Protokoll der Landratssitzung vom 22. November 2001

Nr. 1322

5 2001/088
Berichte des Regierungsrates vom 27. März 2001 und der Bau- und Planungskommission vom 12. November 2001 sowie der Justiz- und Polizeikommission vom 15. Oktober 2001: Justizzentrum, Muttenz; Erwerbs- und Projektierungsvorlage

Dieter Völlmin legt dar, dass es bei der Erwerbs- und Projektierungsvorlage Justizzentrum Muttenz um einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 2,5 Millionen Franken für den Erwerb einer Parzelle beim Bahnhof Muttenz geht sowie um einen Verpflichtungskredit für die Projektierung bis und mit Baukreditvorlage von gut 1,5 Millionen Franken. Schliesslich soll der Rat auch über den Bedarf und über das vorgeschlagene Konzept eines Justizzentrums entscheiden.
Ungewöhnlich und neu am Projekt ist, dass erstmals Gerichte und Strafvollzug zusammengelegt werden sollen. Ungewöhnlich ist aber auch, dass der Verwaltungsneubau nicht im Kantonshauptort Liestal realisiert werden soll, sondern in Muttenz. Weiter war bisher die Untersuchungs- und Auschaffungshaft bezirksweise gegliedert und nun soll neben den Bezirksgefängnissen noch ein zentrales Gefängnis mit verschiedenen Haftregimes entstehen. Die Einrichtung wird auch Zellen für den Vollzug kurzer Haftstrafen bieten, Zellen sowohl für Männer wie auch für Frauen und zudem sollen, um Synergien zu nutzen, jene Amtsstellen im Gebäude untergebracht werden, die mit dem Gefangenenbetrieb intensive Nutzerbeziehungen pflegen.
Der Bedarf zusätzlicher Räumlichkeiten und einer adäquaten Sicherheit für die Staatsanwaltschaft und das Strafgerichtes sind unbestritten.
Der heutige Zustand des Gefängniswesens im Kanton Basel-Landschaft ist schlicht nicht gesetzeskonform und erfüllt auch die Ansprüche der EMRK nicht in allen Belangen.
Sowohl die Bauinvestitionen wie auch die klar höheren Betriebskosten sind beachtlich.
In der regierungsrätlichen Vorlage waren auch Plätze für die Ausschaffungshaft integriert. Im Verlaufe der Beratungen konnte Basel-Landschaft mit Basel eine Einmietung für 18 Plätze im Bässlergut, vertraglich für vorerst 10 Jahre vereinbart, erreichen. Auf die Kosten wird sich diese Einmietung mit einer Kostenreduktion von wohl etwa 5 Millionen auswirken. Auch die Betriebskosten werden sinken.
Die Beratungen in der Justiz- und Polizeikommission zeigten auf, dass sich die Materie in einer grossen Dynamik bewegt, was heute gilt, ist Morgen nicht mehr gültig. Aus diesem Grunde ist es von eminenter Bedeutung, dass das Konzept flexibel die Entwicklungen der Kriminalität und der Kriminalitätsbekämpfung berücksichtigt.
Letztlich fiel der Entscheid nach langem Ringem einstimmig bei 1 Enthaltung. Eine vernünftigere Lösung lässt sich, so der Präsident, für die eben geborene Koalition der Vernunft kaum vorstellen.

Ernst Thöni gibt folgende zwei Anträge der beiden kleinen Fraktionen bekannt:
1. Die Schweizer Demokraten wünschen, dass in Ziffer 1 auch das BUR erwähnt wird.
2. Die grüne Fraktion beantragt in einem weiteren Punkt, dass für das Projekt ein Energiekonzept geschaffen wird, das einen wegweisenden Einsatz erneuerbarer Energien und den Minergiestandard vorsieht.
Zu diesen beiden Punkten sollen sich die Fraktionssprecher bereits in ihren Eintretensvoten äussern.

Karl Rudin , Mitberichtverfasser der Bau- und Planungskommission, gibt bekannt, die Bau- und Planungskommission sehe im Justizzentrum Muttenz eine Aufwertung des Quartiers. Die Parzelle sei allerdings durch Bahn und Strasse etwas eingeschränkt, was die Erweiterungsmöglichkeiten in Grenzen hält. Die BPK schlägt deshalb vor, mit der Gemeinde Muttenz über eine Abtretung der unmittelbar vor der Parzelle vorbei führenden Strasse zu verhandeln. Gemäss Raumplanungs- und Baugesetz kann der Kanton zur Erfüllung solcher Vorhaben selber kantonale Nutzungspläne erlassen.
Die grosse, vom Präsidenten bereits angesprochene Unsicherheit bedingt das Einplanen von Erweiterungsmöglichkeiten, weshalb die BPK einen entsprechenden Punkt einbrachte.
Wie die JPK ist die BPK der Meinung, dass aufgrund der Änderungen tiefere Investitions- und Betriebskosten resultieren müssen. Allerdings handle es sich bei den Zahlen in der Vorlage noch um Kostenschätzungen mit Abweichungsmöglichkeiten von plus minus 20 Prozent. Dass noch kein klares, einheitliches und mit Basel abgestimmtes Konzept im Bereich der Jugendlichen vorliegt, monierte eine Minderheit der Kommission. In Punkt vier wurde dann aufgenommen, dass in der Baukreditvorlage ein optimiertes Betriebskonzept vorzulegen sei.
Die BPK empfiehlt mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Projektierungs- und Landerwerbskredit zuzustimmen.

Christoph Rudin beantragt namens der SP-Fraktion die Rückweisung der Vorlage an die Regierung.
Zum Bedarf: Die heute Morgen diskutierte, verbesserte Drogenpolitik führte unter anderem dazu, dass überfüllte Gefängnisse der Vergangenheit angehören. Gesamtschweizerisch sind die Belegungszahlen seit 1999 in den Gefängnissen rückläufig.
Die vor dem Abschluss stehende Revision des Strafgesetzbuches hat als Ziel, die Vollzugstage zu reduzieren. Kurze Freiheitsstrafen sollen durch gemeinnützige Arbeit, durch Bussen und electronic monitoring ersetzt werden. Wichtig ist dieser Aspekt, weil kurze Freiheitsstrafen mehr als 80 Prozent sämtlicher Freiheitsstrafen ausmachen. Der Anwendungsbereich der bedingten Freiheitsstrafen soll nach oben, auf zwei oder drei Jahre erweitert werden und auch teilbedingte Strafen sollen möglich werden. Der Bund rechnet, dass nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in der Schweiz pro Jahr 133'000 Vollzugstage eingespart werden können. Für die Planung von Platzkapazitäten in den Gefängnissen sind die vorgesehenen Änderungen somit von grosser Bedeutung. Die Vorlage ignoriert diese Änderungen allerdings vollständig.
Die SP tritt für einen humanen Strafvollzug und eine effiziente Untersuchungshaft ein, Gefängnisse auf Vorrat lehnt sie dagegen ab.
Leider ist das Justizzentrum auch ein Beispiel schlecht funktionierender Partnerschaft. Basel-Stadt plant nämlich ebenfalls ein neues Gefängnis. Immerhin konnten inzwischen Vereinbarungen über die Ausschaffungsplätze mit Basel getroffen werden, und bei den Haftplätzen für Jugendliche - die dafür vorgesehenen Plätze in Basel wurden bis anhin noch nie belegt - laufen die bilateralen Gespräche. Wenn zwei Kantone vor denselben Problemen stehen, sollten sie gemeinsam planen und gemeinsam Lösungen suchen.
Die Raumnot der Gerichte ist seit der Strukturanalyse vor zehn Jahren bestens bekannt und unbestritten. Schon immer war klar, dass die Justizreform räumliche Konsequenzen nach sich ziehen wird. Heute müssen sich das Versicherungsgericht, das Verwaltungsgericht, das Obergericht, das Strafgericht und das Bezirksgericht in zwei Gerichtssäle teilen; in Muttenz hätte allein das Strafgericht drei Gerichtssäle. Wenn das Strafgericht aber nicht mehr am Bahnhofplatz in Liestal residiert, die Bibliothek neue Räumlichkeiten beziehen wird und das Kantonsgericht ins jetzige Gerichtsgebäude einziehen wird, dann muss wiederum für das Bezirksgericht eine Einmietlösung gesucht werden. Gerichte aber sollten - das lehrt die Erfahrung - grundsätzlich in staatlichen Liegenschaften untergebracht sein. Diese Überlegungen beweisen, dass die Raumbedürfnisse der Justiz nach dem Neubau in Muttenz nicht befriedigt sein werden, auf den Raumnotstand der Justiz hätte die SP gerne eine Antwort.
Das Konzept erscheint Christoph Rudin fragwürdig. Wie sechs verschiedene Arten von Häftlingen am selben Ort untergerbacht werden sollen, erscheint weder sinnvoll noch finanzierbar.
Die finanziellen Konsequenzen sind nicht absehbar. Der Bund wird nach Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches Einsparungen machen, die Investitionskosten können ohne weiteres auf 60 Millionen ansteigen und die Betriebskosten zeigen sich sehr vage.
Zusammenfassend ist der Bedarf für ein neues Gefängnis nicht nachgewiesen, der Bedarf der Justiz wird nicht befriedigt und das Konzept lässt wesentliche Fragen offen.

Ernst Thöni bittet die Fraktionssprecher, auch zum Rückweisungsantrag Stellung zu beziehen.

Sabine Pegoraro spricht sich im Namen der FDP für Eintreten und gegen den bereits in der Kommission lange diskutierten und deutlich abgewiesenen Rückweisungsantrag der SP aus.
Zu den Voraussetzungen einer gut funktionierenden Justiz gehören unter anderem stimmige äussere Rahmenbedingungen. Die heutigen Verhältnisse sind unhaltbar. Eine Justiz, auf die Verlass ist, die über Recht und Unrecht urteilt, kann nicht in so prekären Verhältnissen zur Zufriedenheit des Staatswesens operieren.
Die Lösung mit der Konzentration eines grossen Teils des strafrechtlichen Bereichs in Muttenz darf gesamthaft als überzeugend gelten. Liestal wird erkennen, dass die Distanz zwischen dem Hauptort und Muttenz überwin- und machbar ist. Den im Kommissionsbericht erwähnten Vorteilen des Standortes Muttenz schliesst sich die FDP an.
Mit dem Projekt wird der Forderung nach einem Haftkonzept, das den verschiedenen Haftkategorien gerecht wird, Folge geleistet.
Das Strafgericht erhält eigene Gerichtsräume, womit das Problem der mehrwöchigen Prozesse mit hohem Sicherheitsbedarf gelöst ist. Tedenziell werden solche Prozesse künftig eher noch zunehmen.
Die Staatsanwaltschaft gelangt in die räumliche Nähe zum Strafgericht, was effizienteres Zusammenarbeiten ermöglicht.
Die Kosten des Projektes sind hoch, doch werden sie auch dem gestrengen Blick der FIKO ("Argusaugen") standhalten. Die verschiedenen kostenintensiven Haftregimes lassen sich auf keine andere Weise billiger realisieren. Zu Recht wurde festgestellt, dass die Vorlage einen Nachholbedarf erfüllt.
Der Bedarf an Haftplätzen steht in direktem Zusammenhang mit dem Umfang der Bemühungen der Polizei, die Kriminalität zu bekämpfen und die Sicherheit im Kanton zu erhöhen. Wenn die Polizei, wie heute Morgen im Rahmen des Drogenberichtes gefordert, das Recht konsequent umsetzen soll, muss sie auch die geeignete Infrastruktur im Rücken haben.
Die FDP stimmt der Vorlage zu, unterstützt die ergänzenden Anträge der Bau- und Planungskommission, lehnt die von den Schweizer Demokraten gewünschte Verschiebung des BUR nach Muttenz ab, möchte zum jetzigen Zeitpunkt nicht über das von den Grünen geforderte Energiekonzept diskutieren und lehnt den Rückweisungsantrag der SP ab.

Elisabeth Schneider weiss aus eigener Anschauung, dass die Zustände am Gericht in Liestal inzwischen unhaltbar geworden sind. Trotz des kontinuierlichen Ausbaus der personellen Kapazitäten ist die Infrastruktur in Bezug auf die verschiedenen Gerichte dieselbe geblieben. Damit das Kantonsgericht seine Aufgaben wahrnehmen kann, braucht es Platz, der im bisherigen Gerichtsgebäude nicht vorhanden ist. Die Staatsanwaltschaft musste bereits für hohe Mietkosten separat untergebracht werden. Die Zusammenfassung von Strafgericht, Staatsanwaltschaft und Gefängnis zu einem Justizzentrum erscheint aufgrund der engen Beziehungen der Institutionen untereinander geradezu ideal.
Über eine Dezentralisierung der Amtsstellen im Kanton bestehen verschiedene Auffassungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der Situation der Stadt Liestal, die kein Interesse an einem weiteren Verwaltungsbau zeigt. Der Standort Muttenz ist gut evaluiert und gut erreichbar. Eine mögliche Erweiterung in ein paar Jahren ist unbedingt im Auge zu behalten, Reserven müssen einberechnet werden.
Die gefundene Lösung mit den Basler Behörden in Bezug auf das Ausschaffungsgefängnis schafft Raum für die Reserven.
Die Gesamtkosten von rund 50 Millionen sind beträchtlich, ebenso die jährlich wieder kehrenden Folgekosten von rund 7 Millionen Franken. Aufgrund der unzumutbaren räumlichen Verhältnisse in den Gerichten und den Gefängnissen ist die Vorlage - trotz der angespannten finanziellen Situation des Kantons - nach Ansicht der CVP/EVP-Fraktion unbedingt zu unterstützen.

Fredy Gerber stellt sich im Namen der SVP-Fraktion grundsätzlich positiv zum geplanten Justizzentrum in Muttenz. Der Raumbedarf der Gerichte ist unübersehbar. Wenn auch nur eine etwas kleine Reserve für etwaige Erweiterungen vorhanden ist, so betrachtet die Fraktion den Standort Muttenz doch als gut. Das BUR muss nicht zwingend nach Muttenz.
Die SVP stimmt dem Landratsbeschluss in allen Punkten zu und lehnt den Rückweisungsantrag der SP ab.

Bruno Steiger ist im Namen der Schweizer Demokraten der Ansicht, dass die Räumlichkeiten des Strafgerichtes und der Staatsanwaltschaft den heutigen Nutzungsanforderungen nicht mehr genügen und dass das bestehende Angebot an Gefängnisplätzen aufgrund verschiedenartiger Haftregimes eine angemessene Angebotserweiterung bedingt.
Die vorgesehene Realisierung eines kantonalen Justizzentrums am zentral gelegenen und gut erreichbaren Standort Muttenz erscheint sinnvoll. Da mit hohen Kosten verbunden, macht die Nutzung vorhandener Synergien Sinn. Deshalb ist es auch unverständlich, dass die Verwaltung das fremdeingemietete BUR samt SF 3 nicht auch in diesen Komplex einfügen will.
Grundsätzlich aber sind die Schweizer Demokraten für Eintreten.

Isaac Reber stellt nach einem Blick in den Finanzplan fest, dass sich der Kanton das Justizzentrum eigentlich nur auf Pump leisten kann. Bedenken sehen die Grünen beim Konzept nicht zuletzt wegen der Fremdeinmietungen.
Die Zusammenarbeit mit Basel hat inzwischen zu einer Lösung bei den Ausschaffungsplätzen geführt und es zeichnet sich auch eine Lösung für die Jugendarrestplätze mit Basel ab. Der eingeschlagene Weg der Zusammenarbeit muss weiter verfolgt werden. Statt die Vorlage zurückzuweisen, erwarten die Grünen im Verlaufe der weiteren Planung eine ständige Verbesserung und Optimierung des Konzeptes.
Die Grünen fordern, dass das als aufgebläht empfundene Raumkonzept noch einmal überarbeitet, reduziert und gestrafft wird und zwar bevor der Wettbewerb gestartet wird.
Die nun in Basel realisierten Ausschaffungsplätze dürfen nicht zu einer Ausdehnung anderer Bereiche führen, sondern müssen - wie dies auch die Bau- und Planungskommission fordert - ganz klar als Reserven ausgewiesen werden.
Beim an sich guten Standort müsste bedacht werden, dass grundsätzlich alle Bahnhöhe an Transitrouten risikobehaftet sind. Es stellt sich die Frage, wie ein Gefängnis sofort geräumt werden könnte. Wenn das Bauprojekt vorgelegt wird, muss es auch ein Evakuierungskonzept enthalten.
Abschliessend weist Isaac Reber darauf hin, dass die Aspekte der erneuerbaren Energien und das Ziel der Minergiestandards bei diesem Projekt von Beginn an einbezogen werden müssen und deshalb folgende Ziffer 5 aufzunehmen sei:
In die Wettbewerbsgrundlagen ist ein Energiekonzept zu integrieren, welches einen wegweisenden Einsatz erneuerbarer Energien und Minergiestandards vorsieht.

Marc Joset präzisiert aus der Sicht der Bau- und Planungskommission den Rückweisungsantrag von Christoph Rudin mit dem Hinweis, der Rückweisung liege kein grundsätzlicher Widerstand gegen das Zentrum zugrunde, sondern verfolge das Ziel, eine Verbesserung der Vorlage zu erreichen. Bei der Weichenstellung für ein 50 Millionenprojekt müssten auch die noch offenen Fragen des Raumkonzeptes geklärt werden und das Vorhaben müsse sich zu einem echten, partnerschaftlichen Geschäft mit Basel entwickeln.

Christoph Rudin bemerkt an die Adresse von Sabine Pegoraro, viele Abklärungsversprechungen von x-fach aufgeworfenen Problemen seien leider bis heute nicht eingelöst worden.

Sabine Pegoraro entgegnet Marc Joset, das Raumkonzept sei durchaus klar, das Problem mit den Ausschaffungsplätzen gelöst und damit könne beim Antrag der BPK die Ausschaffungshaft gestrichen werden. Bezüglich der Plätze für Jugendliche stehe der Kanton mit Basel in Kontakt.

Dieter Völlmin ist der Auffassung, wer Rückweisung beantrage, sollte auch genau ausdrücken, was er möchte. Man könne zwar monieren, die Haftplätze für Jugendliche seien noch nicht umfassend geklärt, doch sei dabei zu berücksichtigen, dass in der sehr dynamischen Situation Änderungen sehr schnell eintreten können und deshalb eine permanente flexible Anpassung des Konzeptes an die sich verändernden Bedingungen notwendig sei.
Dass die Angaben zu gewissen Positionen noch vage sind, sei bei einem Geschäft, das noch nicht einmal im Stadium eines Vorprojektes sei, völlig normal. Zudem komme das Vorhaben besonders teuer zu stehen, weil mit dem neuen Justizzentrum dem immer wieder geforderten humanen Strafvollzug der Linken entsprochen werde. Beschliesse der Rat nun Rückweisung, so werde der Kanton den gewünschten Anforderungen noch länger nicht genügen.
Mit der Lösung der Ausschaffungshaft und der Diskussion um die Plätze für Jugendliche sei das Geschäft zu einem partnerschaftlichen mit Basel geworden. Bezüglich der U-Haft sei eine partnerschaftliche Zusammenarbeit nur beschränkt möglich, da jeder Kanton für sich U-Haft-Reserven bereit halten müsse.
Dem Antrag der Schweizer Demokraten, die den Einbezug des BUR in das Justizzentrum fordern, hält der Kommissionspräsident entgegen, die Zukunft des BUR sei ungewiss, weil auch der Bund Appetit bekommen habe und gewisse Bereiche selber übernehmen möchte.
Die Auswirkungen der Strafgesetzbuch-Revision habe man in der Planung berücksichtigt, in Zukunft brauche es nicht weniger Gefängnisplätze.
Der Rückweisungsantrag und die Anderungsanträge sollen abgelehnt werden.

Roland Bächtold weist darauf hin, dass es heute bloss um den Projektierungskredit für den Justizpalast gehe. Wenn dieser für notwendig erachtet werde, könne man dem Kredit jetzt zustimmen. Die Baukreditvorlage werde später im Detail zur Debatte stehen.

Elsbeth Schneider bittet den Rat mit grosser Entschiedenheit, dem Rückweisungsantrag nicht Folge zu leisten, weil die Justiz und der Strafvollzug im Kanton aus allen Nähten platze und die Bedarfsfrage abschliessend und seriös geklärt wurde. Die Justiz werde in den nächsten Jahren in Containern arbeiten müssen, ein unhaltbarer, nicht zumutbarer Zustand.
Vergleichbar mit dem Spital, unterstehe auch das Justizzentrum einer rollenden Planung, die sich laufend den ändernden gesetzlichen Grundlagen anpasse.
Die Sicherheitsfrage sei geprüft worden, der Standort Muttenz habe sich nicht als risikobehafteter erwiesen als andere mögliche Standorte.
Auf die Forderung nach Minergiestandards möchte sich die Baudirektorin heute nicht festnageln lassen, weil der Zeitpunkt dafür heute noch zu früh sei. Trotzdem nehme sie natürlich den Wunsch mit und werde alles unternehmen, um nach der Kantonsbibliothek vielleicht ein zweites grosses Projekt in Minergiebauweise vollenden zu können.

://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag von Christoph Rudin ab und beschliesst Eintreten

Landratsbeschluss


Titel und Ingress Kein Wortbegehren

Ziffer 1

Die Schweizer Demokraten beantragen, Ziffer 1 wie folgt abzuändern:
1. Dem Bedarf und Konzept für ein Justizzentrum in Muttenz mit Straf- und Jugendgericht, Staatsanwaltschaft, BUR und Untersuchungshaft und allenfalls Ausschaffungshaft wird zugestimmt.

://: Der Landrat lehnt den Antrag der Schweizer Demokraten ab.

Ziffern 2 bis 4 Kein Wortbegehren

Ziffer 5 neu

Die Fraktion der Grünen stellt den Antrag, folgende Ziffer 5 neu aufzunehmen:
5. In die Wettbewerbsgrundlagen ist ein Energiekonzept zu integrieren, welches einen wegweisenden Einsatz erneuerbarer Energien und Minergiestandards vorsieht.

://: Der Landrat lehnt den Antrag der Grünen mit 34 zu 30 Stimmen ab.

Ziffer 5 Kein Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Landratsbeschluss mit grossem Mehr gegen eine respektable Minderheit zu.


Landratsbeschluss
betreffend Justizzentrum, Muttenz; Erwerbs- und Projektierungsvorlage


Vom 22. November 2001

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Dem Bedarf und Konzept für ein Justizzentrum in Muttenz mit Strafgericht, Staatsanwaltschaft und Untersuchungshaft wird zugestimmt.
2. Dem Erwerb eines Abschnitts von ca. 7'000 m2 der Parzelle 326 in Muttenz von den Schweizerischen Bundesbahnen zu ca. Fr. 2'500'000.-- wird zugestimmt.
3. Zu Lasten des Kontos 2320.503.30-231 wird ein Verpflichtungskredit für die Projektierung bis und mit Baukreditvorlage von Fr. 1'570'000.-- sowie von Fr. 2'500'000.-- für den Landerwerb, total Fr. 4'070'000.-- , bewilligt.
4. Mit der Baukreditvorlage ist ein optimiertes Betriebskonzept vorzulegen und mögliche Erweiterungskapazitäten sind aufzuzeigen.
5. Ziffer 1 und 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1323

10 2001/247
Motion von Madeleine Göschke vom 25. Oktober 2001: Schutz für die Ziegeleigrube Oberwil, ein Biotop von nationaler Bedeutung

RR Elsbeth Schneider-Kenel lehnt die Motion nicht deshalb ab, weil sie als Umweltschutzdirektorin gegen den Naturschutz auftreten möchte, sondern weil sie zusammen mit den Fachleuten vor Ort erkennen konnte, wie sich die Landschaft verändert und sich die Natur zurückholt, was ihr zusteht.
Die Motion verlangt die sofortige Unterschutzstellung und die gleichzeitige Aufhebung der Auffüllung der Grube. Vordergründig verlangt die Motionärin Massnahmen, die durchaus dem Landschaftsschutz entsprechen, sachlich lassen sich die Massnahmen aber auch aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes nicht begründen. Eine sofortige Unterschutzstellung eines Naturprojektes ist dann absolut notwendig, wenn es hochgradig gefährdet wäre. Im Falle des Biotops der Ziegelei Oberwil trifft dies indes nicht zu. Die Schutzabsichten und das Vorgehen sind mit den Besitzern der Ziegelei abgesprochen. Die Gefährdung des Objektes beziehungsweise der Schutzziele ist in der Tatsache begründet, dass kein Material mehr abgebaut wird. Die Verhältnisse haben sich auf natürliche Art und Weise verändert. Die Pionierlebensräume sind inzwischen stark verwachsen, auf dem Boden der Grube hat sich ein kleiner See entwickelt, weil das Eindringen des Grundwassers nicht mehr möglich ist und nicht mehr abgepumpt wird. Nun ist eine Situation entstanden, die massive Eingriffe notwendig machen würde, wenn die Schutzziele erreicht werden sollten. Die Problematik könnte weder durch eine sofortige Unterschutzstellung noch durch die Aufhebung der Verpflichtung zur Grubenauffüllung verändert werden.
Die Ziegelei Oberwil ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Daher wurde der Kanton vom Bund verpflichtet, das Objekt zu sichern und zu erhalten. Nur mit einer massiven künstlichen Umgestaltung der Grube könnten die Schutzziele für die Amphibien wieder erreicht werden. Zudem müsste eine Einrichtung geschaffen werden, die das Grundwasser dauernd abpumpen würde. Der Unterhalt wäre sehr teuer und sehr aufwändig. Für die Grube besteht aus früherer Zeit eine Rekultivierungsverpflichtung, weshalb die Grundeigentümer vom Kanton Entschädigungsforderungen geltend machen könnten, sofern er die Auffüllverpflichtung aufheben würde. Vor einigen Jahren wurden zudem die Grubenböschungen mit Bauschutt stabilisiert. Die Grubenböschungen sind in ihrem heutigen Zustand also nicht mehr naturnah, sondern haben sich völlig verändert. Weil die Grube vollständig umgestaltet werden müsste, stimmte die Umweltschutzdirektion seinerzeit einer begrenzten Aufschüttung zu, allerdings mit der Auflage, das Objekt sei zu schützen, die Amphibienpopulationen dürften nicht gefährdet werden und die Endgestaltung müsse gemäss den Schutzzielen erfolgen.
Sowohl aus sachlichen wie aus finanziellen Gründen kann die Bau- und Umweltschutzdirektion die Motion in der vorliegenden Form nicht übernehmen.

Madeleine Göschke bittet, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und ergänzt, der Vorstoss sei deshalb so dringlich, weil ein grosser Abfallberg mit Autowracks, Eiskästen und Bauschutt das Biotop bedrohe.
Das Postulat verlange die Erhaltung von Tier- und Vogelarten, die vom Aussterben bedroht sind, es gehe also um Nachhaltigkeit, aber auch um die Einhaltung des Gesetzes und eines früheren Landratsbeschlusses zur Ziegelei Oberwil.
Bei diesem Biotop von nationaler Bedeutung handle es sich um ein Thema von öffentlichem Interesse, weshalb es nicht in Ordnung sei, dass das AUE unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Auffüllkonzept mit den Besitzern ausgehandelt habe.
Das Auffüllkonzept gilt als überholt, weil die angelegten Ersatztümpel nur zwei Amphibienarten als Laichgebiete dienen, drei weitere Amphibienarten bedürften des grossen Weihers in der Grube. Der biologische Wert des Biotops bestehe heute nicht nur in den Amphibienlaichplätzen, sondern in dem einmaligen Brutgebiet für Wasser- und Singvögel. Für mehrere dieser Arten stelle die Grube mit ihrem Auenwäldchen der einzige Brutort im Kanton dar. Die Grubenhänge mit ihren verschiedenen Mikroklima-Verhältnissen würden zusätzlich einer Vielfalt seltener Insekten und Pflanzen Lebensraum bieten.
Zur rechtlichen Situation bringt die Postulantin mit § 2 Absatz 2 des kantonalen Natur- und Landschaftschutzgesetzes folgende Präzisierung an:
2 Kanton und Gemeinden wirken dem Aussterben der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt entgegen. Sie schützen deren Lebensräume und Lebensgemeinschaften.
Im Natur und Landschaftsschutzkonzept, das der Landrat 1990 guthiess, steht zudem:
Verzicht auf Auffüllpflicht sowie Schutz der wertvollen Gruben. In der Auflistung ist die Grube der Ziegelei Oberwil namentlich erwähnt. Damit wurde die Auffüllpflicht eigentlich bereits aufgehoben.
Weil das Biotop seit dem Landratsbeschluss von 1990 durch die Ansiedlung extrem seltener Wasser- und Singvögel enorm an Wert gewonnen hat, sollte es durch unabhängige Fachleute neu beurteilt werden. Der einmalige Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten sollte im Sinne der Nachhaltigkeit für künftige Generationen erhalten bleiben, auch wenn dies nicht gratis zu haben sei. Wer das Biotop mit seinem Weiher, der Tier- und Pflanzenwelt, dem Schilfbestand und dem Auenwäldchen kenne, werde es als kleines Wunder wahrnehmen. Im Landrat hoffe sie nun auf ein grosses Wunder.

Jacqueline Halder bedankt sich bei Madeleine Göschke für ihren Einsatz zugunsten des Biotops in der Ziegelei Oberwil und unterstützt auch die Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat.
Die Natur habe sich das Gebiet in der stillgelegten Grube zurück erobert, sie präsentiere sich heute als landschaftlich wunderbarer, wertvoller Kleinod am Rand eines Siedlungsgebietes.
Als Lebensraum für seltene Amphibien wie der Kreuzkröte ist die Grube in das Inventar der Amphibienlaichstandorte von nationaler Bedeutung aufgenommen worden. Die inzwischen erfolgte Entwicklung der Natur habe für weitere Tierarten einen neuen Lebensraum geschaffen, insbesondere hätten sich seltene Vögel eingefunden und Wasservögel hielten Rast auf ihrem Flug in den Süden. Sowohl Ornithologen wie Amphibienkenner würden sich für den Erhalt des Biotops einsetzen. Allerdings sei der Erhalt der Kreuzkrötenpopulation vom weiteren Abbau der Grube oder aber von massiven Geländebewegungen abhängig.
Die Anwendung verschiedener Gesetzesparagraphen würde es ermöglichen, Lebensräume wie das Biotop der Ziegelei Oberwil mit entsprechender Pflege zu erhalten. Die bekannten Fehler der Ziegelei Allschwil sollten nicht wiederholt werden. In Oberwil sei noch alles offen, weshalb die SP die Regierung auffordert zu prüfen, wie die Grube im jetzigen Zustand erhalten, der Amphibienlaichstandort gesichert und auf die Auffüllung verzichtet werden kann.

Paul Schär , der die Situation nicht vor Ort überprüft hat, meldet sich als Stellvertreter von Rita Kohlermann zu Wort. Die FDP kam zum Schluss, der Vorstoss sei nicht zu unterstützen. Der Kontakt mit den sehr grosses Verständnis für Naturschutz aufbringenden Eigentümern sei gut, der Kanton suche mit ihnen nach Lösungen, die allen gerecht werden. Der Kanton, dem es bekanntlich ständig an Inertstoffdeponien mangele, könnte zumindest einen Teil der Grube als Inertstoffdeponie nutzen und gleichzeitig Naturschutz betreiben.

Hanspeter Ryser , mit dem Areal bestens vertraut, erinnert daran, dass die Ziegelei bis vor zehn Jahren in Produktion war. Danach wurde das Material in die Ziegelei Laufen abtransportiert. Schon damals wurde mit genauen Abbauplänen dem Amphibienschutz Rechnung getragen. Allerdings könne nicht gleichzeitig Amphibien- und Vogelschutz betrieben werden, das einen fresse natürlicherweise das andere.
Von Bedeutung sei auch, dass die Eigentümer mit dem Auffüllen der Ziegelei Geld verdienen möchten, weshalb in Zusammenarbeit zwischen Kanton, Eigentümern und Gemeinde künstliche Weiher angelegt wurden, damit die Amphibien ihren Lebensraum behalten können. Das Bild auf der Rückseite des Vorstosses repräsentiere allerdings nicht die Wirklichkeit, der Weiher habe eine Tiefe von vielleicht 50 Zentimetern und in niederschlagsarmen Perioden bleibe die Grube trocken.
Auch die Rechtssicherheit sei zu gewährleisten, die mit den Betreibern abgeschlossenen Verträge dürften nicht einfach über den Haufen geworfen werden.
Ein Teil des Areals befinde sich in der Gewerbezone und ein weiterer in der Abbauzone der Ziegelei. Eines Tages sollte das Ziegeleiareal in die Wohnzone umgezont werden. Noch nicht realisiert wurde diese Umzonung wegen der Hauskatzen, die, so wird gesagt, das Biotop gefährden könnten.

Thomi Jourdan nimmt zur Kenntnis, dass es sich beim Biotop von Oberwil um eine grandiose Naturanlage handelt, und dass die erwünschte Wiederinstandstellung relativ kostspielig wäre. An Varianten biete sich zum einen die Aufschüttung und damit die Opferung der Natur an und zum zweiten die Durchsetzung des Naturschutzes, koste es, was es wolle. Diesen beiden krassen Varianten sollte eine pragmatische zur Seite gestellt werden - und zwar im Wissen, dass keine Seite für sich das Optimum reklamieren kann.
Die Idee der Umwandlung in ein Postulat möge verlockend sein, doch dürfte dieser Schritt nicht enorm viel Neues eintragen. Auch ein Postulat bedeute nicht zwingend, dass eine externe Expertengruppe einzusetzen sei, sondern dass bloss, wie von der Umweltschutzdirektorin ausführlich und glaubwürdig dargestellt, ein weiteres Mal zu berichten wäre.
Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich, zwar nicht einstimmig, aber mehrheitlich für die Ablehnung des Vorstosses aus und begrüsst den vom AUE eingeschlagenen Weg.

Alfred Zimmermann weist darauf hin, dass mit dem Postulat nur eine Neubeurteilung der sich wandelnden Situation verlangt wird. Gerade vor dem Hintergrund des offenbar sehr aufgeschlossen reagierenden Eigentümers könnten die Verhandlungen zur Neubeurteilung doch noch einmal aufgenommen werden. Die Fraktion der Grünen würde das Resultat dieser Verhandlungen auch dann akzeptieren, wenn sie wiederum dasselbe Ergebnis zu Tage fördern sollten. Wenn die Umweltdirektorin von sich aus das Postulat entgegennähme, wäre eine Ratsmehrheit sicherlich zu gewinnen.

Sabine Stöcklin begründet das Fehlen der SP auf der Liste der Unterzeichnerinnen mit dem Hinweis, sie habe sich zuerst aus formalen Gründen nicht mit dem Anliegen einverstanden erklären können und später auch aus sachlichen. Die Naturschutzfachstelle des Kantons habe gut argumentiert und sie überzeugt, dass der nun entstandene Weiher den Amphibienarten sogar schade.
Tatsächlich habe sich in der Grube eben einiges verändert und nun schlage die normative Kraft des Faktischen halt zu.
Eine Neubeurteilung sei jetzt aber vor dem Hintergrund des sich schnell wandelnden Biotops, der sich heute als wirklicher Kleinod zeige, zu befürworten. Das Postulat soll im Namen der SP überwiesen werden.

Madeleine Göschke betont, alle Fachleute seien sich einig, dass keine Konkurrenzsituation herrsche, das Gebiet sei gross genug und trockne nie aus. Die Grube sei zudem Brutplatz für fünf seltene, vom Aussterben bedrohte Vogelarten.

RR Elsbeth Schneider-Kenel , die das Begehren an sich gerne aufnehmen würde, hält fest, die aktuellen Angaben der Fachleute würden tatsächlich den neuesten Stand wiedergeben. Würde die Grube tel quel erhalten, so kämen Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe auf den Kanton zu.

Jacqueline Halder möchte die Diskussion nicht allein auf die Amphibien reduzieren, auch viele, auf diesem Areal brütende Vogelarten seien bedroht. § 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes schreibe das Erhalten auch der Tierarten vor. Niemand beantworte, was mit diesen Vogelarten geschehe, wenn die Grube aufgefüllt werden sollte.

RR Elsbeth Schneider kann nur wünschen, dass die bedrohten Vogelarten in der Nachbarschaft wieder Brutplätze finden, garantieren kann sie das nicht.

://: Der Landrat spricht sich mit 40 zu 26 Stimmen gegen Überweisen des Postulates von Madeleine Göschke aus.

Ernst Thöni beschliesst die Landratssitzung um 17.00 Uhr und wünscht gute Heimkehr.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei


Die nächste Landratssitzung findet statt am 29. November 2001


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