Mitbericht Nr. 2001-088 an den Landrat
Mitbericht Nr. 2001-088 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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12. November 2001
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Justizzentrum, Muttenz ; Erwerbs- und Projektierungvorlage
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Einleitung
Das Büro des Landrates hat die Bau- und Planungskommission damit beauftragt, zu diesem Geschäft einen Mitbericht zu erstellen. Die Federführung des Geschäftes liegt bei der Justiz- und Polizeikommission.
Die BPK hat die Vorlage an den Sitzungen vom 13. September, 18. Oktober und 1. November 2001 beraten. Sie wurde dabei von Frau Regierungsrätin Schneider, von Frau Roya Blaser (stellvertretende Kantonsarchitektin) und den Herren Hansruedi Bieri (Direktionssekretär BUD),Stephan Mathis (Direktionssekretär JPMD), Ger- hard Mann ( Leiter Abteilung Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales JPMD) und Hans Rudolf Tschopp (Leiter ALV) begleitet. Am 25. Juni 2001 fand zudem eine gemeinsame Sitzung mit der JPK statt, an welcher ein Augenschein vor Ort durchgeführt wurde und an der die Gemeinde Muttenz Gelegenheit erhielt, ihren Standpunkt einzubringen.
2. Vorstellen der Vorlage
Die Tragweite der Vorlage, die Ausgangslage betreffend Gerichte/Staatsanwaltschaft und Gefängnis sind im Bericht der JPK ausführlich dargestellt und bedürfen keiner Ergänzung. Der Mitbericht beschränkt sich auf Ergänzungen oder etwelche Differenzen zur JPK.
3. Kommissionsberatung
Eintreten auf die Vorlage
In der Eintretensdebatte wurde vor allem die Standortfrage ausführlich diskutiert. Nachdem die zahlreichen Fragen zur Evaluation des Standortes zufriedenstellend beantwortet waren, beschloss die BPK mit 6:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage einzutreten.
Standort und Nutzungsplan
Das Justizzentrum beim Bahnhof Muttenz wird für das Quartier sowie für die Gemeinde Muttenz eine städtebauliche Aufwertung bringen. Da die Parzelle wenig Erweiterungskapazität aufweist, schlägt die BPK vor, mit der Gemeinde Muttenz Verhandlungen bezüglich der Abtretung des Strassenareals (Grenzacherstrasse) aufzunehmen. Damit würde der Kanton für sein Projekt einen grösseren Gestaltungsspielraum gewinnen. Gemäss Raumplanungs- und Baugesetz kann der Kanton zur Erfüllung seiner Aufgaben kantonale Nutzungspläne erlassen. Der Regierungsrat sorgt für deren Ausgestaltung. Stützt sich dieser Nutzungsplan nicht auf einen kantonalen Richtplan oder einen kantonalen Spezialrichtplan, ist er vom Landrat zu genehmigen. Die Kommission erachtet es als sinnvoll, den kantonalen Nutzungsplan vorzuziehen. Nach dessen Bewilligung müsste dann nur noch die Baubewilligung abgewartet werden.
Reserven
Die ungewisse Entwicklung bei den Strafverfolgungsbehörden und bei den Gerichten bedingt, dass ein Projekt dieser Grössenordnung auch Erweiterungskapazitäten aufweist. Die BPK beantragt darum dem Landrat einen neuen Punkt in den Beschluss aufzunehmen, der die Erweiterungskapazitäten bei der Baukreditvorlage aufzeigen soll. Da das Problem der Ausschaffungshaft in der Zwischenzeit mit Basel-Stadt geregelt werden konnte, ist die BPK der Meinung, dass dieser Punkt im Landratsbeschluss definitiv weggelassen werden kann. Durch die Mitbenützung des Bässlergutes für Ausschaffungshäftlinge können die Haftplätze von 77 auf 50 reduziert werden. Das erhöht die Reserven in beträchtlichem Masse. Im Zuge dieser Reduktion können auch die Stellen von 27 auf 20 reduziert werden.
Kosten
Die Kosten für das geplante Justizzentrum sind enorm, auch wenn sie durch Bundesbeiträge reduziert werden. Augenfällig ist die Verdoppelung der Betriebskosten, ausgelöst durch ein differenziertes Haftregime und die Einführung eines 24-Stundenbetriebs. Die Einmietung von Ausschaffungshaftplätzen in Basel führt zwar zu einer Reduktion der Investitions- und Betriebskosten. Auf der anderen Seite fallen jedoch durch die Auslagerung ebenfalls Kosten an. Da die Option einer Erweiterung in den Wettbewerb integriert wird, ist es sinnvoll den Projektierungskredit unverändert zu lassen. Allfällige Unterschreitungen werden dementsprechend ausgewiesen.
Konzept
Einige Mitglieder der BPK bemängeln an der Vorlage, dass ihr kein klares Konzept zugrunde liegt. Darin liegt auch der Grund, dass sie sich in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten haben. So ist ein Konzept für jugendliche Straftäter erst in Ausarbeitung. Sie bedauern zudem, dass die zwei Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft es nicht fertig bringen, ein gemeinsames, überzeugendes Konzept auf die Beine zu stellen. Ein Antrag in der Kommission, das Wort "Konzept" im Landratsbeschluss unter Ziffer 1 zu streichen, wurde mit 6:3 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Die BPK nahm das Anliegen aber in dem Sinne auf, dass mit der Baukreditvorlage ein optimiertes Betriebskonzept vorliegen muss (neuer Pkt. 4 im Landratsbeschluss).
4. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 7:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Oberdorf, 13. November 2001
Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin
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