Protokoll der Landratssitzung vom 22. November 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 22. November 2001 |
Nr. 1313
9
2001/281
Fragestunde
6. Roland Plattner: Landratssitzungen und Sicherheitsdispositiv
Nach den erschütternden Ereignissen in Zug haben Regierungsrat und Kantonspolizei sehr rasch ein Sicherheitsdispositiv errichtet, welches äusserlich unter anderem an der Polizeipräsenz anlässlich von Landratssitzungen erkennbar ist. Diese Reaktionsweise ist als angemessene Massnahme der "ersten Stunde" zu beurteilen und war geeignet, ein Gefühl von subjektiver und teilweise objektiver Sicherheit zu vermitteln. Es stellen sich im Zusammenhang mit einer allfälligen Aufrechterhaltung dieser Massnahme im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips folgende
Fragen:
1. Welche Bedeutung kommt der Polizeipräsenz im Rahmen des angeordneten Sicherheitsdispositivs zu?
2. Wie lange gedenkt der Regierungsrat, die Polizeipräsenz aufrecht zu erhalten?
3. Welche weiter- bzw. tiefergehenden Massnahmen hat der Regierungsrat in die Wege geleitet, um präventiv die Eintritts-Wahrscheinlichkeit ähnlicher Ereignisse zu reduzieren (Einsetzung einer Task Force für Konzeptarbeiten, Verhinderung des Entstehens von Gewaltbereitschaft, Schulung/Organisation von administrativen Abläufen im Umgang mit komplexen Kunden-Situationen)?
Zu Frage 1
Regierungsrat
Andreas Koellreuter
geht es vor allem darum, die möglichen Bedrohungen durch problem- und personenfixierte Einzeltäter oder Tätergruppen gegen das Parlament und die Regierung im Plenum frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Deshalb erfasst die Polizei Basel-Landschaft und die Landeskanzlei im Regierungsgebäude mit einer Zutrittskontrolle die Parlamentsmitglieder, Medienschaffenden, Besucher und Dritte. Entsprechend werden diese Personen zu den Landratssitzungen zugelassen oder allenfalls weg gewiesen.
Zu Frage 2
In Absprache mit dem Landratspräsidenten und dem Büro des Landrates wird die vorsorgliche Polizeipräsenz bis auf weiteres aufrecht erhalten. Die Ratskonferenz des Landrates wird sich an ihrer Sitzung vom 29.11.2001 eingehend mit der Angelegenheit auseinander setzen.
Der Landratspräsident, bzw. der Landrat, müsse schlussendlich über die Sicherheitsvorkehren im Landratssaal, in Zusammenarbeit mit der Polizei, selber befinden.
Zu Frage 3
Unmittelbar nach der erschütternden Bluttat in Zug hat der Regierungsrat den Polizeikommandanten und die Kantonsarchitektin beauftragt, ein Konzept betreffend Behördensicherheit auszuarbeiten. Dieses liegt bereits seit einiger Zeit vor und wurde seitens des Regierungsrates zustimmend zur Kenntnis genommen.
Es umfasst die teilweise bereits realisierten Massnahmen und enthält Grundlagen zur Durchführung einer Sicherheitsanalyse bei den Gerichten und innerhalb der Kantonalen Verwaltung.
Das Konzept umschreibt die möglichen Bedrohungsformen und es wird darin aufgezeigt, welche präventiven und repressiven Massnahmen in Frage kommen.
Der Regierungsrat hat die Direktionssekretärenkonferenz beauftragt, die Sicherheitslage der Kantonalen Verwaltung zu analysieren und dem Regierungsrat bis zum 30. April 2002 eine Detailanalyse und ein Massnahmenpaket zu unterbreiten. Die Direktionssekretärenkonferenz wird in dieser Aufgabe unterstützt durch die Leitung des Hochbauamtes und die Polizei des Kantons Basel-Landschaft.
Sie wird dem Regierungsrat bis Ende 2001 einen Zwischenbericht vorlegen.
Gerichte und Ombudsmann wurden dazu eingeladen, das Konzept Behördensicherheit innerhalb ihrer Bereiche ebenfalls umzusetzen und die Arbeiten mit der Direktionssekretärenkonferenz zu koordinieren.
Zur Fortsetzung der Fragestunde
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 1314
2001/283
Motion von Roland Laube vom 22. November 2001: Kinderabzug vom Steuerbetrag
Nr. 1315
2001/284
Postulat von Romy Anderegg vom 22. November 2001: Förderung und Anerkennung der freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeit im Kanton Basel-Landschaft
Nr. 1316
2001/285
Interpellation von Max Ribi vom 22. November 2001: Wer entzieht sich der Justiz?
Nr. 1317
2001/286
Interpellation von Juliana Nufer vom 22. November 2001: Neue BUWAL-Richtlinie: "Schlacken aus KVAs müssen entschrottet werden"
Nr. 1318
2001/287
Interpellation von Remo Franz vom 22. November 2001: Gibt es überhaupt noch eine Wirtschaftspolitik?
Zu allen Vorstössen kein Wortbegehren
Schluss der Sitzung: 11.55 Uhr
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Landratspräsident Ernst Thöni begrüsst zur Nachmittagssitzung.
Nr. 1319
Überweisungen des Büros
Landratspräsident Ernst Thöni gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
2001/280
Bericht des Regierungsrates vom 13. November 2001: Förderung des Obstbaues im Baselbiet; an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1320
9 2001/281 Fragestunde
1. Eugen Tanner: Steuereingänge 2001
Die Staatssteuern pro 2001 waren am 30. September 2001 fällig. Aufgrund der Umstellung auf die einjährige Veranlagungsperiode können die auf dem Einkommen 2001 basierenden Steuerrechnung frühestens ab Frühjahr 2002 gestellt werden. Allfällige Vorausrechnungen basieren noch auf den Einkommen 1997/98.
Fragen:
1. Wie hoch (in %) - bezogen auf die Budget-Werte - sind die bis zum Fälligkeitstermin eingegangenen Steuerzahlungen der Natürlichen Personen?
2. Entspricht dieser Wert den Zahlungseingängen früherer Jahre? In welchem Rahmen bewegen sich allfällige Abweichungen?
3. Haben sich die Vorkehrungen und Hilfestellungen zugunsten der Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Umstellung bewährt resp. waren sie ausreichend? Sind für das Steuerjahr 2002 zusätzliche Massnahmen vorgesehen/nötig?
RR Adrian Ballmer zu Frage 1:
Zahlungseingänge Staatssteuer von Januar bis September der folgenden Jahre:
2001: 704,3 Millionen Franken
1999: 671,7 Millionen Franken
1997: 601,3 Millionen Franken
Bei diesen Jahreszahlungen handelt es sich um alle noch offenen Zahlungen. Zudem ist zu beachten, dass es sich um Zahlungen sowohl der natürlichen wie der juristischen Personen handelt, aus EDV-Gründen ist eine Aufteilung zur Zeit nicht möglich. Bewusst wurden die ungeraden Jahre '97 und '99 dem Jahre 01 gegenübergestellt, weil in der früher gültigen zweijährigen Veranlagung die Steuereingänge der geraden und ungeraden Jahre stark voneinander abwichen. Der Vergleich mit den ungeraden Jahren ist somit repräsentativer.
Zwischen Januar und September der Jahre '01, '99 und '97 sind - nur für das betreffende Steuerjahr- folgende Steuereingänge der natürlichen und juristischen Personen zu verzeichnen:
2001: 578,7 Millionen Franken
1999: 564,5 Millionen Franken
1997: 500,7 Millionen Franken
Zu Frage 2: Die Abweichung zwischen den Jahren 1997 und 1999 beträgt 70,4 Millionen und zwischen 1999 und 2001 beträgt die Differenz 32,6 Millionen Franken.
Schaut man nur die Einzahlungen für das betreffende Steuerjahr an, so zeigt sich zwischen 1997 und 1999 eine Differenz von 63,8 Millionen und zwischen 1999 und 2001 eine Abweichung von 14,2 Millionen Franken.
Zu Frage 3: Als Folge des Übergangs wurden nicht alle früheren Informationen benötigt, weshalb die Steuererklärung 2001A und die Wegleitung wesentlich vereinfacht wurden. Die Steuerverwaltung beschränkte sich darauf, nur die unbedingt erforderlichen Angaben einzuverlangen.
Der Wechsel zur einjährigen Gegenwartsbemessung per 1. 1. 2001 hatte auch Auswirkungen auf den Bezug der Steuern. Die definitive Rechnungsstellung der Staatssteuer 2001 kann erst nach Ablauf der Steuerperiode erfolgen. Die Schlussrechnung des Jahres 2001 erfolgt mit der Veranlagung der Steuererklärung 2001B, die bis Ende März 2002 eingereicht werden muss. Weil die Staatssteuer 2001 aber bereits am 30. September zur Zahlung fällig ist, ist ein provisorischer Bezug der Steuern 2001 nötig. Die Steuerverwaltung hat diesem Sachverhalt wie folgt Rechnung getragen: Mit der Vorausrechnung 2001, die auf der Veranlagung der Bemessungsjahre 1997 und 1998 basiert, haben alle Steuerpflichtigen eine Anleitung zur Erstellung des Steuerbudgets erhalten. Mit dieser Anleitung bot man den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, den ungefähren Steuerbetrag für das Jahr 2001 auf einfache Weise zu ermitteln. Die Vorausrechnung 2001 enthielt ein Formular, mit dem man eine Vorausversion für das Steuerjahr 2001 erstellen konnte. Damit konnte man aufgrund der aktuellen Daten die mutmassliche Steuerschuld genauer berechnen. Eine solche Vorausversion wurde an rund 11'000 Steuerpflichtige verschickt. Als weitere Möglichkeit wurde ein Steuerberechnungsprogramm ins Internet gestellt. In der Veranlagungswegleitung zur Steuererklärung 2001A und im Merkblatt wurde auf die Änderungen aufmerksam gemacht.
Mit dem gewählten Vorgehen beabsichtigte die Steuerverwaltung, den Kundinnen und Kunden eine sachgerechte Information zu bieten. Auch in der Wegleitung zur Steuererklärung 2001B, die im Januar 2002 verschickt wird, sind die entsprechenden Hinweise bezüglich des provisorischen Bezugs für die Steuer 2002 enthalten.
Mit diesen Massnahmen sollte gewährleistet sein, dass sich der Steuerpflichtige allmählich an den permanenten provisorischen Bezug der Staats- und Gemeindesteuern gewöhnt.
Eugen Tanner bedankt sich für die umfassenden Informationen und ergänzt, seine in der Gemeinde zu beobachtende Sorge gehe dahin, dass es für die Steuerpflichtigen immer schwieriger werde, die tatsächlich anfallenden Steuerbeträge zu berechnen.
2. Karl Rudin: Steuerveranlagung und -einzug durch den Kanton
Mehrere Gemeinden im Kanton müssen in nächster Zeit ihre EDV erneuern. Dabei stellt sich auch die Frage, sollen die Gemeinden die Steuerveranlagung und/oder den Steuereinzug selber tätigen oder sollen sie diese Aufgabe an den Kanton abgeben. Der Kanton bietet heute diese Dienstleistung sehr kostengünstig an. Gemäss dem Leiter des Amtes für Informatik sollen solche Dienstleistungen seitens des Kantons kostendeckend erfolgen. Nun investiert auch der Kanton beträchtlich in seine EDV.
Fragen:
1. Wird die Dienstleistung "Steuerveranlagung und -einzug" den Gemeinden heute kostendeckend verrechnet ?
2. Wird der Kanton diese Dienstleistung auch in Zukunft zu diesem günstigen Preis anbieten ?
3. Wenn nein, in welcher Zeitspanne ist eine Erhöhung geplant und in welcher Grössenordnung wird sich dieser Preis bewegen ?
4. Welches Ziel verfolgt der Regierungsrat ? Will er diese Dienstleistung für möglichst viele Gemeinden übernehmen oder findet er es sinnvoller, wenn die Gemeinden die Steuerveranlagung und den -einzug selber durchführen.
RR Adrian Ballmer zu Frage 1: Die Höhe der Steuerveranlagungsentschädigung wird zur Zeit mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden diskutiert. Pro Veranlagung wird 30 Franken berechnet. Die Veranlagungsentschädigung der Gemeinden an den Kanton beträgt in etwa 800'000 Franken jährlich. Die kantonale Steuerverwaltung setzt 10 MitarbeiterInnen für diese Arbeiten ein, was zeigt, dass die Kosten der Verwaltung durch die Entschädigung nicht mehr voll abgedeckt werden.
Für die Laufentaler Gemeinden hat der Kanton den Bezug der Gemeindesteuern übernommen und dafür einen Freundschaftspreis von 10 Franken pro Steuerpflichtigen und Jahr belastet. Weitere Gemeinden wollten diese Dienstleistung auch in Anspruch nehmen, was den Kanton veranlasste, den Betrag auf 20 Franken zu erhöhen. Heute wird der Gemeindesteuerbezug für etwa 20'000 Steuerpflichtige durch den Kanton vollzogen. 250 Stellenprozente bewältigen diese Arbeit. Damit deckt die Bezugsentschädigung von 400'000 Franken die Personal-, Papier- und Portikosten ab. Nicht abgedeckt sind Informatik- und Raumkosten.
Zu den Fragen 2 und 3: Die Veranlagungsentschädigung wird aufgrund der Erfahrungen mit der einjährigen Veranlagungsperiode überprüft und nötigenfalls angepasst.
Für jene Gemeinden, die den Gemeindesteuerbezug an den Kanton übergeben haben, bleibt die Bezugsentschädigung bis zur Einführung einer neuen EDV-Lösung gleich. Der neue Steuerbezug ist für den 1. 1. 2004 geplant. Über die dannzumalige Bezugsentschädigung kann zur Zeit noch nichts ausgesagt werden.
Zu Frage 4: Die dezentrale Veranlagung der unselbständig erwerbenden Steuerpflichtigen - soweit aufgrund der Gemeindegrösse sinnvoll - ist ein Ziel, das der Kanton verfolgt; zudem sollen Staats- und Gemeindesteuer mit einer Rechnung bezogen werden, wobei die Gemeinden die Möglichkeit haben sollen, die Bezugsadministration für alle Steuern selber zu erledigen. Ziele sind Kundenfreundlichkeit und Transparenz. Die Steuerpflichtigen haben eine Ansprechstelle, entweder das Gemeindesteueramt oder die kantonale Steuerverwaltung.
P.S. Der Kanton Basel-Landschaft fungiert - laut "Annabelle für Jungmanager" (Bilanz) im Rating der Steuerverwaltung im oberen Drittel.
Karl Rudin bedankt sich und erklärt sich von der Auskunftserteilung befriedigt.
3. Paul Schär: Sanierung Brücke Angenstein Gemeinde Duggingen
Die Brücke Angenstein stellt die Verbindung aus Richtung Aesch nach Duggingen und Richtung Seewen / Bretzwil sicher.
Aus Sicherheitsgründen wird die Brücke zur Zeit saniert. Dieser Zustand wirkt sich - wenn auch zeitlich begrenzt - nachteilig auf die Gemeinde Duggingen aus:
- Der Durchgangsverkehr aus Richtung Aesch respektive Seewen/Bretzwil ist nur erschwert möglich.
- Nachteile für einige KMU`s sind die Folge.
- Die Bauzeit der 1. Etappe dauert noch bis ca. Weihnachten, dann folgt die 2. Etappe.
- Die jetzige Umfahrung von Duggingen in Richtung Nord ist nicht optimal und wird bei winterlichen Wetterverhältnissen problematisch.
Fragen:
1. Teilt der Regierungsrat die obenerwähnten Bedenken?
2. Könnte die Bauzeit für die 2. Etappe um 2-3 Monate verkürzt werden, um die Umfahrung via Grellingen auf das absolut zeitliche Minimum zu reduzieren?
RR Elsbeth Schneider-Kenel zu Frage 1: Sowohl für die Gemeinde Duggingen wie auch für die VerkehrsteilnehmerInnen ist die Situation unangenehm. In einer ersten Bauetappe wird die Birsbrücke erneuert. Da die Brücke unter Denkmalschutz steht, dauern die Feinarbeit bedingenden Renovationsarbeiten etwas länger.
Im nächsten Jahr wird die Strasse in einer zweiten Bauetappe, ausgehend von der Brücke Richtung Duggingen im Bereich des Felsens, erneuert und verbreitert.
Der Durchgangsverkehr von Aesch nach Duggingen und Richtung Seewen Bretzwil ist über die Kantonsstrasse via Grellingen möglich und entsprechend ausgeschildert. Für die EinwohnerInnen und die KMU von Duggingen bedeutet dies einen Umweg von 6 Kilometern. Die Gemeinde Duggingen hat inzwischen - entgegen dem Umleitungskonzept der BUD - im Bereich Angenstein die Durchfahrt über den Flurweg frei gegeben. Die Bauzeit für die heikle und aufwändige Brückeninstandsetzung dauert noch bis Weihnachten. Anschliessend wird die Brücke und die Aeschstrasse für den Verkehr frei gegeben.
Die vom Kanton signalisierte Umleitung via Grellingen darf aus Sicht der Verkehrssicherheit als sehr gut bezeichnet werden.
In der eigentlichen Winterperiode ist nicht mit Behinderungen zu rechnen.
Zu Frage 2: Die Arbeiten für die zweite Bauetappe befinden sich zur Zeit in der Submission. Hauptvergabekriterium ist die Bauzeit. Die Forderung nach möglichst kurzer Bauzeit wird mit einem Bonus-/ Malus-System unterstrichen. Die gesamte Bauzeit der zweiten Etappe dürfte etwa vier Monate betragen, eventuell kann sie aufgrund der Offerteingaben noch etwas verkürzt werden.
Paul Schär zeigt sich von der Beantwortung befriedigt.
4. Madeleine Göschke-Chiquet: Verkehrssituation im Leimental
An der Podiumsdiskussion vom 5.2.2001 in Therwil zum Thema Verkehrssituation im Leimental hatte sich unsere Regierungsrätin klar für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ausgesprochen und ebenso klar gegen die Süd-Umfahrung. Regierungsrätin Elsbeth Schneider sagte damals, solange sie im Baudepartement etwas zu sagen hätte, werde es diese Strasse nicht einmal in Plänen geben, so stand es in der Zeitung. Doch nun war am 14. November in der bz zu lesen, dass die Baudirektorinnen von Baselland und Baselstadt eine Studie für eine Leimental- Autobahn Süd-Umfahrung in Auftrag gegeben haben.
Fragen:
1. Was sind die Gründe des Regierungsrates für diesen Meinungswechsel nach nur 9 Monaten?
2. Weshalb wurde nicht als Erstes die S-Bahn-Studie in Auftrag gegeben?
3. Wurde unsere Regierung vom Basler Regierungsrat unter Druck gesetzt?
RR Elsbeth Schneider-Kenel zu Frage 1: Die Südumfahrung ist als Teil eines langfristigen Gesamtkonzepts gedacht. Im Februar 2001 erklärte ich, so lange ich die Planung mitbestimmen könne, werde es keine Planung Südumfahrung geben. Damit meinte ich selbstverständlich nicht die Richtplanung, welche langfristig - über Generationen - angegangen wird und auch eine mögliche Linienführung enthalten muss. Die Richtplanung soll für beide Optionen sowohl für jene des motorisierten wie für jene des öffentlichen Verkehrs eine Lösung enthalten. Ob und wenn ja wann eine Südumfahrung realisiert wird, kann heute nicht gesagt werden.
Zu Frage 2: Der Grund für die Studie ist der von Basel bis an die Grenze realisierte Zubringer Allschwil, von dem der Kanton wissen muss, wie er ihn "abnehmen" soll. Die Bedeutung des Zubringers wird mit der Fertigstellung der Nordtangente steigen. Dieselbe Studie will der Kanton auch für den öffentlichen Verkehr erstellen. Unter Druck lässt sich die Regierung selbstverständlich nicht stellen.
Madeleine Göschke bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.
5. Max Ritter: Tunnelsicherheit
Eine kürzlich erfolgte Alarmübung im Belchentunnel zeigte, dass die beiden zuständigen Stützpunktfeuerwehren Sissach und Olten, je rund 20 Minuten bis zum Eintreffen vor Ort benötigen.
Ernstfallereignis
Die Erfahrung zeigt, dass es bereits nach einer Zeit von 5 - 10 Minuten zu einem Vollbrand kommen kann. Dabei entstehen Temperaturen bis zu 1'000 o C. Die Rauchentwicklung ist extrem.
Vorbeugende Brandschutzmassnahmen
Massnahmen, welche im Ernstfall die Sicherheit der Tunnelbenutzer und die Leistungsfähigkeit der Lösch- und Rettungsdienste erhöhen können, sind folgende:
Sprinkler-Sprühanlagen.
Bereits wurden in der Schweiz erfolgreiche Versuche durchgeführt.
Frage:
Ist der Regierungsrat bereit, für die BL-Strassentunnel den Einbau solcher Anlagen zu prüfen?
RR Elsbeth Schneider unterstützt nach wie vor sämtliche Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit in Strassentunnels. Allerdings ist es Angelegenheit des Bundes als Oberaufsichtsbehörde, einheitliche Ausrüstungsstandards für das gesamte Nationalstrassennetz zu erreichen. Der Bund ist im Nationalstrassenbau auch Genehmigungsinstanz. Die Idee der Sprinkleranlagen ist sowohl im Bundesamt für Strassen als auch im Tiefbauamt bekannt und in Diskussion. Allerdings weist das Bundesamt für Strassen in einem Schreiben vom 17. September dieses Jahres auf Folgendes hin: Unter Abwägung aller Gesichtspunkte beispielsweise hoher Verschmutzungsgrad, Frost, Korrosion, Unterhalt etc. insbesondere der Sicherheitsziele soll in Absprache unter den Alpenländern und im Einklang mit AIPCR (Weltstrassenverband) sowie der UNO-Expertengruppe auf die Installation fester Löschsysteme vorläufig verzichtet werden. Im Übrigen darf selbstverständlich nicht jeder Brand mit Wasser gelöscht werden.
Sobald der richtige Zeitpunkt gekommen ist, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion auch die richtigen Anträge stellen.
Max Ritter bedankt sich für die Antwort und ergänzt als Information, in einem Brief der Astra vom 20. November 2001 stehe, die Gebäudeversicherungen der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft seien beauftragt worden, eine Machbarkeitsstudie für einen Übungstunnel in Basthal zu erstellen, in dem gelernt werden könnte, wie Tunnelbrände zu löschen sind.
Mitteilung des Präsidenten
Ernst Thöni ist im Anschluss an die Debatte über den Sucht- und Drogenbericht gebeten worden, auch bei den MedienvertreterInnen darauf hinzuwirken, dass sie das Rauchen im Landratssaal unterlassen und sich - wie die rauchenden Landrätinnen und Landräte - zur Pflege der Nikotinsucht in die Cafeteria begeben sollen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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