Protokoll der Landratssitzung vom 8. November 2001

Nr. 1289

7 2001/200
Berichte des Regierungsrates vom 28. August 2001 und der Personalkommission vom 16. Oktober 2001: Berufliche Altersvorsorge; Motion von Dölf Brodbeck, Reduktion des versicherbaren Mindestverdienstes für die Angestellten, welche dem Personalgesetz unterstehen (1999/231)

Dölf Brodbeck erinnert einleitend daran, dass der Landrat bei der letzten Statutenrevision in Kenntnis des Motionstextes bereits einen ersten Schritt in die Richtung getan hat, zu der heute ein Beschluss ansteht, indem er den angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ermöglichte, auf vertraglicher Basis einen tieferen Gesamtverdienst als den BVG-Mindestlohn festzulegen. Die jetzt vorgeschlagene Statutenänderung soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitgebers Kanton mit Löhnen im Bereich eines Gesamtverdienstfensters zwischen 3/4 und 4/4 des BVG-Mindestlohns eine Aufnahme in die Vollversicherung ermöglichen.
Beim Kanton arbeiten heute rund 950 Personen über 25 Jahre mit einem Teilpensum und einen Gesamtverdienst unterhalb des BVG-Minimums. Davon arbeiten rund 1/4 in der Verwaltung, knapp 1/3 in den Spitälern, rund 45 % sind Lehrpersonen. Von der Neuregelung erfasst werden ca. 350 Personen, die jährlichen Mehrkosten dafür belaufen sich auf rund 510'000 Franken, was etwa 0,9 % des heutigen Arbeitgeberbeitrags des Kantons entspricht. Ob das Fenster zwischen 3/4 und 4/4 des BVG-Minimums richtig gewählt ist, wird die Erfahrung zeigen.
Die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Präsident Dölf Brodbeck bittet den Landrat um Zustimmung zum vorgeschlagenen Landratsbeschluss (unter Vornahme einer redaktionellen Korrektur in § 3 Abs. 2, zweitletztes Wort: Gemeint ist selbstverständlich der Mindestlohn gemäss BVG ).

Christine Mangold fasst die Auswirkungen der vorgesehen Neuregelung in Zahlen: Durch die Reduktion des versicherbaren Verdienstes auf 3/4 des BVG-Mindestlohns könnten Mitarbeiter/innen, die dem Personalgesetz unterstehen, schon mit einem Verdienst ab Fr. 18'540.- und nicht erst ab Fr. 24'720.- der Basellandschaftlichen Pensionskasse beitreten. Im Jahr 2000 hätte dies rund 350 Personen betroffen, was für den Kanton Mehrkosten von rund 500'000 Franken ausgelöst hätte.
In der heutigen Zeit leisten sehr viele Personen, insbesondere Frauen, Teilzeitarbeit. Wenn sie das BVG-Minimum nicht erreichen, erleiden diese Personen einen Rentenverdienstausfall. Dieser Personenkreis ist auf die Statutenänderung angewiesen. Anders ist die Situation bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche bereits rentenversorgt sind und die neue Lösung gar nicht brauchen. Unfreiwillig müssten diese bereits ab einem Mindestverdienst von Fr. 18'540.- zwingend Mitglied der Kasse werden, weil das BVG keine Wahlmöglichkeit kennt, was Christine Mangold als Nachteil empfindet. Dennoch spricht sie sich für die vorgesehene Neuregelung aus, weil der grössere Teil der betroffenen Mitarbeiter/innen davon profitiert und sich für diese Lösung aussprechen würde.
Christine Mangold gibt namens der FDP-Fraktion Zustimmung zur Statutenänderung bekannt.

SP-Sprecherin Eva Chappuis bekundet ebenfalls Zustimmung zur Vorlage. Die Reduktion des versicherbaren Mindestverdienstes stelle eine effektive Fördermassnahme für Teilzeitstellen dar und unterstütze damit Rollenteilungen innerhalb von Familien, welche nicht dem herkömmlichen Modell Familienernährer/Hausfrau entsprächen.
Die SP hätte sich auch eine weitere Herabsetzung des Koordinationslohnes vorstellen können, verzichtet aber auf entsprechende Anträge, um das Vorliegende nicht zu gefährden, zumal der Vorstoss in der Personalkommission von der SP mitgetragen wurde. Mittlerweile ist auf Bundesebene ein vorläufiger Entscheid gefallen, den Mindestverdienst auf Fr. 12'360.- zu senken, was den richtigen Kurs des Kantons Basel-Landschaft bestätigt.

Uwe Klein stört die Benachteiligung der Teilzeitarbeitenden. Liegt ihr Verdienst unter den derzeit geltenden Fr. 24'720.-, ist eine Aufnahme in die Pensionskasse gar nicht möglich. Nachdem die zuständige Subkommission des Nationalrates nun die gleiche Richtung einschlägt wie die Motion Brodbeck und den versicherbaren Mindestverdienst gar halbieren will, liegt der Kanton Basel-Landschaft mit einer ersten Herabsetzung auf Fr. 18'540.- sicher richtig.
Uwe Klein befürwortet die Statutenänderung namens der CVP/EVP-Fraktion und bitte seine Landratskolleginnen und -kollegen ebenfalls um Zustimmung.

In der Privatwirtschaft liegt der versicherbare Mindestverdienst bei Fr. 24'720.-. Peter Holinger bezeichnet es als vertretbar, wenn der Kanton den Mindestverdienst auf Fr. 18'540.- senkt, was Mehrkosten von rund einer halben Million Franken oder ca. 1 ‰ der Gesamtlohnsumme auslöst.
Die SVP-Fraktion befürwortet die Vorlage, eine weitere Senkung des Mindestverdienstes erachtet sie aber als unerwünscht.

Madeleine Göschke erkennt in der Herabsetzung des versicherbaren Mindestverdienstes eine Begünstigung insbesondere von teilzeitbeschäftigten Frauen. Sie spricht sich namens der Grünen für die vorgesehene Statutenänderung aus und kann sich im Gegensatz zu ihrem Vorredner eine weitere Senkung des versicherbaren Mindestverdienstes sehr wohl vorstellen.

Regierungsrat Adrian Ballmer dankt für die positive Aufnahme der Vorlage und freut sich, den Auftrag der Personalkommission gut erfüllt zu haben.

Landratsbeschluss zur Vorlage 2001/200

Landratspräsident Ernst Thöni stellt unbestrittenes Eintreten fest und geht den Entwurf des Landratsbeschlusses im Detail durch:

Titel und Ingress, I,
§ 3 Abs. 1, 1 bis und 2; II:
Keine Wortbegehren.

://: Der Landrat heisst die Statutenänderung der Basellandschaftlichen Pensionskasse einstimmig gut.

://: Die Motion 1999/231 von Dölf Brodbeck wird als erfüllt abgeschrieben.


Änderung der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse

Änderung vom 8. November 2001

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Die Statuten vom 20. Oktober 1994 (1) der Basellandschaftlichen Pensionskasse werden wie folgt geändert:

§ 3 Absätze 1, 1 bis und 2

1 Mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses werden Mitglieder der BLPK:
a. die dem Personalgesetz vom 25. September 1997 (2) unterstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern sie einen Gesamtverdienst erzielen, der drei Viertel des Mindestlohnes gemäss BVG nicht unterschreitet;
b. die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sofern sie einen Gesamtverdienst erzielen, der den Mindestlohn gemäss BVG übersteigt.
1bis Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäss Absatz 1 unterstehen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres der Risikoversicherung (Tod, Invalidität) und ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres der Vollversicherung.
2 Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäss Absatz 1 Buchstabe b können mit der BLPK bezüglich der Unterstellung der Gesamtheit dieser Personen unter die Vollversicherung eine tiefere Gesamtverdienst-Limite vereinbaren, als dem Mindestlohn gemäss BVG entspricht.

II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.



Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei



Nr. 1290

10 2001/110
Berichte des Regierungsrates vom 24. April 2001 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 6. September 2001: Subventionen an geschützte oder zu schützende Kulturdenkmäler. Beiträge an Gutachten und Expertisen für denkmalpflegerische Massnahmen

UEK-Präsidentin Jacqueline Halder führt aus, den Besitzern von geschützten oder zu schützenden Gebäuden würden bei Renovationen, Restaurierungen und Konservierungen viele Auflagen gemacht, welche die Arbeiten wesentlich verteuern können. Von der öffentlichen Hand werden Subventionen ausgerichtet, damit die Kulturdenkmäler richtig restauriert und lange erhalten bleiben können. Expertisen und Gutachten von Fachleuten sind nötig, um Sanierungen fachgerecht zu gestalten. Das kostet Geld.
Der Kredit 1999-2001 ist ausgeschöpft, bis Ende Jahr werden alle Gelder an Gesuchsteller ausbezahlt sein. Der Regierungsrat beantragt deshalb für die Jahre 2002 bis 2006 einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 3,75 Mio. Franken. Die neuen Jahrestranchen liegen mit 750'000 Franken um 175'000 Franken höher als bisher, was mit der zunehmenden Komplexität der Renovationen, höheren Folgeschäden und dem Aufstieg des Kantons Basel-Landschaft zu den finanzstarken Kantonen begründet wird. Letzteres hat zur Folge, dass der Kanton gemäss Bundesverordnung Mindestbeiträge sprechen muss, um überhaupt Bundessubventionen auslösen zu können. Von der neuen Jahrestranche entfallen 650'000 Franken auf Subventionen, 100'000 Franken sind für Gutachten vorgesehen.
Ein interessantes Referat der Denkmalpflegerin mit Beispielen aus den vergangenen Jahren hat die Kommission überzeugt, dass die Gelder sinnvoll eingesetzt werden. Dass der Kredit neu über fünf Jahre laufen soll wird mit der oft grossen Zeitspanne zwischen Zusage und Auszahlung der Subventionen begründet.
Die Tatsache, dass Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem fachgerechten Unterhalt von kantonal geschützten Objekten eine grosse Leistung für die Oeffentlichkeit erbringen und deshalb Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, hat die Kommission überzeugt. Sie beantragt dem Landrat einstimmig, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.

Esther Bucher wertet den einstimmigen Antrag der Umweltschutz- und Energiekommission als Ausdruck des grossen Konsenses, dass auch weiterhin im Rahmen eines nun über fünf Jahre laufenden Verpflichtungskredites die nötigen finanziellen Mittel zum Schutz und zur Erhaltung unserer Kulturdenkmäler gesprochen werden sollen. Die kommenden Generationen werden es danken.
Namens der SP-Fraktion wirbt Esther Bucher um Zustimmung zum Kreditbegehren.

Patrick Schäfli erfreut sich wie alle an gut instandgehaltenen historischen Gebäuden. Dazu gehört auch das Bewusstsein, dass der Unterhalt dieser Gebäude mit beträchtlichen Kosten für die Besitzer/innen verbunden ist. Gerade für private Eigentümer/innen sind Unterhalt und Renovation nicht zuletzt aufgrund der Auflagen der kantonalen Denkmalpflege mit einer finanziellen Belastung, manchmal auch mit einer Komforteinbusse verbunden. In gewisser Weise erbringen diese Eigentümer/innen einen Service public.
Die FDP-Fraktion setzt ein Zeichen zugunsten der Kulturdenkmäler im Kanton und stimmt dem Verpflichtungskredit einstimmig zu.

Uwe Klein bestätigt auch für die CVP/EVP-Fraktion einhellige Zustimmung zur Vorlage.

Willi Grollimund bekundet - trotz gewisser Bedenken gegenüber der Denkmalpflege, welche neben guten Projekten manchmal auch unverständliche Entscheide trifft - Zustimmung der SVP-Fraktion. Wenn den Hauseigentümerinnen und -eigentümern schon Auflagen gemacht werden, sollen sie dafür auch eine Abgeltung erhalten.

Margrit Blatter kann für die SD-Fraktion ebenfalls Zustimmung verkünden.

Was kann da Alfred Zimmermann als Sprecher der Grünen noch beifügen? Er zeigt sich entzückt darüber, dass für einmal alle Fraktionen hinter einem Anliegen stehen. Als Beispiele für in den kommenden Jahren anstehende Projekte erwähnt er Schloss Birseck, die St. Martin-Kirche in Blauen, die Parkanlage Villa Ehinger in Münchenstein und die St. Arbogastkirche in Muttenz.
Das Geld ist gut angelegt, die Grünen stimmen der Vorlage ebenfalls zu.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider freut sich über die geschlossene Zustimmung zur Vorlage und versichert, die Gelder würden sinnvoll eingesetzt.

Landratsbeschluss zur Vorlage 2001/110

Landratspräsident Ernst Thöni stellt unbestrittenes Eintreten fest und geht den Entwurf des Landratsbeschlusses im Detail durch:

Titel und Ingress, Ziff. 1-3: Keine Wortbegehren.

://: Der Landrat genehmigt den vorliegenden Landratsbeschluss einstimmig.


Landratsbeschluss
betreffend Erteilung eines Verpflichtungskredites für Subventionen an geschützte oder zu schützende Kulturdenkmäler und für Beiträge an Gutachten und Expertisen für denkmalpflegerische Massnahmen für die Jahre 2002 -2006


Vom 8. November 2001

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für die Subventionierung von Renovationen, Restaurierungen und Konservierungen von geschützten oder zu schützenden Kulturdenkmälern für die Jahre 2002 -2006 wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 3'250'000.- (jährlicher Richtwert Fr. 650'000.-) bewilligt (Konto 2354.365.70).
2. Für die Beiträge an Gutachten und Expertisen für denkmalpflegerische Massnahmen wird für die Jahre 2002 bis 2006 ein Verpflichtungskredit von Fr. 500'000.- (jährlicher Richtwert Fr. 100'000.-) bewilligt (Konto 2354.318.20).
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.



Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




Nr. 1291

11 2001/107
Berichte des Regierungsrates vom 10. April 2001 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 16. Oktober 2001: Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Praxistest KOMBITRANS (kombinierter Abfalltransport Strasse/Schiene)

Landratspräsident Ernst Thöni erklärt, im Laufe der Kommissionsberatung habe Regierungsrätin Elsbeth Schneider durch den Rechtsdienst der Bau- und Umweltschutzdirektion abklären lassen, ob er selbst zu diesem Geschäft in den Ausstand treten müsse. Im Protokoll der entsprechenden Kommissionssitzung sei dazu Folgendes festgehalten:
"Der Vertreter des Rechtsdiensts erklärt, eine Ausstandspflicht bestehe dann, wenn jemand von einem Geschäft direkt betroffen sei. Würde nur über den Betrieb von Ernst Thöni diskutiert, wäre diese zu bejahen. Im vorliegenden Fall ist aber das Abfallgewerbe allgemein betroffen. Als Analogie liefert der Vertreter des Rechtsdiensts das Beispiel einer Diskussion über den Wald, bei der auch niemand auf die Idee käme, die Förster auszuschliessen. Es sei charakteristisch für ein Parlament, dass darin Interessenvertreter/innen sitzen. Der Rechtsdienst erkennt keinen Anlass für eine Ausstandspflicht von Ernst Thöni, sondern denkt im Gegenteil, es sei zur Gewinnung eines vollständigen Bildes wichtig, dass auch die subjektive Optik des Abfallgewerbes dargestellt werde. "
Aus den oben zitierten Gründen führt Ernst Thöni die Verhandlung im Landrat selbst und berichtet, die von der Vorlage betroffenen Gemeinden würden zwischenzeitlich von einer Konkurrenzfirma aus Basel "entsorgt".

Kommissionspräsidentin Jacqueline Halder hätte vor fünf Jahren, als sie sich für die Abfallvereinbarung Basel-Landschaft - Basel-Stadt stark machte, nie geahnt, dass einer der darin enthaltenen Sätze in Zukunft derart grosse Probleme verursachen würde. Es handelt sich dabei um einen Satz in Punkt 2.1.4, welcher wie folgt lautet:
"Die Anlieferung der Abfälle aus dem Kanton Basel-Landschaft soll - soweit ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar - per Bahn erfolgen."
Die Regierung wollte diesen Punkt bereits vor mehr als drei Jahren mit der Vorlage IES (integrales Entsorgungssystem) umsetzen. Vorbild für das System war der Kanton Thurgau, welcher dieses bereits seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert. Nach einer ersten Besichtigung im Kanton Thurgau zeigte sich die Kommission noch begeistert von IES, später jedoch kamen immer mehr Zweifel auf. Folgende Punkte wurden bemängelt:
- Der Kanton Basel-Landschaft sei viel zu klein für das Modell Thurgau.
- Die Anfahrtswege zur KVA Basel seien zu kurz.
- Verschiedene Strassen seien zu eng für die Sammelfahrzeuge.
- Die Sammelfahrzeuge seien nicht tauglich für unseren Kanton.
Die Gemeinden bemängelten, sie hätten kein Mitspracherecht gehabt, ausser diejenigen, in welchen ein Containerumladeplatz vorgesehen war. Sie forderten deshalb eine allgemeine Vernehmlassung. Weiter wurde kritisiert, der Aufwand für die Sammler und die einzelnen Haushalte werde steigen. Die Gemeinde Zwingen wehrte sich beispielsweise gegen eine Container-Umladestation an ihrem Bahnhof. Vor allem die Unterbaselbieter Gemeinden waren nicht bereit, den so genannten "Solidaritäts-Fünfer" zu bezahlen.
Weitere Meinungen gingen dahin, die Umladestationen in Arlesheim und Pratteln seien zu nahe von Basel und ein Verlad auf die Schiene mache für diese Distanzen ökologisch keinen Sinn. Man betrachtete die Einbindung des Industrie- und Gewerbeabfalls in dieses Konzept als notwendig.
Der Widerstand - auch in der Umweltschutz- und Energiekommission - wurde schliesslich so gross, dass die Regierung ihre Vorlage wieder zurückzog, damit sie keinen Schiffbruch erleide.
Die Regierung versuchte daraufhin mit einer Begleitkommission, in welcher Betroffene aus der Abfallbewirtschaftung involviert waren, die Vorlage zu überarbeiten. Trotz intensiver Bemühungen konnte jedoch kein Konsens gefunden werden. Es blieb weiterhin umstritten, was ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sei.
Die Regierung schlägt nun mit der Vorlage KOMBITRANS vor, einen Praxistest mit verschiedenen Versuchsanordnungen (unterschiedliche Regionen, Fahrzeuge, Strecken und Transportarten) durchzuführen. Man könne davon ausgehen, dass aus diesen Versuchen eindeutige Resultate hervorgehen werden. Der Praxistest sei jedoch relativ teuer und die Meinungen gehen daher auseinander, ob dieser tatsächlich durchgeführt werden soll.
Eine grosse Kommissionsminderheit möchte endlich Klarheit schaffen und sei bereit, die dafür notwendigen Mittel zu sprechen, während eine knappe Mehrheit der Meinung sei, der Versuch bringe nicht viel Neues und sei unverhältnismässig teuer. Die Transportunternehmen würden von sich aus die wirtschaftlich optimalste Lösung wählen und die Muldenzentrale habe kürzlich an einer Pressekonferenz in Tecknau gezeigt, dass dies durchaus der Bahntransport sein könne.
Die Kommission empfiehlt dem Landrat mit 6:5 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die vorliegende Vorlage nicht einzutreten. Eine knappe Mehrheit möchte jedoch den Regierungsrat ermuntern, eine neue IES-Vorlage vorzubereiten, welche eine Etappierung mit klaren Eckpfeilern für den oberen Kantonsteil vorsieht. Laut Landschreiber Walter Mundschin handle es sich bei diesem Kommissionsantrag jedoch nicht um ein Nichteintreten, sondern um eine Rückweisung an die Regierung.
Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission stellt Jacqueline Halder also den Antrag auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche eine erste IES-Etappe für den oberen Kantonsteil vorsieht. Sie bittet ihre Ratskolleginnen und -kollegen, diesem Antrag zuzustimmen, da Basel-Stadt darauf warte, dass ein Teil des Baselbieter Abfalls auf der Schiene angeliefert werde.

Röbi Ziegler erklärt, die SP-Fraktion habe bereits vor zwei Jahren zum Ausdruck gebracht, dass sie IES als ökologisch richtige Lösung betrachte. Obwohl damals von namhaften Ingenieurunternehmungen seriöse Berechnungen erstellt wurden, wurde die Vorlage IES im Rat massiv kritisiert. Es wurden Zweifel am ökologischen Nutzen des Bahntransports sowie an der technischen Machbarkeit geäussert. Röbi Ziegler bezeichnet die damaligen Zweifel als teilweise rechts hemdsärmelig, weshalb die Vorlage zu einem Praxistest KOMBITRANS nun folgerichtig sei.
Die SP-Fraktion glaubt nach wie vor, dass neben der Kostenentwicklung im Abfallwesen die ökologischen Aspekte nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. Vorausgesetzt, der Rat wolle nicht auf die Vorlege eintreten, wird die SP den Rückweisungsantrag der Kommission unterstützen und möchte auf jeden Fall vermeiden, dass eine Patt-Situation geschaffen wird. Es sei klar, dass die Regierung durch den Vertrag mit Basel-Stadt und ihr ökologisches Verantwortungsgefühl zum Handeln gezwungen sei. Es ist wichtig, dass der Landrat mit einer Rückweisung wenigstens die Richtung weist, in welcher es weitergehen soll.
Eine Etappierung der IES-Vorlage, beginnend mit dem am weitesten von Basel entfernten Kantonsteil, mache sicher Sinn. Es werde auch niemand bestreiten, dass der Bahntransport aus der Region Basel nach Sissach richtig und auch von den Kosten her interessant sei. Die technische Machbarkeit stehe ausser Zweifel, weshalb Röbi Ziegler seine Kolleginnen und Kollegen ermuntert, dem kombinierten Abfalltransport aus dem oberen Kantonsteil zuzustimmen. Gesetz und Vertrag zwingen zum Handeln und es sei unsinnig, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Kanton müsse seiner gesetzlichen Aufgabe nachkommen und festlegen, unter welchen Bedingungen und Qualitätsmerkmalen der Abfalltransport zu erfolgen hat.
Zusammenfassend spricht sich die SP-Fraktion also einstimmig für Eintreten auf die Vorlage Praxistest KOMBITRANS aus und würde allenfalls die Rückweisung an die Regierung mit einem entsprechenden Begleitauftrag unterstützen.

Patrick Schäfli betont, die FDP habe sich immer für ökonomisch und ökologisch sinnvolle Verbesserungen in der Abfallbewirtschaftung eingesetzt. Ebenso klar habe sie sich aber auch immer gegen unnötige Kosten für die Steuerzahler ausgesprochen. Der vorliegende Praxistest mit einem Kostenumfang von 1,15 Mio. Franken müsse in der jetzigen Finanzlage vor der Bevölkerung verantwortet werden können. Diese Bedingung sei für die FDP nicht erfüllt. Bereits während den ausführlichen Verhandlungen in der Kommission hat die FDP daher deutlich gemacht, dass sie der aktuellen Vorlage nicht zustimmen werde.
Die FDP bezweifelt, ob die Kleinräumigkeit und die kurzen Distanzen, insbesondere im stadtnahen Gebiet unseres Kantons, den grossen Aufwand für eine flächendeckende Verlagerung des Transports von der Strasse auf die Schiene rechtfertigen. Sämtliche zur Verfügung stehenden Informationen von Herstellern von Kombi-Entsorgungssystemen sowie eine Studie des Instituts für Umwelttechnik der FHBB kommen zum Schluss, dass ein Verlad auf die Bahn im Endeffekt nicht ökologischer sei als der Strassentransport bis zur KVA.
Angesichts der jüngsten Vorkommnisse auf den Transitrouten stelle sich auch die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, beispielsweise Transporte von Deutschland nach Italien auf die Schiene zu verlagern, anstatt Kapazitäten der Bahn zu belegen, um Abfall von Sissach nach Basel zu verladen.
Die Kosten für den Kombi-Transport würden mit einem beträchtlichen Betrag zu Buche schlagen. Aus diesem Grund sei jetzt ein Marschhalt angesagt, um mit der aktuellen Vorlage nicht ein neues Fass ohne Boden zu öffnen. Der Umwelt sei mit möglichst hohen Entsorgungskosten und Abfallgebühren nicht gedient, was an Strassenrändern und in gewissen Wäldern bereits heute offensichtlich sei. Eine Umlagerung des Transports von der Strasse auf die Schiene könne nicht Aufgabe des Kantons sein, denn laut Abfallvereinbarung mit Basel-Stadt soll die Umlagerung nur dann erfolgen, wenn diese ökonomisch und ökologisch Sinn macht. Beide Bedingungen sind für die FDP im Zusammenhang mit der Praxistest Vorlage nicht erfüllt.
Im Bereich Abfallentsorgung sollte die Marktwirtschaft ernst genommen werden, denn jeder private Abfallentsorger werde für sich selbst die Rechnung machen, ob er den Kehricht per Bahn oder auf der Strasse kostengünstiger transportieren könne. Patrick Schäfli nennt die Muldenzentrale als Beispiel dafür, dass eine Verlagerung auf die Bahn privatwirtschaftlich rascher und billiger funktioniere, als wenn sich der Staat einmische.
Die FDP-Fraktion hält am Antrag auf Nichteintreten fest und spricht sich gegen eine allfällige Rückweisung aus.

Thomi Jourdan möchte die Frage des Praxistests nicht darauf reduzieren, ob jemand oder eine Partei "Umweltbremser" oder "Umweltförderer" sei. Sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich töne die Idee von KOMBITRANS sehr reizvoll, speziell für den oberen Kantonsteil. Falls die Vorlage jedoch tatsächlich so viel Sinn mache, könne man davon ausgehen, dass private Firmen diese Idee von sich aus umsetzen werden. Die CVP/EVP-Fraktion glaube nicht, dass ein Praxistest hier die richtigen Antworten bringen könne. Es sei auch nicht Aufgabe des Staates, Gelder für etwas auszugeben, was Private - wie bereits deutlich angekündigt - auf eigene Initiative testen wollen.
Die CVP/EVP-Fraktion wird den vorliegenden Test nicht unterstützen, kann sich jedoch sehr wohl mit einem Rückweisungsantrag an die Regierung und damit verbunden mit einer Etappierung einverstanden erklären.

Willi Grollimund stellt fest, die SVP bezweifle sehr, ob der Bahntransport tatsächlich ökologisch besser abschliessen würde. Ein Eisenbahnwagen müsse nämlich mehrmals hin- und hergeschoben werden, bis er be- und entladen sei. Wie bereits von Patrick Schäfli erwähnt, habe die SBB im Moment wichtigere Aufgaben, als mit Kehrichtcontainern durch die Gegend zu fahren.
Das Abfallgewerbe stehe in einem harten Konkurrenzkampf, was zu tiefen Abfallgebühren führe. Jede Verteuerung dieser Gebühr werde aber auch zu mehr wilden Entsorgungen führen. Zu Bedenken seien schliesslich auch die AnwohnerInnen der Umladestationen, welche im Sommer unter dem Gestank und dem mit dem Kehricht verbundenen Ungeziefer zu leiden hätten. Das Abfallgewerbe sei initiativ genug, auch ohne teure Tests eine Umlagerung auf die Schiene vorzunehmen, falls sich dies als sinnvoll erweise.

Margrit Blatter gibt bekannt, die Schweizer Demokraten könnten dem Praxistest und den damit verbundenen Kosten von 1,15 Mio. Franken nicht zustimmen. Im Übrigen werden die Transportunternehmer im eigenen Interesse die wirtschaftlich beste Lösung wählen. Auch finden es die Schweizer Demokraten unnötig, dass die Regierung noch einmal eine neue Vorlage ausarbeite, denn am Ende werde dies für die BürgerInnen immer teurer.

Alfred Zimmermann spricht sich seitens der Grünen für einen kombinierten Abfalltransport aus, denn sie seien überzeugt davon, dass der Bahntransport ökologischer sei. Auch die Grünen finden den Praxistest im Grunde genommen unnötig, sie stimmen ihm jedoch zu, um dadurch allenfalls die "Ungläubigen" mit nackten Zahlen von den Vorteilen von KOMBITRANS überzeugen zu können. Um den Bahntransport überhaupt zu retten, unterstützen die Grünen (und zum Glück auch die CVP/EVP) daher den Vorschlag von Röbi Ziegler, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen, welcher eine neue Vorlage zur Umsetzung einer ersten Etappe KOMBITRANS im Oberbaselbiet ausarbeiten soll. Bisher sei von keiner Seite bestritten worden, dass es Sinn machen könnte, den Abfall aus der Umgebung von Sissach zu sammeln und per Bahn zu transportieren. Nach diesen ersten Erfahrungen könnten immer noch weiter Gebiete im Baselbiet nachziehen.
Alfred Zimmermann ruft in Erinnerung, dass die Strassen immer stärker verstopft sein werden und es daher auch im Interesse der Transporteuere liege, den Abfall in den Dörfern zu sammeln und per Bahn nach Basel zu bringen.
Die Grünen unterstützen wie gesagt eine Rückweisung an die Regierung, damit eine Etappierung stattfinden kann.
Zu Ernst Thöni meint Alfred Zimmermann, selbst wenn dieser nicht verpflichtet wäre, in den Ausstand zu treten, sollte er sich als Interessevertreter der Stimme enthalten.

Röbi Ziegler teilt den Glaubensgrundsatz nicht ganz, dass die Privatwirtschaft es schon richten werde. Beispielsweise bei der Entsorgung von industriellen Abfällen könne man beobachten, dass unzählige Kehrichtfahrzeuge durch unseren Kanton kurven. Dies sei seiner Meinung nach bestimmt keine ökologisch verantwortungsvolle Lösung. Der entscheidende Aspekt in der IES-Vorlage liege unter anderem in der Koordination der Abfallentsorgung, welche somit rationeller und ökologischer abgewickelt werden kann.

Urs Hintermann schliesst sich Alfred Zimmermann betreffend Ausstandsregelung an: Es gebe rechtliche Gründe, aber auch Gründe des guten Geschmacks und der Glaubwürdigkeit, weshalb jemand in den Ausstand treten sollte. Er glaubt, es wäre der Sache dienlich gewesen, wenn Ernst Thöni zu diesem Geschäft freiwillig in den Ausstand getreten wäre.
Die FDP verlange einen Marschhalt, jedoch müsste diese Zeit dazu genutzt werden, beispielsweise mit dem vorgeschlagenen Praxistest zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Er verstehe nicht, dass gerade diejenigen Landrätinnen und Landräte, welche an IES noch zweifeln, den Praxistest ablehnen. Niemand bestreite, dass die Entsorgung auch in Zukunft durch private Unternehmen erledigt werden soll, aber der Staat müsse seiner Meinung nach sinnvolle Bedingungen vorgeben. Nicht nur die Fuhrhalter seien von diesem Thema betroffen, sondern auch die SteuerzahlerInnen seien an einer kostengünstigen Entsorgung interessiert. Er bezeichnet es als schade, dass man nicht bereit sei, neue Möglichkeiten zu prüfen. Er bittet den Landrat, zumindest eine Rückweisung mit einem Auftrag an die Regierung zu unterstützen und damit IES wenigstens teilweise zu realisieren.

Eugen Tanner war von der ganzen IES-Angelegenheit noch nie begeistert. Seines Erachtens gehe es dabei nicht nur um Ökologie und Ökonomie, sondern auch um Transportsicherheit. Er fände es daher gut, das Projekt im Oberbaselbiet umzusetzen und konkrete Erfahrungen zu sammeln. Auch wäre es möglich, dass die KVA Basel eines Tages nicht mehr allen Abfall des Baselbiets aufnehmen könnte und dieser an einem weiter entfernten Ort entsorgt werden müsste. Konkrete Erfahrungen im Bereich des Bahntransports wären dann sicher hilfreich, weshalb er den Kompromissvorschlag unterstützen wolle.

Peter Tobler kritisiert Alfred Zimmermann für seine Aussagen zum Thema Ausstandspflicht. Gerade die relativ strenge Ausstandsregelung, wie sie von den Bürgerlichen vorgeschlagen wurde, sei nämlich auch von den Grünen kritisiert worden.

Heidi Portmann bezieht sich auf Willi Grollimunds Aussage, der Kehricht würde an den Umladestationen stinken. Dies sei nicht möglich, denn der Abfall werde in hermetisch verschlossenen Containern umgeladen.

Esther Bucher betont, in weiten Teilen unseres Landes herrsche als Folge des tragischen Unfalls am Gotthard ein veritabler Verkehrsnotstand. Mit unglaublicher Härte wurde uns das seit langem bekannte, aber immer wieder verdrängte Verkehrsproblem vor Augen geführt. Wenn Städte, Agglomerationen und ganze Regionen im Schwerverkehr ersticken, werde es absolut notwendig, den Schwerverkehr - wo technisch möglich und ökonomisch sinnvoll - auf die Schiene zu verlagern. Noch immer sei diese Einsicht leider nicht überall vorhanden.
Genau an diesem Punkt setze die hier diskutierte Vorlage an. Anhand eines breit angelegten Praxistests sollen die notwendigen Erkenntnisse gewonnen werden, wie die Abfalltransporte inskünftig nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten in die KVA Basel gefahren werden können. Sie selbst sei seit langem von der Machbarkeit des kombinierten Abfalltransports überzeugt und hätte sich erhofft, dass der Praxistest die kritischen Einwände durch Fakten hätte entkräften können. Wie auch immer der Landrat entscheidet, er setzt damit ein verkehrspolitisches Signal. Wenn die Forderungen, den Schwerverkehr auf die Schiene zu verlagern, nicht zu blossen Lippenbekenntnissen verkommen sollen, muss der vorgeschlagene Praxistest auf jeden Fall unterstützt werden. Viele verkehrsgeplagte Mitbürgerinnen und Mitbürger werden dem Landrat dafür danken.

Bruno Steiger empfindet den Versuch, an der Umlagerung des Abfalltransports auf die Schiene festzuhalten, als Zwängerei und ökonomischen sowie ökologischen Unsinn, da der Abfall in den Gemeinden zuerst trotzdem auf Lastwagen geladen werden müsste. Zu Eugen Tanner meint er, dieser müsse sich keine Sorgen machen, denn die KVA Basel werde bis in die weitere Zukunft eher an einem Mangel an brennbarem Abfall leiden. Er spricht sich auf jeden Fall dagegen aus, Steuergelder einzusetzen, wenn im Voraus klar sei, dass ein Praxistest keinen Sinn machen könne.

Hanspeter Ryser berichtet, im Kanton Bern könne man bereits auf eine 28-jährige Erfahrung mit IES zurückblicken. Er meint, man könnte sich den Praxistest in Basel-Landschaft sparen und sich auf die Erfahrungen aus anderen Kantonen stützen.

Uwe Klein stellt fest, der Praxistest in Tecknau habe ihn umgestimmt, denn die Entsorgung über die Schiene könne auch ohne staatliche Einmischung funktionieren. Ausserdem stelle sich die Frage, wer die notwendigen Container bezahlen würde, da die Transportunternehmen dazu nicht in der Lage wären. Die CVP-Fraktion wolle nicht auf die aktuelle Vorlage eintreten, ist aber der Meinung, die ursprüngliche IES-Vorlage solle auf ein realisierbares Mass abgespeckt werden.

Hans Jermann bezieht sich auf die Ausstandspflicht und betont, der Landratspräsident habe sich in nobler Zurückhaltung geübt. Ausserdem frage er sich, ob alle Lehrerinnen und Lehrer im Landrat den Saal bei der Beratung des Bildungsgesetzes verlassen müssten.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider erklärt sich grundsätzlich mit einer Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat, verbunden mit einem Auftrag, einverstanden. Da der Sinn einer Verlagerung des Abfalls auf die Schiene für das Oberbaselbiet nicht bestritten sei, werde man IES in diesem Gebiet einführen. Verschiedene Privatunternehmer hätten bestätigt, dass eine derartige Umlagerung möglich sei.

Röbi Ziegler informiert, man habe vorgesehen, dass der Kanton die notwendigen Container und die Transportunternehmer die kompatiblen Fahrzeuge bereitstellen werden. Es mache zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn, einen Streit über Wechselcontainer oder eine Umladestation vom Zaun zu reissen. Die neue Vorlage könne darlegen, was unter den gegebenen Umständen sinnvoller sei. Prioritär sei für ihn der Bahntransport nach Basel, während das Verladesystem erst an zweiter Stelle stehe.

Ernst Thöni stellt den Antrag der SP, auf die Vorlage einzutreten, den Anträgen der FDP und SVP auf Nichteintreten gegenüber.

://: Der Landrat spricht sich mit 44:34 Stimmen für Nichteintreten auf die aktuelle Vorlage aus.

://: Mit 38:35 wird eine Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat abgelehnt. Damit ist Nichteintreten beschlossen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





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