Protokoll der Landratssitzung vom 7. Februar 2002

Nr. 1483

8 2001/236
Berichte des Regierungsrates vom 25. September 2001 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 21. Januar 2002: Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) und gemeinsame Spitalplanung Basel-Landschaft

Nr. 1484

9 2001/203
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 6. September 2001: Standortentscheid UKBB / regionale Spitalplanung. Stellungnahme des Regierungsrates vom 25. September 2001 (Vorlage 2001/236)


Nr. 1485

10 2001/204
Interpellation der FDP-Fraktion vom 6. September 2001: "Universitäts-Kinderspital beider Basel": Information zur Standortevaluation durch den Regierungsrat. Stellungnahme des Regierungsrates vom 25. September 2001 (Vorlage 2001/236)

Nr. 1486

11 2001/223
Interpellation der FDP-Fraktion vom 6. September 2001: "Koordinierte regionale Spitalplanung": 1. Zwischenbericht des Regierungsrates an den Landrat. Stellungnahme des Regierungsrates vom 25. September 2001 (Vorlage 2001/236)

Rita Bachmann weist daraufhin, dass sie nach der Behandlung der Jahresberichte und Jahresrechnungen des UKBB für die Jahre 1999 und 2000 nicht mehr ausführlich auf Teil A des Kommissionsberichts eingehen wird.

Ausgelöst wurde die Vorlage durch die Motion 2001/203 der CVP- Fraktion. Damit forderte die CVP die Regierung auf, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, in welcher die Vorbereitung des Standortentscheides, die Entscheidungsgrundlagen und der Zeitplan transparent gemacht werden, damit der Landrat zum weiteren Vorgehen eine Stellungnahme abgeben kann.

Die Vorlage 2001/223 bietet einen guten Ueberblick über die Entwicklung des UKBB an den zwei, resp. drei Standorten.
Sie gibt auch Auskunft zum bisherigen und künftigen Vorgehen, was den gemeinsamen Standort des UKBB anbelangt.
Der Grundsatzentscheid ist inzwischen gefallen. Am Landrat ist es nun, den Kredit für Projektierung und Neubau zu sprechen sowie Stellung zu nehmen zum mit Basel-Stadt überarbeiteten Spitalvertrag.

Die VGK ist im Interesse aller Beteiligten der Meinung, dass die Realisierungsphase nicht mehr als zehn Jahre in Anspruch nehmen darf. Denn je länger der Betrieb an zwei Standorten dauert, desto höher sind die Investitionskosten.
Die VGK unterstreicht dabei, dass die Kosten für das neue UKBB 200 Mio. Franken nicht überschreiten dürfen.

Die VGK fordert über die Entwicklung der Projekte und Projektorganisation des UKBB und der gemeinsamen Spitalplanung laufend orientiert zu werden. Ferner beantragt sie, im Hinblick auf die Staatsverträge, gemäss § 24 des LRG, als begleitende Kommission eingesetzt zu werden.

Teil B der Regierungsvorlage erteilt Auskunft über die Ausgangslage und den aktuellen Stand der Umsetzung.
Art. 39 des KVG verpflichtet jeden Kanton zum Erlass einer Spitalliste. Diese wurde in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt erstellt und per 01.01.1998 in Kraft gesetzt. Sie basiert auf einer bedarfsgerechten Versorgungsplanung, die das Angebot aller Versicherungsklassen umfasst und private Spitalträgerschaften angemessen berücksichtigt.
Sie definiert das Leistungsangebot der akutsomatischen stationären Spitalversorgung für alle Patienten beider Basel unter Berücksichtigung der Nachfrage aus anderen Kantonen und dem Ausland.

Die aktuelle Spitalliste deckt den Planungshorizont bis Ende 2002 ab. Danach muss sie unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

Die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt besteht seit vielen Jahren. Diese Entwicklung soll weitergeführt und intensiviert werden. Es liegen dazu - teilweise seit Jahren - parlamentarische Vorstösse vor.

Die anstehenden Arbeiten sollen sich an folgenden Zielsetzungen orientieren:
- Gestaltung eines kostengünstigen und effizienten Gesundheitswesens unter Wahrung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung
- Erhalt der medizinischen Fakultät der Universität Basel und Sicherstellung ihrer Akkreditierung
- Transparenz bei den Finanzströmen im Bereich Medizinische Fakultät
- Gemeinsame Absprache und Koordination des Spitalangebots - auch mit den umliegenden Kantonen

Beide Regierungen haben u.a., nebst den unter Zielsetzungen erwähnten, folgende Prämissen und Eckwerte beschlossen:
- Die Kantonsspitäler Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden weitergeführt
- Erarbeiten gemeinsamer Strukturen für die Sicherstellung der spitzenmedizinischen Dienstleistung (universitäre Medizin). Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie die universitären Kliniken im Rahmen eines zu schaffenden Verbundes auf die Spitäler in den beiden Kantonen verteilt werden können. Es soll das Prinzip, jedes universitäre Fach nur an einem Ort anzusiedeln, gelten.

Beide Regierungen haben unter dem Titel Projektorganisation gemeinsame Spitalplanung Basel-Stadt und Basel-Landschaft folgende Gremien geschaffen:
- Lenkungsausschuss (Vorsitz Basel-Stadt)
- Projektleitung (Vorsitz Basel-Landschaft)
- Zusätzlich setzt der Lenkungsausschuss ein Expertengremium als Begleitgruppe ein

Teil B der regionalen Spitalplanung hat in der VGK zu einer regen Diskussion geführt.
Die Absicht, die VGK laufend zu informieren, wurde generell als ungenügend taxiert. Unbestritten ist, dass die geplante regionale Spitalplanung für den Kanton Baselland von grosser Tragweite ist. Die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Landrates sind äusserst gering.
Die Legislative kann lediglich Budget und Rechnung, beim UKBB zusätzlich den Leistungsauftrag, genehmigen.
Die VGK hat aus diesem Grund den Rechtsdienst des Regierungsrates gebeten zu eruieren, in welchem Rahmen das Mitspracherecht des Parlaments erweitert werden kann, ohne dabei den operativen Bereich der Regierung zu tangieren.

Da die Wahrscheinlichkeit, dass die regionale Spitalplanung in einem Staatsvertrag geregelt wird, gross ist, wurde die VGK auf § 24 des Landratsgesetzes aufmerksam:
"Der Landrat kann bei der Vorbereitung wichtiger Staatsverträge, die seiner Genehmigung unterliegen, Kommissionen einsetzen, die den Regierungsrat bei den Vertragsverhandlungen begleitend beraten."

Auch wenn das Spitalgesetz den Regierungsrat in § 2, Abs. 3 explizit als zuständig erklärt, darf als zusätzliches Argument angeführt werden, dass es sich bei der regionalen Spitalplanung um eine grundlegende, d.h. staatsleitende Planung, gemäss § 65 der Kantonsverfassung, handelt.
Die VGK möchte vermeiden, dass sie die wichtigsten Entscheide nur noch zur Kenntnis nehmen kann. Ebenso unbefriedigend ist es für sie, einen Staatsvertrag nur noch gutheissen oder ablehnen zu können.

Die VGK weist als begleitende Kommission den Vorteil auf, die Materie bereits zu kennen, wobei die Kommission nicht darauf abzielt, über jedes Detail informiert zu werden.
Da für das gesamte Spital- und Gesundheitswesen die Kompetenz bei der Regierung liegt, erachtet es die VGK als notwendig, dass der Landrat als Vertreter des Volkes frühzeitig mitreden kann.
Am Schlimmsten wäre es, wenn die regionale Spitalplanung nach intensiven Bemühungen im Landrat und beim Volk Schiffbruch erleiden würde.
Diese Ueberlegungen haben die VGK dazu bewogen, im Landratsbeschluss unter Pkt. 8 zu beantragen, die VGK als begleitende Kommission einzusetzen.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 8 Ja bei 2 Enthaltungen, den von der Kommission mit Ziffer 8 - 10 ergänzten Anträgen zuzustimmen.

Abschliessend bemerkt Rita Bachmann, dass die Empfehlungen Pkt. 1-6 vor dem Vorliegen der endgültigen Fassung der Punkte 8 und 9 festgelegt wurden.

Urs Wüthrich hält fest, dass die Tatsache, dass das Parlament heute nicht einfach einen Bericht des Regierungsrates zur Kenntnis nimmt sondern gleichzeitig neun politische Vorstösse behandelt, zweierlei deutlich macht.
Erstens unterstreicht es den Stellenwert, den die Gesundheitspolitik für das Parlament hat. Zweitens bringt es damit das Unbehagen über die vielen unbeantworteten Fragen zum Ausdruck.
Die heutige Vorlage kann als transparent und informativ bezeichnet werden. Sie liefert die notwendigen Eckdaten, die für die SP- Fraktion die entscheidenden Erfolgsfaktoren beinhalten und daher von der SP ausdrücklich begrüsst und unterstützt werden.
Als positiv und schweizweit einzigartig registriert Urs Wüthrich, dass sich die beiden Basel auf eine gemeinsame Spitalliste verständigen konnten.

Die Vorlage beinhaltet aber auch Informationen zum Debakel der UKBB, nach dem Motto, Fehlkonstruktion miserabel umgesetzt.
Ueber die Probleme des Rechnungswesens hinaus, erscheint ihm folgende Feststellung in der Vorlage in Zusammenhang mit dem Betriebsklima alarmierend:
" Etwas besser, aber noch weit weg von gut."
In einem Spital machen die Personalkosten ca. 80% der Betriebskosten aus, was nichts anderes bedeutet, als dass die Angestellten der entscheidende Erfolgsfaktor sind.

Die Aussage macht deutlich, dass der Anspruch einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung nicht eher erfüllt werden kann, als sich die Stimmung beim Personal deutlich verbessert hat.

Die Vorlage orientiert u.a. über die Perspektiven beim UKBB und enthält zudem eine Grobskizze der Projektorganisation.

Im Zentrum der Kommissionsberatung stand die Frage, welche Rolle das Parlament in der Spitalplanung einnimmt.
Der Antrag der VGK, in den Prozess miteinbezogen zu werden, ist daher nichts als folgerichtig.
Die SP- Fraktion gehe davon aus, dass sich dieser Einbezug nicht auf Informationssitzungen beschränke sondern dass die VGK aktiv und kritisch Inputs einbringen könne und diese auch Berücksichtigung finden.
Aber auch der Landrat ist bei wichtigen Weichenstellungen und Variantenentscheiden zu orientieren und dies, bevor die Projekte abgeschlossen sind.

Die SP-Fraktion unterstützt sämtliche Kommissionsanträgen einstimmig.

Rita Kohlermann bezeichnet es als unüblich, hängige Vorstösse zu Beginn eines Geschäfts abschreiben zu lassen. Normalerweise geschehe dies am Schluss eines Geschäfts.
Immerhin habe dies dem Regierungsrat die Möglichkeit eingeräumt, seinen Entscheid zum Standort UKBB und die gemeinsame Spitalplanung zu begründen und dem Parlament, dazu Stellung zu nehmen.
Sie erinnere daran, dass sich das Baselbieter Parlament noch nie zum Standort Schanzenstrasse habe äussern können.

Bekannt waren die Fakten bereits seit dem 31. August 2001; als die Regierung anlässlich einer Presskonferenz ihren Entscheide bekannt gab.
Zur Diskussion stehe einerseits der Standortentscheid UKBB Schanzenstrasse sowie das weitere Vorgehen bezüglich der gemeinsamen Spitalplanung.

Die ausführliche Standortdebatte des heutigen Tages habe klar gemacht, das nun eine Vorwärtsstrategie angesagt sei. Die FDP Fraktion stehe hinter dem Standortentscheid Schanzenstrasse, man lege jedoch Wert darauf, informiert zu werden, was für die Spitallandschaft Baselland noch übrig bleibe.

Allgemeine Zustimmung habe sie registriert, was die Vorwärtsstrategie von Planung und Bau des UKBB an der Schanzenstrasse angehe. Es gelte nun, sich auf den Neubau und die Optimierung der Uebergangslösung, und nicht auf Provisorien, die nur den Ablauf komplizieren und Mehrkosten verursachen, zu konzentrieren.

In Zusammenhang mit der Vorlage seien offene Fragen aufgetaucht, auf die sie von Regierungsrat Erich Straumann eine Antwort erwarte.

Seite 7 der Vorlage enthalte die Erklärung, dass der zukünftige Einstandortbetrieb eine Ueberarbeitung des Vertrages nötig mache und man dafür eine Projektgruppe einsetzen wolle.
Sie möchte - in Zusammenhang mit den noch abzuschreibenden Vorstössen- in Erfahrung bringen, ob es sich um eine separate Arbeitgruppe oder die Projektgruppe handelt, die für die gemeinsame Spitalplanung verantwortlich ist.
Offenbar soll für die Erarbeitung eines Finanzierungskonzepts zusätzlich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit Vertretern beider Kantone ins Leben gerufen werden.

Seite 12 der Vorlage hält fest, dass dem Kinderspitalrat der Auftrag erteilt wurde, bis Ende 2001 Optimierungsvorschläge zu unterbreiten.
Es interessiert sie nun, ob dies geschehen ist und welcher Art die Vorschläge sind.

Was die gemeinsame Spitalplanung Basel-Stadt und Basel-Landschaft angeht, so hat die FDP Fraktion mit ihrer Motion vom 13. Dezember 2000 die Erarbeitung einer koordinierten regionalen Spitalplanung verlangt.
Die FDP unterstützt das Vorgehen des Regierungsrates, beabsichtige allerdings nicht ihre Motion abzuschreiben.

Die Regierungsvorlage gebe dem Parlament erstmals Gelegenheit, zu den Zielen, Prämissen und Eckwerten Stellung zu nehmen.
Im Bewusstsein, dass sich der Rat damit in eine Domäne der Regierung begebe, sei es der FDP- Fraktion sehr wichtig, sich dazu äussern zu können.
Die FDP unterstützt die in der Vorlage formulierten Zielsetzungen.

Bei den Eckwerten gebe es einige Punkte, mit denen sich die FDP nicht einverstanden erklären könne. Da sie jedoch damit rechne, dass die VGK als begleitende Kommission eingesetzt werde, verzichte sie an dieser Stelle auf Details.

Damit, dass der Rat die Begleitkommission heute gutheisse, sei das Ganze noch nicht aufgegleist. Sie bitte deshalb Regierungsrat Erich Straumann, die VGK möglichst rasch in den Prozess zu involvieren und nicht erst, wenn der Grossteil der Planung bereits erfolgt ist.

Abschliessend bemerkt Rita Kohlermann, dass die FDP Fraktion den Zehnpunkteantrag der Kommission unterstützt.

Patrizia Bognar äussert sich zufrieden darüber, dass die eingereichte Motion der CVP/EVP Fraktion als Grundlage der Diskussion dient.

Der Versuch, das UKBB an zwei Standorten anzusiedeln müsse als gescheitert bezeichnet werden.
Der Entschluss der beiden Regierungen sich neu zu orientieren wird von der CVP/EVP- Fraktion begrüsst.
Die Standortfrage werde sicherlich die Gemüter noch erhitzen. Eine Antwort gefunden werden müsse auch noch auf die Frage der universitären Versorgung beider Kantone.
Die medizinische Versorgung sollte gut abgestimmt werden.
Persönlich bekunde sie vor allem Mühe mit dem Satz: "Das Gesundheitswesen für die Bevölkerung der beiden Kantone soll unter Wahrung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung insgesamt kostengünstiger und effizienter gestaltet werden."
Dies sei ein Widerspruch in sich, denn das Label qualitativ hochstehend lasse sich mit dem Wort "kostengünstig" nicht unter einen Hut bringen; kostenbewusst wäre hier der treffendere Ausdruck.

Die Kommissionsanträge werden von der CVP/EVP Fraktion, mit Ausnahme von Pkt. 3., der Motion Lusser, ausnahmslos unterstützt.
Gerold Lusser erkläre sich mit der Abschreibung nicht einverstanden, wobei er vergass, ihr den Grund zu nennen.

Abschliessend betont Patrizia Bognar, dass sich die Kommission, entgegen anders lautender Meinungen, sehr ins Zeug gelegt habe. Die Antwort der Regierung war aber immer dieselbe, es handle sich hier um einen Staatsvertrag.
Deshalb begrüsse die CVP/EVP den Antrag der VGK.

Wenn man als Ziel eine erfolgreiche gemeinsame Spitalpolitik anvisiere, müsse man zusammenstehen und anstehende Aufgaben partnerschaftlich und fair lösen.

Jörg Krähenbühl nimmt den Kommissionsbericht namens der SVP- Fraktion zur Kenntnis und stellt sich hinter die Anträge. Er unterstreicht die Notwendigkeit, die Punkte 8-10 ernst zu nehmen.
Mit der Regierungsvorlage könne sich die SVP grundsätzlich einverstanden erklären, vermisse jedoch Ausführungen zum Globalbudget und den Leistungsaufträgen.

Auch Thomas Haegler tritt namens der Schweizer Demokraten auf die Kommissionsvorlage ein und unterstreicht die Bedeutung, die der VGK als begleitender Kommission zukommt.

Madeleine Göschke führt aus, dass sich die Fraktion der Grünen während über zehn Jahren mit etlichen Vorstössen für die heute getroffene Lösung stark gemacht hat. Deshalb sei die Freude über den Standortentscheid bei den Grünen gross. Bedauerlich sei die Tatsache, dass für das Zustandekommen dieses Entscheids viel Lehrgeld bezahlt werden musste und noch bezahlt wird.

Die jetzige Situation mit den drei Standorten sei unhaltbar.
Die Grünen hoffen, dass alle Beteiligten aus dem Fall "Kinderspital" für die künftige gemeinsame Spitalplanung die Lehren gezogen haben, damit sich ein solches Debakel nicht wiederholt.
Für die gemeinsame Spitalplanung dürfen ab sofort nur noch medizinische, organisatorische und finanzielle Ueberlegungen im Vordergrund stehen. Doppelspurigkeiten sind um jeden Preis zu vermeiden.
Es darf nicht sein, dass aus politischen Gründen medizinische Universitätskliniken auf die Landschaft verlegt werden. Zentrumsmedizin müsse, wie es ihr Name sage, konzentriert werden.
Die optimale Zusammenarbeit und die Synergien der verschiedenen Unikliniken sind im Rahmen einer Zentrumsmedizin nur in Basel möglich.
Um den partnerschaftlichen Ausgleich zu schaffen müsse der Kanton Baselland andere Projekte suchen, welche im Landkanton angesiedelt werden können,

Auf ihre Frage nach der Zusammensetzung des Expertengremiums habe sie bisher keine Antwort erhalten.
Wichtig erscheint den Grünen in erster Linie die Unabhängigkeit dieses Gremiums.

Begrüsst wird von der Fraktion der Grünen der Antrag der VGK, im Hinblick auf die Staatsverträge als begleitende Kommission eingesetzt zu werden. Der Regierungsrat sollte zudem das Parlament vor wichtigen Entscheiden und Weichenstellungen informieren.

Die Fraktion der Grünen empfiehlt, den Anträgen der VGK mit den Ergänzungen 8-10 zuzustimmen.

Sabine Stöcklin befürwortet den Entscheid, das UKBB an der Schanzenstrasse anzusiedeln und begrüsst die Projektorganisation mit Basel-Stadt für die gemeinsame Spitalplanung.

Beanstandet werde der Punkt bei den Eckwerten, der festhält, dass zu prüfen ist, wie die universitären Kliniken im Rahmen eines zu schaffenden Verbundes auf die Spitäler in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft verteilt werden können.
Dieses Thema berge unheimlichen Zündstoff.
Sie sei der Auffassung, dass nicht zu lange nach Verteil- und Dezentralisierungslösungen gesucht werden sollte, denn angesichts des beschränkten Einzugsgebietes könne nur mit einer Zentralisierung - und nicht mit der durch Regierungsrat Erich Straumann vorgeschlagenen Dezentralisierung - eine kostengünstige medizinische Versorgung realisiert werden.
Das Problem des Lastenausgleichs müsse auf anderem Weg gelöst werden. Sie plädiere dafür, nach originellen Lösungen zu suchen. Beispielsweise könnte das UKBB in Basel-Stadt gebaut werden, wobei Baselland für Verwaltung und Betrieb verantwortlich wäre.
Damit könnte der Lastenausgleich im Spitalwesen umgesetzt werden.

Uwe Klein beantragt im Auftrag Gerold Lussers, die Motion 2000/267 unter Pkt. 3. nicht abzuschreiben. Begründet wird der Antrag damit, dass drei wichtige Punkte, nämlich die universitäre Partnerschaft der medizinischen Fakultät, die medizinische, universitäre Ausbildung sowie die Konstitution des Expertengremiums noch offene Punkte darstellen.
Uwe Klein bittet den Rat, dem Antrag Folge zu leisten.

Regierungsrat Erich Straumann bezieht sich auf den Fragenblock Rita Kohlermanns.
Auf die Frage nach der Zusammensetzung der Projektgruppe zur Ueberarbeitung des Staatsvertrags erwidert der Sanitätsdirektor, dass dieser durch eine internen, paritätische Arbeitsgruppe erarbeitet wird.
Das Finanzierungskonzept wird als Teilprojekt, in Zusammenarbeit mit der Finanzdirektion, vorbereitet.

Der VGK soll die Möglichkeit eingeräumt werden über die Eckwerte zu diskutieren, dies habe er mit der Präsidentin Rita Bachmann bereits vereinbart.
Er lege grossen Wert auf eine breite Abstützung durch das Parlament, weshalb er gerne Hand biete für die Begleitung durch die VGK.

Unterstützen könne er die Aussage, dass der Kanton Baselland über eine hochstehende medizinische Versorgung verfüge; diese sei auch weiterhin zu erhalten.
Als partnerschaftliche Lösung schwebe ihm vor, dass die universitäre Medizin durch Basel-Stadt und die Grundversorgung durch den Landkanton abgedeckt werde.
Es gehe nun darum, den Fächer möglichst weit zu öffnen und alle erdenklichen Modelle zu prüfen.

RR Erich Straumann erinnert Jörg Krähenbühl daran die im Landrat abgesegnete Vorlage 2000/225, die sowohl die Genehmigung der Globalbeiträge für die Jahre 2001 und 2002 aber auch den Leistungsauftrag des UKBB zum Inhalt hat.

Die von Madeleine Göschke angesprochene Zusammensetzung der Projektorganisation kann er nicht aus dem Stegreif beantworten. Er macht deshalb den Vorschlag, den Parlamentarierinnen und Parlamentariern die entsprechenden Listen zuzusenden.

Sollte die von Sabine Stöcklin angeschnittene Frage der Dezentralisierung umgesetzt werden, könnten dies die Spitäler nicht im Alleingang realisieren, dazu müsste ein Spitalverbund ins Leben gerufen werden.
Auch dies sei eine mögliche Variante, welche noch geprüft und hinterfragt werden müsse.

Detailberatung der Anträge

Titel und Ingress keine Wortbegehren

1. 2000/245
Postulat der Fraktion der Grünen vom 30.November 2000: Schaffung einer zeitlich befristeten Kommission zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt zur Erarbeitung einer kurzfristigen, mit Basel-Stadt koordinierten und zukunftsverträglichen Spitalplanung

://: Der Landrat beschliesst, am Postulat 2000/245 festzuhalten.

2. 2000/260
Motion der FDP-Fraktion vom 13. Dezember 2000: Erarbeitung einer koordinierten Spitalplanung

://: Der Rat beschliesst, an der Motion 2000/260 festzuhalten.

3. 2000/267
Motion von Gerold Lusser, CVP-Fraktion, vom 14. Dezember 2000: Schaffung einer paritätischen Planungs- und Kontrollkommission für Spitalfragen

://: Der Landrat beschliesst mit 39:17 Stimmen die Motion als erfüllt abzuschreiben.

4. 2001/203
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 6. September 2001: Standortentscheid UKBB / regionale Spitalplanung

://: Der Landrat beschliesst, die Motion an den Regierungsrat zu überweisen und sie gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben

5. 2001/204
Interpellation der FDP-Fraktion vom 6. September 2001: "Universitäts-Kinderspital beider Basel": Information zur Standortevaluation durch den Regierungsrat

://: Die Interpellation ist damit erledigt.


6. 2001/223
Interpellation der FDP-Fraktion vom 6. September 2001:"Koordinierte regionale Spitalplanung": 1. Zwischenbericht des Regierungsrates an den Landrat

://: Damit ist die Interpellation 2001/223 beantwortet.

7., 8., 9. 10. keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt den bereinigten Anträgen 1. - 10. einstimmig zu. Somit ist beschlossen worden:

1. Postulat 2000/245 wird stehengelassen.

2. Motion 2000/260 wird stehengelassen.

3. Motion 2000/267 wird als erfüllt abgeschrieben.

4. Motion 2001/203 überwiesen und erfüllt abgeschrieben.

5. Interpellation 2001/204 erledigt.

6. Interpellation 2001/223 erledigt.

7. Der Landrat nimmt vom Bericht des Regierungsrates Kenntnis.

8. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission wird laufend über die Entwicklung der Projekte und die Projektorganisation
- UKBB
- Gemeinsame Spitalplanung orientiert.
Sie wird im Hinblick auf Staatsverträge (§ 24 Landratsgesetz) als begleitende Kommission bestimmt.

9. Über Variantenentscheide und wesentliche Weichenstellungen wird der Landrat in Form von Zwischenberichten informiert.

10. Es ist anzustreben, Vorlagen im Bereich der koordinierten regionalen Spitalplanung als partnerschaftliche Geschäfte zu behandeln.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1487
2002/032
Motion von Christoph Rudin vom 7. Februar 2002: Revision des Gesetzes über den Ombudsman

Nr. 1488
2002/033
Motion von Urs Baumann vom 7. Februar 2002: Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei Institutionen mit Globalbudget

Nr. 1489
2002/034
Postulat von Patrick Schäfli vom 7. Februar 2002: Ausbau der englischsprachigen Schulplätze im Baselbiet: International School of Basel, Reinach

Nr. 1490
2002/035
Postulat der Justiz- und Polizeikommission vom 7. Februar 2002: Persönliche Haftung von Behördemitgliedern

Nr. 1491
2002/036
Postulat von Marc Joset vom 7. Februar 2002: Sicherung Tramübergang Schlossgasse Bottmingen

Nr. 1492
2002/037
Interpellation von Paul Schär vom 7. Februar 2002: Revision des Tierschutzgesetzes: Freiheit der Religionen vor Tierschutz?

Nr. 1493
2002/038
Interpellation von Urs Baumann vom 7. Februar 2002: Veranlagung von selbständig Erwerbenden

Nr. 1494
2002/039
Interpellation von Thomi Jourdan vom 7. Februar 2002: Wirtschaftsförderung - Am Beispiel der International School of Basel

Nr. 1495
2002/041
Interpellation von Willi Grollimund vom 7. Februar 2002: Kreisel Kreuzung Rothausstrasse/Eptingerstrasse in Muttenz

Nr. 1496
2002/042
Interpellation von Dieter Völlmin vom 7. Februar 2002: Regionalkonferenz der Regierungen der Nordwestschweiz / Vollendung des schweizerischen Nationalstrassennetzes

Nr. 1497
2002/043 Verfahrenspostulat von Roland Laube vom 7. Februar 2002: Änderung der Reihenfolge der Traktanden

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Ernst Thöni beschliesst die Landratssitzung um 17.10 Uhr und wünscht gute Heimkehr.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Die nächste Landratssitzung findet statt am 28. Februar 2002



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