Protokoll der Landratssitzung vom 7. Februar 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 7. Februar 2002 |
Nr. 1478
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2001/143
Berichte des Regierungsrates vom 15. Mai 2001 und der Bau- und Planungskommission vom 7. Januar 2002: Änderung am Generellen Projekt sowie Bewilligung eines Zusatzkredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der BLT-Linie 11 im Abschnitt Dillackerstrasse bis Jupiterstrasse in den Gemeinden Münchenstein und Reinach
(Fortsetzung der Vormittagsberatung)
Ernst Thöni
erklärt noch einmal das Prozedere für die Abstimmung zu diesem Geschäft. Beim Kommissionsantrag handle es sich um den Hauptantrag. In der Abstimmung werden die beiden Anträge von heute Vormittag - der Eintretensantrag auf die Regierungsvorlage und der Rückweisungsantrag - einander gegenüber gestellt. Der obsiegende der beiden tritt danach gegen den Hauptantrag der Kommission an.
Urs Hintermann
erinnert daran, dass sich die SP-Fraktion klar für einen offenen und gesicherten Bahnübergang ausgesprochen habe. Gleichzeitig sei die Fraktion jedoch der Meinung, ein einziger Bahnübergang genüge und eine übergeordnete, neutrale Stelle sollte den Entscheid fällen, welcher der beiden Übergänge offen bleibt. Die SP beantragte anlässlich der Vormittagssitzung eine Rückweisung der Vorlage mit der Auflage, die Regierung müsse bestimmen, welcher der beiden Übergänge offen bleibt. Regierungsrätin Elsbeth Schneider argumentierte jedoch, sie sei nicht einverstanden, wenn ihr der Schwarze Peter in dieser Sache zugeschoben werde. Die SP-Fraktion hat daher diese Aufgabe übernommen und kam zum Schluss, die Jupiterstrasse zu erhalten. Der SP-Antrag lautet also neu:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Vorlage in dem Sinne zu überarbeiten, dass nur die Jupiterstrasse mit einem gesicherten Übergang geöffnet bleibt.
Dölf Brodbeck
meint, sich verhört zu haben. Es gehe doch darum, möglichst rasch eine in Bezug auf die Sicherheit erfolgversprechende Lösung bieten zu können. Bevor kein angemessener Interessenausgleich zwischen Reinach und Münchenstein stattgefunden habe, seien sämtliche Rückweisungsanstrengungen vergebens. Er bittet daher, den Antrag der SP abzulehnen. Eine schnelle Lösung sei wichtig, könne mit einer Rückweisung der Vorlage jedoch nicht erreicht werden. Er selbst unterstützt die Regierungsvorlage.
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
betont, der Landrat müsse heute über die Anzahl der Bahnübergänge und die Form der Sicherung entscheiden, eine neue Vorlage sei dazu allerdings nicht nötig. Die Kosten für einen gesicherten Bahnübergang seien in der aktuellen Vorlage ausgewiesen.
Peter Zwick
zeigt sich erstaunt über den Vorschlag der SP-Fraktion, denn jahrelang habe sich der Gemeinderat Reinach nicht um dieses Problem gekümmert. Er bittet seine Landratskolleginnen und -kollegen, den SP-Antrag abzulehnen und der Regierungsvorlage zuzustimmen.
://: Der Antrag, auf die Regierungsvorlage einzutreten, obsiegt mit 51:17 Stimmen gegenüber dem Rückweisungsantrag der SP-Fraktion.
://: Mit 42:31 Stimmen beschliesst der Landrat, auf die Regierungsvorlage einzutreten und den Kommissionsantrag auf Rückweisung abzulehnen.
Damit führt
Ernst Thöni
die Detailberatung des der Regierungsvorlage beigelegten Landratsbeschlusses durch.
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 - 5
keine Wortbegehren
://: Der Landratsbeschluss wird mit 39:31 Stimmen verabschiedet.
Landratsbeschluss
betreffend Änderung am Generellen Projekt sowie Bewilligung eines Zusatzkredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der BLT-Linie 11 im Abschnitt Dillackerstrasse bis Jupiterstrasse in den Gemeinden Münchenstein und Reinach
Vom 7. Februar 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für den Ausbau der BLT-Linie 11 im Abschnitt Dillackerstrasse - Jupiterstrasse in den Gemeinden Münchenstein und Reinach erforderliche Zusatzkredit von Fr. 1'400'000.-- inkl. Mehrwertsteuer von zur Zeit 7,6 % zulasten Konto 2317.701.40-003 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 2000 werden bewilligt.
2. Die Änderung des vom Landrat am 23. März 1995 genehmigten Generellen Projektes zum Ausbau der BLT-Linie 11 im Abschnitt Dillackerstrasse bis Jupiterstrasse in den Gemeinden Münchenstein und Reinach gemäss Plan-Nr. BLTM 1917-26 (Situationsplan 1:5000, vom 20. März 2001) wird genehmigt.
3. Soweit zur Ausführung der Massnahmen, inklusive sämtlicher Nebenanlagen, Deponien usw. Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss und nicht Bundesrecht (Eisenbahngesetz) massgebend ist, wird dem Regierungsrat gestützt auf § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen.
4. Das am 28. Januar 1999 von den Landräten B. Krähenbühl, D. Brodbeck und W. Müller eingereichte Postulat 99/019 betreffend Überarbeitung des Ausbauprojektes der BLT-Linie 11 in den Gemeinden Münchenstein und Reinach wird als erfüllt abgeschrieben.
5. Ziffer 1 des Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1479
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2001/017
Berichte des Regierungsrates vom 16. Januar 2001 und der Geschäftsprüfungskommission vom 17. Januar 2002: Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB); Jahresbericht 1999; Jahresrechnung 1999 und Kontrollstellenbericht; Kenntnisnahme
Nr. 1480
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2001/241
Berichte des Regierungsrates vom 16. Oktober 2001 und der Geschäftsprüfungskommission vom 17. Januar 2002: Jahresbericht und Rechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2000
Heinz Aebi
, Präsident der Subkommission II der GPK, äussert sich wie folgt zu den Vorlagen 2001/017 und 2001/241:
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat, die beiden Jahresberichte und Jahresrechnungen des UKBB für die Jahre 1999 und 2000 zur Kenntnis zu nehmen und gleichzeitig die vier Empfehlungen der Kommission zu unterstützen.
Zu den Aufgaben des Geschäftsprüfungskommission gehört es, die Abwicklung von Geschäften zu prüfen, welche der Landrat beschloss und damit in Auftrag gab. Bei der Prüfung von Jahresrechnungen und Jahresberichten werde zu einem grossen Teil Vergangenheitsbewältigung betrieben. Nach einer solchen Prüfung hat die GPK zu beurteilen, ob Empfehlungen abgegeben werden sollen, welche Verbesserungen für die Zukunft bringen.
Der vorliegende Bericht der GPK basiert auf dem Informationsstand von Ende November 2001 und aus zeitlichen Gründen war es nicht möglich, dass sich die GPK vor der heutigen Landratssitzung über den aktuellsten Stand des Rechnungswesens und des Controllings am UKBB informiert hätte. Die Kommission geht davon aus, dass der zuständige Regierungsrat sich im Anschluss zu diesem Thema äussern werde.
Zur Ausgangslage:
Bereits am 20. Dezember 2000 stellte die kantonale Finanzkontrolle der Geschäftsprüfungskommission ihren Revisionsbericht zur Spezialprüfung der Jahresrechnung 1999 und zum Stand des Rechnungswesens im Jahre 2000 zu. Die Spezialprüfung der Rechnung 1999 wurde am 26. September 2000 durch den Regierungsrat Basel-Landschaft veranlasst, nachdem der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Rechnung 1999 bereits anfangs September 2000 genehmigt hatte.
In ihrem Revisionsbericht vom 19. Dezember 2000 zur Rechnung 1999 empfahl die Finanzkontrolle Basel-Landschaft der Regierung die Genehmigung der Jahresrechnung 1999 unter der Voraussetzung der Einleitung von Massnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel.
Der Jahresbericht 1999 wurde mit der Vorlage 2001/017 anfangs 2001 an die GPK überwiesen. Aufgrund der Tatsache, dass der GPK damals bereits der Bericht zur Spezialprüfung vorlag, beschloss diese, die Vorlage 2001/017 bis zur Vorlage von Jahresbericht und Rechnung für das Jahr 2000 zurückzustellen und die beiden Vorlagen zu gegebener Zeit zusammen zu beraten. Aus diesem Grund wird die oben erwähnte Vorlage heute also gleichzeitig mit der Vorlage 2001/241 beraten.
Zuständigkeiten und Aufsicht UKBB:
Gemäss § 4 des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel bestehen die Organe des Kinderspitals aus dem Kinderspitalrat, der Spitaldirektion und der Revisionsstelle.
Im Kinderspitalrat sind die beiden Vorsteher des Sanitätsdepartements Basel-Stadt und der Sanitätsdirektion Basel-Landschaft von Amtes wegen vertreten. Die beiden Kantonsregierungen wählen je drei weitere Mitglieder des Kinderspitalrats und bestimmen gemeinsam durch gleichlautende Wahlbeschlüsse dessen Präsidentin oder Präsidenten. Der Kinderspitalrat ist das oberste Führungs- und Aufsichtsorgan des Universitäts-Kinderspitals.
Die Spitaldirektion ist das geschäftsführende Organ des Universitäts-Kinderspitals und hat unter anderem für die wirtschaftliche Verwendung der Mittel einzustehen. Weiter muss sie ein Controlling einrichten und für die Qualitätssicherung der Leistungen des UKBB sorgen. Zudem legt die Spitaldirektion dem Kinderspitalrat Entwürfe für das Budget sowie Finanzpläne vor und erstellt den Jahresbericht und die Jahresrechnung
Gemäss § 41 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 ist das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) der Finanzaufsicht der kantonalen Finanzkontrolle unterstellt.
Die Oberaufsicht über das UKBB ist somit fünf verschiedenen Stellen zugeordnet. Gemäss § 19 des Kinderspitalvertrags führen die beiden Regierungen der Trägerkantone gemeinsam die Oberaufsicht über das UKBB. Andererseits haben gemäss § 61 und 62 des Landratsgesetzes auch die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission Oberaufsichtsfunktionen wahrzunehmen. Die Finanzkommission hat den gesamten Finanzhaushalt und insbesondere den Vollzug der Ausgaben zu überwachen. Der Geschäftsprüfungskommission obliegt die Aufgabe, interkantonale Verwaltungsbetriebe zu kontrollieren. Das Gleiche gilt für die Aufsichtsorganisation in Basel-Stadt.
Jahresberichte und Jahresrechnungen:
Bereits im Bericht zum ersten Betriebsjahr (1999) des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) stellte der Präsident des Kinderspitalrats eine unbefriedigende Situation fest, weil die Aufgliederung von Pädiatrie und operativen Disziplinen auf zwei verschiedene Standorte mit einem allumfassenden Notfalldienst nicht vereinbar ist. Noch bevor die Bauarbeiten am Standort Bruderholz abgeschlossen waren, wurde damit die Zweckmässigkeit des zweigeteilten Betriebes in Frage gestellt. Zudem verschärfte sich gleichzeitig der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal. Das UKBB war daher von Anfang an einem grossen öffentlichen Interesse ausgesetzt.
Im ersten Betriebsjahr wurden insgesamt 7'959 stationäre und teilstationäre sowie 62'199 ambulante Behandlungen durchgeführt. Die 35'492 Pflegetage ergaben eine Bettenauslastung von 79,9 %, blieben aber deutlich unter den budgetierten 44'300 Pflegetagen.
Bei einem Aufwand von 78,842 Mio. Franken und einem Ertrag von 78,750 Mio. Franken weist die Jahresrechnung 1999 einen Jahresverlust von 0,092 Mio. Franken aus. Aufgrund der gegenüber dem Budget tieferen Anzahl Pflegetage wurde der Kanton Basel-Landschaft bei der Abgeltung der ungedeckten Kosten für die stationäre Spitalbehandlung um 4,6 Mio. Franken entlastet.
Die Jahresrechnung 1999 lag erst Mitte Juli 2000 vor. Die externe Kontrollstelle empfahl am 11. August 2000 dem Kinderspitalrat die Genehmigung der Jahresrechnung 1999.
Anfangs September 2000 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Jahresrechnung 1999 des UKBB. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beauftragte demgegenüber am 26. September 2000 die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Jahresbericht und Rechnung 1999 der Finanzkontrolle zur Überprüfung und Berichterstattung zuzustellen.
Diese dehnte aufgrund der zukunftsorientierten Sichtweise den Auftrag auf das Rechnungsjahr 2000 aus und lud die Finanzkontrolle Basel-Stadt ein, sich an der Revision für das Rechnungsjahr 2000 ebenfalls zu beteiligen.
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen stellte die Finanzkontrolle Basel-Landschaft im Revisionsbericht vom 19. Dezember 2000 unter anderem fest:
- Die externe Revisionsstelle hat die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 1999 ohne Einschränkung zur Genehmigung empfohlen.
- Durch das weitgehende Fehlen von Management-Informationen - auch auf Ebene des Kinderspitalrates - war ein frühzeitiges korrigierendes Eingreifen durch die Entscheidungsträger nicht möglich.
- Das UKBB ist seiner Verpflichtung, der Finanz- und Kirchendirektion alle besonderen Vorkommnisse rechtzeitig zu melden, nicht nachgekommen.
- Eine verzögerte Rechnungsstellung führte zu einem Zinsverlust von ca. Fr. 300'000.- (Stand Dezember 2000).
- Für die Fonds (1999 rund 2 Mio. Franken, 2000 rund 2,6 Mio. Franken) bestehen weder separate Reglemente noch Revisionsberichte.
- Es bestehen massive Verzögerungen bei der Abrechnung des Überführungskredites.
- Eine konsequente Weitergabe des Leistungsauftrags an die UKBB-internen Stellen existiert nicht, Produkte wurden nicht definiert und es existieren keine Standards und Indikatoren, d. h. somit sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Globalbeiträgen nicht gegeben.
Die Kantonale Finanzkontrolle empfahl schliesslich dem Regierungsrat, die Jahresrechnung 1999 zu genehmigen, unter der Voraussetzung der Einleitung zweckdienlicher Massnahmen zur raschen Verbesserung der unhaltbaren Situation.
An der gemeinsamen Sitzung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 13. Februar 2001 wurde über die bestehenden schwerwiegenden Mängel im Rechnungswesen und bei der finanziellen Führung des UKBB sowie über die geplanten Massnahmen orientiert. In Ausübung der ihnen in § 19 des Kinderspitalvertrags übertragenen Oberaufsichtspflicht hatten die beiden Regierungen ein Bündel von Massnahmen beschlossen und die beiden Sanitätsdirektoren beauftragt, diese im Kinderspitalrat durchzusetzen. Zudem wurden die Finanzkontrollen Basel-Landschaft und Basel-Stadt beauftragt, die Umsetzung der Massnahmen zu überwachen und den beiden Regierungen regelmässig darüber zu berichten.
Die Kantonale Finanzkontrolle hat dem Regierungsrat in regelmässigen Abständen über den jeweiligen Stand des Rechnungswesens im UKBB berichtet. Dabei stellte sie unter anderem fest, dass per 25. Juni 2001 noch kein revisionstauglicher Abschluss für das Rechnungsjahr 2000 vorlag und noch keine Rechnungen an Patienten für das Jahr 2001 gestellt wurden.
Weiter stellte sie fest, dass die Missstände im Rechnungswesen des UKBB trotz der eingeleiteten Massnahmen (Einsatz einer Task-Force Finanzen durch den Kinderspitalrat und externe intensive Unterstützung) grösstenteils nicht beseitigt waren. Damit wurden die gesetzten Ziele klar verfehlt. Aus dieser Situation resultieren für die Partnerkantone Mehrkosten in Millionenhöhe und die zukünftigen finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar.
Die Kantonale Finanzkontrolle empfahl daher, dass als Übergangslösung zumindest der Verwaltungsbereich des UKBB auszugliedern und in ein anderes Spital zu integrieren sei.
Die Jahresrechnung 2000 und der Kontrollstellenbericht lagen Ende Juli 2001 vor. Die Jahresrechnung 2000 schliesst mit einem Fehlbetrag von rund 7,9 Mio. Franken ab. Zwar war die Bettenauslastung höher, aber aufgrund der leichten Verschiebung bei der Herkunft der Patienten wurde der Kanton Basel-Landschaft bei der Abgeltung der ungedeckten Kosten für die stationäre Spitalbehandlung wie im Vorjahr um 4,6 Mio. Franken entlastet. Trotzdem bleiben die Fehlbeträge 1999 und 2000 von insgesamt gut 8 Mio. Franken bestehen und müssen auf die Trägerkantone verteilt werden.
Die Kosten nahmen im Jahr 2000 massiv zu und der Aufwand stieg dabei gegenüber dem Vorjahr um mehr als 8,6 Mio. Franken.
Feststellungen der GPK:
Während das UKBB im medizinischen Bereich die erwarteten Leistungen erfüllt, ist die Situation im Rechnungswesen und Controlling gravierend. Offensichtlich wurde diesem Bereich bei der Vorbereitung der Zusammenführung zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die durch die gravierende Situation verursachten Zusatzkosten und Zins-, Fakturierungs- und Debitorenverluste müssen gemäss Finanzkontrolle auf jährlich 1 bis 2 Mio. Franken beziffert werden. Mit einem Bruchteil dieses Betrags hätten von Anfang an die nötigen personellen Ressourcen rekrutiert werden können.
Im Jahresbericht 1999 wird weder von Seiten des Kinderspitalrats noch von der Spitaldirektion auf Mängel im Rechnungswesen hingewiesen.
Die Festschreibung von zwei oder mit Einbezug des Grossen Rates möglicherweise drei verschiedenen Oberaufsichten im Zusammenhang mit dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt kann den wirklichen Verhältnissen nicht genügen. Allein die Aufsichtsfunktion des Regierungsmitglieds im Kinderspitalrat und die Oberaufsichtsfunktion desselben Regierungsmitglieds als Teil der beiden Regierungen, welchen gemäss Kinderspitalvertrag gemeinsam die Oberaufsichtsfunktion obliegt, schliessen sich von der Aufgabe her gegenseitig aus. Auch die Kantonale Finanzkontrolle stellte offensichtlich diesbezügliche Mängel fest und empfahl daher in ihrem weiteren Kontrollbericht vom 25. Juni 2001, mit einer Änderung des Staatsvertrags die Oberaufsicht durch die Parlamente festzuschreiben.
Die Vertreter der Regierungen haben ihre Aufsichtsfunktion im Kinderspitalrat zumindest in einer ersten Phase ungenügend und die beiden Regierungen ihre gemeinsame Oberaufsicht erst spät wahrgenommen.
Weder in der Vorlage 2000/225 des Regierungsrates vom 14. November 2000 zur Genehmigung der Globalbeiträge für die Jahre 2001 und 2002 noch im zugehörigen Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission wurde auf die grossen Probleme im Rechnungswesen des UKBB hingewiesen. Erst in der Landratssitzung vom 14. Dezember 2000 äusserte sich Regierungsrat Erich Straumann auf Voten aus dem Plenum zu den Schwierigkeiten im Rechnungswesen.
Am 16. Januar 2001 beschloss die Regierung die Vorlage 2001/017 an den Landrat mit dem Antrag zur Kenntnisnahme ohne den dazugehörenden begründenden schriftlichen Bericht, welcher beispielsweise auf die bereits bekannten Missstände in der Verwaltung des UKBB hingewiesen hätte. Zu diesem Zeitpunkt lag der Regierung der Bericht über die von ihr bei der Finanzkontrolle in Auftrag gegebene Spezialprüfung jedoch bereits vor. Dieses Vorgehen ist schlicht nicht zufriedenstellend.
Mit der Vorlage 2001/241 vom 16. Oktober 2001 zu Jahresbericht und Rechnung für das Betriebsjahr 2000 legt der Regierungsrat neben dem Kommentar des Jahresabschlusses auch eine Gesamtbetrachtung der finanziellen Ergebnisse der ersten beiden Betriebsjahre 1999/2000 vor. Diese enthält nun genügend Informationen für eine Behandlung durch den Landrat.
Der Budgetentlastung des Kantons Basel-Landschaft um 9,2 Mio. Franken für die Betriebsjahre 1999/2000 steht der kumulierte Fehlbetrag von rund 8 Mio. Franken gegenüber. Dieser muss zwischen den beiden Trägerkantonen noch aufgeteilt werden. Der Hinweis in der Regierungsvorlage (Vorlage 2001/241, S. 7), dass trotz dieser zusätzlichen Beitragsleistungen die budgetierten Abgeltungsbeiträge insgesamt nicht überschritten, sondern immer noch klar unterschritten würden, ist aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission nicht zutreffend, denn die Entlastung bei der Abgeltung von ungedeckten Kosten für die stationäre Spitalbehandlung resultiert aus der niedrigeren Inanspruchnahme von Leistungen.
Die Geschäftsprüfungskommission teilt die Auffassung der Regierung, dass im Kinderspitalrat insbesondere die Bereiche Finanzen und Management zu verstärken sind und erwartet, dass dies bei der Neubestellung des Kinderspitalrates für die Amtszeit 2003- 2006 gebührend beachtet wird.
Die Führung des Kinderspitals an gegenwärtig drei verschiedenen Betriebsstandorten ist aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission eine Fehlkonstruktion, an welcher zwar mit gezielten Massnahmen noch gewisse Erleichterungen vorgenommen werden können, die jedoch immer unbefriedigend bleibt.
Von Seiten der beiden Parlamente haben sich mit der schwerwiegenden Situation im Rechnungswesen und Controlling des UKBB nacheinander die beiden Gesundheitskommissionen und die beiden Finanzkommissionen befasst. Zudem sind aufgrund des Kinderspitalvertrags die beiden Regierungen speziell tätig geworden und haben dazu noch die beiden Finanzkontrollen beigezogen. Schliesslich befassen sich im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht noch die beiden Geschäftsprüfungskommissionen Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit der Angelegenheit. Somit haben sich neben den Sachkommissionen verschiedene Aufsichts- und Oberaufsichtsorgane mit der Situation auseinander gesetzt. Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission des Landrats ist daher eine Entflechtung der verschiedenen Aufsichts- und Oberaufsichtsorgane sowie eine klare Aufgabenzuteilung dringend nötig.
Aufgrund der oben aufgezählten Feststellungen kommt die Geschäftsprüfungskommission zu folgenden Empfehlungen:
1. Der Regierungsrat hat die nötigen organisatorischen und personellen Ressourcen zur angebrachten Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion im Kinderspitalrat sicherzustellen.
2. Der Staatsvertrag soll dahingehend geändert werden, dass die Oberaufsicht über das UKBB allein zu den Aufgaben der beiden Kantonsparlamente gehört. Gleichzeitig ist eine gemeinsame Oberaufsicht der beiden Geschäftsprüfungskommissionen Basel-Stadt und Basel-Landschaft organisatorisch festzuschreiben.
3. Nachdem nun der künftige Betriebsstandort des UKBB feststeht, sollen die Regierungen unverzüglich eine Zusammenlegung der heutigen Betriebsstandorte an einem provisorischen Standort prüfen.
4. Falls der Bereich Finanz- und Rechnungswesen mitsamt einem entsprechenden Controlling bis Ende April 2002 nicht zufriedenstellend funktioniert, sind die nötigen Schritte zur Eingliederung in die Verwaltung eines Spitals mit voll funktionsfähigen Verhältnissen einzuleiten.
Die GPK beantragt dem Landrat, die beiden Berichte des Regierungsrates betreffend Jahresberichte und Jahresrechnungen des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für die Betriebsjahre 1999 und 2000 zur Kenntnis zu nehmen und die vier Empfehlungen der GPK zu beschliessen. Zudem soll der Landrat von der Regierung verlangen, dass ihm bis Ende Juni 2002 über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstattet wird.
Ernst Thöni
liegt es als Landratspräsident am Herzen, dass die Kenntnisnahme der Jahresrechnungen verbunden mit den Empfehlungen der GPK vor allem auch in Basel-Stadt beachtet werden. Aus diesem Grund wird er vor den Kommissionsanträgen im Sinne einer Detailberatung einzeln über die vier Empfehlungen der GPK abstimmen lassen.
Esther Aeschlimann
hält fest, die Kinder würden am UKBB medizinisch und pflegerisch sehr gut betreut. Den heutigen Standorten habe das Volk im Jahr 1998 zugestimmt. Mittlerweile musste festgestellt werden, dass ein Betrieb an drei verschiedenen Standorten nicht reibungslos funktioniere und die entsprechende Korrektur sei aufgegleist worden. Dringender Handlungsbedarf bestehe jedoch nach wie vor im Management und Rechnungswesen. Diese Frage stehe heute gegenüber allfälligen Standorts- oder Provisoriumsfragen absolut im Vordergrund. Die vorhandenen Missstände seien dem Parlament schon länger bekannt, und dieses müsse sich daher auch selbstkritisch an der Nase nehmen. Es war den beiden Parlamenten aber auch ein Anliegen, die Startphase des UKBB nicht zu gefährden. Offensichtlich haben die beiden Parlamente nun doch etwas zu viel Geduld aufgebracht.
Den vorliegenden Bericht der GPK bezeichnet Esther Aeschlimann als sehr umfangreich und fundiert. Die vierte Empfehlung sei dabei für die SP-Fraktion essentiell, denn das Rechnungswesen müsse endlich richtig funktionieren.
Die SP empfindet die Doppelrolle der zuständigen Regierungsräte Erich Straumann und Carlo Conti im Kinderspitalrat und im Oberaufsichtsgremium als problematisch. Grundsätzlich werden alle Empfehlungen der GPK durch die SP-Fraktion unterstützt.
Heidi Tschopp
bezeichnet die Präsentation der beiden Vorlagen 2001/017 und 241 als Zumutung für jede Parlamentarierin und jeden Parlamentarier. Nach einer ersten Durchsicht konnte sie kaum glauben, dass trotz der langen und intensiven Vorbereitungszeit derartige Abweichungen möglich seien. Sie habe sich die Mühe gemacht, alte Vorlagen und Sitzungsprotokolle zum UKBB hervorzusuchen, da sie sich auf die dort gemachten Angaben verlassen habe. Gleichzeitig stellte sie fest, dass einige bereits damals geäusserte Vorhersagen heute tatsächlich eingetroffen seien. Natürlich müsse man dazu feststellen, dass man im Nachhinein immer klüger sei.
Heidi Tschopp betont, der Landrat sei gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern und in diesem Fall auch gegenüber dem betroffenen Personal sowie den Patientinnen und Patienten verantwortlich. In allen Vorlagen wurde immer wieder auf die Wichtigkeit der Sicherstellung der universitären Kindermedizin für unsere Region hingewiesen. Zudem sollten durch gezielte Schwerpunktbildungen an beiden Standorten Synergien genutzt und Kosten gesenkt werden, ohne die wohnortnahe Grundversorgung in Frage zu stellen.
Heidi Tschopp zeigt Verständnis dafür, dass die Zusammenführung der beiden Kinderspitäler nicht auf Anhieb problemlos über die Bühne ging. Unverständlich sei jedoch, dass auf Probleme, welche sich schon sehr schnell offenbarten, von den Verantwortlichen nur mangelhaft oder gar nicht reagiert wurde.
Die durch die Finanzkontrolle anlässlich ihrer Spezialprüfung aufgezeigten Missstände (Punkt 2.3 des Kommissionsberichts) dürfen nicht kommentarlos hingenommen werden. In beiden Rechnungsjahren seien Fehler aufgetreten, welche so nicht akzeptiert werden können. Jedem Buchhalter würden angesichts des Zustands des UKBB-Rechnungswesens die Haare zu Berge stehen. Niemand, auch nicht der Staat, könne sich Ausstände in Millionenhöhe leisten. Derartige Fehler können nur durch ein straffes Projektmanagement und ein zuverlässiges Controlling vermieden werden. Unter Berücksichtigung der anfallenden Schuldzinsen hätte eine entsprechende Stelle mit Leichtigkeit eingerichtet werden können.
Offenbar wurde es bei der Zusammenlegung von zwei bis 1997 funktionierenden Spitälern nicht verstanden, die gut gehenden Funktionen jedes Spitals so zu koordinieren, dass durch den Zusammenschluss für alle befriedigende Synergien entstanden wären. Auch der Bericht liefere keine Erklärung für diese Tatsache.
Als gänzlich unverständlich bezeichnet Heidi Tschopp die Situation, dass es auch im zweiten Betriebsjahr nicht gelungen sei, die bestehenden Mängel zu beheben. Auch könne der Hinweis auf die Personalaufstockung angesichts des Rückgangs der Pflegetage nicht akzeptiert werden. Sie fragt sich, in welchen Abteilungen die Personalaufstockungen überhaupt stattfanden.
Das Defizit von 7,9 Mio. Franken stelle einen Verlust dar, auch wenn dieser bereits in den Budgets 2000 der beiden Basel berücksichtigt sei. Es Grenze an Verantwortungslosigkeit, für das Jahr 2002 sogar ein Defizit von 11 Mio. Franken zu prognostizieren. Erich Straumann sollte sich klar werden, dass er Steuergelder ausgibt, und dass derartige Defizite von den Steuerzahlern nicht verstanden werden.
Die FDP-Fraktion unterstützt die GPK-Empfehlungen und stimmt auch den Anträgen zu. Die FDP wird später allerdings noch eine zusätzliche Empfehlung beantragen.
Agathe Schuler
ist froh, dass die Kinder aus unserer Region im UKBB gut aufgehoben seien, doch seit der Betriebsaufnahme im Jahr 1999 bestünden im administrativen Bereich gravierende Mängel, welche von den Verantwortlichen den Aufsichtsstellen teilweise nicht rechtzeitig kommuniziert wurden. Offenbar wurde der Betrieb des UKBB ohne sorgfältige Planung im Finanz- und Rechnungswesen aufgenommen. Es bestehe heute eine gewisse Hoffnung, dass einige der Mängel mit der Rechnung 2001 behoben werden konnten.
Der Landrat musste zur Kenntnis nehmen, dass die Aufsicht und die Oberaufsicht des UKBB nicht befriedigend organisiert seien. Der CVP/EVP-Fraktion erscheint daher eine Entflechtung und klare Aufgabentrennung der verschiedenen Aufsichtsorgane dringend nötig.
Die CVP/EVP-Fraktion stimmt der ersten Empfehlung der GPK zu. Die Regierung soll zudem veranlassen, dass ein Leistungsauftrag und ein Betriebskonzept geschaffen und durch ein externes Kontrollorgan überprüft werden.
Die Staatsverträge (Empfehlung 2) stellen offensichtlich ein generelles Problem dar, welches grundsätzlich bearbeitet werden muss. Die jetzige Regelung der Aufsicht sowie der Oberaufsicht könne nicht befriedigen.
Eine Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, die provisorische Zusammenlegung des UKBB an einem Standort sei verpuffte Energie. Vielmehr sollte mit voller Energie auf die neue Lösung hin gearbeitet werden, nämlich ein Kinderspital an einem Standort.
Die letzte Empfehlung wird von der CVP/EVP voll unterstützt. Es sei alles daran zu setzten, das Finanz- und Rechnungswesen nun endlich zum vollen Funktionieren zu bringen.
Die CVP/EVP-Fraktion wird die Jahresberichte und die Jahresrechnungen des UKBB, wie in Punkt 5.1 des Kommissionsberichts beantragt, zur Kenntnis nehmen.
Jörg Krähenbühl
bezeichnet die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten als einzige Genugtuung nach der Lektüre der Berichts der GPK. Die SVP-Fraktion gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die Fakturierungsrückstände mit der Rochade des Spitalverwalters behoben werden können. Zu Punkt 4.1 des Kommissionsberichts empfiehlt die SVP, dass die beiden Regierungsräte aus dem Spitalrat ausscheiden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die SVP kann die Empfehlung zu Punkt 4.3 ebenfalls nicht unterstützen, denn wertvolle Energie ginge mit der Suche nach einer provisorischen Lösung verloren und eine definitive Lösung würde verzögert.
Zu Punkt 4.4 fragt Jörg Krähenbühl, ob es überhaupt möglich sei, die vorgeschlagenen Massnahmen bereits bis Ende April 2002 umzusetzen.
Für
Heinz Mattmüller
ist es nicht aussergewöhnlich, dass eine Jahresrechnung (vor allem bei einem neuen Betrieb) defizitär sein könne. Anders präsentiere sich die Situation bezüglich der Fehlleistungen und Verheimlichung betrieblicher Unzulänglichkeiten im Fakturierungswesen durch die Spitalleitung und auch die ungenügende Ausübung der Kontrollfunktion durch die Behörden. Dank der Finanzkontrolle, welche nachgewiesenermassen immer sehr gute Arbeit leistet, kam das Malaise gerade noch rechtzeitig ans Tageslicht. Nachdem nun die nötigen Konsequenzen gezogen wurden, zeigen sich die Schweizer Demokraten zuversichtlich, dass derartige Vorkommnisse in Zukunft vermieden werden können. Die Schweizer Demokraten unterstützen also die Anträge und Empfehlungen der GPK und erwarten, zu gegebener Zeit erneut orientiert zu werden.
Madeleine Göschke
stellt fest, was nun zur Behebung der Misere am UKBB vorgeschlagen werde, sei bereits 1995 Inhalt einer Initiative der Grünen gewesen. Der Rat folgte diesen Vorschlägen damals nicht. Umso mehr freut es die Grünen, dass inzwischen beinahe alle Landratsmitglieder gescheiter geworden seien.
Das Defizit als solches bezeichnet Madeleine Göschke als nicht dramatisch, denn es sei sehr schwierig, Spitäler kostendeckend zu führen. Als schlecht bezeichnet sie hingegen das Rechnungswesen, das Controlling und allgemein die Verwaltungsführung. Es könne nicht angehen, dass derart grosse Verzögerungen bei den Abrechnungen und beim Budget bereits zum zweiten Mal vorkommen.
Die Grünen folgen den Empfehlungen der GPK mit Ausnahme von Punkt 4.3. Es mache keinen Sinn, Energie und Kraft in ein Provisorium zu stecken und dadurch den Neubau, welchem absolute Priorität zukomme, zu verzögern. Es dürfe im übrigen auch nicht acht Jahre dauern, bis der Neubau stehe.
Madeleine Göschke kann sich ihren Vorrednerinnen und Vorrednern nicht anschliessen, welche betonten, unsere Kinder seien im UKBB gut betreut. Aus vielen zuverlässigen Quellen wisse sie, dass dies nicht stimme. Es sei dringend notwendig, Verbesserungen zu erreichen, jedoch nicht mit einer Übergangslösung, welche die Energie für einen Neubau abzapfe. Madeleine Göschke fragt sich, ob die Energie, welche für die Renovation des Bruderholzspitals eingesetzt werde, nun nicht erst einmal für den Neubau des Kinderspitals benötigt würde.
Paul Schär
berichtet, 1998 habe er als Landrat mit der Zustimmung zum UKBB an zwei verschiedenen Standorten den grössten Fehler begangen. Er findet den von Jörg Krähenbühl eingebrachten Gedanken prüfenswert, dass der Regierungsrat nicht mehr Mitglied des Spitalrats sein sollte. Heute stehe man nämlich vor dem Problem, dass die Zuständigkeiten (zumindest nach aussen) nicht klar seien. Sowohl der CEO, der Präsident des Spitalrats und einzelne Mitglieder des Spitalsrats, Chefärzte und Regierungsräte äussern sich zum Kinderspital, eine klare Meinung könne jedoch nicht ausgemacht werden.
Wenn es wirklich möglich wäre, innert nützlicher Frist ein funktionierendes Provisorium für das Kinderspital in Betrieb zu nehmen, so wäre der Regierungsrat und der Spitalrat bestimmt schon aktiv geworden. Grundsätzlich gehe es nun darum, die Frist bis zur Aufnahme des Betriebs am definitiven Standort zu straffen. Eine Übergangsfrist von mehr als zehn Jahren sei schlicht undenkbar, denn bis dahin werde es sehr schwierig sein, die zementierten Strukturen an den beiden verschiedenen Standorten wieder zusammen zu führen. Die Zusammenführung des UKBB an einem Standort müsse innert kürzester Zeit vollzogen werden. Die FDP-Fraktion bittet den Regierungsrat dringendst, diese Frist auf 6 bis 7 Jahre zu reduzieren.
Die FDP-Fraktion beantragt, zu den vier Empfehlungen der GPK eine zusätzliche Empfehlung aufzunehmen. Als Hauptproblem, welches zur heutigen Situation am UKBB geführt habe, bezeichnet Paul Schär die nicht funktionierende Führung. Der Spitalrat habe im Gegensatz beispielsweise zum Fachhochschulrat seine Ziele nicht erreicht, was an folgenden drei Beispielen sichtbar werde:
- unklare Kompetenzen und Zuständigkeiten;
- ungenügende und wirre Informationspolitik;
- ungelöste Frage einer Aussenstelle für eine Kindertagesklinik in Liestal.
Die FDP werde übrigens eine weitere Aussenstelle des UKBB in Liestal auf keinen Fall unterstützen.
Die FDP unterbreitet dem Landrat aus den oben genannten Gründen folgenden Antrag:
Antrag auf Aufnahme einer zusätzlichen Empfehlung in den Bericht der GPK, zusätzlicher Punkt 4.5:
Die Mitglieder des Spitalrats werden aufgefordert, zurückzutreten. Die beiden Regierungen werden aufgefordert, anschliessend für eine konsequente Neubesetzung des Spitalrats zu sorgen.
Sabine Stöcklin
bezeichnet den FDP-Antrag als "kleine Bombe", auf welche sie nicht sofort eingehen wolle. Zum Antrag der GPK, ein Provisorium an einem Standort zu prüfen, meint sie, es sei sinnvoller, die Kräfte für den Planungsprozess des Betriebs an der Schanzenstrasse einzusetzen. Sie beantragt daher, Punkt 4.3 aus dem Kommissionsbericht zu streichen.
Die heutige suboptimale Situation mit den drei Standorten des UKBB kam nach einer Entscheidungskaskade in beiden Basler Halbkantonen zustande. Inzwischen wurde ein Korrekturentscheid getroffen und das UKBB soll an der Schanzenstrasse in Basel zusammengeführt werden. Die SP ist daher die Auffassung, dass sämtliche Kräfte gebündelt werden sollen, um eine speditive und gut konzipierte Lösung an der Schanzenstrasse zu verwirklichen. Auch von der Kostenseite her wäre ein Spitalprovisorium sicher nicht vorteilhaft.
Wichtig sei, dass die Realisierungszeit für eine neue Kinderklinik an der Schanzenstrasse - gesprochen wird von 8 bis 10 Jahren - entscheidend verkürzt werden könne, beispielsweise auf 6 Jahre. Der Regierungsrat dürfe keinen Aufschub des Planungsprozesses dulden und die Projektorganisation müsse personell und terminlich straffer geführt werden.
Fortsetzung der Beratung
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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