Protokoll der Landratssitzung vom 14. März 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 14. März 2002 |
Nr. 1541
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2001/288
Berichte des Regierungsrates vom 27. November 2001 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 21. Februar 2002: Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Bau einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal
Jacqueline Halder
bemerkt einleitend, dass sie sich, da der Grossteil der heutigen Landrätinnen und Landräte 1961 noch nicht dem Rat angehörten, zum besseren Verständnis der heutigen Vorlage, einen Rückblick auf die Geschichte der Fernwärme Liestals erlaube.
Das Fernheizwerk Liestal wurde als Heizzentrale für den Neubau des Kantonsspitals Liestal und der Zentralwäscherei 1961 in Betrieb genommen. Ziel war damals einerseits die Beheizung des Spitals, andererseits die Dampf- und Heisswasserabgabe an die Wäscherei.
Mit dem Landratsbeschluss vom 23. Juni 1983 wurden verschiedene Kredite für den Ausbau bewilligt, und zwar für den Einbau einer Kesselanlage, die Erstellung einer Gasleitung und die Umstellung der Heizanlage auf Zweistoffbetrieb (Oel/Gas). Gleichzeitig nahm der Landrat in zustimmendem Sinne Kenntnis, "dass alle Planungs- und Ausbauschritte für das Fernheizkraftwerk Liestal auf das Ziel der Anwendung energiesparender Technologien (z.B. Blockheizkraftwerk, BHKW) ausgerichtet werden."
Mit dem Beschluss vom 7. September 1987 bewilligte der Landrat einen weiteren Kredit zur Netzerweiterung und für die erforderlichen Massnahmen zur Temperaturabsenkung. Im Rahmen dieses Beschlusses nahm der Landrat in zustimmendem Sinne Kenntnis " vom beschriebenen Ausbau- und Wärmetarifkonzept " und beauftragte den Regierungsrat "einen verbindlichen Wärmetarif und die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Wärme an Private für die Fernheizung Liestal festzulegen." Zudem sollte das Vorprojekt für ein BHKW weiter bearbeitet werden.
Am 18. Oktober 1990 bewilligte der Landrat 8.35 Mio. Franken für die Deponiegasverwertung Elbisgraben.
Der Regierungsrat genehmigte am 5. März 1991 "den Fernwärmetarif, die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Fernwärme und die technischen Anschlussbedingungen für die Lieferung von Fernwärme." Er nahm ausserdem zustimmend Kenntnis "vom Mustervertrag für die Lieferung von Fernwärme" und beschloss, "dass die Einnahmen aus Fernwärmelieferungen vollumfänglich der vom Kantonsspital Liestal geführten Betriebsrechnung Fernwärme Liestal zufliessen."
Die Erläuterungen zu diesem Regierungsratsbeschluss waren:
"Mit dem vorliegenden Wärmetarif werden die anfallenden Energie-, Unterhalts-, Service- und Personalkosten vollumfänglich abgedeckt. Die erforderlichen Investitionen für Netzerweiterungen und Hausanschlüsse lassen sich bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren mit ca. 1,7% verzinsen.
Der resultierende Wärmepreis liegt im Vergleich zu den Wärmegestehungskosten einer Oel-Einzelheizung in einem Mehrfamilienhaus etwas höher. Er kann aber, nach Quervergleich mit anderen Fernwärmeversorgern in unserer Region, als marktkonform bezeichnet werden. Somit sollte ein Anschlussgrad von 50% der bestehenden Liegenschaften im Fernwärmegebiet erreicht werden können."
Am 13. Januar 1992 beschloss der Landrat, "dem Projekt für die Erweiterung des Fernheizwerkes Liestal mit einer Blockheizkraftwerk-Anlage für Erdgas- und Deponiegasbetrieb, den Massnahmen an der bestehenden Kesselanlage, dem Einbau eines zentralen Leitsystems und der Sanierung von 17 Wärmebezügerstationen in kantonalen Gebäuden zuzustimmen und den erforderlichen Verpflichtungskredit von 22 Mio. Franken zu bewilligen."
Im Bericht an den Landrat aus dem Jahre 1987 hat man festgehalten, dass die Fernwärme insbesondere auch dem Umweltschutz diene. Eine volle Kostenüberwälzung auf die Bezüger würde jedoch die Anschlusswilligkeit stark reduzieren.
Am 10. Januar 1994 schliesslich bewilligte der Landrat einen Verpflichtungskredit von 15 Mio. Franken für das "Projekt für die Erweiterung der Fernwärme Liestal mit einem Netzausbau Nord und Netzverdichtungen im bestehenden Fernwärmegebiet."
Die heutige Situation präsentiert sich so, dass der Netzausbau Verbesserungen in energetischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht bringen soll.
Bis zum Jahre 1995 wurde die Wärme primär an kantonale Liegenschaften abgegeben.
Ab 1995 ist eine Zunahme der Wärmeabgabe an privaten Kunden zu verzeichnen Durch die seit 1995 in Betrieb stehenden BHKWs wird zusätzlich Strom produziert. Bis 1997/98 konnte praktisch eine Verdoppelung der abgegebenen Energie erzielt werden.
Oekonomisch präsentierte sich die Situation ab 1996 gut.
Waren Betriebsaufwand und Ertrag bis anhin einigermassen ausgeglichen, konnte - auch dank der Abgabe elektrischer Energie - ein Ertragsüberschuss erzielt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kapitaldienst in dieser Berechnung nicht enthalten ist.
Auch die ökologischen Ziele konnten weitgehend eingehalten werden. Die Schadstoffemissionen wurden im Lauf der letzten Jahre massiv gesenkt, nicht zuletzt durch Verbesserung der technischen Einrichtungen (Low-Nox Brenner, BHKW und Abgaskatalysatoren).
Seit 1993 wird Deponiegas vom Elbisgraben als Energieträger eingesetzt. Damit sind nun Probleme aufgetreten. Einerseits ist die Deponiegasmenge in den letzten zwei Jahren um die Hälfte geschrumpft. Ab dem Jahr 2000 ist auf Grund des Deponieverbots für brennbare Abfälle mit einem weiteren kontinuierlichen Rückgang zu rechnen.
Mit der heutigen Vorlage wird nun der erforderliche Kredit für die Nachrüstung von zwei bestehenden BHKW-Einheiten mit einer Abgasreinigungsanlage beantragt. Zusätzlich geplant ist der Einbau der 4. und 5. BHKW-Einheit inkl. Abgasreinigungsanlage. Es wurden dann allerdings Zweifel laut an der Wirtschaftlichkeit der BHKS.
In diesen Zeitraum fiel sowohl die Ueberweisung des Postulats Max Ritter, welches eine nachhaltige Energienutzung von Sturmholz fordert, als auch der prognostizierte Rückgang des Deponiegases.
Daraus resultierte die Machbarkeitsstudie und das Vorprojekt für eine Holzschnitzelheizung im Fernheizkraftwerk Liestal.
Die geplante Anlage soll jährlich 20'000 Mwh an Wärme produzieren, was einem Drittel der gesamten jährlichen Wärmeproduktion des FHKW entspricht.
Mit dem Holzschnitzelbedarf von ca. 30'000 m3 pro Jahr kann der Anteil erneuerbarer Energien erhöht und der CO2-Ausstoss reduziert werden.
Gleichzeitig können damit schwer verkäufliche Holzsortimente abgesetzt werden.
Die Diskussion in der Kommission verlief ähnlich wie bei der Vorlage im Jahre 1998 zum Thema Fernheizkraftwerk. Wie damals, orientiert sich auch bei der neuen Vorlage der Wärmepreis am Heizölpreis und nicht an den effektiven Kosten. Kritikpunkt ist, dass der Staat nach wie vor einen Teil des Kapitaldienstes tragen muss. Die Höhe derSubvention dürfte nach Inbetriebnahme der Holzschnitzelheizung jährlich 2 - 2,5 Mio. Franken erreichen.
Innerhalb der Kommission wurde auch darüber diskutiert, ob eine Verstromung des Holzes nicht sinnvoller wäre; aus Kostengründen ist man von diesem Plan jedoch wieder abgekommen.
Die Beschaffung der erforderlichen Holzschnitzel und deren Kosten gaben ebenfalls zu Diskussionen Anlass.
Die ökologische Bewertung der Holzschnitzelheizung fällt positiv aus. Da die Fernheizanlage immer unter dem Aspekt eines Beitrags an den Umweltschutz deklariert wurde, soll sie auch von einer finanziellen Unterstützung profitieren können.
Die positive Oekobilanz, das überwiesene Postulat Max Ritters, die Substitution von Erdöl und Erdgas durch den nachwachsenden Brennstoff Holz und nicht zuletzt die Tatsache, dass der gesamte Wärmeverbund bereits besteht, waren letztlich die Gründe, welche die Umweltschutz- und Energiekommission trotz verschiedener kritischer Voten bewogen, mit 8:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage einzutreten.
Die Zustimmung zum Projekt wurde mit den in der Vorlage aufgeführten Empfehlungen ergänzt.
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 8:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend "Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Bau einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal" zuzustimmen.
Eric Nussbaumer
hält fest, dass die Zielsetzung der Fernwärmeversorgung das Bereitstellen der Fernwärme auf Basis einer sinnvollen, langfristig orientierten Energienutzung sein soll.
Wer diese Zielsetzung heute in Frage stellt, für den steht die nachhaltige Bewirtschaftung nicht mehr im Mittelpunkt.
Die SP setzt sich auf den Standpunkt, dass die Modellfunktion der sinnvollen erneuerbaren Energienutzung, fortzuführen ist.
Es muss jedoch auch möglich sein, nach zehn Jahren Auswertungen vorzunehmen.
Eric Nussbaumer steht der Vorlage namens der SP Fraktion grundsätzlich positiv gegenüber.
Bezüglich der anscheinend vorhandenen Alternativen meint der Landrat, dass wer sich gegen Eintreten ausspreche, obwohl er für eine ökonomische Fernwärme plädiere, den Verbrauch des Heizöls ankurble.
Dies wäre unverantwortlich, weshalb er den Rat ersuche, auf die Vorlage einzutreten.
Gut veranschaulicht hat die Kommission, dass es sich bei der Holzfeuerung und Abgasreinigung um eine technisch saubere Lösung handelt, welche das anvisierte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen, optimal umsetzt.
Die SP Fraktion stimmt deshalb dem Verpflichtungskredit in Höhe von 7,2 Mio. Franken für die Holzschnitzelfeuerung und Abgasreinigung zu.
Nichts desto trotz trifft die Vorlage auf ein Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und einer verantwortlichen Klimaschutzpolitik einerseits und der ökonomischen Herausforderung auf der anderen Seite. Hier gilt es, beides unter einen Hut zu bringen.
Zu diesem Punkt habe er einen Zusatzantrag formuliert, welcher auf eine betriebswirtschaftliche Optimierung abziele. Er sei sich bewusst, damit ein delikates Problem anzuschneiden, man müsse aber wenigstens Ueberlegungen anstellen, wie langfristig eine Tarifanpassung zu realisieren wäre.
Nachdem heute, im Gegensatz zu früher, viele private Nutzer an das FHKW angeschlossen sind, soll, und dies ist das zweite Anliegen seines Zusatzantrages, allen eine gleichwertige staatliche Förderung zukommen.
Er bittet den Rat, auch dem Zusatzantrag, in jedem Fall aber der Vorlage zuzustimmen.
Urs Steiner
führt aus, dass was als Heizung für das Kantonsspital Liestal und als Dampf- und Heisswasseranlage für die Zentralwäscherei begonnen hat, heute ein grossflächiges, umweltgerechtes aber stark subventioniertes Fernheizkraftwerk ist, welches sowohl für eigene Betriebe als auch für Private Wärme produziert und liefert.
Dies die eine Seite der Vorlage, welche in der FDP Fraktion zu sehr kritischen und kontroversen Diskussionen geführt hat.
Der Zielkonflikt der Vorlage liege im Spannungsfeld zwischen Energie-, Umweltpolitik und Finanz- resp. Subventionspolitik einerseits und dem wettbewerbsverzerrenden Eingriff in den Energiemarkt andererseits.
Dies führt zwangsläufig zur Grundsatzdebatte, ob die vorgesehene Investition in das FHKW der energie- und subventionspolitischen Strategie des Kantons entspricht.
Wie erwähnt wurde bereits 1998 im Parlament sehr kritisch und zurückhaltend über den Netzausbau Nord und über die Netzverdichtung debattiert. Schon damals forderte die Umweltschutz- und Energiekommission, dass mit der Anlage ein höherer Kostendeckungsgrad erreicht werden muss.
Mit dem jetzt geplanten Weiterausbau auf eine Holschnitzelfeuerung wurden in der UEK genau dieselben Diskussionen erneut geführt.
Ein Weiterausbau des Blockheizkraftwerks mit den Modulen 4 und 5 würde zu einer Ertragsverbesserung von rund Fr. 400'000.-- jährlich führen, während die Holzschnitzelanlage Mehrkosten von rund Fr. 350'000.-- p.a. auslöst. Ein höherer Anschaffungspreis würde die Kosten und damit die Subventionen noch weiter in die Höhe treiben.
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt die Blockheizkraftwerke 4 und 5 dazu kommen, wird dies zu weiteren Diskussionen in der UEK und dem Landrat führen.
Fakt ist, dass die Anlage in den Jahren 1998/99 mit rund 1,3 Mio. Franken, im Jahre 2001 mir 1,6 Mio. Franken und für die Holzschnitzelheizung in den Jahren 2003/04 mit weiteren 2 - 2,5 Mio. Franken subventioniert werden muss.
Konkret führt dies dazu, dass die angeschlossenen Privatbezüger von einem Vorzugspreis profitieren. Verrechnet werden 7,3 Rappen. Damit subventioniert der Kanton jede kWh mit 4 Rappen, dies entspricht 46% der Gestehungskosten, wärenddem Wärmebezüger in den Randregionen bis zu 12 Rappen pro kWh zahlen. Eine logische Begründung für die unterschiedliche Belastung existiert nicht, hier wäre eine Revision des Energiegesetzes dringend notwendig.
Nebenbei bemerkt Urs Steiner, dass sein Arbeitgeber, der derzeit 60 Wohnungen in Birsfelden plant, sich nach langer Diskussion mit dem AEB darauf geeinigt hat 10 Rappen pro kWh zu bezahlen.
Während private Anbieter mindestens kostendeckend arbeiten müssen, liefert sich der Wärmemarkt einen immer grösser werdenden wettbewerbverzerrenden Konkurrenzkampf auf Kosten der Steuerzahler.
Grundsatzfrage für die FDP war darum, wie ist diese Investition ökonomisch und ökologisch in Einklang zu bringen. Man anerkennt zwar, dass der Kanton mit der Einbettung der Anlage innerhalb des bestehenden Versorgungsgebietes und dem Ausbau ein weiteres Zeichen zum ressourcenschonenden Energieeinsatz setzen könnte. Bereits bei der Behandlung der Vorlage aus dem Jahre 1998 hat die FDP jedoch klar postuliert, dass sie die konstante Subventionierung von Energieanlagen ablehnt.
Der Kanton bekennt sich zur Energieförderungspolitik mit der Zielsetzung, nach wirksamem, gezieltem Einsatz der Fördermittel und achtet dabei auf die Absehbarkeit. Gerade diese Absehbarkeit sei bei der geplanten Anlage aber nicht gegeben, im Gegenteil klafft die Differenz zwischen Gestehungskosten und politischem Verkaufspreis immer weiter auseinander.
Die FDP bleibt ihrem Grundsatz treu, wonach der Staat eine finanzielle Starthilfe für die Entwicklung neuer Energietechnologien leisten soll, lehnt jedoch eine stetige wettbewerbsverzerrende Subventionierung ab.
Vor allem steht die Frage im Raum, weshalb der Kanton sich selber höhere Subventionen zugesteht als den privaten Anbietern und sich damit zu einem immer grösseren Konkurrent auf dem Energiemarkt entwickelt, währenddem private Anbieter aus ökonomischen Gründen sich eine solche Anlage nicht leisten können.
Die teilweise ablehnende Haltung der FDP steht auch in Zusammenhang mit der Kostenexplosion. Man müsse lernen Nein zu sagen, vor allem dort, wo die Wirtschaftlichkeit grosse Fragezeichen aufwirft und erst recht dort, wo die Schere zwischen Oekonomie und Oekologie immer weiter aufgeht.
Das AUE sollte sich ernsthaft damit auseinander setzen, den Wärmepreis um 1 - 2 Rappen anzuheben.
Die FDP steht zur ökologisch sinnvollen Holzschnitzelfeuerung und regt an, andere sinnvolle Standorte für weitere Anlagen zu prüfen.
Ebenfalls steht die FDP zur Massnahme der Reduzierung des CO2-Ausstosses, aber auch hier sei nach der optimalsten Kosten-/Nutzenlösung zu suchen.
Die FDP Fraktion beantragt mehrheitlich, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Sollte Eintreten trotzdem beschlossen werden, wäre die Fraktion bereit, den ersten Satz des Zusatzantrags von Eric Nussbaumer unterstützt werden.
Uwe Klein
teilt mit, das die CVP Fraktion alle Vor- und Nachteile und unter Einbezug der finanzpolitischen Situation abgewogen hat und zum Schluss gekommen ist, dass diese auch vor dem Hintergrund der zukünftigen grossen Investitionsvorhaben wie dem Justizzentrum, der Kantonsbibliothek und dem Staatsarchiv etc. einerseits und der Einnahmenseite andererseits beleuchtet werden muss.
7,1 Mio. Franken für die Anlage und jährliche Subventionen in Grössenordnung von beinahe 2 Mio. Franken sind aus Sicht der Verwaltung für die Umsetzung der anvisierten Ziele zu verkraften.
Der finanzielle Aufwand und die damit zusammenhängende fragwürdige Subventionierung öffentlicher und privater Energieabnehmer bereiten der CVP jedoch Sorgen.
Angenommen das Kantonsspital oder die Zentralwäscherei müssten die tatsächlich anfallenden Energiekosten bezahlen, sie müssten wohl früher oder später nach einer günstigeren Alternative Ausschau halten.
Die geplante Anlage verfeuert jährlich 30'000 cbm Holzschnitzel, dies entspricht einem täglichen Verbrauch von
8-10 Containern.
Die Beschaffungspreise der Holzschnitzel sind wesentlich und entscheiden über Sinn oder Unsinn einer Holzschnitzelheizung.
Die Holzpreisentwicklung ist schwierig abzuschätzen, es ist jedoch abzusehen, dass sich infolge der grossen Nachfrage in der Region, der Holzvorrat mittelfristig verknappt und damit Preis und Subventionen ansteigen.
Eine Nachfrage hat ergeben, dass Holzschnitzelheizungen sehr störungsanfällig sind. Eine entscheidende Bedeutung kommt dabei der Qualität der Holzschnitzel zu.
Die CVP-Fraktion sei bereit, für Umweltschutzmassnahmen tief in die Tasche zu greifen, die Kosten müssten allerdings in vernünftigem Verhältnis zum Ertrag stehen.
Nach einer gründlichen Analyse und dem Abwägen aller Vor- und Nachteile ist die CVP mehrheitlich zum Schluss gelangt, dass mit der Holzschnitzelheizung das FHKW Liestal zu einem Fass ohne Boden wird.
Sie spricht sich darum gegen Eintreten auf die Vorlage aus, wäre jedoch bereit, dem Kredit über Fr. 320'000.-- für das Nachrüsten des FHKW Liestal zuzustimmen.
Hans Schäublin
erklärt, dass die SVP Fraktion den Verpflichtungskredit gutheisst, dies gilt auch für den Nachtragskredit für die Nachrüstung.
Die Fraktion ist überzeugt, dass die Inbetriebnahme einer grossen gegenüber verschiedener Kleinanlagen vorzuziehen ist.
Zur Hypothese, der Holzvorrat reiche nur bedingt aus, weiss Hans Schäublin, dass der Vorrat noch ca. 50 - 60'000 cbm beträgt und demnach kein Grund zur Beunruhigung besteht.
Entgegen der von Uwe Klein gemachten Behauptung sind die Holzschnitzel im Preis gefallen und zwar von Fr. 45.-- auf Fr. 30.-. Die künftigen Konditionen seien im übrigen noch Verhandlungssache. Von einer Verknappung könne keine Rede sein.
Problematisch sei die Koppelung des Energiepreises an den Oelpreis, hier bestehe mittelfristig Handlungsbedarf.
An die Adresse Urs Steiners bemerkt er, dass auch Privaten die Möglichkeit offen steht Alternativenergien zu erzeugen. Dafür gebe es genügend Beispiel im Kanton.
Margrit Blatter
erinnert den Rat daran, dass der Vorstoss aus der Zeit des Lothar-Sturms stammt. Für die Fraktion der Schweizer Demokraten stimmt das Kosten-/Nutzenverhältnis nicht. Die Fraktion findet die Investition der 7,1 Mio. Franken zu hoch und kann der Vorlage deshalb nicht zustimmen.
Zudem sei man überzeugt, dass der eigene Bestand nicht ausreiche und man den Holzbedarf aus der ganzen Schweiz per LKW anliefern müsse.
Sollte man auf einer Holzschnitzelfeuerung bestehen, könnte diese von den Gemeinden erstellt und mit Bürgerholz betrieben werden, wobei allerdings auch diese Variante dem Kosten-/Nutzenprinzip nicht standhalte.
Zustimmen können die Schweizer Demokraten allerdings dem Verpflichtungskredit für das Nachrüsten der beiden Blockheizkraftwerke.
Olivier Rüegsegger
meint, was für die FDP einerseits die wirtschaftliche und andererseits die ökologische Seite, bei der Fraktion der Grünen genau umgekehrt sei.
Dabei sei klar festzuhalten, dass die vorgeschlagene Holzschnitzelfeuerung den heutigen Erkenntnissen der Oekologie entspreche, sie weise eine um ein vielfaches bessere Oekobilanz aus als die bisherigen Kraftwerke.
Ein wichtiger Teil dieser Oekobilanz ist die Anlieferung der Holzschnitzel. Abklärungen haben ergeben, dass selbst wenn die Holzschnitzel aus einem Umkreis von bis zu 200 km angeliefert werden, nach der Umweltbelastungspunktmethode die Oekobilanz noch den heutigen Werten entspricht.
Abschliessend bemerkt Olivier Rüegsegger, dass er namens der Grünen den Antrag Eric Nussbaumers unterstützt, da man Transparenz grundsätzlich befürwortet.
Was den Preisvergleich mit dem Oel anbelange, so könne aus dem Nachteil der Holzschnitzelfeuerung sehr rasch ein Vorteil werden, wenn die Oelpreise wieder ansteigen.
Max Ritter
merkt als Postulant und Vertreter der kanto-
nalen Landwirtschaft an, dass diese dringend auf Abnehmer für Holzschnitzel warte.
Er sei der Auffassung der Rat müsse hier und jetzt ein Zeichen setzen, denn die Anlage besitze eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung.
1999 habe der Rat einen Verpflichtungskredit von 4 Mio. Franken zur Unterstützung erneuerbarer Energien gesprochen. An die Adresse der FDP richtet er die Frage, ob sich die Partei der Konsequenzen im Falle einer Ablehnung bewusst sei.
Zu den Zweifeln Margrit Blatters meint der SVP Mann, dass verlässliche Fachleute nachgewiesen haben, dass genügend Holzreserven zur Verfügung stehen.
Im Gegensatz zum Oel bleibt bei der Holzverwertung das gesamte Geld vollumfänglich im Land. Trotz Subventionen ist die Holzschnitzelfeuerung darum gesamthaft das lukrativere Geschäft für den Kanton.
Mit einem Nein setze man ein negatives Zeichen bezüglich der nachhaltigen Nutzung der Baselbieter Wälder. Er bitte die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über ihren Schatten zu springen, denn trete der Landrat nicht auf die Vorlage ein, sei seine Energiepolitik nicht mehr glaubwürdig.
Eric Nussbaumer
kommt zurück auf das Votum Urs Steiners, im besonderen auf seine Aussage, das sich die FDP gegen eine stetige Subventionierung energietechnischer Anlagen zur Wehr setze. Auch der FDP dürfte klar sein, dass die Situation auf dem Energiesektor schon seit Jahrzehnten nicht mehr stimme. Der Oelpreis widerspiegle in keiner Art und Weise seinen Verwendungszweck. Daher stamme auch die Idee für eine Korrektur.
Es gehe nicht um eine stetige Subventionierung, man müsse aber erkennen, dass auch im Energiebereich das System nicht vollkommen ist. Deshalb gelte es, an diesem Punkt anzusetzen.
Nachdem die FDP vergangenen Dienstag in einer Medienkonferenz die Verstetigung der Kosten propagiert habe, befinde sich Urs Steiner wahrscheinlich aktuell in einem Dilemma.
Er warnt die FDP vor einem Schnellschuss, denn wenn sie heute die Vorlage ablehne, bedeute dies nichts anderes, als dass sie zugunsten der Finanzen eine kaputte Umwelt in Kauf nehme.
Mit der Aussage, die Anlage sei nicht mehr verantwortbar, hat sich die CVP nach Ansicht Eric Nussbaumers etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Hildy Haas
hat kürzlich einem Vortrag über die Baselbieter Wälder beigewohnt und dabei erfahren, wieviel mächtiger diese heute im Vergleich der Fünfzigerjahre sind. Vor fünfzig Jahren hat man mit ca. 100 cbm pro ha gerechnet, heute sind es ca. 370 cbm/ha.
Urs Steiner
klärt, dass die FDP den ökologischen Nutzen nie bestritten habe und die Berechtigung der Holzschnitzelheizung nicht anzweifle. Trotzdem müsse man sich der Grundsatzfrage nach der Gerechtigkeit stellen. Es gehe ihm nicht um einen Vergleich mit dem Oel, sondern mit analogen Anlagen privater Anbieter.
Er wiederhole seine Bitte zu prüfen, ob nicht eine marginale Preiserhöhung von 1 -2 Rappen zu realisieren wäre.
Max Ribi
outet sich als Angehöriger der FDP-Minderheit, welche eine Subventionierung der Holzschnitzelheizung einer solchen der Holzwirtschaft vorzieht.
Anton Fritschi
erinnert das Gehörte an eine Diskussion vor ca. 20 Jahren um die Lex Spitteler. Damals - im übrigen auch noch heute - existierte eine Baselbieter Firma, die Holzöfen vertrieb und erste Prototypen von Holzschnitzelanlagen herstellte. "Der Flieger habe sich allerdings nie in die Lüfte geschwungen".
Ein Punkt, der bis dahin in Vergessenheit geriet, ist die Schnitzelbeschaffung. Aufgrund des Betrags von über Fr. 500'000.-- müsse eine Ausschreibung erfolgen. Was geschieht, wenn ein Lieferant aus Polen den Zuschlag erhält und die Schnitzel aus Polen importiert werden?
Er erachte das Projekt als eine Nummer zu gross, weshalb er bitte, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Sabine Stöcklin
ist überzeugt, dass nicht das energiepolitische Paradies ausbrechen wird, wenn der Landrat auf die Vorlage eintritt. Trotzdem könnte der Kanton Baselland einer zukunftsweisenden Technologie zu einem grossen Schritt nach vorn verhelfen.
Die kriegerischen Entwicklungen in den USA und im Nahen Osten stehen u.a. auch in Zusammenhang mit dem Erdöl. Man dürfe daher nicht nur bei der Terrorbekämpfung ansetzen, sondern das Ziel müsse sein, sich von der Erdölabhängigkeit zu befreien.
Sie bitte deshalb sämtliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier wenigstens auf die Vorlage einzutreten. Die anschliessende Debatte biete noch genügend Spielraum, um die wettbewerbsverzerrende Tarifpolitik zu diskutieren.
Jacqueline Halder
möchte vor dem Eintreten noch zu einigen Punkten der vorangegangenen Voten Stellung nehmen.
Sie erinnere sich noch, wie nach dem Sturm Lothar das grosse Rätselraten anbrach, was man mit all dem Holz geschehen soll.
Die angesprochenen 40 LKW pro Tag werden in der Oekobilanz, im Vergleich zu anderen Heizsystemen, als verschwindend gering taxiert.
Dass genügend Holz vorhanden sei, wolle sie nicht nochmals wiederholen.
Ein Preisanstieg für Holzschnitzel sei durchaus denkbar, könne jedoch auch auf Oel und Gas zutreffen. Zur angesprochenen Anfälligkeit der Holzschnitzelheizung meint die Präsidentin der UEK, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass der Bau einer funktionierenden Heizung nicht machbar sein soll.
Sie bitte den Rat, auf die Vorlage einzutreten.
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
hofft die letzten Zweifler noch überzeugen zu können.
Bei der Vorlage gehe es um einen ersten und wichtigen Schritt in die ökologische Zukunft.
Sie erinnere daran, dass das Postulat Max Ritters grossmehrheitlich überwiesen und damit der Regierung ein klarer Auftrag zum Prüfen und Berichten erteilt wurde.
Der Regierungsrat sei nach eingehender Diskussion zum Schluss gelangt, mit der Realisierung einer Holzschnitzelheizung ein sinnvolles Projekt zu unterstützen.
Das Parlament hat in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Kredite in Millionenhöhe gesprochen, um den Kanton an die neuen Technologien anzubinden.
Wichtigster Punkt sei aber und dies betone sie ausdrücklich, dass der Kanton die Kunden suche und an möglichst vielen Abnehmerinnen und Abnehmern interessiert sei.
Der Kanton brauche die Abnehmer und nicht umgekehrt.
Es brauche unvorstellbar viel Ueberzeugungskraft um neue Kunden zu gewinnen. Bei der ganzen Diskussion dürfe nicht vergessen werden, dass der Hauptprofiteur der Kanton mit seinen unzähligen angeschlossenen Anlagen sei.
Zur Tarifpolitik bemerkt die Baudirektorin, dass der Oelpreis aktuell bei Fr. 45.-- pro 100 l liegt und das Gas pro Megawatt Fr. 73.- kostet.
1987 hat der Regierungsrat in der Bauvorlage eine Subventionierungsprognose für die nächsten 20 Jahre aufgestellt, die bis heute weit unterschritten wurde.
Sämtliche bisher getroffenen Massnahmen zum Heizkraftwerk Liestal übertreffen die abgegebenen Prognosen bei weitem.
Da auch in Zukunft alles daran gesetzt werde, um die Kosten so tief wie möglich zu halten, bitte sie den Rat, der Vorlage zuzustimmen.
Dölf Brodbeck
konnte, obwohl der Umweltschutz massiv herausgestrichen wurde, nicht überzeugt werden, dass diesem mit der vorhandenen und künftigen Lösung konsequent nachgelebt wird.
Setzte man den Energiegesetzesartikel der Vorlage voran, hege er bezüglich dessen Einhaltung gewisse Zweifel, denn dies würde bedeuten, dass sich der Kanton bei der Umwandlung, Verteilung und Abgabe von Energie mustergültig verhält.
Er glaube nicht, dass als das Energiegesetz vor zehn Jahren aus der Taufe gehoben wurde, die Verantwortlichen dabei an eine Subventionierung gedacht haben.
://: Der Landrat beschliesst mit 42:28 Stimmen auf die Vorlage einzutreten.
Detailberatung
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
1.,2., 3
keine Wortbegehren
Zusatzantrag Eric Nussbaumer
"Im Hinblick auf den weiteren Ausbau und eine betriebswirtschaftliche Optimierung der Wärmeversorgung ab FHKW Liestal sind Tarifanpassungen zu prüfen.
Sofern keine Anpassung auf kostendeckende Tarife erfolgen kann, ist den Wärmebezügern im Kanton Basel-Landschaft, die aus vergleichbaren Erzeugungstechniken ihre Wärme beziehen, eine gleichwertige staatliche Förderung zukommen zu lassen".
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
bekundet Mühe mit dem zweiten Satz dieses Antrags.
Eric Nussbaumer
geht es um gleich lange Spiesse.
Urs Steiner
hat der alte Antrag besser gefallen. Falls Eric Nussbaumer sich nicht bereit erklärt, den zweiten Satz zurückzuziehen, müsse die FDP den Antrag ablehnen.
://: Der Landrat lehnt den Zusatzantrag Eric Nussbaumers grossmehrheitlich ab.
Zusatzantrag der FDP
"Die Förderbeiträge für das FHKW Liestal sind in den Verpflichtungskrediten nach dem Energiegesetz auszuweisen".
Urs Steiner
erläutert, dass die FDP im Sinne einer Transparenz die Forderung aufstellt, dass die jährlichen Subventionen von 1,6 Mio. Fr. im Verpflichtungskredit auszuweisen sind.
Eric Nussbaumer
hat das Anliegen verstanden, macht aber geltend, dass es sich nicht um 1,6 sondern um 0,8 Mio. Franken handelt,die anderen 0,8 Mio. betreffen Subventionen staatseigener Betriebe. Der Antrag sei zwar unvollkommen, aber durchaus diskutabel.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
hat im Gegensatz zu Eric Nussbaumer keine Probleme mit diesem Antrag. Sie ist der Ansicht, dass auch die Subventionen transparent auszuweisen sind.
://: Der Landrat beschliesst mit grossem Mehr, den Antrag der FDP als zusätzlichen Punkt in den Landratsbeschluss aufzunehmen.
://: Der Rat stimmt dem abgeänderten Landratsbeschluss grossmehrheitlich zu.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Bau einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal
Vom 14. März 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für den Bau einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal erforderliche Verpflichtungskredit von brutto CHF 7'100'000..-- (inkl. 7.6 % MWSt) zulasten Konto 2344.501.60.071 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. April 2001 werden bewilligt.
2. Der für das Nachrüsten von 2 Blockheizkraftwerken im Fernheizkraftwerk Liestal mit einer Abgasreinigungsanlage erforderliche Verpflichtungskredit von brutto CHF 320'000.--(inkl. 7.6% MWSt) zulasten Konto 2344.501.60.071 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. April 2001 werden bewilligt.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht, gestützt auf § 31, Ziff. 1b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.
4. Die Förderbeiträge für das Fernheizkraftwerk Liestal sind in den Verpflichtungskrediten nach dem Energiegesetz auszuweisen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Schreiben des Kantonsrichters Silvan Ulrich
Der
Landratspräsident Ernst Thöni
verliest das von Silvan Ulrich an den Landrat gerichtete Schreiben:
Sehr geehrter Herr Landratspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Wie ich vernommen habe, soll heute Morgen anlässlich der Landratssitzung erneut eine Untersuchung der gegen mich erhobenen Vorwürfe gefordert worden sein. Ich halte fest, dass ich von Anfang an erklärt habe, mich einem entsprechenden Verfahren zu stellen.
Zur Versachlichung der Angelegenheit und um das Kantonsgericht keiner unnötigen Belastung auszusetzen, habe ich mich entschlossen, bis zum Abschluss der Untersuchung auf die Teilnahme an allen Gerichtssitzungen zu verzichten.
Mit freundlichen Grüssen
lic. jur. Silvan Ulrich
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 1542
2002/066
Motion der Bau- und Planungskommission vom 14. März 2002: Präzisierung der Zuständigkeit betreffend Genehmigung von Staatsverträgen - Regierungsrat oder Landrat
Nr. 1543
2002/067
Motion der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion l" Einführung eines zentralen Multi-Projekt-Management
Nr. 1544
2002/068
Motion der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion ll" Lockert die Fesselung durch das Finanzhaushaltsgesetz
Nr. 1545
2002/069
Motion der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion lll" Konsequente Umsetzung § 35 Abs. 4 des Finanzhaushaltsgesetzes
Nr. 1546
2002/070
Motion von Remo Franz vom 14. März 2002: Begrenzung der Staatseinnahmen über Bussengelder
Nr. 1547
2002/071
Motion von Esther Maag vom 14. März 2002: RichterInnen - Wahlen
Nr. 1548
2002/072
Postulat von Jacqueline Halder vom 14. März 2002: Lückenlose und unabhängige Aufklärung über die Gefährdung des Trinkwassers durch die Chemiemülldeponien in Muttenz
Nr. 1549
2002/073
Postulat von Roland Plattner vom 14. März 2002: Spitex wie weiter
Nr. 1550
2002/074
Postulat der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion Vl" Hoher Standart für Bauten und Anlagen
Nr. 1551
2002/075
Postulat der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion lV" Hinterfragen der Leistungsaufträge
Nr. 1552
2002/076
Postulat von Hans Schäublin vom 14. März 2002: Festlegung der Landrats- und Regierungsratswahlen auf einen eidgenössischen Abstimmungstag
Nr. 1553
2002/077
Postulat von Bruno Steiger vom 14. März 2002: Mehr Informationen und Transparenz der kantonalen Laboratorien bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln
Nr. 1554
2002/078
Postulat von Esther Maag vom 14. März 2002: Verhaltenskodex
Nr. 1555
2002/079
Postulat von Esther Maag vom 14. März 2002: Spannungsfeld Anwalt-Richter
Nr. 1556
2002/080
Interpellation von Paul Schär vom 14. März 2002: "Absicherung der Übergänge BLT-Linie 11, Reinach-Münchenstein: Beschleunigung der Realisierung!"
Nr. 1557
2002/081
Interpellation der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion V" WoV / Wie weiter?
Nr. 1558
2002/082
Verfahrenspostulat der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: ParlamentarierInnenschulung über die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV)
Nr. 1559
2002/083
Verfahrenspostulat von Madeleine Göschke vom 14. März 2002: Beantragung eines Disziplinarverfahrens gegen Richter Silvan Ulrich
Nr. 1560
2002/084
Verfahrenspostulat von Olivier Rüegsegger vom 14. März 2002: Untersuchung der Vorfälle im Zusammenhang mit dem Deponiebericht durch die Geschäftsprüfungskommission
Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Ernst Thöni schliesst an dieser Stelle die Sitzung und verweist darauf, dass in einer Woche mit Traktandum 26. fortgefahren wird. Er wünscht allerseits einen schönen Abend und gute Heimkehr.
Ende der Sitzung: 17.10 Uhr
Die nächste Landratssitzung findet statt am 21. März 2002
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