rahmen des H2 Projekts höchste Priorität.
3. Der für ein Verkehrskonzept im Raum Liestal erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 900'000.-- zu Lasten Konto 2312.701.10-138 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis April 2001 werden bewilligt.
4. Mit diesem Landratsbeschluss wird die Motion 2000/112 von Dieter Schenk und Mitunterzeichnenden, deren rasche Realisierung nicht erfüllbar ist, als gegenstandslos abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1217
22 2001/063
Motion von Ursula Jäggi vom 22. März 2001: Schaffung eines Konkubinatsgesetzes
Ernst Thöni teilt mit, dass die Regierung die Motion ablehnt und bittet Regierungsrat Andreas Koellreuter die Ablehnung zu begründen.
Für RR Andreas Koellreuter gilt als unbestritten, dass sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlungen von eheähnlichen Partnerschaften und ehelichen Gemeinschaften aufzuheben sind.
Deshalb ist die geltende Rechtsordnung sowie auch künftige gesetzliche Regelungen unter dem Blickwinkel allfälliger Diskriminierung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Schwierigkeiten beginnen aber dort, wo der Kanton mit seiner Regelungsgewalt an die Grenzen stösst, welche durch die Rechtssetzungskompetenz des Bundes ausgelöst werden.
Es gibt Bereiche, die einer kantonalen Regelung komplett entzogen sind. Dazu zählen weite Teile des Zivilrechts - so etwa das Familien-,Erb- und Mietrecht -, aber auch viele Bereiche des Sozialversicherungsrechts oder des Ausländerrechts.
Zu den einzelnen Punkten gibt RR Andreas Koellreuter folgende Erläuterungen ab:
1.
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Es ist richtig, dass der Kanton Genf in seinem "Loi sur le partenariat", welches seit dem 5. Mai 2001 in Kraft ist, eine Regelung für hetero- und homosexuelle Partnerschaften ausserhalb der Ehe geschaffen hat.
Eigentlicher Kernpunkt darin ist die Postulierung der Gleichbehandlung solcher Partnerschaften mit ehelichen Gemeinschaften durch die öffentliche Verwaltung. Auch werden darin die Auswirkungen einer solchen Verbindung auf die Stellung der Partner in gerichtlichen Verfahren geregelt. Weitergehende materielle Regelungen enthält das Gesetz jedoch nicht . Es hat weitgehend Programmcharakter und bleibt grösstenteils blosse Deklaration. Auch der Kanton Genf stiess bei der Regelung an die durch das Bundesgesetzt eingeschränkten gesetzgeberischen Grenzen. |
2.
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Die Motion geht davon aus, dass sich derzeit auf Bundesebene ein Konkubinatsgesetz in Arbeit befindet. Diese Aussage trifft aber so nicht zu.
Aus den Vernehmlassungsunterlagen und den sonstigen Erklärungen des Bundes geht hervor, dass nur eine Regelung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften angestrebt wird, da der Bund die Meinung vertritt, dass sich eine besondere Regelung der konventionellen Konkubinatsverhältnisse nicht aufdränge, da diesen jederzeit die Institution der Ehe offen steht. Diese Meinung wird zudem auch von der Mehrheit der sich in der Vernehmlassung zu Wort gemeldeten Personen und Organisationen vertreten. |
3.
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In der Motion wird ein Handlungsbedarf für verschiedene Rechtsgebiete festgehalten. Unabhängig von materiellen Aspekten muss festgestellt werden, dass in den genannten Rechtsgebieten nur ein sehr beschränkter Handlungsspielraum für die Kantone besteht.
Im Sozialversicherungsrecht sind die Sozialwerke durch Bundesrecht geregelt, materielle Regelungen können somit nicht durch die Kantone getroffen werden. Das Gleiche gilt für das Erbrecht. Im Steuerrecht schränkt der Bund das materielle Steuerrecht der Kantone stark ein. Er steckt den Rahmen der kantonalen Gesetzgebung durch das "Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden" ab. Soweit das Gesetz keine Regelungen enthält, gilt für die Ausgestaltung der Kantons- und Gemeindesteuern das kantonale Recht. Sache der Kantone bleibt insbesondere die Bestimmung der Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge. |
Frei sind die Kantone bei der Regelung von
Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Der Kanton Aargau hat beispielsweise Konkubinatspartner in diesem Bereich in seinem neuen Steuerrecht unter gewissen Rahmenbedingungen privilegiert.
Hinzuweisen ist noch auf die laufende Reform im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung auf Bundesebene. Noch offen ist dabei allerdings, ob darin auch die Situation der Konkubinatspaare berücksichtigt wird.
Im Aufenthaltsrecht für ausländische PartnerInnen, dem Ausländerrecht, gilt mit dem AMA ebenfalls eine abschliessende bundesrechtliche Regelung ohne kantonale Gesetzgebungsmöglichkeiten.
Bei der Pensionskasse besteht tatsächlich noch keine umfassende Regelung auf eidgenössischer Ebene. Es wird dem Handlungsbedarf, den auch die Basellandschaftliche Pensionskasse geltend macht, aber besser mit einer spezialrechtlichen Norm als mit einem neuen Konkubinatsgesetzt entsprochen.
Der Kanton Genf hat im genannten Gesetz die Bestimmungen der Pensionskassen ausdrücklich von den Auswirkungen der eingeführten Partnerschaftsregelung ausgenommen.
4.
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In der Motion wird schliesslich festgestellt, das für die Kantone ein durchaus grosser Handlungsspielraum bestehe. Entgegen dieser Feststellung muss im Gegenteil festgehalten werden, dass die Möglichkeiten der Kantone zur Regelung dieser Bereiche ausgesprochen gering sind.
Der zweite Teil des Satzes ".... und sie sind aufgerufen, diese oft gewählte Art des Zusammenlebens zu stützen und zu anerkennen" enthält demgegenüber eine Möglichkeit des Kantons eine Regelung mit Programmcharakter aufzustellen, ähnlich derjenigen des Kantons Genf. Der Sinn einer solchen Erklärung wird jedoch durch den im Vergleich zum in der Motion aufgeführten Handlungsbedarf sehr geringen materiellen Regelungsmöglichkeiten auf Kantonsebene in Frage gestellt. Eine reine Deklaration ohne wirklichen Gehalt wäre irreführend und nicht gesetzgebungswürdig. |
5.
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Die Motion schliesst mit dem Schlussantrag: "Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, eine Vorlage zur Einführung eines Konkubinatsgesetzes auszuarbeiten."
Nach dem bisher Ausgeführten ist festzuhalten, dass mit der Schaffung eines kantonalen Konkubinatsgesetzes keine grossen materiellen Veränderungen bewirkt werden könnten. Eine solche kantonale Regelung würde durch die Dominanz der Rechtssetzungskompetenz des Bundes inhaltlich derart limitiert, dass sie zu einer blossen Absichtserklärung in Form einer Deklaration verkommen würde. Viel wirkungsvoller ist demgegenüber die Ueberprüfung der bestehenden und entstehenden zukünftigen Rechtsnormen auf sachlich nicht zu rechtfertigende Rechtsungleichheiten zwischen Konkubinatspaaren und Ehegemeinschaften. |
6.
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Hinzuweisen ist zudem auf die auf Bundesebene geplante Schaffung einer Regelung für gleichgeschlechtliche Paare. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, noch im Jahre 2001 einen Vorentwurf mit Begleitbericht für ein Gesetz über die registrierte Partnerschaft mit relativ eigenständigen Wirkungen vorzulegen. Dies, nachdem in der bis Ende 1999 dauernden Vernehmlassung der gesetzgeberische Handlungsbedarf zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare klar bejaht wurde.
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Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Regelung der Konkubinatsverhältnisse durch ein kantonales Gesetz keine sinnvollen Ergebnisse zeitigen würde und zwar hauptsächlich deshalb, weil sie aus den beschriebenen Gründen substantiell unbefriedigend ausfallen würde.
Im Rahmen der Gesetzesüberprüfung werden alle Erlasse auf jegliche Art von Diskriminierungen überprüft und - sofern vorhanden - eliminiert.
Für die Verbesserung der unbefriedigenden Situation gleichgeschlechtlicher Paare müssen wir den Erlass einer Regelung auf Bundesebene abwarten.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb die Motion nicht zu überweisen.
Ursula Jäggi
stellt fest, dass die verschiedenen Formen des eheähnlichen Zusammenlebens in den letzten Jahren vermehrt an Bedeutung gewonnen haben. Sie sei daher enttäuscht, dass, da der Kanton Basel-Landschaft allgemein als moderner Kanton gelte, der Regierungsrat ihre Motion nicht entgegen nehme.
Obwohl ihr bekannt sei, dass das Konkubinatsgesetz auf Bundesebene geregelt werde, bestehe für die Kantone hinsichtlich der gleichgeschlechtlichen Paare noch Handlungsspielraum.
Sie denke dabei in erster Linie an das Steuer- und Erbrecht, aber auch an die Regelung bei Pensionskassengeldern.
Gleichgeschlechtliche Paare können sich zwar gegenseitig begünstigen, zahlen aber den hohen Erbschaftsteuersatz von nicht Blutsverwandten.
Pensionskassengelder können nur sichergestellt werden, indem das Geld am Tage der Pensionierung vollumfänglich bezogen und anderweitig reinvestiert wird.
Für
Sabine Pegoraro
ist die zunehmende Bedeutung des Konkubinats unbestritten.
Der Spielraum für kantonale Regelungen sei aber, wie von RR Andreas Koellreuter bereits bemerkt, sehr klein.
Was Ursula Jäggi bewirken möchte, könne mit einem Konkubinatsgesetz nicht erreicht werden.
Da der Bund an einer Lösung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften arbeite, sollte das Resultat abgewartet werden bevor der Kanton zu weiteren Massnahmen greift.
Die FDP stellt sich der Motion aus diesem Grunde ablehnend gegenüber.
Elisabeth Schneider
führt aus, dass die CVP/EVP Fraktion die geschilderte Problematik, vor allem was die gleichgeschlechtlichen eheähnlichen Gemeinschaften anbelangt, ernst nehme. Es sei tatsächlich stossend, dass vor allem in den Bereichen Steuer- und Erbrecht keine gesetzlichen Regelungen bestehen. Da hier der Bund Massnahmen ausarbeite, lehne die CVP/EVP Fraktion die Ueberweisung der Motion ab.
Was die Konkubinatspaare angehe, so könne deren Probleme durch eine einfache Heirat gelöst werden.
Madeleine Göschke
sieht keinen Grund, unverheiratete Paare zu benachteiligen. Die Fraktion der Grünen setzt sich deshalb für die Schaffung eines Konkubinatsgesetzes ein.
Bruno Steiger
zieht immer noch eine konventionelle Partnerschaft einer gleichgeschlechtlichen vor. Für die Schweizer Demokraten bestehe aus diesem Grunde kein Handlungsbedarf.
Man lebe zwar heute in einer Zeit, in welcher gleichgeschlechtliche Partnerschaften "verherrlicht" werden. Trotzdem lehne er eine Gleichstellung mit einer konventionellen Ehe ab, da aus dieser immerhin noch Kinder hervorgehen.
Die Schweizer Demokraten stehen der Motion ablehnend gegenüber.
Hildy Haas
begründet die Ablehnung der SVP Fraktion damit, dass gut ausgearbeitete Gesetze, ausgelegt auf Ehe und Familie existieren, die man nicht mit einem Konkubinatsgesetz zu konkurrenzieren gedenke.
Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die Möglichkeit offen, ihre Verhältnisse vertraglich zu regeln, heterosexuelle Paare brauchen nur zu heiraten, um in den Genuss sämtlicher Vergünstigungen zu gelangen.
Eva Chappuis
vermag, um ein Beispiel zu nennen, keine Vergünstigungen für doppelverdienende Ehepaare auszumachen.
Es würde dem Kanton Basel-Landschaft nicht schlecht anstehen zu deklarieren, dass er sich verpflichte, überall dort wo es in seiner Kompetenz liegt, gleichgeschlechtliche Paare nicht zu diskriminieren.
Hildy Haas
möchte wissen, von wie vielen gleichgeschlechtlichen Paaren überhaupt die Rede ist.
Auf
Daniel Wyss
, der in einem Konkubinat lebt, wirken die Voten seiner Ratskolleginnen und -kollegen frustrierend.
Obwohl er durchaus konventionelle Ideen habe, was das Zusammenleben in einer Partnerschaft anbelange, wolle er nicht um jeden Preis heiraten.
Er hoffe, dass auf Bundesebene in absehbarer Zeit etwas unternommen werde, damit er seine Lebensgefährtin genügend absichern könne.
://: Der Landrat lehnt die Ueberweisung der Motion mehrheitlich ab.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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