Protokoll der Landratssitzung vom 13. Dezember 2001

Landratspräsident Ernst Thöni begrüsst zur Nachmittagssitzung.


Nr. 1391

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Ernst Thöni gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

2001/292
Bericht des Regierungsrates vom 4. Dezember 2001: Änderung des Dekrets über die öffentliche Beurkundung; an die Justiz- und Polizeikommission

2001/293
Bericht des Regierungsrates vom 4. Dezember 2001: Postulat 97/56 von Eva Chappuis "Erhöhung und Sicherung des Lehrstellenangebots" vom 20. März 1997; an die Erziehungs- und Kulturkommission

2001/294
Bericht des Regierungsrates vom 11. Dezember 2001: Weiterführung und Finanzierung des Projektes Take-off, eines Präventionsprojektes für Jugendliche im sekundären Bereich für die Jahre 2002, 2003, 2004; an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1392

Mitteilungen

Mutation in der Personalkommission

Ernst Thöni gibt bekannt, dass Dölf Brodbeck nach über 10-jähriger Mandatsdauer als Präsident der landrätlichen Personalkommission auf Ende 2001 zurücktreten wird. Dölf Brodbeck bewahrt diesen Zeitabschnitt als spannende Herausforderung seiner Parlamentariertätigkeit in Erinnerung.
Der Landratspräsident wird die geleisteten Dienste von Dölf Brodbeck bei späterer Gelegenheit würdigen.

Auf Vorschlag der FDP hat das Büro Christine Mangold für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Amtsperiode als Präsidentin der Personalkommision gewählt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1393

11 2001/197
Bahnhofstrasse und Naustrasse in der Gemeinde Laufen: Änderung der kantonalen Richtplanung (kantonaler Strassennetzplan der Region Laufental) und gleichzeitiger Abtausch der Bahnhofstrasse und der Naustrasse zwischen Kanton und Gemeinde

Karl Rudin begründet den Abtausch der Bahnhofstrasse und der Naustrasse zwischen Kanton und Gemeinde: Obwohl es sich bei der Naustrasse um einen Abschnitt der Hauptstrasse von Laufen nach Breitenbach handelt, ist die Naustrasse doch eine Gemeindestrasse. Aufgrund der funktionalen Bedeutung soll die Naustrasse nun in die Hoheit der Gemeinde Laufen übertragen werden. Im Gegenzug soll die heute kantonale Bahnhofstrasse in die Hoheit der Gemeinde Laufen übergehen. Die Bahnhofstrasse nimmt vorwiegend Innerorts- und Einkaufsverkehr auf. 1999 sanierte der Kanton die Bahnhofstrasse, sie kann deshalb der Gemeinde in einem funktionstüchtigen, wertmangelfreien Zustand übergeben werden. Die Naustrasse und die Birsbrücke müssen dagegen in naher Zukunft saniert werden. Die Sanierungskosten betragen für die Strasse 120'000 und für die Brücke 300'000 Franken. Die insgesamt 420'000 Franken wird Laufen dem Kanton nach Fertigstellung der Sanierung in drei Jahrestranchen von je 140'000 Franken überweisen.
Die Bau- und Planungskommission beantragt einstimmig, dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.

Franz Hilber hat im Namen der SP nichts gegen den vorgesehenen Abtausch einzuwenden. Auf diesem Wege wird es Laufen möglich, aus der Bahnhofstrasse eine schöne Einkaufszone zu gestalten. Dass Laufen die Kosten für die Sanierung übernimmt, erscheint logisch. Die erwähnten Kosten betrachtet die SP allerdings als Kostendach, den Standard später höher zu setzen, würde sie nicht akzeptieren. Schon in der Budgetdebatte wurde deutlich, dass beim Stassenbaustandard ein erhebliches Einsparpotenzial liegt.

Hanspeter Frey unterstützt namens der FDP-Fraktion den Abtausch, der einem geschickten Verhandlungspartner gelang. Laufen hat eine wertmangelfreie Strasse übernommen und dem Kanton eine sanierungsbedürftige Strasse mit dazu gehörender Brücke abgetreten. Als ganz kostenneutral darf der Abtausch nicht gelten, denn die Gemeinde Laufen wird 420'000 Franken überweisen, obwohl Schätzungen ergaben, dass die Brückensanierung unter Anwendung des geltenden kantonalen Qualitätsstandards eher auf 600'000 Franken zu stehen kommen wird.

Peter Zwick schliesst sich der Vorrednerargumentation an und stimmt dem Geschäft im Namen der CVP/EVP-Fraktion zu.

Peter Holinger argumentiert, mit dem Abtausch werde der Verkehr sinnvollerweise dorthin umgelagert, wo er auch hingehöre. Die SVP-Fraktion stimmt dem Deal zwischen den beiden Partnern einstimmig zu.

Isaac Reber stimmt dem Geschäft namens der Grünen zu.

Urs Steiner zeigt seine Freude mit einer beliebten regierungsrätlichen Redewendung: "Ich bedanke mich für die gute Aufnahme."

Landratsbeschluss 2001/197

Keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2001/197 einstimmig zu.


Landratsbeschluss
betreffend Bahnhofstrasse und Naustrasse in der Gemeinde Laufen: Änderung des kantonalen Richtplans (Strassennetzplan der Region Laufental) und Abtausch der Bahnhofstrasse und der Naustrasse zwischen Kanton und Gemeinde


Vom 13. Dezember 2001

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 10 in Verbindung mit § 13 des Strassengesetzes vom 24. März 1986 (SGS 430), beschliesst:

1. Die Änderung des kantonalen Richtplans (Strassennetzplan der Region Laufental vom Dezember 1994) wird gemäss dem Plan Nr. SNP-601B vom Mai 2001 und dem dazu gehörenden Bericht des Regierungsrates an den Landrat genehmigt.
2. Die Bahnhofstrasse (Abschnitt Kreisel Vorstadt bis Kreisel Nord) in der Gemeinde Laufen, wird in Eigentum und Hoheit der Gemeinde Laufen übertragen. Die Übertragung an die Gemeinde umfasst die folgenden Parzellen und Objekte gemäss dem Situationsplan vom 30. März 2001:
- Gemeinde Laufen, Parzelle Nr. 1959, Parzellenfläche von 180 m 2 .
- Gemeinde Laufen, Parzelle Nr. 3851, Parzellenfläche von 1000 m 2 .
- Birsbrücke Bahnhofstrasse, Objekt Nr. 3.51, auf der Bachparzelle Nr. 2921.
3. Die Naustrasse (Abschnitt Baselstrasse bis Kreisel Nord) in der Gemeinde Laufen, wird in Eigentum und Hoheit des Kantons Basel-Landschaft übertragen. Die Übertragung an den Kanton umfasst die folgenden Parzellen und Objekte gemäss dem Situationsplan vom 30. März 2001:
- Gemeinde Laufen, Parzelle Nr. 2778, Parzellenfläche von 4195 m 2 .
- Gemeinde Laufen, Parzelle Nr. 3850, Parzellenfläche von 650 m 2 .
- Birsbrücke Naustrasse, auf der Bachparzelle Nr. 2921.
4. Die Übertragung der Bahnhofstrasse (Abschnitt Kreisel Vorstadt bis Kreisel Nord) in Eigentum und Hoheit an die Gemeinde Laufen erfolgt entschädigungslos.
5. Für die Übertragung der Naustrasse (Abschnitt Baselstrasse bis Kreisel Nord) in Eigentum und Hoheit des Kantons Basel-Landschaft überweist die Gemeinde Laufen dem Kanton für anstehende Instandsetzungsarbeiten einen Betrag von Fr. 420'000.-. Der Betrag wird von der Gemeinde in drei Jahrestranchen aa Fr. 140'000.- ausgerichtet. Die Zahlung der ersten Jahrestranche wird mit Beginn der Sanierungsarbeiten fällig.
6. Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Landratsbeschlusses ist das Grundbuchamt Laufen anzuweisen, die Eigentumsübertragungen im Grundbuch einzutragen.
7. Die Gemeinde Laufen wird verpflichtet, ihren Strassennetzplan im Rahmen ihres Strassenreglements, vorbehältlich kantonaler Planungsverfahren, den neuen Verhältnissen anzupassen.
8. Der Eigentumsantritt der Naustrasse an den Kanton Basel-Landschaft bzw. der Bahnhofstrasse an die Gemeinde Laufen erfolgt mit der entsprechenden Eintragung im Grundbuch.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1394

12 2001/265
Interpellation der SP-Fraktion vom 8. November 2001: Wegzug der Institut Straumann AG. Schriftliche Antwort vom 4. Dezember 2001

Nr. 1395

13 2001/274
Interpellation der FDP-Fraktion vom 8. November 2001: Weggang der Waldenburger Firma Institut Straumann nach Basel. Schriftliche Antwort vom 4. Dezember 2001

Nr. 1396

14 2001/275
Interpellation der CVP-Fraktion vom 8. November 2001: Wegzug der Firma Straumann aus Waldenburg. Schriftliche Antwort vom 4. Dezember 2001


Sabine Pegoraro bedankt sich für die Beantwortung und bemerkt, die Lektüre der schriftlichen Beantwortung durch den Regierungsrat habe aufgezeigt, dass in Sachen aktiver Wirtschaftsförderung Handlungsbedarf besteht. Auch wenn Unternehmungen frei entscheiden sollen und der Unternehmensentscheid der Firma Straumann AG zu akzeptieren ist, entsteht doch der Eindruck, dass die Regierung zur Zeit keinen heissen Draht zur Wirtschaft pflegt. Aktive Wirtschaftsförderung bedeutet für die FDP die Pflege der Unternehmen, die Kundenpflege. Der Bericht zeigt auf, dass im Kanton ein auf erste Anzeichen reaktionsfähiges Frühwarnsystem notwendig ist, so dass sich die oberste Etage im Sinne einer Chefsache rechtzeitig der Probleme annehmen kann. Auch der Kanton Basel-Landschaft braucht - wie andere Kantone - eine aktive Wirtschaftsförderung, die sich der Unternehmen und der Standortgunst verpflichtet fühlt.

Remo Franz ist von der regierungsrätlichen Antwort auf die Interpellationen in keiner Art und Weise befriedigt. Schwach findet Remo Franz vorab die Aussage der Regierung, sie habe nichts falsch gemacht. Wer sich keiner Schuld bewusst sei, lerne auch nichts dazu. Offensichtlich sei die kantonale Wirtschaftsförderung nicht einmal ins Bild gesetzt worden. Noch heute hört Remo Franz die Aussagen, die Wirtschaftsförderung sei funktionstüchtig und notfalls sei die Regierung jederzeit imstande, die Zügel in die Hand zu nehmen. Nun ist im Fall Straumann absolut nichts passiert, noch schlimmer, die Regierung wurde offensichtlich nicht einmal informiert.
Der Presse konnte man entnehmen, dass sich das Amt für Liegenschaftsverkehr in die Angelegenheit eingeschaltet hat, ohne dass die Regierung davon Kenntnis hatte. Damit wird deutlich, dass die Kommunikation zwischen Regierung, die vollmundig von Chefsache redet, und den unteren Chargen in keiner Weise funktioniert.
Interessant wäre zu wissen, ob auch die Regierung von Basel-Stadt nichts wusste. Zumindest ein Fragezeichen muss gesetzt werden. Auch die Frage, wie die Regierung die Standortgunst des Kantons erhalten will, bedarf einer Antwort. Unerklärlich bleibt, warum die wirtschaftspolitischen Vorstösse von der Regierung verschleppt werden, warum die Regierung nicht heute Auskunft gibt, sondern das Parlament auf eine nächste Sitzung vertröstet. Der Kanton Basel-Landschaft braucht endlich eine zusammenhängende Wirtschaftspolitik.

Urs Wüthrich stellte mit seiner Interpellation zum einen fest, dass der Entscheid für das Waldenburgertal einen bedeutenden Verlust darstellt, dass aber die wegziehende Unternehmung durch ihren Entscheid der Region immerhin erhalten bleibt. Die Kernaussage aller drei Interpellationen lautet, ob die Regierung etwas hätte unternehmen können und falls ja, was sie hätte tun sollen. Das eigentliche Problem sieht Urs Wüthrich allerdings darin, dass die Regierung wohl auch dann nichts hätte ausrichten können, wenn sie aktiv geworden wäre, weil ihr die dazu notwendigen Instrumente fehlen. Wichtig wäre folglich die Umsetzung der schon längst verlangten Massnahmen - wie die Schaffung von personellen Kapazitäten auf der VSD - damit die Bezeichnung Volkswirtschaftsdirektion berechtigt bleibt.
Die SP steht klar hinter dem partnerschaftlichen Instrument der Wirtschaftsförderung beider Basel, die kürzlich die Leitung im Vollpensum neu besetzt und die Schwerpunkte im Bereich Neuansiedlungen gesetzt hat. Das ursprüngliche Standbein der Wirtschaftsförderung beider Basel, die Bestandespflege, wurde gewissermassen amputiert. Um diese erstrangige Aufgabe wieder zu erfüllen, müssen nun personelle Kapazitäten geschaffen werden.

Dieter Völlmin erachtet die Diskussion zwar als nötig, findet aber, sie werde am falschen Objekt ausgetragen. Wirtschaftsförderung sei nicht an diesem Beispiel zu messen, sie müsse sich nicht für Basel-Landschaft oder gegen Basel-Stadt engagieren, vielmehr habe sie die Funktion, den regionalen Wirtschaftsraum Nordwestschweiz zu pflegen. Drei Lösungen wären möglich gewesen: Wäre die Firma Straumann AG in Waldenburg geblieben, hätte das Baselbiet von der besten Lösung sprechen können. Zweitbeste Lösung wäre eine Ansiedlung an einem anderen Standort im Kanton Basel-Landschaft gewesen und die drittbeste Lösung ist der nun beschlossene Transfer in den Kanton Basel-Stadt.
Für die Wirtschaftsförderung erscheint Dieter Völlmin das Herausarbeiten und Schaffen von Standortqualitäten die wichtigste Aufgabe. Richtig sei zwar das Fördern des heissen Drahtes zur Wirtschaft, doch sollten jene, die solche Forderungen stellen, ihre immer wieder - etwa bei der Vernehmlassung des Haftpflichtrechts - in den Raum gestellte Warnung nicht vergessen, die Regierung habe nicht bei der Wirtschaft zu lobbyieren.
Die Beachtung der schleichenden Veränderungen, die zu bedeutenden Verlusten für die Region führen, also Betriebs- oder Know-how-Verlagerungen ausserhalb der Region Oberrhein, ist für die Wirtschaftsförderung von grosser Wichtigkeit, ebenso die notwendige Zusammenarbeit der Universität für gemeinsame Projekte mit der Wirtschaft.
Das Beispiel der Firma Straumann AG zeigt auch eine weitere Facette des Themas Zentrumsleistungen beziehungsweise Abgeltungen: Basel-Stadt weist ein dreimal höheres Steueraufkommen juristischer Personen auf, ist Sitz viel grösserer und internationaler Firmen und kann im vorliegenden Fall offenbar günstigere Bedingungen anbieten. Der Wettbewerb zwischen den Kantonen soll erhalten bleiben, ein nächstes Mal wird der Kanton Basel-Landschaft wieder zum Zuge kommen.
Insgesamt kann die SVP die Forderungen an eine aktive Wirtschaftsförderung im Dienste eines attraktiven Wirtschaftsstandortes Nordwestschweiz unterstützen.

Urs Baumann weiss, dass im erfolgreichen Wirtschaftsleben gegenüber der Kundschaft zwei Punkte besonders beachtet werden müssen: Zum Einen müssen neue Kunden gewonnen werden und zum Zweiten muss zur bestehenden Kundschaft Sorge getragen werden, sie muss gepflegt werden. Wenn es darum gehen soll, Mittel für die Wirtschaftsförderung zu sprechen, dann geht es vor alle um die Kundenpflege, eine Aufgabe, die unmissverständlich zur Chefsache zu erklären ist. Völlig richtig hat schon Remo Franz darauf hingewiesen, dass der Regierungsrat diesem Aspekt zu wenig Rechnung getragen hat. Der Unternehmensleiter will direkt mit dem Regierungsrat ins Gespräch kommen.
Dass die Unternehmung Straumann der Region erhalten bleibt, muss als eher zufällige, glückliche Entscheidung angesehen werden, es hätte auch anders enden können, mit entsprechend gravierenden Folgen für die Region.

Isaac Reber stellt fest, dass mit den Interpellationen der Eindruck vermittelt wird, es sei etwas geschehen, das nicht hätte passieren dürfen. Die Grünen freuen sich demgegenüber über das, was geschehen ist, weil ein prosperierendes europäisches Unternehmen nach einer Standortevaluation zum bewussten Schluss gekommen ist, dass die Region Nordewestschweiz der richtige Standort ist. Dieser Entscheid bedeutet, dass das Potenzial der Nordwestschweiz intakt ist.
Bezüglich der Arbeitsplätze entsteht kaum ein Problem, weil das beschäftigte Personal im Wesentlichen an den neuen Standort wechseln wird, und die Frage der Ertragssteuern ist kein kantonales, sondern ein Problem der Gemeinde Waldenburg. Zudem kommt das Hauptsteuersubstrat, wie alle wissen, nicht von den Unternehmen, sondern von den natürlichen Personen.
Zusammenfassend würdigt Isaac Reber den Firmenentscheid, in der Region zu bleiben, als gutes Zeichen. Die Grünen stehen hinter der regionalen Wirtschaftsförderung, sie hoffen, dass sie weiter gepflegt wird.

RR Erich Straumann führt aus, nicht nur er, sondern auch seine Regierungskollegin und Regierungskollegen suchten den Kontakt mit den Unternehmungen und den Verbandsspitzen des Kantons. Nicht jedes Unternehmen rücke aber mit den wesentlichen Fragestellungen heraus, wenn die Regierung auftrete. Den Vorwurf von Remo Franz, es passiere schlicht nichts, weist Regierungsrat Erich Straumannn entschieden zurück. Auch die Wirtschaft selbst müsste motiviert sein, die Regierung zu orientieren, statt hinterher zu klagen, es sei nichts passiert. Die Wirtschaft versuche oft die Politik fern zu halten, sei mit dieser Distanz auch meist recht glücklich. Trotzdem biete die Regierung, wenn sie Meldung erhalte, ihre guten Diensten an. Sicherlich werden aber die Regierungsräte auch künftig nicht im Kanton herumreisen, dafür hat sie fähige Mitarbeitende eingestellt.
Grundsätzlich denkt die Regierung regional, was bedeutet, dass sie nicht zwingend kantonal handelt. Nun zieht ein Unternehmen in die Stadt. Auch die gegenläufige Bewegung, dass Unternehmen von der Stadt auf die Landschaft ziehen, ist indes nicht unbekannt. Eben hat die Regierung wieder Gespräche geführt mit Jungunternehmern, die ihre Chancen im Kanton Basel-Landschaft sehen. Trotzdem, die Entscheidung für die Standortwahl werden die Unternehmen auch zukünftig selber fällen. Der Entscheid ist vergleichbar mit einem Velo, das die Regierung zwar bereit ist zu offerieren, in dessen Pedale die Unternehmung aber selber treten muss.

://: Damit sind die drei Interpellationen beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Fortsetzung >>>


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