Protokoll der Landratssitzung vom 22. November 2001

Nr. 1310

1 Anlobung von Doris Blattner, Sissach, als Präsidentin der Bezirksgerichte Sissach und Gelterkinden, von Dr. Hans Lagger als Vizepräsident des Verfahrensgerichts in Strafsachen und von Antonio Maggio als Richter am Bezirksgericht Laufen

Ernst Thöni lässt Doris Blattner als Präsidentin der Bezirksgerichte Sissach und Gelterkinden, Antonio Maggio als Richter am Bezirksgericht Laufen sowie Dr. Hans Lagger als Vizepräsident des Verfahrensgerichts in Strafsachen geloben, in ihren zukünftigen Funktionen die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Anschliessend wünscht Ernst Thöni den drei Angelobten alles Gute und viel Kraft für gute Entscheide.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1311

2 2000/193
Berichte des Regierungsrates vom 17. Oktober 2000 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 14. Mai 2001: Sieben kleinere organisatorisch-juristisch-sprachliche Änderungen im Bereich der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste/Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes. 2. Lesung

Ernst Thöni beginnt geradewegs mit der zweiten Lesung:

SPITALGESETZ

Titel und Ingress
keine Wortbegehren
§ 2 Absatz 1 Buchstabe c keine Wortbegehren
Zwischentitel: II. Kantonsspitäler und Kantonale Psychiatrische Dienste keine Wortbegehren
§ 3 keine Wortbegehren
§ 3a keine Wortbegehren
§ 3b keine Wortbegehren
§ 3c keine Wortbegehren
§ 4 keine Wortbegehren
§ 7 keine Wortbegehren
§ 8 keine Wortbegehren
§ 9 keine Wortbegehren
§ 10 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren
§ 3 keine Wortbegehren
Ersetzen des Wortes "Sanitätsdirektion" durch das Wort "Direktion" im ganzen Gesundheitsgesetz, ausser in § 3
keine Wortbegehren
§ 4 Ziffer 1, 3. Zeile keine Wortbegehren
§ 4 Ziffer 1, 4. Zeile keine Wortbegehren
§ 5 Absatz 1 Ziffer 2 keine Wortbegehren
§ 8 keine Wortbegehren

III. keine Wortbegehren

://: Alle 76 anwesenden Landrätinnen und Landräte stimmen der Änderung des Spitalgesetzes zu. Die erforderliche 4/5-Mehrheit ist damit erreicht.

Gesetzesänderung: Spitalgesetz


SPITALDEKRET

Titel und Ingress
keine Wortbegehren
A. keine Wortbegehren
§§ 1 - 4 keine Wortbegehren

B. keine Wortbegehren
§§ 5 - 6 keine Wortbegehren

C. keine Wortbegehren
§ 7 keine Wortbegehren
§ 4 Absatz 1 keine Wortbegehren

D. keine Wortbegehren
§§ 8 - 9
keine Wortbegehren


://: Der Landrat stimmt der Dekretsänderung einstimmig zu.

Dekretsänderung: Spitaldekret

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1312

3 2001/044
Berichte des Regierungsrates vom 20. Februar 2001 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5. November 2001: Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft

Kommissionspräsidentin Rita Bachmann erklärt, bei der aktuellen Vorlage handle es sich um den Folgebericht zum Drogenbericht (1995/167), welcher im Oktober 1997 vom Landrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Folgende Beschlüsse wurden damals gefasst:

1. In der Regel alle drei Jahre soll der Landrat einen Bericht über die Aktivitäten und Entwicklungen in der Drogenarbeit im Sinne einer rollenden Information zum Bericht "Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft" erhalten. Dabei sollen auch Trends in der Kostenentwicklung aufgezeigt werden.
2. Im Rahmen der neuesten Erkenntnisse und der finanziellen Mittel soll die Prävention im Frühbereich gefördert bzw. verstärkt werden.

Der vorliegende Bericht erfülle nun die erste Empfehlung. Die zweite Empfehlung wurde bereits 1999 mit der Bewilligung eines Verpflichtungskredits im Betrag von Fr. 400'000.-, verteilt auf fünf Jahre, für das Projekt "Gesundheitsförderung im Frühbereich" erfüllt. Zu diesem Projekt wird ein separater Bericht erstellt.

Nach wie vor wird an der 4-Säulen-Politik des Bundes (Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Überlebenshilfe sowie Repression) festgehalten. Der Folgebericht spricht klar von einer heute stabilen Situation, welche durch eine stabile Zahl von Suchtpatientinnen und -patienten im Bereich der illegalen Drogen, kontrollierte Kosten und eine weitgehende Entspannung im Bereich von Sicherheitsfragen im öffentlichen Bereich charakterisiert wird. Verglichen mit der unkontrollierten und beängstigenden Ausweitung der Problematik anfangs der 90er -Jahre dürfe die Sucht- und Drogenpolitik des Kantons Basel-Landschaft als Erfolg bezeichnet werden.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nahm in der Vorlage unter dem Stichwort Prävention und Gesundheitsförderung mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in Basel-Landschaft in diesem Bereich sehr viel unternommen werde. Eine klare Abtrennung zwischen Drogenprävention, Gesundheitsförderung und anderen präventiven Massnahmen sei dabei nicht möglich. So ist auch das Interventionsprojekt "gegen häusliche Gewalt", welches bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion angesiedelt ist, Bestandteil der aktuellen Vorlage. Besonders nachdenklich stimme die Aussage, dass mehr als ein Fünftel der weiblichen Bevölkerung von Gewalt in Ehe und Partnerschaft betroffen sei.

Wie bereits bei der Vorlage aus dem Jahr 1995, wurde auch in diesem Bericht die Prävention besonders gewichtet. Leider musste festgestellt werden, dass sich der Cannabis-Konsum parallel zur Ausweitung der Hanfläden entwickelt. Existierte 1995 in Basel-Landschaft noch ein Hanfladen, sind es heute bereits derer 16, obwohl nach dem geltenden Drogengesetz Handel und Konsum von Cannabisprodukten noch immer illegal sind und sich die Polizei entsprechend verhalte.

Einer grossen Sorge um die Jugendlichen entspringt die Empfehlung 2 der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission im vorliegenden Landratsbeschluss, die Kontrollen in den Hanfläden zu vollziehen und das Gesetz konsequent umzusetzen. Dies zumindest so lange, bis ein entsprechendes Bundesgesetz das geltende Recht ablösen könnte.

Der Landrat überwies bekanntlich am 16. Oktober 1997 eine Standesinitiative zur gesetzlichen Neuregelung von Cannabis-Produkten (1997/100) mit 44:21 Stimmen. Seither bewegt sich der Cannabishandel immer freier, so dass heute viele Jugendliche gar nicht mehr wissen, dass Hasch und Marihuana illegal sind.

Parallel zur Empfehlung 2 erachtet die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission eine verstärkte Prävention im Kindergarten sowie an der Primar- und Sekundarschule als notwendig. Generell müsse festgestellt werden, dass heute Alkohol und Zigaretten von immer jüngeren Personen, leider bereits von Kindern, konsumiert werden. Mit kindgerechten Projekten müsste vermehrt die Sozialkompetenz geschult werden, so dass Kinder und Jugendliche selbst lernen, Nein zu sagen und dem Gruppendruck vermehrt zu widerstehen.

Ein bestehender Präventionspool wurde im Jahr 2000 nur etwa zur Hälfte beansprucht. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission regt daher an, dass jede Schule jährlich eine Aktivität im Bereich Prävention durchführen soll. Aus diesem Grund empfiehlt die Kommission dem Landrat, auch Empfehlung 1, einer Verstärkung der Prävention auf Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe I zuzustimmen.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Landrat, den vorliegenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen sowie beiden Empfehlungen zuzustimmen.

Simone Abt gibt bekannt, die SP-Fraktion unterstütze den Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission grossmehrheitlich, den vorliegenden Bericht zur Sucht- und Drogenarbeit in unserem Kanton zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Sie unterstützt auch die erste der beiden Empfehlungen, die Verstärkung der Prävention auf der Kindergarten-, der Primar- und der Sekundarstufe I.

Die Koordination von zum Teil bereits seit längerer Zeit bestehenden Präventionsangeboten im Rahmen des Projekts Gesundheitsförderung im Frühbereich entwickelt sich erfreulich. Eine umfassende Unterstützung von Eltern und anderen Bezugspersonen von Kleinkindern, welche auch die Gewaltprävention umfasst, sei wichtig. Immer mehr Leute sind mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Diese sollten sich nicht schämen, wenn sie auf ein Hilfsangebot zurückgreifen müssen. Folgende Aussage in der Regierungsvorlage haben Simone Abt als Mutter von zwei kleinen Kindern besonders berührt:

"Es gehört nicht zum Allgemeingut, dass es unter den Gegebenheiten unserer heutigen Gesellschaft für Mütter, Väter und andere Bezugspersonen mit hohen Anforderungen verbunden ist, sich auf die Bedürfnisse eines Säuglings und eines Kleinkindes einzustellen."

Im Kindergarten sowie an der Primar- und Sekundarstufe, wo die Mittel aus dem Präventionspool nur zur Hälfte beansprucht wurden, bestehe offensichtlich das Problem, dass viele Lehrpersonen das Thema zwar angehen, Konzepte für grössere Veranstaltungen, welche über den Rahmen des üblichen Unterrichts hinausgehen, fehlen jedoch. In den nächsten Jahren werde es daher eine Herausforderung sein, attraktive Präventions-Events an den Schulen durchzuführen. Die Lösung des Problems liege wahrscheinlich nicht nur in der Drogen-, sondern generell in der Familienpolitik.

Das Thema der Cannabis-Produkte sei in der SP-Fraktion kontrovers diskutiert worden. Niemand in der Fraktion verharmlose oder bagatellisiere das Problem von Cannabis und niemand sei der Ansicht, mit derartigen Stoffen bedenkenlos umgehen zu können. Empfehlung 2 der Kommission betreffend Kontrolle der Hanfläden könnte jedoch den Eindruck erwecken, die Kommission setze einmütig auf eine Verstärkung der Repression im Bezug auf diese Stoffe. Dies sei nicht der Fall. Trotzdem war die Fraktion bezüglich dieser Empfehlung gespalten.

Diejenigen Fraktionsmitglieder, welche sich der Empfehlung nicht anschliessen können, sind der Meinung, die Empfehlung stehe im Widerspruch zur Regelung, wie sie laut Strafprozessordnung gilt. Demnach kommt der Polizei ein gewisser Ermessensspielraum zu, ob sie bei kleinerer Kriminalität eingreifen möchte. Es mache zudem keinen Sinn, Empfehlungen zu erlassen, welche letztlich nichts nützen und nur Schwierigkeiten in der Umsetzung mit sich bringen.

Ein Teil der SP-Fraktion jedoch unterstützt die Kommissionsempfehlung. Die SP zeigt sich besorgt darüber, dass immer jüngere Leute Cannabis-Produkte konsumieren, die ideale Bekämpfung des Problems liege allerdings nicht in der Repression. In der Gesellschaft herrsche bezüglich der rechtlichen Seite des Cannabis-Konsums momentan eine grosse Unsicherheit, und aus dieser Situation schlagen gewisse Kreise schlauen Profit, was störe. Als viel störender bezeichnet Simone Abt jedoch die Tatsache, dass kein wirksamer gesetzlicher Jugendschutz im Bezug auf Cannabis-Produkte vorhanden sei. Dies wird so bleiben, bis das Betäubungsmittelgesetz vom Bund revidiert und ein Jugendschutz eingeführt wird. So lange der Handel mit Cannabis-Produkten grundsätzlich strafbar sei, lasse sich nicht zwischen dem Verkauf an selbstverantwortliche erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten oder an schutzbedürftige Jugendliche unterscheiden, auch wenn dies in Anbetracht der gesellschaftlichen Realitäten durchaus angemessen wäre. Selbst ein Ehrenkodex der Hanfläden könne die fehlende gesetzliche Regelung nicht ersetzen.

Bis zur Änderung des Bundesgesetzes würde die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission mit ihrer zweiten Empfehlung ein Signal setzen, über dessen Nutzen und Wirkung man sich streiten könne.

Zusammenfassend stellt Simone Abt fest, das Cannabis-Problem beängstige auch die SP. Sie spreche sich daher für eine Regelung, wie diese heute für den Alkoholkonsum gilt, aus. Der Cannabis-Konsum sollte also grundsätzlich legalisiert, aber mit einem wirksamen Jugendschutz verbunden werden.

Judith van der Merwe betont, unser Kanton leiste in Bezug auf die Sucht- und Drogenprävention vorzügliche Arbeit, es werde agiert und nicht nur reagiert. Innerhalb des Vier-Säulen-Prinzips wurde das Schwergewicht in Basel-Landschaft eindeutig auf die Prävention gelegt. Die laufenden Präventionsprojekte weisen in eine gute Richtung und die notwendige Koordination zwischen der Vielzahl von Projekten findet statt. Judith van der Merwe bezeichnet dabei vor allem die regionale Koordination als vorbildlich.

Der baselstädtische Bericht stellt fest, "Struktur und Problemfelder der aktuellen Drogenpolitik wiesen vermehrt auf ein negativ auffallendes Verhalten der Drogensüchtigen in der Öffentlichkeit hin." Gesamtschweizerisch sind daher Polizeiaktionen notwendig. Es werde auf die Verwahrlosung in den Gassenzimmern hingewiesen, wobei zu erwähnen sei, dass Basel-Landschaft das Gassenzimmer an der Heuwaage betreibe und dort neu einen Beratungsdienst eingerichtet habe, welcher sehr erfolgreich arbeite.

Die Standorte der übrigen Gassenzimmer in Basel bezeichnet Judith van der Merwe als problematisch, speziell derjenige des Gassenzimmers beim öffentlich zugänglichen Spitalkomplex. Basel-Landschaft hofft, dieses Problem könne gelöst werden, bevor dort das gemeinsame Kinderspital beider Basel eröffnet wird.

Es sei positiv, dass viele der Süchtigen in unserem Kanton nicht mehr als Ausgestossene leben, sondern in Tagesstrukturen zurückgeführt und somit akkulturiert werden können. In diesem Zusammenhang verweist Judith van der Merwe auf ein Projekt in Reinach, welches vom Bund als vorbildlich ausgezeichnet wurde.

Die Gefahr bei der Akkulturierung der Süchtigen bestehe darin, dass der Drogenkonsum verharmlost werde, eine Tendenz, welche sich aktuell beim Cannabis-Konsum zeige. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission habe sich intensiv mit dieser Problematik auseinander gesetzt und sei daraufhin zu ihren beiden Empfehlungen gekommen, wobei die erste Empfehlung sicherlich unbestritten sei. Mit der zweiten Empfehlung wolle die Kommission ein Signal setzen, auch wenn von den Polizei-Ressourcen her flächendeckende, wiederkehrende Kontrollen nicht unbedingt möglich seien.

Die Legalisierung des Konsums von Cannabis auf Bundesebene für Personen ab 18 Jahren sollte unbedingt mit einer Aufklärungskampagne gegen die Verharmlosung des Cannabis-Konsums kombiniert werden. In diesem Zusammenhang ruft Judith van der Merwe die Schulen auf, ihre Präventionstage durchzuführen und sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die vom Kanton zur Verfügung gestellten Gelder sollten genutzt werden.

Judith van der Merwe bedankt sich noch einmal bei der Regierung und den Verantwortlichen für ihre gute Arbeit und wartet bereits gespannt auf den nächsten Bericht in drei Jahren.

Patrizia Bognar schlägt vor, den Bericht zur Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft zur Kenntnis zu nehmen, dabei jedoch klar zu bedenken, dass das Sucht- und Drogenproblem in unserer Gesellschaft nicht einfach schöngeredet werden könne. Im Laufe der Kommissionsarbeit wurden die aktuellen Probleme schnell klar. Einerseits wünsche man sich eine Gesellschaft, welche verantwortungsvoll mit Drogen jeglicher Art umgehen könne, andererseits spreche jedoch die Realität eine andere Sprache.

Bei den harten Drogen erwies sich der eingeschlagene Weg als Erfolg und werde wohl auch fortgesetzt. Bei den weichen Drogen hingegen (Alkohol eingeschlossen) stehen Eltern, Schulen und LehrmeisterInnen hilflos daneben und müssen beobachten, wie Jugendliche in den Sog von Cannabis und Alkohol geraten. Der Alkohol werde beispielsweise mit Sirup versüsst, so dass dieser auch jüngeren Menschen schmeckt und diese bald grössere Mengen davon geniessen. Das Rauchen auf dem Schulhof stelle keine besondere Herausforderung mehr dar, gehöre dieser Anblick doch schon beinahe zum Alltag.

Laut Patrizia Bognar fehlt sowohl die Ernsthaftigkeit der Prävention als auch der Repression. Gerade Fachleute fordern vermehrt Grenzen und eine Unterstützung ihrer Arbeit im Bereich der Repression.

Als Mutter sei es schwierig, wenn man selbst gesundheitsbewusst lebe, seine Kinder in eine suchtkranke Gesellschaft entlassen zu müssen und zu hoffen, dass diese stark genug sind, den Drogen zu widerstehen. Falls die Politik keine Grenzen setzen wolle, erwartet Patrizia Bognar eine andere Präventions- und Gesundheitspolitik sowie ein Jugendleitbild. Was heute als Prävention bezeichnet werde, empfinde sie nur als Tropfen auf den heissen Stein.

Die CVP/EVP-Fraktion bittet den Landrat um Kenntnisnahme des Berichts und fordert, die beiden Empfehlungen zu unterstützen.

Jörg Krähenbühl berichtet, die SVP nehme den Folgebericht zur Sucht- und Drogenarbeit einerseits mit grosser Besorgnis, andererseits aber auch mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis. Grosse Sorge bereite der SVP die starke Zunahme des Konsums von Cannabis und Alkohol bei Jugendlichen, ja bereits bei Kindern. Andererseits nimmt die SVP mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Leute, welche den Konsum von Cannabis vor vier Jahren noch ohne Fragezeichen akzeptierten, heute ebenfalls zu den Kritikern gehören.

Im Bericht werde das Konsumieren von Cannabis nicht mehr verharmlost, insbesondere wird der Konsum bei Jugendlichen als problematisch dargestellt. Vor vier Jahren wurden Landrätinnen und Landräte, welche vor dem Kiffen warnten, noch belächelt, es wurde sogar ein Wettbewerb durchgeführt, wer die grösste Hanfpflanze züchten könne. Jörg Krähenbühl ist froh, dass inzwischen eine Kehrtwende stattgefunden habe. Immer mehr Jugendliche müssen sich heute wegen häufigem Konsum von Cannabis und Alkohol in psychiatrische Behandlung begeben. Besonders die Zunahme in den letzten beiden Jahren könne als erschreckend bezeichnet werden. Aus diesem Grund bittet Jörg Krähenbühl, alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Konsum, Handel und Anbau von Cannabis nicht einfach zu legalisieren.

Wenn heute Kinder oder Jugendliche in unserem Kanton beim Konsum von Cannabis erwischt werden, wird ihnen nicht sofort ein Strafverfahren angehängt, sondern sie werden von der Jugendanwaltschaft zu einem Präventionsgespräch eingeladen. Diese Massnahme bezeichnet Jörg Krähenbühl als sehr positiv und dankt an dieser Stelle allen Beteiligten für ihren Einsatz. Mit der Legalisierung des Cannabis-Konsums wäre diese Massnahme nur schwerlich weiterhin durchsetzbar.

Die SVP unterstützt die beiden Empfehlungen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. Die vielen guten Ansätze im Bericht stimmen zuversichtlich, dass die Sucht- und Drogenarbeit in unserem Kanton auf gutem Weg sei. Die SVP bittet den Landrat, den Bericht in diesem Sinne zur Kenntnis zu nehmen.

Thomas Haegler informiert, die Schweizer Demokraten könnten dem Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zustimmen. Nebst Empfehlung 1 erscheine Empfehlung 2, die Kontrolle der Hanfläden, als besonders wichtig. Bei Cannabis handle es sich um eine Einstiegsdroge, weshalb eine Legalisierung nicht angebracht sei. Auch im Elternhaus sollte Prävention betrieben und das Suchtproblem diskutiert werden.

Madeleine Göschke empfiehlt dem Landrat seitens der Grünen, den Bericht inklusive die beiden Empfehlungen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zur Kenntnis zu nehmen, denn die Arbeit der beteiligten Personen und Institutionen sei sehr gut.

Auf dem Gebiet der Suchtmittel finde eine rasante, leider negative Entwicklung statt. Die Zunahme des Konsums von Suchtmitteln, speziell von Cannabis und Alkohol, unter den Kindern und Jugendlichen sei beängstigend. Aus diesem Grund sei das Frühprogramm der Prävention sehr wichtig. Von der Psychologie her sei bekannt, wie entscheidend die ersten Lebensjahre für die Prägung eines Menschen sind. Aus diesem Grund muss auch die Prävention früh einsetzen. Kinder müssen lernen, Nein zu sagen und sich gegen den Gruppendruck zu wehren.

Madeleine Göschke ist überzeugt, dass man mit der Frühprävention langfristig sehr viele Sozial- und Gesundheitskosten sparen könne. Im Grunde beginne die Prävention bereits in der Familie, wobei hier das Projekt "Gesundheitsförderung im Frühbereich" besonders erwähnenswert sei.

Anscheinend können Kinder und Jugendliche heute ungehindert in Hanfläden Cannabis einkaufen. Es bestehe hier ein Vollzugsnotstand und die Aussage der Polizei am Regionaljournal, man wolle keine vermehrten Kontrollen durchführen, seien ihr persönlich unverständlich.

Neben Cannabis werde oftmals das Alkoholproblem vernachlässigt. Der Alkohol verursache viel mehr gesundheitliche und volkswirtschaftliche Schäden, als alle anderen Drogen zusammen. Aus diesen Gründen ist betreffend Cannabis und Alkohol ein strengerer Kinder- und Jugendschutz notwendig.

Mit der kontrollierten Heroinabgabe können die Beschaffungskriminalität, der Drogenstrich und die Übertragung von HIV sowie Hepatitis reduziert werden. Es muss daher dafür gesorgt werden, dass die Wartelisten für die heroingestützte Behandlung abgebaut und die Programme ausgebaut werden. Im Übrigen laufe das aktuelle Programm in eineinhalb Jahren ab, weshalb eine Verlängerung bereits jetzt geplant werden müsse.

Abschliessend bedanken sich die Grünen bei allen Beteiligten aus den Bereichen Sucht- und Drogen für ihre überzeugende Arbeit.

Anton Fritschi nimmt mit grosser Besorgnis zur Kenntnis, dass die Beschaffung von Drogen in unserem Kanton zu einem wachsenden Problem werde. Neben der Stadt Basel seien vor allem die Agglomerationsgemeinden Arlesheim, Münchenstein, Birsfelden, Muttenz, Bottmingen, Binningen und Allschwil davon betroffen. Der Drogenhandel wuchere in den genannten Gemeinden unkontrolliert, dies insbesondere in Parks und Nachts auch in den Wäldern. Der Heroinhandel befinde sich in den Händen von Albanern und Personen aus Ex-Jugoslawien, während der Kokainhandel von Schwarzafrikanern beherrscht werde. Auch die kantonale Drogenfahndung bestätige, dass momentan eine Überschwemmung mit illegalen Drogen stattfinde. Es sei daher höchste Zeit, mit aller Härte und Konsequenz durchzugreifen. Der heutige Zustand sei nicht haltbar. Sowohl Zürich und Bern hätten das Problem in den Griff bekommen, also sollte dies auch in der Region Basel möglich sein.

Es sei wichtig, das Drogenbeschaffungsproblem zu lösen, und nicht einfach zu verdrängen. Dazu bedürfe es einer koordinierten Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen und gegebenenfalls auch mit dem grenznahen Ausland.

Karl Rudin bezeichnend den Drogenbericht als enttäuschend, denn man sei nicht weiter als 1997. Mit den immer gleichen Mitteln, vorwiegend Präventionsprogrammen in den Schulen, versuche man, das Suchtverhalten in den Griff zu bekommen. Bei den so genannt harten Drogen dürfe man getrost von einem Erfolg der Präventionsprogramme sprechen, betreffend Suchtverhalten der Jugendlichen sei man jedoch weiter denn je von einem Erfolg entfernt.

Es sei unbestritten, dass die Schule ihren Beitrag zur Prävention leisten müsse, jedoch könne sie allein die Probleme nicht lösen. Wichtig für Schülerinnen und Schüler seien Bezugspersonen, welche für sie die nötige Zeit haben, damit sie sich geborgen fühlen können. Das Wort "Familie" werde im Drogenbericht an keiner Stelle erwähnt, auch wenn viele Eltern um klare Signale aus der Politik und Unterstützung in einem heute schwierigen Umfeld dankbar wären. Viele Jugendliche besitzen zwar alles, leiden jedoch an einer grossen seelischen Leere und Angst vor der Zukunft. Darin liegt die Ursache unserer Suchtgesellschaft.

Bereits vor vier Jahren forderte Karl Rudin, nicht nur in Programme, sondern in eine reale Familienpolitik zu investieren, damit die nötige Betreuungszeit für die jungen Menschen geschaffen wird. Zudem sollte der Kanton eine Migrationspolitik betreiben, welche diesen Namen auch verdient, sowie in eine lebenswerte Umwelt investieren. So lange nicht an diesen Stellen angesetzt werde, nützen alle Präventionsbestrebungen nichts.

Eva Chappuis schliesst sich Karl Rudin an. Noch mehr Präventionsprogramme an den Schulen bringen nichts, jedoch müsse die Situation der jungen Familien verbessert werden. Eltern müssen genügend Zeit für ihre Betreuungsaufgabe haben und sollen weniger dem "Einnahmen-Beschaffungsstress" ausgesetzt sein. Der Umgang der Eltern mit ihren kleinen Kindern legt den Grundstein für eine wirkungsvolle Prävention, dazu sind aber wie gesagt familienpolitische Massnahmen notwendig.

Für Eva Chappuis bedeutet die Aussage, man wolle das Gesetz durchsetzen, nicht nur eine verstärkte Kontrolle der Hanfläden, sondern auch eine stärkere Verfolgung der Konsumentinnen und Konsumenten. Aus Erfahrung wisse man, dass dies der falsche Weg sei. Erst wenn Cannabis-Produkte legal seien, könne ein effizienter Kinder- und Jugendschutz überhaupt durchgesetzt werden.

Paul Schär stellt fest, im Kanton Basel-Landschaft habe man in der Sucht- und Drogenpolitik bereits sehr viel getan. Unbestrittenerweise könne man jedoch immer auch noch mehr tun. Er bezeichnet Prävention an den Schulen als nicht zu spät, auch wenn es sich um den letzten Zeitpunkt handle, zu welchem man noch einen gewissen Einfluss nehmen könne.

Paul Schär schlägt in einer dritten Empfehlung vor, im Jahr 2002 an allen Schulen und allen Klassen zumindest einmal das Thema Prävention zu behandeln sowie eine Plakat-Aktion zu starten, damit die Bevölkerung die Wichtigkeit der Prävention sowie die Hintergrundarbeit, welche in diesem Bereich geleistet wird, wahrnimmt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Paul Rohrbach hat Karl Rudin so verstanden, dass den Familien für die Prävention mehr Mittel zur Verfügung gestellt und sie steuerlich entlastet werden sollten. Sicherlich sei dies ein Thema, wichtig sei jedoch, dass in Zukunft nicht nur die Mütter sondern auch die Väter ihre Verantwortung wieder vermehrt wahrnehmen.

Im Unterschied zur letzten Drogendebatte im Jahre 1979, welche sich noch auf einer sehr ideologischen Ebene abgespielt habe, wurden inzwischen sichtlich Fortschritte gemacht. Dies belegen die beiden Berichte von Regierung und Kommission, welche beide sehr sachlich abgefasst sind.
Bestätigt haben sich die Befürchtungen von 1997, dass nämlich die Suchtanfälligkeit der Jugendlichen nicht ab- sondern zunimmt.

Im Präventionsbereich wurde seines Erachtens zu vieles über Kurzprojekte abgewickelt. Der erwartete Erfolg stelle sich mit solchen "Schnellschussprojekten" nicht ein. Erforderlich seien deshalb künftig mehr Tiefe und eine gewisse Nachhaltigkeit.

Dass der Kanton Basel-Landschaft als erster Kanton den Jugendschutz wirklich ernst nahm, sei in erster Linie Justizdirektor Andreas Koellreuter zu verdanken.
Die Justiz hat das Projekt "Talk about" inzwischen weitgehend selbständig weitergeführt. Damit hat der Kanton Baselland auf dem Gebiet der Suchtprävention eine führende Rolle übernommen.

An die Adresse Erich Straumanns bemerkt der Landrat, dass sich inzwischen mit der Ersatzabgabe ein guter Markt etabliert hat, die allerdings den Kanton Baselland seiner Autonomie beraubt.
Die Praxis zeige immer wieder, dass die Abgabe von Methadon oft zu unkontrolliert und zu rasch erfolge.
Er lege deshalb Regierungsrat Erich Straumann nahe, in der Substitutionsbehandlung die Verbindlichkeit der Suchtbetroffenen vermehrt einzufordern, denn alleine mit der Substitution löse man das Problem nicht.

Ernst Thöni begrüsst auf der Tribüne Altlandratskollegin und Nationalrätin Maya Graf.

Isaac Reber hat den Bericht zur Sucht- und Drogenarbeit weitgehend positiv zur Kenntnis genommen.
Er komme sich bei den gesamten Präventionsanstrengungen jedoch vor die Don Quichote, der gegen Windmühlen - in diesem Fall die Werbung - kämpfe.
Die Werbeprofis sprechen die 12-15-Jährigen sehr erfolgreich an; die von Paul Schär angesprochene Werbekampagne erweise sich dabei als kontraproduktiv.

Die Präventionsmassnahmen kommen, wenn man sehe, mit welchen Mitteln die Werbung operiere, einer hilflosen Geste gleich.

Er ermuntere deshalb alle im Saal, alles daran zu setzen, um ein Werbeverbot für Suchtmittel zu erwirken.

Die im Regierungsbericht erwähnten heroingestützten Behandlungsprogramme erachte er als wichtige Ergänzung des Gesamtkonzepts.

Da mit dem Pilotprojekt in Reinach nicht der ganze Kanton abgedeckt werden kann, möchte er wissen, wie sich die Regierung das weitere Vorgehen vorstellt und ob für den oberen Kantonsteil ebenfalls Massnahmen vorgesehen sind.

Roland Bächtold stellt einleitend fest, dass Eva Chappuis und Karl Rudin zwar auf die erforderlichen Massnahmen innerhalb der Familie hingewiesen, diese jedoch nicht konkretisiert haben.
Spreche man das Problem doch unverblümt an. Frauen mit Kindern gehören nach Hause........
Anton Fritschi habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die harten Drogen von Afrikanern, Albanern und Exjugoslawen vertrieben werden. Erwische man zwischendurch einen Dealer erhalte er eine kurze Freiheitsstrafe, die er in einem der luxuriösen Gefängnisse des Kantons absitze. Im schlimmsten Falle erhalte er für zwei, drei Jahre Landesverweis.
Seiner Meinung nach gehören solche Leute jedoch auf Lebzeiten aus der Schweiz ausgewiesen.

Madeleine Göschke gibt der Hoffnung Ausdruck, dass sich noch Väter finden werden, welche ihren Beitrag zur Kindererziehung gerne leisten und den daraus resultierenden Gewinn schätzen. Dies benötige jedoch auch flexible Arbeitgeber.

Sie unterstütze die Forderung Karl Rudins nach einer starken Familien- und Migrationspolitik. Jedermann und jede Frau müsse jedoch in erster Linie ihr eigenes Verhalten überprüfen.
Was die angesprochene Frühprävention angehe, sollte man die Kinder - bereits in jungen Jahren - lernen, mit Druck umzugehen.

Rita Bachmann verweist in Zusammenhang mit dem Antrag Paul Schärs auf die Empfehlung im Kommissionsbericht, welche fordert, dass die Prävention sowohl im Kindergarten als auch in der Primar- und Sekundarschule verstärkt werden muss. Wenn Paul Schär nun einen Pflichtunterricht in sämtlichen Schulen erwarte, verstehe sie zwar seine Sorge, zweifle aber an der Umsetzung des Anliegens.

Die Kommission empfehle die Durchführung einer Präventionsveranstaltung je Schulhaus, wobei die Themen dem Alter der Schülerinnen und Schüler anzupassen seien. Zwingend sei, dass dabei auch die Eltern mit einbezogen werden.
Abschliessend bemerkt Rita Bachmann, dass es sich Roland Bächtold mit seiner Argumentation etwas zu einfach mache.

Regierungsrat Peter Schmid hat erst aufgrund der konkreten Anfrage der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission erfahren, dass für die Präventionsarbeit auf der Stufe Sekundarschulstufe 1 lediglich die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt wird.
Zielsetzung für das Jahr 2002 müsse in jedem Fall sein, dass allen Sekundarschülerinnen und Sekundarschülern der Stufe 1 und ihren Eltern, die Möglichkeit geboten wird, an mindestens einer Präventionsveranstaltung teilzunehmen.
Der Kommission bereits zugesichert habe er, dass die zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll verwendet werden, wobei der Kanton für Kindergarten- und Primarschulstufe noch kein Konzept entwickelt habe, da das Budget 2002 dafür keine Mittel vorsehe. Hier werden im besten Fall punktuell Massnahmen ergriffen werden können.

Für Paul Schär ist mit dem Votum Regierungsrat Peter Schmids seine Empfehlung erfüllt.

Röbi Ziegler erhält bezüglich der Präventionsarbeit aus dem Kreis der Jugendlichen viele positive Rückmeldungen. Dies könne jedoch nicht verhindern, dass auch mit der besten Präventionsarbeit nicht vermieden werden könne, dass sämtliche Jugendlichen während der Pubertät in mehr oder weniger ausgeprägter Form eine Phase innerer Verunsicherung und starker Labilität durchlaufen.

Die Folge der lockeren Interpretation des Betäubungsmittelgesetzes sind die grössere Verfügbarkeit von Suchtmitteln. Dies führt dazu, dass auch Präventionsfachleute heute ihre Machtlosigkeit gegenüber den veränderten Bedingungen eingestehen müssen.

Der freie Zugang zu Cannabisprodukten könne das Leben eines Jugendlichen völlig auf den Kopf stellen. Diesen Jugendlichen sei man es schuldig, wenigstens die Massnahmen des Jugendschutzes zu realisieren.
In diesem Zusammenhang bitte er den Justizdirektor, die Hanfläden auf ihren Ehrenkodex zu verpflichten. Dessen Einhaltung sollte mittels Testkäufen kontrolliert und im Falles eines Verstosses das betreffende Geschäft geschlossen werden.

Heidi Portmann erkundigt sich bei Regierungsrätin Elsbeth Schneider, ob sie bereit wäre, im Verwaltungsrat der BLT dafür zu plädieren, dass entlang der BLT-Strecke keine Plakate für Suchtmittel mehr platziert werden Sie hoffe, Paul Schär unterstütze sie in ihrem Anliegen.

Christine Mangold freut sich, dass der Kommissionsbericht darauf hinweist, dass mit der Prävention im frühen Kindesalter angesetzt werden muss. Es mache nämlich wenig Sinn, in der 7. oder 8. Klasse das Nichtrauchen zu propagieren, wenn bereits in der 6. Klässler ruachen.

Vor dem Eintritt in den Kindergarten seien es ganz klar die Eltern und die Gesellschaft, welchen die Vorbildfunktion obliege.
Es sei richtig und wichtig, den Jugendlichen beizubringen Nein sagen zu können, andererseits müssten sich auch Jugendliche an aufgestellte Regeln halten, oder andernfalls die Konsequenzen zu spüren bekommen.

Für Fredy Gerber sind die Präventionsmassnahmen nur eine Seite der Medaille, die andere betrifft die Bekämpfung des Drogenhandels. Denn je weniger Drogen auf dem Markt, desto geringer der Konsum derselben.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider bedankt sich bei Heidi Portmann für ihren Hinweis. Sie sei ebenfalls der Ansicht, dass eine Einrichtung, welche Vorbildcharakter für den Kanton habe, keine Werbung für Suchtmittel zulassen dürfe.

Regierungsrat Andreas Koellreuter bemerkt, dass bis anhin in erster Linie der repressive Teil der Drogenpolitik angesprochen wurde.
Erstaunt habe ihn, dass offenbar Einzelne noch nicht realisiert haben, dass seit der Schliessung des Platzspitz die Politik und Strategie des Kantons Baselland dahingehend geändert habe, als man im Kanton keine offene Drogenszene für harte Drogen dulde. Dies sei eine der Hauptaufgaben, welche die Drogenfahndung wahr zu nehmen habe.
Problematisch sei das Ganze insofern, als die Drogenszene, von einem Ort verbannt, am nächsten auftauche.

Bisher noch nicht angesprochen wurde die Tatsache, dass sich eine Trennung des Marktes vollzogen hat. Wenn man deshalb zu aggressiv gegen Cannabis vorgehe, gehe man das Risiko ein, plötzlich wieder nur einen Markt zu haben, in welchem Cannabis zu Einstiegsdroge mutiere. Deshalb mahne er zur Vorsicht.

Der Justizdirektor erinnert daran, dass zu Beginn dieses Jahres, als anlässlich einer Polizeiaktion sämtliche Hanfläden kontrolliert wurden, sich die Begeisterung über die Aktion in Grenzen hielt.

Was den Jugendschutz in Zusammenhang mit den Hanfläden angehe, dürfe man sich keinerlei Illusionen machen. Ein Neunzehnjähriger könne problemlos für seine dreizehnjährigen Kollegen mit einkaufen.
Von eminenter Wichtigkeit sei die raschmögliche In- kraftsetzung der Bundesgesetzgebung. Dabei gehe es gehe nicht nur um den Handel, sondern auch um den Anbau.

Die Empfehlung Paul Schärs nehme er zwar gerne entgegen, der Rat dürfe jedoch nicht erwarten, dass die Polizei jeden Monat sämtliche Hanfläden kontrollieren könne, denn nach wie vor müsse sie prioritär gegen die harten Drogen vorgehen.

Regierungsrat Erich Straumann erklärt, dass man sich über die einzuschlagende Richtung, was die Cannabisprävention anbelangt, noch nicht im Klaren ist. Auch die UNO habe die geplante Freigabe von Cannabisprodukten in der Schweiz kritisiert.
Im Betäubungsmittelgesetz des Bundes sollen mittels Leitplanken die Grenzen festgelegt werden.
Ebenfalls noch nicht genau definiert sei zudem, wo der Genuss aufhöre und die Sucht beginne.

Aufgrund des letzten Drogenberichts hat der Landrat in Form von Leitideen Empfehlungen abgegeben. Darin hat das Parlament die Forderung nach einem regionalen, koordinierten, professionellen und ressourcenorientierten Vorgehen gestellt. Diesem Begehren ist die Regierung gefolgt und hat deren Umsetzung über alle Direktionen hinweg veranlasst.

Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung erachte er die Prävention als sehr wichtiges Instrument, denn damit können die Jugendlichen bereits in einem frühen Stadium auf die Gefahren der Suchtmittel aufmerksam gemacht werden.

Auf die Frage Isaac Rebers nach dem Projekt in Reinach erwidert Regierungsrat Erich Straumann, dass das Heroin-Pilotprojekt in Reinach erfolgreich gestartet und ein entsprechender Bericht in Arbeit sei.

://: Vom Folgebericht 2000 zur Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft wird zustimmend Kenntnis genommen.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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