Protokoll der Landratssitzung vom 23. Mai 2002

Nr. 1548

9 2002/085
Berichte des Regierungsrates vom 19. März 2002 und der Finanzkommission vom 7. Mai 2002: Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974; Steuergesetzrevision 2002. 1. Lesung

Kommissionspräsident Roland Plattner unterbreitet dem Landrat namens der Finanzkommission den Antrag, die Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes gemäss Entwurf in der Beilage zum Bericht zu genehmigen. Dieser Antrag erfolgt mit 6:1 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Einstimmig wird beantragt, zwei Vorstösse im Zusammenhang mit der Thematik Kinderabzug als erfüllt abzuschreiben (Postulat Brunner und Motion Laube).
Mit 7:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen empfiehlt die Finanzkommission, die Volksinitiative "Gerechte Steuern für Mieterinnen und Mieter" vom 6. April 1998 dem Stimmvolk mit dem Antrag auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten.
Zur Begründung dieser Anträge sei auf die Ausführungen im Bericht der Finanzkommission verwiesen. Darin lassen sich die Diskussionen zu den einzelnen politisch umstrittenen Punkten nachvollziehen.
Die Finanzkommission hat sich letztlich in zwei Punkten von der ursprünglichen Fassung der Gesetzesrevision gemäss regierungsrätlicher Vorlage entfernt:
- Die Finanzkommission unterstützt den Übergang zum ursprünglichen Konzept des Kinderabzugs vom Einkommenssteuerbetrag, hat jedoch den in der Vorlage vorgeschlagenen Betrag von Fr. 500.- um Fr. 100.- auf 600 Franken erhöht. Dieser Entscheid erfolgte im Bewusstsein um die fiskalischen Auswirkungen, aber auch in der mehrheitlichen Überzeugung einer sozial angemessenen Handlungsweise.
- Die Finanzkommission hat unter Berücksichtigung der rechtlichen Problematik, die mit den eigentumsfördernden Bestimmungen in § 27ter Absätze 9 und 10 des Steuergesetzes vor dem Hintergrund der Steuerharmonisierung verbunden ist, ein gestaffeltes Inkrafttreten der Gesetzesbestimmungen befürwortet. Diese den Eigenmietwert betreffenden Bestimmungen sollen - in Übereinstimmung mit der Regierung - erst bei Vorliegen einer genügenden bundesrechtlichen Grundlage in Kraft treten.
Nicht durchzusetzen vermochten sich Änderungsanträge zum Eigenmietwert sowie für eine Übergangslösung zum Mietkostenabzug für das laufende Jahr.
Der vorliegende Beschluss der Finanzkommission lässt implizit darauf schliessen, dass mit der Steuergesetzrevision in der vorliegenden Form ein ausgewogenes, mehrheitsfähiges Paket vorliegt.
Die Steuergesetzänderungen (die Erhöhungen von Mietkostenabzug und Eigenmietwert, die Einführung des Selbstbehalts beim Abzug von Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten, die Beschränkung der Abzugsfähigkeit freiwilliger Zuwendungen für gemeinnützige oder öffentliche Zwecke und die Rückkehr zum Kinderabzug vom Steuerbetrag) sind materiell als Gesamtpaket zu betrachten. Deren Balance ist ausgewogen. Das Herausbrechen einzelner Komponenten könnte dieses austarierte Paket in Frage stellen, weshalb Roland Plattner dem Landrat im Namen der am Anfang beschriebenen Mehrheiten der Finanzkommission empfiehlt, antragsgemäss zu beschliessen.

Roland Laube gibt bekannt, die SP-Fraktion wolle auf die vorliegende Gesetzesrevision eintreten, welche in einem Paket verschiedenste Anliegen zusammenfasst. Die Vorlage enthält Punkte mit dringendem Handlungsbedarf (Mieter/Wohneigentümer-Problematik), eine Korrektur einer Gesetzesänderung, bei welcher der Landrat fälschlicherweise davon ausging, es habe zwingender Handlungsbedarf bestanden (Kinderabzug) und "freiwillige" Änderungen.
Zur steuerlichen Benachteiligung der Vermieterschaft gegenüber den Hauseigentümern: Es könne als erfreulich bezeichnet werden, dass nun auch der Regierungsrat bemerkt habe, dass die in unserem Kanton praktizierte Bevorzugung der Hauseigentümer gegen die Verfassung verstosse. Die aktuelle Revision vermindere diese Ungerechtigkeit ein wenig, beseitige sie jedoch noch lange nicht. Roland Laube erklärt, in diesem Bereich bestehe noch ein wesentlich höherer Handlungsbedarf, falls man sich tatsächlich an die verfassungsmässigen Vorgaben halten wolle.
Eine Debatte zu diesem Thema am heutigen Tag erübrigt sich aber vor allem auch darum, weil davon ausgegangen werden kann, dass sich die Gerichte schon bald einmal mit dieser Angelegenheit befassen werden müssen. Aus diesem Grund stimmt die SP der vorgeschlagenen, ertragsneutralen Lösung im Sinne eines kleinen Schrittes in die richtige Richtung zu. Sie wird jedoch den Antrag stellen, bereits für das laufende Jahr eine einfach Übergangslösung bezüglich Mietabzug ins Gesetz aufzunehmen. Damit könnte auch zuhanden der dritten Gewalt demonstriert werden, dass es dem Landrat mit der Beseitigung des Misstands ernst sei.
Selbstverständlich unterstützt die SP den beantragten Systemwechsel beim Kinderabzug weiterhin, weil er dazu führt, dass mehr Familien, für welche dies eine grosse Bedeutung hat, entlastet werden können. Wie die Kommission spricht sich auch die SP für einen Betrag von 600 Franken aus. Mit dieser Erhöhung gegenüber der Regierungsvorlage wird unter anderem einem Einwand des Gemeindeverbandes Rechnung getragen, welcher feststellt, dass mit nur 500 Franken ein grosser Teil der Familien schlechter gestellt würde als heute.
Die SP begrüsst den Entscheid, die Abzugsfähigkeit der Krankheitskosten und der freiwilligen Zuwendungen zu beschränken, was zu spürbaren Vereinfachungen bei den Steuerveranlagungen führen wird. Der Selbstbehalt bei den Krankheitskosten werde jedoch nicht von allen Mitgliedern der SP-Fraktion unterstützt, da er gewisse Härten bedeuten kann. Die Fraktionsmehrheit jedoch sprach sich dagegen aus, die bereits reich befrachtete Revision noch durch zusätzliche Anliegen zu belasten. Zweifellos müsste dieses Thema bei einer nächsten Revision erneut angegangen werden.
Abschliessend fasst Roland Laube zusammen, die SP stimme dem Gesamtpaket der Gesetzesrevision gemäss Kommissionsfassung (plus SP-Zusatzantrag) zu, was angesichts der Mehreinnahmen für den Kanton umso leichter fällt. Die beantragte Ablehnung der Volksinitiative des Mieterverbandes kann nicht unbedingt unterstützt werden, da die SP-Fraktion dem Anliegen der Initiantinnen und Initianten grundsätzlich positiv gegenüber steht. Die hauseigentümerfreundlichen Verfassungsartikel haben nämlich dazu geführt, dass den Hauseigentümern nicht nur das gegeben wird, was ihnen zusteht, sie wurden als Signal verstanden, den Hauseigentümern noch viel mehr Vergünstigungen als rechtlich zulässig zuzugestehen. Die Zustimmung der SP zu einer Ablehnung der Volksinitiative ist unter anderem von den Beratungen zur heutigen Gesetzesrevision abhängig.

Daniela Schneeberger stellt fest, die vorgeschlagenen Änderungen des Steuer- und Finanzgesetzes würden einerseits aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen und andererseits aufgrund politischer Forderungen notwendig. Das vorliegende Ergebnis eines Gegenvorschlags zur Verfassungsinitiative "Gerechte Steuern für Mieterinnen und Mieter" entspreche wohl dem politisch Machbaren, die Begeisterung der freisinnigen Fraktion über diesen politischen Wurf halte sich jedoch in deutlichen Grenzen. Vor allem unter dem Gesichtspunkt des schon lange bestehenden freisinnigen Postulats der Wohneigentumsförderung sei eine Erhöhung des Eigenmietwerts für die FDP eine nicht leicht zu schluckende Kröte und ein Kompromiss. Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichts und im Wissen um die angespannte Lage der Kantonsfinanzen wird der aktuelle Vorschlag wohl oder übel akzeptiert.
Im Weiteren ist die FDP davon überzeugt, mit der aktuellen Vorlage einen vernünftigen und finanzpolitisch tragfähigen Gegenvorschlag zur überrissenen Verfassungsinitiative geschaffen zu haben. Man gehe davon aus, dass die Initiative unter diesen Voraussetzungen zurückgezogen werde.
Die Zustimmung zur Erhöhung des Eigenmietwerts wird der FDP durch die Wiedereinführung des hälftigen Eigenmietwerts während sechs Jahren für Neuerwerber von selbst genutztem Wohneigentum erleichtert. Auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten kommt der Förderung des Wohneigentums ein hoher ordnungspolitischer Stellenwert zu. Eigentümer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, vor allem Rentnerinnen und Rentner, sollen in den Genuss einer Reduktion des Eigenmietwerts kommen, falls der festgesetzte Eigenmietwert ihres selbst genutzten Wohneigentums in einem krassen Missverhältnis zu ihrer aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation steht. Ausserdem würde die Zustimmung zur Vorlage leichter fallen, wenn der Regierungsrat eine weitere Erhöhung des Eigenmietwerts um maximal 10 % erst nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren vornehmen würde. Die vorgeschlagene Frist von 2 Jahren erscheint der FDP zu kurz und sie wird einen entsprechenden Änderungsantrag stellen.
Im Sinne der Steuerharmonisierung und der Vereinfachung der Veranlagungsverfahren ist die FDP damit einverstanden, dass auch in unserem Kanton die auf Bundesebene und in den meisten Kantonen geltende Regelung bezüglich Krankheitskosten und freiwillige Zuwendungen umgesetzt wird.
Die FDP-Fraktion zeigt sich mit der Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag grundsätzlich einverstanden, denn davon werden richtigerweise die sozial Schwächeren profitieren, der Mittelstand hingegen werde schlechter fahren als bisher. Die FDP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich einen Kinderabzug von 500 Franken, im Interesse des Gesamtpakets könnte sie aber auch mit den vorgeschlagenen 600 Franken, welche sich gegenüber der heutigen Lösung ertragsneutral auswirken würden, leben. Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass noch weitere familienpolitische Begehren auf dem Tisch liegen und mit einem Abzug von 600 Franken sei für die FDP-Fraktion die absolute Schmerzgrenze erreicht.
Die FDP-Fraktion stimmt der Gesetzesänderung (teilweise zähneknirschend) zu und unterstützt den Antrag der Finanzkommission.

Urs Baumann spricht sich namens der CVP/EVP-Fraktion für Eintreten aus. Die Kröte beim doch für viele schmerzhaften Eigenmietwert und beim Mieterabzug muss wohl geschluckt werden. Dagegen lehnt die Fraktion die Initiative klar ab, zumal nun jahrelang für die Wohneigentumsförderung gekämpft wurde und entsprechende Gesetze erlassen wurden. Errungenschaften, die sich gesamtvolkswirtschaftlich bewährt haben, dürfen nicht einfach vernichtet werden.
Die Einführung eines Selbstbehaltes bei den Krankheitskosten befürwortet die Fraktion, wogegen die Beschränkung auf 10 Prozent bei den freiwilligen Zuwendungen nicht ganz einsichtig ist.
Beim Kinderabzug wünschte die CVP/EVP-Fraktion den Wechsel vom steuerbaren Einkommen zum Abzug beim Steuerbetrag. Die CVP/EVP wertet den Betrag von 600 Franken - lieber hätte sie einen Betrag von 700 Franken festgelegt - nicht als Steuerausfall, sondern, wie Berechnungen der Steuerverwaltung ergeben haben, als neutral.
Für den Wunsch, gleichzeitig auch die ältere Generation zu entlasten, hat die CVP/EVP grosses Verständnis, doch dürfte der aktuelle Zeitpunkt dafür nicht der richtige sein. Angezeigt ist eine separate Behandlung des Anliegens ausserhalb der Vorlage.

Hildy Haas erklärt, dass sich die SVP-Fraktion von der Notwendigkeit der Anpassungen im Steuer- und Finanzgesetz hat überzeugen lassen.
Die Anpassung des Eigenmietwertes erfolgt aufgrund eines Gerichtsentscheides, der die Praxis im Kanton als Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern sieht. Allerdings hat Wohneigentumsförderung eine grosse Tradition im Kanton und ist gar als Verfassungsauftrag festgeschrieben. Eine minimale Besserstellung der Hauseigentümer erachtet die SVP als vertretbar, weil sich gerade Hauseigentümer als sesshafte, dauerhafte und auch für die Gemeinden berechenbare Steuerzahler erweisen. Den Zeitpunkt für die Erhöhung des Eigenmietwertes möchte die SVP etwas verschieben, einen entsprechenden Antrag wird die Fraktion einbringen.
Die Initiative des Mieterverbandes lehnt die SVP ab.
Eine deutliche Mehrheit der Fraktion hat sich für einen Kinderabzug vom Steuerbetrag ausgesprochen und sich gleichzeitig für eine massvolle Erhöhung auf 600 Franken entschieden. Ausschlaggebend war die Tatsache, dass dieses Vorgehen eine spürbare Entlastung für tiefere Einkommen bildet, worunter auch viele Bauernfamilien und Handwerker mit einem Kleinbetrieb fallen.

Heinz Mattmüller erklärt Eintreten der Schweizer Demokraten auf die Vorlage, ergänzt aber, dies geschehe mit gemischten Gefühlen, zumal die Besteuerung des Eigenmietwertes auf einer dubiosen Berechnung basiert. Der fiktive Eigenmietwert wird auf das Einkommen geschlagen, wobei tiefere Einkommen besser fahren als höhere.
Beim Mieterabzug erscheint schleierhaft, warum der Abzug immer derselbe bleibt, unabhängig davon, ob jemand ein Dachzimmer für 500 Franken oder ein Einfamilienhaus für 2500 Franken mietet.
Beim Abzug für die selbst bezahlten Kosten bei Unfall, Krankheit oder Invalidität konnte sich die Fraktion der Schweizer Demokraten nicht einigen, während beim Kinderabzug eine Mehrheit die Variante von 600 Franken befürwortet. Unbestritten ist die Wiedereinführung des Abzugs von Steuerbetrag.
Einzelne Vertreter der Pensionierten wandten sich an Ländräte und verlangten die Wiedereinführung der Gutschriften bei den Altersrenten. Aufgrund der politischen Machbarkeit und der desolaten Staatsfinanzen dürften leider kaum mehr Korrekturen möglich sein. Die Fraktion der Schweizer Demokraten behält sich vor, zu gegebener zeit das Thema wieder aufzugreifen.

Isaac Reber ist im Namen der Grünen grundsätzlich für Eintreten auf das Geschäft, unterstützt die Vorlage als Ganzes, weil sie für Mieterinnen und Mieter mehr Steuergerechtigkeit schafft und mit dem Systemwechsel zum Kinderabzug vom Steuerbetrag sozialpolitisch sinnvoll ist. Den Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen MieterInnen und EigentümerInnen der Mieterverbandsinitiative unterstützt die Fraktion.
Nachdenklich stimmt, dass zwar beim Mieterabzug und beim Eigenmietwert auf die Kostenneutralität geachtet wurde, die übrigen Punkte der Vorlage aber einen eigentlichen Raubzug auf das Portemonnaie des Steuerzahlers in der Höhe von 20 Millionen Franken bilden. Unklar ist etwa, warum der Selbstbehalt bei den Krankenkosten nicht durch eine Pauschale kompensiert werden soll. Einen schalen Beigeschmack hinterlässt der Vorschlag, beim Steuerbetrag einen Betrag von 500 Franken abziehen zu können. Mit diesem Vorschlag würde den Familien insgesamt sechs Millionen Franken mehr belastet als mit dem heutigen Zustand. Da fragt sich, ob das Baselbieter Familienpolitik ist und ob das Baselbiet dieses Vorgehen nötig hat, nachdem es mit dem Segen des Finanzdirektors kürzlich mehr als 30 Millionen Franken an Erbschafts- und Schenkungssteuern entbehren konnte.
Zusammenfassend sind die Grünen für Eintreten, werden aber zum Kinderabzug einen Antrag für 700 Franken stellen.

RR Adrian Ballmer darf einen gut austarierten Unmut feststellen. Der Finanzdirektor erklärt sich mit der Fassung der Finanzkommission einverstanden, sofern alle den vorliegenden Kompromiss verändernden Anträge abgelehnt werden.
Zum Kernpunkt, Eigenmietwert / Mietkostenabzug, hält die Regierung dezidiert fest, dass sie die Initiative des Mieterverbandes ablehnt, insbesondere jenen Teil, der die bewährte, in der Verfassung festgeschriebene Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Eigentum abschaffen will. Allerdings darf die Regierung den Prozentsatz der Marktmiete nicht noch weiter, also nicht unter die heutigen 35 Prozent absinken lassen, bei etwa 40 Prozent müsste der Prozentsatz gehalten werden können.
Mit der Erhöhung des Mietkostenabzug auf 1250 Franken und gleichzeitiger Erhöhung des Eigenmietwertes auf 12 Prozent kann das Äquivalenzverhältnis mindestens provisorisch auf der Datenbasis der Vergangenheitsbemessung ohne Steuereinbussen erreicht werden. Dies bedeutet, dass nach abgeschlossener Veranlagung 2001 beurteilt werden kann, ob eine weitere Korrektur notwendig wird. Selbstverständlich möchte sich der Finanzdirektor die Hände nicht bis ins Jahr 2008 binden lassen.
Bei einer durchschnittlichen Staatssteuerbelastung von 10 Prozent auf dem Einkommen bewirken die Veränderungen beim Eigenmietwert eine Erhöhung von 8700 auf 9744 Franken, so dass eine im eigenen Haus wohnende Familie etwa 100 Franken mehr Staatssteuern zu bezahlen haben wird. Die Erhöhung beim Mietkostenabzug ergibt 25 Franken weniger Staatssteuern pro Kopf, was für die durchschnittliche zur Miete wohnende Familie mit zwei Kindern etwa 100 Franken weniger Steuern jährlich bedeutet.
Gegen die Erhöhung des Kompromissvorschlags beim Kinderabzug wehrt sich die Regierung nicht, möchte aber nicht, dass so getan wird, als handle es dabei um quasi nichts. Die Rückkehr zum alten Kinderabzugssystem schliesslich läuft, so der Finanzdirektor, der formellen Steuerharmonisierung deutlich entgegen, fast alle Kantone, ausser Genf, nehmen den Abzug beim steuerbaren Einkommen und nicht beim Steuerbetrag vor.
Abschliessend bittet der Regierungsrat, alle Anträge, die eine Veränderung des Kommmissionsvorschlages anstreben, abzulehnen.

Ernst Thöni begrüsst Nationalrat Hansrudolf Gysin, der auf der Tribüne die Beratungen des Landrates mitverfolgt.

://: Eintreten ist unbestritten.

Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz)

§ 27ter Absatz 3

Patrick Schäfli, FDP-Fraktion beantragt Absatz 3 wie folgt abzuändern:
3 Ab dem Steuerjahr 2008 (statt 2005) kann der Regieungsrat, falls dannzumal die Inkraftsetzung der nächsten allgemeinen Katasterneuschätzung noch nicht erfolgt ist, die gemäss Absatz 1 ermittelten Eigenmietwerte tiefer ansetzen oder um maximal 10 Prozent erhöhen.

Patrick Schäfli stellt den Antrag als Minderheitsvertreter der FDP-Fraktion, ist aber überzeugt, im Namen einer Mehrheit der HauseigentümerInnen zu sprechen. Bereits die 12 Prozent Eigenmietwerterhöhung bewegen sich am Rande des Erträglichen. Nicht zustimmen kann Patrick Schäfli dem Vorschlag der Regierung, die sich die Kompetenz holen möchte, schon ab dem Steuerjahr 2005 eine Modifikation der Eigenmietwerte vornehmen zu können. Dies soll frühestens im Jahre 2008 möglich sein, so dass für die HauseigentümerInnen eine gewisse Planbarkeit bestehen bleibt.

Jörg Krähenbühl erinnert an das Vernehmlassungsergebnis der SVP, die sich klar gegen eine Erhöhung des Eigenmietwertes ausgesprochen hat. Die SVP bittet den Rat daher um Unterstützung des Antrages Schäfli, insbesondere auch, um damit junge Haus- und WohneigentümerInnen zu unterstützen.

Roland Laube beantragt, die Kommissions- und gleichzeitig auch Regierungsfassung nicht abzuändern. Der Regierung sollte mit der kann-Formulierung die Möglichkeit eingeräumt werden, bereits ab 2005 reagieren zu können, falls sich dannzumal zeigen sollte, dass ein Abrutschen in die Illegalität droht. Das Misstrauen scheint Roland Laube nicht angebracht, Finanzdirektor Adrian Ballmer werde sicherlich den Eigenmietwert nicht ohne Not erhöhen.

Urs Baumann , unterstützt als Sprecher der CVP/EVP-Fraktion den Antrag von Patrick Schäfli.

RR Adrian Ballmer bittet den Antrag abzulehnen. Wer für 2008 eintritt, schreibe gleichzeitig einen Automatismus für den Mietkostenabzug ins Gesetz, weil mit der Festlegung 2008 auch Ertragsausfälle beschlossen würden. Der Regierungsrat möchte nicht den Eigenmietwert erhöhen, sondern das Absinken des Eigenmietwertes unter 40 Prozent verhindern.

Bruno Steiger vertritt die Position der Mieter, wohl eine Minderheit im Saal. Er begrüsse die Mieterinitiative, die MieterInnen hätten gegenüber den Hauseigentümern bisher stets das Nachsehen gehabt. Wenn er auch jedem ein Haus gönne, alles habe irgendwo ein Ende, das Lamento wegen des Eigenmietwertes sei unangebracht.

Namentliche Abstimmung

://: Der Landrat lehnt den Antrag Schäfli mit 46 zu 24 Stimmen ab.

Für den Antrag stimmen: Urs Baumann, Monika Engel, Barbara Fünfschilling, Fredy Gerber, Willi Grollimund, Hildy Haas, Thomas Haegler, Gerhard Hasler, Peter Holinger, Walter Jermann, Uwe Klein, Jörg Krähenbühl, Silvia Liechti, Gerold Lusser, Christine Mangold, Max Ritter, Hanspeter Ryser, Patrick Schäfli, Hans Schäublin, Daniela Schneeberger, Elisabeth Schneider, Ernst Thöni, Dieter Völlmin, Hanspeter Wullschleger

Gegen den Antrag stimmen: Simone Abt, Heinz Aebi, Esther Aeschlimann, Romy Anderegg, Rita Bachmann, Margrith Blatter, Ruedi Brassel, Dölf Brodbeck, Eva Chappuis, Hanspeter Frey, Thomas Friedli, Bea Fuchs, Beatrice Geier, Madeleine Göschke, Eduard Gysin, Franz Hilber, Ursula Jäggi, Marc Joset, Thomi Jourdan, Roland Laube, Esther Maag, Heinz Mattmüller, Mirko Meier, Roger Moll, Daniel Münger, Juliana Nufer, Eric Nussbaumer, Hannelore Nyffenegger, Sabine Pegoraro, Roland Plattner, Heidi Portmann, Isaac Reber, Max Ribi, Paul Rohrbach, Karl Rudin, Olivier Rüegsegger, Paul Schär, Dieter Schenk, Elsbeth Schmied, Agathe Schuler, Bruno Steiger, Sabine Stöcklin, Eugen Tanner, Judith Van der Merwe, Pascal Wyss, Röbi Ziegler

§ 29 Absatz 1 Buchstabe l

Thomi Jourdan beantragt, die bisherige Version aus dem Gesetz vom 7. 2. 1974 beizubehalten.

Thomi Jourdan sagt zur Plafonierung der Abzugsberechtigung von freiwilligen Zuwendungen auf 10 Prozent deshalb Nein, weil aus gesamtwirtschaftlicher Sicht gerade jene Institutionen, die solche Zuwendungen erhalten, Aufgaben wahrnehmen, die der Staat nicht wahrnehmen kann, will oder soll. Gewisse Projekte, etwa im Präventions-, Umwelt-, Jugendhilfe- oder Betagtenbereich hätten nicht durchgeführt werden können, wenn nicht Mäzene dafür aufgekommen wären. Meistens können auf diesem Wege Lücken für die Schwächeren der Gesellschaft gefüllt werden. Wenn die mit Zuwendungen bedachten Einrichtungen die anfallenden Probleme nicht übernähmen, käme der Staat - sicherlich nicht gratis - zum Zuge.

RR Adrian Ballmer erachtet das Problem finanzpolitisch nicht als sehr bedeutungsvoll, ihm geht es im vorliegenden Fall eher um die formelle Steuerharmonisierung. Um mögliche, millionenschwere Zuwendungen, beispielsweise an die Uni, nicht zu verhindern, wurde zudem die Klausel eingebaut, dass die Einzelfälle überprüft werden. Generell aber soll eine Harmonisierung mit dem Bund und den übrigen Kantonen angestrebt werden.

Röbi Ziegler weiss aus der Berufspraxis, dass die Spendefreudigkeit der älteren Personen grösser ist als jene der jüngeren und dass die 10 Prozentmarke an Spenden bei Leuten, die von der AHV leben, recht schnell erreicht sein kann.

Gerold Lusser ist der Ansicht, was Bern dem Kanton vorschreibe, müsse nicht zwingend harmonisiert werden. Die Region unterscheide sich von anderen Kantonen insbesondere durch ein aussergewöhnliches Mäzenatentum. Auch das Parlament sollte wahrnehmen, dass Veränderungen, wie hier vorgeschlagen, die bisherige positive Spendefreudigkeit der Mäzene in der Region beschneiden dürfte. Dies zu verhindern, gelinge mit der Unterstützung des Vorschlages von Thomi Jourdan.

Daniela Schneeberger , Inhaberin eines Treuhandbüros, weiss aus der täglichen Praxis in Sachen Steuererklärungen, dass die hier angebrochene Diskussion sich in nicht realistischen Sphären bewegt, der Aufschrei sei unberechtigt.

Thomi Jourdan , in seiner Praxis Empfänger solcher Legate, ist für die Durchführung seiner Projekte in der Jugendarbeit von Zuwendungen abhängig. Die regionale Telefonhilfe 147 in der Nordwestschweiz beispielsweise wäre ohne die grosszügigen und namhaften Zuwendungen nicht möglich.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Jourdan mit 34 zu 27 Stimmen ab.

§ 33 Buchstabe c

Antrag Dieter Völlmin: Buchstabe c nicht aufheben

Dieter Völlmin verbindet mit seinem Antrag einen Lösungsansatz zur Frage, ob der Kinderabzug beim Steuerbetrag oder beim Einkommen vorzunehmen sei. Persönlich ist Dieter Völlmin - entgegen der Fraktionsmehrheit - der Auffassung, der Abzug sollte beim Einkommen möglich sein. In allen andern Kantonen, Ausnahme Genf, aber auch in Basel-Stadt, wird der Kinderabzug beim Einkommen gewährt, was bedeutet, dass dieses System nicht allzu unsozial sein kann. Auch unter dem Gesichtspunkt der Steuerharmonisierung ist der Kinderabzug vom Steuerbetrag ein Schritt in die falsche Richtung. Würde der Antrag, Buchstabe c nicht aufzuheben, gutgeheissen, wäre auch die Frage der Höhe des Kinderabzugs vom Tisch, es gälte ganz einfach die heutige Lösung. Zudem zeigt ein interkantonaler Vergleich, dass Baselland einen sehr sozialen Steuertarif vorweisen kann. Mit der Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag fiele eine grosse Anzahl Steuerpflichtiger aus der Steuerzahlpflicht, eine Tendenz, die den falschen Eindruck verschaffen könnte, staatliche Leistungen seien gratis zu bekommen. Besser bleibe ein System, in welchem jeder nach seinem Vermögen einen Beitrag leistet, möge er noch so klein sein. Als schlecht erweise sich andererseits, wenn wenige SteuerzahlerInnen den Eindruck erhalten, sie finanzierten den gesamten Staat, und in der Folge zur Haltung neigten: Wer zahlt, befiehlt.

Roland Laube beantragt, nicht auf das Begehren von Dieter Völlmin einzutreten. Der Systemwechsel zum Kinderabzug vom Steuerbetrag helfe verstärkt jenen Familien, die auf Hilfe angewiesen sind. Zudem bestehe mit der überwiesenen Motion eine klare Grundlage. Erstaunt ist Roland Laube, dass gerade jene Kreise, die gerne Baselland-eigene Lösungen propagieren, nun denselben Weg gehen wollen wie alle anderen Kantone. Schliesslich sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass in der eben verabschiedeten Vorlage EG KVG die Annahme gilt, dass der Systemwechsel im Steuergesetz vollzogen wird.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Völlmin, § 33 Buchstabe c. nicht aufzuheben, mit grossem Mehr ab.

§ 29 Absatz 1 Buchstabe n

Bruno Steiger wird seinen schriftlichen Antrag in der zweiten Lesung stellen, bemerkt aber schon heute, dass er - aus sozialen Gründen - die 5 Prozent Selbstbehalt streichen möchte.

RR Adrian Ballmer erachtet diesen Punkt als Kernanliegen bezüglich der Harmonisierung mit dem Bund. Mit dem Vorschlag der Regierung werde einerseits der Ausfall und andererseits auch der Verwaltungsaufwand reduziert.

§ 33 Buchstabe e (neu)

Roland Laube beantragt die Aufnahme des folgenden Buchstaben e (neu):
e. rückwirkend für das Steuerjahr 2002 je 1500 Franken für den Mieter und Pächter einer dauernd selbstbewohnten Liegenschaft, den mitsteuerpflichtigen Ehegatten sowie für jedes Kind, das mit dem Steuerpflichtigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und für das ein Kinderabzug gemäss § 34 Absatz 4 beansprucht werden kann.

Roland Laube erinnert in seiner Begründung an die Feststellung der Regierung, wonach die Mieter gegenüber den Hauseigentümern verfassungswidrig benachteiligt werden. Zudem bestehe die Unklarheit, ob die jetzige Gesetzesrevision diese Benachteiligung auch tatsächlich und vollständig beheben wird. Es dürfte davon ausgegangen werden, dass sich die Gerichte mit der Materie befassen werden. Die nun für das Jahr 2002 vorgeschlagene Übergangslösung für die seit langem benachteiligten MieterInnen würde auch der dritten Gewalt gegenüber demonstrieren, dass die Bemühungen zur Behebung dieses Missstandes ernsthaft sind.

Urs Baumann hat noch Roland Laubes Votum in den Ohren, die Vorlage sollte unverändert belassen werden. Auch inhaltlich rät Urs Baumann, nicht auf den Antrag einzutreten, da mit dem erhöhten Mieterabzug und dem erhöhten Eigenmietwert eine Gleichstellung erzielt wurde.

RR Adrian Ballmer bittet diesen Antrag, der in etwa 8,5 Millionen Franken kosten würde, abzulehnen. Als die Regierung die Verletzung des Äquivalenzprinzips erkannt hatte, habe sie sehr rasch gehandelt, um den Zustand zu korrigieren.

://: Der Landrat lehnt die Erweiterung von § 33 um Buchstabe e (neu) von Roland Laube ab.

§ 34 Absatz 4

Dieter Völlmin beantragt, § 34 Absatz 4 zu streichen.

://: Dieter Völlmin zieht diesen in Zusammenhang mit seinem bereits abgelehnten Antrag zu § 33 Buchstabe c stehenden Antrag zurück.

§ 34 Absatz 4

Die Grüne Fraktion beantragt, den Kinderabzug von 600 auf 700 Franken zu erhöhen.

Isaac Reber erachtet die Erhöhung als verkraftbar, da sich durch die Revision des Gesetzes an anderen Stellen Mehrerträge ergeben. Eine Erhöhung des Kinderabzugs auf 700 Franken würde auch mittelständische Familien mit einem Einkommen zwischen 65'000 und 85'000 Franken berücksichtigen.

Roland Laube teilt mit, dass die SP die Erhöhung des Betrages auf 700 Franken familienpolitisch unterstützt, angesichts der aktuellen Kantonsfinanzen aber für den Kompromiss 600 Franken einsteht.

Urs Baumann weist darauf hin, dass dieser Antrag ursprünglich von der CVP/EVP-Fraktion stammt. Die Fraktion möchte das Gesamtpaket nicht gefährden und kann deshalb den Antrag einer Erhöhung auf 700 Franken schweren Herzens nicht unterstützen.

Daniela Schneeberger erachtet den Betrag von 600 Franken als gangbaren Kompromiss und erklärt, die FDP werde einer Erhöhung auf 700 Franken nicht zustimmen.
RR Adrian Ballmer bittet den Kompromissvorschlag gutzuheissen, mit 700 Franken würde die Schmerzgrenze deutlich überschritten. Der Landrat sollte sich seiner Verantwortung bewusst werden, er könne nicht einerseits 100 Prozent Eigenfinanzierung bei der Budgetberatung fordern und andererseits hier wieder 7 Millionen zusätzlich bewilligen.

://: Der Landrat lehnt den Antrag der Grünen, den Kinderabzug von 600 auf 700 Franken zu erhöhen, grossmehrheitlich ab.

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1549

Verabschiedung von Landrätin Monika Engel

Ernst Thöni
erinnert an das Rücktrittsschreiben, in welchem Monika Engel ankündigte, sie trete aus dem Landrat zurück, weil sie eine neue berufliche Herausforderung annehmen wolle.
In der Literatur fand der Landratspräsident folgende Hinweise zum Namen Monika:" Monika ist ein griechischer Name und bedeutet auf Deutsch: die Einsame. Sie ist sehr häuslich, pflegt Freundschaften und liebt die Geselligkeit. Die Arbeit ist ihr sehr wichtig. Sie ist feinfühlig und sehr ehrlich. Aufgrund ihrer positiven Lebenseinstellung ist sie allseits beliebt."
Auch der Landrat lernte Monika Engel als ruhige, pflichtbewusste und aufmerksame Kollegin kennen und schätzen. Seit dem 1. Juli 1999 ist sie Mitglied der Petitionskommission, wo sie aktiv und mit sehr viel Einfühlungsvermögen, aber auch mit konsequenter Haltung zur Meinungsbildung der Kommission beigetragen hat. Der Landrat bedauert den Rücktrittsentscheid Monika Engels, hat aber Verständnis dafür. Im Namen auch der Baselbieter Bevölkerung bedankt sich der Landratspräsident für die geleistete Arbeit im Parlament und wünscht Monika Engel neben guter Gesundheit auch Kraft und Freude im zukünftigen Wirkungsfeld.

Ernst Thöni wünscht allen gute Heimkehr und schliesst die Sitzung um 17.45 Uhr.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Die nächste Landratssitzung findet statt am 6. Juni 2002
Back to Top