Protokoll der Landratssitzung vom 10. Januar 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 10. Januar 2002 |
Nr. 1423
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Ernst Thöni
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
2001/309
Bericht des Regierungsrates vom 18. Dezember 2001: Genehmigung des Vertrages zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB);
an die Erziehungs- und Kulturkommission
2001/310
Bericht des Regierungsrates vom 18. Dezember 2001: Gemeinde Grellingen: Projektierung der Korrektion Baselstrasse und Delsbergstrasse;
an die Bau- und Planungskommission
2001/311
Bericht des Regierungsrates vom 18. Dezember 2001: Teilrevision des Konkordates der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft;
an die Erziehungs- und Kulturkommission
2001/313
Bericht des Regierungsrates vom 18. Dezember 2001: Einführung von Sportklassen auf der Sekundarstufe ll (Diplom- und Maturabteilung des Gymnasiums;
an die Erziehungs- und Kulturkommission
2002/001
Bericht des Regierungsrates vom 7. Januar 2002: Revision des Gesetzes betreffend die Amtsvormundschaften;
an die Justiz- und Polizeikommission
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
11 2001/097
Interpellation von Peter Holinger vom 5. April 2001: Kostenkontrolle bei grossen Bauvorhaben. Schriftliche Antwort vom 29. Mai 2001 (Vorlage 2001/151)
Regierungsrätin Elsbeth Schneider bestätigt, dass diese Interpellation nicht wie vom Interpellanten offensichtlich erwartet, schriftlich beantwortet wurde.
Sie begründet dies damit, dass die Bau- und Planungskommission der Meinung war, was auch im Kommissionsprotokoll nachzulesen ist, den Fragenkatalog zur Interpellation im Rahmen der Kommissionsberatung erschöpfend beantwortet zu haben.
Dies habe dann auch zur irrtümlicherweise erfolgten Abschreibung der Interpellation - eine solche kann nur als beantwortet deklariert werden - unter Pkt. 4 des Landratsbeschlusses geführt.
Sie gebe jedoch gerne eine kurze Stellungnahme ab:
Zur 1. Frage der Interpellation, dem Kostencontrolling, unterstreicht die Baudirektorin, dass dieses inzwischen markant verbessert wurde, indem heute jeder Architekt zuhanden des Hochbauamts und der Projektleitung einen monatlichen Kostenrapport, der auch die Abweichungen beinhaltet, erstellen muss,
Die Direktion der BUD erhält quartalsmässig einen Pro- jektrapport, der verbindliche Aussagen zu Leistungen, Terminplan und dem Stand der Kosten Auskunft gibt. Der Rapport wird mit der Abteilung Finanzen und Controlling der BUD begutachtet. Werden Widersprüche oder Unklarheiten registriert, wird zusätzlich die Finanzkontrolle eingeschaltet.
Sie nehme an, dass dieses Vorgehen den Vorstellungen des Interpellanten entspreche.
Peter Holinger bedankt sich bei der Baudirektorin für Ihre Stellungnahme, bemängelt jedoch, dass seine Interpellation nicht wie im Plenum üblich, Punkt für Punkt beantwortet wird.
Insbesondere auf die Punkte 2. und 5. der Interpellation sei nicht eingegangen worden. Er würde es begrüssen, wenn zu den beiden Fragen entweder mündlich im Plenum oder noch besser schriftlich Stellung bezogen werde.
Er beantragt die Diskussion.
://: Die von Peter Holinger verlangte Diskussion wird
bewilligt.
Da offenbar ein Missverständnis vorliegt, erklärt sich Regierungsrätin Elsbeth Schneider bereit, die schriftliche Antwort nachzuliefern.
Peter Holinger ist mit diesem Vorgehen einverstanden.
Ruedi Brassel macht klar, dass eine im Landrat eingereichte Interpellation im Landrat beantwortet und erledigt werden muss, ansonsten dies einem Formfehler gleichkommt. Dies gilt auch bei einer schriftlichen Beantwortung.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider hat vom 1. Landschreiber soeben erfahren, dass in der Landratsvorlage der Regierung sämtliche Fragen des Interpellanten beantwortet sind.
Eugen Tanner macht den Vorschlag, Traktandum 11 auszustellen und es nach der schriftlichen Beantwortung erneut zu traktandieren.
Ernst Thöni teilt mit, dass die Antwort der Vorlage entnommen und neu traktandiert werden wird.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1424
12 2001/257
Interpellation von Anton Fritschi vom 25. Oktober 2001: Kantonsspital Liestal, Bauunterbruch mit Folgen?. Schriftliche Antwort vom 18. Dezember 2001
Ernst Thöni verweist auf die schriftliche Beantwortung der Interpellation.
Paul Schär zeigt sich namens des Interpellanten über die Antwort befriedigt und bedankt sich.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1425
13 2001/277
Verfahrenspostulat der SP-Fraktion vom 8. November 2001: Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Vorkommnisse rund um den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Liestal
Ernst Thöni windet den Landrätinnen und Landräten ein Kränzlein. Der Rat habe sich anlässlich der heutigen Vormittagssitzung im Umgang mit der höchst komplexen und schwierigen Materie ein ausgezeichnetes Zeugnis ausgestellt, indem er mit grosser Ruhe und sachlichem Engagement die heikle Thematik diskutiert habe.
Er hoffe, dass auch der zweite Teil der Spitaldebatte in ähnlichem Rahmen ablaufe.
Zum besseren Verständnis skizziert er das weitere Vorgehen:
Ueberweist der Landrat heute das Verfahrenspostulat an das Büro, wird dieses gemäss § 64 Abs. 1 des Landratsgesetzes (LRG) die Stellungnahmen des Regierungsrates und der GPK einholen und dem Landrat eine Vorlage bzw. einen Bericht unterbreiten.
Der Landrat wird alsdann gemäss § 18 Abs.1 Buchstabe c) bzw. § 64 Abs. 1 des LRG über die Einsetzung einer PUK beschliessen.
Eric Nussbaumer leitet sein Votum mit dem Zitat Antoine de St. Exuperys ein: "Mensch sein heisst verantwortlich sein."
Ihm erscheine dieser Satz für die heutige Debatte um das Kantonsspital Liestal sehr zutreffend.
Bei der Frage, ob die Vorkommnisse und Abläufe rund um das Kantonspitalprojekt einer eingehenden Untersuchung bedürfen, gehe es ausschliesslich um die Verantwortung. Jetzt sei es am Parlament zu entscheiden, ob es sich dieser Verantwortung stelle oder es vorziehe sich davor zu drücken.
Es gehe dabei nicht darum "Lärm zu machen", sondern zu entscheiden, ob eine zusätzliche Untersuchung erforderlich ist oder nicht.
In diesem Zusammenhang erinnere er daran, dass der Landrat gemäss der Staatsverfassung die Oberaufsicht über sämtliche kantonalen Behörden und Organe ausübe.
Mit der Baukreditvorlage von 1993 wurde dem Landrat bestätigt, dass das Kantonsspital mit einem Betrag von 136,2 MCHF gebaut werden könne. Die Aussage, dass damals ein zu geringer Betrag budgetiert wurde, sei unzutreffend und werde heute nur von denjenigen behauptet, die die Verantwortung nicht wahrnehmen wollen.
Zwischen Vor- und Bauprojekt wurden 9 MCHF investiert um zu eruieren, ob die 136,1 MCHF für den Bau genügen.
In der damaligen Baukreditvorlage halte die Regierung fest, dass sämtliche funktionellen Schwierigkeiten und Engpässe des Projekts ausgeräumt werden konnten.
In der heute Vormittag bewilligten Regierungsvorlage werde jedoch erklärt, dass sich die Kostenermittlung des Projekts als sehr komplex erwiesen und es sich um ein äusserst schwieriges Bauvorhaben gehandelt habe.
Nach Durchsicht der alten Baukreditvorlage habe er feststellen müssen, dass die Erklärungen des heutigen Vormittags nur zur Hälfte den Tatsachen entsprechen.
Der letzte Satz des Absatzes, welcher auf die Komplexität und Schwierigkeit des Vorhabens hinweist, hat folgenden Wortlaut:
"Der permanenten Kostenüberwachung und Kosten- steuerung im Hinblick auf das einzuhaltende Kotendach kommt während der baulichen Realisierung spezielle Bedeutung zu."
Umgesetzt wurde dieses Leitmotiv allerdings nicht.
Fakt ist nun eine Kotenüberschreitung von über 30 MCHF, die Entlassung eines Kadermitarbeiters in der Verwaltung und ein Rechtsstreit über Honorarforderungen zwischen der BUD und dem Architekten.
Den grössten Imageschaden jedoch treffe das Parlament , decke es die Ursachen, welche zur heutigen Situation geführt haben, nicht auf.
Die SP Fraktion habe bereits bei der ersten Zusatzkreditvorlage im Jahre 1999 eine zusätzliche Untersuchung beantragt, die damals vom Parlament abgelehnt wurde.
Seine Fraktion könne sich der Ansicht, eine PUK sei etwas Anrüchiges und eine Untersuchung nicht erforderlich, nicht anschliessen. Anrüchig wäre eine Politik, welche im entscheidenden Moment die Probleme aussitze ohne etwas dagegen zu unternehme.
Der Antrag der SP zur Einsetzung einer PUK begründe im Wesentlichen auf der Tatsache, dass noch zahlreiche offene Fragen im Raum stehen.
Wenn, wie im vorliegenden Fall, Kostenziele so massiv verfehlt werden, bedarf dies einer Untersuchung.
Verantwortliches politisches Handeln bedeute, die Geschehnisse im Zeitraum zwischen 1990 - 2001 zu untersuchen.
Das Parlament müsse eine Antwort auf die Frage erhalten, weshalb beispielsweise die ersten Kostenüberschreitungen erst im Frühjahr 1998 - vier Jahre nach Freigabe des Bauprojekts - bekannt wurden. Mit welchen Massnahmen hätten die Kostenüberschreitungen verhindert werden können? Hat die eingesetzte Baukommission ihre Aufgaben korrekt wahrgenommen, hatte sie Einfluss auf die Auftragsvergaben und wie präsentiert sich ihr Pflichtenheft?
Letztlich müsse man auch prüfen, ob sich aus Sicht des Parlaments politische, administrative oder gar strafrechtliche Konsequenzen aufdrängen.
Die GPK als Oberaufsichtsbehörde habe sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vernehmen lassen.
Es gebe durchaus einleuchtende Gründe, weshalb sie diese Aufgabe nicht wahrnehmen möchte. Eine PUK wäre dann die Alternative.
Zwingend müsste die GPK aber, übernähme sie diese Aufgabe, mit PUK-Befugnissen ausgestattet werden.
Nur wenn es gelinge volle Transparenz herzustellen, erhalte das Parlament aus der Bevölkerung auch wieder die benötigte Unterstützung.
Abschliessend betont Eric Nussbaumer erneut, dass Politiker sein, Verantwortung zu übernehmen bedeute.
Er bitte daher den Rat um Unterstützung des Verfahrenspostulats.
Paul Schär bemerkt einleitend, dass er die Debatte des heutigen Vormittags ebenfalls als sehr offen und konstruktiv empfunden habe.
Der Vorschlag der SP Fraktion, eine PUK mit der Untersuchung zu betrauen, sei eine der zwei im LRG festgelegten Möglichkeiten.
Die zweite wäre, die GPK mit PUK- Befugnissen auszustatten.
Bezüglich des weiteren Vorgehens stellen sich für die FDP Fraktion die zwei Kernfragen:" Was bringt uns weiter und was können wir verantworten?"
Nach eingehender Diskussion - und im Sinne der Sache und nicht einer Schuldzuweisung - steht für die FDP die Variante GPK mit PUK- Befugnissen, im Vordergrund.
Mit dieser Lösung strebe die FDP an, reinen Tisch zu machen und ein Signal nach aussen zu setzen, aber auch Lehren aus dem Vorfall zu ziehen.
Ein Kompliment geht an die Adresse der Bau- und Planungskommission, welche in den Augen Paul Schärs sehr gute Arbeit geleistet hat, die in der weiteren Untersuchung nutzbringend einfliessen wird.
Wenn die Wahl auf die Variante GPK als Untersuchungsgremium falle, könnte mit einer Fokussierung auf bestimmte Bereiche auch der zeitliche Aufwand eingegrenzt werden.
Für künftige Grossvorhaben empfehle er, den Informationsfluss zu intensivieren, dies gelte sowohl für die Regierung als auch das Parlament.
Die FDP stellt folgenden Antrag:
"Das Büro des Landrates wird beauftragt, die GPK mit Befugnissen einer PUK im Sinne von § 64 lit. b auszustatten, zur Aufarbeitung der Vorkommnisse um den Erweiterungsbau am Kantonsspital Liestal."
Er sei sich darüber im Klaren, dass die SP Fraktion diesem Vorschlag zustimmen müsse, da die FDP bei einem Verfahrenspostulat einer anderen Fraktion grundsätzlich keinen eigenen Antrag einreichen kann.
Ernst Thöni bemerkt, dass der Antrag der FDP, folgende Aenderungen des SP-Antrages zur Folge hätte:
"Das Büro des Landrates wird deshalb eingeladen, eine Vorlage zur Ausstattung der GPK mit den Befugnissen der PUK gemäss § 64 Abs. 1 b des Landratsgesetzes zur Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal auszuarbeiten.
Im Rahmen dieser Aufarbeitung ist die GPK beauftragt, zukunftsgerichtete Empfehlungen vorzulegen."
Peter Zwick stellt namens der CVP/EVP Fraktion den Antrag auf Ablehnung des Postulats.
Seine Fraktion sei einstimmig der Ansicht, dass die Bau- und Planungskommission ihren Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt habe.
Da sämtliche Fakten und Fragen auf dem Tisch liegen, mache der Einsatz einer PUK keinen Sinn.
Zudem habe das mit und parallel dazu laufe das Schlichtungsverfahren.
Er hege etwelche Zweifel, ob die GPK im Falle einer Untersuchung genügend Fachwissen mitbringe.
Die CVP/EVP wolle jedoch nicht den Eindruck erwecken, sie habe etwas zu verbergen und schlage deshalb vor, dass zur Klärung der noch offenen Fragen eine Kommission gebildet werde, zusammengesetzt aus Mitgliedern der GPK und BPK.
Dieter Völlmin hat den Eindruck, dass oftmals PUK und Impeachment miteinander verwechselt werden. Der Rat verweigere die Einsetzung einer PUK, obwohl es sich dabei um ein reines Kontrollinstrument des Parlaments handle.
Für die SVP Fraktion sei die Arbeit der Bau- und Planungskommission kein Ersatz für den Auftrag, den die GPK zu erfüllen habe. Die BPK habe wohl gewisse Funktionen der GPK gutmeinend wahrgenommen. Zweckmässiger wäre es allerdings gewesen, die BPK hätte, nachdem sie zur Auffassung gelangte, dass Zusatz- und Verpflichtungskredit gerechtfertigt sind, das Dossier an die GPK weiter geleitet.
Als bezeichnend beschreibt Dieter Völlmin nachfolgenden Passus des Kommissionsberichts: "Da nun ein Schiedsgericht, von dem die BPK eine klare Antwort erwartet, diese Frage klären wird, hat die BPK sie nicht weiterverfolgt und auf die Anhörung eines Experten verzichtet."
Dies mache deutlich, dass es der BPK dann offenbar doch zuviel wurde und sie ihre GPK-Funktion beenden wollte.
Was ist nun aber Ziel und Aufgabe eines Schiedsgerichts? Dieses strebt in erster Linie einen Vergleich an. Bestandteil eines solchen ist meist ein gegenseitig vereinbartes Stillschweigen. Auf eine Begründung wird in der Regel ebenfalls verzichtet, sei dies aus Kostengründen oder aber um den Parteien zu ermöglichen, ihr Gesicht zu wahren.
Die Fragen, was schief gelaufen ist und warum, und welche Lehren für die Zukunft aus dem Vorfall zu ziehen sind, bleiben unbeantwortet.
Der einzige Unterschied zwischen PUK und GPK plus sei im übrigen, dass bei der GPK der Personenkreis mehrheitlich vorgegeben sei..
Aus diesem Grund unterstütze die SVP die Einsetzung einer GPK mit PUK Befugnissen.
Damit könne der Versuchung der willkürlichen Zusammensetzung einer PUK begegnet werden.
Die Argumentation, dass man - wie sich im Nachhinein bestätige - die ursprünglichen Kosten richtig eingeschätzt habe, dürfe man keinesfalls gelten lassen. Dies entspreche nicht der Art und Weise, wie ein derartiges Projekt zu realisieren sei.
Abschliessend weist er auf die Tatsache hin, dass die Politik nach aussen kontinuierlich die Standortpflege und die Förderung der KMU's vertrete.
Darüber, was eine Forderung der BUD von 7 MCHF an die Adresse des Architekten jedoch bedeute, habe man sich sehr leichtfertig hinweggesetzt.
Er bezweifle, dass ein Bauherr einem mit einem derartigen Makel behaften Unternehmen, von dem er nicht weiss, ob es in zwei Jahren noch existiert, einen Auftrag erteilt.
In diesem Punkt verhalte sich der Kanton nicht korrekt.
Bruno Steiger fragt sich, was denn noch geschehen muss, um eine PUK zu rechtfertigen.
Wer dieser angehören soll, darauf könne er keine Antwort geben, jedenfalls müssten sämtliche Parteien darin vertreten sein.
Wenn man die Angelegenheit ernst nehme, komme man nicht umhin eine PUK einzusetzen.
Die Schweizer Demokarten bekenne sich einstimmig zu einer PUK.
Abschliessend stellt Bruno Steiger fest, dass wäre er anstelle der CVP, in den Ausstand treten würde.
Esther Maag haben die vorausgehenden Voten, mit Ausnahme desjenigen der CVP, den Eindruck vermittelt, dass Einigkeit über die Einsetzung einer PUK bestehe.
Vor etlichen Jahren habe man ihr auf der Journalistenschule einen Leitfaden mit auf den Weg gegeben, der lautet, wer hat was zu wem gesagt und wo?
Das Einzige, was zum heutigen Zeitpunkt klar sei, sei das Was.
Wenn sich das Parlament mit dieser Antwort zufrieden gebe, verletze es die minimalste Sorgfaltspflicht. Die Aufgabe des Parlaments bestehe darin, auch auf die restlichen Fragen Antworten zu finden; dies schulde man den Steuerzahlerinnen und -zahlern.
Um aus dem Ereignis für die Zukunft Lehren ziehen zu können, sei die wichtigste zu beantwortende Frage, warum konnte es zu diesem Debakel kommen.
Eine PUK weise gegenüber der GPK aus ihrer Sicht den Vorteil auf, dass eine spezifische Auswahl an Vertreterinnen und Vertretern getroffen werden könne. Aber auch mit einer GPK könne sich die Fraktion einverstanden erklären.
Wenn man als ParlamentarierIn seine Aufgabe ernst nehme, müsse man zwingend für eine Untersuchung plädieren.
Auch für Dieter Schenk ist es undenkbar, einfach zur Tagesordnung über zu gehen.
Die GPK habe nie daran gedacht, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Sie konnte jedoch nicht früher eingreifen, da die Vorlage an die Bau- und Planungskommission überwiesen wurde..
In Kenntnis des Postulats der SP, hat die GPK deshalb nach eingehender Diskussion beschlossen, den Bericht der BPK abzuwarten.
Da nach Erscheinen dieses Berichts keine Kommissionsberatung mehr stattfand, entspreche das nachfolgend Gesagte seiner persönlichen Meinung.
Die BPK tippe in ihrem Bericht wohl eine Reihe von Fragen an, quantifiziere und beantworte sie allerdings nicht. Hier bedürfe es noch weiterer Abklärungen, wobei die GPK sich selbstverständlich vom Präsidenten der BPK vorweg informieren lasse.
Einigkeit herrscht in der GPK darüber, dass, sollte die Kommission mit der Untersuchung betraut werden, sie mit den Befugnissen einer PUK ausgestattet werden muss.
Ebenso wichtig wie die Aufarbeitung der Vergangenheit sei die Klärung, ob die eingeleiteten Massnahmen des Hochbauamtes den Ansprüchen künftiger Projekte genügen.
Die GPK sei dazu da solche Vorkommnisse zu prüfen und sei bereit, sich dieser Aufgabe zu stellen.
Eugen Tanner registriert, rückblickend auf Traktandum 10, dass das Parlament mit grossem Mehr den Zusatz- und Verpflichtungskredit gutgeheissen hat.
Dies aus der Ueberzeugung, dass den 169 MCHF ein reeller Gegenwert gegenübersteht, aber auch aus dem Bestreben, dass Spital möglichst rasch wieder vollumfänglich dem Betrieb übergeben zu können .
Er glaube, dass dieser Entscheid nicht zuletzt auf die Vorarbeit der BPK zurückzuführen sei. Die Bau- und Planungskommission habe eine eingehende Analyse der Situation vorgenommen.
Kritik an der Arbeit der BPK aus den Reihen des Plenums, habe er, mit einer Ausnahme, keine registriert.
Abgesehen von der nicht ordnungsgemäss beantworteten Interpellation Peter Holingers seien ausser zur Eingangshalle auch keine konkreten Fragen gestellt worden.
Deshalb sei die CVP/EVP Fraktion der Meinung, es genüge, die noch nicht oder ungenügend beantworteten Fragen zur Abklärung und Berichterstattung an die BPK zurückgeben. Falls diese es für nötig erachte, könne sie die Mithilfe der GPK anfordern.
Die Einsetzung einer PUK würde dazu führen, den ganzen Fall erneut aufzurollen. Er erinnere in diesem Zusammenhang an das Schlagwort Oekonomie der Kräfte und empfehle, das Verfahrenspostulat abzulehnen und der BPK die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
Eric Nussbaumer signalisiert, dass die SP sich mit der Untersuchung durch die GPK einverstanden erklärt und dem abgeänderten Antrag zustimmt.
Der SP Fraktion sei es ein Anliegen, dass ihr Antrag durch eine breite Mehrheit des Parlaments abgestützt werde.
Ruedi Brassel stellt zum Vorschlag Eugen Tanners fest, dass zum einen eine Menge offener Fragen existieren und es zudem nicht zu den Aufgaben der Bau- und Planungskommission gehöre, Oberaufsichtsfunktion wahrzunehmen. Die Arbeitsteilung des parlamentarischen Betriebs sei klar definiert und er mache beliebt, diese auch einzuhalten.
Verantwortung zu übernehmen bedeute für das Parlament, in die Vergangenheit zurück zu gehen, um die gemachten Fehler zu suchen und zu bereinigen, damit sie sich in Zukunft nicht wiederholen.
Urs Wüthrich verweist auf das Votum Erich Nussbaumers nach einer möglichst flächendeckenden Unterstützung und appelliert an die CVP mit dem Hinweis, dass man nicht nur Vergangenheitsbewältigung betreiben, sondern auch einen Blick in die Zukunft werfen müsse.
Die durch die Sitzungsgelder der GPK entstehenden Kosten würden sich rechtfertigen, wenn man sie denjenigen eines Umbaus des Bruderholzspitals, eines Neubaus des Justizzentrums oder dem UKBB gegenüberstelle.
Die GPK/PUK sei auch deshalb notwendig, weil, wie bereits differenziert festgestellt wurde, die Vorlage kein ausgeprägtes Beispiel für die Einsicht der BUD war. Diese wuchs erst im Laufe der Kommissionsberatungen.
Zum anderen wurden Fehler teilweise zum zweiten Mal gemacht. Damit habe man es verpasst, den Tatbeweis zu erbringen, dass man es besser machen wolle.
Im Uebrigen habe die BPK sehr gute Arbeit geleistet.
Eugen Tanner akzentuiert, dass die Art der Aufklärung darin bestehe, den noch offenen Fragen nachzugehen und diese zu beantworten.
Er wolle mit allen Mitteln verhindern, dass die GPK plus, die im Vordergrund stehe, nochmal alles von vorne aufrolle.
Karl Rudin bemerkt, dass die Bearbeitung der Vorlage durch die BPK den Rahmen des Ueblichen bei weitem gesprengt hat und es deshalb keinen Sinn macht, die Vorlage erneut an die BPK zurückzuweisen.
Falls nun noch fundierte Untersuchungen nötig seien, sei die BPK dafür das falsche Gremium.
Uwe Klein betont, dass obwohl es sich bei der betroffenen Regierungsrätin um ein Fraktionsmitglied handle, es der CVP/EVP Fraktion fernliege etwas zu "mischeln".
Die CVP/EVP sträube sich nicht gegen den Einsatz der GPK. Diese müsse jedoch einen klar definierten Auftrag erhalten.
Probleme zeichnen sich für ihn aufgrund der Tatsache ab, dass die GPK nicht über die Fachleute verfügt, auf die die BPK zurückgreifen konnte. Er befürchtet, dass die GPK, um den Wissensstand der BPK zu erreichen, enorm viel Zeit benötigt.
Heidi Tschopp fühlt sich von Uwe Klein herausgefordert. Sie weist ihn darauf hin, dass die GPK den Vorteil hat, das sie bei ihrer Arbeit Fachleute punktuell zuziehen kann.
Ausserdem werde es niemandem einfallen, bei Null zu beginnen, wenn bereits gute Unterlagen zur Verfügung stehen.
Sie bittet das Plenum, der Sonderkommission Vertrauen entgegen zu bringen.
://: Der Landrat beschliesst grossmehrheitlich bei wenigen Enthaltungen, dem Büro den Auftrag zu erteilen, eine Vorlage zur Ausstattung der GPK mit den Befugnissen der PUK gemäss § 64 Abs. 1 b des Landratsgesetzes zur Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal auszuarbeiten.
Im Rahmen dieser Aufarbeitung ist die GPK beauftragt, zukunftsgerichtete Empfehlungen vorzulegen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
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