Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2001 |
Nr. 1351
33
2001/171
Postulat von Peter Brunner vom 21. Juni 2001: Hülftendenkmal in Frenkendorf
RR Elsbeth Schneider
ist sich der grossen Bedeutung des Denkmals an der Hülftenschanz für den Kanton Basel-Landschaft bewusst. Im Jahre 1962 hat der Regierungsrat deshalb beschlossen, den Verkehrs- und Verschönerungsverein Frenkendorf für den Unterhalt des Denkmals für zu- ständig zu erklären. Die BUD überweist diesem Verein jährlich 1000 Franken. Die kommunalen Wegmacher kommen seither für den Unterhalt auf. Ein Augenschein vor Ort zeigte die Anlage in gutem Zustand. Der Gemeinderat Frenkendorf ist bereit, auch weiterhin für die Pflege und die dafür aufkommenden Kosten gerade zu stehen. Zudem bietet die kantonale Denkmalpflege ihre Fachberatung an. Aus all den genannten Gründen empfiehlt die Baudirektorin, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.
Peter Brunner
dankt und erklärt sich mit dem Gehörten einverstanden.
Ruedi Brassel
führt aus, das Hülftendenkmal erinnere an einen traurigen Tag im Jahre 1833, der überschattet war von den Opfern der Schlacht an der Hülftenschanz. Insgesamt vier Baselbieter fielen bei dieser Schlacht, auf der Seite der Basler fielen 65 Personen, 113 Menschen wurden verwundet. Die meisten von ihnen fielen allerdings nicht bei der Hülftenschanz, sondern auf der Flucht Richtung Basel, insbesondere im Hardwald, wo sie von zu spät kommenden Birseckertruppen - ohne pardon - niedergeschossen und teilweise verstümmelt wurden. Im Kirchhof von Muttenz wurden die Verwundeten gepflegt und die Toten begraben.
Dass bei der Gründung des Kantons nicht nur viel Unrecht gegen die Baselbieter geübt wurde, sondern auch ein Massaker an den Basler Truppen begangen wurde, bleibt als unangenehme Tatsache festzuhalten.
Vielleicht wäre es nun angemessen, nicht nur gegenüber den Baselbietern Pietät walten zu lassen, sondern gemeinsam mit Basel ein neues Denkmal erstehen zu lassen, ein Denkmal, das an die in Muttenz Begrabenen erinnert, das sich auch mit den dunklen Seiten der eignen Geschichte auseinander setzt, das aufzeigt, wie fatal es sein kann, wenn man sich in der verständlichen Verletztheit der eigenen Rachsucht ausliefert. Gefordert wäre ein Denkmal der Versöhnung und der Erkenntnis, dass jedes Lebensopfer, auch jenes von Helden, sinnlos ist, weil Konflikte auf anderen Wegen gelöst werden müssen.
Ursula Jäggi
bedankt sich beim Historiker Ruedi Brassel für die Weiterbildung.
Bruno Steiger
bemerkt, es möge im Nachhinein interessant sein, wie sich die beiden Kantone entzweit hätten. Allerdings habe die Tagssatzung von Stans die Trennung bereits besiegelt gehabt, als die Basler - von der Tagsatzung danach als Aggressoren verurteilt - die Schlacht an der Hülftenschanz doch noch austrugen. Auch Ruedi Brassel sollte die Geschichte richtig interpretieren und nicht den Täter zum Opfer erklären.
://: Damit ist das Postulat 2001/171 überwiesen und abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1352
34 2001/172
Interpellation von Jacqueline Halder vom 21. Juni 2001: Umbau der Sekretariate in der Bau- und Umweltschutzdirektion. Mündliche Antwort des Regierungsrates
1. Warum wurden bei der Auswahl der Materialien keine baubiologisch empfehlenswerten Materialen verwendet?
2. Welche Stellen der BUD sind verantwortlich für die Sanierung der Sekretariate? Wie werden die Verantwortlichen in bezug auf nachhaltige Produkte im Bauwesen weitergebildet?
3. Wurden die für Umweltfragen zuständigen Fachleute (zB. im AUE) bei der Auswahl der Produkte beigezogen? Wenn nein, warum nicht?
4. Zurzeit wird viel über Nachhaltigkeit gesprochen und geschrieben; die BUD leitet das Forum für Nachhaltigkeit. Wieso wird in der BUD selber dem Grundsatz der Nachhaltigkeit nicht nachgelebt?
5. Wieso beschränkt sich der Vorbildcharakter der BUD auf einzelne Pilotprojekte und findet kaum Einzug in den Alltag?
6. Wieso wurden die Mitarbeitenden nicht in die Umbaupläne einbezogen? Weiss die Direktion, dass sich die Mitarbeitenden in den steril weiss gehaltenen Räumen nicht wohl fühlen und der alten Einrichtung mit den Holzmöbeln nachtrauern?
7. Weshalb wurden die Sekretariate überhaupt umgebaut? Nach Aussage der Mitarbeitenden war eine Sanierung keineswegs nötig.
8. Was hat der Umbau der Sekretariate der BUD insgesamt gekostet? Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung.
RR Elsbeth Schneider hält einleitend fest, bei Neubauten sei es grundsätzlich einfacher, ökologisch vorzugehen als bei Umbauten und Renovationen, die bestehende Bedingungen vorgeben. Oft ist deshalb die angestrebte Nach- haltigkeit mit einem sehr hohen, nicht immer verhältnismässigen Aufwand verbunden.
Zu Frage 1: Es wurden baubiologische Materialien verwendet. Sämtliche Malerarbeiten wurden mit Produkten auf wasserlöslicher Basis durchgeführt. Einzige Ausnahme dabei waren die Spachtelungen der Unterlagsböden sowie der Deckenanstrich der Fenster.
In den Büros werden grundsätzlich nicht Wollteppiche verlegt, weil diese gegenüber Kunstfaserbelägen grosse Nachteile bergen wie kürzere Lebensdauer, schlechtere Reinigungsmöglichkeiten, Allergiegefahren und Unterhaltskosten.
Zu Frage 2: Verantwortlich für die Umbauten ist ein Projektteam, meistens die administrativen Leiter des AUE, des TBA und des HBA. Die Umsetzungsverantwortung liegt beim Hochbauamt. Die Mitarbeitenden werden intern und extern laufend weiter gebildet und die Arbeitsausschreibungen erfolgen stets gemäss den interkantonal erarbeiteten Merkblättern Ökologisches Bauen.
Zu Frage 3: Fachleute wurden nicht beigezogen, weil die Auswahl gemäss den Merkblättern Ökologisches Bauen getroffen wurde. Für die Lösung von Beleuchtungsfragen wurde die Abteilung Energie des AUE beigezogen.
Zu Frage 4: Nach wie vor baut die BUD selbstverständlich entsprechend den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Es wird konsequent darauf geachtet, dass die verwendeten Materialien bei einem späteren Ausbau sauber voneinander getrennt werden können.
Zu Frage 5: Die Behauptung, der Vorbildcharakter der BUD beschränke sich auf einzelne Pilotprojekte ist falsch. Bei allen geplanten Neubauten sowie Sanierungen gilt das vom AUE im November 2000 ausgearbeitete Merkblatt Vorbildfunktion. Die energetischen Vorgaben werden bei allen baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben vom AUE kontrolliert und mit der Bauherrschaft besprochen. Die Merkblätter für Ökologisches Bauen gelangen grundsätzlich zur Anwendung.
Zu Frage 6: Die administrativen Leiter der jeweiligen Dienststellen entscheiden selbständig, wie sie ihre Mitarbeitenden in solche Prozesse einbeziehen wollen. Dass Mitarbeitende den alten Möbeln heute nachtrauern, ist der Baudirektorin nicht bekannt. Zusammen mit den Mitarbeitenden evaluierten die administrativen Leiter die Möbelanschaffung. Die zusätzliche, weitere Gestaltung des Arbeitsplatzes steht individuell allen Mitarbeitenden frei.
Zu Frage 7: Die Erneuerung wurde angeregt, weil sich die Sekretariate schon lange nicht mehr in einem zeitgemässen Zustand präsentierten. Den letzten Anstrich erfuhren die Räume vor 17 Jahren, die Stofftapeten waren sogar 20 Jahre alt. Ziel des Projektteams war es, die fünf Empfangsbereiche der Dienststellen kundenfreundlich und transparent zu gestalten. Die Rückmeldungen der Mitarbeitenden sind positiv.
Zu Frage 8: Der Kostenvoranschlag beträgt gemäss bewilligtem Projekt für alle Schalter in den Geschossen
1 bis 5 rund 400'000 Franken - inklusive Mobiliar.
://: Die von Jacqueline Halder zusammen mit Alfred Zimmermann verlangte Diskussion wird bewilligt.
Jacqueline Halder bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und erinnert an den Besuch in einem der neuen Sekretariate, wo ein nicht baubiologischer Kleber einen sehr unangenehmen Geruch verbreitete, der - wie eine Mitarbeiterin klagte - Kopfschmerzen auslöse. Aufgrund dieses Sachverhaltes habe sie mit Alfred Zimmermann beschlossen, eine Interpellation einzureichen. Sie habe durchaus Verständnis, wenn Büroräumlichkeiten nach 17 Jahren neu gestaltet werden, doch frage sie sich, warum nicht ein sanfter Renovationsweg gewählt wurde und warum die laut MitarbeiterInnenaussagen noch sehr gut erhaltenen Möbel ersetzt werden mussten. Dies zumal vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion, welche die Bau- und Umweltschutzdirektion beim Sparen von Energie, bei der Abfallvermeidung, der Ressourcenschonung und auch beim Sparen im Allgemeinen wahrnehmen müsste.
Alfred Zimmermann konkretisiert die drei in der Interpellation aufgeführten Vorwürfe:
1. Die Wahl von nicht umweltschonenden Materialien
2. Der Nichteinbezug der Mitarbeitenden
3. Das Tätigen einer unnötigen Ausgabe
Die Antworten der Baudirektorin befriedigen Alfred Zimmermann insofern nicht, als zwar viele positive Aspekte hervor gehoben wurden, sich die Mitarbeitenden gegenüber der Interpellatin und dem Interpellanten aber anders geäussert hätten. Ein Mitarbeiter musste für zwei Tage den Platz räumen, weil er den giftigen Gestank nicht ertragen konnte. Eine vorbildliche Umweltschutzdirektion hätte andere Materialien verwenden müssen.
Die Mitarbeitenden waren zudem nicht mit der Räumung der alten Möbel und vor allem nicht mit dem Ersatz durch die neuen, stillosen und kalten Möbel einverstanden.
Angesichts des ständig beklagten, steigenden Sachaufwandes sei diese Ausgabe zumindest teilweise als unnötig zu bezeichnen.
RR Elsbeth Schneider hält fest, als Regierungsrätin mische sie sich nicht in operationelle Bereiche ein, sie gehe aber davon aus, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Mut hätten, zu ihren Meinungen zu stehen. Eine grosse Mehrheit zeige sich mit den neuen Empfangsräumlichkeiten glücklich, davon könne sich jede Besucherin und jeder Besucher überzeugen.
Den Vorwurf, nicht umweltschonend renoviert zu haben, weist die Baudirektorin mit dem Hinweis zurück, überall dort, wo es möglich war, hätten die Verantwortlichen umweltschonende Materialien eingesetzt. Gewisse Gegebenheiten bei den Böden bedingten allerdings den Einsatz von Klebestoffen, die während der ersten Tage für empfindliche Nasen unangenehm sein könnten.
Die Investition von 400'000 Franken für neue Empfangsräumlichkeiten nach 17 Jahren Gebrauchsdauer erachtet die Regierungsrätin wirklich für vertretbar und begründet.
://: Damit ist die Interpellation 2001/172 erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1353
35 2001/224
Interpellation von Max Ritter vom 6. September 2001: Realisierung einer kantonalen Vergärungsanlage. Mündliche Antwort des Regierungsrates
1. Auf welchen Zeitpunkt ist der Ausstieg aus der Landw. Klärschlammverwertung geplant?
2. In wie weit kann der in einer Vergärungsanlage produzierte Kompost als Ersatz für Klärschlamm betrachtet werden?
3. Welche qualitativen Anforderungen gelten für die Landw. Verwertung dieses Produktes (Kompost) und können diese eingehalten und garantiert werden?
4. Wie weit sind die Abklärungen des Kantons und wie sieht das weitere Vorgehen aus?
5. Wann ist mit einer Landratsvorlage für den Bau einer solchen Anlage zu rechnen?
RR Elsbeth Schneider zu Frage 1: Da der Bund beabsichtigt, bis ins Jahr 2005 aus der Klärschlammverwertung der Landwirtschaft auszusteigen, hat die Direktion beschlossen, per 1. 1. 2003 keinen Klärschlamm mehr aus den AIB-Anlagen in die Landwirtschaft auszutragen. Auf dieses Datum hin wird die Schlammtrocknungsanlage in Reinach ausser Betrieb gesetzt.
Zu Frage 2: Der Kompost kann grundsätzlich als Ersatz für den Klärschlamm betrachtet werden. Zwar enthält auch der Kompost aus einer Vergärungsanlage die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor, doch sinkt im Kompost die Konzentration im Vergleich zum Klärschlamm stark ab und als Bodenverbesserer eignet er sich weit besser als der Klärschlamm.
Zu Frage 3: Die qualitativen Anforderungen für die landwirtschaftliche Verwertung von Kompost aus einer Vergärungsanlage sind festgelegt in den Richtlinien des Verbandes der Kompostwerke Schweiz und des Biogasforums. Gesetzt sind die Anforderungen bezüglich des Schwermetallgehaltes, die Fremdstoffanteile und die Hygienevorschriften.
Zu Frage 4: In der Nordwestschweiz ist ein Potenzial für mindestens eine Vergärungsanlage mit einer Leistung von 10'000 Tonnen pro Jahr vorhanden. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie der Umweltschutzämter beider Basler Kantone. Erste grobe Standort- und Wirtschaftlichkeitsabklärungen zeigen eine interessante Perspektive. Falls die Studie für eine Vergärungsanlage im Auftrag des AIB der Direktion bis Frühling 2002 die Machbarkeit bestätigen sollte, wird ein Vorprojekt in Auftrag gegeben.
Zu Frage 5: Vorbehältlich der Machbarkeit soll in der zweiten Hälfte 2002 dem Landrat eine Vorlage unterbreitet werden.
Max Ritter bedankt sich für die Beantwortung seiner Fragen und bittet um Verständnis, dass die Landwirtschaft, aber auch Gartenbauunternehmungen auf verlässliche Angaben über die Inhaltsstoffe angewiesen sind. Die Konsumenten landwirtschaftlicher Produkte hätten das Recht, die Stoffe selbst und den Kreislauf dieser Stoffe in der Nahrungsmittelkette zu kennen. Die Landwirtschaft sei bereit, das Produkt Kompost abzunehmen, gleichzeitig aber fordere sie auch die eindeutige Deklaration des Inhaltes.
://: Damit ist die Interpellation 2001/224 erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1354
36 2001/216
Postulat von Roland Bächtold vom 6. September 2001: Besteuerung von Spraydosen
RR Elsbeth Schneider lehnt die Entgegennahme des Postulates aus rechtlichen Gründen ab. Die Mitfinanzierung der Beseitigung von Sprayereien an kantonalen Gebäuden über einen Zuschlag auf den Spraydosenpreis zeigt sich prima vista als gute Idee, ist aber rechtlich nicht machbar. Für die im Postulat geforderte Abgabe müssten neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Als Hauptproblem erweist sich der fehlende Zusammenhang zwischen den Entstehungskosten und den abgabepflichtigen Händlern, die den Zuschlag auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzen würden. Dieses Vorgehen würde bedeuten, dass alle Konsumentinnen und Konsumenten an die Reinigungskosten für illegale Graffitis am Gemeinwesens mitbezahlen würden, ein Vorgehen, das absolut nicht verursachergerecht wäre. Mit den übergeordneten Rechtsgrundsätzen wäre die Erhebung solcher Abgaben nicht vereinbar.
Peter Brunner erkennt durchaus das übergeordnete Recht, möchte aber trotzdem an der Überweisung festhalten. Eine Lösung müsste sich mit der notwendigen Anstrengung und in Zusammenarbeit mit den andern Kantonen finden lassen. Ein Anfang sollte nun endlich gemacht werden.
Bea Fuchs erinnert den Rat an die klaren Stellungnahmen der SP im Rahmen der "Spray away"-Aktionen. Noch immer ist die SP der Ansicht, dass sich der Kanton in diesem Zusammenhang zu viel zugemutet hat, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Auch die vorliegende Forderung, Spraydosen zu besteuern, geht der SP-Fraktion zu weit. Zudem sei die Forderung, wie von der Baudirektorin dargelegt, rechtlich nicht durchsetzbar. Aus dem Postulat gehe auch nicht hervor, welcher Spraydoseninhalt gemeint sei und was als illegale Sprayerei gelte. Die SP lehne eine Spraydosensteuer ab.
Max Ribi gibt zu bedenken, dass die Bevölkerung die Sprayereien als Ärgernis empfindet. Statt von nicht verursachergerechter Behandlung zu sprechen, sollte das Postulat trotzdem überwiesen werden, um nachzudenken, wie die Probleme gelöst werden könnten. Immer wieder müssten - wie bei der Aktion Spray away - Kredite gesprochen werden, weil sich eine Minderheit nicht an die Spielregeln halte. Die FDP-Fraktion vertrete die Meinung, bei diesem und auch dem folgenden Postulat, Fast Food- Abfall, sollten Lösungswege geprüft werden.
Uwe Klein führt aus, obwohl es der Postulant sicherlich gut gemeint habe, müsse er nun zur Kenntnis nehmen, dass sein Vorschlag schlicht und einfach nicht realisierbar sei. Der Postulant müsste sich auch genauer ausdrücken, weil viele auf dem Markt befindliche Sprayprodukte sehr wertvolle Dienste leisten, etwa die Schmiermittel oder Hairspray.
Das Übel der Sprayereien liege in der mangelhaften Erziehung. Je häufiger sich die Erwachsenen mit dem Thema beschäftigen, desto interessanter werde es für die Jungen. Die CVP/EVP-Fraktion spreche sich gegen Überweisen aus.
Esther Maag sieht in der Besteuerung von Spraydosen keinen wesentlichen Unterschied etwa zur vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Abfallsäcken. Ob dieser Weg tatsächlich nicht gangbar sein sollte, möchte die Landrätin gerne geprüft haben.
Einig geht Esther Maag mit dem Vorschlag, das Thema nicht kantonal, sondern national anzugehen.
Gerold Lusser nimmt das Thema mit einem gewissen Schmunzeln auf, nachdem er selbst vor einigen Jahren den Erwerb von Farbspraydosen einem bestimmten Bewilligungsverfahren unterstellen wollte und dafür ausserhalb der eigenen Fraktion nur wenige Sympathisantinnen mobilisieren konnte.
Den Zweifel von Esther Maag, dass rechtlich hier nichts zu machen sei, teilt Gerold Lusser mit der Landrätin. Zudem dürfe heute die völlig veraltete Herstellungsart von Farbspraydosen wirklich hinterfragt werden. Zu billig wäre da der Rückzug auf die juristische Argumentation.
Auch in der medizinischen "Branche" habe man in den siebziger Jahren wild gesprayt. Bis heute seien aber sämtliche Sprayapplikationen verschwunden. Ein Postulat im Sinne von "Prüfen und Berichten" sei die Idee nun wirklich wert.
Bruno Steiger weist die Anwesenden darauf hin, dass es sich bei den Spraydosen, die bei den so genannten Künstlern zur Anwendung kommen, nicht um Hair- oder Intimspray, sondern um Farbspraydosen handelt. Man müsste den bei den Jugendlichen Sprayern offenbar in grossen Mengen begehrten Nachschub drastisch verteuern und so das Tun dieser Jugendlichen unterbinden.
Hanspeter Ryser betont, schon der Titel besage, dass es um die Ahndung illegaler Sprayereien gehe, nicht aber um das legale Erwerben von Farbspraydosen. Die benachbarten Gemeinden im Elsass hätten keine Probleme mit illegalen Sprayereien. Wer erwischt werde, komme vorerst mal drei Tage ins Loch. Auf diese Weise müsste hier zwar nicht vorgegangen werden, doch sollten illegale Aktionen konsequent geahndet statt der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Die SVP lehne das Postulat ab.
RR Elsbeth Schneider betont, das Thema müsste gesamtschweizerisch angegangen werden. Mit der vorgeschlagenen Massnahme würde man nicht die "Richtigen" treffen, die Sprayer könnten nämlich die Produkte rucksackweise auch im grenznahen Ausland einkaufen.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung von Postulat 2001/216 ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1355
37 2001/229
Postulat von Max Ribi vom 20. September 2001: "Fast food"-, "Fast drink" -Abgabe
RR Elsbeth Schneider kann auch dieses Postulat nicht entgegennehmen, obwohl das Liegenlassen und Wegwerfen von Abfall innerhalb der vergangenen Jahre ganz unerfreulich stark zugenommen habe. Tendenziell werte dieses Verhalten den öffentlichen Raum ab. Für die von Max Ribi geforderte Gebühr müssten neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Der praktische Vollzug des Vorschlags dürfte sehr schwierig sein, denn es stelle sich unter anderem die Frage, ob das beim Bäcker bezogene Gebäck oder die im Coop eingekaufte Getränkedose nicht auch einbezogen werden müssten. Eine Abgabe würde Konflikte mit den abgaberechtlichen Bestimmungen generieren und würde gegen das übergeordnete Recht verstossen. Unabhängig von den rechtlichen Überlegungen müsste eine solche Gebühr aber auch aus praktischen Überlegungen abgelehnt werden, Aufwand und Ertrag ständen in einem sehr schlechten Verhältnis. Die zunehmende Verschandelung der Städte und Verkehrswege sei bei den Verantwortlichen in Kantonen und Gemeinden längst ein Thema. Mit verschiedensten Aktionen und Kamapagnen - nicht zuletzt in den Schulen - werde versucht, das Zielpublikum zu erreichen. Im Weiteren sei eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Namen Sauberkeit und Vandalismus eingesetzt worden. Von ihr würden weitere Vorschläge erwartet.
Aus all den genannten Gründen bittet die Baudirektorin, das Postulat abzulehnen.
Max Ribi war sich schon beim Verfassen des Postulates der Schwierigkeiten bewusst. Eine Regelung müsste zumindest in der Nordwestschweiz einheitlich durchgezogen werden. Gerade die hohen Schwierigkeiten sollten aber eine besondere Herausforderung auf der Suche nach einer klugen Lösung sein. Kampagnen auf Strasse und in Schulen sollten weiter betrieben werden, doch dürfe nicht vergessen werden, dass der Aufwand für das Reinigen des öffentlichen Raumes mit Steuergeldern ständig grösser werde.
Mit dem Überweisen des Postulates könnte der Landrat nach aussen seine Ernsthaftigkeit in dieser Frage demonstrieren. Zudem würden wohl auch viele Menschen auf das öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, wenn der Verschmutzung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Verkehrsmitteln endlich Einhalt geboten würde.
Sabine Stöcklin unterstützt das Verursacherprinzip im Umweltschutz. Die Beschäftigung mit den Fast Food-Produkten habe allerdings ergeben, dass diese sich aus folgenden zwei Gründen nicht für die Installation des Verursacherprinzips eignen würden. Zum einen wäre der staatlich zu betreibende Aufwand nicht im richtigen Verhältnis zum ökologischen Erfolg und zum zweiten entständen grosse Abgrenzungsprobleme, welche Abfallprodukte nun zusätzlich besteuert werden müssten und welche nicht. Die SP-Fraktion setze deshalb weiterhin auf die Umwelterziehung in Familie und Schule.
Untersuche man das System Gastronomiebetrieb, so stelle man in der Ökobilanz fest, dass Geschirr zwar ein wichtiger Faktor ist, die Küche aber energetisch sehr viel grössere Umweltwirkung hat. Eine gut eingerichtete Mc Donald's Küche stehe somit schnell einmal besser da als ein Restaurant mit einer nicht energierationell geführten Küche. Der gute und richtige Weg für mehr Umweltschutz werde auch in diesem Bereich über das neue CO 2 - Gesetz führen.
Agathe Schuler versteht den Ärger des Postulanten über die schlimmen Zustände, nicht nur in der Nähe der Fast Food-Betriebe. Mit der postulierten Entsorgungsabgabe könne das Problem aber nicht gelöst werden, weil damit der Anreiz, sich entsorgungskonform zu verhalten, verloren ginge. Wer bezahlt, glaube, den Dreck zurücklassen zu dürfen. Somit verfolge dieses Prinzip erzieherisch einen falschen Ansatz. Zudem würde man mit dem vorgeschlagenen Weg die bisher korrekt Entsorgenden bestrafen. Als Sofortmassnahme biete sich vorerst neben den erzieherischen Massnahmen das Bereitstellen von Abfalleimern in ausreichender Menge an.
Die CVP/EVP-Fraktion lehne aus den aufgeführten Gründen das Postulat ab.
Heinz Mattmüller unterstützt den Gedanken von Agathe Schuler, tatsächlich fühle sich der für die Entsorgung bezahlende Mensch legitimiert, die Ware einfach wegzuwerfen. Nicht umsonst bestrafe die Polizei in Bangkok Leute, die irgendetwas auf den Boden werfen, mit 100 Franken.
Esther Maag erinnert daran, dass schon immer von kaum überwindbaren Schwierigkeiten geredet wurde, wenn etwas Neues eingeführt werden sollte, man denke nur an die Diskussionen um das Recycling.
Die Erfahrung zeige, dass der Weg einzig über das Portemonnaie führe. Die Verwaltung sei aufgerufen, kreativ zu denken und Lösungen aufzuzeigen. Das Postulat sei zu überweisen.
Gerold Lusser erachtet die Wegwerfmentalität im Fast Food-Bereich als geradezu systemimmanent. Der Landrat stehe in Pflicht und Schuldigkeit überprüfen zu lassen, was sich dagegen tun lasse, statt wiederum die Machbarkeitsklausel als Gegenargument ins Feld zu führen.
Bruno Steiger findet, die korrekten Leute würden schon heute bestraft. Statt einfach von einem unguten Zeichen der Gesellschaft zu reden, müsste die Bau- und Umweltschutzdirektion abklären, welchen Gegenwert zur Beseitigung der Sauereien man einziehen könnte, wenn Spraydosen oder Fast Food-Verpackungen verteuert würden. Beide Vorstösse sollten zur Prüfung überwiesen werden.
Rita Kohlermann hat Max Ribi schon bei der Unterzeichnung des Vorstosses darauf hingewiesen, dass die kantonale Entsorgungsabgabe keine taugliche Problemlösung darstellt. Trotzdem sollten im Rahmen des Massnahmenplans Abfallvermeidung andere Ideen geprüft werden.
Thomi Jourdan hat in seiner kurzen Landratskarriere bereits festgestellt, dass jene Themen, bei denen es um wenig Geld geht, am emotionalsten debattiert werden. Zwar begreife er ein gewisses Unverständnis gegenüber bestimmten Essgewohnheiten, sehe aber als Verursacher, der zur Kasse gebeten werden soll, einzig jenen, der die Ware auf den Boden schmeisst; dieser produziere Strassenunrat. Eine Verpackungsgebühr würde dagegen alle treffen, auch jene, die korrekt entsorgen. Im Übrigen stelle er fest, dass nur ein verschwindend kleiner Anteil an Unrat aus den Fast Food-Ketten stamme, der allergrösste Anteil stamme von den Rauchern, komme aus den Bäckereien oder den Grossverteilern. Zudem würden gerade die Fast Food-Ketten Leute beschäftigen, die den Unrat beseitigen. Geld als Anreiz für Problemlösungen zweifle er inzwischen an.
Daniel Wyss findet es von linker Seite unbegreiflich, dass sie Punkt 3 des Postulates Gibt es andere, erfolgversprechende Lösungsansansätze für die geschilderte Unratproblematik? nicht überweisen will. Eine wirklich gute Lösung bestände natürlich in der Besteuerung der Energie. Daran sollte auch die rechte Seite denken, wenn sie an diesem Wochenende über die Initiative "Energie statt Arbeit besteuern" befinden werde.
Isaac Reber weiss aus eigener Erfahrung, dass Müll im öffentlichen Raum heute wirklich ein Problem darstellt. Als Politiker einfach nichts zu unternehmen, gehe nicht an. Das Postulat mit seiner guten Stossrichtung sei zu überweisen.
RR Elsbeth Schneider bestätigt, dass die zweite Vorlage zur Abfallvermeidung schon bald in den Landrat gelangen wird. Im Rahmen dieser Vorlage werde der Landrat seine Aufträge erteilen und generelle Überlegungen zur Sauberhaltung des öffentlichen Raumes anstellen können. Ein Postulat, das nur den Fast Food-Bereich angehe, sei unnötig.
Max Ribi geht einig mit dem Hinweis, dass die Verunreinigung nicht nur durch die Fast Food-Firmen verursacht wird. Allerdings wäre die Ablehnung des Postulates mit dem Hinweis, das Problem sei zu schwierig, ein völlig falsches Signal nach aussen. Der Landrat habe die Pflicht, dieses öffentliche Ärgernis zu beseitigen.
Heinz Aebi fragt Max Ribi, ob er einverstanden wäre, die beiden ersten Punkte seines Postulates fallen zu lassen, wenn der dritte Punkt überwiesen würde.
Neben dem Fast Food ortet Heinz Aebi in den Trams als weiteres Ärgernis die Gratiszeitungen, die nur schnell durchgeblättert und danach wieder weggeworfen würden.
Max Ribi geht es nach den heute gehörten Gegenargumenten darum, auch die ersten beiden Punkte vertieft überprüfen zu lassen. Vor schwierigen Problemen dürfe man nicht einfach kapitulieren. Er bitte, das Postulat als Ganzes zu überweisen.
RR Elsbeth Schneider antwortet Heinz Aebi, das Problem der Gratiszeitungen habe die BLT gelöst, indem die Firma täglich zweimal eine Equipe durch die Trams schicke, um die Zeitungen einzusammeln und zu entsorgen.
://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulates 2001/299 zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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