Protokoll der Landratssitzung vom 13. Dezember 2001

Nr. 1397

15 2001/071
Postulat von Thomas Haegler vom 22. März 2001: Förderung der Oeko- Landwirtschaftsbetriebe im Baselbiet

RR Erich Straumann lehnt das Postulat ab und legt dar, der Kanton Basel-Landschaft zähle 1118 landwirtschaftliche Betriebe, aufgeteilt in 2 Prozent konventionelle, 86 Prozent integriert produzierende Betriebe und 12 Prozent Biobetriebe. Damit habe der Kanton Basel-Landschaft das Ziel der Agrarpolitik für Biobetriebe zwei Jahre früher als vom Bund geplant erreicht.
Viele Betriebe lehnten es ab, Biobetrieb zu werden, weil sich ein Hauptstandbein der hiesigen Landwirtschaft, der Kirschenanbau, kaum zum reinen Biobetrieb eignet. Begründet ist dieser Umstand mit dem notwendigen Mitteleinsatz gegen Monilia und Schrotschuss.
Die Beiträge, welche der Bund an die Landwirtschaft auszahlt und an ökologische Leistungen knüpft, werden genau überprüft.
In den vergangenen Jahren erhöhte der Bund die Biobeiträge massiv und die Preise für Bioprodukte liegen zwischen 10 und 20 Prozent höher als die übrigen Produkte. Das bedeutet, dass sich die Bilanz für die Biolandwirtschaft im Vergleich zur integrierten Produktion verbessert hat. Ein Bedarf für zusätzliche direkte Unterstützung der Biobetriebe besteht folglich nicht.
Zu Wunsch eins des Interpellanten, der Kanton sollte mindestens 3/4 der Kontrollkosten abgelten, meint der Volkswirtschaftsdirektor, zur Zeit bezahle der Kanton 150 Franken pro Biobetrieb an die Kontrollkosten und 80 Franken pro Betrieb mit integrierter Produktion. Diese Zahlen sagen aus, dass der Kanton durchschnittlich etwa die Hälfte der Kontrollkosten übernimmt. Für die Betriebe selbst bleibt somit eine absolut vertretbare Belastung. Entscheidet sich ein Betrieb, in die Bioproduktion einzusteigen, gewährt der Kanton zusätzliche Starthilfe.Mit Rücksicht auf das Budget sollte somit auch in diesem Bereich keine Aufstockung vorgenommen werden.
Zu Wunsch zwei, ein kantonales Oeko-Label zu subventionieren, bemerkt der Regierungsrat, die Möglichkeit wäre zwar seitens des Landwirtschaftsgesetzes § 13 Buchstabe g gegeben, doch habe der Landrat 1997 bestimmt, die Landwirtschaft selbst habe die Initiative zu ergreifen. Auch die Bundesverordnung lege fest, dass die Ursprungsbezeichnung eines Labels eine privatrechtliche Angelegenheit ist.
Zusammenfassend lehnt die Regierung das Postulat ab, weil sie von ihrer Seite her keinen zusätzlichen Handlungsbedarf erkennen kann.

Thomas Haegler bedankt sich für die ausführlichen Erklärungen und zieht mit Blick auf das Kantonsbudget sein Postulat zurück.

://: Damit ist das Postulat zurückgezogen und erledigt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1398

16 2001/213
Postulat von Peter Brunner vom 6. September 2001: Von der wirtschaftlichen Rand- zur Baselbieter Modellregion

RR Erich Straumann hätte Peter Brunner gerne ein Abschiedsgeschenk gemacht, spricht sich aber gegen eine Entgegennahme des Postulates aus, weil der Kanton bereits drei ähnliche Einrichtungen unterhält. Die kantonale Förderung von Start-Up-Zentren im Laufental, in den Regionen Sissach, Gelterkinden und Liestal dürfte nicht eine geeignete Lösung darstellen. Auch in diesem Bereich sollte die bewährte Form der Privatinitiative mit Zusatzunterstützung des Staates gewählt werden. Die Vorstellung von Peter Brunner, Gründerzentren sollten wie Pilze aus dem Boden schiessen, lässt sich, so der Regierungsrat, deshalb nicht erfüllen, weil man Pilze nicht sähen oder setzen kann. Pilze gedeihen dort, wo sie wollen.

Peter Brunner entgegnet, die Standortgunst zu erhalten und zu stärken zähle zu den erklärten Schwerpunkten des Regierungsprogramms 1999 bis 2003. Die gute Standortqualität soll als Grundlage für eine weitere günstige, gesellschaftliche, wirtschaftliche und umweltverträgliche Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft laufend verbessert werden. Mit der Förderung von neuen, innovativen Firmen machte der Kanton in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen. Schwerpunkte dieser innovativen Entwicklungen zeigen sich in den an sich schon gut entwickelten Wirtschaftsregionen des Kantons, weshalb es nun angezeigt wäre, auch die Randregionen zu pflegen. Dies ist auch die Meinung namhafter Wirtschaftsunternehmen wie etwa der Firma Endress in Reinach. Mit der Förderung innovativer Firmen und Denkplätzen investiert ein Kanton zwar in Unternehmungen mit einem gewissen Risiko, doch wirken diese Betriebe auch als Katalysatoren für neue Arbeitsplätze.
Es muss Aufgabe des Kantons sein, erste Förderungsmassnahmen in die Wege zu leiten, damit die Gemeinden, die Wirtschaft und die Wissenschaft gemeinsam in die Zukunft investieren. Basel-Stadt wird seinen Forschungsplatz mit 40 Millionen jährlich ebenfalls aufwerten und 100 Millionen in den Standort investieren. Auch Basel-Landschaft sollte in dieser Richtung tätig werden, um Arbeitsplätze zu schaffen und Steuereinnahmen für die Zukunft zu sichern.
Das Postulat sollte im Sinne von Prüfen und Berichten überwiesen werden. Einfach nein zu sagen und die Türen zuzuschlagen, wäre nicht der richtige Weg.

Rita Kohlermann ist mit Sabine Pegoraro der Meinung, dass der Kanton Basel-Landschaft die Wirtschaftsförderung braucht, erlaubt sich aber, den Satz etwas abzuwandeln und zu sagen: Der Kanton Basel-Landschaft braucht auch die Wirtschaftsförderung.
Für Peter Brunners Anliegen zeigt die Landrätin ebenso Verständnis wie für die Einwände des Regierungsrates. Vom Staat aktive Einmischung in die Wirtschaft zu verlangen, komme stets einer Gratwanderung gleich. Das Laufental habe mit viel Eigeninitiative schon einiges erreicht. Der Versuch, im Oberbaselbiet starke Akzente zu setzen, dürfte nicht sehr einfach sein, weil Hightech-Unternehmen die Nähe zur Universität suchen.
Da der Vorstoss von Peter Brunner aber sehr offen gehalten ist und der Landrat im neuen Jahr so oder so eine wirtschaftspolitische Debatte wird führen müssen, spricht sich die FDP-Fraktion für Überweisen des Postulates aus.

Esther Maag sieht im Postulat ein konkretes Beispiel, wie sich die Wirtschaftsförderung im Sinne einer Starthilfe für junge Unternehmen einsetzen könnte. Ohne zynisch sein zu wollen, wäre es ja gerade in den frei werdenden Gebäulichkeiten in Waldenburg möglich, etwas Neues zu wagen. Die grüne Fraktion plädiert für Überweisen des Postulates.

Patrizia Bognar begegnen beim Zusammentreffen von Wirtschaft und Politik immer wieder dieselben Personen, die offenbar gewisse Schwierigkeiten im Gespräch miteinander haben. Die CVP/EVP-Fraktion sieht den Vorstoss aber als Chance und spricht sich deshalb für Überweisen aus. An die Adresse von Regierungsrat Erich Straumann bemerkt die Landrätin, Pilze gedeihten tatsächlich fast überall - allerdings nur auf gutem Boden.

Urs Steiner gibt Peter Brunner seine vollste Unterstützung für die Überweisung des Postulates. Gerade das Laufental wurde in den vergangenen Jahren - zum Beispiel durch die Restrukturierung der "Keramik" - stark gebeutelt. In der Not raufte sich Wirtschaft und Politik zusammen und gründete die Wirtschaftsförderung Laufental. Weil von kantonaler Seite weder Unterstützung noch Konzept vorhanden waren, musste die Organisation bei Null starten. Die Wirtschaftsförderung Laufental wurde im Einklang mit der Wirtschaftsförderung beider Basel gegründet und wird über die Gemeinden finanziert, indem jede Gemeinde fünf Franken pro Einwohner beiträgt. Erst nach einem langen, steinigen Bittgang unterstützte der Kanton den Start mit einem Beitrag. Sehr betrüblich war anlässlich einer Einladung die Aussage des Leiters der Wirtschaftsförderung beider Basel, er sei seit dreissig Jahren nun zum ersten Mal ins Laufental gekommen.
Die Kundenpflege erachtet auch Urs Steiner für sehr wichtig, doch plädiert er nicht dafür, die Regierungsräte dafür einzusetzen, sondern eher für ein dezentralisiertes Vorgehen. Persönlich unternimmt er jährlich 10 bis 15 Kundenbesuche im Laufental und berät die KMU. Der Aufbau solcher Netzwerke verdiene es, unterstützt zu werden, das Postulat sei zu überweisen.

Remo Franz meint an die Adresse von Peter Brunner, dieses Postulat sei der mit Abstand gescheiteste Vorstoss, den er je im Landrat eingereicht habe. Absolut unverständlich sei dagegen die ablehnende Haltung der Regierung, die offenbar die kommenden Probleme der Wirtschaft nicht erkenne. Wirtschaft und Politik müssten die Probleme gemeinsam angehen. Dabei gehe es nicht um die kleinen Handwerksbetriebe, sondern um die hochtechnologischen Unternehmen. Dem Regierungsrat scheine nicht einmal bekannt zu sein, dass im St. Johann in Basel ein Campus für mehrere Milliarden entstehen soll. In der Wirtschaft könne niemand überleben, der nur reagiere, statt zu agieren. Der Landrat könne den Regierungsrat, der offenbar gar nicht verstanden habe, worum es geht, nur eindringlich bitten, das Postulat entgegen zu nehmen und sich endlich zu erkundigen, was in der realen Wirtschaft vor sich geht.

Hans Jermann , zwar nicht Biologe, weiss, dass Pilze durch Sporen entstehen, und auf einen guten Boden angewiesen sind. Am Beispiel verschiedener renommierter Unternehmen wie Keramik, Zementfabrik oder Juroc demonstriere das Laufental, was eine Strukturbereinigung bedeutet. Wenn der Wandel mit positiven Resultaten wie die inzwischen weltweit bekannte Firma Riccola auch anderswo gelingen soll, sei der gute Boden für ein gesundes Sporenwachstum unverzichtbar.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2001/213 von Peter Brunner einstimmig.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1399

17 2001/094
Postulat von Thomas Haegler vom 5. April 2001: Studie über die Fiskalbelastungen, Sozialleistungen usw. von Mietern und Wohneigentümern im Baselbiet

RR Adrian Ballmer ist bereit, das Postulat zu übernehmen, zu prüfen und zu berichten, warnt aber vor nicht erfüllbaren Erwartungen. Eine teure Studie bei Dritten in Auftrag zu geben, sei nicht geplant, die Direktion werde die Gössenordnungen anhand der eigenen Zahlen überprüfen.

://: Damit ist das Postulat 2001/094 von Thomas Haegler an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1400

18 2001/173
Interpellation von Roland Laube vom 21. Juni 2001: Auswirkungen der Reform der Familienbesteuerung. Schriftliche Antwort vom 4. Dezember 2001

Roland Laube dankt dem Regierungsrat für die Beantwortung der Interpellation und hält positiv fest, dass sich der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung zum neuen Besteuerungsmodell für die zukunftsträchtige Variante der modifizierten Individualbesteuerung entschieden hat. Schade nur, dass dieses Modell beim Bund offensichtlich chancenlos ist.

://: Damit ist die Interpellation 2001/173 von Roland Laube erledigt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1401

19 2001/155
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 31. Mai 2001: Familienbesteuerung

RR Adrian Ballmer nimmt die Motion, die bei der Regierung offene Türen einrennt, entgegen. Mehrmals habe er schon erklärt, dass der Kanton Basel-Landschaft bei Vorliegen der eidgenössischen Gesetzgebung die entsprechende Anpassung im kantonalen Steuerrecht realisieren werde.

Rita Bachmann ist sehr erfreut über die Antwort des Finanzdirektors. Gleichzeitig gibt sie ihrer starken Hoffnung Ausdruck, dass die sehr berechtigten Steuererleichterungen für Familien nun endlich Wirklichkeit werden. Die Landrätin muss leider konstatieren, dass die Gangart bei den Fortschritten in der Familienbesteuerung geradezu peinlich langsam ist, gemessen am rasanten Einführungstempo der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Ernst Thöni verdankt auch diese Erklärung.

://: Damit ist die Motion 2001/155 der CVP/EVP-Fraktion überwiesen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1402

20 2001/256
Interpellation von Roland Laube vom 25. Oktober 2001: Steuerliche Benachteiligung der Mieter / innen ohne Ende. Antwort des Regierungsrates

Roland Laube deponiert beim Regierungsrat die Bitte, noch einmal intensiv über die Bücher zu gehen und zu prüfen, ob für das Jahr 2002 nicht doch eine Übergangslösung ins Auge gefasst werden sollte. Die Tatsache, dass eine Verfassungsverletzung vorliegt, dürfte auch den Beschluss einer rückwirkenden Bestimmung rechtfertigen. Eine akzeptable Übergangslösung wäre auch der ursprüngliche, unterdessen leider wieder zurückgezogene Vorschlag der Regierung.

://: Damit ist die Interpellation 2001/256 von Roland Laube beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1403

21 2001/283
Motion von Roland Laube vom 22. November 2001: Kinderabzug vom Steuerbetrag

RR Adrian Ballmer ist bereit, die Motion in der Form eines Postulates zu prüfen. Vorab bereits verbindliche Pflöcke möchte er indes nicht einschlagen. Die Thematik des Kinderabzugs vom Steuerbetrag beschäftigte in der Herbstsession auch den Nationalrat. Der System ändernde Vorschlag einer nationalrätlichen Kommissionsminderheit, den Kinderabzug vom Steuerbetrag vornehmen zu können, wurde deutlich abgelehnt. Das letzte Wort wird der Ständerat vermutlich der Frühjahrssession 2002 sprechen. Dass der Zweitrat ein neues Kinderabzugssystem vorschlagen wird, ist indes nicht wahrscheinlich. Es ist davon auszugehen, dass der Kinderabzug weiterhin beim steuerbaren Einkommen vorgenommen wird.
Das Steuerharmonisierungsgesetz überlässt es der Autonomie der Kantone, die Sozialabzüge frei zu gestalten. Dazu gehört nach neuesten Erkenntnissen auch der Kinderabzug vom Steuerbetrag.
Als einziger Kanton kennt der Kanton Genf seit 1.1.2001 den Kinderabzug vom Steuerbetrag. Das Steuerharmonisierungsgesetz wird bezüglich der Familienbesteuerung Änderungen erfahren, die auch im Kanton Basel-Landschaft zu einer Steuergesetzrevision führen werden. Auch die Besteuerung des Wohneigentums wird diskutiert, eine Anpassung in der kantonalen Steuergesetzgebung ist vorgesehen.
Das Steuerpaket 2001 wird zweifelsohne Auswirkungen auf die Finanzen des Kantons zeitigen. Wie die Ausfälle zu kompensieren sind, muss im Rahmen der kantonalen Steuergesetzrevision entschieden werden. Von einer isolierten Einführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag möchte der Regierungsrat absehen. Die parlamentarischen Beratungen auf Bundesebene und die Tatsache, dass nur der Kanton Genf den Kinderabzug vom Steuerbetrag kennen, zeigen, dass dieses Abzugssystem heute wenig populär ist. Die Aufnahme der Idee in die Beratungen der Steuergesetzrevision ist somit gerechtfertigt, nicht aber ein sofortiger Wechsel des Systems.

Roland Laube hält noch einmal fest, dass der Kinderabzug vom Steuerbetrag im Kanton Basel-Landschaft nie und von niemandem je bestritten war und als die beste Familien fördernde Wirkung anerkannt ist. Das bewährte System wurde nur deshalb fallen gelassen, weil der Landrat vor zwei Jahren davon ausging, das System verstosse gegen das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes. Unterdessen ist klar, dass dem nicht so ist, dass die Änderung unnötig war. Deshalb sollte das Familien fördernde Kinderabzugssystem so schnell wie möglich wieder in das Steuergesetz aufgenommen werden. Weil der Vorstoss eine Gesetzesänderung fordert, ist die Wandlung zu einem Postulat gar nicht möglich. Zu prüfen gibt es nichts, die Rechtslage ist klar.
Würde die Motion heute überwiesen, so könnte der Systemwechsel problemlos in das Paket der Steuergesetzrevision 2002 eingebunden werden, wenn es auch für den Regierungsrat nicht sehr angenehm wäre, die Vernehmlassungsvorlage noch ergänzen zu müssen. Auch in anderen, ähnlichen Fällen musste die Rückkehr zum alten bewährten System vorgenommen werden. Beim Bausparen etwa oder bei der Reduktion des Eigenmietwertes für Ersterwerber - und dies, obwohl der Bund diese Möglichkeit, wenn überhaupt frühestens im nächsten Frühling beschliessen wird. Da fragt man sich schon, warum in diesen Fällen der Regierungsrat nicht zugewartet hat beziehungsweise warum der Regierungsrat beim Kinderabzug nicht mit denselben Ellen und derselben Geschwindigkeit misst.
Der heutige Entscheid beeinflusst ein zukünftiges Modell des Bundes in keiner Weise, bei jedem denkbaren Modell kann der Kanton den Kinderabzug vom Steuerbetrag vornehmen.
Die Umsetzung des Vorstosses hätte schliesslich auch den positiven Nebeneffekt, dass sich die Staatsfinanzen günstiger entwickeln würden, weil die eingesetzten Mittel viel zielgerichteter zum Einsatz kämen. Bei einem Kinderabzug vom Steuerbetrag von 500 Franken ergäben sich für den Kanton 6 bis 7 Millionen Franken Mehreinnahmen, bei 600 Franken gegen 8 Millionen.
Dem Vorstoss, der letztlich die Förderung der Familie zum Inhalt hat, sollte der Landrat in der Form einer Motion zustimmen.

Urs Steiner gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion den Vorstoss eingehend diskutiert hat und zum Schluss gelangt ist, dem Antrag des Regierungsrates, die Motion als Postulat zu überweisen, sei Folge zu leisten. Vom verfahrensökonomischen Standpunkt aus betrachtet, erachtet es die Fraktion nicht als sinnvoll, sich vor einer umfassenden Prüfung der gesamten Familienbesteuerung festzulegen.

Urs Baumann steht namens der CVP/EVP-Fraktion hinter der Motion. Vor der Steuerharmonisierung kannte der Kanton die klare, nicht bestrittene Regelung des Steuerabzugs vom Steuerbetrag. Die Änderung erfolgte nur, weil die Regelung als nicht konform mit dem Steuerharmonisierungsgesetz erklärt wurde. Nun diesen Punkt noch in die Steuergesetzrevision einzubauen und den status quo wiederherzustellen, sei wirklich kein Kunstwerk. Bleibe zu hoffen, dass auch die anderen Fraktionen die Motion von Roland Laube unterstützen.

Bruno Steiger erklärt, dass auch die Schweizer Demokraten der Motion zustimmen werden.

Isaac Reber ist namens der Grünen für die Überweisung der Motion, sie gestatte es, Familienförderung ganz konkret und sofort dort umzusetzen, wo sie auch vollzogen werden soll.

RR Adrian Ballmer bemerkt an die Adresse von Roland Laube, der Regierungsrat habe gegenüber dem Bund das System verteidigt und stehe prinzipiell noch heute dahinter. Allerdings verlange die Motion nicht nur eine Gesetzesänderung, sondern gebe gewisse Eckwerte vor. Nach wie vor sei es die Überzeugung des Regierungsrates, dass der Einbezug des Themas in das Gesamtpaket Familienbesteuerung der richtige Weg sei. Im ersten Semester 2002 erwarte er die Entscheide des Bundes, so dass die gewünschte Regelung auf den 1.1.2004 im Kanton denkbar wäre. Würde der Beschluss heute für den 1.1.2003 gefällt, so wäre der Zeitrahmen sehr sehr knapp bemessen.

Urs Wüthrich empfindet den Widerstand der Regierung und der FDP-Fraktion doch als sehr unverständlich. Heute Morgen habe der Landrat ein Jahresprogramm des Regierungsrates zur Kenntnis genommen, in dem die Regierung an sich selbst den Anspruch richtet, auf veränderte Rahmenbedingungen rasch zu reagieren. Am vorliegenden Beispiel könnte die Regierung nun sofort den Tatbeweis erbringen.

Roland Laube präzisiert, die terminlichen Fragen hätten keinen Einfluss auf den Entscheid zwischen Motion und Postulat. Gegen das Vertrösten auf die Familienbesteuerungsreform beim Bund spricht, dass der Bund gerne lange Übergangsfristen gewährt und dass die Kantone diese Fristen möglichst ausschöpfen.

Ernst Thöni gibt bekannt, dass eine namentliche Abstimmung beantragt wurde:

Für Überweisen der Motion stimmen:
Heinz Aebi, Romy Anderegg, Rita Bachmann, Urs Baumann, Patrizia Bognar, Ruedi Brassel, Peter Brunner, Esther Bucher, Eva Chappuis, Monika Engel, Remo Franz, Hanspeter Frey, Anton Fritschi, Barbara Fünfschilling, Beatrice Geier, Fredy Gerber, Madeleine Göschke, Willi Grollimund, Hildy Haas, Thomas Haegler, Jacqueline Halder, Gerhard Hasler, Franz Hilber, Urs Hintermann, Ursula Jäggi, Hans Jermann, Walter Jermann, Thomi Jourdan, Marc Joset, Uwe Klein, Jörg Krähenbühl, Roland Laube, Silvia Liechti, Gerold Lusser, Esther Maag, Christine Mangold, Heinz Mattmüller, Peter Meschberger, Daniel Münger, Juliana Nufer, Eric Nussbaumer, Hannelore Nyffenegger, Sabine Pegoraro, Roland Plattner, Heidi Portmann, Isaac Reber, Max Ribi, Max Ritter, Paul Rohrbach, Christoph Rudin, Karl Rudin, Hanspeter Ryser, Liz Rytz, Patrick Schäfli, Hans Schäublin, Dieter Schenk, Elsbeth Schmied, Elisabeth Schneider, Agathe Schuler, Bruno Steiger, Sabine Stöcklin, Eugen Tanner, Helen Wegmüller, Hanspeter Wullschleger, Urs Wüthrich, Daniel Wyss, Pascal Wyss, Fredi Zimmermann, Peter Zwick

Gegen Überweisen der Motion stimmen:
Dölf Brodbeck, Daniela Schneeberger, Peter Tobler, Judith Van der Merwe, Dieter Völlmin

Der Stimme enthalten sich: Rita Kohlermann, Roger Moll, Paul Schär, Urs Steiner, Ernst Thöni

://: Der Landrat überweist die Motion 2001/283 von Roland Laube mit 69 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1404

22 2001/120
Interpellation der CVP/EVP-Fraktion vom 26. April 2001: Stellung und Bedeutung der Gemeinden

Nr. 1405

23 2001/175
Interpellation von Peter Meschberger vom 21. Juni 2001: Auswirkungen von Art. 50 der Bundesverfassung auf das Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft. Schriftliche Antwort vom 18. September 2001

RR Adrian Ballmer führt einleitend folgendes aus: Gemäss § 45 Absatz 2 der Kantonsverfassung achten und schützen alle kantonalen Organe die Selbständigkeit der Gemeinden. Der Gesetzgeber gewährt ihnen möglichst grosse Handlungsfreiheit. Für die Gemeindeautonomie gilt somit verfassungsmässig das Subsidiaritätsprinzip. In finanzieller Hinsicht wird im Kanton Basel-Landschaft die Gemeindeautonomie vergleichsweise gross geschrieben. Sie erhalten nicht nur zweckgebundene Beiträge, sondern über den ungebundenen Finanzausgleich auch Mittel, über die sie frei verfügen können. In der politischen Realität liegt es am Gesetzgeber, ob er eine kommunal eigenständige Aufgabenerfüllung zulässt oder ob er kantonale Standards vorschreibt. Bundespräsident Kaspar Villiger hat dazu treffend festgestellt: PolitikerInnen sind häufig nach unten Zentralisten und nach oben Föderalisten. Das Subsidiaritätsprinzip wird in den Kantonen sehr unterschiedlich interpretiert. Betrachtet man die Steuerbelastung, die mit der Aufgabenteilung korreliert, so hat Baselland eine Steuerbelastung von 100 und die Gemeinden eine solche von 57. In anderen Kantonen ist dieses Verhältnis umgekehrt. Mit den beiden Aufgabenteilungsrunden der Jahre 1982 und 1997 wollte man dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz vermehrt Rechnung tragen. Nach diesem Prinzip müssen Kosten-, Nutzen- und Entscheidungsträger identisch sein. Wer den Nutzen hat, soll bezahlen und befehlen. Zwei Gesetzesrevisionen, die die Selbständigkeit der Gemeinden stärken, sind in Vorbereitung: Die Revision des Finanzausgleichs und die Revision des Gemeindegesetzes.

Zu den Fragen der Interpellation 2001/120 der CVP/EVP-Fraktion:

1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass die Autonomie der Baselbieter Gemeinden in zunehmendem Mass abgebaut resp. eingeschränkt wird?
2. Sieht er in dieser Entwicklung - auf lange Sicht gesehen - die Institution der Gemeinden noch gewährleistet? Dies auch aus dem Blickwinkel, dass die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zur Übernahme eines politischen Mandats im Schwinden begriffen ist.
3. Gedenkt der Regierungsrat dieser Entwicklung entgegenzuwirken, um das unserem schweizerischen Föderalismus zugrunde liegende Prinzip der Subsidiarität aufrecht erhalten zu können? In welcher Form und mit welchen Mitteln gedenkt er dies zu tun?
4. Welche Bedeutung und welchen Stellenwert misst die Regierung den Gemeinden noch bei? Wie sieht sie die Zukunft der Gemeinden? Bestehen allenfalls Absichten, Gemeinden zu fusionieren?
5. Hat die Regierung schon Überlegungen angestellt, wie die Gemeinden in einen echten Entscheidungs prozess - also Gewährung von Mitentscheidungsrechten - eingebunden werden könnten, vor allem in den Bereichen, in denen die Gemeinden namhafte finanzielle Beiträge zu leisten haben (OeV, Abwasserbewirtschaftung)?
6. Gibt es aus der Sicht der Regierung Handlungsbedarf, die heutige Aufgabenverteilung sowie die dazu gehörenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen grundlegend zu überprüfen und allenfalls neu zu regeln? Falls sie keinen Handlungsbedarf ortet, aus welchen Überlegungen?

Antworten des Regierungsrates

Zu 1. Ja. Die Komplexität öffentlicher Aufgaben nimmt zu und damit wächst auf allen Ebenen die Versuchung, Aufgaben von der kommunalen auf die kantonale beziehungsweise von kantonaler auf Bundesebene zu verschieben.

Zu 2. Der Regierungsrat sieht die Institution der Gemeinden auch in Zukunft als gewährleistet, steht die Gemeinde in der Regel dem Bürger doch am nächsten. Marginalisiert wird eher die Ebene der Kantone, indem der Kanton zum blossen Vollzugsorgan reduziert wird. Diesem Trend soll mit dem neuen Finanzausgleich, NFA, begegnet werden. Es trifft zu, dass die Neigung zur Individualisierung zu einer Abnahme der Bereitschaft führt, ein politisches Mandat zu übernehmen. Quantitative Besetzungsprobleme sind bisher allerdings nur punktuell aufgetreten.

Zu 3. Vom NFA wird ein Schub zur Stärkung des Föderalismus und des Subsidiaritätsprinzips erwartet und erhofft. Der NFA wird Anlass sein, auch die innerkantonale Aufgabenteilung zu überprüfen. Dies wurde von der Regierung auch gegenüber dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden kommuniziert.

Zu 4. Die Kantonsverfassung misst den Gemeinden zu Recht einen hohen Stellenwert bei. Gemeindefusionen sind für den Regierungsrat kein Thema, allerdings fördert er Bestrebungen, einzelne Aufgaben - Feuerwehr oder Sozialdienste etwa - gemeinsam zu erfüllen.

Zu 5. Womöglich sollen gemäss NFA Aufgaben entflochten und einzelnen Ebenen alleine zugewiesen werden. Für Aufgaben, die gemeinsam erfüllt werden müssen, wird der NFA neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen erlassen.

Zu 6. Mit den beiden Aufgabenteilungsrunden der Jahre 1982 und 1997 wurde versucht, die Aufgaben den richtigen Trägerschaften zuzuweisen. Allerdings gibt es noch immer suboptimale Lösungen. Der NFA wird Anlass sein, die Aufgabenteilung nach Massgabe des Subsidiaritäts- und Äquivalenzprinzips zu überprüfen.

Eugen Tanner bedankt sich für die Beantwortung der Fragen, insbesondere für das träfe Motto von Kaspar Villiger, der erkannt hat, dass nach oben gerne Föderalismus gepredigt und nach unten Zentralismus gelebt wird. Unbestritten ist der Kanton Basel-Landschaft ein sehr zentralistisch aufgebauter Kanton. Das Verhältnis von 100 zu 57 bei der Steuermittelverwendung zeigt, dass die meisten Aufgaben zentral wahrgenommen werden. Wenn im Rahmen des neuen Finanzausgleichs die Aufgabenentflechtung erneut angesehen wird, dann sollte eindeutige Klarheit geschaffen werden, wo die Gemeinden Spielraum, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten haben.
Die Gemeinden haben mit der Gründung des Gemeindeverbandes reagiert und sind mit der Bildung von Zweckverbänden dabei, untereinander Abstimmungen vorzunehmen.
Eugen Tanner hofft, dass im sehr heterogen strukturierten Kanton Basel-Landschaft mit sehr kleinen und sehr grossen Gemeinden nicht alles über denselben Leisten geschlagen wird. Zur Institution Gemeinde gilt es weiterhin Sorge zu tragen. Wenn dieses Sinnbild gelebter Demokratie aufgegeben wird, dürfte man über die Interesselosigkeit an der Politik nicht klagen.

Peter Meschberger hat schon beide Aufgabenteilungen miterlebt und kann heute feststellen, dass in den letzten 20 Jahren doch gewaltige Fortschritte erzielt wurden, das Verständnis für die Gemeinden viel besser geworden ist. Sehr begrüssenswert sind die institutionalisierten Gespräche zwischen Gemeindeverband und Regierung. Mehr Verständnis für die Gemeinden wird künftig noch vom Landrat erwartet.

Heinz Aebi nimmt Bezug auf die Aussage von Regierungsrat Adrian Ballmer, Gemeindefusionen seien in der Regierung kein Thema. Die sehr unterschiedlichen Gemeindestrukturen im Kanton erfordern ganz selbstverständlich verstärkt Zusammenarbeit unter den Gemeinden. Heinz Aebi möchte vom Regierungsrat hören, wie gross denn eine Gemeinde sein müsste, damit sie auch in Zukunft ihre Selbständigkeit bewahren könnte.

RR Adrian Ballmer befürwortet die punktuelle Zusammenarbeit. Die Frage von Gemeindefusionen erachtet der Regierungsrat nicht als seine vordringliche Aufgabe, die Gemeinden selbst müssten sich damit auseinander setzen. Eine Zahl, wie gross eine Gemeinde sein müsste, um ihre Selbständigkeit erhalten zu können, will der Finanzdirektor nicht nennen. Irgendwo dürfte aber schon eine theoretische Untergrenze zu finden sein.

://: Damit sind die Interpellationen 2001/175 von Peter Meschberger sowie 2001/120 von Eugen Tanner beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





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