Protokoll der Landratssitzung vom 9. September 2004

Nr. 694

10 2004/121
Berichte des Regierungsrates vom 11. Mai 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 8. Juli 2004: Beiträge an das Schleppschlauchverfahren der Landwirtschaft; Abschreibung des Postulates 2002/249 von Max Ritter

Kommissionspräsidentin Rita Bachmann erinnert an die Motion 2002/249 des ehemaligen Landratskollegen Max Ritter, welche am 10. April 2003 als Postulat überwiesen wurde. Er bezog sich darin auf den Luftreinhalteplan und ersuchte den Regierungsrat, das Schleppschlauchverfahren zum Ausbringen der Gülle weiter zu fördern.
Mit dem Ziel, dieses Verfahren bekannter zu machen, subventionierte das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain zwischen 1998 und 2003 mit Zustimmung der VSD insgesamt 14 solche Schleppschlauchverteiler. Heute düngen 40 Betriebe mit einem solchen Verteiler auf einer Fläche von 1'400 ha. Die damit gemachten Erfahrungen werden als erfreulich bezeichnet. Angesichts der Ammoniakproblematik ist es erwünscht, die emissionsarme Ausbringung der Gülle weiterhin zu fördern, da heute in der schweizerischen Landwirtschaft rund 43'500 t Stick-stoff in Form von flüchtigem Ammoniak verloren gehen. Daran ist das Ausbringen von Gülle mit 60 % beteiligt. Ammoniak führt zur Überdüngung von Wäldern und anderer empfindlicher Ökosysteme.
Inzwischen zeigten - auch ohne Reklame - weitere Landwirte ihr Interesse am Schleppschlauchverfahren. Der Kanton stützt sich bei der Subventionierung der Geräte auf § 31 der Luftreinhalteverordnung sowie auf § 11 des Landwirtschaftsgesetzes. Geplant sind heute finanzielle Beiträge für jährlich 13 weitere Geräte während 6 Jahren, was zu Kosten von total 468'000 Franken führen wird. 80'000 Franken sind bereits im Budget 2004 enthalten.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission erachtet die beabsichtigte weitere Ausrichtung von im Vergleich zu den vergangenen Jahren etwas reduzierten Beiträgen als sinnvoll. Eine Optimierung der Investitionen kann damit erzielt werden, dass pro Gerät eine bediente Fläche von mindestens 100 ha als Rahmenbedingung für einen Beitrag gestellt wird. Dies führt dazu, dass sich mehrere Landwirte an einem Gerät beteiligen.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt einstimmig, das Postulat 2002/249 als erfüllt abzuschreiben.

Sabine Stöcklin meint: "Freude herrscht, Schleppschläuche kommen!" Mit dem Schleppschlauchverfahren können mehrere Probleme gleichzeitig gelöst werden, beispielsweise Umweltprobleme im Zusammenhang mit Ammoniak oder Geruchsprobleme für die Nachbarn landwirtschaftlicher Betriebe. Ausserdem wird auch die Düngebilanz auf den Kulturflächen verbessert.
Die SP-Fraktion ist der Ansicht, die Regierung habe die vielen positiven Effekte der Schleppschlauchverteiler erkannt und habe daher im Budget Beträge zur Subventionierung solcher Geräte aufgenommen. Die SP zeigt sich somit einverstanden, das Postulat 2002/249 als erfüllt abzuschreiben.

Laut Jörg Krähenbühl steht auch die SVP-Fraktion hinter der aktuellen Vorlage.

Daniel Wenk kann das Einverständnis der FDP-Fraktion zur Abschreibung des Postulats bekannt geben. Die Förderung des Schleppschlauchverfahrens sei absolut unbestritten, jedoch habe er selbst sich überlegt, ob es nicht sinnvoller wäre, nicht die Anschaffung der Geräte, sondern deren Anwendung finanziell zu unterstützen.

Paul Rohrbach gibt bekannt, auch die CVP/EVP-Fraktion unterstütze den Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission.

Die Grünen teilen laut Madeleine Göschke-Chiquet die Freude der SP-Fraktion und unterstützen das vorgeschlagene Vorgehen.

Remo Franz hat grundsätzlich nichts gegen Schleppschläuche einzuwenden, jedoch müsse seiner Meinung nach nicht alles, was gut und vernünftig sei, subventioniert werden. Sicher sei eine Unterstützung ressourcenschonender Energien mittels Förderbeiträgen sinnvoll. Die zwangsweise Einführung von Partikelfiltern für Baumaschinen werde allerdings nicht finanziell unterstützt und es käme wohl auch keinem Bauunternehmen in den Sinn, hierfür Beiträge vom Staat zu verlangen. Wenn jemand zu einer besseren Lösung gezwungen werde, eben beispielsweise zur Einführung von zum Teil sehr teuren Partikelfiltern (je nachdem über 20'000 Franken pro Stück), müsse diese von den Betroffenen selbst finanziert werden. Ist jedoch jemand der Ansicht, die Einführung von Schleppschläuchen sei wünschenswert, so werde erwartet, dass der Staat daran bezahle. Diese Logik erscheint Remo Franz unverständlich.
Seit Jahren sei bekannt, dass sich die Landwirtschaft in einem mühsamen Prozess befinde, um sich von der Subventionsfalle zu befreien. Allzu viele Subventionen führten dazu, dass sich viele Bauern heute ohne finanzielle Krücken des Bundes nicht mehr behaupten können. Remo Franz bezeichnet es als unerträglich, dass in der heutigen Zeit angesichts der angespannten Kantonsfinanzen mit der Subventionierung von Schleppschlauchverteilern ein weiterer Schritt in die falsche Richtung unternommen werde. So stelle der Subventionsbericht aus dem Jahr 2000 fest, dass die Subventionsausgaben des Bundes zwischen 1970 und 2000 von 4 auf 28 Milliarden Franken anstiegen. Damit machten sie im Jahr 2000 rund 60 % der Gesamtausgaben des Bundes aus, womit der Bund mehr für die Landwirtschaft als für die Bildung und Grundlagenforschung bezahlt.
Allen Landrätinnen und Landräten müsste es eigentlich klar sein, dass die Subventionierung von Schleppschlauchverteilern ein falscher Schritt in die falsche Richtung darstelle, weshalb Remo Franz seine Kolleginnen und Kollegen darum bittet, dem geplanten Vorgehen nicht zuzustimmen.

Regierungsrat Erich Straumann bezeichnet das Zusprechen von Subventionen immer als Gratwanderung. Die Regierung habe sich zum hier diskutierten Thema Gedanken gemacht und sich im Hinblick auf das Gesamtinteresse in dieser Sache für eine Anschubfinanzierung ausgesprochen. Selbstverständlich werden Subventionen immer wieder einer kritischen Prüfung unterzogen und je nachdem auch wieder abgeschafft.

://: Der Landrat folgt dem Kommissionsantrag und beschliesst damit, das Postulat 2002/249 als erfüllt abzuschreiben.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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