Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2001

Nr. 1333

17 2001/073
Postulat von Esther Maag vom 22. März 2001: Aggression im Strassenverkehr

://: Der Rat stimmt der Ueberweisung des Postulats 2001/174 an die Regierung ohne Wortbegehren zu.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1334

18 2001/078
Interpellation von Dölf Brodbeck vom 22. März 2001: Parking-Konzept im Gebiet Brüglingen / St. Jakob. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Andreas Koellreuter beantwortet die von der Interpellation Brodbeck aufgeworfenen Fragen:

Zu 1 (Gibt es ein Parking-Konzept für das St. Jakob-Areal, welches den Anforderungen von Grossanlässen standhält?):

Grundsätzlich hat sich die Situation gegenüber früher nicht verändert. Festgehalten werden muss, dass für das St. Jakob-Areal kein einheitliches bzw. umfassendes Parkierungskonzept besteht. Zwar existieren Einsatzkonzepte der beiden betroffenen Kantonspolizeien, welche aber grösstenteils auf den bereits vor dem Stadionneubau vorhandenen Parkierungsflächen und -konzepten beruhen. Die Einsatzkonzepte werden jeweils koordiniert. Auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft wurden keine zusätzlichen Parkplätze für die Besucher der St. Jakob-Parks geschaffen.

Zu 2 (Falls ja, wie sieht ein solches Konzept in groben Zügen aus?):

Das Parkingkonzept des Kantons basiert auf einem personellen Grosseinsatz der Polizei Basel-Landschaft. Der anfallende Verkehr wird von den Hauptachsen zielgerichtet in verschiedene Parksektoren geleitet. Dabei werden v.a. die vorhandenen Kantonsstrassen als Parkraum genutzt. Nur mit einem enormen personellen Aufwand lässt sich verhindern, dass die ans Stadion angrenzenden Quartiere zu stark belastet werden.

Auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft stehen - mit Ausnahme des bereits seit einigen Jahren bestehenden St. Jakob-Parkings - keine Parkhäuser zu Verfügung. Die Kantonspolizei Basel-Stadt greift grösstenteils auf die vorhandenen Parkhäuser zurück. Die Reitsportanlage Schänzli wird bei Veranstaltungen mit sehr hohem Zuschaueraufkommen vorerst weiter genutzt werden müssen. Festgestellt werden muss, dass die Toleranzschwelle der Bevölkerung in den stadtnahen Gemeinden mit der Inbetriebnahme des neuen Stadions erheblich gesunken ist.

Im Vorfeld von Grossveranstaltungen finden Absprachen zwischen den beiden Polizeicorps statt, um das vorhandene Parkierungspotential möglichst optimal zu nutzen.

Zu 3 (Wer ist für die Parking-Problematik zuständig?):

Im Rahmen des Stadionneubaus wurde aus Sicht des Regierungsrats leider versäumt, ein umfassendes Parkierungskonzept zu realisieren. Die beiden Polizeicorps BS und BL müssen nun versuchen, die Unterlassungssünden durch persönlichen Einsatz zu kompensieren. Die Polizei Basel-Landschaft wurde bei den Planungsarbeiten zu keinem Zeitpunkt miteinbezogen.

Zu 4 (Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat, die bisher nicht gelösten Parking-Probleme kurzfristig, d.h. vor dem ersten OpenAir zu lösen?):

An der Situation hat sich gegenüber früher nichts Wesentliches geändert. Auch im alten Joggeli fanden OpenAir-Konzerte mit bis zu 60'000 Besucherinnen und Besuchern statt. Für das erste OpenAir im neuen Stadion konnte das Parkierungsproblem kurzfristig nur mit einem hohen Personaleinsatz und einem grossen Parkraumangebot auf Haupt- und Nebenstrassen, auf dem Schänzli, auf privaten Geschäftsarealen und in den umliegenden Gemeinden gelöst werden. Die Polizei wird auch in Zukunft das Parkplatzangebot flexibel je nach zu erwartenden Besucherzahlen anpassen und erweitern müssen.

Wie auch den Medien zu entnehmen war, hat die der BUD angegliederte Regionalplanungsstelle beider Basel am 23. November einen Workshop mit allen in irgend einer Art Beteiligten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden Münchenstein, Muttenz und Birsfelden durchgeführt. RR A. Koellreuter dankt bei dieser Gelegenheit dem Bürgerkomitee, welches den Finger auf einen wunden Punkt gelegt habe.

Inzwischen wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, welche bis Ende 2002 ein Gesamtkonzept ausarbeiten soll (Nutzungs- und Betriebskonzept, evtl. Sofortmassnahmen). Die Federführung liegt bei der Regionalplanungsstelle beider Basel. Die Gemeinden wirken mit. Fazit kurz und schlecht: Bevor im St. Jakob ein neues Parkhaus gebaut werden kann, müssen wir mit den schwierigen Verhältnissen umgehen.

Dölf Brodbeck ist mit der Beantwortung der Interpellation zufrieden. Er ist froh, wenn die Problematik im Gebiet Brüglingen/St. Jakob nun angegangen wird und Ende nächstes Jahr ein Gesamtkonzept vorliegen soll. Dass mit den beiden Kantonen, den umliegenden Gemeinden und weiteren Kreisen alle Betroffenen in die Diskussion einbezogen werden, gefällt ihm. Gespannt ist Dölf Brodbeck, welche Massnahmen dann folgen und wer am Schluss in den Sack greifen muss, um das Problem zu lösen...

://: Die Interpellation 2001/078 ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei





Nr. 1335

19 2001/207
Resolution der CVP/EVP-Fraktion vom 6. September 2001: Verwendung von Deformations-Munition

Regierungsrat Andreas Koellreuter erklärt zur vorliegenden Resolution:

Im Frühjahr 2001 gab die KKPKS (Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten) der KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren) eine Empfehlung zur Verwendung von Deformations-Munition ab. Die KKPKS war der Meinung, diese Munition solle flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt werden. Im Mai hat der Vorstand der kant. Justiz- und Polizeidirektoren diese Empfehlung zur Kenntnis genommen und einen Auftrag zur weiteren Abklärung erteilt. Bereits vor diesem Zeitpunkt hatte jedoch der Projektleiter einen Artikel in einer Fachzeitschrift publiziert, welcher vom Magazin FACTS aufgegriffen wurde, was dann dem Anfang vom Ende des Projekts gleichkam.

Weil auch auf eidgenössischer Ebene Vorstösse eingereicht wurden, hat sich der Bund ebenfalls mit der Thematik beschäftigt. Das Bundesamt für Justiz stellt nun fest, der Einsatz von Deformationsmunition sei kriegsvölkerrechtswidrig. RR A. Koellreuter meint dazu, dass auch der Einsatz von Tränengas kriegsvölkerrechtswidrig sei, ein Polizeieinsatz aber nicht einem Krieg gleichgesetzt werden könne.

Die KKJPD hat an ihrer letzten Konferenz anfangs November den Kantonen die Empfehlung erteilt, auf die Einführung der Deformationsmunition zu verzichten. Die Zuständigkeit für die Einführung dieser Munition läge allerdings so oder so weder bei der KKJPD noch bei den kantonalen Polizeidirektoren, sondern bei den Polizeikommandanten.

RR A. Koellreuter bestätigt, dass der Kanton Basel-Landschaft auf den Einsatz von Deformationsmunition verzichten wird, sich jedoch vorbehält, diese wie bis anhin bei Sondereinsätzen zu verwenden. Er verweist dazu auf einen Bundesgerichtsentscheid, welcher diesen Einsatz explizit legitimiert.

Die Situation wird gesamtschweizerisch weiterverfolgt. In verschiedenen deutschen Bundesländern wurde diese Munition bereits eingeführt, was eine Auswertung allfälliger Verletzungen erlauben wird. Für die Polizei wäre eine Einführung sinnvoll gewesen, aufgrund der massiven Widerstände ist damit in den nächsten Jahren aber kaum zu rechnen. RR A. Koellreuter verweist auf eine Bemerkung von Albert Einstein, der auf die Frage, in welchem Land er sterben möchte, die Schweiz nannte - weil dort alles 10 Jahre länger dauert...

Elisabeth Schneider verzichtet auf Erwägungen zu Sinn und Unsinn von Deformationsmunition. Sie freut sich über die Haltung der KKJPD und des Polizeidirektors und geht davon aus, dass Deformationsmunition bei Spezialeinsätzen wie bisher zurückhaltend eingesetzt wird. Die Ziele der Resolution seien mit dieser Stellungnahme erreicht.

://: Die CVP/EVP-Fraktion zieht ihre Resolution zurück.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei





Nr. 1336

20 2001/098
Interpellation von Max Ritter vom 5. April 2001: Tunnelbrände sind gefährlich. Antwort des Regierungsrates


und

Nr. 1337

21 2001/092
Postulat von Hanspeter Frey vom 5. April 2001: Ausbildung für den Einsatz bei Unfällen in Tunnels

Regierungsrat Andreas Koellreuter beantwortet die beiden Vorstösse zusammen:

Bisher ereigneten sich tragische Tunnelunfälle nur im Ausland. Seit dem Grossbrand im Gotthardtunnel vom 24. Oktober 2001 ist auch die Schweiz mit der Bewältigung von solchen Geschehnissen konfrontiert. Bis vor kurzem galt der Gotthardtunnel als einer der sichersten Strassentunnels überhaupt.

Auch der jüngste Grossbrand zeige mit aller Deutlichkeit die grundsätzlichen Probleme eines Brandes in einer relativ engen Röhre auf. Ziel muss weiterhin sein, die unvermeidlichen Restrisiken so klein wie möglich zu halten, weshalb laufend Lehren und Konsequenzen aus solchen Unfällen gezogen werden. Unberechenbar ist und bleibt das Verhalten von Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern.

Zu den Fragen der Interpellation 2001/098:

Zu 1:
Durch die Sanierung des Belchentunnels ändert sich hinsichtlich der von einem Brandausbruch ausgehenden Gefahren nichts Wesentliches, weshalb in der verkehrsführenden Röhre keine zusätzlichen Brandschutzmassnahmen getroffen werden müssen. Die bestehenden Einsatzpläne wurden den während der Sanierungsarbeiten veränderten Gegebenheiten angepasst. Einbezogen wurden dabei auch die Sicherheitsbedürfnisse der Unternehmungen. Die Kader der Einsatzdienste wurden am 14. August 2001 instruiert, eine Erkundung vor Ort erfolgte am 03. September 2001, Dispositive und Einsatzbereitschaft wurden am 18. Oktober 2001 überprüft.

Zu 2:
Das Tiefbauamt Basel-Landschaft liess das Verhalten der Zwischendecke im Brandfall überprüfen. Massgebend für den Belastungsfall ist die freigesetzte Energie und deren Intensität, entsprechend unterschiedlich sind die Auswirkungen im Schadenfall. Die Untersuchungen ergaben, dass die Stabilität der Zwischendecke in der ersten Phase eines Fahrzeugbrandes gewährleistet ist, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Ereignisdienste ist garantiert. Bei langen und sehr starken Bränden kann mit zunehmender Branddauer ein Versagen der Plattenelemente direkt über einem brennenden Fahrzeug nicht ausgeschlossen werden (siehe Gotthard). Zu jenem Zeitpunkt werden sich jedoch im unmittelbaren Brandbereich keine Ueberlebenden mehr befinden. Das Einsatzkonzept sieht vor, dass bei jedem Tunnelbrand ein Ingenieur die Statik der Tragkonstruktion vor Ort beurteilen muss.

Zu 3:
Die Vorstellung, Tunnels seien weniger brandgefährdet, weil sie aus Stein bestehen, beruht auf einem Irrtum. Tatsächlich ist die Brandlast in Tunnels ausserordentlich hoch (brennbare Installationen, Kabel und Leuchten, Fahrzeuge, deren Treibstoff und Ladung). Die grösste Gefahr für den Menschen geht von den Atemgiften des Brandrauchs aus, zweitgrösste Gefahr ist die Hitze. Sowohl Rauch als auch Hitze können sich in Tunnelröhren im Vergleich zu normalen Gebäuden praktisch ungehindert und damit extrem schnell ausbreiten. Das musste auch beim Brand im Gotthard festgestellt werden.

Die Brandbekämpfung im Tunnels wird durch den begrenzten Zugang und die langen Einsatzwege enorm erschwert. Die Chancen auf einen erfolgreichen Rettungseinsatz sind deshalb deutlich geringer als bei Bränden in normalen Gebäuden.

Die Ausbildung der Feuerwehrleute ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Möglichkeiten als gut zu bewerten. Festgestellt werden muss, dass die extrem hohen physischen und psychischen Belastungen mit den heutigen Uebungsmöglichkeiten nicht realitätsnah trainiert werden können. Trotz aller heute vorhandenen technischen Möglichkeiten bleibt es leider unmöglich, jeden Brand erfolgreich zu bekämpfen, weshalb unter ungünstigen Voraussetzungen in allen längeren Tunnels Unglücksfälle mit hohen Opferzahlen möglich bleiben.

Zu 4:
RR A. Koellreuter muss die Frage, ob die Feuerwehrleute die Möglichkeit haben, das Gelernte unter realistischen Einsatzbedingungen zu üben, verneinen: Es sind nur sogenannte «kalte» Uebungen möglich, wenn die Tunnels bei Unterhaltsarbeiten für den Verkehr gesperrt sind. Eine realitätsnahe Belastung kann nicht simuliert werden.

Zu 5:
Das Gefahrenbewusstsein ist im Vergleich zu anderen Ländern in der Schweiz hoch entwickelt, die gegebenen Möglichkeiten der Ausbildung und Vorbereitung werden ausgeschöpft. In vielen Ländern sei das Gefahrenbewusstsein noch gering, weshalb die Feuerwehren auf Unverständnis stossen, wenn sie spezielle Uebungsmöglichkeiten fordern.

RR A. Koellreuter weist darauf hin, dass im Gitterli eine neue Anlage für Führungspersonen eingerichtet wurde, in der Katastrophen am Modell beübt werden können. Die Regierung hat die Anlage letzte Woche besucht. Sollte der Landrat an einer Besichtigung interessiert sein, wäre das - gruppenweise - organisierbar.

Zu 6:
Der technische Standard der Nationalstrassentunnels im Kanton Basel-Landschaft ist im interkantonalen wie im internationalen Vergleich hoch. Die Anlagen sind mit Brandmeldeanlagen ausgerüstet, mit Brandnotbeleuchtungen, Radiobesprechungseinrichtungen, Funkanlagen, Hydrantenleitungen, Ventilationseinrichtungen usw. Daneben bestehen entsprechende Konzepte zur Bewältigung von Ereignissen in Strassentunnels. Die Einsatzplanung wurde unter der Leitung des Amtes für Bevölkerungsschutz erarbeitet.

Zu 7:
Die physikalischen Gegebenheiten von Bränden in längeren Strassentunnels können nicht verändert werden, weshalb auch die Brände in den im Vorstoss genannten Tunnels MontBlanc und Tauern keine neuen Erkenntnisse lieferten. Mit den Unfällen wurden allerdings taktische Planungen bestätigt und bislang nicht erkannte Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt. Konkret haben diese beiden Ereignisse dazu geführt, dass die Einsatzplanungen für die Tunnelbrandbekämpfung überarbeitet wurden. Für jeden Strassentunnel im Kanton liegt nun ein speziell angefertigtes eigenes Dossier vor. Entsprechende Dossiers für die Eisenbahntunnels sind in Arbeit.

Zu 8:
Auch in den umliegenden Kantonen besteht Einigkeit, dass ein entsprechendes Ausbildungszentrum nötig und sinnvoll ist. Der Standort Balsthal/SO wird als vorteilhaft beurteilt.

An dieser Stelle flicht RR A. Koellreuter die Beantwortung der im zweiten Vorstoss aufgeworfenen Fragen ein:

Zum Postulat von Hanspeter Frey 2001/092, Ausbildung für den Einsatz bei Unfällen in Tunnels:

a)
Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) hat der Bundesrat vom ASTRA-Bericht «Tunnel Task Force» vom 23. Mai 2001 zustimmend Kenntnis genommen. Dieser Bericht sieht 30 Mio. Franken zum Bau eines Uebungstunnels vor. Als mögliche Standorte sind Sargans und Balsthal im Gespräch. Die Länge des Tunnels soll 600 - 1000 Meter betragen. Das ASTRA könnte sich auch eine internationale Trägerschaft vorstellen, Italien, Oesterreich und Frankreich hätten bereits Interesse bekundet. Der Schweizerische Feuerwehrverband hat bereits eine Belegungsprognose abgegeben: die Auslastung durch spezialisierte inländische Feuerwehren wird auf 60 % geschätzt.

b)
Als Standort für einen solchen Uebungstunnel erscheint Balsthal ideal. Besonders vorteilhaft fällt ins Gewicht, dass als Vorstufe zu Uebungen in einem Tunnel unbedingt Erfahrungen in einem Brandhaus gesammelt werden müssen. Ein solches Brandhaus besteht in Balsthal bereits, der Tunneleingang könnte unmittelbar daneben zu stehen kommen. Ebenso ist dort die gesamte Infrastruktur - Eisenbahnanschluss, Theoriesäle, Verpflegungsmöglichkeiten und Unterkünfte - bereits vorhanden.

Um optimale Entscheidungsvarianten für einen möglichen Tunnelbau zu schaffen, erwägen die beiden kantonalen Gebäudeversicherungen BL/SO derzeit den Kauf einer zusätzlichen Landparzelle.

c)
Grundsätzlich positiv auf einen Uebungstunnelbau in Balsthal haben neben Solothurn und Basel-Landschaft auch bereits die Feuerwehrinspektoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern und Zürich reagiert. Alle Kantone erkennen einen absoluten Bedarf an solchen Uebungsmöglichkeiten.

Die Regierung beantragt Ueberweisung und gleichzeitige Abschreibung des Postulats 2001/092.

Max Ritter dankt RR A. Koellreuter für diese Beantwortung seiner Interpellation. Seit deren Einreichung haben tragische Ereignisse stattgefunden, welche die Wichtigkeit des Anliegens bestätigen, das Bewusstsein bei den Verantwortlichen ist europaweit gestiegen. Denkbar wäre für Max Ritter auch der Bau von zwei Anlagen (Balsthal/Sargans). Der Auftrag des ASTRA an die beiden Gebäudeversicherungen, bis Ende Januar 2002 eine Machbarkeitsstudie vorzulegen, lässt hoffen, dass zügig realisiert werden kann, was Gegenstand des Vorstosses bildete.

://: Damit ist die Interpellation 2001/098 beantwortet.

Hanspeter Frey erklärt sich auf Anfrage des Landratspräsidenten mit der Ueberweisung und Abschreibung seines Postulats einverstanden:

://: Das Postulat 2001/092 wird überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei





Nr. 1338

Persönliche Erklärung

Vorgängig ihrer Stellungnahme zu den ihre Direktion betreffenden Vorstössen gibt Regierungsrätin Elsbeth Schneider eine persönliche Erklärung ab zur von Heidi Portmann anlässlich der letzten Landratssitzung im Zusammenhang mit der Vorlage 2001/044 Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft aufgeworfenen Frage zur BLT-Werbung:

Selbstverständlich darf bei der BLT nicht für Alkohol und Zigaretten geworben werden. Dies ist im Vertrag mit der Plakatgesellschaft wie folgt festgehalten:

«Reklamen für Alkohol, Rauchwaren und Politik sowie Hängekartons mit problematischem Inhalt oder solche, die gegen die guten Sitten oder die Moral verstossen, dürfen nicht plaziert werden. Die APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft hat das ihr eingeräumte Recht in jeder Beziehung politisch, konfessionell und wirtschaftlich neutral auszuüben.»

Heidi Portmann bedankt sich für diese Erklärung.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei



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