Protokoll der Landratssitzung vom 23. September 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 23. September 2004 |
Nr. 779
12 2004/150
Berichte des Regierungsrates vom 22. Juni 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 27. August 2004: Änderung des EG KVG zur Umsetzung des Kantonsgerichtsurteil betreffend Verwirkungsfrist in der Prämienverbilligung. 1. Lesung
Judith van der Merwe
bemerkt einleitend, die Prämienverbilligung für das Jahr 2005 stehe heute noch nicht zur Debatte. Mit diesem brisanten Thema setzt sich die Kommission erst in einem Monat auseinander.
In der heutigen Vorlage geht es ausschliesslich um die Verwirkungsfrist der Prämienverbilligung.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung kann das Kantonsgerichtsurteil vom 3. September 2003 umgesetzt werden. Damit würde die Verwirkungsfrist durch den zusätzlichen Paragraphen 9c geregelt und wieder auf ein Jahr festgelegt, analog dem alten Recht vor der Revision im Jahre 2002.
Judith van der Merwe weist darauf hin, dass die Begründungen der Vorlage und dem Kommissionsbericht entnommen werden können.
Nach Ansicht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission handelt es sich hier um eine notwendige Aenderung. Die Kommission empfiehlt dem Landrat einstimmig und ohne Enthaltungen, der Vorlage 2004/150 zuzustimmen.
Paul Rohrbach
erklärt, die CVP/EVP spreche sich einstimmig für Eintreten auf die Vorlage aus und erachte die einjährige Verwirkungsfrist als sehr grosszügig bemessen.
Sabine Stöcklin
schliesst sich namens der SP-Fraktion den Worten der Kommissionspräsidentin an.
Jörg Krähenbühl
steht der Vorlage namens der SVP-Fraktion ebenfalls positiv gegenüber.
Auch
Paul Schär
und
Madeleine Göschke-Chiquet
treten namens der FDP-Fraktion und der Fraktion der Grünen auf die Vorlage ein.
Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 8 Absatz 4 Satz 2
keine Wortbegehren
§ 9c Verwirkung
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
://: Damit ist die 1. Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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