Protokoll der Landratssitzung vom 2. Mai 2002

Nr. 1617


4 2001/105


Berichte des Regierungsrates vom 10. April 2001 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 27. Februar 2002: Bildungsgesetz. 1. Lesung (Fortsetzung der Detailberatung ab § 13)


Ernst Thöni begrüsst auf der Tribüne den Leiter des Schulinspektorates sowie Urs Burkhart, den Leiter Bildungsgesetzgebung, den eigentlichen Architekten des neuen Bildungsgesetzes.


§ 13


Antrag Karl Rudin: § 13 streichen, die Buchstaben a bis c in § 14 integrieren.


Karl Rudin verfolgt mit seinem Antrag das Ziel einer einheitlichen Trägerschaft der öffentlichen Schulen. Obwohl es sich dabei um ein altes Anliegen der SP handelt, basiert sein Antrag auf den Erfahrungen in der Gemeindepolitik. Bewusst ist sich Karl Rudin, dass nach Annahme seines Antrages mehrere weitere Paragraphen neu formuliert werden müssten, und auch die Steueraufteilung neu organisiert werden müsste. Wenn auch die Gemeinden Träger des Kindergartens und der Primarschule sind, so haben sie bezüglich der Finanzen und der Gestaltung der Schulen kaum etwas mitzubestimmen. Anzustreben wäre gemäss Aufgabenteilung eine saubere Trennung zwischen Kanton und Gemeinden, wenn auch viele Gemeinden noch immer der Illusion nachhängen, die Primarschulen gehörten ihnen. Der Kanton müsste für die Jugendmusikschulen, den Kindergarten und die Primarschule ein ausgeglichenes Angebot, in dem Finanzen und Angebot eine Einheit bilden, sicherstellen.


Eugen Tanner nimmt nicht als Gemeinde-, sondern als Kommissionspräsident Stellung und betont, die angesprochene Thematik sei in der Kommission zwar angeklungen, doch habe keine grundlegend neue Ausrichtung des Bildungswesens im Kanton zur Diskussion gestanden. Würde der Antrag von Karl Rudin angenommen, müsste das Geschäft zur Totalüberarbeitung an die Regierung zurückgewiesen werden.


Madeleine Göschke dankt vorab dem Landschreiber für die tolle Zusammenstellung aller Anträge.


Die Grünen begrüssen den gut begründeten Antrag, der im Sinne einer schweizerischen Schulkoordination einen logischen Schritt bedeuten würde.


Mirko Meier , der an sich nichts sagen wollte, meint ganz einfach: So nicht, Karl Rudin!


://: Der Landrat lehnt den Antrag von Karl Rudin ab.


§ 14


Antrag Peter Holinger: Rückweisung der §§ 14 und 28 an die Kommission zur Überprüfung, ob die BWK nicht weiterbestehen sollten.


Peter Holinger hat als Unternehmer mit BWK-Abgängern recht gute Erfahrungen gesammelt und findet es zumindest angezeigt, die in Betracht gezogene Abschaffung in der Kommission noch einmal zu überdenken. Gerade für das Bau- und Ausbaugewerbe leiste die BWK anerkannt gute Vorbereitungsarbeit.


Eugen Tanner berichtet, die Kommission habe das Thema diskutiert und die Möglichkeit gewünscht, Berufswahlklassen während einer Übergangszeit weiterführen zu können. Die vorherrschende Meinung der Kommission gehe allerdings dahin, die Berufswahlausbildung nicht erst in der letzten obligatorischen Klasse anzusetzen und sie nicht nur für das Niveau A, sondern auch für Niveau E und in beschränktem Umfang auch für Niveau D anzubieten. Zudem sollten SchülerInnen in Niveau A nicht nur in Fragen der Berufswahl, sondern auch in Allgemeinbildung gefördert werden. Eugen Tanner bittet den Rat, den Antrag abzuweisen, eine Rückweisung an die Kommission würde, nachdem eingehend über das Thema diskutiert wurde, keine neuen Erkenntnisse zu Tage fördern.


Für Eva Chappuis gelten all die vom Kommissionspräsidenten aufgeführten Argumente ohne Einschränkung. Ein noch nicht genannter wichtiger Faktor bestehe im Lehrplan, der für Realschüler bisher nur acht Schuljahre umfasste, neu aber neun Schuljahre abdecken wird. Weiter sollten die speziellen Fähigkeiten der BWK-Lehrkräfte allen SchülerInnen der Sekundarstufe 1 zukommen. Den leistungsschwächeren SchülerInnen dürfte allgemein bildender Schulstoff nicht vorenthalten werden, zumal sich Lehrmeister ja immer wieder über den mangelnden schulischen Rucksack ihrer Lehrlinge und Lehrtöchter beklagten.


Barbara Fünfschilling ergänzt, die aktuellen, durchaus geschätzten Berufswahlklassen möchte sie nicht kritisieren, doch werde die Berufswahlvorbereitung mit dem neuen Schulgesetz eben früher einsetzen. Mit dem Begriff "Abschaffung" werde eine falsche Aussage gemacht, an sich handle es sich eher um den Übergang zu einer noch besseren Lösung im Bereich der Berufsvorbereitung.


Agathe Schuler stimmt im Namen der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls der Kommissionsfassung zu. Die bisher gute Arbeit der BWK werde, positiv ausgedrückt, nicht abgeschafft, sondern in ein breiteres Angebot eingebaut. Nicht glücklich war die Landrätin mit der bis heute gängigen Praxis, dass die Berufswahlvorbereitung in der allgemeinen Abteilung der Sekundarschule in der Regel früher startete als in der BWK, so dass SekundarschülerInnen den BWK-Absolventinnen und -absolventen bei der Lehrstellensuche immer wieder zuvorkamen.


Karl Rudin nimmt in seinem Votum auch auf § 28 Bezug. Dass alle Schülerinnen und Schüler neu den Titel Sekundarschülerin oder Sekundarschüler tragen dürfen, mache zwar Sinn, bedeute aber sicherlich noch keine Aufwertung der Realschule. Die Abkehr vom Klassenlehrer- zum Fachlehrerprinzip bereite ihm schon mehr Mühe, die Beziehungen dürften - durchaus zeitgeistgemäss - oberflächlicher werden, dass aber dem Niveau A das bewährte Instrument der intensiven Berufsberatung in der vierten Klasse weggenommen werden soll, ist für Karl Rudin unverständlich. Offensichtlich habe man eine sehr unsorgfältige Bestandesaufnahme vorgenommen. Die Politiker sollten zur Kenntnis nehmen, dass SchülerInnen in Niveau A einer anderen Betreuung bedürfen als Progymnasiasten. Mit einer Stunde in der Woche könne die bisher praktizierte integrierte Berufsberatung nicht mehr angeboten werden.


Die Statistik weise aus, dass in Baselland 60 bis 70 Prozent der BWK-AbgängerInnen eine Lehre antreten, in Basel-Stadt, wo keine integrierte Berufsberatung angeboten werde, dagegen nur 20 Prozent. Die Abschaffung der BWK dürfte die Problematik ganz einfach ins zehnte Schuljahr und zu den Berufsberatungsstellen verschieben. Interessant schliesslich, dass der Kanton Bern das Gegenteil, nämlich die Einführung der Berufswahlklassen plant.


Im Namen der Schülerinnen in Niveau A, nicht der BWK-Lehrkräfte, bittet Karl Rudin den Landrat, die Berufswahlklasse in § 28 aufzunehmen.


Dieter Völlmin fällt als Nichtlehrer auf, dass all jene, die für die Abschaffung der Berufswahlklasse votieren, davon reden, wie gut diese Einrichtung bisher doch funktioniert habe. Warum etwas gut Funktionierendes abgeschafft werden sollte, leuchte an sich nicht ein.


Isaac Reber ist der Auffassung, dass die Berufswahlvorbereitung in der Realität nicht bereits mit 12 Jahren beginnt, sondern sich im letzten obligatorischen Schuljahr zuspitzt. Das heutige Modell von Niveau A leiste sehr gute Arbeit auf dem Wege zur Berufslehre, da die BWK-LehrerInnen während eines Jahres in engem Kontakt mit den SchülerInnen und ihrem künftigen beruflichen Umfeld stehen. Die Abschaffung der BWK sollte noch einmal überdacht werden, das Modell verdiente es, erhalten zu werden.


Christine Mangold bittet - bei aller Wertschätzung der Berufswahlklassen - zu bedenken, dass zu Beginn des Schuljahres die Berufsbilder bekannt gemacht und diskutiert werden. Die Suche einer Lehrstelle starte in der Regel aber erst im zweiten Halbjahr, zu einem Zeitpunkt, da viele, auch für BWK-SchülerInnen passende Lehrstellen bereits an SekundarschülerInnen vergeben worden sind. Mit der neuen Lösung wäre die Frage der Berufswahlvorbereitung nicht abgeschafft, vielmehr müsste das "Gefäss" im Lehrplan neu positioniert werden.


Madeleine Göschke erstaunt die Auffassung von Karl Rudin, die SchülerInnen hätten im neunten Schuljahr ein ganz besonderes Betreuungsbedürfnis; sie fragt sich, warum die SchülerInnen von Niveau A nicht bereits im ersten Schuljahr der Sekundarstufe 1 in den Genuss dieser wichtigen Betreuung gelangen. Im Übrigen ist Madeleine Göschke überzeugt, dass auch in den anderen Niveaus Bedarf für diese Betreuung vorhanden ist. Die mit dem Bildungsgesetz neu zu schaffenden teilautonomen, geleiteten Schulen sollten ihren Spielraum nutzen, diese Lücke zu füllen.


Christoph Rudin definiert die bloss einjährige Dauer der BWK als Mangel. Das von den BWK-LehrerInnen erbrachte, sehr vorbildliche Coaching erhielten die SchülerInnen deshalb nur während eines Jahres. Der Vorschlag im neuen Bildungsgesetz würde diesen Coachingprozess auf vier Jahre ausweiten, eine eindeutige Verbesserung gegenüber der heutigen Situation.


Heidi Tschopp machte mit den SchülerInnen der BWK stets gute Erfahrungen. Oftmals entwickelten sich Absolventinnen und Absolventen dieser Schulstufe sehr erfreulich und erreichten das Ziel, in eine Berufslehre eintreten zu können. Höchst bedauerlich, dass der Landrat erwäge, diese erfolgreiche Einrichtung abzuschaffen.


Karl Rudin weiss, dass die Berufsfindung erst im vierten Jahr ein brennendes Interesse findet. Im ersten Jahr möchte er nicht mit der Berufswahlvorbereitung starten, doch wäre er auch für einen zweijährigen Kurs in der dritten und vierten Klasse zu haben. Für wichtig hält der Berufswahlklassenlehrer das Betreuungsangebot, viele BWK-SchülerInnen seien darauf angewiesen, weil diese Arbeit vom Elternhaus oft nicht erbracht werde.


Eva Chappuis warnt vor der Annahme, die BWK-LehrerInnen würden nach Gutheissung des neuen Paragraphen neben etwas Berufskunde ganz normalen Unterricht erteilen. Meinung sei es vielmehr, mittels Schulpools Entlastungen der BWK-LehrerInnen zu schaffen, damit sie den Coachingauftrag auch wirklich wahrnehmen können - und dies individuell, unabhängig vom Niveau.


Peter Holinger zeigt die engagierte Diskussion die Wichtigkeit des Themas auf. Auch in Kenntnis der Erfahrungen mit eigenen Kindern fühlt sich Peter Holinger bestätigt in der Richtigkeit, die Paragraphen 14 und 28 an die Kommission zur nochmaligen Überarbeitung zurückzuweisen.


Max Ribi unterstützt Peter Holingers Antrag: Rückweisung an die Kommission.


RR Peter Schmid relativiert das einhellige, doch etwas romantisch verbreitete Loblied des Landrates auf die BWK. Die breit angelegte Konsultation über die Situation auf der Sekundarstufe 1 zeigte - neben anderen - recht kritische Stimmen zur Realschule. Zudem kenne man die immer wieder erscheinenden Leserbriefe unzufriedener Eltern, welche die mangelnde schulische Förderung ihrer Kinder in der BWK beklagen. Weiter höre er von betroffenen Eltern den Vorwurf, das Realschulkind trete nicht selten als letztes im Lehrstellenmarkt auf.


Der Erziehungsdirektor darf mit grosser Freude feststellen, dass im Baselbiet, sicher auch dank des hohen Engagements der Lehrerschaft, ein hoher Anteil der Schülerinnen und Schüler eine positive berufliche Zukunft vor Augen hat. Das Prinzip der Gleichwertigkeit soll auf der Sekundarstufe 1 gelten, weshalb kein Grund bestehe, auf einem Niveau nach drei Jahren alles umzukrempeln.


Weiter hofft der Regierungsrat, das neue System werde das Know-how der BerufswahlklassenlehrerInnen auch für die übrigen Abteilungen der Sekundarschule nutzen können.


Der Landrat müsste, wenn er denn die Lage noch einmal überdenken wollte, schon Klarheit in der Frage schaffen, ob für die Berufswahlklasse Lehrpläne bis am Ende von Niveau A vorgeschrieben werden sollten oder ob das letzte Jahr beispielsweise eher ein Repetitions- und Vertiefungsjahr werden sollte. Dass nach der engagierten Diskussion in der Erziehungs- und Kulturkommission noch wesentliche neue Erkenntnisse zu gewinnen wären, bezweifelt der Erziehungsdirektor, ohne mit dieser Feststellung jemandem zu nahe treten zu wollen.


://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag von Peter Holinger mit 40 zu 25 Stimmen ab und beschliesst damit die Kommissionsfassung von § 14.


§ 15 litera g


Antrag SP und Grüne: Über die Mittagszeit sei eine Verpflegungsmöglichkeit und bei Bedarf eine Tagesschule anzubieten.


Eva Chappuis weist darauf hin, dass in mehreren Gemeinden des Kantons Tagesschulkonzepte erarbeitet werden. Allgemein bekannt sei, dass ein Mangel an Betreuungsplätzen für Schulkinder herrsche. Viele Kinder blieben heute über einen langen Zeitraum ohne Betreuung und müssten sich irgendwo verpflegen. Ein diesbezügliches Angebot, selbstverständlich mit Kostenbeteiligung der Eltern, stände dem Kanton sehr gut an. Damit die laufenden Initiativen nicht wirkungslos versanden, sollte der Landrat den Passus im Gesetz festschreiben und damit den Antrag für Tagesschulen und Verpflegungsmöglichkeiten über die Mittagszeit bei Bedarf gutheissen.


Madeleine Göschke unterstützt den Antrag der SP und erachtet die Einrichtung einer Verpflegungsmöglichkeit über die Mittagszeit als wichtigen Beitrag zur Familien ergänzenden Betreuung. Damit erhielten berufstätige Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder richtig ernährt und betreut sind. Zudem trage die Teilnahme am Mittagstisch zur Sozialisation der Kinder bei und schliesslich bedeute das Angebot des Mittagstischs für ansiedlungswillige Unternehmen einen nicht unwesentlichen Standortvorteil.


Der Präsident des Sozialhilfeverbandes, Peter Ley, habe an der Konferenz der Sozialhilfepräsidentinnen und -präsidenten dazu aufgerufen, sich für die Familien einzusetzen, um zukünftige Sozialfälle zu verhindern. Der Leiter des Fürsorgeamtes, Rudolf Schaffner, gab zudem bekannt, dass der grösste Teil von Sozialhilfeempfängerinnen im Kreis allein erziehender Mütter zu finden ist.


Eugen Tanner lehnt den Antrag für Tagesschulen mit dem Hinweis ab, dass vor Kurzem ein Vorstoss der FDP zum Thema Tagesschulen überwiesen wurde.


Das Thema Mittagstisch wurde am 23. März 2000 behandelt. Damals wurde genau jene Formulierung beschlossen, die nun auch ins Gesetz aufgenommen wurde. Seither seien keine neuen Erkenntnisse gewonnen worden. Wichtiger allerdings sei die Tatsache, dass in den 14 Gemeinden, die den Mittagstisch anbieten, das Angebot nur von 2 bis 4 Prozent der PrimarschülerInnen genutzt wird. Die Anträge der SP und der Grünen seien abzulehnen.


Barbara Fünfschilling schliesst beim Gedanken des Präsidenten an und fügt bei, die FDP möchte vorerst die Abklärungsresultate und die Kosten des Vorhabens auf dem Tisch sehen. In Binningen funktioniere die Einrichtung gut. Ma könnte sich überlegen, ob dieselbe Formulierung wie bei den Blockzeiten gewählt werden sollte. Keinesfalls könnte der Kanton, ohne sich finanziell zu beteiligen, den Gemeinden vorschreiben, was sie zu tun hätten.


Mirko Meier , seit drei Jahren Mitglied des Landrates, muss nun schon zum dritten Mal über den Mittagstisch reden. Er hofft, es sei das letzte Mal und rät, die aktuelle Lösung doch bleiben zu lassen. Jene Gemeinden, die den Mittagstisch wollen, sollen ihn haben, jene, die ihn nicht wollen, sollten es eben sein lassen. Und Tagesschulen - sorry - diese Idee liege nun wirklich nicht auf der Linie der Schweizer Demokraten.


Hanspeter Wullschleger plädiert im Namen der SVP-Fraktion für die Kommissionsfassung. Eine verpflichtende Verpflegungsmöglichkeit im Gesetz festzuschreiben, lehne die SVP ab. Die Gemeinden fühlten sich durchaus in der Lage, über Verpflegungsmöglichkeiten am Mittag zu befinden.


Matthias Zoller nimmt seit der letzten Diskussion über das Thema keine Veränderungen wahr, die Anträge seien abzulehnen.


Esther Maag weist das Plenum auf den Vorteil hin, nun bald an den Mittagstisch sitzen zu dürfen. Viele SchülerInnen und Schüler aber müssten sich irgendwo im Stedtli verpflegen. Man könne feststellen, dass die Gemeinden für weit dümmere Angelegenheiten Geld ausgeben als für einen Mittagstisch.


Madeleine Göschke zieht den Antrag der Grünen zu- gunsten des Antrags der SP zurück.


://: Der Antrag der SP, es sei eine Verpflegungsmöglichkeit über die Mittagszeit und bei Bedarf eine Tagesschule einzurichten, wird vom Landrat abgelehnt. Damit ist die Kommissionsfassung von § 15 litera g beschlossen.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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