Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2002 |
Nr. 1457
7 2001/209
Motion von Madeleine Göschke vom 6. September 2001: Schutz der Bevölkerung vor Fluglärmschäden: Konsequenz aus den Messresultaten des Schutzverbandes der Anwohner um den Flughafen Basel-Mülhausen
RR Adrian Ballmer
nimmt einleitend Bezug auf die zwischen März und Juli 2001 an insgesamt 64 Messtagen an verschiedenen Orten durchgeführten Fluglärmerhebungen. Für zuverlässige Messwerte soll eine Messdauer von annähernd einem Jahr notwendig sein. Insofern kann den vorliegenden Daten nur der Wert einer Momentaufnahme zugesprochen werden. Zudem hat sich der Kanton nach dem von der eidgenössischen Lärmschutzverordnung vorgeschriebenen Mittelungspegel als Beurteilungskriterium zu halten. Auf 1. Juni 2001 hat der Bundesrat die Belastungsgrenzwerte für Landesflughäfen neu festgelegt. Die Messungen des Schutzverbandes zeigen, mit Ausnahme eines einzigen Tages, keine Überschreitung dieser Grenzwerte auf. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird im zweiten Semester 2002 in den Flughafen nahen Gemeinden einen Lärmkataster erstellen.
Die Regierung ist grundsätzlich dafür besorgt, dass die Bevölkerung in den Flughafen nahen Gemeinden einer möglichst geringen Lärmbelastung ausgesetzt ist. Laufend werden Massnahmen zur Verringerung des Lärms geprüft. Die Fluglärmkommission BS/BL trägt dem Regierungsrat als beratende Kommission Vorschläge zur Verbesserung der Situation vor.
Zu 1: Bereits hängig ist das Postulat Zimmermann 2000/187 mit der Forderung eines strikten Nachtflugverbotes von 22.00 bis 06.00 Uhr. Für die Regierung ist der für Zürich vor Kurzem gesprochene Bundesgerichtsentscheid, dessen genaue Begründungen noch ausstehen, nicht besonders hilfreich.
Zu 2: Vertreter der französischen Flugsicherung, die für die Abwicklung des Flugverkehrs am EuroAirport ausschliesslich zuständig sind, gehen davon aus, dass 20 bis 40 Prozent aller Starts auf der verlängerten Ost-West-Piste stattfinden werden. Diese Zahl ergibt sich aufgrund der Flugzeuge und der Wetter- beziehungsweise der Windverhältnisse. Zudem hat die Bevölkerung im Westen des Flughafens - bisher vom Lärm weitgehend verschont - der Benutzung der Ost-West-Piste zugestimmt, was auch nicht unbedingt selbstverständlich ist.
Starts werden nach einem einheitlichen, für die Piloten stabilen, vorhersehbaren Regime abgewickelt. Aufgrund der herrschenden Verhältnisse finden in der Regel Landungen von Norden her und Starts Richtung Süden statt. Trotz dieser Regel sind im Jahre 2000 gut 10 Prozent aller Starts Richtung Norden durchgeführt worden.
Zu 3: Generell gilt die Weisung, alle Starts hätten vom Pistenanfang aus zu erfolgen. 95 Prozent aller Flugzeuge starten am Pistenanfang. Die Regierung erachtet den Punkt als erfüllt, die wenigen Ausnahmen sind plausibel.
Zu 4: Die Forderung einer Plafonierung der Flugbewegungen auf 100'000 Starts und Landungen pro Jahr würde die wirtschaftliche Entwicklung des EuroAirports äusserst stark behindern und dürfte negative Auswirkungen für die gesamte Region zeigen. Die Regierung kann diese Forderung nicht entgegen nehmen. Entscheidend ist nicht die Anzahl Flüge, sondern die Menge Emissionen.
Zu 5: Die Forderung nach einem vollständigen Überflugverbot der Wohngebiete für lärmige Maschinen käme einem Landeverbot lärmiger Maschinen gleich und hätte eine diskriminierende Wirkung für verschiedene Flugverkehrsanbieter, vor allem für den Frachtbetrieb des Flughafens. Eine effizientere Lösung sieht die Regierung in der differenzierten Nachtflugverordnung und der Erhebung lärmabhängiger Landetaxen, was zum Anreiz führt, lärmige Maschinen zu ersetzen. So fliegt die koreanische Fluggesellschaft seit 24. 9. 2001 mit wesentlich leiseren Flugzeugen vom EuroAirport nach Seoul. Zusätzlich unterstützt die Regierung des Kantons Basel-Landschaft zusammen mit Basel-Stadt die Einführung einer zusätzlichen Schadstoff abhängigen Landetaxe.
Madeleine Göschke
stellt zu den Lärmmessungen fest, der Schutzverband habe selber Messungen durchgeführt, weil der Flughafen - unter Angabe verschiedener Vorwände - seit mehr als eineinhalb Jahren nicht mehr gemessen hatte. Zu hoffen bleibe, dass der Flughafen seinen Verpflichtungen, den Fluglärm zu messen, bald selbst wieder nachkommen wird.
Bei den "Lärmberechnungen für unterschiedliche Flugverfahren" wird der nächtliche Flugverkehr vollständig ignoriert. In einem Interview meinte der Direktor des Flughafens, Urs Sieber, er halte an den Flugzeiten für Frachtflugzeuge von morgens 05.00 Uhr bis nachts 24.00 Uhr fest. Dies kann nur als Rücksichtslosigkeit und Affront gegenüber der betroffenen Bevölkerung betrachtet werden. Der nächtliche Fluglärm, verursacht von den lärmigsten Flugzeugen, den Frachtflugzeugen, belastet die Bevölkerung am stärksten und verursacht am häufigsten gesundheitliche Störungen wie Anstieg des Blutdruckes und massive Schlafstörungen. Und genau dies geschieht, ohne dass wir es merken können, denn wir erwachen dabei nicht. Für die körperliche Erholung ist der Tiefschlaf notwendig, für die seelische Erholung ist der sog. REM- oderTraumschlaf notwendig. Und beides wird durch den gemessen Fluglärm verunmöglicht. Die Expressfrachtflugzeuge halten nicht einmal die Nachtsperre zwischen 24.00 und 05.00 Uhr ein. In mehreren Gemeinden liegt die durchschnittliche Lärmbelastung zwischen 22.00 und 24.00 Uhr über den vom Bund vorgeschriebenen Grenzwerten und weit über den Grenzwerten der WHO. Lärmspitzen von 60 Dezibel wurden an allen Messpunkten jede Nacht überschritten. Es wird erwartet, dass sich die Regierung für die Gesundheit einsetzt. Auch die Zürcher Regierung hat sich für ein Nachtflugverbot ausgesprochen.
Es scheint, als ob die Menschen in die eine und die wirtschaftlichen Interessen in die andere Waagschale gelegt werden. Offenbar wiegt dabei das Geld schwerer, das Wohlbefinden der betroffenen Bevölkerung dagegen erscheint weniger wertvoll. Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch Folgekosten physischer und psychischer Störungen entsteht, wird offensichtlich nicht beachtet. Bei Schulkindern sind als Folge der Lärmbelastung nachweislich Lernstörungen aufgetreten. Auch die Wertverminderung der Immobilien muss erwähnt werden, als Beispiel sei das Bauverbot auf dem Ziegeleiareal in Allschwil angeführt.
Die Abstimmung über den Flughafenkredit wurde mit dem Versprechen gewonnen, schon im Jahre 1999 20 Prozent der Starts auf die verlängerte Ost-West-Piste verlegen zu wollen. Mit zweijähriger Verspätung war die Piste endlich fertig gebaut, doch nimmt sie noch heute weniger als 5 Prozent der Starts auf. Das Versprechen von Flughafen und Regierung soll nun endlich eingelöst werden.
Mit Starts nach Süden vom Anfang der Piste aus, würde eine grössere Flughöhe über den Wohngebieten erreicht. Erfreulich zu vernehmen, dass diese Forderung nun erfüllt sein soll. Die Plafonierung der Flugbewegungen ist aus wirtschaftlicher Sicht möglich, weil ein grosser Teil der Starts und Landungen durch Umsteigeverkehr, welcher der Region kaum etwas einträgt, erfolgt. Dasselbe gilt für den Umschlag von Fracht, die weder aus der Region stammt noch für die Region bestimmt ist. Der Umschlagsverkehr regionsfremder Fracht bringt der Region derart wenig, dass bei der Güterabwägung die Gesundheit und die Lebensqualität von Zehntausenden von FlughafenanwohnerInnen wichtiger sein muss als ein maximales Wachstum der Firma EuroAirport. Entscheidend ist nicht, wie viel Flugverkehr der Flughafen will, sondern wie viel Flugverkehr die Region braucht. Die AnwohnerInnen des Birs- und Birsigtales seien darauf hingewiesen, dass mit dem Instrumentenlandesystem und der Wiedereinführung der Direktstarts eine beträchtliche Mehrbelastung die Folge sein wird. Über Binningen West werden die Flugzeuge im günstigsten Falle 350 Meter, teilweise aber auch nur 170 Meter hoch fliegen.
Neue, offizielle Studien prognostizieren eine Zunahme des Flugverkehrs, eine Zunahme des Fluglärms und eine massive Zunahme der Flugschadstoffe. Nur mit einer Plafonierung der Flugbewegungen können diese Probleme bewältigt werden, nicht aber mit einer Verschiebung der Flugrouten von einer Gemeinde zur anderen.
Ein Landeverbot für lärmige Flugzeuge haben andere Flughäfen durchgesetzt. Der EuroAirport hinkt in dieser Frage hinterher. Ein Verbot für lärmige Maschinen besteht einzig für gewisse Nachtstunden. Das Verbot hat rund um die Uhr zu gelten, das Argument der Diskriminierung ist in dieser Frage deplatziert.
Die Erfahrung vergangener Jahre lehrt, dass der Flughafen freiwillig keine grundlegenden Verbesserungen schafft. Darum müssen Landrat und Regierung aktiv werden. Mit der Überweisung der vorliegenden Motion zeigen Landrat und Regierung, dass sie für den Schutz der Bevölkerung einstehen.
Marc Joset
stimmt namens der SP Fraktion der Überweisung der Motion zu.
Er zitiert aus einem Antwortschreiben des Flughafens, das die Gemeinde Binningen auf einen Vorstoss zum Nachtflugverbot erhalten hat:
" Das Nachtflugverbot gilt für die allgemeine Luftfahrt von 22.00 - 06.00 Uhr, bei Charterflügen ab 23.00 - 06.00 Uhr und bei Linienflügen ab 24.00 - 05.00 Uhr."
"Flugzeuge sind von 22.00 - 07.00 Uhr ganz gesperrt. Ausnahmen, d.h. dieser Regelung nicht unterworfen sind Postflüge, Staatsluftfahrzeuge, humanitäre Such- und Rettungsflüge etc.."
Dies zu den aktuellen Nachtflugregelungen.
Die Gemeindepräsidentinnen Binningens und Allschwils, die in den letzten Jahren immer wieder den Kontakt zu den Flughafenbehörden gesucht haben, waren nach den Gesprächen jeweils frustriert und ernüchtert.
Der Forderung nach einem konsequenten Nachtflugverbot müsse nun mit Vehemenz Nachachtung verschafft werden.
Zum kommenden Thema, dem Instrumentenlandesystem ILS, läuft zur Zeit eine Vernehmlassung. Marc Joset ersucht die Regierung, die betroffenen Gemeinden miteinzubeziehen. In diesem Fall sei es besonder wichtig, dass nicht jeder sein eigenes Süppchen koche, sondern dass man mit einer Stimme rede.
Er bezweifle, dass sämtliche betroffenen Gemeinden darüber informiert seien, was mit dem ILS auf sie zukommt.
Das System führt zu einer Kanalisierung des Luftverkehrs. Sämtliche Flugbewegungen werden sich auf einen Korridor über dem Kern Reinachs, Bottmingens, dem Neubadquartier und dem Altersheim Muesmatt in Allschwil konzentrieren.
Obwohl gegen das ILS als solches nichts einzuwenden sei, werde es, falls keine rasche, für die gesamte Region tragbare Lösung gefunden werde, dazu führen, dass sich der Flugverkehr künftig vorwiegend in diesem Korridor abspiele.
Hier ist sowohl die Regierung, aber auch der Verwaltungsrat des Flughafens gefordert
Judith van der Merwe
bezeichnet den Schutz der Bevölkerung vor dem Fluglärm als wichtiges und berechtigtes Anliegen. Ihr scheine allerdings, dass je länger die Diskussion daure, desto mehr manifestiere sich die Hilflosigkeit.
Inzwischen sei der Landrat soweit, Placebo-Medizin zu verabreichen.
Der Schutzverband versuche nun mit konkreten Forderungen dem Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Obwohl das Begehren grundsätzlich berechtigt sei, könne die FDP Fraktion der Motion nicht zustimmen, da sie mit den damit verbundenen Forderungen grösstenteils nicht einverstanden sei.
Sie frage sich, ob man sich mit einer Plafonierung der Flugbewegungen wirklich auf dem richtigen Weg befinde. Eigentlich sei das Anliegen aller, den Lärm und die Immissionen zu reduzieren. Um zusätzliche Anreize für den Einsatz immissionsärmerer Flugzeuge zu schaffen, sollte das bereits eingeführte Bonus- Malussystem verstärkt werden, denn 100'000 lärmige Maschinen seien ein grösseres Aergernis als 120'000 mit einem tieferen Geräuschpegel.
Die berechtigte Forderung nach mehr Starts über dünnbesiedeltem Gebiet sei mit der kürzlich erfolgten Eröffung der Ost-West Piste nun teilweise umgesetzt worden.
Dieser Forderung wäre demnach erfüllt.
Die derzeitige Regelung des Nachtflugverbots sei präzise, es bestehe ein allgemeines Flugverbot zwischen 22.00 und 06.00 Uhr und ein eingeschränktes in den Randstunden zwischen 05.00 - 06.00 Uhr und 22.00 - 24.00 Uhr.
Die Starts nach Süden erfolgen grösstenteils bereits heute vom Pistenrand aus. Infolgedessen ist mit dieser Forderung keine wesentliche Verbesserung zu erreichen.
Der Schutz der Bevölkerung vor dem Fluglärm sei auch ein Anliegen der FDP, wobei auch sie eine gewisse Hilflosigkeit eingestehen müsse.
Obwohl man auch noch kein Patentrezept gefunden habe, lehne man den Vorstoss der Grünen ab.
Uwe Klein
spricht sich seitens der CVP/EVP gegen die Ueberweisung der Motion aus.
Da die meisten Gründe bereits genannt wurden, wolle er nur noch punktuelle Bemerkungen anbringen.
Das Nachtflugverbot sei klar definiert, somit sei die 1. Forderung nach einer konsequenten Handhabung erfüllt.
Auch der 2. Punkte könne mit der Inbetriebnahme der Ost-West Piste als weitgehend erfüllt bezeichnet werden, dies gelte ebenso für den Start ab dem Pistenrand.
Die Plafonierung der Flugbewegungen sei nicht der richtige Weg und zum Flugverbot über Wohngebieten stellt Uwe Klein fest, dass in Flughafennähe praktisch kein wohnzonenfreies Gebiet existiert.
Die CVP/EVP lehne deshalb sowohl die Motion als auch deren Umwandlung in ein Postulat ab.
Bruno Steiger
meint, dass die Erfüllung des aufgestellten Forderungskatalogs des Schutzverbandes lediglich eine Frage des Wollens darstelle. Es werde ja nichts Unmögliches verlangt.
Die Schweizer Demokarten hätten zwar Verständnis für die Anliegen der Wirtschaft, dieses müsse jedoch auf Gegenseitigkeit beruhen.
Was sich auf dem Flughafen abspiele sei unzumutbar, vor allem was die Frachttransporte anbelange.
Abschliessend bemerkt Bruno Steiger, dass die Mehrheit der Schweizer Demokraten sämtliche noch folgenden Postulate und Motionen zum gleichen Thema unterstützen.
Madeleine Göschke
ist der Meinung, dass die Hilflosigkeit nur in den Köpfen existiert. Man sei aber durchaus nicht hilflos. Der Schutzverband deponiere deutlich, dass ihm Wohlbefinden und Gesundheit der Bevölkerung mehr am Herzen liege als das Wirtschaftswachstum. Diesbezüglich müsse Jede und Jeder einen klaren Standpunkt einnehmen.
Es treffe nicht zu, dass die Ost-West-Piste vermehrt genutzt werde und zwar weil die Piloten die Starts auf dieser Piste ablehnen. Der Grund dieser Ablehnung müsse eruiert und entsprechende Massnahmen ergriffen werden.
Das Argument, dass nicht die Anzahl der Maschinen sondern deren Geräuschpegel im Vordergrund stehe, sei nur die halbe Wahrheit, denn parallel zur Erhöhung des Flugverkehrs steige das Gefahrenpotential.
Madeleine Göschke unterstreicht, dass sie an ihrer Motion festhält.
Peter Tobler
erinnert daran, dass anlässlich der Flughafenvorlage ausführlich über das Machbare und das Unmögliche debattiert wurde.
Anderen vorzuwerfen, dass sie sich an den damals gefällten Beschluss halten, erachte er als unhöflich.
Wenn er Madeleine Göschke besser kennen würde, würde er sich bei ihr erkundigen, ob sie sich für die geplagten Anwohner in Bahnnähe ebenfalls so einsetzen würde.
Man stecke in einer Situation aus der man das Beste machen müsse. Diese werde nicht besser, indem man sich gegenseitig unmoralisches Verhalten an den Kopf werfe.
Isaac Reber
ist der Meinung, dass auch der Flughafen ein Recht hat zu wachsen, allerdings dürfe dies nicht auf Kosten der Bevölkerung geschehen.
Die erforderlichen Randbedingungen gelte es zu definieren und zu fixieren.
Wenn dem Parlament der Schutz der Bevölkerung ein Anliegen sei, müsse es sich zu dieser Motion bekennen.
://: Der Rat lehnt die Ueberweisung der Motion mit 39:32 Stimmen ab.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1459
8 2001/210
Motion von Alfred Zimmermann vom 6. September 2001: Verstärkte Benützung der Ost-West-Piste
Regierungsrat Adrian Ballmer bemerkt einleitend, dass es sich bei der Motion Alfred Zimmermanns eigentlich um eine Kombination von Interpellation und Postulat handelt.
Die Regierung lehnt die Motion ab, ist jedoch bereit, sie als Postulat zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.
Die Ost-West-Piste wird seit dem 21. Januar 2002 für die dafür geeigneten Flugzeuge verstärkt genutzt. Auflagen von französischer Seite sowie technische Probleme bei der Lärmaufzeichnung haben die Inbetriebnahme der Piste etwas verzögert.
Zum Auftrag der Antragsstellers hält der Finanzdirektor fest, dass sich die Regierung nach wie vor für eine möglichst intensive Nutzung der Ost-West-Piste einsetze.
Auszahlungen kantonaler Investitionsbeiträge an den Flughafenausbau werden von der Nutzungsintensität der Ost-West-Piste abhängig gemacht.
Da sich die Regierung bereits mit dem Auftrag befasse, lehne sie die Motion ab.
Für Olivier Ruegsegger würde die Ueberweisung als Postulat unter gleichzeitiger Abschreibung einer Erledigung des Geschäfts gleichkommen.
Was nach Verlängerung der Piste Fakt ist, umschreibt die Flughafenverwaltung wie folgt:
"Ab Montag, 21. Januar 2002 wird die Anzahl Starts auf der Ost-West-Piste sukzessive gesteigert um den bisherigen Anteil an Starts auf dieser Piste von 5% auf 20 - 40% anzuheben."
Die Piloten sind gehalten, die Ost-West-Piste vermehrt zu benützen, letztlich entscheidet aber jeder Pilot selber, welcher Piste er im Einzelfall für den Start den Vorzug gibt."
Es gelte zu beachten, dass die Ost-West-Piste, die über dünn besiedeltes Gebiet führt, eine Forderung des Kantons Baselland war.
Ob in der kurzen Zeit seit dem 21. Januar die 20-40% zusätzlichen Starts bereits erreicht sind, vermöge er nicht abzuschätzen.
Nationalrat Kurrus habe sogar erklärt, dass eine Auslastung der Piste von bis zu 70% möglich wäre.
Eine Verlängerung der Piste wäre ebenfalls nicht ausgeschlossen, dies würde auch grösseren Flugzeugen einen Start auf dieser Piste ermöglichen.
Dass den Piloten freigestellt wird, welche Piste sie benutzen, erscheint der Fraktion der Grünen fragwürdig, hier müsse eine klare Regelung getroffen werden.
Die Ost-West-Piste war anlässlich der Abstimmung über den Flughafenkredit ein wichtiges Argument.
Die Aussage Judith van der Merwes bezüglich ihrer Hilflosigkeit und die Bemerkung Regierungsrat Adrian Ballmers, der Kanton bewege sich in einem eng begrenzten Bereich, lasse sich mit dem Versprechen anlässlich der Abstimmung, dass wer zahle auch mitrede, nicht vereinbaren.
Er fordere nun alle Beteiligten dazu auf, das Versprechen einzulösen und sich für die lärmgeplagte Bevölkerung einzusetzen.
Marc Joset unterstützt seine VorrednerInnen und meint, dass solange der Tatbeweis nicht erbracht sei, die Motion nicht abgeschrieben werden könne.
://: Der Landrat überweist die Motion 2001/210 mit 33:24 Stimmen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
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