Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2001 |
6 2001/182
Bericht der Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission vom 13. Juni 2001: Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV). 2. Lesung der Änderung des Landratsgesetzes
7 2001/131
Motion von Max Ribi vom 10. Mai 2001: Raschere Umsetzung überwiesener Motionen
Roland Plattner informiert über die nochmalige, eingehende Beschäftigung des Wov-Ausschusses mit § 34 Absatz 3 des Landratsgesetzes in Verbindung mit § 45 Absatz 6 der Geschäftsordnung. Dabei gelangte der WoV-Ausschuss zur Auffassung, dass auf den Antrag im Bericht 2001/182, Beilage A, bei Motionen eine maximal vierjährige Behandlungsfrist mit der Möglichkeit zur punktuellen Verkürzung vorzusehen, zurückzukommen sei. Dieser Antrag kam nach einer Diskussion, in welcher die verschiedenen Varianten erörtert wurden, mit 6 zu 2 Stimmen zustande.
Für die vom WoV-Ausschuss favorisierte Lösung, vier Jahre mit der Möglichkeit einer punktuellen Verkürzung, sprechen folgende vier Argumente:
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Sie entspricht klar der ursprünglichen Absicht, eine gezielte Interventionsmöglichkeit zu schaffen, welche dem Landrat ein wirkungsorientiertes Politikgebaren ermöglicht.
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Sie steht für ein System der Verkehrsabwicklung zwischen Parlament und Regierung/Verwaltung, das bei Bedarf eine begründete, aber nicht inflationäre Temposteigerung zulässt.
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Sie bringt eine Kultur des Respektes einerseits gegenüber der Materie, zumal Motionen regelmässig auf eine generell abstrakte Regelung abzielen, die im Sinne nachhaltigen Handelns nicht über das Knie gebrochen werden sollte. Respekt aber auch gegenüber den Betroffenen und Beteiligten und den mit der Bearbeitung von politischen Vorstössen befassten Personen, denen im Regelfall die Möglichkeit zu einer umsichtigen Behandlung von Vernehmlassungen zu gewähren ist.
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Sie verhindert eine Regelung, bei der in der Praxis die Ausnahme, nämlich die Überschreitung einer Frist, zum Regelfall zu mutieren droht.
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Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz)
Titel und Ingress Keine Wortmeldungen
§ 34 Absatz 3
Roland Laube
beantragt im Namen der SP-Fraktion und in Übereinstimmung mit den Erläuterungen des Kommissionspräsidenten, an der ursprünglichen Fassung (gemäss Kommissionsbericht) festzuhalten. Die SP ist somit der Auffassung, die Verkürzungsmöglichkeit für Motionen sei unbedingt aufrechtzuerhalten. Würde dieser Punkt gestrichen, so müsste man sich fragen, ob die Vorlage überhaupt noch einen Sinn ergibt.
Im Weiteren sind die Sozialdemokraten der Auffassung, dass der Regelfall von Motionsbehandlungen, nämlich eine Frist von vier Jahren, ausreichend ist, wenn die Verkürzungsmöglichkeit geschaffen wird.
Zum Abstimmungsverfahren schlägt Roland Laube vor, den Landrat erst über Behalten oder Abschaffen der Verkürzungsmöglichkeit abstimmen zu lassen und in der zweiten Abstimmung den Inhalt der Motion Ribi, Regelfall zwei Jahre, oder, wie im Bericht vorgesehen, vier Jahre, zu beschliessen.
Heidi Tschopp
erklärt, die FDP halte am Änderungsantrag gemäss grünem Blatt (Bearbeitung innerhalb 2 Jahren) fest.
Elisabeth Schneider
hält namens der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls an der anlässlich der ersten Lesung beschlossenen Lösung - 2Jahre - fest. Allerdings meint die Fraktion, der Landrat sollte die Frist nicht nur verlängern, sondern auch verkürzen können.
Hanspeter Ryser
, SVP, vertritt die Meinung des WoV-Ausschusses aus folgenden zwei Gründen:
1. Zu kurze Fristen führen GPK-erfahrungsgemäss zu Verlängerungen der Motionen und Postulate.
2. Der Vorschlag des WoV-Ausschusses ermöglicht der GPK im Zusammenhang mit den Leistungsaufträgen sogar Fristen von einem halben Jahr einzuführen.
Alfred Zimmermann
, grüne Fraktion, bleibt bei seiner auch im WoV-Ausschuss eingebrachten Meinung, die Frist sei auf zwei Jahre zu verkürzen. Gerade die Motion Ribi belege beispielhaft, dass eine Motion, die keine Gesetzesberatung voraussetzt, nicht zwingend vier Jahre in der Regierungsschublade liegen bleiben müsse.
RR Adrian Ballmer
ist der Meinung, eine Verkürzung sei unnötig, im Einzelfall - etwa in der Frage von Veränderungen bei Leistungsaufträgen - lasse die Regierung ja mit sich reden.
Zu beachten gelte es auch, dass Motionen in der Regel "im Paket" behandelt werden müssen und dass Abhängigkeiten durch die Bundesgesetzgebung zu beachten sind, was mehr Zeitaufwand erfordere. Die Frist zu verkürzen, würde - wie bei den Anwälten - nur dazu führen, dass Fristverlängerungen zum Alltag gehören, eine Praxis, die er nicht befürworte.
Max Ribi
begründet die Frist von zwei Jahren mit der Tatsache, dass auch das Volk mit der Initiative innert 18 Monaten zu einem Resultat gelangt. Das Parlament sollte darauf achten, gleich lange Spiesse wie Initianten zu haben, statt sich mit dem Zurückgehen auf vier Jahre selber zu schwächen. Gegen den Satz
Der Landrat kann die Frist verlängern oder verkürzen
würde sich Max Ribi nicht stellen.
Roland Bächtold
unterstützt Max Ribi. Die Frist sollte auf zwei Jahre verkürzt werden, zumal der Finanzdirektor das Gesprächsangebot ja gemacht habe.
://: Der Landrat bestimmt fast einstimmig, die Verkürzung sei wieder in das Gesetz aufzunehmen.
://: In der Gegenüberstellung der Fristen - zwei oder vier Jahre - entscheidet sich der Landrat in § 34 Absatz 3 für die Frist von zwei Jahren und spricht sich für den Schlusssatz
Der Landrat kann die Frist verlängern oder verkürzen
aus.
§ 35 Absatz 3 und Ziffer II Keine Wortmeldungen
Schlussabstimmung
://: Der Landrat genehmigt bei einer Präsenz von 82 Stimmenden die folgende Gesetzesänderung (Landratsgesetz) mit 74 zu 0 Stimmen.
Gesetz
über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz)
Änderung vom 20. September 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Gesetz vom 21. November 1994
1
über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) wird wie folgt geändert:
§ 34 Absatz 3
3
Wird die Motion dem Regierungsrat überwiesen, so muss er die Vorlage innert zwei Jahren nach der Überweisung unterbreiten. Der Landrat kann die Frist verlängern oder verkürzen.
§ 35 Absatz 3
3
Überwiesene Postulate verpflichten den Regierungsrat zur Prüfung und Berichterstattung innert einem Jahr. Der Landrat kann die Frist verlängern oder verkürzen.
II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Dekret zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrates)
Landratspräsident
Ernst Thöni
nimmt die zweite Lesung der Dekretsänderung anhand des Kommissionsberichtes vor, nachdem der Rat die Möglichkeit der Verkürzung wieder aufgenommen hat.
Titel und Ingress
Ziffer I.
§ 21 Absatz 3 (neuer Absatz)
§ 33 Absatz 2
bis
§ 45 Absatz 6 (neuer Absatz)
Ziffer II. Keine Wortmeldungen
://: Der Landrat genehmigt die folgende Dekretsänderung einstimmig gemäss Bericht 2001/182, Beilage A.
Anträge
Die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission beantragen
1. den vorliegenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
://: Der Landrat stimmt Ziffer 1 zu.
Die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission beantragen
4. das am 7. 9. 2000 überwiesene Postulat 1999/236 von D. Völlmin (Einführung des Globalbudgets) abzuschreiben.
://: Der Landrat schreibt Postulat1999/236 von Dieter Völlmin ab.
Motion Max Ribi und Bruno Krähenbühl (2001/131)
Max Ribi
schlägt vor, die Motion zu überweisen und abzuschreiben.
://: Die Motion 2001/131, Ribi und Krähenbühl, wird überwiesen und abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1208
8 2001/150
Berichte des Regierungsrates vom 29. Mai 2001 und der Finanzkommission vom 7. August 2001: Neues Kantonales Netzwerk WAN und MAN
Roland Plattner beantragt im Namen der Finanzkommission dem Landrat, für die Realisierung des Projektes neues Kantonales Netzwerk WAN und MAN einen Verpflichtungskredit von CHF 4'691'000 zu bewilligen und mit dem Aufbau die Finanz- und Kirchendirektion zu beauftragen.
Dieser Antrag erfolgt einstimmig im Sinne der Befürwortung einer nachhaltigen Investition in eine wichtige Zukunftskompetenz im Technologiebereich und gestützt auf folgende 6 Kernaspekte:
1.
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Die Zukunft von Daten-Netzwerken steht in Abhängigkeit zu den technischen Möglichkeiten des Datendurchsatzes. Moderne Anwendungen erfordern einerseits eine grosse Bandbreite, andererseits ein hohes Zuverlässigkeitsniveau. Dies gilt etwa für die Internet-Telefonie, Video-Conferencing oder interaktive On-line-Anwendungen aller Art (Stichwort E-Government). Dabei sind drei mögliche Engpässe bzw. Flaschenhälse auszumachen:
- der Anschluss bei den Benutzenden - der Internet Service Provider - die "Backbones" als eigentliches Rückgrat - der Name sagt es - des Internet für den Datentransport. Aufgrund der technologischen Entwicklung verlagert sich der Engpass dabei zunehmend zum letztgenannten Übertragungselement. Der Handlungsbedarf in Bezug auf den Ersatz der aktuellen Netzwerk-Lösung ist in der Vorlage zur Genüge nachgewiesen und für die Finanzkommission plausibel. |
2.
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Bei der Beurteilung der Handlungsfreiheit in Bezug auf das "Ob" des Handelns schliesst sich die Finanzkommission der Beurteilung an, derzufolge diese aufgrund der geschäftskritischen Bedeutung nahe "0" ist.
Was die Handlungsfreiheit in Bezug auf das "Wie" des Handelns, d.h. den Variantenentscheid betrifft, kann die Finanzkommission die Überlegungen, welche im Evaluationsverfahren zur Bestimmung der Bestvariante geführt haben, nachvollziehen. Aus strategischer Optik ist die Bestvariante plausibel und folgerichtig und auf der operativen Stufe klug vorgespurt. |
3.
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Die Finanzkommission bejaht die zentralgesteuerte PL durch die FKD und setzt grosses Vertrauen in das Projektmanagement und -controlling, dass der beschlossene Verpflichtungskredit ebenso seriös und diszipliniert, wie er errechnet wurde, gehandhabt wird.
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4.
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Die einmaligen, innert 2 Jahren anfallenden Projektkosten von insgesamt CHF 4,7 Mio - nachgewiesene Preisänderungen auf Lohn und Material mitbewilligt - sind als vertretbar und für den Kanton tragbar zu qualifizieren; diese Kosten lassen sich im Verhältnis zum erzielten Nutzen in Bezug auf Zuverlässigkeit und Performance unseres kantonalen Netzwerks, aber auch angesichts des inskünftig gegebenen Rationalisierungs- und Qualitäts-Steigerungspotentials rechtfertigen. Dies wohlverstanden vor allem dann, wenn dieses Potential auch realisiert wird.
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5.
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Die jährlich wiederkehrenden Kosten liegen mit CHF 1.85 Mio gegenüber heute CHF 1.35 Mio um ca. 1/3 höher. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass einerseits neben der erzielten Kapazitätssteigerung und Netzausweitung (+ 30 Gebäudeanschlüsse) eine neue Basis für die Übertragung weiterer Dienste geschaffen wird, anderseits eine reelle Möglichkeit für Einsparungen entsteht, so durch den Aufbau der "IP"-Telefonie und konzentrierten Support.
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6.
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Die Finanzkommission vermerkt "last but not least", dass der Kanton mit der Lancierung dieses Projektes als erster Grosskunde Stimulus für einen kantonsweiten "Backbone" ist, von welchem aufgrund der Redundanz in der Übertragungskapazität auch unsere KMU - bekanntlich unser wirtschaftliches Rückgrat - Nutzen ziehen können.
Mit dem positiven Beschluss des Landrates zum vorgeschlagenen Projekt wird schliesslich das Postulat 2001/037 von Peter Tobler hinfällig. Die Finanzkommission beantragt und empfiehlt deshalb mit ihrem Antrag, dieses Postulat als erledigt abzuschreiben. |
Bea Fuchs
ergänzt die ausführlichen Darlegungen des Präsidenten mit dem Hinweis, das vorgestellte Netz gelte heute als das beste System. Es erfüllt jene Funktionen, die früher ein Zentralrechner hatte. Die gewählte Technologie erweist sich einerseits als bewährt, erfüllt andererseits die Anforderungen an eine moderne Netzarchitektur und wird auch ein zukünftiges Wachstum gestatten. Allein die kantonale Verwaltung wird eine immense Datenschwemme bewirken. Gleichzeitig wird in Zukunft der Anspruch an die Netzwerke durch neue Inhalte, Stichwort Multimedia, noch steigen. Aus diesem Grunde gilt es, auch das Wachstum von Beginn an einzuplanen.
Dass der Informatikbereich das Parlament immer wieder mit Forderungen im Millionenbereich beschäftigen wird, sei dies im Hard-, Software oder Netzwerkbereich, darf als sicher angenommen werden, zumal die aktuellen Lösungen spätestens nach fünf Jahren überholt und die Kapazitäten erschöpft sind. Was uns heute als modernste Lösung präsentiert wird, ist morgen schon wieder überholt. Bleibt zu hoffen, dass die ausgesuchte Firma die an sie gestellten Anforderungen erfüllt, denn einen Informatikgau könnte sich der Kanton schlicht nicht erlauben.
Der Gewährleistung der Datenschutzsicherheit ist erste Priorität einzuräumen.
Für die Zukunft wünscht sich die Landrätin von der Finanzdirektion etwas leserInnenfreundlichere und verständlichere Vorlagen, zumal ja nur wenige Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf dem Gebiet der Informatik als Fachleute gelten können. Wünschenswert wäre auch ein in die Vorlage integriertes Glossar, das die Fachausdrücke erklärt.
Die SP-Fraktion stellt sich hinter die Vorlage und wird dem Verpflichtungskredit zustimmen.
Juliana Nufer
erklärt die Zustimmung der FDP zu dieser Vorlage. Die FDP wird dem Fortschritt sicher nicht im Wege stehen und anerkennt insbesondere die grosse Signalwirkung, welche der Landrat mit seinem Ja zur Vorlage auf die Unternehmen im Kanton auslösen kann.
Bewiesen hat die Vergangenheit, dass der oft noch gängigen Meinung, Informatik dürfe nichts kosten, entgegengewirkt werden muss.
Dem Wunsch nach verbesserter Lesbarkeit solcher Sachvorlagen schliesst sich Juliana Nufer an.
Urs Baumann
, der die Vorlage im Gegensatz zu seinen Vorrednerinnen wie einen süffigen Roman gelesen hat, sieht im Namen der CVP/EVP-Fraktion die Notwendigkeit für gegeben an, spricht sich für die Bereitstellung der Mittel aus, damit die Daten übertragen und die Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden können.
Wesentlich erscheint für Urs Baumann auch die gegenüber heute erhöhte Sicherheit und Vielseitigkeit der Verwendbarkeit.
Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten.
Hildy Haas
und die SVP-Fraktion sehen die Notwendigkeit der Investition ebenfalls ein. Die schönen Worte des Kommissionspräsidenten und der VorrednerInnen fasst die Landrätin wie folgt zusammen: Wenn das Netz nicht hält, dann nützen all die schönen "Chläpf" in der Verwaltung nichts.
Die SVP hofft, dass der Kredit in der geforderten Grössenordnung eingehalten wird und dass so ein gut funktionierendes Netz für den Kanton auch einen Standortvorteil bedeuten wird.
Alfred Zimmermann
berichtet von einem gewissen Unbehagen in der Fraktion gegenüber der Vorlage - und dies nicht nur wegen fachlichen Schwierigkeiten, sondern auch wegen der Materie als solcher. Wie wohl die meisten Leute hier im Saal und auch in der Verwaltung masst sich die grüne Fraktion kein Urteil an, sondern baut auf das Vertrauen in die Fachleute.
Unbehagen bereiten der Fraktion die ständig steigenden Ausgaben für Zwecke der Informatik und es verwundert doch, dass die Bürgerlichen auch diese neuerliche Investition von 4,7 Millionen, gefolgt von jährlich wiederkehrenden Folgekosten in der Höhe von mindestens 1,8 Millionen Franken, einfach so schlucken.
Alfred Zimmermann fragt sich deshalb, ob sich die Politik diesen Sachzwängen ganz einfach beugen müsse, ob die Verwaltung denn bisher, ohne dieses Netzwerk, nicht habe arbeiten können und ob der Finanzdirektor auch Alternativen im Sinne anderer Arbeitsweisen geprüft habe.
Die Fraktion der Grünen wird sich der Stimme enthalten.
Hanspeter Ryser
erklärt sich zwar mit den Investitionen einverstanden, macht sich aber Sorgen über die Zunahme der jährlichen Betriebskosten von 481'000 Franken. Sein Anliegen an die Verwaltung wäre es, die Betriebskosten künftig nicht mehr ansteigen zu lassen oder noch besser, kontinuierlich etwas herunterzufahren.
RR Adrian Ballmer
bedankt sich für die sehr gute Aufnahme des Geschäftes, dessen operationelle Bedeutung ja offensichtlich ist. Wer einigermassen wettbewerbsfähig bleiben und rationell arbeiten will, kann nicht mehr ohne EDV funktionieren.
Der wesentlichste strategische Standortvorteil resultiert aus der Telekommunikation, aus dem erleichterten Zugang zu Wissen, moderne Grundlagen, die mit dem vorgestellten Netzwerk für die gesamte Region verbessert werden.
Ein Netzwerk darf bezüglich der Investitionskosten nicht mit Hard- oder Software verglichen werden, da ein Netz eine deutlich längere Lebensdauer aufweist und aufgrund der Verkabelung im Boden leicht auf höhere Kapazitäten ausgelegt werden kann.
Bezüglich der Kosten sind zwei Entwicklungen zu unterscheiden: Einerseits hat die EDV einen Rationalisierungseffekt zur Folge - mit dem hier geplanten Netzwerk zum Beispiel - und andererseits wächst das Bedürfnis nach mehr Informationen ständig an.
Vorsichtiges Planen und Einschätzen ist bei den Applikationen gefragt, ein Geografisches Informationssystem GIS etwa ist ein faszinierendes Medium, doch muss man sich über Kosten, Nutzen und Notwendigkeiten solcher Anschaffungen ernsthaft unterhalten.
Insgesamt gibt es zu diesem Netzwerk als Infrastruktur keine Alternative. Der Kanton hat dafür zu sorgen, ein wirklich funktionierendes Angebot zu machen.
Roland Bächtold
erinnert Alfred Zimmermann an die Anschaffung des Geografischen Informationssystems. Was hier nun beantragt werde, sei an sich nur noch eine Folge dieses Entscheides. Ein Zurück in die Zeit der Meldeläufer komme auch für die Schweizer Demokraten nicht in Frage.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2001/150 grossmehrheitlich zu.
Landratsbeschluss
betreffen Neues Kantonales Netzwerk WAN und MAN
Vom 20. September 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Finanz- und Kirchendirektion wird mit dem Aufbau eines neuen kantonalen Netzwerks WAN und MAN gemäss vorliegendem Bericht beauftragt.
2. Für die Realisierung des Projektes Neues Kantonales Netzwerk wird ein Verpflichtungskredit im Betrag von CHF 4'691'000 zu Lasten Konto 2100.506.50-004 bewilligt.
3. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 2000 werden mitbewilligt.
4. Das Postulat 2001/037 wird als erledigt abgeschrieben.
5. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b Kantonsverfassung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1209
9 2001/087
Berichte des Regierungsrates vom 27. März 2001 und der Finanzkommission vom 5. Juni 2001: Dekret über die Beibehaltung der geltenden Kostenverteilung der Ergänzungsleistungen zwischen Kanton und Gemeinden
Roland Plattner beantragt im Namen der Finanzkommission dem Landrat mit 8:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das von der Regierung vorgeschlagene Dekret zu beschliessen.
Dieser Beschluss bewirkt, dass die geltende Kostenverteilung der Ergänzungsleistungen auf dem heutigen Level Gemeinde: Kanton = 56% : 44% beibehalten werden soll. Der Beschluss ist das folgerichtige Ergebnis eines 2-jährigen Monitoring über die Veränderungen der Belastungssituation bzw. die Berechnungen der Abweichungen von Gemeinde- und Kantonsanteil zu den gesetzlich festgelegten Grössen.
Da diese Abweichungen im Betrachtungshorizont kleiner oder gleich +/- 1% betrugen und somit keine signifikanten Aussagen ergeben, ist nach Auffassung der regierungsrätliche Antrag in der vorliegenden Form zum Beschluss zu erheben.
Bei einer strikten formaljuristischen Betrachtungsweise wäre die Inkraftsetzung - im Beschlussantrag "per sofort" - rückwirkend auf den 01.01.2000 festzulegen. Materiell würden sich dadurch allerdings keine Änderungen ergeben, da die Kostenverteilung keiner Änderung unterworfen ist.
Die Finanzkommission empfiehlt dem Landrat, antragsgemäss zu beschliessen.
Roland Laube ist namens der SP-Fraktion der Meinung, eine Änderung des Verteilschlüssels dränge sich nicht auf. Dass im Zusammenhang mit der Revision des Finanzausgleichs die verschiedenen Beiträge und deren Entwicklung genau angesehen werden müssen, betrachtet er als Selbstverständlichkeit.
Die SP stellt sich eindeutig hinter die Vorlage.
Juliana Nufer folgt namens der FDP-Fraktion dem Antrag der Regierung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Finanzausgleich neu angepasst werden soll.
Walter Jermann , CVP/EVP-Fraktion, stimmt ebenfalls zu.
Helen Wegmüller führt aus, der SVP seien die Gemeinden wichtig, weshalb sie den Antrag stelle, § 1 mit folgender zeitlichen Befristung zu ergänzen.
Der Kantons- und der Gemeindeanteil an den Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen gemäss § 13 Absatz 1 des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 15. Februar 1973 zur AHV und IV werden bis zum 31. Dezember 2003 bei 44% bzw. 56% belassen und anschliessend neu festgelegt.
Bruno Steiger , SD, unterstützt die Vorlage, da weder für die Gemeinden noch für den Kanton Mehrbelastungen resultieren.
Madeleine Göschke , Grüne, spricht sich für die Beibehaltung der geltenden Kostenverteilung aus, zumal die Finanzkommission verspricht, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
RR Adrian Ballmer bittet den Rat, den Antrag der SVP abzulehnen. Das Thema betreffe nicht die Aufgabenverteilung, sondern die damaligen Annahmen des Verteilschlüssels.
Mit dem VBLG diskutiere er in regelmässigen Abständen, alle drei Jahre, sowohl die Aufgabenteilung als auch die Finanzausgleichsmechanik.
In einer neunköpfigen Arbeitsgruppe, darunter sechs Gemeindevertreter werde die Finanzausgleichsmechanik diskutiert. Eine Vorlage dazu werde schon bald in den Rat gelangen.
Die Aufgabenverteilung wird mittelfristig, im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich so oder so zur Diskussion stehen.
Im Übrigen ruft der Finanzdirektor das Verhältnis 100% Kantonssteuer zu 60% Gemeindesteuer in Erinnerung. Dieses Verhältnis zeigt, dass die Aufgabenteilung im Kanton Basel-Landschaft kantonslastig ist. Im kürzlich durch die Regierung besuchten Kanton St. Gallen etwa liegt die Kantonssteuer bei 112% und die Gemeindesteuer zwischen 117 und 170%. Solche Fakten gilt es bei der Diskussion um die Aufgabenteilung im Auge zu behalten. Man sollte sich davor hüten, dauernd Aufgaben von den Gemeinden zum Kanton zu verschieben.
Hanspeter Ryser nimmt - nachdem die Budgetprozesse in den Gemeinden eben abgeschlossen wurden - mit Freude zur Kenntnis, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, die sich mit Finanzausgleichsfragen beschäftigt. Der von der SVP beantragten Aufnahme einer Frist zugunsten der Gemeinden in das Dekret bittet Hanspeter Ryser zuzustimmen, niemand vergebe sich etwas damit.
Dekret
über die Beibehaltung der geltenden Kostenverteilung der Ergänzungsleistungen zwischen Kanton und Gemeinden
Titel und Ingress Keine Wortmeldungen
§ 1
Antrag der SVP
Der Kantons- und der Gemeindeanteil an den Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen gemäss § 13 Absatz 1 des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 15. Februar 1973 zur AHV und IV werden bis zum 31. Dezember 2003 bei 44% bzw. 56% belassen und anschliessend neu festgelegt.
Roland Laube lehnt den Antrag ab, weil die Neuregelung des Finanzausgleichs bereits angesagt ist und weil der Antrag dem Gesetzestext widerspricht. In § 13 Abs 1 bis steht, dass der Landrat zwei Jahre nach Inkraftsetzung des Gesetzes die Anpassung vorzunehmen hat.
Juliana Nufer und Regierungsrat Adrian Ballmer schliessen sich der Argumentation Roland Laubes an.
://: Der Landrat lehnt den Antrag ab.
§ 2 Keine Wortmeldungen
://: Der Landrat beschliesst die Dekretsänderung mit grossem Mehr bei einigen Enthaltungen.
Dekret über die Beibehaltung der geltenden Kostenverteilung der Ergänzungsleistungen zwischen Kanton und Gemeinden
Vom 20. September 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 13 Absatz 1 bis des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 15. Februar 1973 1 zur AHV und IV, beschliesst:
§ 1
Der Kantons- und der Gemeindeanteil an den Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen gemäss § 13 Absatz 1 des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 15. Februar 1973 2 zur AHV und IV werden bei 44% bzw. 56% belassen.
§ 2
Das Dekret tritt sofort in Kraft.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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