Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2001

Nr. 1213

11 2001/040-1, 2001/040-3 - 2001/040-10, 2001/040a
Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 30. August 2001: Sammelbericht zu den Geschäftsberichten diverser Institutionen über das Jahr 2000

Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Dieter Schenk , stellt fest, der Landrat habe die Aufgabe, verschiedene Geschäftsberichte von kantonalen Institutionen zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen. Diese treffen in der Regel gegen Ende des ersten Quartals ein, zu spät also, um gemeinsam mit dem Amtsbericht der Regierung verarbeitet zu werden. Der vorliegende Sammelbericht stellt aus diesem Grund den zweiten jährlichen Bericht der GPK dar. Die Berichte Nr. 1, 3, 4, 5 und 8 seien vom Landrat zu genehmigen. Die zuständigen Subkommissionen erstatten ihre Berichte zu den Geschäftsberichten wenn möglich jeweils aufgrund eines Besuchs oder eines Fragebogens, welcher bei den verantwortlichen Stellen eingereicht wird. Berichte Nr. 6, 7, 9 und 10 liegen zur Kenntnisnahme vor und werden von den Subkommissionen eher zusammenfassend kommentiert.
Verschiedene Institutionen verfügen über ihre gesetzlichen Aufsichtsorgane und es sei nicht Aufgabe der GPK, noch einmal die genau gleichen Kontrollen durchzuführen. Die Aufgabe des Landrates besteht in einer kritischen Würdigung der Prüfungsergebnisse der entsprechenden Fachorgane und der Geschäftspolitik der einzelnen Institutionen.
In seinen weiteren Ausführungen beschränkt sich Dieter Schenk auf zwei Punkte. Bei der Sozialversicherungsanstalt wird die GPK den Abbau der Pendenzen bei der Neuanmeldung für Ergänzungsleistungen und bei der Eingliederung behinderter Personen im Auge behalten. Sollte ein wesentlicher Pendenzenabbau bis Ende Jahr nicht gelingen, müssen personelle Konsequenzen an den verschiedenen Ämtern folgen.
Die neue Strafprozessordnung führte im Bereich der Strafverfahren zu Verlagerungen in der Arbeitsbelastung. Heute kann noch nicht beurteilt werden, wie sich diese Verlagerungen letztlich auswirken werden. Die Geschäftsprüfungskommission wird auch diese Entwicklung im Auge behalten.
Abschliessend dankt Dieter Schenk allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geprüften Institute für ihren Einsatz und empfiehlt dem Landrat, die vorliegenden Berichte zu genehmigen resp. zur Kenntnis zu nehmen.

Ruedi Brassel beantragt dem Landrat namens der SP-Fraktion, die verschiedenen Jahresberichte zur Kenntnis zu nehmen resp. zu genehmigen.

Heidi Tschopp erklärt, auch die FDP-Fraktion empfehle, entsprechend dem Antrag der GPK die verschiedenen Berichte zur Kenntnis zu nehmen oder zu genehmigen.

Paul Rohrbach schliesst sich seitens CVP/EVP-Fraktion seinen Vorrednern an.

Hanspeter Ryser informiert, die SVP-Fraktion schliesse sich den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission an, werde sich jedoch zu einzelnen Geschäftsberichten noch zu Wort melden.

2001/040-1
Jahresbericht 2000 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft


Esther Aeschlimann schickt ihren Ausführungen voraus, sie sei erst seit einer Plenumssitzung Mitglied der GPK. Im vorliegenden Bericht sei ihr aufgefallen, dass die Krankenkassenprämienverbilligungen im Jahr 2000 einiges weniger ausmachten (64 Mio. Franken) als im Jahr 1999 (72 Mio. Franken). 1999 bezogen 100'000 Personen derartige Verbilligungen, 2000 noch 97'000. Sie frage sich, wie diese Entwicklung trotz steigender Prämien zu erklären sei.

Max Ribi betont, die verschiedenen Jahresberichte seien sehr gut und informativ abgefasst. Bei den Sozialversicherungen empfinde er die grosse Zahl an Personen, welche Prämienverbilligungen beziehen, als erschreckend. Die Berichte enthalten in der Regel verschiedene Empfehlungen und Max Ribi will vom Regierungsrat wissen, wie mit diesen umgegangen werde. Zudem fragt er, ob die momentan tiefen Aktien für die Sozialversicherungsanstalt zu Schwierigkeiten führen könnten.

Andreas Koellreuter erklärt, die GPK habe die Empfehlungen zum grössten Teil bereits zu einem früheren Zeitpunkt an den Regierungsrat weitergeleitet. Diese enthalten auch Termine, bis zu welchen der Regierungsrat der GPK berichten wird, wann und wie die Empfehlungen umgesetzt werden. Die GPK müsse dann entscheiden, ob sie mit dem Vorgehen einverstanden sei oder ob sie weiter nachfragen wolle.
Zu den Aktien erklärt er, diese würden zwar nicht zum jeweiligen Verkehrswert in einem Portefeuille eingesetzt, sondern zu einem tieferen Wert. Wenn die Aktien jedoch tatsächlich einen Grossteil ihres Werts verlieren, so ist dies mit Verlusten verbunden.

Elsbeth Schneider wird Esther Aeschlimanns Frage an die VSD weiterleiten.

2001/040-3
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung


keine Wortbegehren

2001/040-4
Obergericht


keine Wortbegehren

2001/040-5
Verwaltungs- und Versicherungsgericht


Max Ribi stellt fest, der Pendenzenberg am Verwaltungs- und Versicherungsgericht nehme erfreulicherweise ab. Allerdings seien die Rückstände bei verschiedenen Institutionen recht gross und er will wissen, wie der Regierungsrat mit diesem Problem umgehe.

Andreas Koellreuter betont, diese Fragen beziehen sich auf die Gerichte und wegen der Gewaltentrennung müssen diese selbst Lösungen finden. Der Versicherungsgerichtspräsident gelangte beispielsweise ans Parlament und verlangte eine Aufstockung (zusätzliche Präsidien resp. Vizepräsidien), um den Pendenzen Herr zu werden. Bei Pendenzen im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates werden diese je nach den zur Verfügung stehenden Mitteln mit mehr Personal oder durch Verschiebungen von Aufgaben angegangen.

Paul Rohrbach bestätigt, dass in letzter Zeit einige Pendenzen aufgearbeitet worden seien. Gerade in der letzten Woche jedoch seien ihm Klagen zu Ohren gekommen, dass die Pendenzenberge im Strafbereich teilweise ein heikles Ausmass (Fristen) angenommen haben. Nach vielen Jahren habe wieder einmal eine Sitzung der GPK mit Delegationen aller Gerichte stattgefunden. Die Aussprache fand zum Thema Qualitätssicherung statt und war sehr ergiebig. Auf jeden Fall müsse die künftige Entwicklung am Kantonsgericht beobachtet werden.

2001/040-6
Fachhochschule beider Basel (FHBB)


Hildy Haas stellt fest, die Fachhochschule befinde sich momentan in einer Umbruchsituation, da ein Wettlauf zwischen den verschiedenen kantonalen Standorten um die eidgenössische Anerkennung im Gange sei. Der Landrat als Oberaufsichtsgremium müsse die Entwicklung an der FHBB kritisch beobachten, denn mit der stetigen Angliederung neuer Lehrgänge allein werde die Qualität nicht gesichert. Neben der Qualität sollte der Landrat die Erfüllung der Leistungsaufträge, die Rechnungsablage und die Kommunikation der Fachhochschule mit dem Landrat und anderen Geldgebern im Auge behalten. Der Landrat müsse alles dazu beitragen, dass die Fachhochschule die eidgenössische Anerkennung erhält.

2001/040-7
Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel


keine Wortbegehren

2001/040-8
Ombudsman


keine Wortbegehren

2001/040-9
Rechtspflegekommission


keine Wortbegehren

2001/040-10
Sicherheitsinspektorat


keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt den Anträgen der GPK einstimmig zu und beschliesst wie folgt:

1. Die Jahresberichte der nachstehenden Institutionen werden gemäss den einschlägigen Vorschriften und den Detailanträgen genehmigt:
- Sozialversicherungsanstalt 2000, samt Rechnung 2000
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung 2000, samt Rechnung 2000
- Obergericht 2000
- Verwaltungsgericht 2000
- Ombudsman 2000

2. Die Berichte der nachstehenden Institutionen werden gemäss den einschlägigen Vorschriften und den vorstehenden Feststellungen zur Kenntnis genommen:
- Fachhochschule beider Basel FHBB 2000
- Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel 2000
- Rechtspflegekommission 2000
- Sicherheitsinspektorat 2000

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1214

12 2001/040b
Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 30. August 2001: Schwerpunkte der Tätigkeit der GPK von Juli 2000 bis Juni 2001

Dieter Schenk informiert, neben der Behandlung des Amtsberichts und den soeben verabschiedeten Geschäftsberichten verschaffe sich die GPK durch Visitationen Einblicke in die Tätigkeit der Verwaltung. In Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons werden verschiedene Probleme diskutiert, welche ihre Arbeit, ihr Produkt, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit, ihre Vorgesetzten oder Mitarbeiter betreffen können. Das Gehörte werde nie zu Ungunsten des Gesprächspartners ausgenutzt.
Die Visitationsberichte werden von den Subkommissionen der Gesamtkommission unterbreitet und von dieser verabschiedet. Sie enthalten oftmals Empfehlungen an die Regierung, bei deren Umsetzung sich die GPK jeweils als hartnäckig erweise. Eine unkorrekte Stellungnahme der Regierung zu einer Empfehlung habe gar zu einer Aussprache mit einer Delegation des Regierungsrates geführt. Diese verlief für beide Seiten positiv. Die GPK suche keine Konfrontation mit der Regierung, sie wolle jedoch ernst genommen werden und sich vorbehalten, bei unbefriedigenden Antworten nachzufragen.
Die Leistungsaufträge helfen der GPK, auf die Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzugehen. Im Zusammenhang mit WoV erwarte die GPK neben den Leistungsaufträgen aber auch Leistungsziele, Indikatoren, Standards und ein entsprechendes Leistungscontrolling. Die Controller-Berichte helfen, gezielt auf Schwachstellen einzugehen.
Während des letzten Jahres wurde der Versuch unternommen, ein Gesetz einer Wirkungskontrolle zu unterziehen. Die Schlussfolgerungen waren ernüchternd, denn die Theorie (das Gesetz) und die Praxis (die Anwendung) klaffen leider oft auseinander. Wahrscheinlich müsse auch der Landrat bei der Gesetzgebung etwas wirkungsorientierter vorgehen.
Die Geschäftsprüfungskommission erhält zuweilen Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern, welche mit unserem Staatswesen Mühe haben und sich von Verwaltung oder Gerichten ungerecht behandelt fühlen. Oftmals sei die GPK für diese Personen nach dem Ombudsman die letzte Anlaufstelle. Die Behandlung derartiger Anliegen übersteigt die Möglichkeiten von Milizparlamentariern und die GPK sei daher froh, auf eine verwaltungsunabhängige juristische Beraterin zurückgreifen zu können. Derartige Geschäfte werden in der Kommission selbstverständlich vertraulich behandelt und münden nicht in einen Bericht.
Viele Geschäfte der GPK können nicht kurzfristig abgeschlossen werden. Oftmals müssen Berichte abgewartet und studiert, die Umsetzung von Empfehlungen überwacht und kontrolliert werden. Damit der Überblick gewährleistet ist, wird die Geschäftskontrolle der GPK ausgebaut. Diese Arbeit wird mit Akribie durch die Protokollsekretärin Marie-Therese Borer erledigt. Dieter Schenk dankt ihr an dieser Stelle für ihren grossen Einsatz. Dank gebühre aber auch dem Landschreiber Walter Mundschin, denn er habe Marie-Therese Borer weitgehend von anderen Arbeiten entlastet, so dass sie heute hauptsächlich der GPK zur Verfügung stehe.
Auch den Mitgliedern der GPK dankt Dieter Schenk, denn sie haben ihm durch ihre Unterstützung einen guten Start als neuer Präsident der GPK ermöglicht. Den Landrat bittet er, entsprechend dem Antrag von den Schwerpunkten der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission im vergangenen Jahr Kenntnis zu nehmen.

Ruedi Brassel bringt einige Bemerkungen an um zu verdeutlichen, wo gewisse Probleme in der Arbeit der Geschäftsprüfungskommission liegen. Diese arbeitet zu Recht im Hintergrund, jedoch ist eine transparente Kontrolltätigkeit als Basis für das gegenseitige Vertrauen unerlässlich. Es sei sehr erfreulich, dass die GPK auch in diesem Jahr eine positive Bilanz ihrer Kontrolltätigkeit ziehen könne.
Bereits vor Jahresfrist habe die GPK moniert, dass bei der Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuer Empfehlungen und Beanstandungen der GPK nicht adäquat weitergeleitet wurden und der Pendenzenberg trotz gegenteiliger Information durch den Regierungsrat nicht bearbeitet war. Dieses Problem wurde zwischenzeitlich ausgeräumt, trotzdem möchte Ruedi Brassel von Regierungsrat Adrian Ballmer wissen, ob der Pendenzenberg heute abgebaut sei. Er selbst verstehe nun endlich, weshalb die Erbschaftssteuer vom Stimmvolk abgeschafft wurde, denn offenbar wollte man damit dem Pendenzenberg Herr werden.
Ein weiteres Problem betreffe die Wirkungskontrolle von Gesetzen. Die zuständige Subkommission stellte abschliessend fest, dieser Versuch sei gescheitert, da die Anforderungen an die GPK deren Möglichkeiten überstiegen. Dies stimme nachdenklich und man müsse sich die Frage stellen, ob die GPK oder das Parlament überhaupt in der Lage seien, Kriterien für die Wirkungskontrolle eines Gesetzes zu entwickeln. Ist es möglich und sinnvoll, Wirkungen eines Gesetzes messbar zu machen? Wo sind die Grenzen (und der Grenznutzen) derartiger Kontrollen?
Es erscheint Ruedi Brassel wichtig, im Parlament und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass hier ein grosser Klärungs- und Nachholbedarf vorhanden sei.
Die Kontrolltätigkeit der Geschäftsprüfungskommission werde sich auch in Zukunft hauptsächlich auf den gesunden Menschenverstand und das pragmatische Augenmass verlassen müssen. Dass dies der GPK in letzter Zeit einigermassen glücklich gelungen sei, liege nicht zuletzt an der Führung durch den letzten und den neuen Präsidenten sowie an der stärkeren Unterstützung durch das Sekretariat.
Ruedi Brassel beantragt namens der SP-Fraktion, den Tätigkeitsbericht der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis zu nehmen.

Heidi Tschopp berichtet, beim vorliegenden Bericht handle es sich um einen Rückblick, welcher gewisse Punkte anhand einzelner Berichte aufzeigt. Die Empfehlungen an die Direktionsvorsteher oder Dienststellenleiter werden mit den einzelnen Berichten weitergegeben und die GPK setzt Termine für deren Beantwortung. Es liege dann an jeder einzelnen Subkommission, auf die Einhaltung der Fristen zu achten.
Heidi Tschopp dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie den Mitgliedern der Regierung für die offene und angenehme Zusammenarbeit. Die FDP-Fraktion bittet den Landrat, den vorliegenden Bericht zu genehmigen.

Paul Rohrbach schliesst sich diesem Dank auch von Seiten der CVP/EVP-Fraktion an. Die Zusammenarbeit zwischen der GPK, der Verwaltung und der Regierung im Baselbiet sei schon relativ alt und habe sich bewährt. Seine Fraktion empfehle dem Landrat ebenfalls, vom Tätigkeitsbericht Kenntnis zu nehmen.
Die Geschäftsprüfungskommission stellt sich immer wieder Fragen nach dem Sinn ihrer Arbeit und dem besten Weg, Verbesserungen zu erreichen. In seiner Fraktion werden insbesondere die Besuche verschiedener Verwaltungsabteilungen befürwortet, welche in einem angenehmen Klima stattfinden sollen. Dies schliesse das kritische Hinterfragen verschiedener Bereiche nicht aus.

Hanspeter Ryser dankt der Verwaltung ebenfalls für ihre gute Arbeit. Wenn eine GPK offen und ehrlich arbeite, so funktioniere auch die Zusammenarbeit. Die SVP findet es teilweise bedenklich, dass gewisse für den Kreditorenbereich verantwortliche Personen aufgefordert werden müssen, für eine korrekte und termingemässe Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu sorgen, denn es handle sich hier um eine der wichtigsten Grundregeln der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Der gescheiterte Versuch einer Wirkungskontrolle von Gesetzen bedeute, dass die GPK sich weiterhin mit dieser Thematik auseinander setzen müsse.
Die SVP-Fraktion hat den Bericht der Subkommission V sehr positiv aufgenommen, wonach die Prüfungsgebühren für GymnasialschülerInnen und Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre gleich geregelt werden sollten. Die SVP-Fraktion nehme sehr zustimmend vom Bericht der GPK Kenntnis und bedanke sich für deren Arbeit.

Paul Schär dankt der GPK ebenfalls für ihre grosse Arbeit. Der Bericht enthalte die grosse Zahl von 36 Empfehlungen und er fände es daher wichtig, gewisse Prioritäten in der Umsetzung der Empfehlungen zu setzen.

://: Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (2001/040b) über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit von Juli 2000 bis Juni 2001 wird vom Landrat zu Kenntnis genommen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1215

13 2001/059
Berichte des Regierungsrates vom 20. März 2001 und der Bau- und Planungskommission vom 28. Mai 2001: Exploration nach Erdöl und Erdgas im Kanton Basel-Landschaft - Schürfkonzession

Karl Rudin berichtet, dass die Schweizerische Gesellschaft für Erdöl AG (SEAG) im September 2000 ein Gesuch für eine Schürfkonzession eingereicht hat, um das Kantonsgebiet auf Erdöl- und Erdgasvorkommen zu untersuchen.
Bereits in den Jahren 1974 - 1995 wurden solche Abklärungen, allerdings erfolglos, durchgeführt.
Aufgrund neuer Technologien wagt die SEAG nun einen erneuten Versuch.
Damit bei einem positiven Entscheid die Untersuchungen ohne Verzögerung in Angriff genommen werden können, hat die SEAG in vier Kantonen Konzessionsgesuche gestellt.
Der von der Verwaltung ausgearbeitete Konzessionsentwurf wurde von der SEAG widerspruchslos gebilligt, dies trotz der darin enthaltenen strengen Auflagen.
Die Konzession berechtigt lediglich zur Vornahme von Felduntersuchungen und nicht zur Erschliessung resp. Ausbeutung allfälliger Erdöl- und Erdgasvorkommen.
Die BPK erachtet die Wahrscheinlichkeit einer Ausbeutung von Erdgas und Erdöl auf dem Kantonsgebiet als eher gering.
Sie beantragt dem Rat einstimmig der Schürfkonzession zuzustimmen.

Hannelore Nyffenegger stimmt der Schürfkonzession namens der SP Fraktion zu.

Für Liz Rytz erweist sich die Erteilung einer Schürfkonzession für den Kanton deshalb als interessant, weil dieser vom Forschungsergebnis ebenfalls wird profitieren können.
Gegebenenfalls resultiere aus der Zusammenarbeit mit der amerikanischen Partnerfirma eine Gesteinserschliessung für den Kanton. Die FDP Fraktion hat zur Kenntnis genommen, dass die strengen Auflagen von der SEAG akzeptiert werden und spricht sich daher einstimmig für die Erteilung der Konzession aus.

Remo Franz tritt namens der CVP/EVP Fraktion ebenfalls auf die Vorlage ein.

Auch Gerhard Hasler erklärt namens der SVP die einstimmige Zustimmung.

Bruno Steiger hofft, dass man diesmal fündig werde und steht im Namen der Schweizer Demokraten der Vorlage positiv gegenüber.

Daniel Wyss hofft das Gegenteil, dass nämlich die SEAG nichts findet.
Nach eingehender Diskussion habe die Fraktion der Grünen entschieden, nicht die Erschliessung abwarten zu wollen, sondern bereits die Erteilung der Schürfkonzession abzulehnen, da seine Fraktion blühende Kirschbäume nach wie vor Bohrtürmen vorziehen.

Damit wurde gleichzeitig Eintreten beschlossen und Ernst Thöni bittet seine Kolleginnen und Kollegen, den Landratsbeschluss aus dem Kommissionsbericht zur Hand zu nehmen.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffern 1 - 2 keine Wortbegehren

://: Der Landratsbeschluss zur Vorlage 2001/059 wird grossmehrheitlich vom Landrat verabschiedet.


Landratsbeschluss
über die Erteilung einer Schürfkonzession zur Erforschung des Kantonsgebietes auf das Vorkommen von Erdöl und Erdgas


Vom 20. September 2001

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf das Gesetz vom 7. Februar 1876 betreffend das Bergbauregal und den Landratsbeschluss vom 6. Januar 1919 betreffend Bergwerkseigentum, beschliesst:

1. Die Schürfkonzession zur Erforschung des Kantonsgebietes auf das Vorkommen von Erdöl und Erdgas wird genehmigt.

2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, der SEAG Aktiengesellschaft für schweizerisches Erdöl, Winterthur, die Konzession auszuhändigen.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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