Protokoll der Landratssitzung vom 18. April 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 18. April 2002 |
Nr. 1594
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2001/105
Berichte des Regierungsrates vom 10. April 2001 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 27. Februar 2002: Bildungsgesetz. 1. Lesung
Ernst Thöni
scheint in gewisser Hinsicht der heutige Tag, die heutige Landratssitzung, ein historischer Moment für den Kanton zu sein.
Ohne irgend jemandem, welcher an der Konstruktion irgend eines neuen Gesetzes mitgearbeitet hat, zu nahe treten zu wollen, ist doch die Schaffung des neuen Bildungsgesetzes etwas Besonderes.
Hält man sich vor Augen, dass praktisch alle Fraktionen und deren Parteien alle vier Jahre im Wahlkampf gewohnt sind, hervor zu heben, dass unser Land keine Bodenschätze wie Erdöl, Diamanten, Gold oder Kupfer hat, sondern dass eben nur die gute Ausbildung der Jugend unser Kapital ist, so darf doch die Schaffung des neuen Bildungsgesetzes als etwas Besonderes bezeichnet werden.
Selbstverständlich werden wir heute in diesem Saale nochmals viele der Kommissionsentscheide von Neuem diskutieren und demokratisch entscheiden. Meine Aufgabe wird es sein, diese Ausmehrungen mit höchster Aufmerksamkeit und selbstverständlich neutral durchzuführen.
Ich bitte Sie lediglich dabei zu bedenken, dass es sich bei dem Kapital, welches ich zuvor angesprochen habe, um die Kinder und zum Teil Grosskinder Ihrer bzw. unserer Familien und somit um die Jugend unserer Baselbieter Gesellschaft handelt, und die Schule auch nicht ohne eine hochmotivierte Lehrerschaft gut funktionieren kann.
Wie Sie ja bereits alle schon wissen, bin ich durch meine Mitarbeit in der Erziehungs- und Kulturkommission zum Goethe-Fan geworden. Erlauben Sie mir deshalb, dass ich meinen Vorspann zur Beratung des neuen Bildungsgesetzes mit einem Zitat von ihm schliesse:
"O dass die innere Schöpfungskraft
Durch meinen Sinn erschölle,
Dass eine Bildung voller Saft
Aus meinen Fingern quölle".
Eugen Tanner
freut sich, dass nun das Ergebnis einer im Jahre 1995 begonnenen Arbeit, als der Regierungsrat die Erziehungs- und Kulturdirektion mit der Ausarbeitung eines neuen Bildungsgesetzes beauftragte, auf dem Tisch ist. Es geht dabei um eine der wichtigsten Aufgaben von Staat und Gesellschaft, um die Bildung, darum, den vor allem jungen Menschen jenes Wissen und Können, jene Fähigkeiten und Fertigkeiten beizubringen, die es ihnen gestatten, ihr Leben selbständig, eigenständig, selbstbewusst und doch in Kenntnis von Grenzen in Angriff zu nehmen und gestalten zu können.
Der vorliegende Gesetzesentwurf entspricht im Wesentlichen der regierungsrätlichen Fassung sowohl was die Struktur als auch was die inhaltliche Zielsetzung entspricht. Trotzdem, die Kommission hat sich bemüht, zusätzlich Klarheit zu schaffen, sie hat Korrekturen vorgenommen und neue Akzente gesetzt.
Das neue umfassende Bildungsgesetz beinhaltet auch die Musikschulen, deckt die Belange der Berufsbildung, der Tertiärstufe und der Erwachsenenbildung ab. Gerade in der Frage der Erwachsenenbildung fiel es der Kommission nicht leicht, eine tragfähige Regelung zu finden, die einerseits nicht falsche Erwartungen weckt, andererseits aber auch das notwendige Aktivwerden seitens des Staates nicht verunmöglicht. Das Konzept der Erwachsenenbildung liegt der Kommission zur Behandlung inzwischen vor.
Die Kommission hat sich bemüht, dem Gesetz den Charakter eines Rahmengesetzes zu lassen, auch wenn sie nun vorschlägt, auf ein Dekret zu verzichten. Mit Blick auf die Teilautonomie der Schulen erachtet sie es als wichtig, der Schule die erforderlichen Spielräume nicht zu nehmen. Die Kommission steht in diesem Sinne klar hinter der Idee der teilautonomen, geleiteten Schulen. Spielräume verlangen auch Spielregeln, weshalb es für die Kommission sehr wichtig war, die Rollenverteilung für alle im Unternehmen Schule Involvierten - Erziehungsberechtigte, Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer, Schulleitungen, Schulräte - klar, stufengerecht zu definieren.
Die Mitsprache soll gewährleistet sein, den Primärauftrag des Unterrichtens aber nicht unnötig erschweren und das Prinzip der Verantwortung nicht verwässern.
Grosse Bedeutung misst die Kommission der Qualität der Schulen bei. Sie will, dass das Bildungssystem wie auch die einzelnen Schulen bezüglich der Qualität von innen wie von aussen beurteilt werden. Der externen Evaluation misst die Kommission eine besondere Bedeutung zu. Sie wünscht und erwartet, dass die externe Evaluation von unabhängigen Instanzen vorgenommen wird. Wenn von der Regierung zudem im Vierjahresrhythmus ein Bericht über die Qualität der Schulen verlangt wird, dann ist dies nicht nur als Auftrag an die Regierung, sondern gleichzeitig auch als Auftrag an den Landrat zu verstehen, sich vermehrt grundsätzlich mit bildungspolitischen Fragen auseinander zu setzen.
Intensive Diskussionen entbrannten um die Fragen der Stellung und der Aufgaben des Bildungsrates. Die Kommission kam zum Schluss, die wichtige politische Stellung des Bildungsrates diene als Brückenfunktion zwischen Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Einer guten Verankerung des Bildungswesens in der Gesellschaft gilt die Sorge.
Die Kommission beurteilt das Modell der Sekundarschule mit drei Niveaus als positiv, wenn ihr auch bewusst ist, dass die Situation vor allem der lernschwachen Schülerinnen und Schüler damit noch nicht gelöst ist.
Weil sich Bildung in der Gesellschaft abspielt, hat die Kommission auch Bestimmungen in das Bildungsgesetz aufgenommen, die nicht primär bildungspolitischen, sondern gesellschaftspolitischen Inhalts sind. Im Sinne von Familien unterstützenden Massnahmen hat sie die umfassenden Blockzeiten im Gesetz verankert und die Regelung über den Mittagstisch so übernommen, wie sie der Landrat im März 2000 beschlossen hat.
Bildung ist nicht gratis zu haben. Jeder Steuerfranken muss zuerst erarbeitet werden, ob er nun für den Umweltschutz, den Verkehr oder die Bildung ausgegeben wird. Wenn auch die Aufwendungen für das Bildungswesen im Kanton in den letzten Jahren um real 4 Prozent angestiegen sind, so ist der Anteil der Bildungskosten - 800 Millionen im vergangenen Jahr - am gesamten Staatsaufwand im gleichen Zeitraum von 44 Prozent auf 35 Prozent gesunken. Stets hat sich die Kommission deshalb bei jeder neuen Forderung auch die Frage nach dem Preis gestellt. Die Mehrkosten von 4,8 Millionen zu Lasten des Kantons und die rund 7 Millionen zu Lasten der Gemeinden dürften an sich nicht dem Bildungswesen, sondern müssten dem Konto Gesellschaft belastet werden.
Das neue Bildungsgesetz ist eine solide, flexible Grundlage, um bildungspolitisch für die Zukunft gerüstet zu sein. Ein Ausbau oder eine Anpassung ist künftig auf dieser Grundlage möglich. Trotzdem genügt die Grundlage alleine nicht. Sie muss von allen Beteiligten umgesetzt, gelebt werden, Bereitschaft und Engagement aller ist gefordert. Zusammen mit den Schulleitungen und der Lehrerschaft geht es nun darum, die Umsetzung an die Hand zu nehmen.
Der Auftrag, die im Gesetz verankerten Bildungsziele zu erreichen, ist nicht nur an die Lehrerinnen und Lehrer gestellt, sondern ebenso sehr an die Schulleitungen, die Schülerinnen und Schüler und an die Eltern. Erziehung ist und bleibt Aufgabe der erziehungspflichtigen Erziehungsberechtigten.
Damit das neue Bildungsgesetz tatsächlich zum Ziel führt, ist eine gute Koordination und Abstimmung mit dem Finanzausgleichsgesetz und dem Projekt Schulbauten notwendig.
Zum Schluss geht der Dank an alle, die am Marathon zum neuen Bildungsgesetz mitgearbeitet haben, an die Kommissionsmitglieder, an die Verwaltung, an die Protokollsekretärin Andrea Maurer und im Besonderen an den Leiter Bildungsgesetzgebung, Urs Burkhart.
Eva Chappuis
erklärt die einstimmige Bereitschaft der SP-Fraktion, auf das neue Bildungsgesetz einzutreten. Das Gesetz darf als bauchbare Alternative zum jetzigen Schulgesetz gewürdigt werden; es umfasst den gesamten Bildungsbereich, also auch die tertiären und quartären Stufen.
Begrüsst wird die Einführung der teilautonomen geleiteten Schulen und dass die Schulräte von operativen Alltagsaufgaben entlastet werden sollen.
Die SP ist für die Sekundarschule unter einem Dach, wenn auch die gewählte Variante in der Frage der Durchlässigkeit nicht befriedigt.
Einige Mitglieder sind, so meinte der Fraktionsselsorger, von der "Gnade der späten Vernunft" eingeholt worden, die zukünftigen Jugendmusikschulen werden nun nicht einfach in die Gemeindeobhut abgeschoben.
Für Eintreten ist die Fraktion, weil in den Kommissionsberatrungen doch einiges erreicht werden konnte. Trotzdem hat das Gesetz einen ganz wesentlichen Mangel: Bildung sollte nicht in 86 Gemeinden sektoriell unterschiedlich gehandhabt werden. Deshalb ist die Gemeindeträgerschaft der Primarschulen, des Kindergartens und der Musikschulen an sich eine Alibiübung, weil die Gemeinden ja kaum etwas dazu zu sagen haben und nur einen kleinen Teil der Kosten mitbeeinflussen. Die SP wäre für eine Kantonalisierung, verzichtet aber heute darauf, weil sie davon ausgeht, dass spätere Generationen diesen Schritt einsichtig vollziehen werden.
Nicht zufrieden ist die SP in der Frage der Verknüpfung des Bildungsgesetzes mit den personalrechtlichen Bestimmungen. So ist die BVG-Frage der MusiklehrerInnen nach wie vor ungelöst, ebenso die Gehaltsfrage der Schulleitungen und die Blockzeitenregelung der Kindergärten. Im Verlaufe des kommenden Jahres sind zu diesen Themenkreisen Vorlagen zu unterbereiten.
Barbara Fünfschilling
bedankt sich einleitend ebenfalls bei all jenen, die sich jahrlang für das neue Bildungsgesetz engagiert haben, insbesondere beim versierten und geduldigen Projektleiter Urs Brukhart und den Mitgliedern der FDP-internen Arbeitsgruppe.
Das vorliegende Werk, für das die FDP-Fraktion Eintreten empfiehlt, ist breit abgestützt und nicht einfach das Produkt einiger weniger "angefressener" Kolleginnen und Kollegen.
Das neue Bildungsgesetz hätte laut Vorgabe ein schlankes Rahmengesetz werden sollen, weil aber so viele Forderungen gestellt wurden, kam nun doch ein umfassender Erlass, ohne Dekret, aber mit Regelungen in der Verordnung zustande. Dass die Verordnung jeden Dienstag an der Regierungsratssitzung geändert werden kann, muss als Nachteil verbucht werden.
Das neue Bildungsgesetz, kein reines Schulgesetz mehr, lässt erweiterte Betrachtungen zum Thema Bildung zu. Bei der Erarbeitung mussten alle Beteiligten Haare lassen.
Längst schon setzen sich die FDP-Mitglieder der EKK mit Bildungsfragen auseinander. Nicht als abgehobene TheoretikerInnen haben sie am Gesetzgebungsprozess gearbeitet, sondern als praktisch und jahrzehntelang eigene Kinder Erziehende und erfahrene Mitglieder von Schulpflegen und Arbeitsgruppen. Dabei lernte man, das Machbare vom Wünschbaren zu trennen und klare Linien auch für spätere Weiterentwicklungen zu legen.
Die heutige Bildungslandschaft ist in grosser Bewegung. 26 Systeme auf so kleinem Boden wie der Schweiz zeigen, dass die Zukunft neue Antworten fordert, zumal in einer Zeit, da die Arbeitsplätze meist nicht mehr für ein ganzes Arbeitsleben am selben Ort bleiben. Für die FDP sind deshalb gewisse Eckpunkte von zentraler Bedeutung: - Die FDP will eine Sekundarschule mit drei Niveaus unter einem Dach und keine integrierte Sekundarschule wie in Basel-Stadt.
- Die FDP ist dafür, dass SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und Behörden Pflichten und Rechte erhalten.
- Die FDP ist für das duale Schulsystem, was bedeutet, dass Schule und berufliche Bildung gleichwertig nebeneinander stehen sollen.
- Die FDP fordert am Ende der obligatorischen Schulzeit eine Abschlussqualifikation für SchülerInnen und LehrerInnen.
- Die FDP will sowohl eine interne wie eine externe Evaluation und sie will der veränderten Situation in Familie und Gesellschaft Rechnung tragen. Stichworte dazu sind: Blockzeiten und Mittagstisch.
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden einige Fragen und Vorwürfe an das Bildungsgesetz gerichtet:
Das neue Bildungsgesetz sei kein grosser Wurf!
Dieser Vorwurf stimmt nur zum Teil, denn das alte Schulgesetz hielt 20 Jahre und diente als Grundlage zum neuen Bildungsgesetz, das substanzielle Neuerungen bringt.
Die Lehrerschaft sei nicht in genügendem Masse einbezogen worden
.
Diese Feststellung stimmt in keiner Weise. Der Präsident des LehrerInnenvereins war fast überall dabei und stets bestens informiert über die Entwicklung des Gesetzes. In den letzten Jahren wurde wohl kaum ein Gesetz kreiert, bei dem die Beteiligten in derart umfassender Weise unvolviert waren.
Die Kosten seien nicht bedacht worden.
Auch dieser Vorwurf stimmt nicht. Die Bildungskommission hat alle anfallenden Kosten in ihre Überlegungen einbezogen. Die Mitglieder der EKK leben nicht auf dem Mond und sind in ihrem Alltag gewohnt, die materiellen Aspekte zu berücksichtigen. Die nun anfallenden Kosten sind - die PISA-Studie lässt grüssen - gute Investitionen in die Zukunft der Jugend.
Blockzeiten und Mittagstisch sollten vom Kanton definitiv eingeführt werden, auf die Mitsprache der Gemeinden könne verzichtet werden, meinten gewisse Kreise.
So einfach geht es wohl nicht, Einfluss und Verantwortung der Gemeinden in Schulbelangen dürfen nicht auf diese Weise umgangen werden.
Die Schule könne nicht alleine für das Erreichen der Lernziele verantwortlich erklärt werden, meinte der LehrerInnenverein.
Wenn nicht die Schule, wer denn sonst?
Die FDP kämpfte für die Aufnahme ganz konkreter Bestimmungen in das Gesetz. So ist es, wie vom Präsidenten bereits ausgeführt, heute nicht mehr selbstverständlich, dass die Verantwortung für die Erziehung der Kinder von den Eltern wahrgenommen wird. Auch die Gleichwertigkeit der angebotenen Bildungswege ist im Gesetz festgehalten, und § 4 sagt, dass Erwachsene wohl Anspruch haben auf ein differenziertes Bildungsangebot, dass ihren individuellen Ansprüchen aber Grenzen gesetzt sind. Speziell wurde darauf geachtet, dass alle an der Schule Beteiligten Rechte und Pflichten eingeräumt erhalten und dass die elterlichen Erziehungsaufgaben nicht einfach an die Öffentlichkeit, sprich die Lehrerschaft, abgetreten werden dürfen.
Da die Auseinandersetzung mit Problemen an Schulen eine Normalität darstellt, sprach sich die FDP für die Schaffung von Sozialarbeitsstellen an der Sekundarstufe 1 aus. Nicht an jeder Schule ist eine 100 Prozentstelle dafür zu schaffen, gefragt sind Stellen nach Mass. Die Kosten dafür werden sich bei Weitem auszahlen, denn spätere Korrekturen für verhaltensauffällige Jugendliche kommen wesentlich teurer zu stehen.
Die FDP-Kommissionsmitglieder waren sich einig, dass die Einführung von Blockzeiten und Mittagstisch wichtig ist und dass der Kanton in dieser Frage auf die Gemeinden zwecks aktiver Auseinandersetzung Druck ausüben muss. Die letzten dreissig Jahre brachten grosse Veränderungen, die an der Familie nicht spurlos vorübergezogen sind. Die jungen Männer und Frauen sind gut ausgebildet und wollen ihre erworbenen Berufskenntnisse nicht vollständig zu Gunsten der Familie opfern. Zudem ist es heute nicht mehr selbstverständlich, dass jeder Familienvater eine 100 Prozentstelle hat und halten kann - die Probleme Alleinerziehender sind damit noch gar nicht angesprochen. Blockzeiten und Mittagstisch sind deshalb im ganzen Kanton anzubieten, allerdings sollen die Gemeinden das Wie bestimmen. Die FDP steht hinter der Kommissionsfassung, die Vorgaben des Kantons und Entscheidungen der Gemeinden vereint. In dieser Frage erfahrene Gemeinden wie Binningen und Botttmingen stellen ihr Wissen sicher zur Verfügung.
Drei Niveaus auf der Sekundarstufe 1 unter einem Dach ist ein zentrales Anliegen der FDP, die eine integrierte Sekundarschule strikt ablehnt. Basel-Stadt ist herzlich eingeladen, sich dem basellandschaftlichen System anzuschliessen.
Ein Novum stellt die interne und externe Evaluation dar. Die FDP wünscht eine pragmatische Lösung für die Qualitätssicherung, indem der Kanton den einzelnen Schulen deren Stärken und Schwächen aufzeigt. Die Qualitätssicherung soll einfach und effizient konzipiert werden, ein teurer Papiertiger soll daraus nicht erwachsen. Die externe Evaluation sollte nach Ansicht der FDP ausserhalb der EKD platziert werden.
Die teilautonomen, geleiteten Schulen mit starken Schulleitungen haben sich auf der gymnasialen Stufe bewährt und sollen nun auch auf den übrigen Stufen eingeführt werden. Der Spielraum ist zwar etwas kleiner, doch ist das Element des Schulprogramms wichtig. Die Schulleitungen, in denen mindestens 1 Mitglied Pädagoge oder Pädagogin und entsprechend qualifiziert sein muss, erhalten neue Aufgaben. Für die Ausbildung der Schulleitungen sollten verschiedene zertifizierte Institutionen zur Verfügung stehen.
Die Erwachsenenbildung ist im Gesetz festgeschrieben, das diesbezügliche Konzept ist allerdings noch längst nicht ausgereift, so dass die FDP-Motion dazu nicht abgeschrieben werden darf.
Die FDP hätte gewünscht, dass die Schuldauer nicht im Gesetz zementiert worden wäre, sondern im Dekret. Leider bringen es die Nordwestschweizer Kantone nicht zustande, ihre Maturandinnen zur gleichen Zeit an die Universitäten zu entlassen. Dass eine abgebende Maturitätsschule den Übergang an die Uni, vom Kanton verordnet, nicht nahtlos sicher stellen kann, ist schon unglaublich.
Gerne hätte die FDP den Erziehungsrat abgeschafft, weil dieses Gremium auf die Schule zwar Einfluss nimmt, die finanzielle Verantwortung aber nicht mitträgt. Da der Bund aber einen Berufsbildungsrat verlangt, ist die Fraktion mit dem Verschmelzen des Erziehungs- und des Berufsbildungsrates zum Bildungsrat einverstanden. Die personelle Zusammensetzung wurde offener, weniger LehrerInnen-lastig gestaltet.
Der neu geschaffene § 89 Landrat hält fest, dass nicht nur Geschäfte, die Kostenfolgen nach sich ziehen, vom Landrat behandelt werden, sondern auch die Zielsetzungen der Bildungskonzepte, neue Aufgaben oder Änderungen im Bildungssystem.
Neu hat der Landrat nun die Kompetenz über das Angebot der Speziellen Förderung. Der Regierungsrat hat der Legislative dazu Vorlagen zu unterbereiten. Damit hat der Landrat endlich die schmerzlich vermisste Verantwortung und die dazu gehörende Finanzkompetenz erhalten.
Die Beratungen des Themenkreises Kindergarten endeten mit dem Kompromiss von einem Jahr Kindergarten. Die KindergärtnerInnen sind auf weitere Entwicklungen vorbereitet.
An das Reiztherma Spezielle Förderung knüpfte die FDP klare Forderungen, um die Inanspruchnahme nicht ins Bodenlose fallen zu lassen.
Die JMS gehört zum Angebot der Schule. Die Löhne der Lehrerschaft werden von der Gemeinde bezahlt, doch gelten die Bestimmungen des kantonalen Personalrechts. Dass die Gemeinden als Schulträger das Grundangebot und den Elternbeitrag festlegen, erscheint logisch. Die FDP wird noch beantragen, der Kanton sollte den maximalen Elternbeitrag festlegen.
Die wichtige Frage der Integration fremdsprachiger und ausländischer SchülerInnen wurde in einem speziellen Paragraphen geregelt. Keine Unterstützung wünscht die FDP in heimatlicher Sprache und Kultur zu gewähren, sie beschränkt sich auf das Bereitstellen des Schulraumes, die Kurse sollen in der Regel ausserhalb der Schulzeit stattfinden.
Das Plenum wird gebeten, dem mit den Anträgen der FDP-Fraktion ergänzten Kommissionsbericht zu folgen, so dass das Bildungsgesetz wie vorgesehen in Kraft gesetzt werden kann.
Gerold Lusser
übermittelt die Botschaft der CVP/EVP-Fraktion zum neuen Bildungsgesetz. Die Fraktion ist der Auffassung, dass es sich beim vorliegenden Entwurf nicht um einen grossen, aber um einen guten Wurf handelt, der dem Volk etwas bietet. Beeindruckt war der Sprecher der CVP/EVP-Fraktion über die Arbeit in der Kommission. Das Bildungsgesetz, ein Vermächtnis für die kommende Generation, soll für die Jugend eine gute Zukunft mitgestalten.
Das Gesetz zeigt klare Rahmenstrukturen und gestattet auch Sonderlösungen - Förderung und Unterstützung - für SchülerInnen mit bestimmten Bedürfnissen. Das Gesetz verwirklicht zeitgerecht und fortschrittlich gleiche Chancen für alle. Zudem integriert das sehr beweglich gefasste Gesetz die verschiedenen Schulstufen, indem es Entwicklungen nach allen Seiten zulässt. Es erlaubt aber auch klare Regelungen vom Kindergarten bis in die quartäre Stufe. Wichtig ist heute die Erkenntnis, dass 10 Jahre nach Berufsabschluss kaum noch die Hälfte der Absolventen im selben Beruf tätig ist. Solche Voraussetzungen bedingen ein trasparentes, flexibles Gesetz. Der Kanton Basel-Landschaft belegt auf dem Denk- und Bildungsplatz Schweiz eine wichtige Position.
Das Gesetz beschreibt genau, wie die Qualität, wie die Erbringung der Leistung von innen wie von aussen überprüft werden muss. Es nimmt aber auch Ängste, indem es die Verantwortung auf alle TrägerInnen einer Schule verteilt. Ohne Überprüfung von Leistung, von zeitgemässer Wissensvermittlung, Kultur und Erziehung ist ein Schulwesen nicht mehr zukunftsfähig.
Die Kostenneutralität wird kaum gewahrt werden können, doch steht die CVP/EVP-Fraktion zu den Bildungsinvestitionen, denn schon anlässlich einer Bildungsdebatte vor 40 Jahren meinte jemand: Nichts ist teurer als Wissen - ausser Unwissen.
Silvia Liechti
spricht vorab allen, die am Bildungsgesetz mitgearbeitet haben, den herzlichen Dank der SVP-Fraktion aus.
Eine Reihe von allgemeinen Prinzipien und Zielen erachtet die SVP als tragende Stützen eines zukunftsgerichteten Bildungsangebotes. Auf dem momentanen und vor allem auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt werden SchulabgängerInnen gefragt sein und eine reele Chance besitzen, die eine gute Schulausbildung auf hohem Niveau abgeschlossen haben. Nur ein qualitativ hoher Bildungsstandard sichert den Baselbieter SchülerInnen, sich im zunehmend härter werdenden Wettbewerb durchsetzen zu können. Nach Meinung der SVP ist die Schule primär verpflichtet, die Kinder auf die Berufsbildung und das reale Arbeitsleben in der Wirtschaft vorzubereiten. Da das heutige Arbeitsleben vollständig vom Leistungsprinzip durchdrungen ist, müssen die SchülerInnen schon frühzeitig darauf vorbereitet werden. Erfolgreiches Lernen gelingt aber nur in einem individuell angepassten Umfeld, in dem sich die SchülerInnen längerfristig weder unter- noch überfordert fühlen. Unverzichtbar ist deshalb, dass Innerhalb der Sekundarstufe 1 weiterhin die drei im Anforderungsprofil deutlich differenzierten Leistungsniveaus angeboten werden. Wichtig ist der SVP auch ein internes und externes Evaluationssystem, damit die definierten Lern- und Leistungsziele regelmässig überprüft werden können. Zu diesem Zweck verlangt die SVP Tests, die gleichzeitig und überall im Kanton durchgeführt werden müssen. Damit lässt sich objektiv ermitteln, ob im Sinne der Chancengleichheit die gesteckten Ziele an allen Schulen im vergleichbaren Rahmen erreicht worden sind.
Stets schon hat sich die SVP für die Gleichwertigkeit zwischen Berufslehre und weiter führenden Schulen eingesetzt. Die Stärkung des Berufsbildungsweges muss deshalb ein Eckpfeiler des basellandschaftlichen Bildungsgesetzes sein. Leider hat die Berufslehre an Attraktivität eingebüsst, wie der Zustrom an weiter führende Schulen aufzeigt. Die Schulen müssten wieder vermehrt selektive Übertrittshürden aufstellen. Eine Gleichstellung der Berufsbildung mit den weiter führenden Schulen muss selbstverständlich auch die finanzielle Gleichbehandlung
durch den Kanton nach sich ziehen.
Die SVP-Fraktion spricht sich vorerst grossmehrheitlich für Eintreten auf die Vorlage aus, wird aber mit Nachdruck auf einigen zentralen Punkte beharren, wie etwa auf der Abschlussprüfung auf der Sekundarstufe 1 sowie auf den freiwilligen Blockzeiten-Angeboten. Sollten diese Punkte mehrheitlich abgelehnt werden, würde die Fraktion ihre Zustimmung ernsthaft überdenken.
Seit jeher setzt sich die SVP für einen haushälterischen Umgang mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein. Auch im Bildungsbereich darf ein vernünftiger Umgang mit den finanziellen Mitteln nicht tabuisiert werden. Die SVP betrachtet die durch die Gesetzesrevision entstehenden Mehrkosten mit grosser Skepsis. Während die einmaligen Kosten für den Kanton noch einigermassen pausibel erscheinen, kann die SVP die veranschlagten, jährlich wiederkehrenden Kosten für Kanton und Gemeinden nicht nachvollziehen.
Persönlich findet Silvia Liechti, der Landrat könne zwar den Rahmen für ein neues Bildungsgesetz schaffen, der Erfolg aber hänge von engagierten Lehrkräften, von motivierten SchülerInnen und von verantwortungsbewussten Eltern ab. Allen, die sich in diesem Sinne bisher schon vorbildlich verhalten haben, gehöre der besondere Dank.
Mirko Meier
bemerkt einleitend, er erachte es als selbstverständlich, dass sich Angestellte des Kantons für ihre Rechte stark machen, doch dürfte dies seiner Meinung gemäss nicht auf jene Art und Weise geschehen, wie im "Gelben Heftli" besonders schlecht vorgemacht wurde.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten spricht sich - mit grossen Bedenken allerdings - für Eintreten auf das Bildungsgesetz aus. Die Diskussion zu den Anträgen, insbesondere zu jenen, die die AusländerInnen betreffen sowie das Mitspracherecht der Schülerinnen werden die Fraktionsmitglieder genau verfolgen.
Positiv streichen die Schweizer Demokraten hervor, dass mit dem Bildungsgesetz kein Basler Schulmodell geschaffen wird. Wichtig auch, dass die Realschulen aufgewertet werden. Die Idee der teilautonomen, geleiteten Schulen betrachten die Schweizer Demokraten als richtigen Weg.
Wichtigster Punkt des Gesetzes ist, dass Eltern, SchülerInnen und im weitesten Sinne auch LehrerInnen in die Verantwortung der Erziehung einbezogen werden.
Negativ schlagen die wegen der Blockzeiten entstehenden Mehrkosten zu Buche und auch, dass die ausländischen SchülerInnen in ihrer Muttersprache gefördert werden sollen. Den Ausbau des Sozialdienstes über das Angebot der Gemeinden hinaus lehnen die Schweizer Demokraten ab.
Ein Dorn im Auge ist den Schweizer Demokraten zudem der Bildungsrat mit seiner Übervertretung der Lehrerschaft.
Madeleine Göschke
spricht sich im Namen der Grünen für Eintreten auf das Bildungsgesetz aus, das zu einem Bildungswesen führen soll, welches sich schneller und flexibler an die neuen gesellschaftlichen Bedingungen und an neue Lebensformen anpasst. Für die enorme Arbeit sei alle jenen gedankt, die über Jahre all ihre Kraft und ihr Know-how für das nun vorliegende Werk eingesetzt haben. Mutige und visionäre Reformideen begleiteten und belebten die Diskussion. Resultat sind hoffnungsvolle, weiter zu entwickelnde Ansätze. Insbesondere bei der teilautonomen, geleiteten Schule sind Chancen gegeben, diesen Spielraum zu nutzen. Die Durchlässigkeit zwischen den drei Niveaus der Sekundarstufe 1 wurde nur wenig verbessert, die Beweglichkeit - dies an die Adresse von Gerold Lusser - hält sich in Grenzen. Unter den gewählten minimalen Kompromiss gehen die Grünen auf keinen Fall, auch wenn - dies an die Adresse von Barbara Fünfschilling - die Grünen nicht das Basler Modell anstreben. Die Fraktion begrüsst die Zusammenführung der drei Niveaus der Sekundarstufe 1 unter einem Dach, ebenso die Blockzeiten, den Sozialdienst sowie die interne und externe Evaluation.
Die Anträge des Jugendrates wird die grüne Fraktion hier im Landrat vertreten.
Bildung ist der wichtigste Rohstoff der Schweiz und die Kinder bilden die Zukunft des Landes, sie gestalten und repräsentieren die Schweiz von Morgen. Aus diesem Grunde ist die Bereitschaft, in die Bildung zu investieren, unabdingbar.
Das vorliegende Gesetz macht nur zaghafte Schritte, hier wie dort dürfte das Parlament mutiger sein. In diesem Sinne werden die Grünen zu folgenden Bereichen Anträge einreichen:
- Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der drei Niveaus auf Sekundarstufe 1
- Finanzielle Unterstützung der HSK-Kurse
- Einführung des Mittagstisches
- Grundangebot und maximale Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten bei der Musikschule
- Mitspracherecht der SchülerInnen
RR Peter Schmid
hat sich während der Eintretensdebatte folgende Wertungen des neuen Bildungsgesetzes gemerkt:
- Brauchbare Alternative
- Keine abgehobenen TheoretikerInnen waren am Werk
- Tragende Stütze eines zukunftsträchtigen Bildungswesens
- Das Gesetz bietet dem Volk etwas
- Kleine, zaghafte Schritte sind unternommen worden
Summa summarum freut sich der Erziehungsdirektor über die differenzierte, engagierte und interessierte Aufnahme des neuen Bildungsgesetzes durch die Gesetz gebende Behörde, zumal es in den vergangenen Jahren nicht immer ganz klar war, wer diese Funktion denn eigentlich inne hat.
Der Dank geht an die engagierte, landrätliche Erziehungs- und Kulturkommission und auch an die offen debattierenden Parteien.
Die dem Gesetz zugrunde liegende Architektur mit ihren klaren Linien bittet der Erziehungsdirektor nicht zu verändern. Weiter sollte die noch immer geltende Idee eines schlanken Gesetzes nicht durchbrochen werden und schliesslich hofft der Regierungsrat, dass der Landrat die Brücke im Bereich der Musikerziehung - ein guter, tragfähiger Kompromiss - begehen wird.
Wenn heute ernsthaft über ein neues Bildungsgesetz debattiert wird, ist damit nicht die Aussage verbunden, was bisher geschaffen wurde, sei alles falsch gewesen. Vielmehr geht es um Weiterentwicklung, denn jede Generation ist aufgerufen, die anstehenden Bildungsfragen nach bestem Wissen und Gewissen zu lösen.
Abschliessend wünscht der Erziehungsdirektor, dass alle Fraktionen nun in eine offene Debatte einsteigen, damit ein hoffnungsvoller Rahmen für die Weiterentwicklung des Bildungswesens geschaffen werden kann.
Heinz Mattmüller
bringt - als Einzelsprecher - in Ergänzung zum Votum Mirko Meiers noch folgende Anmerkungen ein: Erfreulich ist, dass der Regierungsrat in seiner Vorlage auch an die christlichen Werte erinnert hat und dass die Kommission den heute leider nicht mehr selbstverständlichen Grundsatz, das Bildungsgesetz habe sich an christlichen, humanistischen und demokratischen Traditionen zu orientieren, übernommen hat.
Dass die Kommission die Regierungsfassung nicht übernommen hat, wonach fremdsprachige Kinder einen Anspruch geltend machen dürfen, ihre angestammte Sprache und Kultur in der Schule pflegen zu können, darf als sehr weise bezeichnet werden. Wohin würde der Weg führen, wenn doch schon andere Länder und Kantone ihre liebe Mühe bekunden durchzusetzen, dass an den christlichen Schulen die Frauen diskriminierenden Kopftücher aus dem islamischen Patriarchat nicht getragen werden dürfen und dass die Töchter muslimischer Eltern nicht vom Turn- und Schwimmunterricht befreit werden dürfen. Alle Anträge in dieser Richtung werden von den Schweizer Demokraten keine Unterstützung finden.
Den Schweizer Demokraten passt zudem nicht, dass die örtlichen Real- und Sekundarschulen zusammengelegt werden sollen. Dieses Vorhaben ist nichts anderes als eine Vernebelung der bestehenden Probleme. Verschwiegen wird, dass die dadurch angestrebte Vermischung der Kulturen auf Kosten der einheimischen SchülerInnen geht. Diese Massnahme würde somit die Probleme nicht lösen, sondern lediglich verlagern, das Niveau letztlich senken und viel Geld kosten. Weil dies allerdings nur ein Teilaspekt des Gesetzes ist, verzichten die Schweizer Demokraten auf einen Rückweisungsantrag.
Ernst Thöni
begrüsst auf der Tribüne alt Landratspräsidentin Margot Hunziker und Nationalrätin Maya Graf.
Urs Steiner
setzt sich - obwohl dem Gesetz durchaus positiv gegenüber stehend - zwischenzeitlich den Hut des Vizepräsidenten der Finanzkommission auf und hofft, seine Ausführungen mögen auch die Zustimmung des Präsidenten der Kommission erhalten.
Die Rechnung 2001 schliesst mit 50 Millionen im Minus ab, der Finanzplan bis 2005 sieht düster aus und gemäss Finanzplan 2004/2005 droht sogar eine negative Selbstfinanzierung, was bedeutet, dass der laufende Aufwand nicht mehr durch den laufenden Ertrag gedeckt werden kann. Das Bildungsgesetz sieht andererseits für den Kanton Mehrkosten von insgesamt 16,5 Millionen Franken vor, für die Gemeinden 7 bis 8 Millionen Franken. Weitere Kosten treibende Schübe sind im Gespräch, so etwa im Gesundheitsbereich oder bei der Familienbesteuerung. Der Regierungsrat hat seinerseits die Eckwerte des Budgets 2003 mit minus 30 Millionen definiert. Vor diesem Hintergrund sind doch einige Fragen zu stellen.
- Wie gedenkt der Regierungsrat die Mehrkosten zu kompensieren?
- Sind die Mehrkosten eventuell im Saldo der EKD kompensiert?
- Besteht in der Regierung die Meinung, die Mehrkosten könnten allenfalls direktionsintern kompensiert werden? Zu Lasten der Gesundheit beispielsweise oder der Sicherheit?
- Ist eventuell das Thema Steuererhöhung im Gespräch oder werden die Mehrausgaben über Schulden finanziert?
Urs Steiner betont seine Unterstützung der Anliegen im neuen Bildungsgesetz, bittet den Landrat aber doch, sich bewusst zu werden, welche Mehrkosten und Konsequenzen für die Kantonsfinanzen damit verbunden sind.
Urs Wüthrich
meint an die Adresse von Urs Steiner, der Landrat sollte sich bewusst sein, dass Geld ausgeben für die Bildung investieren bedeutet und nicht Geld vernichten. Dass ausgerechnet seitens der FDP die grosse Angst der Verarmung auftaucht, erstaunt Urs Wüthrich angesichts der versprochenen rosigen Zeiten, die wegen des Zuzugs von Millionärinnen und Millionären dank der Abschaffung der Erbschaftssteuer versprochen wurden.
Die Aussagen von Heinz Mattmüller erinnern Urs Wüthrich inhaltlich und sprachlich an eben in Berlin vorgefundene Schriften, die allerdings nicht aus dem heutigen Berlin stammen, sondern aus den Vierzigerjahren.
://: Der Landrat beschliesst mit grossem Mehr gegen eine Stimme Eintreten.
Fortsetzung der Beratung
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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