Protokoll der Landratssitzung vom 10. Januar 2002

Nr. 1426

14 2001/261
Verfahrenspostulat von Paul Schär vom 25. Oktober 2001: Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats): Änderung des Einreichungstermins von Budgetanträgen

Ernst Thöni
gibt bekannt, dass das Büro sich bereit erklärt hat, das Verfahrenspostulat im Sinne Paul Schärs entgegen zu nehmen.

://: Der Landrat überweist das Postulat 201/261 von Paul Schär einstimmig.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1427

15 2001/163
Postulat von Remo Franz vom 7. Juni 2001: Einführung des Öffentlichkeitsprinzips

RR Peter Schmid verweist darauf, dass dieser Vorstoss im Umfeld einer breiten Debatte entstand. Mehrere Kantone haben sich verfassungsmässig zu diesem Oeffentlichkeitsprinzip bekannt.
Von aussen betrachtet stehe jeder demokratisch eingestellte Mensch diesem Thema in der Regel positiv gegenüber.
Als die Heirat der britischen Prinzessin Margreth bevorstand, kündigte das Königshaus an, dass sie in einen gläsernen Kutsche zur Kirche fahren werde.
Dies habe ihn als Kind unheimlich beeindruckt. Umso grösser war die Enttäuschung, als er feststellte, dass es sich um eine hundskommune Kutsche mit etwas grösseren Fenstern handelte.
Der Regierungspräsident meint: "Das Oeffentlichkeitsprinzip ist nichts anderes."
Wenn man die Gesetze der anderen Kantone näher betrachte, erkenne man, dass der fundamentale Unterschied ausser in der Sprechregelung in der Bewegung bestehe. Das Oeffentlichkeitsprinzip deklariert grundsätzlich alles als öffentlich und definiert die Ausnahmen. Das Gegenstück dazu ist eine gewisse Vertraulichkeit, definiert werden dabei die Ausnahmen zu Amtsgeheimnissen, der Diskretionspflicht und der Verschwiegenheit.
Der Kanton Basel-Landschaft kennt, verfassungsmässig verankert, das bedingte Oeffentlichkeitsprinzip.
Wenn man sich bewusst wird wie viele Ausnahmen existieren, ist aus Sicht der Regierung der Abstand zwischen den beiden Wegen nicht mehr allzu gross.
Die ist der Grund, weshalb die Regierung die Ueberweisung des Postulats ablehnt.
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass es eine permanente Aufgabe der Regierung darstellt, an diesen Fragen zu arbeiten, denn es gibt nichts Schlimmeres, als die selbsternannten Geheimnisträger und Wichtigtuer.
Die Regierung ist kontinuierlich damit beschäftigt, Schwachstellen zu orten und auszumerzen, empfiehlt dem Parlament aber, von einer Gesetzesänderung abzusehen.

Remo Franz beurteilt den Kanton Basel-Landschaft als offenen und fortschrittlichen Kanton.
Ihm gehe es nun aber um das Oeffentlichkeitsprinzip, welches im Solothurn mit über 80% gutgeheissen wurde und am 1. Juli 2002 eingeführt werde.
Nach einem weitgehend positiven Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat im März 2001 das Eidg. Polizeidepartement beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.
Der Vernehmlassung ist ein Entwurf für ein Bundesgesetz über die Oeffentlichkeit der Verwaltung zugrunde gelegt.
In den Kantonen Aargau, Genf, Tessin, Waadt und Jura sind ebenfalls Vorarbeiten für die Einführung des Oeffentlichkeitsprinzips im Gange.
Neu enthält die Verfassung des Kantons Solothurn den Passus: „Jeder hat das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Das Gesetz umschreibt dieses Recht."
Nach bisherigem Recht gilt die Tätigkeit der Verwaltung grundsätzlich als geheim. Auch wenn der Kanton Baselland in der Praxis dem Thema eher liberal gegenübersteht, besteht dennoch kein generelles Recht auf Information über die Verwaltungstätigkeit.
Es geht dabei also um eine wesentliche Aenderung, wobei der Schutz privater Interessen selbstverständlich zu gewährleisten ist.
Die Solothurner Medien schrieben nach der Einführung des Oeffentlichkeitsprinzips leicht überschwänglich: „Aendert sich für einmal doch etwas im Kanton?"
Der Landrat zeigt sich überzeugt, dass die Oeffnung auch dazu beitragen würde, das Verhältnis zwischen Bürger und Staat transparenter zu gestalten und damit die Glaubwürdigkeit der Politik zu verbessern.
Der Zugang zu Informationen aus der Verwaltung erweist sich teilweise immer noch als erschwerlich, dieser Satz war am 15. Juli dieses Jahres in der BAZ zu lesen.
Für ihn gebe es keinen Grund, weshalb sich die Verwaltung hinter dem Amtsgeheimnis versteckt, weshalb er den Rat bitte, der Ueberweisung des Postulats zuzustimmen..

Ruedi Brassel zitiert aus der Vernehmlassung des Regierungsrates des Kantons Baselland zum eidg. Projekt eines Bundesgesetzes für das Oeffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene:"Wir begrüssen grundsätzlich das Ziel, Transparenz in die Verwaltungstätigkeit zu bringen, also die Verwaltung öffentlich zu machen. Nichts gegen die gläserne Verwaltung."
Der Regierungsrat gebe sich zwar, was Wirkung und Kosten anbelangt etwas reserviert, aber die Stellungnahme bringe zum Ausdruck, dass es nichts zu verbergen gebe.
Bei der Abwägung, die Fenster etwas kleiner oder grösser zu machen, gehe es lediglich darum, ob man von der Prinzessin nur die Nase oder doch etwas mehr sehen möchte.
Was die Vorgänge innerhalb der Kutsche betreffe, um bei der Kindheitserinnerung RR Peter Schmids zu bleiben, befinde man sich mitten im Prozess der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung, wo Transparenz und Effizienz gross geschrieben werden.
In diesem Umfeld symbolisiert das Oeffentlichkeitsprinzip den sich abzeichnenden Kulturwandel.
Wenn die Politik WoV wirklich ernst nehme, stelle das Oeffentlichkeitsprinzip eine wichtige und sinnvolle Ergänzung dar. Denn Transparenz fördert das Vertrauen zwischen Bevölkerung und Verwaltung.
Er bitte um Unterstützung des Postulats.

Dieter Schenk erklärt, dass eine Mehrheit der FDP Fraktion sich gegen die Ueberweisung des Postulats ausspricht, da kein dringender Handlungsbedarf für Baselland ausgemacht werden kann. Ausserdem erhält der Bürger im allgemeinen, wenn er sein Interesse glaubhaft vertritt, die gewünschten Informationen.
Mit dem Kulturwandel in der Verwaltung werde die Oeffnung zudem automatisch grösser und transparenter.
Wenn in zwei, drei Jahren die Resultate der anderen Kantone vorliegen, sei noch genug Zeit, das Thema wieder aufleben zu lassen.

Dieter Völlmin bezeichnet das Öffentlichkeitsprinzip als richtig und er ist überzeugt, dass dieses in den nächsten Jahren so oder so eingeführt werde. Die SVP-Fraktion spreche sich daher für die Überweisung des Postulats aus. Aus Bern werden zwar gewisse Warnungen bezüglich der Kommissionsprotokolle laut, allerdings sei der Landrat frei, diese auch unter dem Prinzip der Öffentlichkeit als vertraulich zu erklären.

Bruno Steiger bezieht sich auf Peter Schmids Aussage, unser Kanton kenne das Öffentlichkeitsprinzip im Grunde bereits und er spreche sich daher nicht vehement gegen die Überweisung des Postulats aus. Bruno Steiger empfände es vor diesem Hintergrund als falsch, das Postulat nicht zu überweisen. Die Schweizer Demokraten unterstützen den vorliegenden Vorstoss.

Esther Maag stellt fest, das Öffentlichkeitsprinzip beruhe auf der Grundsatzfrage der Transparenz und gehöre zu den demokratischen Grundrechten. Basel-Landschaft funktioniere heute zwar wunderbar, jedoch müsse es für die Bevölkerung einfacher werden, an Informationen zu gelangen. Auch sie merkt an, der Regierungsrat habe keine ernsthaften Gründe gegen das Postulat genannt, weshalb dieses von den Grünen unterstützt werde.

Peter Tobler erinnert daran, dass bereits vor einigen Jahren im Landrat die gleiche Diskussion geführt wurde. Damals war er selbst von der Wichtigkeit des Öffentlichkeitsprinzips überzeugt. Inzwischen habe er sich jedoch von einem Paulus zum Saulus gewandelt, weil ihm der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre noch näher stehe. Gewisse Informationen, welche in falsche Hände geraten, könnten sehr viel Schaden für die betroffene Person anrichten. Er bittet den Landrat daher, vorsichtig mit dem vorliegenden Postulat umzugehen.

://: Der Landrat spricht sich für die Überweisung des Postulats 2001/163 aus.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1429

16 2001/093
Postulat von Mirko Meier vom 5. April 2001: Fach Lerntechnik an den Schulen

Ernst Thöni gibt bekannt, der Regierungsrat sei bereit, dieses Postulat entgegen zu nehmen.

Max Ribi ist mit der Überweisung des Postulats zwar einverstanden, will jedoch wissen, ob die Lehrerinnen und Lehrer dazu befähigt seien, Lerntechniken zu vermitteln und ob sich der Regierungsrat bewusst sei, dass nicht für alle SchülerInnen die gleiche Methode besonders geeignet sei.

Regierungsrat Peter Schmid stellt fest, die LehrerInnen seien heute in der Regel nicht so ausgebildet, dass sie Lerntechniken professionell vermitteln könnten. Der Regierungsrat nehme das aktuelle Postulat entgegen, allerdings liege noch kein konkretes Konzept vor und es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie das Vermitteln von Lerntechniken im gesamten Schulbereich sinnvoll erfolgen könne. Selbstverständlich soll keine Einheits-Lerntechnik vermittelt werden, da diese der menschlichen Vielfalt nicht gerecht würde.

://: Das Postulat 2001/093 wird ohne weitere Diskussion an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1430

17 2001/165
Interpellation von Eric Nussbaumer vom 7. Juni 2001: Zusammenarbeit und Beauftragung des Vereins für Sozialpsychiatrie Baselland (VSP) im Bereich der Rehabilitation von psychisch kranken und psychisch behinderten Menschen. Schriftliche Antwort vom 16. Oktober 2001

Eric Nussbaumer gibt eine kurze Erklärung zur Beantwortung seiner Interpellation ab. Er dankt dem Regierungsrat für seine klaren und hilfreichen Ausführungen, von den Aussagen zur Frage 1 zeigt er sich jedoch nicht befriedigt. Er habe nach Konzepten gefragt, wie man in unserem Kanton mit Personen umgehe, welche noch nicht invalidisiert sind, jedoch trotzdem auf einen Betreuungsplatz angewiesen wären. Laut Regierungsrat betreut der Verein für Sozialpsychiatrie Basel-Landschaft nur Menschen, welche IV-Leistungen erhalten. Der Regierungsrat stelle jedoch fest, dass auch weitere Menschen einer Unterstützung bedürften. Wenn dieser Bedarf doch ausgewiesen sei, so dürften entsprechende Massnahmen nicht erst mit der Folgeplanung zum Psychiatriekonzept ausgearbeitet werden, da diese erst in einigen Jahren greifen werde. Eric Nussbaumer wünscht sich daher, dass die Regierung möglichst schnell nach einer Lösung in diesem Bereich sucht.

Peter Schmid interpretiert die Antwort zu Frage 1 etwas anders als Eric Nussbaumer. Demnach seien in der Folgeplanung rund 20 derartige Betreuungsplätze vorgesehen. Falls der Bedarf jedoch schon heute ausgewiesen sei, so müsse man tatsächlich noch einmal über Lösungen nachdenken, welche rasch greifen.

://: Die Interpellation ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1431

18 2001/168
Postulat der FDP-Fraktion vom 21. Juni 2001: Bedarfsabklärung betreffend öffentliche Tagesschulen

Peter Schmid begründet die Ablehnung des Postulats durch die Regierung. Diese ist der Ansicht, auf der Meta-Ebene sei bezüglich Tagesschulen doch schon einiges geplant. Die jüngste Publikation zum Thema (Simone Peter, Ruedi Epple: "Gleichstellung auf den Punkt gebracht: Glückliche Eltern, betreute Kinder") stamme vom April 2000 und war so begehrt, dass sie bereits im November 2000 nachgedruckt werden musste. Der oben genannte Bericht enthalte die neuesten Zahlen, darüber hinaus wolle der Kanton basierend auf der heutigen gesetzlichen Grundlage keine zusätzlichen Bedarfsabklärungen durchführen.
Es sei jederzeit möglich, dass Gemeinden für sich oder in regionalen Zusammenschlüssen den Bedarf weiter abklären. Dazu würde ihnen von der Erziehungsdirektion das notwendige Material zur Verfügung gestellt.
Falls der Landrat und die Bevölkerung dem Bildungsgesetz zustimmen, sei vorgesehen, dass der Schulträger die Bedarfsabklärungen durchführt. Der Kanton müsste also die Abklärungen für die Sek. I übernehmen.

Christine Mangold betont, das Thema "familienergänzende Kinderbetreuung" müsse auf verschiedenen Ebenen angegangen werden. Heute bestehen bereits Tagesheime, Kinderhorte und -krippen, Tagesfamilien und auch Tagesschulen auf privater Ebene. Sie möchte das Postulat betreffend öffentlicher Tagesschulen jedoch nicht nur unter dem Aspekt der familienergänzenden Betreuung betrachten. Es handle sich dabei um ein Bildungsangebot mit Tagesstruktur, welches insbesondere dann wichtig werde, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Kindern neben der Volksschule eine derartige Struktur nicht bieten können.
Mit einer öffentlichen Tagesschule könnten einige Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler erreicht werden, welchen neben der Schule eine geregelte Tagesstruktur fehlt. Es wäre wohl sogar möglich, in bestimmten Fällen Heimeinweisungen zu umgehen. Ein geregelter Tagesablauf sei bezüglich Prävention ein wichtiger Faktor.
Die von Peter Schmid zitierte Studie "Glückliche Eltern, betreute Kinder" gehe für die FDP zu wenig weit, denn es handle sich dabei klar nur um einen Versuch, den Bedarf nach Tagesbetreuung im Kanton abzuschätzen. Die FDP-Fraktion bittet den Regierungsrat mit ihrem Postulat jedoch zu prüfen, wo und wie Schulen mit einer Tagesstruktur geschaffen werden müssten. Dieser Bedarf gehe aus der oben erwähnten Studie nicht hervor. Neben dem Bedarf wäre es für die FDP auch wichtig, dass Finanzierungsmodelle vorgeschlagen würden.
Die FDP-Fraktion bittet den Landrat, ihr Postulat zu überweisen, denn damit könne man bezüglich Tagesschulen (Bedarf und Finanzierungsmodell) einen wichtigen Schritt weiter kommen.

Christoph Rudin fragt sich, weshalb die FDP nicht direkt die Einführung von Tagesschulen fordere, da sie genügend Gründe angeführt habe, welche den Bedarf klar belegen. Die SP-Fraktion lehne das vorliegende Postulat ab, obwohl sie eine Einführung von Tagesschulen unterstütze. Ihrer Meinung nach seien weitere Bedarfsabklärungen jedoch überflüssig, da bereits kantonale und regionale Studien vorliegen.

Madeleine Göschke betont, die Haltung der Grünen Fraktion zu diesem Thema sei seit langem bekannt. Diese habe sich bereits zu einem Zeitpunkt, als die Wirtschaft sich noch weniger um die Einbindung von Frauen in den Arbeitsprozess bemühte, für die Einführung von Tagesschulen stark gemacht. Wie im Postulat richtig dargelegt, haben sich die Familienstrukturen in den letzten Jahren stark gewandelt. Madeleine Göschke bezeichnet weitere Bedarfsabklärungen jedoch als überflüssig, denn die Notwendigkeit von Tagesschulen sei unbestritten. Sie zeigt sich aber auch erfreut darüber, dass die FDP nun ebenfalls von dieser Notwendigkeit überzeugt sei.

Bruno Steiger verweist auf diverse Gemeinden, in welchen sowohl die Blockzeiten als auch Schülermittagstische eingeführt wurden. Gleichzeitig betont er jedoch, dass nur eine kleine Gruppe wirklich auf derartige Angebote angewiesen sei. Die Schweizer Demokraten glauben, dass für Tagesschulen grundsätzlich kein Bedarf bestehe, weshalb sie sich grossmehrheitlich gegen die Überweisung des Postulats aussprechen.

Peter Tobler betont, um sich für die politische Diskussion zum Thema Tagesschulen gut zu rüsten, müssten entsprechende Zahlen und Fakten vorliegen, und dies werde im aktuellen FDP-Postulat verlangt.

Christine Mangold stellt klar, die bisher vorgenommenen Schätzungen genügten der FDP noch nicht, sie verlange konkrete Bedarfsabklärungen.

Eugen Tanner spricht sich seitens CVP-Fraktion für die Überweisung des Postulat aus, unterstreicht jedoch, dass vor allem die Finanzierungsmodelle bekannt sein müssten.

Christoph Rudin erklärt, die politischen Entscheidungsprozesse seien sehr lang, während Kinder schnell älter werden. Aus diesem Grund sei es notwendig, sich zuerst einmal für Tagesschulen auszusprechen und erst vor deren Einführung Bedarfsabklärungen vorzunehmen.

Eva Chappuis wäre nicht unglücklich, falls das Postulat überwiesen würde, im Grunde bezeichnet sie es jedoch als unnötig. Im Rahmen des Bildungsgesetzes habe man sich bereits ausführlich zu den Trägerschaften der Schule geäussert und festgelegt, dass die Gemeinden Träger der Primarschulen seien. Es sei daher nicht richtig, den Kanton mit flächendeckenden Abklärungen zu beauftragen, welche in erster Linie die Primarschulen betreffen. Die Tagesschulen sollten grundsätzlich nicht zu Ghettos für sozial auffällige Kinder werden, sie sollten von Kindern aller Schichten besucht werden.
Eva Chappuis sieht den Handlungsbedarf also nicht in erster Linie beim Kanton, ist jedoch sofort bereit, jede Tagesschule, welche eingerichtet werden soll, zu unterstützen.

Christine Mangold bezeichnet eine saubere Bedarfsabklärung als den richtigen Weg, um dem Ziel einer Tagesschule endlich einen Schritt näher zu kommen.

://: Postulat 2001/168 wird mit 28:24 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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