Protokoll der Landratssitzung vom 14. März 2002

Nr. 1536

7 2001/230
Interpellation von Remo Franz vom 20. September 2001: "Ersatzkosten" für die Billettsteuer. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Andreas Koellreuter nimmt wie folgt zu den Fragen von Remo Franz Stellung:
Die Möglichkeit der Rechnungsstellung für polizeiliche Leistungen wurde nach der Abschaffung der Billettsteuer eingeführt. Die gesetzliche Basis dazu bestand damals allerdings bereits seit einiger Zeit (Polizeigesetz). Es gehe keinesfalls darum, nach dem Wegfall einer steuerlichen Belastung nun einfach eine neue Belastung zu (er)finden, sondern darum, dass die Veranstalter, welche den Einsatz der Polizei benötigen, zumindest einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen. Würde eine private Firma dafür eingesetzt, müsste die Rechnung selbstverständlich vom Veranstalter bezahlt werden.
Nicht nur im kommerziellen Bereich erstellt jeder Veranstalter ein Kostenbudget, welches folgende Kostenstellen beinhaltet: Gagen für Künstler oder Sportler, Technik, Transport, Hallen- oder Platzmiete, Bewilligungen, Sicherheitsdienst, etc. Nach den entsprechenden Berechnungen bestimmt sich in der Regel auch der Eintrittspreis. Es sei grundsätzlich nicht einzusehen, weshalb der Steuerzahler bei einem kommerziellen Anlass für einen Teil der entstehenden Kosten aufkommen soll. Ausserdem werden grössere Anlässe vielfach erst durch die Leistungen der Polizei möglich gemacht.
Für Veranstaltungen, welche ganz oder teilweise ideellen Zwecken dienen, sind Ausnahmen gemäss Polizeigesetz sehr wohl möglich.

Zu Frage 1: Nach der Abschaffung der Billettsteuer steht nun der Weg für eine verursachergerechte Verrechnung von Leistungen offen. Es geht dabei um Leistungen, welche nicht durch Steuergelder abgedeckt werden dürfen. Die Polizei Basel-Landschaft stellte ihre Leistungen bis zur Abschaffung der Billettsteuer nicht in Rechnung, obwohl das Polizeigesetz entsprechende Verrechnungen ausdrücklich vorsieht. Die Verrechnung von Polizeileistungen entspricht im Übrigen einer uralten Forderung der landrätlichen GPK, welche im neuen Polizeigesetz aufgenommen wurde. Die Leistungen der Polizei werden erst seit dem Wegfall der Billettsteuer in Rechnung gestellt. So konnte eine Doppelbelastung und damit ein Attraktivitätsverlust unseres Kantons als Veranstaltungsstandort verhindert werden.
Die Belastungen, welche sich durch die Rechnungsstellung der Polizei Basel-Landschaft ergeben, sind prinzipiell von der entsprechenden Lagebeurteilung abhängig. Bei Anlässen mit geringem Gefahrenpotential sind beispielsweise die Einsparungen der Veranstalter in der St. Jakob-Halle markant. So bewegt sich dieser Kostenersatz bei den Swiss Indoors im tiefen, einstelligen Prozentbereich der bisher erhobenen Billettsteuer. Weitere Belastungen der Veranstaltungen in Form von Gebühren sind bis heute nicht vorgesehen. Durch die Abschaffung der Billettsteuer ist die Attraktivität unserer Region also markant gestiegen.

Zu Frage 2: Die Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft wurde in direkter Anlehnung an die entsprechende Verordnung in Basel-Stadt erarbeitet. Die verursachergerechten Verrechnungen und damit auch allfällige Rabatte wurden im Rahmen der Gleichbehandlung denjenigen von Basel-Stadt angeglichen. Laut § 3 des Polizeigesetzes ist eine recht grosse Flexibilität möglich. Eine Gratwanderung ergibt sich insbesondere bei der Festlegung der Rabatte. Aus diesem Grund wurde auf Basis von § 3 ein mit Basel-Stadt abgesprochener Gebührenraster eingeführt. Er berücksichtig kommerzielle, kulturelle und ideelle Zwecke sowie das Gewicht einer Veranstaltung für die Region.
Anders präsentiert sich die Situation für Veranstaltungen im neuen St. Jakob-Park. Weil sich das Stadion auf Basler Boden befindet, profitieren die Veranstalter nicht vom Wegfall der Baselbieter Billettsteuer. Im Kanton Basel-Stadt wurden die Billettsteuern bereits vor ein paar Jahren abgeschafft und auch die Kantonspolizei Basel-Stadt verrechnet den Veranstaltern ihre Leistungen. Die Polizei Basel-Landschaft, zusammen mit der Basler Polizei und den wichtigsten Veranstaltern wie dem FCB und Konzertagenturen, suchten nach Lösungen. Ein Lösungsvorschlag mit einem Sicherheitsbeitrag, welchen die Zuschauer begleichen, wurde von den Veranstaltern positiv aufgenommen.

Zu Frage 3: Wie bereits festgehalten, sind ausser den auf gesetzlicher Basis eingeführten Gebühren keine weiteren Belastungen der Veranstalter vorgesehen. Der erwähnte Gebührenraster sieht bereits ein hohes Mass an Flexibilität vor. Die Attraktivität unseres Kantons und der Region als Veranstaltungsort sei nicht eingeschränkt. Auch die nachbarschaftlichen Beziehungen zum Kanton Basel-Stadt werden nicht tangiert. Mit der momentanen Regelung entstehen also keine neuen Nachteile.
Andreas Koellreuter bemerkt abschliessend, selbstverständlich könne seitens Polizei auf Einnahmen via Verrechnung von Leistungen oder Bussen verzichtet werden, es müsse dann aber dafür gesorgt werden, dass die nicht zuletzt auch vom Parlament geforderten Leistungen der Polizei über Steuergelder bezahlt werden.

://: Die von Remo Franz beantragte Diskussion wird bewilligt.

Remo Franz reichte im Dezember 1998 eine Motion zur Abschaffung der Billettsteuer ein. Er wollte damit verhindern, dass Grossanlässe aus der Region abwandern, da im Kanton Zürich die Billettsteuer bereits abgeschafft worden war. Seine Motion wurde vom Landrat überwiesen und die Billettsteuer wurde per 1. Januar 2001 abgeschafft. Auch die Regierung setzte sich in den Diskussionen immer wieder für die Abschaffung der Billettsteuer ein. Ein Jahr nach der Abschaffung dieser Steuer habe sich allerdings nicht viel verändert, denn im Gegenzug dazu wurden entsprechende Gebühren erhoben. Einnahmen aus der Billettsteuer, welche früher Münchenstein zugute kamen, fliessen nun mit der Verrechnung der Polizeileistungen in die Taschen des Kantons. Ein Ausgleich des Wettbewerbsnachteils gegenüber anderen Kantonen konnte nicht erreicht werden. Vor allem Grossveranstalter machen sich Gedanken, nach Zürich abzuwandern.
Remo Franz bezeichnet das Vorgehen der Regierung in dieser Sache als falsch und für die BürgerInnen unverständlich. Man könne sich nicht für die Abschaffung der Billettsteuer einsetzen und gleichzeitig neue Gebühren erheben. Dieses Vorgehen komme einem Täuschungsmanöver gleich. Remo Franz hat den Eindruck, die Regierung könne in dieser Frage tun und lassen, was sie wolle. Er plädiert daher für eine klare Regelung, denn auch den Veranstaltern müsse klar sein, welche Beträge ihnen verrechnet werden.

Andreas Koellreuter betont, der Landrat habe das Polizeigesetz verabschiedet, welchem auch in der Volksabstimmung zugestimmt wurde. Darin sei die verursacherorientierte Kostenerhebung vorgeschrieben. Zudem bezweifelt er, dass die gesetzliche Grundlage für Rabatte, welche heute mittels Verordnung gewährt werden, überhaupt ausreiche.

Remo Franz hat sich die Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft ausgedruckt. Diese hält fest, in besonderen Härtefällen könne die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. Je nach Betrag hätte der Regierungsrat oder der Justizdirektor also die Möglichkeit, die Gebühren im Interesse der Wirtschaft anzupassen oder zu erlassen.

://: Damit ist die Interpellation 2001/230 beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1537

8 2001/258
Interpellation der CVP/EVP-Fraktion vom 25. Oktober 2001: Sicherheit im Baselbiet. Antwort des Regierungsrates

Andreas Koellreuter beantwortet die Fragen wie folgt:

Fragen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA

Zu Frage 1: Der Kantonale Krisenstab KKS führte am 11. September 2001 um 18 Uhr einen ersten Orientierungsrapport und um 22 Uhr einen weiteren Lagerapport durch. Andreas Koellreuter war an beiden Rapporten anwesend. Der KKS kam dabei zu folgender Beurteilung: Aufgrund der möglichen Tätergruppen und ihrer Zielsetzungen waren Gefährdungen von US-Einrichtungen und global tätiger Unternehmungen in der Schweiz nicht auszuschliessen. Wegen der hohen Anzahl Toter und Verletzter im World Trade Center in New York konnte ausserdem nicht ausgeschlossen werden, dass Einwohnerinnen oder Einwohner aus dem Kanton Basel-Landschaft direkt von den Terroranschlägen betroffen wären. Weitere KKS-Lagerapporte fanden am 12., 13., 14. und 17. September statt.
Man befürchtete, dass die angekündigten Vergeltungsschläge der USA Wut- und Racheaktionen seitens der Bevölkerung und/oder betroffenen Regierungen auch in der Schweiz auslösen könnten. Im Rahmen der Lagerapporte wurden unter anderem folgende Fragestellungen bearbeitet und beantwortet: Werden die USA nach der Identifikation und Lokalisierung der verantwortlichen terroristischen Gruppen und ihrer Helfer die angekündigte Vergeltung und militärische Bestrafung ohne europäische Verbündete umsetzen? Wie, wo und mit welchen Mitteln werden die terroristischen Gruppen auf die angekündigte Vergeltung antworten? Ist eine weltweite Eskalation und die Anwendung von Mitteln wie ABC-Waffen zu befürchten? Hat die Schweiz mittelfristig mit einer Flüchtlingswelle aus den bestraften Ländern zu rechnen? Kann die Schweiz Zielland für terroristische Vergeltungen und Bestrafungen werden? Besteht die Gefahr einer gewalttätigen anti-islamischen Bewegung in unserem Lebensraum? In welchen Bereichen kann der Kanton Basel-Landschaft eigenständige Vorkehrungen treffen, in welchen übernimmt der Bund die Federführung?
In einem derartigen Prozess ist die richtige Fragestellung mit den entsprechenden Antworten wichtig, um daraufhin allfällige Massnahmen zu treffen.

Zu Frage 2: Im Rahmen der Verhältnismässigkeit und in Zusammenarbeit mit ausgewählten Unternehmen wurden die Sicherheitsdispositive möglicher Zielobjekte angepasst. Für die Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft wurde eine Hotline eingerichtet und entsprechend wurden die seelsorgerischen und psychologischen Betreuungen vorbereitet. Die Überarbeitung der Bewältigungskonzepte in den Bereichen B- und C-Waffeneinsätze, Informatikstörfälle, etc. wurde installiert.

Zu Frage 3: Für die generelle Sicherheit am Euro-Airport sind die französischen Polizeiorgane zuständig. Im Anschluss an den 11. September wurden die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine Koordination mit den Baselbieter Behörden erübrigte sich dabei.

Zu Frage 4: Die personellen und materiellen Bereitstellungen sowie der Ausbildungsstand der für C-Ereignisse zuständigen Dienste entsprechen den Vorschriften für eine zeitgemässe und zweckmässige Ereignisbewältigung. Je nach Problemstellung sind Lücken im Dispositiv jedoch nicht auszuschliessen. Die Bereitstellungen für A- und B-Ereignisse entsprechen nur teilweise den Vorschriften, Optimierungsmassnahmen wurden jedoch sofort eingeleitet.

Zu Frage 5: Per Mitte Januar 2002 waren im Kanton Basel-Landschaft insgesamt 53 Verdachtsfälle auf Milzbrand bearbeitet worden. Meist handelte es sich dabei um verschlossene Couverts, welche von besorgten Einwohnerinnen und Einwohnern abgegeben wurden. Bei zehn Verdachtsfällen wurden Spezialisten (Chemiewehr und Labors) aufgeboten. Die Bevölkerung war durch die breite Medienberichterstattung sehr stark sensibilisiert und verunsichert. In solchen Situationen muss sich die Bevölkerung bei Verdachtsfällen an den Staat wenden können. Der Kantonale Koordinationsstab B/C nehme diese Aufgabe wahr.

Zu Frage 6: In vielen Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Fernsehsendungen und auch über die Internetseite des Kantons Basel-Landschaft wurden einfache und bedürfnisorientierte Informationen verbreitet. Viele Menschen hätten diese Botschaften jedoch nicht wahrgenommen oder nicht verstanden. Es handle sich hier um einen Grenzbereich zwischen Eigenverantwortung und staatlicher Hilfeleistung.

Fragen im Zusammenhang mit dem Attentat von Zug

Zu Frage 1: Wie die Mitglieder des Landrates selbst feststellen konnten, reagierte der Regierungsrat sofort. Der Polizeikommandant erhielt den Auftrag, verschärfte Sicherheitsmassnahmen einzuleiten. Als erste Sofortmassnahme wurde eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Lagebeurteilung des Regierungsrates habe sich in der Zeit seit dem mörderischen Anschlag bis heute nicht geändert. Nach wie vor gelte die Devise, mehr Sicherheit für die Behörden und die Mitarbeitenden, dies jedoch mit dem notwendigen Augenmass.

Zu Frage 2: Als Vorsteher der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion erteilte Andreas Koellreuter den Auftrag zur Ausarbeitung eines speziellen Sicherheitskonzepts. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit der Kantonsarchitektin und dem damaligen Leiter der polizeilichen Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung erarbeitet und vom Gesamtregierungsrat diskutiert. Für das Regierungsgebäude bestand damals nur ein Sicherheitsdispositiv für den Brandfall. Mit dem Konzept Behördensicherheit wurden die notwendig gewordenen Massnahmen thematisiert und weitergeleitet. Mit den weitergehenden konzeptionellen Arbeiten und Vollzugsmassnahmen wurde die Konferenz der Generalsekretäre beauftragt. Diese unterbreitete dem Regierungsrat bis zum Frühjahr 2002 weitergehende Massnahmen. Die Massnahmen während der Landratssitzungen werden vorerst aufrecht erhalten.

Zu Frage 3: Im Konzept Behördensicherheit wurden die Bereiche Parlament, Regierung, Direktionen, Landeskanzlei, Gerichte und Ombudsstelle in die Analysen einbezogen.

Zu Frage 4: Andreas Koellreuter ist überzeugt, dass die im Konzept Behördensicherheit vorgeschlagenen Sicherheitsvorkehrungen auch weiterhin eine bürgernahe Tätigkeit von Parlament, Regierung, Justiz und Verwaltung erlauben.

://: Die Diskussion zur Interpellation wird bewilligt.

Matthias Zoller dankt für die sehr ausführliche Interpellationsbeantwortung, auch wenn der Auslöser dafür schon einige Zeit zurück liege. In diesem Zusammenhang habe er mit Schrecken festgestellt, wie schnell der Alltag wieder Einzug gehalten und vieles verdrängt habe. Trotzdem möchte er vor allem noch einmal auf die Fragen zum Attentat von Zug zu sprechen kommen.
Es sei bedauerlich, dass gewisse Diskussionen (beispielsweise das WEF in Davos) nicht mehr oder nur unter massiver Polizeipräsenz möglich seien. Er hofft, dass der Regierungsrat den richtigen Weg zwischen einem allzu lockeren Umgang mit der Sicherheit und dem Vorgaukeln einer falschen Sicherheit findet. Die Art der Diskussionskultur, wie sie im Landrat bisher gelebt wurde, soll möglichst lange weiter beibehalten werden.
Matthias Zoller fragt, ob der Landrat Einblick ins Konzept Behördensicherheit erhalten werde.

Dölf Brodbeck stellt fest, die Politik sei bezüglich Sicherheitsfragen nachhaltig gefordert. Es gehe darum, der inneren und der äusseren Sicherheit konsequent und glaubwürdig absolute Priorität einzuräumen. Terroristen und organisierte Kriminalität lassen sich durch Landesgrenzen nicht aufhalten. Für Basel-Landschaft als Grenzkanton stellt sicht daher die Frage, inwieweit die Grenzkontrollen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert werden müssen.

Andreas Koellreuter erklärt, es werde möglich sein, das Sicherheitsdispositiv in einer Kurzfassung einzusehen. Eine komplette Einsicht sei aus Sicherheitsgründen (ausser für die GPK oder die Ratskonferenz) nicht möglich.
Heute verzeichnet das Grenzwachtkorps einen Unterbestand von rund 200 Personen. Der Bund möchte diese Lücke so bald als möglich füllen. Ob die Abkommen von Schengen und Dublin je umgesetzt werden, sei noch unklar. Auf jeden Fall sei ein Inkrafttreten vor 2009 nicht zu erwarten. In den nächsten Jahren wird also das bestehende Regime beibehalten, jedoch ist bezüglich Bestand des Grenzwachtkorps Handlungsbedarf angesagt. Die Zusammenarbeit Grenzwachtkorps-Polizei Basel-Landschaft wurde in den letzten Jahren intensiviert.
Die bilateralen Verträge mit Frankreich und Deutschland über die polizeiliche Zusammenarbeit bringen ebenfalls Verbesserungen. Der Vertrag mit Frankreich unterscheidet sich von demjenigen mit Deutschland, wobei letzterer über das Schengener Abkommen hinausgeht. Auch von Deutschland werde er immer wieder als gutes Beispiel der internationalen Zusammenarbeit genannt. Die Zusammenarbeit mit beiden Nachbarländern funktioniere von Jahr zu Jahr besser, hingegen hapere es noch beim Informationsaustausch zwischen den einzelnen Kantonen. So sei die Zusammenarbeit mit Deutschland heute einfacher als diejenige mit dem Kanton Aargau. Im Zusammenhang mit dem Projekt USIS (Überprüfung Systemsicherheit Schweiz), welches vom eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement gemeinsam mit der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz durchgeführt wird, findet eine Analyse der inneren Sicherheit statt. Beim Bund und den Kantonen fehlen heute gesamthaft rund 1'000 bis 1'300 Personen.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1538

9 2001/260
Interpellation von Peter Holinger vom 25. Oktober 2001: Kaserne Liestal und eidg. Zollschule Liestal. Schriftliche Antwort vom 18. Dezember 2001

Peter Holinger beantragt die Diskussion.

://: Dem Antrag Peter Holingers wird stattgegeben.

Peter Holinger bedankt sich für die Antwort des Regierungsrats und erklärt, dass er keinen Vorstoss zur Gewaltanwendung von Ausländern eingereicht habe und sich unter Pkt. 7 nicht nach der "Ober-" sondern der "Ueberbelegung" erkundigt habe.
Er sei sehr froh, das sich sein Einsatz für den Verbleib der Kaserne in Liestal gelohnt habe.
Dass der Kanton nicht gewillt sei, das Parkhaus unter dem Kasernenplatz zu bauen, bedaure er, denn ein Grossteil des Verkehrs werde generiert durch Verwaltung, Spitäler und Militär.
Eine hohe Rendite wäre nicht zu erwarten gewesen, das Parkhaus hätte aber eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Bücheli-Parking bedeutet.
Die Antwort auf Frage 5. falle für ihn insofern unbefriedigend aus, als er -unter Berücksichtigung der Landpreise im Zentrum Liestals - die Entschädigung an die Stadt Liestal von Fr. 12'174.50 für eine Fläche von 18'730 m2 als zu wesentlich tief einstufe.
Dasselbe gelte bei der Beantwortung von Frage 6.
Was den Schiessplatz auf der Sichtern angeht, so hofft der Landrat, dass die Auslastung trotz Abnahme der Militärdienstpflichtigen und Reduktion der Schiesspflicht befriedigend ausfällt.
Die Entschädigung sie wie erwähnt sehr gering. Da Liestal jedoch von diesen Einrichtungen direkt profitieren kann, entspreche es dem Leitsatz des Gebens und Nehmens.
Zusammenfassend meint er, dass obwohl sowohl auf dem Gitterli als auch auf der Sichtern Bundesverträge bestehen, eine Anpassung der Baurechtszinsen nach oben fällig ist..
Er hoffe, dass mit den neuen Verträgen nach dem Umbau der Kaserne die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden können.

Regierungsrat Andreas Koellreuter rät der Stadt Liestal, aufgrund der Tatsache, dass sie die Dreifachturnhalle auf dem Kasernenareal an fünf Abenden pro Woche gratis und franko nutzen darf, den Bund nicht allzu sehr zu reizen.
Er rate der Stadt, sich doch mit dem zufrieden zu geben, was sie habe.

Marc Joset meint bezugnehmend auf die Auslastung der Schiessanlage Sichtern, dass seit dem Bericht des Regierungsrates bei der Armee 21 einiges im Fluss ist. Unter anderem habe der Ständerat kürzlich entschieden, dass die Rekrutenschule auf 18 Wochen reduziert werden soll.
Da bei der Schiessanlage Sichtern in Zukunft mit einer Ueberkapazität zu rechnen ist, die Schiessanlage Allschwilerweiher, sollte sie bis im November 2002 nicht saniert werden, geschlossen wird, liegt nichts näher, als den Städtern ein Angebot zu unterbreiten. Dies wäre eine relle Chance für eine bessere Auslastung der Sichtern..

Peter Holinger erinnert an die mit dem Schiessplatz Sichtern verbundene Zufahrtsproblematik.
An die Adresse Regierungsrat Andreas Koellreuters kontert er, dass Kaserne und Zollschule auch jahrelang zu Vorzugskonditionen die Liestaler Turnhallen und das Hallenbad nützen konnten.

Regierungsrat Andreas Koellreuter gelänge es problemlos weitere Gegenargumente anzuführen, die Peter Holinger seinerseits wieder entkräften könnte ......

Was den Schiessplatz Allschwilerweiher angeht, so haben die Binninger nun für die nächsten paar Jahre ihre Ruhe. Wie gross die Freude der Anwohner der Zufahrtsstrasse zum Schiessplatz Sichtern sein werde, werde sich noch weisen.
Im übrigen bleibe es jedem Wehrmann überlassen, wo er das "Obligatorische" schiessen wolle.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 1539

10 2001/278
Parlamentarische Initiative von Eva Chappuis vom 8. November 2001: Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Regierungsrat Andreas Koellreuter hält fest, dass der Regierungsrat gegen eine Ueberweisung nichts einzuwenden hat.

Bruno Steiger meldet namens der Schweizer Demokraten grosse Vorbehalte an.
Er zitiert aus dem Buch Mose, Vers 13: "Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist und sollen beide des Todes sterben."
Die Schweizer Demokraten gedenken allerdings nicht so weit zu gehen. Der Sinn einer Ehe bestehe aber in erster Linie in der Familiengründung, was in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung unmöglich sei.
Es gehe deshalb nicht an, die gleichgeschlechtliche Beziehung immer mehr zu verherrlichen, denn sie entspreche nicht der Norm.
Eine Institutionalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften lehnen die Schweizer Demokraten deshalb kategorisch ab.

Eva Chappuis meint, dass es Bruno Steiger privat unbenommen bleibe, die gleichgeschlechtliche Partnerschaft als Gräuel zu bezeichnen. Fakt sei jedoch, dass 10% der Bevölkerung, d.h. statistisch gesehen neun Personen im Landratssaal, potentiell betroffen sind. Es könne daher nicht angehen, den Betroffenen Rechte vor zu enthalten, welche für den Rest der Bevölkerung eine Selbstverständlichkeit sind.
Es gehe darum, dass alle ihren Vorstellungen entsprechend leben können und nicht darum, Heteros zu Homos um zu erziehen.

Röbi Ziegler entgegnet Bruno Steiger, dass in der Bibel im 1. Königsbuch König Davids auch steht: "Seine Liebe war mir köstlicher als jede Frauenliebe".
Die Bibel gelte es zu interpretieren; man könne nicht einfach "einen Vers in die Runde werfen und explodieren lassen".

Matthias Zoller stellt fest, auch wenn sich jemand zugunsten der Initiative ausspreche, sei damit noch nicht gesagt, dass er sich auch mit der Idee einverstanden erkläre.
Man könne auch aufgrund einer politischen Sichtweitweise Privilegien erteilen, was aber noch lange nicht bedeute, dass man diejenigen, denen man diese Privilegien nicht einräumt, diskriminiere.

Ernst Thöni hat keinen Widerspruch gegen eine Ueberweisung registriert und schlägt deshalb vor, die Initiative an die Justiz- und Polizeikommission zu überweisen.

://: Der Landrat überweist die Parlamentarische Initiative zu Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit 43:10 Stimmen an die Justiz- und Polizeikommission.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1540

11 2001/220
Interpellation von Max Ribi vom 6. September 2001: Die Justiz arbeitet zu langsam. Schriftliche Antwort vom 5. März 2002

Max Ribi möchte einzig zu Protokoll geben, dass er erfreut sei über den nachfolgenden Satz des Verwaltungsgerichts zur Frage 3:
"Die Einführung eines eigentliche Qualitätsmanagements wird jedoch Projektthema des zukünftigen Kantonsgerichts sein."
Die Ansicht des Obergerichts zur Frage 1, die Erhebungen des Beobachters seien zu wenig repräsentativ, könne er nicht beurteilen. Trotzdem fände er es klug, die Angelegenheit ernst zu nehmen, weshalb er die GPK bitte, anlässlich ihrer Visitation den Sachverhalt zu überprüfen.
Die Akzeptanz der Gerichtsentscheide habe viel mit dem Umgang der Betroffenen vor Gericht zu tun.

://: Die Interpellation Max Ribis ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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