Protokoll der Landratssitzung vom 28. Februar 2002

Nr. 1502

3 2002/011
Bericht des Regierungsrates vom 22. Januar 2002: Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme. Direkte Beratung

RR Peter Schmid verzichtet auf zusätzliche Ausführungen, da sich die Erziehungs- und Kulturkommission mit der Motion befasst hat und die Ergebnisse dieser vorberatenden Kommission in der Landratsvorlage aufgeführt sind.

Christoph Rudin geht nicht mehr auf die einzelnen Punkte der Motion ein, weist aber noch einmal darauf hin, dass die Existenz von 26 Bildungssystemen heute kaum noch kommunizierbar ist, dass die Förderung der Hochschulen in der Schweiz sehr ungleich aussieht und dass eine Familie, die in der Schweiz vom einen Kanton in den andern umziehen will, wegen der unterschiedlichen Bildungssysteme noch immer auf grosse Schwierigkeiten stösst.
Mit dem Vorschlag wird keine zentralistische Lösung angestrebt, kantonale Innovationen werden in keiner Weise gehemmt, die Koordination stärkt sogar den Föderalismus.
Glücklich zeigt sich Christoph Rudin, dass er den Regierungsrat und die Skeptiker, die zum Rückzug der Motion rieten, inzwischen überzeugen konnte und bittet den Rat, die vorliegenden Anträge gutzuheissen.

Max Ribi ist nach wie vor nicht überzeugt von der Motion, er bleibt skeptisch. Er fragt, ob es gerechtfertigt sei, zugunsten der Mobilität alles an den Bund abzutreten und zu hoffen, dieser werde es dann besser machen. Beispiele für nicht erfüllte Hoffnungen sind etwa die Rück-stufungen beim Konsumkreditgesetz oder die Vorschrift des Bundes, die Lehrerseminare von Basel-Stadt und Basel-Landschaft hätten zu fusionieren, eine von Professoren vermittelte Fachhochschulausbildung müsse angeboten werden.
Die Motion fordert in sieben konkreten Punkten, der Bund habe eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert. Allerdings endet der Einleitungssatz vor diesen sieben Punkten mit dem Wort insbesondere. Dieser Begriff soll, so der Antrag von Max Ribi, aus dem Text gestrichen werden. Mit insbesondere bleibe das Tor für die Aufnahme weitere Punkte offen, dies soll verhindert werden.

Christine Mangold ruft in Erinnerung, dass sich die FDP bereits am 22. Februar 2001 im Landrat mehrheitlich für Überweisen der Motion Rudin ausgesprochen hatte. Im Grundsatz steht die FDP auch heute hinter der Motion, unterstützt aber den Antrag von Max Ribi, das Wort insbesondere aus dem Text zu entfernen. Die FDP betrachtet das Bildungswesen weiterhin als kantonale Aufgabe, sieht aber auch Koordinationsbedarf sowohl unter den Gemeinden wie auch zwischen Kanton und Bund.

Eugen Tanner steht namens der CVP/EVP-Fraktion nach wie vor hinter der Motion Rudin und erachtet den Koordinationsbedarf - beispielsweise angesichts des Streits um das Frühenglisch - für unbestritten.
Das Wort insbesondere möchte Eugen Tanner nicht aus dem Text streichen lassen, denn es konkretisiere den generellen Koordinationsauftrag.

Silvia Liechti unterstützt im Namen der SVP-Fraktion die Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme.

Mirko Meier spricht sich namens der Schweizer Demokraten ebenfalls für die Standesinitiative aus, wenn auch die Punkte 1 und 4 nicht allen Fraktionsmitgliedern gefallen. Hoffnung bestehe, dass vor allem die Universität Basel mehr Geld erhalten wird.

Madeleine Göschke dankt Christoph Rudin für seine grosse Arbeit und wird, wie auch alle übrigen Mitglieder der grünen Fraktion, der Standesinitiative zustimmen. Die Schweiz könne nicht mehr auf einheitlichere Bildungssysteme, die einen Kantonswechsel erleichtern, verzichten. Den Antrag, das Wort insbesondere zu streichen, lehnt die grüne Fraktion ab, denn Baselland entscheide nicht alleine über den einzuschlagenden Weg. Die Landrätin erachtet die Standesinitiative zudem als gute Werbung für den Kanton Basel-Landschaft und bittet den Rat um Zustimmung.

Christoph Rudin lässt sich nicht auf einen Streit um das Wörtchen insbesondere ein; ob es im Text bleibe oder herausgestrichen werde, könne jedes Ratsmitglied selber entscheiden. Für ihn bleibe wichtig, dass nicht nur ein Rahmengesetz im Bildungswesen geschaffen werde, sondern dass bestimmte Punkte konkret aussagen, wo der Bund den Kantonen den Rahmen setzen soll.

RR Peter Schmid misst der Debatte um das Wort insbesondere keine besondere Bedeutung bei. Das Parlament sollte sich der Langfristigkeit des Projektes bewusst sein. Zudem werde das Projekt, da ja ein Bundesverfassungsartikel notwendig sei, noch mehrere Schritte der demokratischen Legitimierung über sich ergehen lassen müssen. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen könnte man heute durchaus freudvoll Ja sagen zu diesem Gerüst, das eine Vorstellung davon vermittelt, worum es eigentlich geht und worum es eben nicht geht. Weiterhin bleibe den Kantonen innerhalb des Rahmens Gestaltungsspielraum.
Nach Auffassung der Regierung könnte man dem vorliegenden Text somit tel quel zustimmen.

Standesinitiative "Koordination der kantonalen Bildungssysteme "

A. Antrag Max Ribi : Streichung des Wortes insbesondere im Ingress.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Ribi grossmehrheitlich ab.

B. Schlussabstimmung, 6. Anträge

://: 1. Der Landrat stimmt der Standesinitiative, Vorlage 2002/011, mit 68 zu 5 Stimmen in vorliegender Fassung zu.

Die Motion 2001/004 von Christoph Rudin vom 23. August 2001 wird als erfüllt abgeschrieben.

Das Postulat 1999/267 von Bruno Krähenbühl vom 15. Dezember 1999 wird als erfüllt abgeschrieben.


Standesinitiative
"Koordination der kantonalen Bildungssysteme"


Vom 28. Februar 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ersucht die Bundesbehörden, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert, insbesondere

1. die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt,
2. die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I hinsichtlich ihrer Anzahl, der jeweiligen Qualifikationsziele bzw. Anschlüsse an der Sekundarstufe II regelt,
3. die Zahl, Art und Qualifikationsziele der schweizerisch anerkannten allgemeinbildenden und berufsbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II festlegt,
4. die Koordination, gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet,
5. die gesamte Berufsausbildung einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet,
6. die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufteilt,
7. dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1503

4 2001/264
Übernahme des sich im Miteigentum des Kantons Solothurn befindlichen Teils des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein

Karl Rudin führt aus, das Gymnasium Laufental-Thier- stein sei 1976 gegründet und als partnerschaftliche Schule von den Kantonen Solothurn und Bern geführt worden.
Beim Kantonswechsel 1994 übernahm der Kanton Baselland die Aufgaben des Kantons Bern, diejenigen des Kantons Solothurn blieben unverändert bestehen.
Der Kanton Solothurn war weiterhin für Budget und Rechnung sowie für Unterhalt und Betrieb der Gebäude verantwortlich, während der Kanton Baselland im pädagogischen und personellen Bereich die Führung übernahm.
Beide Trägerkantone sind zur Hälfte Eigentümer des Schulgebäudes und zu einem Drittel der Dreifachturnhalle. Das restliche Drittel sowie das Land sind im Besitz der Stadt Laufen. Da die Gebäulichkeiten im Baurecht errichtet wurden, erhält die Stadt Laufen vom Kanton einen entsprechenden Baurechtszins, was sich bei Annahme der Vorlage nicht ändern würde.
Die unterschiedliche Art der beiden Trägerkantone, ihre Schulen auszubauen, führte zu Meinungsverschiedenheiten im Finanzbereich. Mit dem Staatsvertrag werden nun klare Führungsstrukturen geschaffen und die Besitzverhältnisse geklärt. Die Übernahmekosten für die Gebäude von 8 Millionen Franken gaben in der BPK kaum zu Diskussionen Anlass, da der vereinbarte Kaufpreis dem heutigen Wert der Anlage entspricht und Zubehör und Mobilien im Preis eingerechnet sind.
Die Gebäude wurden vom Kanton Solothurn laufend unterhalten und befinden sich in gutem Zustand. In ca. 5 Jahren steht eine Erneuerung der Heizzentrale an.
Die BPK hat sich auch ausgiebig mit dem Beitrag von 1500 Franken pro Schüler auseinander gesetzt. Dieser Betrag, der zusätzlich zum Schulabkommen ausgehandelt wurde, wird zur Deckung der Investitionskosten beitragen. Insgesamt darf zwischen den beiden Kantonen von einer win-win-Situation gesprochen werden.
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss 2001/264 zuzustimmen.

Marc Joset schliesst sich namens der SP-Fraktion den Anträgen der Bau- und Planungskommission an. Speziell untersuchte die Kommission den Staatsvertrag bezüglich der Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler und stellte dabei fest, dass die Motion Aebi umgesetzt werden kann und eine Angleichung an das Progymnasium des Kantons Basel-Landschaft möglich ist. Trotzdem bleibt das Gymnasium eine regionale Einrichtung, die auch den Schülerinnen und Schülern des Kantons Solothurn offen steht.
Aufsicht über die Schule und die Führung der Schule werden vereinfacht. Die bisher 12 Personen umfassende Aufsichtskommission wird auf 7 Personen reduziert.

Max Ribi bemerkt mit Bezug auf das vorangegangene Traktandum, hier liege ein weiteres heikles Beispiel vor für das Unterhalten von gemeinsamen Einrichtungen über zwei Kantone hinweg. Positiv hält Max Ribi aber fest, dass die Einsicht zugunsten einer Regelung immerhin vorhanden ist.
Der Kommissionsbericht weist aus, dass der Kanton Basel-Landschaft mit Inkraftsetzung des neuen Vertrages etwas mehr bezahlen muss und der Baurechtszins, wie bis anhin, vom Kanton Basel-Landschaft übernommen werden muss.
Zur Frage des Staatsvertrags zitiert Max Ribi § 64 der Kantonsverfassung: Der Landrat genehmigt Staatsverträge, die der Volksabstimmung unterliegen. Dies bedeutet nun für die 8 Millionen Franken Vorlage, dass der Staatsvertrag mit einem Ja des Volkes genehmigt wäre. Würde der Souverän hingegen Nein sagen, so wäre dieser Staatsvertrag hinfällig.
Ein Vorteil des Gymnasiums Laufental-Thierstein ist , dass es als einziges Gymnasium im Kanton eine Vollkostenrechnung führt. Das Heizöl beispielsweise kauft der Rektor ein. Deshalb geht die Frage an den Regierungsrat, ob nun dem Rektor gewisse Kompetenzen gestrichen werden sollen und dieser künftig den Direktiven von Herrn Schmid aus Liestal Folge zu leisten habe.
Weiter möchte Max Ribi vom Erziehungsdirektor hören, ob im Schulgesetz sichergestellt sei, dass die progymnasiale Abteilung der Sekundarschule zugestellt bleibe und dass die Solothurner Progymnasiastinnen und Progymnasiasten weiterhin das Gymnasium Laufental-Thierstein besuchen können.
Schliesslich fragt sich Max Ribi, ob aufgrund der Tatsache, dass der Betrag von 8 Millionen Franken nicht im Budget eingestellt wurde, mit Sparübungen an anderen Stellen gerechnet werden müsse.
Trotz der persönlich kritischen Haltung von Max Ribi, stimme die FDP dem Geschäft aber mehrheitlich zu.

Peter Zwick führt aus, mit den geforderten 8 Millionen Franken kaufe der Kanton gewissermassen die Hardware des Gymnasiums, das Gebäude nämlich und einen Teil der Mehrzweckhalle.
Vorteilhaft wird sein, dass die Schule mit klaren Führungsstrukturen ausgestattet wird. Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich einstimmig für die Zustimmung zur Vorlage aus.

Für Peter Holinger und die SVP-Fraktion ist die Übernahme der Schule, die etwa 500 Schülerinnen und Schüler, Progymnasiasten und Gymnasiasten unterrichtet, unbestritten. Es ergeben sich sehr erwünschte, klare Verhältnisse, auch für den Rektor. Die in etwa 50'000 Kubikmeter sind zum absolut akzeptablen Kubikmeterpreis von 333 Franken zu haben. Dies um so mehr als versichert wurde, dass die Flachdächer saniert wurden, das Haus insgesamt in einem guten Zustand ist.

Roland Bächtold und die übrigen Mitglieder der Fraktion der Schweizer Demokraten stehen einstimmig hinter der Übernahme des Gymnasiums Laufental-Thierstein. Die 8 Millionen erscheinen gerechtfertigt, zumal innerhalb der folgenden fünf Jahre keine weiteren Kosten entstehen sollten.

Isaac Reber stellt einleitend fest, dass im Bildungswesen ganz offensichtlich nicht nur zwischen Bund und Kanton Koordinationsbedarf herrscht, sondern auch innerhalb des Kantons.
Das im vorliegenden Fall vereinbarte, einfach strukturierte, transparente und effiziente Modell hat sich bereits mit den Fricktaler Schülerinnen und Schülern bewährt und wird deshalb von der grünen Fraktion unterstützt.
Als historische Reminiszenz fügt Isaac Reber an, früher, als es darum ging, ob Laufen oder Breitenbach Standort dieser Schule werden soll, schwang Laufen obenauf. Man vereinbarte aber, dass Laufen den Baurechtszins zu tragen habe.
Im Betrag von 1500 Franken, den der Staatsvertrag als Beitrag der Solothurner Schülerinnen und Schüler festschreibt, ist ausser dem Baurechtszins alles enthalten.
Die grüne Fraktion fordert die Regierung auf, bei der Überprüfung des Staatsvertrages im Jahre 2006 den aktuellen Zustand des Baurechtszinses aufzuheben.

Beatrice Geier kann sich aus bautechnischer Sicht ebenfalls mit der Vorlage einverstanden erklären. Aus der Optik der Bildungspolitik, welche in der Regierungsvorlage leider unerwähnt bleibt, müssen indes einige Fragen gestellt werden:
Warum ist etwa der Staatsvertrag weder für den Landrat noch für die Bildungskommission nicht einmal im Sinne der zustimmenden Kenntnisnahme ein Thema?
Schaut man die Schülerzahlen in Laufen an, stellt man fest, dass die obergymnasiale Stufe dieser Schule ohne PG gar nicht überleben könnte.
Obwohl sich die Bildungskommission im neuen Bildungsgesetz klar für eine Sekundarstufe 1 unter einem Dach ausgesprochen hat, wird nun in Laufen eine Ausnahme geschaffen; somit weichen die Voraussetzungen im Laufental vom übrigen Kanton ab. Aus dieser Sicht wirkt die Vorlage doch sehr inkonsequent. Einige Mitglieder der FDP-Fraktion bitten deshalb, diese Investition noch einmal zu überdenken.

Urs Steiner bedauert als Laufener ausserordentlich, dass dieses einmalige, über die Kantonsgrenzen hinweg gültige Schulmodell nach 33 Jahren nicht mehr machbar sein soll. Dass es sich hier für die Thiersteiner Schülerinnen um ein gutes Signal aus Solothurn handelt, bezweifelt er. Schuld an der Entwicklung ist auch hier, wie so oft, das Geld. Solothurn verschloss sich unter dem Druck seiner miserablen Finanzlage praktisch jeder Entwicklung, ein wirklich sehr kurzsichtiges und engstirniges Denken. Man muss sich fragen, wo vor diesem Hintergrund die viel gepriesene, grenzüberschreitende Kooperation bleibt. Mit Basel-Stadt werden laufend gemeinsame Geschäfte ausgehandelt, mit Solothurn soll das nicht mehr möglich sein.
Das gut geführte Gymnasium Laufen gilt als bewährte Institution, die das Laufental und den Standort Laufen stärkt.
Wenn der Kanton Solothurn seine Schülerinnen und Schüler nicht mehr nach Laufen ins Gymnasium schicken sollte und das neue Schulmodell des Kantons Basel-Landschaft umgesetzt sein wird, könnte das Gymnasium Laufen ausgeblutet, einem langsamen schleichenden Tod ausgesetzt werden. Aufgrund dieser Überlegungen stimmt Urs Steiner gegen eine Übernahme.

Hildy Haas leuchtet die Übernahme dieser Schule durchaus ein, doch ist die Landrätin erstaunt, dass die 8 Millionen nicht im Planungsinstrument Budget eingestellt sind, die Übernahme aber zwingend jetzt vollzogen werden soll.

Marc Joset strebt auch eine partnerschaftliche Lösung an und möchte das Gymnasium als regionale Schule erhalten. Wenn zu diesem Zwecke die Strukturen vereinfacht werden können und eine finanzielle Entflechtung möglich wird, so kann nicht gesagt werden, es liege nicht eine partnerschaftliche Lösung vor.
An sich handelt es sich um ein ganz normales, hier Staatsvertrag genanntes Schulabkommen, das nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden muss und die abgesprochenen Beträge pro Schülerin und Schüler werden sich im Laufe der Jahre durchaus bezahlt machen.

Toni Fritschi schickt voraus, gegen die idée de manoeuvre habe er nichts auszusetzen, findet aber, beim Gedanken von Hildy Haas ansetzend, das Finanzierungskonzept zeige sich erklärungsbedürftig. In der Privatwirtschaft hätte man das Gebilde in einen Betriebsteil, die Schule, und einen Immobilienteil aufgegliedert. Die Schule wäre problemlos überzuführen und für den Betriebsteil wäre eine fifty-fifty-Lösung zwischen den beteiligten Kantonen logisch gewesen. Warum die Änderung in der jetzigen Situation zwingend sein soll, leuchte nicht ein. Dazu kommt, dass die 8 Millionen nicht einfach von der hohen Kante abgeholt werden können, dass sie nicht einmal im Budget eingestellt wurden und deshalb die Fragen im Raum stehen, ob entweder das Staatsdefizit um diesen Betrag erhöht werden soll, oder aber andere Vorhaben zurückgestellt werden müssen. Schliesslich darf es, so Toni Fritschi, nicht so weit kommen, dass der Kanton Basel-Landschaft dem Kanton Solothurn die Kastanien aus dem Feuer holt, sprich die Finanzprobleme Solothurns löst.

RR Peter Schmid ordnet vorab die verschiedenen Teilaspekte des Geschäftes: Zum einen geht es innerhalb der Kantonsgrenzen überschreitenden Zusammenarbeit um die verschiedenen Modelle im Bildungsangebot. Dafür steht das RSA, das Regionale Schulabkommen, zur Verfügung. Darin ist geregelt, zu welchem Tarif Schülerinnen und Schüler der Nordwestschweiz die Schulen der Nachbarkantone besuchen können. Dieses Abkommen berücksichtigt die Betriebskosten und zu einem kleinen Teil auch den Investitionsbeitrag. Der pauschalisierte, nicht kostenddeckende RSA-Tarif errechnet sich durch die Vollkosten, abzüglich etwa 20 Prozent. Man argumentiert, der Beitrag müsse nicht kostendeckend ausgestaltet werden, weil der Standortkanton einen Standortvorteil ins Feld führen könne. Dieses Argument erscheint allerdings eher rhetorisch stichhaltig als faktisch. Immerhin, wenn sich der Kanton Solothurn als Miteigentümer der Liegenschaft in Laufen verabschieden will, dafür aber bereit ist, nicht einfach gemäss RSA-Tarif zu verhandeln, sondern zusätzlich zu diesem Tarif noch 1500 Franken pro Semester und Schülerin beziehungsweise Schüler zu leisten, dann darf von einem fairen Akt des Kantons Solothurn gesprochen werden. Es geht folglich weder der Solothurner noch der Baselbieter Regierung darum, ein bewährtes Schulmodell zu ändern, der Staatsvertrag legt fest, dass an der partnerschaftlichen Nutzung der Schule nichts zu ändern ist. Die Regelung, das Gebäude grundsätzlich dem Standortkanton zuzuweisen, ist deshalb eine vorteilhafte, vereinfachende partnerschaftliche Zusammenarbeitsform weil mit dieser Lösung nur jeweils ein Parlament und nur eine Regierung wirken muss.
An die Adresse von Urs Steiner warnt der Erziehungsdirektor, dass der Kanton Solothurn unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit davon Abstand nehmen könnte, seine Schülerinnen und Schüler ans Gymnasium Laufen zu schicken.
Dass Progymnasiastinnen und Progymnasiasten des Laufentals und des Thiersteins am Gymnasium Laufen unterrichtet werden, ist vertragsmässig bis ins Jahr 2010 sichergestellt. Eine Beurteilung über die Zeit nach 2010 sollte im Jahre 2008 vorgenommen werden. Die Erziehungsdirektion geht aufgrund der Bautätigkeit im Laufental davon aus, dass die SchülerInnenzahlen anwachsen werden.
Sollte der Kanton Solothurn den Vertrag auf das Jahr 2010 kündigen und Baselland entscheiden, das Progymnasium sei aus dem Gymnasium herauszulösen, dann stellte sich die Frage, ob dem Gymnasium Laufen nicht auch eine Dipolmmittelschule angegliedert werden sollte. Hypothetisch könnte der Kanton zudem - als Entlastung des Gymnasiums Münchensteins - auch ein Interesse haben, einen am Eingang des Laufentals wohnhaften Anteil SchülerInnen nicht in Münchenstein, sondern in Laufen unterrichten zu lassen.
Die Frage, ob dem Rektor in Laufen Kompetenzen gestrichen werden, kann mit "Jein" beantwortet werden. Sicherlich wird der Rektor künftig von Fragen der Gebäulichkeiten - Stichwort Heizöleinkauf - entlastet. Im Übrigen wird er, wie alle anderen Rektoren der Baselbieter Gymnasien, das bekannt hohe Mass an Autonomie pflegen und leben können.
Wenn gegen den heute zu treffenden Landratsbeschluss das Referendum ergriffen und der Kauf abgelehnt würde, wäre auch der Vertrag hinfällig. Der Kanton Solothurn würde nicht 1500 Franken pro SchülerIn bezahlen, obwohl er das Gebäude nicht losgeworden wäre.
Wer sich über Jahre mit dem Investitionsbudget beschäftigt, weiss, dass nicht alles, das im Budget eingestellt ist, im selben Jahr auch realisiert werden kann. Aus diesem Grunde geht die Regierung davon aus, dass die 8 Millionen im Rahmen des bestehenden Budgets verkraftbar sind und bittet dem vorliegenden Landratsbeschluss die Zustimmung zu erteilen.

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2001/264 mit grossem Mehr zu.

Landratsbeschluss
betreffend Übernahme des sich im Miteigentum des Kantons Solothurn befindlichen Teils des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein


Vom 28. Februar 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Dem Erwerb der Miteigentumsanteile von 1/2 der Parzelle 2679 und 1/3 der Parzelle 2678 des Kantons Solothurn wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 8'000'000.-- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-241 wird bewilligt.
2. Der bauliche und betriebliche Unterhalt des Gymnasiums Laufental-Thierstein geht per 1. Januar 2002 an die Bau- und Umweltschutzdirektion über. Die entsprechenden Budgetpositionen der Rubrik 2535 (Gymnasium Laufental-Thierstein) werden einvernehmlich von der Erziehungs- und Kulturdirektion zur Bau- und Umweltschutzdirektion transferiert. (Rubrik 2324)
3. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31, Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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