Protokoll der Landratssitzung vom 14. März 2002

Nr. 1531

22 2002/004
Interpellation von Jacqueline Halder vom 10. Januar 2002: Feldrebengrube - wie weiter? Schriftliche Antwort vom 26. Februar 2002

Nr. 1532

53 2002/064
Dringliche Interpellation der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: Chemiemülldeponien - Kooperation oder Filz? Was ist wirklich geschehen?

Nr. 1533

54 2002/065
Dringliche Interpellation von Olivier Rüegsegger vom 14. März 2002: Überarbeitung Deponienbericht - ein Einzelfall?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider beantwortet die Fragen der beiden dringlichen Interpellationen zur Feldrebengrube. Was sich diesbezüglich während den letzten zwei bis drei Wochen in der Öffentlichkeit abgespielt habe, sei ihrer Meinung nach unakzeptabel und sie hoffe, mit der heutigen Sitzung die letzten noch im Raum stehenden Fragen beantworten zu können. Am Vortag (13. März 2002) fand zum Thema Chemiemülldeponien eine Pressekonferenz in Muttenz statt, zu welcher auch die Umweltschutz- und Energiekommission offiziell eingeladen wurde.

Zur Interpellation 2002/064:

Zu Frage 1: Die Altlastenverordnung und die Richtlinien des BUWAL legen das Vorgehen fest. Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) hielt sich strikte an diese Richtlinien. Im Fall der Deponien in Muttenz mussten gemäss Art. 20 der Altlastenverordnung Dritte (d.h. die chemische Industrie) als Untersuchungspflichtige beigezogen werden, weil Grund zur Annahme bestand, die Belastung sei durch sie verursacht worden. Im hier diskutierten Fall wäre es nicht zweckdienlich gewesen, die vielen verschiedenen GrundstückinhaberInnen der Deponien ebenfalls in die Untersuchungspflicht einzuschliessen.
Die Zusammenarbeit und Kooperation in der Altlastenbearbeitung wird vom eidgenössischen Umweltschutzgesetz und von der Altlastenverordnung klar vorgegeben.

Zu Frage 2: Der Bericht, welcher auch im Internet abgerufen werden könne, stelle klar eine historische Untersuchung dar. Er beinhaltet die Aufnahme des Ist-Zustandes des Grundwassers, jedoch keine Beurteilungen. Diese erfolgen erst in einer zweiten Phase, nach der Erstellung des Pflichtenhefts. Das Pflichtenheft beinhaltet die technischen Untersuchungen und basierend darauf die Gefährdungsabschätzung. Elsbeth Schneider hebt deutlich hervor, der aktuelle Bericht diene als Grundlage für die zweite Phase der Untersuchungen. Es wurden keine Zahlen oder Aussagen manipuliert und von einer Verwässerung könne keine Rede sein. Diese Aussage wurde gestern auch vom Vertreter des BUWAL bestätigt.

Zu Frage 3: Sowohl das Geotechnische Institut wie auch die Gemeinde Muttenz, die Interessengemeinschaft Deponiesicherheit der Regio Basel (IG DRB) und das BUWAL stehen vollumfänglich hinter den Aussagen des zusammenfassenden Schlussberichts. Das Geotechnische Institut bietet den Medienschaffenden auf Wunsch vollen Einblick in die Vorversion des Berichts. Unterschiede bestehen vor allem darin, dass aus Datenschutzgründen Namen aus dem ersten Entwurf gestrichen wurden. Der Vorentwurf wurde in vier Schritten überarbeitet und liegt nun in der Endfassung vor. Sowohl der Vorentwurf als auch die Endfassung wurden ans BUWAL weitergeleitet. Dieses stellte fest, die Endfassung sei viel klarer und aussagekräftiger als der Vorentwurf.

Zu Frage 4: Wie bereits erwähnt, ist das Vorgehen für die kommende zweite Phase gemäss der Altlastenverordnung klar vorgegeben. An der gestrigen Medienorientierung wurde die neue Projektorganisation durch die Gemeinde Muttenz vorgestellt. Das Projekt wird nun von der Gemeinde Muttenz und der IG DRB geleitet und umgesetzt. Dem AUE kommt in diesem zweiten Schritt ausschliesslich die hoheitliche Rolle der beurteilenden Instanz zu. Selbstverständlich werden dazu das BUWAL und andere Fachexperten beigezogen. Nach Schätzungen des AUE wird es rund 1 bis 2 Jahre dauern, bis der Schlussbericht zur Phase II vorliegen wird. Die Federführung bei der Veröffentlichung dieses Berichts wird bei der Gemeinde Muttenz liegen.

Zu Frage 5: Laut dem Direktor der Hardwasser AG bestehe keine akute Gefährdung des Grundwassers durch die Deponien.
Das Trinkwasser wird in regelmässigen Abständen untersucht, bisher konnten keine Verunreinigungen festgestellt werden.

Zu Frage 6: Elsbeth Schneider hat bereits informiert, dass für die Phase II eine neue Projektorganisation zuständig sein werde, deren namentliche Besetzung noch nicht vollständig bekannt sei. Dem ersten Lenkungsgremium gehörten folgende Personen an: Alberto Isenburg, Leiter AUE; Arthur Rohrbach, Leiter Fachstelle Altlasten; André Zingg, Fachstelle Altlasten; Andreas Meyer und Kurt Kobi, Gemeinderäte Muttenz; Patricia Enzmann, Umweltberaterin Gemeinde Muttenz; Johannes Randegger, Urs Gujer und Konrad Engler, Vertreter der Interessengemeinschaft Deponiesicherheit der Regio Basel. Fallweise wurden zu den Sitzungen zusätzliche Experten der einzelnen Chemiefirmen beigezogen. Die Zahl der Chemievertreter lag damit je nach Sitzung zwischen drei und neun. Das Projektteam unter der Leitung von André Zingg bestand aus Patricia Enzmann, Gemeinde Muttenz und Ulrich Weber, Novartis.

Zu Frage 7: Die Beratungen in den Arbeitsgruppen sind im Sinne des Datenschutzes vertraulich. Wie und von wem Informationen an Dritte weitergegeben wurden, ist heute noch unbekannt. Selbstverständlich gehe man dieser Frage nach.

Zu Frage 8: Die Rechte Dritter sind im Verfahren sichergestellt.

Zu Frage 9: Der Vertrauensschaden für das AUE und dessen Leiter sei sehr gross. Es ist unbekannt, ob die Informationen an die Presse aus dem AUE flossen.

Zu Frage 10: Die Federführung betreffend Information in der Phase II liegt weiterhin bei der Gemeinde Muttenz. Das AUE wird selbstverständlich spätestens nach Abschluss der Phase II sehr umfassend informieren.

Zur Interpellation 2002/065:

Zu Frage 1: Der Regierungsrat musste nicht über das Vorgehen informiert werden, denn dieses ist in der Altlastenverordnung und in den Richtlinien des BUWAL klar geregelt. Das AUE hielt sich strikte an diese Vorgaben. Die Kooperation und Zusammenarbeit aller involvierter Parteien wird im eidgenössischen Umweltschutzgesetz, Art. 41a, und in der Altlastenverordnung eindeutig vorgegeben.

Zu Frage 2: Die Unabhängigkeit war selbstverständlich während dem ganzen Prozess der Phase I gewährleistet. In dieser Phase ging es nicht darum, Beurteilungen vorzunehmen oder Entscheide zu fällen, sondern nur um das Sammeln von Informationen.

Zu Frage 3: Wissenschaftliche Berichte werden vor der Veröffentlichung laufend überarbeitet und in eine verständliche Form gebracht. Der Schlussbericht sei weder verfälscht noch verwässert worden. Die veröffentlichte Version beinhalte lediglich aus Datenschutzgründen keine Namen von Grundstückeigentümern oder Firmen.

Zu Frage 4: Der Regierungsrat hat die vorgeschlagene Projektorganisation nicht zu werten, da der Kanton und der Bund in Phase II nur Aufsichtsinstanz sind. Der Kanton muss zu gegebener Zeit das Pflichtenheft, welches von der Projektorganisation ausgearbeitet wird, genehmigen. Abgesehen davon beurteilt der Regierungsrat die Projektorganisation als zweckmässig. Da keine Verfahrensfehler begangen wurden, sieht der Regierungsrat keine Notwendigkeit, Lehren aus den Vorfällen zu ziehen. Jeder Handlungsschritt könne jederzeit optimiert werden, falls sich dies als notwendig erweisen sollte.

://: Die Diskussion wird zu allen drei Interpellationen bewilligt.

Hanspeter Frey dankt Elsbeth Schneider für ihre sachlichen und kompetenten Ausführungen. Die in den Zeitungen veröffentlichten Artikel (v.a. BaZ vom 2./3. März 2002) machen dem AUE und insbesondere seinem Vorsteher schwere Vorwürfe, weshalb der FDP genauere Informationen wichtig erschienen. Die Beantwortung der Fragen habe nun gezeigt, dass weder Tatsachen schöngeredet noch vertuscht wurden. Die Art und Weise, wie die Presse mit dem Thema umging, war teilweise nicht akzeptabel.
Gemäss der Altlastenverordnung sind die Verursacher (resp. Grundeigentümer) für die Durchführung der Untersuchungen zuständig. Das gewählte Vorgehen war effizient und es sei möglich, auf dieser Grundlage ein vernünftiges Ziel zu erreichen. Die FDP steht hinter dem Vorgehen und bezeichnet es als vermessen, in diesem Zusammenhang von Filz zu sprechen.
Es sei wichtig, dass der Landrat in Zukunft als erste Instanz informiert werde, so dass er seine Informationen nicht zuerst der Presse entnehmen müsse. Hanspeter Frey bezeichnet es als unglaublich, dass vertrauliche Arbeiten an die Öffentlich gelangt seien und Journalisten sogar Einblick in Originalberichte erhielten. Die Bemühungen müssen nun dahin gehen, dieses Leck zu finden. Hanspeter Frey ist guten Mutes, auf dem eingeschlagenen Weg zu sinnvollen Lösungen bezüglich der Frage der Chemiemülldeponien zu gelangen.

Olivier Rüegsegger gibt zu, dass er sich vom Stil, mit welchem der Deponienbericht in den letzten Wochen kritisiert wurde, anstecken liess. Er entschuldigt sich beim Leiter des AUE für diesen Stil, auch wenn er inhaltlich an seiner Kritik festhalte.
Wie kam es überhaupt dazu, dass mit so hartem Geschütz geschossen wurde? Den Medien in unserem Land kommt auch eine Aufsichtsfunktion zu. Als Vertreter des Volkes übernehmen sie ein Stück weit die Kontrolle über die Politik. In diesem Fall kam bei den Medienvertretern anscheinend das Gefühl auf, die Kontrolle innerhalb des AUE sei nicht mehr gewährleistet und eine weitere Kontrolle von aussen sei daher notwendig.
Der Bericht zu den Chemiemülldeponien sei laut BUWAL tatsächlich nicht verändert worden, trotzdem wurden Empfehlungen gestrichen, welche offenbar noch nicht in der ersten Phase der Aufarbeitung Platz finden. Olivier Rüegsegger kritisiert, dass der Kanton an der Aufarbeitung, welche in Phase I stattfand, mitarbeitete. Die neue Projektorganisation werde begrüsst, da in der zweiten Phase eine klare Trennung zwischen den Verursachern und der Kontrollbehörde stattfinde.
Seit 45 Jahren habe sich im Bereich Altlasten in Deponien praktisch nichts getan. Für die weiteren Schritte wünscht sich Olivier Rüegsegger, dass das Vertrauen wieder hergestellt werden könne. Zudem hat er ein Verfahrens-postulat eingereicht, mit welchem er eine Untersuchung darüber fordert, ob die Unabhängigkeit des AUE in der ersten Phase wirklich gewährleistet war.

Jacqueline Halder merkt an, als sie am 10. Januar 2002 ihre Interpellation eingereicht habe, sei der oben diskutierte Bericht noch nicht bekannt gewesen. Ihre Anfrage bezog sich auf einen Zeitungsartikel, welcher im Dezember 2001 in der Basler Zeitung erschien.
Jacqueline Halder dankt Elsbeth Schneider für die schriftliche Beantwortung ihrer Fragen, auch wenn sie sich nicht von allen Antworten in gleichem Masse befriedigt zeigen könne. Die schriftliche Antwort sei genau an dem Tag bei ihr eingetroffen, als der Zeitungsartikel, welcher sich auf den Bericht bezieht, erschien. Inzwischen - nach der gestrigen Medienkonferenz und der Beantwortung der beiden dringlichen Interpellationen - konnten nun aber einige Zweifel ausgeräumt werden.
Seit ziemlich genau fünf Jahren, als der letzte Umweltbericht veröffentlicht wurde, beschäftigt sich Jacqueline Halder mit der Problematik belasteter Standorte. Besonders aktuell wurde das Thema anlässlich der Diskussionen um den Hochwasserschutz Allschwil, als plötzlich die Existenz verschiedener grenznaher Deponien bekannt wurde. Jacqueline Halder verfasste daher einige Vorstösse zu diesem Themenbereich, beispielsweise die Forderung nach einer Stellenaufstockung am AUE, um genügend Personal zur Bewältigung der Altlasten-Probleme zur Verfügung zu haben.
Bei der Auseinandersetzung mit den belasteten Standorten falle auf, dass die Chemie überall mitmischle. Die gemeinsame Angeklagten- und Richterrolle der Chemie bezeichnet Jacqueline Halder dabei als störend. Selbstverständlich müsse die Chemie bei der Aufklärung dabei sein, jedoch dürfe es nicht geschehen, dass Untersuchungen durch die Chemie kontrolliert und beschönigt werden. Im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Bericht entstand daher der Eindruck, die Chemie habe die Resultate allzu stark beeinflusst. Es war zudem nicht von Anfang an klar, dass es sich beim heute vorliegenden Bericht um den historischen Bericht handelt.
Laut den Untersuchungsergebnissen liegen einige Werte vor, welche zu hoch sind, unter anderem die Konzentration chlorierter Kohlenwasserstoffe im Florin-Brunnen. Jacqueline Halder berichtet aus ihrer eigenen Berufserfahrung und betont, chlorierte Kohlenwasserstoffe führten in der Regel zu Schädigungen von Organismen. Ihrer Meinung nach gebe es daher noch sehr viel zu tun, um die alten Deponien zu sichern.
Mit ihrem heute eingereichten Postulat ersuche sie den Regierungsrat, darauf hinzuwirken, dass unabhängige Untersuchungsbüros für den zweiten Bericht eingesetzt werden.

Urs Steiner nahm als Mitglied der Umweltschutz- und Energiekommission ebenfalls an der gestrigen Pressekonferenz teil. Er zeigt sich vom vorliegenden Bericht und vom gewählten Vorgehen sehr beeindruckt. Er ist überzeugt, dass sowohl korrekt und offen vorgegangen als auch informiert wurde. Seiner Meinung nach wurde sehr professionell gearbeitet und anrüchige Punkte seien nicht feststellbar. Dieser Eindruck wurde auch durch den Vertreter des BUWAL bestätigt.
Noch während der Pressekonferenz konnte Urs Steiner feststellen, dass bei denjenigen Personen, welche die ganze Angelegenheit inszenierten, eine gewisse Betroffenheit aufkam, da ihre Darstellungen widerlegt werden konnten. Urs Steiner bezeichnet es als sehr bedenklich, wenn aufgrund von Zeitungsartikeln eine Angelegenheit inszeniert werde und eine bewusste Jagd auf Politiker und Verwaltungsangestellte stattfinde. Die Rücktrittsforderung an den Vorsteher des AUE sei verwerflich und es handle sich dabei um populistische Machenschaften. Der Leiter des AUE geniesse bei der FDP vollstes Vertrauen.
Urs Steiner zeigt sich erfreut darüber, dass sich Olivier Rüegsegger beim Leiter des AUE entschuldigt habe, allerdings werde diese Freude dadurch getrübt, dass dieser am Inhalt seiner Aussagen festhalte. Dies bezeichnet er insbesondere nach den Zusatzinformationen anlässlich der Pressekonferenz als unverständlich. Er hofft, Olivier Rüegsegger habe aus dem Geschehenen Lehren gezogen, was für dessen weitere politische Karriere nur von Vorteil sein könne.

Uwe Klein kann sich den Worten seines Vorredners voll anschliessen. In den letzten Wochen und Tagen sei ein Sturm im Wasserglas inszeniert worden und es wurden Verleumdungen ausgesprochen, welche absolut nicht beweisbar seien. Er bedauert es, dass Mitarbeiter der Verwaltung mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert wurden. Es sei allen bekannt, dass in den Deponien Altlasten vorhanden seien, jedoch müsse auch die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Seit Jahren werden Wasserproben entnommen und bisher seien noch nie kritische Werte festgestellt worden. Zudem liege nun ein sauberer Bericht vor, auf welchem weitere Arbeiten aufbauen können. Uwe Klein spricht sich gegen ein polemisches Vorgehen aus, denn das Thema Deponien dürfe nicht als Wahlkampfthema missbraucht werden.

Willi Grollimund ist von der ganzen Thematik als Einwohner von Muttenz besonders betroffen, aber er äussert bezüglich der Deponiensicherheit keine Bedenken. Der Gemeinderat sei sich der Problematik seit langem bewusst und die entsprechenden Massnahmen wurden ergriffen. Zudem dürfe man nicht vergessen, dass das Trinkwasser in der Hard und die Umgebung grundsätzlich nicht nur durch die Deponien, sondern auch durch andere Gefahrenherde wie die SBB, die Chemie oder die Autobahn bedroht sein können. Da in der Hard ein Wasserberg aufrechterhalten werde, sei die Gefahr einer Verunreinigung klein. Er betont noch einmal, die nötigen Massnahmen seien ergriffen worden und man sei sich der Problematik schon seit längerem bewusst, auch ohne die Polemik der letzten Wochen.

Isaac Reber ist der Ansicht, die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu wissen, wie ein Bericht zustandegekommen sei. Schon öfters sei es vorgekommen, dass die Grünen erst auf einen Sachverhalt aufmerksam machen mussten, bis die Öffentlichkeit dazu informiert wurde. Altlasten stellen grundsätzlich eine grosse Gefahr dar, allerdings sei es jeweils schwierig, die genaue Art und den Umfang der Gefährdung vorauszusagen. Er bittet die Verantwortlichen, sorgfältig zu arbeiten und mit der Sanierung der Altlasten rasch vorwärts zu machen. Die Öffentlichkeit müsse dabei offen über die Gefahren und das Vorgehen informiert werden.

Elsbeth Schneider findet es positiv, dass sich Olivier Rüegsegger entschuldigt hat. Er habe sich daran gestört, dass das AUE Einfluss genommen habe. Sie betont, das AUE habe Einfluss auf den Bericht nehmen müssen, um zu den für die Öffentlichkeit und die Verantwortlichen im Kanton wichtigen Aussagen zu kommen.
Jacqueline Halder kritisierte das so genannte "Mitmischeln" der Chemie. Elsbeth Schneider unterstreicht, der Kanton mischle mit niemandem, jedoch habe man im Fall der Deponien eben auch die Verursacher in die Gespräche einbeziehen müssen, um später sinnvolle Lösungen zu erarbeiten. Sie hofft, dass Jacqueline Halder inzwischen davon überzeugt werden konnte, dass alles korrekt ablief, so dass diese das Vertrauen in das weitere Vorgehen wieder gefunden habe.
Schliesslich erklärt Elsbeth Schneider, es sei kein Druck der Medien notwendig gewesen, damit die Untersuchungen der Deponien an die Hand genommen wurden. Erste Gespräche fanden bereits statt, als die Öffentlichkeit sich noch nicht besonders für das Thema interessierte. Nach der Eskalation der Situation wurde einzig die Form der Information an die Öffentlichkeit geändert. Anstelle der Information an die verschiedenen involvierten Parteien fand eine grosse Medienkonferenz statt. Auch war die Regierung damit einverstanden, den heute diskutierten Interpellationen die Dringlichkeit zu gewähren, um letzte Fragen beantworten zu können. Der Landrat wird informiert, falls die Erarbeitung des Berichts zur Phase II neue Erkenntnisse bringen sollte. Im Übrigen können Fragen auch jederzeit an die zuständigen Personen des AUE gerichtet werden. Elsbeth Schneider hofft, das Vertrauen sei nun wieder hergestellt.

://: Die drei Interpellationen 2002/004, 2002/064 und 2002/065 sind damit beantwortet.

Auch Ernst Thöni hofft, das Thema sei damit genügend aufgearbeitet worden. Der Leiter des AUE kann zur Kenntnis nehmen, dass er das volle Vertrauen des Landrats geniesse.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1534

1 Anlobung der noch nicht angelobten neu gewählten Richterinnen und Richter für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006

Ernst Thöni lässt Susanne Leutenegger Oberholzer als Richterin des neu geschaffenen Kantonsgerichts geloben, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen.

Im Anschluss an das Gelübde wünscht Ernst Thöni der Kantonsrichterin viel Kraft für gute Entscheide.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1535

6 2001/292
Berichte des Regierungsrates vom 4. Dezember 2001 und der Justiz- und Polizeikommission vom 5. Februar 2002: Änderung des Dekrets über die öffentliche Beurkundung

Kommissionspräsident Dieter Völlmin berichtet, in der aktuellen Vorlage werde eine in der Justiz- und Polizeikommission unumstrittene Änderung des Dekrets über die öffentliche Beurkundung vorgeschlagen. Es geht vor allem darum, die Prüfungskommission für das private Notariat mit derjenigen für das Amtsnotariat zusammenzulegen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Die Kommission unterstützt die Dekretsänderung einstimmig und ohne Enthaltungen.

Fredy Gerber erklärt, die SVP begrüsse die Zusammenlegung der beiden Prüfungskommissionen. Dadurch erhoffe man sich neben einer Effizienzsteigerung auch ausgeglichene Prüfungsanforderungen.

Ernst Thöni stellt das Dekret über die öffentliche Beurkundung zur Diskussion.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 2 keine Wortbegehren

§ 5 keine Wortbegehren

§ 7 keine Wortbegehren

§ 10 keine Wortbegehren

§ 13 keine Wortbegehren

§§ 19 - 23 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

://: Der Landrat verabschiedet die vorgeschlagene Dekretsänderung mit grossem Mehr.


Anhang 1 [PDF-Datei]

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
Back to Top