Protokoll der Landratssitzung vom 21. März 2002

Nr. 1572

31 2001/222
Interpellation der FDP-Fraktion vom 6. September 2001: E-Government: Strategie des Regierungsrates. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Adrian Ballmer leitet die Beantwortung der Fragen mit der Vorbemerkung ein, dass der Regierungsrat die modernen elektronischen Möglichkeiten wirkungsvoll und effizient nutzen will um den Bürgerinnen und Bürgern den Informationsaustausch und den Verkehr mit Behörden und Verwaltung zu erleichtern.

Frage 1
Welche Strategie verfolgt der Regierungsrat im Zusammenhang mit E-Government?


Zu Frage 1
Bereits 1996 hat der Regierungsrat grünes Licht zum Aufbau der kantonalen Webside www.baselland.ch erteilt und damit einen ersten wichtigen Schritt Richtung E-Government getan.
Das einfache, pragmatische und benutzerfreundliche Konzept verfolgt das Ziel, den Auftritt des Kantons im Internet rechtzeitig zu koordinieren und zu optimieren, dies alles bei einem guten Preis-/Leistungsverhältnis.
Mit der Vorlage 1998/102 hat die Regierung den Landrat umfassend über den Stand der Arbeiten in Sachen Internet-Präsentation des Kantons informiert. Auf dieser Grundlage wurde auch die Webside zu einer breiten elektronischen Informationsplattform mit über 400'000 Dokumenten ausgebaut.
Der Kanton wird im Rahmen des Wettbewerbs für den Electronic Government Preis in der Kategorie Bundesämter und Kantone von der BEDAG Informatik unter die top ten eingereiht.

Auf Beschluss des Regierungsrates Ende 2000, beteiligt sich der Kanton aktiv am vom Bund lancierten Guichet virtuel.
Das Projekt unterliegt dem visionären Ziel, Bürgerinnen und Bürgern den gesamten Behördenverkehr auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene auf elektronischem Weg über ein einheitliches Internetportal zu ermöglichen.

Die federführende Landeskanzlei hat, in Zusammenarbeit mit den Direktionen den Auftrag, die Vorgaben des Grossprojekts von Bund, Kantonen und Gemeinden termingerecht zu erfüllen.
Daneben werden auf Bundes- und Kantonsebene zahlreiche Einzelprojekte verfolgt, welche alle unter dem Oberbegriff E-Government subsumiert werden können.
Auf kantonaler Ebene ist dies beispielsweise das Projekt Easy tax oder das kantonsübergreifende Projekt SIMAP "Systeme d'information pour les marchés publics ".

Zum Konzept der räumlichen Entwicklung Basellandschaft KORE erfolgte die Vernehmlassung im Sommer 2001 zusätzlich via Internet.

Bezüglich E-Voting hat der Regierungsrat die Landeskanzlei beauftragt, das vom Bund forcierte Projekt aufmerksam zu verfolgen, der Kanton Baselland soll jedoch dabei keine Pionierrolle übernehmen.
Der Bundesrat legte am 9. Januar 2002 einen Bericht vor, mit einer Auslegeordnung zu den staatspolitischen, rechtlichen und technischen Aspekten eines E-Voting.
Das Projekt mit Kosten in der Grössenordnung zwischen 400 - 600 Mio. Franken soll das Wählen via Internet frühestens ab 2010 ermöglichen.

Zusammengefasst herrscht im Kanton Basel-Landschaft zum heutigen Zeitpunkt folgende Situation:

- Information und Interaktion
Dazu existiert seit einigen Jahren der etablierte Prozess zur Publizierung von Informationen, welcher durch die Landeskanzlei betreut wird.
Eine Weiterentwicklung erfolgt im bisher bewährten Rahmen. Parallel dazu wird gemeinsam mit dem Bund, aufbauend auf dem Wegweisesersystem, das Projekt Guichet-virtuel vorangetrieben.
- Transaktion und Transformation
Neuland betritt die kantonale Verwaltung in den Bereichen Transaktion und Transformation, wo im Rahmen der bisherigen Arbeiten sechs Archetypen von E-Government-Anwendungen definiert wurden (Beantragen von Bewilligungen, Buchung von Zeitfenstern, Bestellen und Bezahlen von Waren und Dienstleistungen, Tracking-System, Meinungsumfragen und Vernehmlassungen und schliesslich die Abwicklung von Submissionen).
Der Regierungsrat hat in der Folge beschlossen auf weitere theoretische Berichte zu verzichten und statt dessen anhand konkreter Erfahrungen zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.
Das weitere Vorgehen soll durch eine Doppelstrategie erfolgen. Erste Stossrichtung ist die Erarbeitung von adaptierbaren Mustern, welche auch bei anderen Anwendungen zum Einsatz kommen können. In einem Pilotprojekt soll ein Archetyp entwickelt werden.
Die zweite Stossrichtung beinhaltet den Normprozess für die Realisierung der E-Government-Anwendungen. Gleichzeitig soll ein universelles Vorgehensmodell für die Realisierung von E-Government-Projekten bearbeitet und getestet werden. Damit wird ein Normprozess für weitere Implementierungen von E-Government-Anwendungen definiert.
Die Erfahrungen in Grossbetrieben der Privatwirtschaft haben gezeigt, dass mit der Schaffung von Standards für die Realisierung von Projekten und Vereinheitlichung der Abläufe einerseits der Wildwuchs und die Inkompatibilität einzelner Applikationen vermieden und andererseits die in den einzelnen Bereichen vorhandene Initiative genutzt werden können.


Aus der Vielzahl der geprüften Ideen wurde der Prozess der Ausländerbewilligung des KIGA als Projekt für die Umsetzung der Doppelstossrichtung ausgewählt. Das entsprechende Verfahren ist initialisiert und wird von der FHBB begleitet.

Frage 2
Welche Zeitvorstellung hat er zu einer allfälligen Einführung von E-Government?


Zu Frage 2

E-Government heisst nicht nur, dass eine öffentliche Verwaltung über eine Homepage verfügt, sondern bedeutet, dass sie ihren Kontakt zu den Einwohnerinnen und Einwohnern und der Wirtschaft optimiert, aber auch dass ihre internen Abläufe, die mittels Informationstechnologie daran anknüpfen, optimiert werden.
Dazu gehört, dass die Verwaltung ihre Arbeit mit einer modernen Informatikinfrastruktur in den Bereichen Hard- und Software und im Bereich Datennetz verrichtet.
Zur Information der Mitarbeitenden dient das Intranet.

Aus den Ausführungen geht hervor, dass die Realisierung von E-Government im Kanton Basel-Landschaft längst Realität ist. Das Ziel aber, den Behördenverkehr zusätzlich zum konventionellen auch auf dem elektronischen Weg zu ermöglichen, wird noch viel Zeit, viele Anstrengungen und grosse finanzielle Mittel beanspruchen, wobei es sich um ein Projekt handelt, dass kein Ende kennt.
Eine seriöse Zeitangabe der Zielerreichung ist deshalb nicht möglich. Mit der Internetentwicklung hin zu den Transaktionen und Transformationen von Prozessen steigt der Komplexitätsgrad rapid an. Das führt zu sehr hohen Kosten, sodass Kosten-/Nutzenüberlegungen nach den ersten Boomjahren objektiv und kritisch hinterfragt werden müssen.

Frage 3
Wie gedenkt er die Entwicklung zu E-Government mit dem Bund und anderen Kantonen zu koordinieren?


Die Koordination mit Bund und Gemeinden ist im Rahmen des Guichet virtuel wie auch über das Projekt E-Voting sicher gestellt. Ferner werden Projekt wie Easy tax , E-Zensus oder SIMAP direkt mit den zuständigen Aemtern der anderen öffentlichen Stellen koordiniert. Der Kanton Basel-Landschaft ist mit dem Leiter Informatik, Planung und Koordination in diesem Gremium vertreten.

Patrick Schäfli bedankt sich bei Regierungsrat Adrian Ballmer für seine ausführliche und kompetente Beantwortung, die dem Landrat transparent die Bemühungen des Kantons vor Augen führt und die aufzeigt, dass man sich auf dem richtigen Weg befindet.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1573

32 2001/221
Postulat der FDP-Fraktion vom 6. September 2001: E-Baselland

Ernst Thöni teilt mit, dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat entgegen zu nehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Regierungsrat Adrian Ballmer erklärt sich namens des Regierungsrates mit der Zielrichtung des Postulats einverstanden. Die meisten Zielsetzungen sind jedoch erst in einer langfristigen Umsetzung zu erreichen. Da der Regierungsrat an der Erfüllung der langfristigen Ziele bereits intensiv arbeitet, beantragt er, das Postulat abzuschreiben, da es ansonsten zu einem Dauerpostulat verkommt.

://: Der Landrat stimmt der Ueberweisung des Postulats unter gleichzeitiger Abschreibung einstimmig zu.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1574

33 2001/228
Postulat der FDP-Fraktion vom 20. September 2001: Effiziente Prozesse bei der kantonalen Verwaltung

Regierungsrat Adrian Ballmer führt aus, dass sich der Regierungsrat bereit erklärt, die Prozessmanagementmethodik zu prüfen und verstärkt zu nutzen. Was die Regierung ablehne sei jedoch eine technokratische flächendeckende Grossübung über die ganze Verwaltung. Man strebe ein pragmatisches und punktuelles Vorgehen mit Prioritäten und einzelnen Pilotprojekten an.
Selbstverständlich bemüht man sich bereits heute die Ablauforganisation zu optimieren, was jedoch nicht existiert, ist eine zentrale Organisationsentwicklungsabteilung. Das geforderte Know- how muss zuerst aufgebaut werden. Bei der Implementierung der Prozess-managementmethodik handelt es sich um einen zeitraubenden Prozess, der nicht in den üblichen Fristen einer Postulatsumsetzung realisierbar ist.

://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1575

34 2001/237
Postulat von Sabine Pegoraro vom 27. September 2001: Kennzahlen zur Partnerschaft

Landratspräsident Ernst Thöni orientiert, dass sich der Regierungsrat bereit erklärt, das Postulat entgegen zu nehmen.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2001/237
diskussionslos.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1576

35 2001/280
Berichte des Regierungsrates vom 13. November 2001 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 15. Februar 2002: Förderung des Obstbaues im Baselbiet

Rita Bachmann bemerkt einleitend, dass der Vorlage 2001/280 zwei Postulate zugrunde liegen, nämlich das Postulat 2000/009 Auch für den Baselbieter Obstbau beginnt ein neues Jahrtausend und 2000-265 Kantonale Beiträge für Niederstammbäume, die es abzuschreiben gilt.
Die Vorlage bot der Regierung die Möglichkeit, ausführlich und in eindrücklicher Form auf die Entwicklung des Obstbaus im Baselbiet einzugehen.
Andererseits zeigt die Vorlage aber schonungslos die derzeitige Situation im Baselbieter Obstbau auf.

Die Zukunft der Hochstammobstbäume präsentiert sich, wie allgemein bekannt, als wenig zukunftsträchtig. Die Entwicklung der Feldobstbäume hat sich kontinuierlich verschlechtert. Lag der Bestand 1951 noch bei 549'000 Bäumen, reduzierte er sich bis ins Jahr 1991 auf 224'000.

Im Gegensatz dazu hat sich der Bestand der Obstbaumanlagen von 124 ha im Jahre 1971 auf 233 ha im Jahr 2000 beinahe verdoppelt.
Von den knapp 200'000 Feldobstbäumen sind ca. 170'000 Hochstammbäume. Ihr Anteil nimmt jährlich um etwa 2% ab. 17'000 Bäume werden deshalb durch den Kanton aus ökologischen Gründen vertraglich geschützt.

Von der Gesamtanbaufläche liegt der Anteil der unter zehnjährigen Obstbäume bei ca. 39%, bei den Kirschbäumen beträgt er lediglich ein Viertel. Wenn der Kanton Basel-Landschaft als Obstbaukanton erhalten bleiben soll, verlangt dies nach einer grundlegenden Erneuerung eines Grossteils der Anlagen.

Die klimatischen und topographischen Voraussetzungen im Tafeljura sind für den Obstbau besonders gut. Erfreulich dabei ist, dass der Erntewert von ca. 10 Mio. Franken einen beträchtlichen Teil der Baselbieter Land- und Volkswirtschaft ausmacht, und dies, obwohl sich die von Obstbäumen bedeckte Fläche in den letzten Jahrzehnten um fast zwei Drittel verringert hat. Entsprechend sind unzählige Tier- und Pflanzenarten rarer geworden.

Die Vorzüge von Obstbaumanlagen sind bekannt, das Pflücken der Früchte ist einfacher und mit weniger Gefahren verbunden und die Qualität ist besser. Auch die Pflege der Bäume gestaltet sich weit problemloser als bei den Hochstammbäumen.
Was vor 30 Jahren mit dem Kernobst begonnen hat findet heute seine Fortsetzung beim Steinobst. Konsumentinnen und Konsumenten wollen optisch ansprechende und möglichst haltbare Früchte.
Wollte man sämtliche Hochstammbäume erhalten, entstünden, wie die Grafik auf Seite 16 der Vorlage zeigt, Kosten von ca. 4,75 Mio. Franken pro Jahr. Dieses Szenario geht davon aus, dass jedes Jahr gleich viele Bäume gepflanzt wie alte gerodet werden. Da der heutige Altbaumbestand wesentlich grösser ist, müssten in den nächsten 30 Jahren überdurchschnittlich viel mehr neue Bäume gepflanzt werden.

Pro Baum wird höchstens ein Betrag von Fr. 45.-- ausgerichtet, Fr. 15.-- davon kommen aus der Bundeskasse.
Baselland bezahlt damit jährlich ca. Fr. 500'000.-- an den Hochstamm-Obstbau.
Im Jahre 2001 wurden für 16'700 Hochstammbäume Fr. 454'218.-- durch den Kanton und Fr. 231'625.-- an Subventionen durch den Bund ausbezahlt.
Diese Leistungen orientieren sich an der Vorlage 1998/257 "Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft für die Jahre 1999 - 2003" und dem entsprechenden Landratsentscheid vom 15.4.1999.

Andererseits hat die Regierung beschlossen, auch die Niederstamm-Anlagen, speziell den Anbau von Tafelkirschen, mit einer Anschubfinanzierung von jährlich Fr. 50'000.-- , der Plafond liegt bei Fr. 230'000.-, zu fördern. Details können Seite 16 der Vorlage entnommen werden. Die Regierung rechnet damit, dass an ca. 25 - 30 Landwirtschaftsbetriebe für insgesamt 13 - 15 Hektaren Beiträge ausgerichtet werden können.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beschloss einstimmig auf die Vorlage einzutreten. Als besonders wertvoll wurde die ausführliche Auslegeordnung des Obstbaus im Baselbiet empfunden.
Mit 11:0 Stimmen empfiehlt die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission dem Landrat die beiden Postulate 2000-009 und 2000-265 als erfüllt abzuschreiben.

Sabine Stöcklin schickt voraus, dass die SP Fraktion der Regierungsvorlage und damit der Abschreibung der beiden Postulate zustimmt.
Infolge der technischen und makroökologischen Entwicklung mutierten die Streuobstbestände von ursprünglich ertragreichen Kulturen zu einem agrarschwachen Betriebszweig. Der Kanton Basel-Landschaft verzeichnet noch 170'000 Hochstämmer. Diese leisten einen Beitrag zur Verschönerung der Landschaft und dienen der Fauna als Lebensraum.
Gemäss Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion verschwinden jährlich ca. 3'000 Bäume ohne gleichwertigen Ersatz. Mit Unterstützungszahlungen wurde auf die Entwicklung reagiert; die kantonalen Beiträge betrugen rund 3 Mio. Franken für 19'000 Bäume auf eine Dauer von 5 Jahren. Zusammen mit den Beiträgen des Bundes können damit 10% des heutigen Hochstammbestandes subventioniert werden.

Die SP Fraktion hat sich mit der aktuellen Situation befasst und beurteilt den Verlust unterschiedlich. Sabine Stöcklin hat vier Kategorien ausgemacht:

- 1. Die Kategorie der kühlen Nächte
Diese sind der Ansicht, dass wenn sich Hochstammfrüchte nicht mehr ertragbringend absetzen lassen, die Bäume verschwinden müssen.
- 2. Die Kategorie der Natur- und Vogelliebhaber
Diese beklagen den Verlust der Artenvielfalt und setzten sich, teilweise aktiv, für den Erhalt der Hochstammbäume ein.
- 3. Die Kategorie der RomantikerInnen und Liebhaber des Landschaftbildes, welches im übrigen Aehnlichkeit zur Savannenlandschaft aufweist. Die Savannenlandschaft mit ihrem Grasland und den verstreut wachsenden Einzelbäumen entspricht der biologischen Heimat des Menschen, dies behaupten zumindest die Evolutionsbiologen.
- 4. Die Kategorie der Tourismusförderer
Um das Baselbiet auch in Zukunft als lohnenden Reise- und Aufenthaltskanton zu erhalten, wollen sie der Ausräumung der Landschaft nicht tatenlos zusehen.

Fazit: Die SP Fraktion könnte mit guten Ideen für ein verstärktes Engagement für den Erhalt der Streuobstbestände zu gewinnen sein.
Die SP erwartet seitens des Kantons, dass er die Bemühungen für das Label Hochstamm Suisse unterstützt und fördert. Damit kann zur Erhaltung des Streuobstbestandes beigetragen werden, indem sich aufgrund des Labels ein kleiner Aufpreis rechtfertigt.

Paul Schär gibt seiner Freude Ausdruck, dass sich die FDP Fraktion nur aus einer Kategorie zusammensetzt, die der Vorlage einstimmig zustimmt.
Die Fraktion gehe davon aus, dass im Jahre 2003, bei einer erneuten Vorlage, das Geschäft in der entsprechenden Kommission geprüft werde.

Patrizia Bognar hält die mit der Vorlage präsentierten Massnahmen für richtig und nötig. Sinnvollerweise sollten Kirschen angepflanzt werden, die auch dem Konsumentenwunsch entsprechen.
Die Hochstammerhaltung entspricht gleichzeitig der Landschaftsförderung.
Die CVP/EVP Fraktion unterstützt die Vorlage.

Max Ritter bedankt sich bei Regierung und Kommission für die vorgenommene Auslegeordnung.
Nicht allein der Tourismus, vor allem die Konsumenten bilden ein wichtiges Potential. Hier dürfen keine Anstrengungen gescheut werden, um den Markt mit hochstehender Qualität zu beliefern. Aus diesem Grund hat der Obstverband den Slogan lanciert "Alle reden von Kirschen und wir tun etwas dafür".
Es sei ihm wichtig zu deponieren, dass auch nach 2003 die jungen Bauern nicht vergessen werden sollten.

Madeleine Göschke bemerkt einleitend, dass der Schutz der Hochstämmer für die Fraktion der Grünen ein wichtiges Thema darstellt, denn diese setzen wesentliche Akzente in der Landschaft. Es müsse dem Landschaftsbild Sorge ge- tragen werden, nicht zuletzt wegen des Wiedehopfs und des Rotkopfwürgers, welche vom Aussterben bedroht, auf die Hochstämmer angewiesen sind.

Einer befristeten Anschubfinanzierung für die Niederstamm-Anlagen kann die Fraktion der Grünen zustimmen, ebenso der Abschreibung der beiden Postulate.

Urs Hintermann bedankt sich für den Bericht, der eine Menge interessanter Informationen liefert. Sein im Postulat angeschnittenes Problem sei damit allerdings
nicht gelöst. Für eine angeblich neue, zukunftsgerichtete und wirtschaftliche Anbauweise wird einmal mehr eine neue Subvention bewilligt. Entweder seien die Niederstamm-Anlagen wirtschaftlich, dann seien keine Subventionen nötig, andernfalls verstehe er nicht, weshalb man solche spreche.
Der gesamte Bericht enthalte keinerlei Informationen, dass die Bauern, welche momentan Subventionen erhalten, auf lange Sicht damit überleben können.
Er wisse, dass es nach den Swissair-Subventionen heikel sei, Subventionen in Frage zu stellen. Trotzdem sei es unumgänglich, sich vor Gutheissung jeder Subvention von neuem die Frage zu stellen, ob damit die Bestimmung erfüllt werde.

An Regierungsrat Erich Straumann gewendet knüpft er an das gestrige Gespräch an, bei dem es ums Ueberleben des Buisness Parks in Reinach ging. Im Vergleich zum Buisness Park, wo sich der Kanton als sehr knausrig erweise, obwohl es um den Erhalt unzähliger Arbeitsplätze gehe, habe er Mühe zu begreifen, dass im vorliegenden Fall Fr. 250'000.-- für lediglich ca. 20 Betriebe investiert werden.

Was heute in der Landwirtschaft üblich sei, nämlich zusätzliche Beiträge an ökologische Auflagen oder eine Verbesserung der Umweltqualität zu knüpfen, unterliess man im vorliegenden Geschäft.

Klar festhalten wolle er, dass seine Forderung nie darin bestand, die Beiträge an die Hochstämmer auf die im Bericht erwähnten 5 Mio. Franken zu erhöhen. Ihm sei klar, dass es sich bei den Hochstämmern um ein Nischenprodukt handle, bei der nur eine beschränkte Anzahl erhalten werden könne. Umso fragwürdiger jedoch seien die Investitionen in die Niederstamm-Anlagen.

Die zur Verfügung stehenden Mittel für den Natur- und Landschaftsschutz sind beschränkt. Gibt man das Geld für Hochstämmmer aus, fehlt es bei Hecken, Wiesen etc.... Im übrigen existieren Produktionsformen mit einem wesentlich besseren Kosten-/Nutzenverhältnis als dies für die Hochstämmer zutrifft. Eine Limitierung der Beiträge sei daher gerechtfertigt.

Mit der Abschreibung seines Postulats erkläre er sich einverstanden, würde aber gerne nach Ablauf der Versuchsphase einer Bilanz entnehmen können, dass die Subventionen den Betrieben langfristig ein gesichertes Einkommen im Bereich Niederstamm-Anlagen ermöglichen.

Hanspeter Ryser schickt voraus, dass sein Betrieb mehr Kernobst als Kirschen produziert. er bewirtschaftet rund 60'000 Niederstammbäume.
Er erinnert Urs Hintermann daran, dass es sich bei der Subvention um eine Anschubfinanzierung im Sinne der Wirtschaftsförderung handle.
Als er mit seinem Obstanbau begonnen habe, musste er diesen via Leasing finanzieren. Im Gegensatz zu den Aepfeln, bei denen bereits noch drei Jahren mit einem Vollertrag zu rechnen ist, dauert es bei den Kirschen 5 - 6 Jahre. Auch wenn er keinen Kirschenanbau im grossen Stil betreibe sei er überzeugt, dass man in einen lohnenden und rentablen Landwirtschaftszweig investiere.

Das Problem liege seiner Meinung nach an einem anderen Ort. Wenn er einem Erntehelfer in der Stunde Fr. 16.-- bezahle, müsse dieser je nach Sorte, zwischen 180 - 200 kg pro Stunde pflücken, ansonsten sei das Ganze unrentabel. Schlussendlich müsse der Verdienst ausreichen, um seine Familie zu ernähren.

Hildy Haas beleuchtet das Problem von einer anderen Seite. Seit vielen Jahren werden im Baselbiet Kirschbäume angepflanzt. Die Baselbieter Bauern, besonders diejenigen im oberen Baselbiet, haben ein grosses Wissen, was den Kirschenanbau betrifft.
Es war das Bestreben der Konsumenten, die Landwirtschaft dem Markt auszusetzen. Damit muss das Baselbiet mit Gebieten konkurrieren, die topographisch und klimatisch vorteilhafter gelegen sind. Das Wissen ist darum eine der wenigen Vorteile, das die Baselbieter Landwirtschaft besitzt. Es wäre deshalb jammerschade, wenn die Baselbieter Bauern vom Markt überrollt und der Konsument mit den "Plastikkirschen" (gemeint sind die gedeckten Kirschen) aus anderen Gebieten vorlieb nehmen müssten.
Mit dieser Vorlage werde dem Baselbiet eine echte Wirtschaftsförderung zuteil.

Regierungsrat Erich Straumann verweist auf die Zusammenfassung am Ende der Regierungsvorlage, die deutlich macht, dass die Unterstützung der Hochstammbäume im geplanten Rahmen weitergeführt werden soll.
Veränderungen gehen auch an der Landwirtschaft nicht spurlos vorbei. Es wäre allerdings völlig falsch, an der Landwirtschaft Raubbau zu betreiben.
Das Pflücken auf den Hochstämmern biete zudem eine gewisse Weitsicht, was auch nie schaden könne.

An die Adresse Paul Schärs betont Regierungsrat Erich Straumann, dass die Regierung tatsächlich aufgrund des Postulats den Kredit über Fr. 230'000.-- gesprochen hat. Zu Recht erfolgte daraufhin der Vorstoss Urs Hintermanns.

Der Sanitätsdirektor bestätigt Urs Hintermann, dass für das Buisness Center in Reinach vor gut zwei Jahren eine Anschubfinanzierung in der Höhe von Fr. 100'000.-- gleistet wurde. Gestern habe man lediglich das weitere Vorgehen diskutiert.

Zur Vorlage zurückkehrend meint Regierungsrat Straumann, dass eine Niederstamm-Anlage pro ha auf zwischen Fr. 80 - 100'000.-- zu stehen kommt. Trotz der Subvention von Fr. 20'000.-- muss ein Landwirt immer noch happige Fr. 60 - 80'000.-/ha aufbringen. Eine Anlage sollte während 20 - 25 Jahren Früchte tragen, in diesem Zeitraum muss die Anlage amortisiert sein.

://: Der Landrat beschliesst einstimmig auf die Vorlage einzutreten und die beiden Postulate 2000-009 und 2000-265 abzuschreiben.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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