Protokoll der Landratssitzung vom 8. November 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 8. November 2001 |
Nr. 1282
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2001/128
Berichte des Regierungsrates vom 8. Mai 2001 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 17. September 2001: Erteilung eines Verpflichtungskredites für Beiträge an die Arbeiten zur Wiederherstellung der Schäden im Wald verursacht durch den Orkan Lothar am 26. Dezember 1999
Rita Bachmann
nimmt das Faktum auf, dass nach Ereignissen wie dem Orkan Lothar die Schäden an Immobilien, nicht aber am Wald ausreichend versichert sind. Der Kanton Basel-Landschaft ist zu rund zwei Fünfteln von Wald bedeckt. Die Erfüllung aller Waldfunktionen kann nur dank der gemeinsamen Verantwortung und der gegenseitigen Unterstützung von Waldeigentümern, der Bevölkerung und der politischen Vertreter erreicht werden.
Auf verschiedenste Art finden Menschen Möglichkeiten, sich im Wald zu erholen und zu erfreuen.
Der Sturm Lothar bedeutete im Kanton Basel-Landschaft das bisher grösste Waldschadenereignis: Rund 204'000m
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Holz wurden geworfen, was einer zweifachen üblichen Jahresnutzung entspricht. Die Vorlage beinhaltet die Abgeltung der defizitären Aufrüstung des Sturmholzes, die werterhaltende Lagerung des Holzes, die Wiederinstandstellung der Wälder beziehungsweise der Waldstrassen, die Vermeidung eines Ungleichgewichtes der Wilddichte sowie den Schutz eines intakten Waldes vor Folgeschäden.
Der Verpflichtungskredit von insgesamt 6,77 Millionen Franken, abzüglich der Bundessubventionen von 1,1 Millionen Franken und der Anteil der Waldeigentümer von 1,6 Millionen Franken erscheint auf den ersten Blick etwas kompliziert. Die verschiedenen Sanierungs- und Aufbauarbeiten werden separat abgerechnet und der Zeitaufwand für die einzelnen Tätigkeiten ist sehr unterschiedlich. Das Wiederherstellungsprojekt etwa läuft über fünf Jahre.
Weil viele Waldeigentümer nicht imstande gewesen wären, die notwendigen Arbeitsleistungen selbst zu finanzieren, stellte der Kanton ein zurückzahlbares Darlehen von 10,2 Millionen Franken zur Verfügung. Insgesamt wurden 15 Darlehen für die Gesamtsumme von 4,7 Millionen Franken gewährt. Die Bürgergemeinden verpflichteten sich bis 2001 zur Rückzahlung, anschliessend werden die Darlehen mit den Kantons- beziehungsweise Bundesbeiträgen verrechnet. Dieser Zeitrahmen hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission veranlasst, das Geschäft prioritär zu traktandieren und zu beschliessen.
Im Kommissionsbericht ist folgender Fehler zu berichtigen: Im Untertitel Wiederinstandstellung der Wälder respektive Waldstrassen ist von
standorttauglichen Sorten wie Fichten
die Rede. Richtig ist, dass standortuntaugliche Sorten wie Fichten durch
standorttaugliche Sorten wie Eichen
ersetzt werden sollen.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Eric Nussbaumer
stimmt als Sprecher der SP der unbestrittenen Vorlage zu, fügt aber noch an, dass die Frage nach dem Warum solcher Grossereignisse, der Sturmhäufigkeit in der Vorlage zu kurz kommt. Der SP fehlt in diesem Zusammenhang der Link zum Klimawandel. Die Antworten, die nun zu diesem Schadensereignis gegeben werden, sind als hilflos zu bezeichnen. Die Ursachen müssten vermehrt studiert und die Zusammenhänge mit einer Informationskampagne in die Bevölkerung getragen werden.
Hanspeter Frey
hält Eric Nussbaumer entgegen, mit dieser Vorlage gehe es nicht um die Diskussion der Klimaveränderungen. Die gute, transparente Vorlage zeigt klar die beabsichtigte Stossrichtung auf und wie die Gelder verwendet werden müssen.
Von den erwähnten 6,8 Millionen Franken geht ein Viertel an Private, ein sehr positiver Aspekt der Vorlage.
Die FDP-Fraktion wird dem Landratsbeschluss vorbehaltlos zustimmen.
Patrizia Bognar
stimmt namens der CVP/EVP-Fraktion der Vorlage in allen Punkten zu.
Hans Schäublin
, Sprecher der SVP-Fraktion, erklärt die einhellige Zustimmung zur Vorlage und bedankt sich einleitend bei den VorrednerInnen für die gute Aufnahme der Vorlage.
Ob das Grossereignis vom 26. Dezember 1999 mit dem Klimawandel in Zusammenhang gebracht werden darf, ist heute schwierig abzuschätzen und ob die Klimaveränderungen mit der aktuellen Vorlage beeinflusst werden können, darf bezweifelt werden.
Seine Vorstösse hat Hans Schäublin damals eingereicht, um die Sicherheit in dem von der Bevölkerung sehr rege genutzten Wald wieder herzustellen und zu gewährleisten.
Mit dem Ereignis ist die an sich schon schwache Wirtschaftlichkeit und der Ertrag des Waldes noch einmal gesunken. Wer mit dem Wald zu tun hat, weiss, dass die Wertminderung nicht 25 Prozent beträgt, wie häufig ausgegeben wird, sondern 50 Prozent.
Die naturnahe Wiederherstellung der rund 400 Hektaren und die noch absehbaren Folgeschäden werden in der Vorlage gut begründet.
Ertrag wirft der Wald nicht nur mit seinen Produkten, sondern auch durch die Benutzung ab. Wenn dieser Faktor mitberechnet wird, sieht die Wirtschaftlichkeit des Waldes schnell ganz anders aus.
Ernst Thöni
heisst eine Delegation des Grossen Rates Schaffhausen unter der Leitung von Grossratspräsident Hansruedi Richli herzlich zur Landratssitzung willkommen.
Thomas Haegler
spricht sich im Namen der Schweizer Demokraten für die Vorlage aus, insbesondere sind die finanziellen Mittel für die Gesunderhaltung und den Erhalt der Wertschöpfung des Waldes, welcher der Allgemeinheit dient, unverzichtbar. Erfreulich ist zudem die gute, koordinierte Arbeitsleistung, die nach dem Sturm in den Wäldern des Kantons erbracht wurden.
Madeleine Göschke
entnimmt der Vorlage die Planung einer sorgfältigen Aufforstung mit Mischwald standorttauglicher Sorten und dynamischen Waldrändern. Allerdings fehlt den Grünen eine Information über die Sturmanfälligkeit des Waldes und präventive Massnahmen, die verhindern, dass nach Vivian und Lothar beim nächsten Sturm wiederum 7 Millionen verlangt werden. Fachleute stellen fest, dass die Bäume wegen zu grosser Mengen Stickstoffzufuhr in den Waldboden heute weniger tief im Boden wurzeln. Ein Drittel dieses Stickstoffs stammt aus dem motorisierten Verkehr, zwei Drittel aus der Landwirtschaft. Die Grünen erwarten deshalb Massnahmen gegen die Verfrachtung von Stickstoffen der Landwirtschaft in den Waldboden. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Überdüngungen der Anbauflächen reduziert wird. Auch beim Bau und bei der Wiederherstellung von Waldstrassen erwarten die Grünen grösste Zurückhaltung.
Trotz dieser Lücken in der Vorlage und obwohl die Fraktion bedauert, dass die Naturschutzverbände nie in die Arbeiten einbezogen wurden, stimmen die Grünen dem Verpflichtungskredit zu.
RR Erich Straumann
, erfreut über die gute Aufnahme der - wie gehört - gut gemachten Vorlage, klammert Themen wie Klimawandel und Überdüngung nicht aus.
Erfreulich ist, dass der Landrat nach dem Ereignis im Dezember 1999 sehr schnell Sofortmassnahmen beschlossen hat, so dass Vorfinanzierungen durch die Verwaltung und die Gebäudeversicherung rasch und gezielt möglich wurden.
Die Vorlage zeigt neuartige, Lagermöglichkeiten auf, die das Bewässern und damit auch die Auffangbecken überflüssig machen.
Die Regierung strebt eine Waldpolitik an, die alle kulturellen, ökologischen, sozialen und ökonomischen Ansprüche des Waldes anerkennt und berücksichtigt.
Max Ritter
gibt Madeleine Göschke zu bedenken, dass die Baselbieter Landwirtschaft ihre Hausaufgaben längst gemacht hat und die Düngerbilanzen im Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain ausnahmslos akzeptiert vorliegen.
Max Ritter bedankt sich bei den Forstverantwortlichen der Einwohner- und Bürgergemeinden und beim Fortsamt des Kantons für die in kurzer Zeit geleistete, hoch effiziente Arbeit.
Agathe Schuler
weist auf die - wohl unbeabsichtigte - Fehlerhaftigkeit des Titels, der von der
Wiederherstellung der Schäden im Wald
spricht, hin. Die Landrätin beantragt, entweder von der
Wiederherstellung des Waldes nach den Schäden...
oder von der
Behebung der Schäden im Wald...
zu sprechen.
://:
Ernst Thöni
entscheidet sich für folgende Neuformulierung im Titel:
....zur Behebung der Schäden im Wald, verursacht...
://: Der Landrat genehmigt den Landratsbeschluss 2001/128 mit obiger Titelkorrektur.
Landratsbeschluss
betreffend die Erteilung eines Verpflichtungskredites für Beiträge an die Arbeiten zur Behebung der Schäden im Wald, verursacht durch den Orkan Lothar am 26. Dezember 1999
Vom 8. November 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für die Jahre 2001 bis 2006 wird ein Verpflichtungskredit von insgesamt Fr. 6'770'000.- für Beiträge an die Arbeiten zur Behebung der Schäden im Wald durch den Orkan Lothar vom 26. Dezember 1999 bewilligt. Davon entfallen auf den Kanton Fr. 4'021'000.-, auf den Bund Fr. 1'106'000.--und auf die Waldeigentümer Fr. 1'643'000.-.
2. Im Konto 2225.362.71 ( Unterkonto 101, Lothar Sturmholz) von derzeit Fr. 700'000.- wird im Jahr 2002 der Betrag von Fr. 540'000.- für die Aufbereitung von Sturmholz eingestellt. Der Gesamtbetrag für die Sturmholzaufbereitung beträgt somit Fr. 1'240'000.-.
3. Im Konto 2225.362.72 ( Unterkonto 101, Lothar Erschliessung) von derzeit Fr. 100'000.- wird im Jahr 2002 der Betrag von Fr. 20'500.- für konservierende chemiefreie Sturmholzlagerung eingestellt. Der Gesamtbetrag für Sturmholzlagerung beträgt somit Fr.120'500.-.
4. Im Konto 2225.362.72 ( Unterkonto 101, Lothar Erschliessung) wird zudem im Jahr 2002 für Wiederinstandstellung bzw. Unterhalt der Infrastrukturanlagen der Betrag von Fr. 232'000.- eingestellt.
5. Im Konto 2225.362.72 ( Unterkonto 102, Lothar Waldwiederherstellung) von derzeit Fr. 750'000.- wird im Jahr 2002 ein Betrag von Fr. 495'700.- für Waldbegründung, Wildschutz und Folgeschäden eingestellt und in den Jahren 2003 bis 2006 jährlich Fr. 295'700.--für die Weiterführung bereitgestellt. Der Gesamtbetrag für die Waldbegründung, Wildschutz und Folgeschäden in den Jahren 2001 bis 2006 beträgt demnach Fr. 2'428'500.-.
6. Der durchlaufende Beitrag des Bundes von voraussichtlich Fr. 1'106'000.- wird über die Konti 2225.372.71 ( Unterkonto 101, Lothar Sturmholz, 2225.372.72 ( Unterkonto 101, Lothar Erschliessung) und 2225.372.72 ( Unterkonto 102, Lothar Waldwiederherstellung) ausgerichtet. Die Einnahme der durchlaufenden Bundesbeiträge erfolgt über Konto 2225.470.00.
7. Nachgewiesene teuerungsbedingte Mehrkosten gegenüber der Preisbasis (1. Januar 2001) werden bewilligt.
8. Das Postulat Nr. 35 2000/004 über die Vorfinanzierung fachlich einwandfrei ausgeführter Aufrüstung von Sturmholz durch den Kanton bei drohender Borkenkäferinvasion, die Motion Nr. 36 2000/006 betreffend die Unterstützung von Wiederinstandstellungsprojekten, das Postulat Nr. 37 2000/007 über die Wert erhaltende Lagerung von Sturmholz sowie das Postulat Nr. 38 2000/008 betreffend der Schaffung einer temporären Koordinationsstelle für die Holzvermarktung und den Personal- und Maschineneinsatz werden als erfüllt abgeschrieben.
9. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Abs. 1 Lit. b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1283
5 2001/176
Berichte des Regierungsrates vom 3. Juli 2001 und der Finanzkommission vom 27. September 2001: Bewilligung eines Staatsbeitrages an die INFOBEST PALMRAIN, trinationale Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen in Village-Neuf (F), für die Jahre 2002 bis 2004
Roland Plattner klärt vorab, dass der Beschluss der Finanzkommission betreffend die Bewilligung eines Staatsbeitrages, maximal 60'000 bis 70'000 Franken, an die Finanzierung von INFOBEST PALMRAIN für die Jahre 2002 bis 2004 einstimmig erfolgte. Dass der Staatsbeitrag nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden wird, steht aufgrund der bereits erfolgten Zusagen von Finanzierungspartnern schon heute fest. Von den guten Diensten der trinationalen Informations-und Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN konnten sich seit der Zeit ihres Bestehens schon zahlreiche Kundinnen und Kunden überzeugen. Die Bedeutung von INFOBEST PALMRAIN und ähnlicher Institutionen wird künftig, insbesondere auch durch das Inkrafttreten der Bilateralen Verträge, noch anwachsen. In einer Welt, die tendenziell immer komplizierter wird, muss grenzüberschreitende Information und Beratung entsprechend gross geschrieben werden. Wenn, wie dies vorliegend der Fall ist, mit bescheidenem Aufwand Erhebliches zum Abbau von Hindernissen und Stolpersteinen im internationalen Zusammenleben beigetragen werden kann, so ist dies zu befürworten.
Bea Fuchs hat seit der Eröffnung im Jahre 1993 nur gute Nachrichten von der grenzüberschreitenden Informations- und Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN vernommen. INFOBEST hat sich etabliert. Die aktuell 350 Anfragen pro Monat belegen die Wichtigkeit der Institution für die EinwohnerInnen der Dreiländerregion. Die Menschen erhalten mannigfaltige, kompetente Wegweiser und Auskünfte auf Fragen aus allen Bereichen.
Allerdings nimmt INFOBEST PALMRAIN eine Triage vor, indem die Institution Basisinformationen abgibt und für Spezialfragen an die jeweils zuständigen Stellen der einzelnen Länder verweist. INFOBEST PALMRAIN ist eine Anlaufstelle für alle grenzüberschreitenden Fragen, ist gut zu erreichen und funktioniert niederschwellig. Dies ist deshalb von grosser Bedeutung, weil viele Bürgerinnen und Bürger einen Behördengang jenseits der Grenze nur dann tun, wenn es wirklich sein muss. Wenn auch nur ein kleiner Anteil Besucherinnen und Besucher aus der Schweiz stammt, so entlastet INFOBEST PALMRAIN die grenznahen Schweizer Gemeinden und deren Verwaltungen bei der Behandlung der Fragen französischer und deutscher Personen erheblich. Neben Privatpersonen profitieren auch Verbände, Vereine, Verwaltungsstellen und Unternehmen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten von INFOBEST PALMRAIN. Zudem obliegt INFOBEST PALRAIN die Aufgabe, potenzielle und tasächliche Projektträger im Rahmen der grenzüberschreitenden Förderprogramme der Europäischen Union zu beraten.
All die genannten Gründe machen INFOBEST PALMRAIN zu einer wichtigen und wertvollen Einrichtung der Dreiländeragglomeration.
Die SP ist der Ansicht, dass INFOBEST PALMRAIN einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung der Grenzhemmnisse der Region, die mehr als eine halbe Million Einwohner zählt, leistet. Begrüssenswert wäre es, wenn noch weitere Gemeinden, Institutionen und Körperschaften diesem Verbund beitreten würden.
Die SP unterstützt einstimmig die Bewilligung des Staatsbeitrages von maximal 76'000 Franken.
Toni Fritschi stellt fest, dass INFOBEST PALMRAIN, vor über acht Jahren eröffnet, die einzige trinationale Informations- und Beratungsstelle im grenznahen Elsass ist. Sie wirkt als zunehmend wichtiger werdende Anlaufstelle für ratsuchende Personen und als Anlaufstelle für aktuelle und potenzielle Projektträger im Rahmen der grenzüberschreitenden Förderprogramme der EU, insbesondere von Interreg 3. Der Nutzen der bis heute unentgeltlichen Leistungen der Einrichtung ist unbestritten. Obwohl der Landrat heute nur über einen kleinen Betrag entscheiden muss, ist die FDP, die dem Geschäft zustimmt, doch der Meinung, die Leistungen müssten den Benutzerinnen und Benützern angemessen in Rechnung gestellt werden.
Uwe Klein empfiehlt in Vertretung von Fraktionssprecher Walter Jermann, CVP/EVP, der Vorlage die Zustimmung zu erteilen.
Helen Wegmüller definiert INFOBEST PALMRAIN als erste Anlaufstelle für grenzüberschreitende Fragen zwischen Frankreich, Deutschland und der Schweiz. Die Einrichtung organisiert grenzüberschreitende Veranstaltungen und Projekte und wirkt als Scharnier zwischen den Verwaltungen der drei Länder. Diese Anlaufstelle macht Sinn, weshalb die SVP sich für die Bewilligung des Staatsbeitrages für die Jahre 2002 bis 2004 ausspricht.
Heinz Mattmüller stellt fest, dass die Anlaufstelle INFOBEST PALMRAIN eine Aufgabe zum Nutzen der Allgemeinheit erfüllt. Dem zu bewilligenden, relativ bescheidenen Beitrag stimmen auch die Schweizer Demokraten zu.
Alfred Zimmermann , der darauf hinweist, dass die Grünen grenzüberschreitende Tätigkeiten traditionellerweise befürworten, stimmt im Namen seiner Fraktion der Bewilligung des Statasbeitrages an INFOBEST PALMRAIN zu.
RR Adrian Ballmer dankt für die sehr gute Aufnahme und beschränkt sich auf die Bemerkung, dass die Grenzlage der Nordwestschweiz, oft als Nachteil beschworen, als Chance für die zentral in Europa gelegene regio trirhena zu erkennen ist. Nicht umsonst stellte der frühere Generalrat André Weber aus Hüningen fest, lege man ein Kreuz über Europa, so erkenne man im Schnittpunkt der Kreuzbalken den Bahnhof von St.Louis.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2001/176 zu.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung eines Staatsbeitrages an die INFOBEST PALMRAIN, trinationale Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen in Village-Neuf (F), für die Jahre 2002 bis 2004 (Partnerschaftliches Geschäft)
Vom 8. November 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Finanzierung der INFOBEST PALMRAIN wird für die Jahre 2002 - 2004 ein jährlicher Beitrag von maximal 76'000 Franken zu Lasten Konto 2005.367.0 bewilligt.
2. Dieser Beschluss wird unter der Bedingung gefasst, dass der Kanton Basel-Stadt denselben Beitrag wie der Kanton Basel-Landschaft beschliesst.
3. Die Beiträge Dritter werden zugunsten Konto-Nr. 2005 462.10 verbucht.
4. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1284
6 2001/166
Berichte des Regierungsrates vom 19. Juni 2001 und der Finanzkommission vom 29. August 2001: Einführung einer neuen Software für die Personal- und Lohnadministration / Kreditüberschreitung
Roland Plattner beantragt im Namen der Finanzkommission dem Landrat bei zwei Enthaltungen, die Kreditüberschreitung und die zusätzlichen Kosten in der Höhe von 600'000 Franken für die Einführung einer neuen Software für die Personal- und Lohnadministration zur Kenntnis zu nehmen. Die Finanzkommission stellt diesen Antrag unter Einbezug des Umstandes, dass der Grad der Handlungsfreiheit nahe bei Null liegt und es sich dabei nicht um einen eigentlichen Entscheid, sondern um ein Akzeptieren der normativen Kraft des Faktischen handelt.
Mit der Vorlage 98/150 hat der Landrat einen Verpflichtungskredit von 2,4 Millionen beschlossen, der mit der Vorlage 2000/001 mit einem Zusatzkredit von 0,7 Millionen Franken erhöht werden musste. Mit der aktuellen Vorlage geht es darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass auch dieser Kredit noch erhöht werden muss und damit der ursprüngliche Verpflichtungskredit um insgesamt 1,3 Millionen überschritten wird. Eine solche Entwicklung eines IT-Projektes darf nicht einfach kontemplativ hingenommen werden. Die Finanzkommission appelliert in ihrem Bericht und im Rahmen der heutigen, mündlichen Berichterstattung an die Projektverantwortlichen, die Kompetenzen zur Abwicklung von IT-Projekten in drei Dimensionen zu erhöhen:
- Im Bereich Projektmanagement
- In der Verbesserung der Kommunikation bei den sich ergebenden Schnittstellen
- Im gezielten Umgang mit der Nachfragemacht oder der Nachfrageohnmacht
Kann, so die Meinung der Finanzkommission, eine einmalige Kreditüberschreitung unter der Prämisse einer kostenbewussten Budgetierung grundsätzlich noch hingenommen werden, so legt eine zweite Kreditüberschreitung den Rückschluss einer tendenziell nachlässigen Projektführung nahe. Die Finanzkommission wird sich inskünftig bei diesen Fällen vorbehalten, vertiefte Untersuchen anzustellen und akzeptiert zwar den vorliegenden Antrag, stand allerdings nicht einstimmig dahinter.
Bea Fuchs empfindet es mehr als ärgerlich, dass der Landrat einen zweiten Nachtragskredit von 600'000 Franken zur Kenntnis nehmen muss.
Dass die Lohnbuchhaltung, insbesondere jene der Lehrkräfte, sehr komplex ist, wusste man schon im Vorfeld. Es bleibt unverständlich, dass bei einer derart missionskritischen Anwendung die alte Applikation heruntergefahren wurde, obwohl noch niemand wusste, ob sich die neue Anwendung überhaut bewähren wird. Die beiden Programme hätten für ein gewisse Zeit, bis klar gewesen wäre, ob die neue Applikation fehlerfrei funktioniert, parallel laufen müssen. Darauf zu verzichten, erscheint schon fast fahrlässig. Bei solcherart fragilen Programmen mit ihren Unmengen von Daten müsste doch grösste Vorsicht geboten sein.
Dass der Landrat jetzt von der zweiten Kreditüberschreitung Kenntnis nehmen muss, ist nur die eine Seite, die andere, bedenklichere ist, dass das Programm noch immer nicht störungsfrei läuft und dass die Schnittstellen zur Pensionskasse und zur FIBU noch immer nicht eingerichtet sind. Zur Zeit ist es nicht möglich, Daten betreffend Löhne und Pensionskasse abzufragen. Dass seit dem 1. Januar 2001 noch nichts verbucht werden konnte, spricht nicht eben für Espresso.
Die Mitarbeitenden des Kantons haben ein Anrecht auf fristgerechte, korrekte Abrechnungen und Auszahlungen am richtigen Ort. Dass unter dem Nettolohn schliesslich die AHV-Nummer oder das Postkonto erscheint, darf schon als Fasnachtsnummer gelten.
Die Problemunterschätzungen und die daraus resultierenden, heute vorliegenden Probleme sind nicht nur finanzieller, sondern auch Image schädigender, unprofessioneller Natur. Bei der Ausarbeitung des Projektes wurden die Schwierigkeiten offensichtlich erst bei der Einführung entdeckt. Da muss man sich fragen, ob vertragliche Abmachungen mit den gewählten Softwarelieferanten getroffen wurden. Dass Programme mängelfrei laufen, termingerecht übergeben und den versprochenen und abgemachten Anforderungen gerecht werden, dürfte wohl nicht zu viel verlangt sein.
Die SP-Fraktion fragte sich auch, wo die vertraglichen Abmachungen sind, wo die Modalitäten zur Qualitätsanforderung, zu den Terminen, Zahlungskonditionen, Garantieleistungen und die Folgen bei Verzug und Mängeln festgehalten sind.
Wenn sich Softwarefirmen auch nicht gerne auf Garantien festlegen lassen, so ist es doch möglich, Programmanbieter mit knallharten Verhandlungen vertraglich festzunageln. Dies bis zur Zahlung von Konventionalstrafen, wenn die Frist oder die Qualität nicht dem zugesicherten Produkt entspricht. Auch die Schweizerische Informatikkonferenz kennt in ihren Musterverträgen solche Bestimmungen. Wenn ein Anbieter keine Garantien geben will, müsste man sich schon fragen, ob er von seinem eigenen Produkt überzeugt ist. Gerade in Fällen, die spezielle Lösungen und Aufgabenstellungen bedingen, sollte schon im Vorfeld hart verhandelt und ein zielgerichtetes Management aufgebaut werden.
Nun bleibt dem Landrat nichts anderes übrig, als vom zweiten Nachtragskredit zähneknirschend Kenntnis zu nehmen. Für die Informatikzukunft mit den bevorstehenden Jahreslohnabschlüssen muss man Bedenken hegen. Wichtig wäre nun auch zu erfahren, welche Massnahmen gegen solche "Böcke" im Bereich der Kreditüberschreitungen geplant sind.
Die SP-Fraktion nimmt mit grosser Sorge vom Informatikmanagement und vom Nachtragskredit über 600'000 Franken Kenntnis.
Juliana Nufer , ziemlich erschlagen vom massiven, feurigen Votum ihrer Vorrednerin, kennt die einschlägigen Probleme und die Fragen der Schnittstellen aus der Privatwirtschaft.
Nicht vergessen sollte man allerdings, dass beim vorliegenden Projekt auch viele junge Leute, die auch noch Erfahrungen sammeln mussten, mitgearbeitet haben.
Die FDP-Fraktion nimmt von der Kreditüberschreitung, die als Wermutstropfen zurück bleibt, Kenntnis.
Urs Baumann , über relativ breite Erfahrung im Bereich der Lohnbuchhaltung verfügend, weiss, dass diese Thematik zu den schwierigsten überhaupt zählt. In die vorliegende Komplexität sind zudem die Gemeinden einbezogen und Personen, die an verschiedenen Stellen und in verschiedenen Stufen arbeiten. Zudem hat die Besoldungsrevision auch in das neue Programm hineingespielt. An sich aber ist es nicht schlecht, wenn man, auf die Gefahr hin, einen Nachtragskredit sprechen zu müssen, einen knappen Kreditrahmen kalkuliert. Die Problematik der Schnittstellen ist neu und kann mit irgendwelcher Standardsoftware nicht gelöst werden, denn der Kanton Basellandschaft hat nicht eine Administration, sondern jede Direktion verfügt über eine eigene Administration.
Die Fehler in der Projektleitung sollen nicht unter den Tisch gewischt werden, aus Fehlern muss gelernt werden, aber die Materie ist derart komplex, dass der Nachtragskredit getrost zur Kenntnis genommen werden darf.
Helen Wegmüller erinnert an ihre Interpellation mit dem Titel Besorgnis bezüglich Kostenüberschreitung in der Informatik und an ihre Motion betreffend eine unabhängige Finanz- und Projektkontrolle. Die Regierung nahm die im Mai eingereichte Motion mit der Begründung nicht entgegen, alles sei in bester Ordnung. Nun zeigt sich, dass die Besorgnis seinerzeit durchaus berechtigt war. Konsequenterweise enthält sich die SVP der Zustimmung zum Nachtragskredit.
Heinz Mattmüller nimmt namens der Schweizer Demokraten konsterniert zur Kenntnis, dass die Staatsverwaltung einmal mehr einen Nachtragskredit im Softwarebereich verlangt. Der Not gehorchend stimmt die Fraktion nicht ohne Bedenken und mit Enthaltungen zu.
Alfred Zimmermann hält im Namen der grünen Fraktion die zweite Kreditüberschreitung nicht nur für ungeschickt, sondern an sich für inakzeptabel. Die Grünen kritisieren immer wieder die hohen Informatikausgaben und stellen fest, dass auch die Informatikverantwortlichen die Ausgaben nicht im Griff haben. Offensichtlich fehlt es auch am Projektmanagement.
Im Protokoll der Finanzkommission macht der Finanzdirektor die Aussage, die Firma IBM übernehme praktisch keine Haftung. Bedenklich mutet an, dass kein Vertrag für den Problemfall abgeschlossen wurde.
Die Grünen möchten an sich dagegen stimmen, weil es aber Mitarbeitende des Kantonspersonals betrifft, drücken die Grünen ihren Protest mit Stimmenthaltung aus.
RR Adrian Ballmer dankt für die professionelle Aufnahme der Vorlage durch die Finanzkommission und für die faire Aufnahme im Plenum.
An die Adresse von Helen Wegmüller hält der Finanzdirektor fest, die Regierung habe nie gesagt, sei habe alles im Griff, sondern sie habe darauf hingewiesen, gerade bei diesem Projekt die unabhängige Projektkontrolle installiert zu haben. Das Resultat zeigt, dass man alles Menschenmögliche unternehmen kann, und trotzdem keine absoluten Garantien für ein hundertprozentiges Gelingen hat.
Das Personaladministrationssystem wurde im Jahre 2000 in Betrieb gestellt und seit Januar 2001 werden die Löhne des Staatspersonals, wie terminlich geplant, mit dem neuen System ausbezahlt. Qualitativ hatte die Applikation erhebliche Mängel, die im November aber behoben werden.
Das Baselbieter Lohnsystem ist nicht Standard, ein Umstand, den IBM ganz klar unterschätzt hat. Zürich erlitt im Übrigen mit demselben Programm bei einem um das achtfache höheren Kredit Schiffbruch.
Das Projekt des neuen Personal- und Lohnadministrationssystems wird nun noch in diesem Monat abgeschlossen und die Applikation wird in den laufenden Unterhalt übergeführt.
Das Einholen eines Zusatzkredites ist stets eine unangenehme, leider nicht immer vermeidbare Aufgabe, vor allem dann, wenn man sich beim Budgetieren um knappes Kalkulieren bemüht.
Die auch von den Medien ausgeteilten Prügel führten bei den Zuständigen zu einer gewissen Angst.
Entwicklungsprojekte wie das vorliegende müssen als ausgesprochen komplex und als entsprechend schwierig budgetierbar betrachtet werden.
Der Finanzdirektor ist sich im Klaren, dass beim Projektmanagement eine Steigerung drin liegen muss. Schon Mitte der neunziger Jahre verlangte er als Landrat beim Projekt Polizei 2000 - erfolgreich - die Einführung eines Projektmanagementsystems. Nun wird er dafür sorgen, dass die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich noch ganz wesentlich intensiviert wird.
Beim vorliegenden Projekt handelt es sich, wie schon angesprochen, um ein ausgespochen komplexes Projekt mit vielen Abhängigkeiten von Dritten. Gerade exogene Einflüsse lassen auch bei bester Projektmanagementmethodik eine Garantie für hundertprozentiges Gelingen nicht zu.
Trotzdem, das Projekt wurde zwar nicht fehlerfrei, aber seriös geführt und sowohl von einem internen wie auch einem externen Controller begleitet, zudem war auch die Finanzkontrolle dabei. Die jetzt eingeführte Applikation ist durchaus 3,7 Millionen Franken wert.
Ernst Thöni weist darauf hin, dass in der ersten Zeile nicht § 16a Absatz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes gemeint ist, sondern § 26 a Absatz 2.
://: Der Landrat nimmt den korrigierten Landratsbeschluss 2001/166 zur Kenntnis.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung Verpflichtungskredit Nr. 150/1998 und Zusatzkredit Nr. 2001/001 für die Einführung von Software für die Personal- und Lohnadministration
Vom 8. November 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Der Landrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Regierungsrat gemäss § 26a Absatz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes zum Projekt über die Einführung von Software für die Personal- und Lohnadministration und die notwendigen zusätzlichen Kosten von 600'000 Franken zur Fertigstellung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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