Protokoll der Landratssitzung vom 23. September 2004

Nr. 779

12 2004/150
Berichte des Regierungsrates vom 22. Juni 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 27. August 2004: Änderung des EG KVG zur Umsetzung des Kantonsgerichtsurteil betreffend Verwirkungsfrist in der Prämienverbilligung. 1. Lesung

Judith van der Merwe bemerkt einleitend, die Prämienverbilligung für das Jahr 2005 stehe heute noch nicht zur Debatte. Mit diesem brisanten Thema setzt sich die Kommission erst in einem Monat auseinander.
In der heutigen Vorlage geht es ausschliesslich um die Verwirkungsfrist der Prämienverbilligung.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung kann das Kantonsgerichtsurteil vom 3. September 2003 umgesetzt werden. Damit würde die Verwirkungsfrist durch den zusätzlichen Paragraphen 9c geregelt und wieder auf ein Jahr festgelegt, analog dem alten Recht vor der Revision im Jahre 2002.
Judith van der Merwe weist darauf hin, dass die Begründungen der Vorlage und dem Kommissionsbericht entnommen werden können.
Nach Ansicht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission handelt es sich hier um eine notwendige Aenderung. Die Kommission empfiehlt dem Landrat einstimmig und ohne Enthaltungen, der Vorlage 2004/150 zuzustimmen.

Paul Rohrbach erklärt, die CVP/EVP spreche sich einstimmig für Eintreten auf die Vorlage aus und erachte die einjährige Verwirkungsfrist als sehr grosszügig bemessen.

Sabine Stöcklin schliesst sich namens der SP-Fraktion den Worten der Kommissionspräsidentin an.

Jörg Krähenbühl steht der Vorlage namens der SVP-Fraktion ebenfalls positiv gegenüber.

Auch Paul Schär und Madeleine Göschke-Chiquet treten namens der FDP-Fraktion und der Fraktion der Grünen auf die Vorlage ein.


Detailberatung

Titel und Ingress   keine Wortbegehren

I.
   keine Wortbegehren

§ 8 Absatz 4 Satz 2    keine Wortbegehren

§ 9c Verwirkung    keine Wortbegehren

II.    keine Wortbegehren

://: Damit ist die 1. Lesung beendet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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