Protokoll der Landratssitzung vom 25. Oktober 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 25. Oktober 2001 |
Nr. 1253
16
2001/191
Berichte des Regierungsrates vom 14. August 2001: Wahl des Landschreibers für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006
Wahlvorschlag
FDP
-
Walter Mundschin
, 1947, Böckten
://: Walter Mundschin ist in Stiller Wahl gewählt.
Erklärung der Fraktion der Grünen zu den Richterwahlen
Alfred Zimmermann
erklärt im Auftrag der grünen Fraktion, die vier grossen Fraktionen hätten die Ämter unter sich verteilt, während die grüne Fraktion nicht eingeladen worden sei. Zudem sei ihm zugetragen worden, die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten seien weitgehend ungeprüft übernommen worden, ohne sie, wie früher üblich, anzuhören.
Die grüne Fraktion habe Verena Gessler in der naiven Annahme als Kantonsrichterin portiert, dass sie angehört werde und dass mehr Kandidatinnen und Kandidaten als Richterämter zur Wahl stehen.
Ganz unschön war, dass der grünen Fraktion gedroht wurde, gegen Markus Mattle einen bürgerlichen Sprengkandidaten zu portieren, falls die Grünen die Kandidatur von Verena Gessler nicht zurückziehen werden. In dieser Situation blieb der grünen Fraktion kein anderer Weg, als Verena Gessler als Kandidatin zurückzuziehen und damit zu verhindern, noch einen weiteren Richtersitz zu verlieren. Sollte der geschilderte Sachverhalt der Wahrheit entsprechen, so wäre dies reine Machtpolitik, fern von Proporz und Demokratie.
Schon vor vier Jahren habe die grüne Fraktion - leider erfolglos - angeregt, zur Vorbereitung der Richterwahlen einen Justizrat einzusetzen, der die fachlichen Qualitäten überprüft. Wenn der Landrat das aktuelle System beibehalten möchte, so müssten nach Ansicht der grünen Fraktion alle Fraktionen vertreten sein und Stellung beziehen können.
Bruno Steiger
ist auch der Auffassung von Alfred Zimmermann. Der Landrat müsste ernsthaft Überlegungen anstellen, ob es sich nicht - analog zur Bundesrepublik Deutschland - anböte, die Richterwahlen vollständig zu entpolitisieren, die Parteizugehörigkeit als Kriterium zu eliminieren und so das Spiel der Machtpolitik zu durchbrechen.
Peter Tobler
erinnert sich vage, dass Markus Mattle vor vier Jahren als Sprengkandidat portiert wurde. Die Drohung nun, gegen Herrn Mattle selbst einen Sprengkandidaten aufzustellen, kann Peter Tobler nicht als besonders schrecklich und undemokratisch erkennen.
Paul Schär
akzeptiert zwar den Ton Alfred Zimmermanns nicht, findet aber - persönlich und mit der Fraktion nicht abgesprochen -, dass künftig im Entscheidungsprozess auch die kleinen Fraktionen eingeladen werden sollten.
Max Ribi
meint an die Adresse von Alfred Zimmermann, was er nun im Nachgang der Wahlen ausgeführt habe, hätte er vor den Wahlen deklarieren müssen. Für unfair hält Max Ribi, wenn die bürgerliche Seite nun, nachdem sie auch die Grünen mitgewählt habe, zum Abschluss noch eine Ohrfeige verpasst erhalte. Mutig wäre es gewesen, diese Erklärung vor den Wahlen zu platzieren.
Ernst Thöni
bestätigt, dass der Passus
Die Richterwahlen werden in den Fraktionen vorbereitet
bereits vor vier Jahren zur Diskussion stand und dass damals erwogen wurde, dieses Vorgehen durch eine so genannte Findungskommission zu ersetzen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1254
17 2001/233
Bericht des Verwaltungsgerichts vom 21. September 2001: Wahl von Dr. Andreas Brunner zum ao. Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts für das Verfahren Nr. 2001/192
://: Ohne Wortbegehren wird dem Antrag des Verwaltungsgerichts zugestimmt.
Ernst Thöni gratuliert allen Gewählten und wünscht ihnen viel Kraft für gute Entscheide.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1255
18 2001/004
Motion von Christoph Rudin vom 11. Januar 2001: Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme. Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission vom 30. August 2001 (Fortsetzung der Beratung vom 27. September 2001)
Ernst Thöni nimmt die an der letzten Landratssitzung abgebrochene Beratung zur Motion von Christoph Rudin neu auf.
Hanspeter Wullschleger erklärt, die Idee der Standesinitiative, die kantonealen Bildungssysteme zu koordinieren, habe die SVP-Fraktion positiv aufgenommen, sie werde dem Vorstoss von Christoph Rudin die Zustimmung erteilen.
Christine Mangold spricht von intensiven Diskussionen, die mit der Motion von Christoph Rudin in der FDP-Fraktion ausgelöst wurden. Das Schulwesen sollte nach Ansicht der FDP klar im Zuständigkeitsbereich des Kantons bleiben, Harmonisierungsversuche lösten dagegen Emotionen aus. Obwohl bei vielen Vorlagen die Gemeindeautonomie gross geschrieben werde, komme man um den Eindruck nicht herum, die Gemeinden hätten zwar zu bezahlen, der Kanton aber erteile ihnen Weisungen für den einzuschlagenden Weg.
Trotzdem mache es Sinn, gewisse Angelegenheiten auf Kantonsstufe zu regeln, etwa die Dauer der Primarschule. Christoph Rudin möchte mit seiner Motion eine Mindestkoordination im Bildungswesen anstreben, die Familien und ihren Kindern den Anschluss bei einem Kantonswechsel erleichtert.
Wenn nun die Diskussion auf Bundesebene mit der Standesinitiative ausgelöst werden sollte, dann heisst das für Christine Mangold nicht, dass der Kanton Basel-Landschaft sein Schulsystem über den Haufen werfen muss. Vielmehr soll ein Rahmengesetz erarbeitet werden, das zwar die kantonalen Bildungssysteme in der Schweiz koordiniert, regionale Unterschiede aber berücksichtigt.
Die FDP-Fraktion ist knapp mehrheitlich für Überweisen der Motion, die auch vom Regierungsrat entgegen genommen wird.
Eugen Tanner führt aus, eingehende Gespräche mit Christoph Rudin hätten zu substanziellen Korrekturen an der Motion geführt. Viele Aspekte der Motion würden bereits auf eidgenössischer Ebene besprochen, so etwa die Hochschulkoordination und die Frage eines Rahmengesetzes für das Bildungswesen.
Bei allem Verständnis für den Föderalismus wäre es wohl nicht schlecht, ein Signal für gewisse Treffpunkte und Koordinationen nach Bern zu senden. Treffend - wie meistens - formulierte dies Regierungsrat Peter Schmid mit der Metapher, man müsse in die Glut hinein blasen. Die Erziehungs- und Kulturkommission hat der nun vorliegenden Version ihre Zustimmung einstimmig erteilt.
Mirko Meier erklärt, die Fraktion der Schweizer Demokraten habe sich einstimmig für die Motion ausgesprochen, eine gesamtschweizerische Koordination des Bildungswesen liege ganz im Interesse seiner Partei, die allerdings wünsche, dass nicht alle Bundesgelder an die Universitäten Zürich, Lausanne und Genf fliessen.
Madeleine Göschke ortet einen Zielkonflikt zwischen Föderalismus und Mobilität. Unter der von der heutigen Wirtschaft geforderten erhöhten Mobilität sollten die Schulkinder nicht leiden müssen, weshalb eine gewisse Vereinheitlichung der Bildungssysteme im Land hilfreich wären. Die Grünen sprechen sich für Überweisen der Motion aus.
RR Peter Schmid wertet die Anregung, die Standesinitiative in der Bildungskommission gründlich zu debattieren, als wertvoll. Bewusst müsse allen aber bleiben, dass Standesinitiativen - welcher Provenienz auch immer - nicht zwingend eine Erschütterung des Erdballs nach sich ziehen. Gerade deshalb sei es bedeutungsvoll, dass die Tragfläche wenigstens im eigenen Kanton stabil sei. Der Erziehungsdirektor bittet alle Ländrätinnen und Landräte, in ihren eigenen Reihen die eidgenössischen ParlamentarierInnen anzusprechen, um auf diesem Wege unterstützend in die Glut zu blasen. In Bern stehe aktuell die parlamentarische Initiative Zbinden zur Debatte an, auf diesen Zug gelte es aufzusteigen.
Schon vor einigen Jahren habe der Landrat einen Vorstoss überwiesen, der die Verbesserung der Kooperation auf Konkordatsebene forderte. Leider komme man auf dem Weg nur mühsam voran, die freiwillige Vereinbarung komme unter den Kantonen wohl nicht zustande, weshalb es auch aus Sicht der Regierung sinnvoll sei, einen Zacken zuzulegen.
Die Gefahr, dass die Kantone auf einen Schlag in diesem komplexen Bereich ausgeschaltet werden könnten, beurteilt der Regierungsrat als sehr gering. Vielmehr gelte es für die Kantone, innerhalb eines zu schaffenden Rahmens ihren Gestaltungsspielraum zu nutzen.
Angesichts der grossen Mobilität sowohl im Landesinnern wie der Mobilität vom Ausland in die Schweiz und von der Schweiz ins Ausland müssten die Grundstrukturen der Bildungslandschaft Schweiz wenigstens sprachregional vereinheitlicht werden.
Die Regierung steht voll und ganz hinter dem vorgelegten Text und wird dem Parlament nun sehr schnell die eigentliche Standesinitiative unterbreiten.
Der Preis dafür könnte sein, dass in gewissen Bereichen die Bundeskompetenz auf Kosten des Kantons wächst. Allerdings müsse sich der Kanton Basel-Landschaft entscheiden, ob ihm eine etwas stärkere Bundeskompetenz lieber sei oder ob er nachvollziehen möchte, was der Kanton Zürich veranlasst hat. Zürich verfüge, so der Erziehungsdirektor, ohne diskriminieren zu wollen, über die kritische Grösse, die für eine vorbestimmende Wirkung ausschlaggebend sei.
Max Ribi warnt noch einmal, den Vorstoss zu überweisen, denn es könnte durchaus der Fall eintreten, dass Basel-Landschaft nicht mehr fünf, sondern sechs Jahre Primarschuldauer akzeptieren müsste. Die Ostschweiz, inklusive Zürich, kenne eine Dauer von sechs Jahren für die Primarschule.
In einem gewissen Sinne empfindet Max Ribi das Vorgehen auch als Kapitulation vor der Erziehungsdirektorenkonferenz. Weil man nicht mehr weiter komme, werde der Bund ganz einfach zum Schiedsrichter bestimmt.
In den trinationalen Konferenzen werde die Schweiz, wie die Präsidentin der Oberrheinratskonferenz Wirtschaft - Arbeitsmarkt, Rita Kohlermann, immer wieder erfährt, stets um ihren Föderalismus benieden.
Christoph Rudin bedankt sich trotz der Warnungen Max Ribis für die mehrheitlich gute Aufnahme seiner Motion. Im Besonderen würdigt Christoph Rudin die selbstkritische Betrachtungsweise des Erziehungsdirektors, der nicht verhehlt, dass die Erziehungsdirektorenkonferenz an Grenzen gestossen ist. Tatsächlich gehe es nicht um fünf oder sechs Jahre Primarschule, sondern um das Infragestellen des Gremiums Erziehungsdirektorenkonferenz, das aus der Zeit des Staatenbundes stammt. Ferdinand Mertens, Leiter der Qualitätssicherung der holländischen Schulen, meinte anlässlich der Reise der EKK auf einen Hinweis, wie kompliziert das schweizerische Bildungssystem doch sei, der Zürcher Bildungsdirektor Buschor erachte die Sache für nicht so schlimm, wie sie gerne dargestellt werde, denn die Vorgaben des Kantons Zürich würden sich stets, wenn auch gelegentlich nicht sofort, im Verlaufe der Zeit durchsetzen. Ein solches Vorgehen, so Christoph Rudin, sei schlicht undemokratisch, möge das Beispiel des holländischen Experten auch etwas überzeichnet erscheinen.
Christoph Rudin zeigt sich überzeugt von der Güte des gewählten Mittels, die Standesinitiative komme zum richtigen Zeitpunkt und sie werde von Peter Schmid gut vertreten.
://: Der Landrat überweist die von der EKK überarbeitete Motion 2001/004 von Christoph Rudin mit grossem Mehr.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1256
19 2001/021
Berichte des Regierungsrates vom 23. Januar 2001 und der Justiz- und Polizeikommission vom 23. August 2001: Erlass des Anwaltsgesetzes Basel-Landschaft. 2. Lesung
Matthias Zoller hat keine Feststellungen einzubringen.
Erlass des Anwaltsgesetzes Basel-Landschaft; 2. Lesung
§ 7 Absatz 3
Landratspräsident Ernst Thöni weist noch einmal auf die anlässlich der ersten Lesung beschlossene Änderung dieses Absatzes hin, der nun wie folgt lautet:
3 Die Anwaltsprüfung kann höchstens ein Mal wiederholt werden. Prüfungsversuche in anderen Kantonen werden mitgezählt.
://: Der Landrat genehmigt bei einer Präsenz von 64 ParlamentarierInnen das in zweiter Lesung behandelte Anwaltsgesetz, Vorlage 2001/021, mit 64 zu 0 Stimmen.
Ernst Thöni fügt an, dass mit diesem Resultat das Vier-Fünftel-Quorum erreicht ist und folglich keine obligatorische Volksabstimmung stattfinden wird.
Anwaltsgesetz [PDF-Datei; 23 KB]
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1257
20 2000/193
Berichte des Regierungsrates vom 17. Oktober 2000 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 14. Mai 2001: Sieben kleinere organisatorisch-juristisch-sprachliche Änderungen im Bereich der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste / Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes. 1. Lesung
Rita Bachmann empfindet die anstehende Aufgabe, eine Kommission abzuschaffen, als schwierig. Die Vorlage mit dem langen Titel tönt, oberflächlich betrachtet, harmlos, in der Behandlung erwies sie sich aber als Schwergewicht.
Die Spitalaufsichtskommission besteht seit 1930 mit dem immer noch gültigen, heute vollkommen überholten Auftrag Beaufsichtigt die Anstaltsbetriebe in ärztlicher, administrativer und baulicher Hinsicht. Verändert haben sich, bedingt durch das neue Personalrecht, die Anstellungskompetenz und neue Möglichkeiten in der Spitalführung. Stichworte dazu sind: Globalbudget, Leistungsauftrag und Spitalliste.
Die Aufsichtsfunktionen in ärztlichen und baulichen Belangen sind zudem ernsthaft zu hinterfragen.
Die Regierung wollte mit der Vorlage die Spitalkommission als untere Beschwerdeinstanz für arbeitsrechtliche Beschwerden verankern. Dies hätte Sinn gemacht, zumal auch bei den Anhörungen klar wurde, dass die heutige Spitalaufsichtskommission als konstantes, spitalnahes Gremium erlebt wird, das die Geschäfte von Beginn an kennt. Auch die Rolle als Vermittlerin in Konfliktfällen im Spital wurde als wertvoll taxiert.
Die Präsidentin der Kommission spricht sich aber selbst gegen diese Beschwerdekompetenz aus und in der VGK wurde auf die rechtsgleiche Behandlung aller Mitarbeitenden verwiesen. Die VGK hat sich darauf die Frage nach einem Aufgabenbereich der Kommission gestellt und in Anbetracht der bevorstehenden Geschäfte im Zusammenhang mit den vier grossen Spitälern im Kanton eine ständige Spitalfachkommission als Notwendigkeit für den strategischen Bereich vorgeschlagen. Das Argument, dass die Regierung jederzeit die Möglichkeit zur Einsetzung von ad hoc- und ständigen Kommissionen hat, bewog die Kommission, mit 10 zu 1 bei 1 Enthaltung die Aufhebung der Spitalaufsichtskommission zu beschliessen. Eine Zweiervertretung überbrachte auch die diesbezügliche Meinung der GPK. Die VGK erwartet, dass die Regierung von ihrem Instrument, solche Kommission zu schaffen, auch wirklich Gebrauch machen wird.
Zur Betriebskommission ist zu sagen, dass diese gemäss Vorlage im Spitalgesetz hätte verankert werden sollen. Da das Personalgesetz entsprechende Bestimmungen enthält bleibt sie bestehen und auf eine Verankerung im Spitalgesetz kann verzichtet werden.
Sowohl die Integration des kantonalen Instituts für Pathologie in das Kantonsspital Liestal wie auch die Verankerung der kantonalen psychiatrischen Dienste im Spitalgesetz waren unbestritten.
Weil die Kantonsverfassung verlangt, dass ein Dekret nur erlassen werden kann, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist, braucht es eine Dekretskompetenz für den Landrat im Spitalgesetz.
Unbestritten war auch der Nachvollzug der Namensänderung von Kliniken zu Universitätskliniken, ebenso das Eliminieren des Begriffs Krankenanstalt.
Abschliessend dankt die Präsidentin der Spitalaufsichtskommission für ihre wertvolle Arbeit in unzähligen Sitzungen. Die Kommission stellte über all die Jahre das Interesse und das Wohl des kranken Menschen in den Mittelpunkt.
Die VGK empfiehlt die Änderungen im besprochenen Sinne zu beschliessen.
Sabine Stöcklin stellt ihrem Votum den Aufruf Nicht ersatzlos streichen voran. Damit macht die Landrätin den Standpunkt der SP klar, die wünscht, dass vom Gremium Spitalaufsichtskommission insbesondere dessen Funktion eines chambre de réflexion gerettet wird. In solchen Gruppen kann die VSD die administrativen ärztlichen und pflegerischen Spitalleitungen aller öffentlicher Spitäler zusammenziehen und gemeinsam mit spitalunabhängigen Personen die wichtigen Geschäfte diskutieren und bedenken. Diese Aufgabe soll auch, dies der ausdrückliche Wunsch der SP, in Zukunft wahrgenommen werden, sei dies nun in ad hoc- oder anderen Kommissionen des öffentlichen Spitalwesens. Unter der Bedingung, dass die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion diese Begleitarbeit leistet, spricht sich die SP für die Beendigung der Arbeit der Spitalaufsichtskommission aus. Mit der Bildung von ad hoc-Kommissionen sollte es der VSD gelingen, ausgehend von der Fragestellung, massgeschneiderte Gremien zusammen zu stellen.
Im Übrigen spricht sich die SP für die Genehmigung der vorgeschlagenen Änderungen gemäss Kommissionsbericht aus.
Rita Kohlermann erklärt die Bereitschaft der FDP, auf die Vorlage einzutreten. Die sieben kleinen Punkte sind in der FDP nicht umstritten. Wichtig erscheint § 2, der festlegt, dass der Kanton zur Erfüllung seiner Aufgaben auch Verträge mit Privatspitälern inner- und ausserkantonal abschliessen kann. Begrüsst wird auch, dass mit den §§ 9 und 10 die Spitäler die Möglichkeit erhalten, spitalexterne Ärzte konsiliarisch oder im Belegarztsystem beiziehen zu können und dass den Chefärzten und den leitenden Ärzten privatärztliche Tätigkeit an den Kantonsspitälern gestattet sein soll. Damit wächst die Flexibilität der Kantonsspitäler. Einen entsprechenden Vorstoss platzierte Rita Kohlermann bereits 1990 im Landrat.
Bezüglich der Abschaffung der Spitalkommission monierte die FDP-Fraktion bereits in der Vernehmlassung den fehlenden Aufgabenkatalog dieser Kommission. Ausgehend von den Entwicklungen in den Spitälern und der Verwaltung seit der Gründung der Spitalaufsichtskommission im Jahre 1930 kann der Entscheid zur Abschaffung dieser Kommission sicher als verständlich betrachtet werden.
Die FDP unterstützt den Abschaffungsantrag, legt aber Wert auf die Empfehlung an die VSD, das Instrument der ad hoc-Kommisionen auch wirklich zu nutzen. Bei § 7 wird sich Rita Kohlermann als Einzelsprecherin noch einmal zu Wort melden.
Patrizia Bognar startet ihr Statement mit dem Hinweis auf die eigenartige Tatsache, dass von der Politik ständig mehr Mut gefordert wird, dass aber dann, wenn sie sich mutig zeigt, grosse Verwunderung zu beobachten ist.
Die Änderung des Spitalgesetzes bringt folgende zwei Neuerungen: Die älteste Kommission im Kanton wird abgeschafft. Diese Kommission, eine inzwischen in die Jahre gekommene ältere Dame, hat sehr gute Arbeit geleistet. Die Kommission selbst wünschte nicht die Macht der Verantwortung, sie sah sich vielmehr in der Rolle der Beraterin. Nach hartem Ringen beschloss die VGK die Abschaffung der Spitalaufsichtskommission weil die Verantwortung wieder fassbar werden und ein Gesicht erhalten soll.
Mit der zweiten Neuerung hat der Kanton die Möglichkeit privatärztlicher Tätigkeiten in den Kantonsspitälern geschaffen, eine erwünschte, moderne Öffnung.
Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst die Änderungen des Spitalgesetzes und unterstützt die Vorlage.
Jörg Krähenbühl spricht sich namens der SVP-Fraktion ebenfalls für Eintreten aus. Für die SVP steht einerseits die Aufhebung der Spitalkommission im Vordergrund. Seit 1930 haben sich die Bedürfnisse stark geändert, so dass die Professionalität dieser Kommission, insbesondere in den ärztlichen und bautechnischen Bereichen heute nicht mehr gewährleistet sind.
Dass die Chefärzte nun privatärztliche Dienste leisten und dass die Spitäler externe Dienste im Belegarztsystem beiziehen können, erachtet die SVP als Aufwertung im Angebot der Kantonsspitäler.
Madeleine Göschke erklärt namens der grünen Fraktion, mit der Bildung von ad hoc- und von ständigen begleitenden Kommissionen sei eine gute Lösung gefunden worden. Sie erlaube es, je nach Aufgabenstellung Personen mit dem erwünschten Fachwissen einzuberufen. Es bleibt zu hoffen und die grüne Fraktion wird ein wachsames Auge darauf richten, dass der Regierungsrat solche Kommission auch rechtzeitig einberufen wird. Aus Spargründen darauf zu verzichten sei unakzeptabel, die Erfahrung lehre, wie teuer Fehlentscheide zu stehen kommen.
Auch den übrigen Änderungen stimmt die grüne Fraktion zu.
RR Erich Straumann , selbst über Jahre Mitglied der Spitalaufsichtskommission, hört den Begriff abschaffen nicht gern, lieber ist ihm das Wort entlassen. Für die betroffenen Personen, um deren Wegrationalisieren es absolut nicht gehe, entstehe keine existenzielle Notsituation. Bei der Spitalaufsichtskommission handle es sich einfach um ein heute für die alltägliche Problematik der Spitäler nicht mehr benötigtes Amt.
Auch persönlich spürte der Regierungsrat als ehemaliges Kommissionsmitglied zunehmend, dass das Gremium nur noch das fünfte Rad am Wagen war.
Zu der von verschiedenen SprecherInnen eingebrachten Erwartung, die Spitalaufsichtskommission durch ad hoc-Gremien zu ersetzen, meint der Sanitätsdirektor, allzu dringlich möchte er nicht neue Kommissionen einsetzen, ansonsten hätte man ja den bisherigen Zustand nicht verändern müssen. Er werde in dieser Frage nach Bedarf handeln und dabei gemäss § 36 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vorgehen.
Nach Annahme des Gesetzes wird es darum gehen, gemeinsam mit den Spitalverwaltern in einer Dienstordnung die Führungsstrukturen neu zu organisieren. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der aktuelle Spitalplanungsprozess fortgeschritten ist, könnte auch das von Urs Wüthrich angeregte Gesundheitsforum in die Diskussion einbezogen werden.
Ernst Thöni unterbricht die Beratungen zum Spitalgesetz.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1258
Frage der Dringlichkeit:
2001/247
Madeleine Göschke möchte das Auffüllen der Grube unbedingt verhindern, entscheidet sich aber nun gegen die dringliche Behandlung, weil die Baudirektorin heute nicht anwesend ist.
2001/248
Urs Baumann sieht die Dringlichkeit für gegeben an, weil der Kanton Basel-Landschaft einer der am nächsten beim Flughafen liegenden Kantone ist. Von diesem Kanton soll ein starkes Signal in die übrige Schweiz ausgesendet werden.
2001/249
Sabine Pegoraro spricht sich angesichts der aktuell rasanten Entwicklungen im Bereich des Luftverkehrs und der nationalen Airline für Dringlichkeit aus. Bis zur nächsten Sitzung zu warten, würde bedeuten, sich von den Ereignissen überrollen zu lassen.
2001/250
Alfred Zimmermann möchte, bevor es zu spät ist sich zu wehren, dringlich erfahren, aus welcher Kasse Geld genommen wird.
Urs Wüthrich unterstützt namens der SP-Fraktion die Dringlichkeit für alle drei Vorstösse.
Dieter Völlmin ist der Auffassung, man sollte nicht die Dringlichkeit aller drei Vorstösse beschliessen. Die beiden Interpellationen sollten dringlich behandelt werden, nicht aber die Motion, denn einfach kurz nach dem Mittagessen einen Kredit von 15 Millionen zu sprechen, erachtet Dieter Völlmin nicht für dringlich.
Bruno Steiger sieht die Dringlichkeit der Interpellationen ein, möchte aber nicht einfach den Kredit aufstocken, nur weil die Vasallen von Basel aufschreien und lehnt deshalb die Dringlichkeit der Motion ab.
RR Adrian Ballmer erklärt sich bereit, zu allen drei den Flugverkehr betreffenden Eingaben zu sprechen. Die Diskussion auch über die Höhe der Beteiligungen laufe in den nächsten Tagen, weshalb der Finanzdirektor heute gerne ein Signal des Landrates erfahren würde.
Ernst Thöni legt fest, einerseits über die Dringlichkeit der beiden Interpellationen und in einem zweiten Wahlgang über die Dringlichkeit der Motion abzustimmen.
://: Der Landrat spricht sich gegen Dringlichkeit der Motion 2001/248 aus.
://: Der Landrat stimmt der Dringlichkeit für die beiden Interpellationen 2001/249 und 2001/250 mit grossem Mehr zu.
Ernst Thöni kündigt die Bürositzung für 13.40 Uhr an und wünscht guten Appetit.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Schluss der Sitzung: 12.05 Uhr
Ernst Thöni begrüsst die Anwesenden zur Nachmittagssitzung.
Nr. 1259
Überweisungen des Büros
Landratspräsident Ernst Thöni gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
2001/241
Bericht des Regierungsrates vom 16. Oktober 2001: Jahresbericht und Rechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2000; an die Geschäftsprüfungskommission
2001/242
Berichte des Regierungsrates vom 16. Oktober 2001: Sammelvorlage betreffend 24 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni 2000 - Juli 2001 / Genehmigung; an die Finanzkommission
2001/243
Bericht des Regierungsrates vom 16. Oktober 2001: Konzept Naturschutz im Wald; an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
2001/245
Bericht des Regierungsrates vom 23. Oktober 2001: Statutenänderung der Basellandschaftlichen Pensionskasse; an die Personalkommission
2001/246
Bericht des Regierungsrates vom 23. Oktober 2001: Änderung des Sachversicherungsgesetzes, Projekt TERRENO; an die Finanzkommission
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1260
Mitteilungen
Der Landratspräsident informiert, dass die Einladung des Schweizerischen Bundesgerichts vom 28. September 2001 zur" Vernehmlassung zur Staatsrechtlichen Beschwerde der Gemeinde Reinach gegen den Landrat i.S. Gemeindeautonomie, (§ 37 des Sozialhilfegesetzes vom 21. Juni 2001)" vorliegt.
Das Büro des Landrates hat vom Schreiben Kenntnis genommen und beschlossen, die Finanz- und Kirchendirektion damit zu beauftragen, den Landrat im Verfahren vor Bundesgericht zu vertreten.
Urs Baumann bietet in einem Gegenantrag seine und Urs Hintermanns Dienste für diese Aufgabe an......
Ernst Thöni fügt der am Vormittag erfolgten Orientierung bezüglich der Sicherheitsmassnahmen während der Landratssitzungen ergänzend hinzu, dass anlässlich der Bürositzung beschlossen wurde, in einer der nächsten Ratskonferenzen das Thema, unter dem Gesichtspunkt der bis dahin gemachten Erfahrungen, zu traktandieren.
Der Termin für die Aussprache zwischen Landratsbüro und Kommissionspräsidenten wird anlässlich der Sitzung am 22. November 2001 festgelegt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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