Protokoll der Landratssitzung vom 23. Mai 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 23. Mai 2002 |
Nr. 1530
1
2002/061
Berichte des Regierungsrates vom 12. März 2002 und der Petitionskommission vom 23. April 2002: 48 Einbürgerungsgesuche
Heinz Mattmüller
bringt zu folgenden Gesuchen Präzisierungen an: Die Gesuchstellerin mit der Nummer 25 wohnt in Lausen, erhält aber das Bürgerrecht von Füllinsdorf. Zwischen 1991 und 2001 wohnte die Person in Füllisndorf und reichte dort ihr Gesuch ein. In der Zwischenzeit ist sie nach Lausen umgezogen, das Verfahren wurde aber in Füllinsdorf abgeschlossen.
Gesuchstellerin mit der Nummer 30 wurde in Liestal geboren, wuchs hier auf, siedelte aber vergangenen Jahres nach Frick um.
Gesuchstellerin mit der Nummer 39 wohnte ursprünglich in Pratteln, zog im vergangenen Jahr nach Kaiseraugst um, das Verfahren wurde aber in Pratteln abgeschlossen.
Die Kommission fand im gesamten Paket keine Unregelmässigkeiten und beantragt dem Plenum deshalb, die 48 Einbürgerungsgesuche gutzuheissen.
://: Der Landrat stimmt den 48 Einbürgerungsgesuchen (Vorlage 2002/061) grossmehrheitlich zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1531
2 2002/090
Berichte des Regierungsrates vom 9. April 2002 und der Petitionskommission vom 23. April 2002: 50 Einbürgerungsgesuche
Heinz Mattmüller führt aus, dass bei Gesuch Nummer 23 Wohnort und Bürgergemeindeort nicht miteinander übereinstimmen. Die inzwischen verheiratete und in Liestal wohnhafte Gesuchstellerin reichte ihr Gesuch 1999 am damaligen Wohnort Gelterkinden ein.
Der heute 18-jährige, in Basel geborene Gesuchsteller polnischer Staatsangehörigkeit mit Nummer 41 lebte mit seiner Familie 3 Jahre in Basel, dann 12 Jahre in Muttenz und 1999 zog die Familie nach Itingen um, wo der junge Mann sein Einbürgerungsgesuch gestellt hat. Weil er noch nicht fünf Jahre in Itingen wohnhaft war, lehnte die Gemeinde das Gesuch ab, worauf er in einer anderen, allgemein bekannten Gemeinde ein weiteres Gesuch einreichte. Die Kommission nahm dieses Vorgehen mit Unbehagen zur Kenntnis und beantragt dem Landrat deshalb mit einem Stimmenverhältnis von 5 zu 1 das Paket zu genehmigen.
Bruno Steiger kann beim Gesuchsteller keine achtenswerten Gründe feststellen; zudem sei darauf zu achten, dass alle, nicht nur einzelne Gemeinden die vorgeschriebene Wohnsitzdauer für Einbürgerungswillige einhalten. Die Schweizer Demokraten beantragen, die Einbürgerung des Gesuchstellers mit der Nummer 41 abzulehnen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Bruno Steiger ab.
://: Der Landrat stimmt den 50 Einbürgerungen der Vorlage 2002/090 mit grossem Mehr zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1532
3 2002/096
Bericht der Petitionskommission vom 23. April 2002: Begnadigungsgesuch
Heinz Mattmüller weist einleitend darauf hin, dass der Landrat die Möglichkeit hat, eine Begnadigung auszusprechen und damit beispielsweise den Strafvollzug auf Bewährung auszusetzen. Dies insbesondere dann, wenn sich ein Gesuchsteller seit der Verurteilung sichtbar verändert hat und für die Umwelt keine Gefahr mehr darstellt. Herr B. reagiere allerdings noch immer sehr aggressiv, teilweise auch ausfällig gegenüber den behördlichen Autoritäten. Zudem zeige Herr B. absolut keine Einsicht in sein deliktisches Verhalten und er mache auch einen geistig verwirrten Eindruck. Zu beurteilen, ob an Stelle des Strafvollzugs allenfalls eine andere Massnahme vorzuziehen wäre, liege nicht in der Kompetenz der Kommission, weshalb für den Landrat nur die Ablehnung des Begnadigungsgesuchs übrig bleibe.
Röbi Ziegler beurteilt das Gesuch als merkwürdig. Nur schwer auszumachen sei, ob da jemand im Rauschzustand geschrieben habe, um die Behörden aufs Glatteis zu führen, oder ob ein Krankheitssymptom vorliege. Zumindest aus den Polizeiberichten lasse sich ein sehr renitentes Verhalten gegen die Behörden ableiten, doch könne die Kommission nicht beurteilen, ob der Mann sich nun aus Bosheit oder aus Krankheitsgründen so verhalte. Leider sei der Antrag, mit Herrn B. noch einmal Kontakt aufzunehmen, um ihm zu raten, ein ordentliches, begründetes Begnadigungsgesuch einzureichen, abgelehnt worden. Aufgrund dieser sehr unbefriedigenden Ausgangslage, die weder dem Betroffenen noch den Behörden etwas bringe, werde sich die SP-Fraktion der Stimme enthalten.
Toni Fritschi erkennt das Gesuch nicht als merkwürdig, sondern als eigenwillig. Die Voraussetzungen für eine Begnadigung sind nach Ansicht der FDP-Fraktion nicht gegeben, es fehle die Einsicht und ein konstruktives Kommunizieren sei mit Herrn B. nicht möglich. Diese Ausgangslage lasse für die Kommission keinen anderen Entscheid zu, als nicht auf das Gesuch einzutreten.
Elisabeth Schneider lehnt das Begnadigungsgesuch im Namen der CVP/EVP-Fraktion ab. Trotzdem überlegten sich die Fraktionsmitglieder, welche Unterstützungsmöglichkeiten man einer Person wie Herrn B., der sich offensichtlich in grosser Not befinde, zukommen lassen könnte. Herr B. habe sich mehrfach äusserst aggressiv gegen die Staatsgewalt aufgeführt und sei auch massiv tätlich geworden. Die Fraktion fragt sich, ob es nicht angezeigt wäre oder ob die Kommission nicht gar von Amtes wegen verpflichtet wäre, die zuständigen Behörden zu informieren. Bewusst ist sich die Fraktion, dass die gesetzlichen Grundlagen für dieses Vorgehen nur schwach sind. Allerdings sollte - mit Blick auf Zug, Nanterre und Erfurt - nicht erst gehandelt werden, wenn es zu spät ist.
Hildy Haas lehnt das Begnadigungsgesuch namens der SVP-Fraktion ab. Verschiedene Stellen hätten sich bereits erfolglos mit dem Mann auseinander gesetzt. Es sei ihm zu wünschen, dass er irgendwann wieder Vertrauen zu einem Menschen fassen kann.
Isaac Reber erhält im Namen der Grünen mit dem vorliegenden Bericht leider keine ausreichende Grundlage zur Meinungsbildung. Wenn das Gesuch, wie im Bericht zu lesen, "verworrenen Inhalts und mit zusammenhanglosen Sätzen" formuliert ist, sollte man es zurückweisen und verständlich verfassen lassen. Die Grünen stellten zudem grundsätzliche Fragen zum Ablauf und zu den Verfahren bei Begnadigungsgesuchen. Im vorliegenden Falle fehlten allerdings die Grundlagen für einen Entscheid, weshalb sich die Grünen der Stimme enthalten werden.
Bruno Steiger lehnt die Begnadigung ab und weist darauf hin, dass der Beschuldigte mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen habe; so zu tun, als sei dies nur ein Kavaliersdelikt, empfinde er als "daneben".
RR Andreas Koellreuter hat aktuell keine Detailkenntnisse über den Fall, kann somit die Gefährlichkeit des Mannes nicht beurteilen. Als Fakt liege vor, dass der Mann eine Strafe von vier Monaten zu verbüssen hat und dass der Beschuldigte diese Strafe bisher - ausgenommen sieben Tage Polizeigewahrsam - nicht angetreten hat. Nach dem heutigen Entscheid des Landrates werde die Justiz versuchen, mit dem Mann Kontakt aufzunehmen.
Seit den Attentaten sei die Justiz sensibilisiert auf solche Fälle. Die Verwaltung habe verschiedene Massnahmen getroffen, sich verwaltungsintern, mit den Gemeinden und interkantonal vernetzt.
Heinz Mattmüller betont, zum vorliegenden Fall liege ein Stoss von Akten auf. Die Vollzugsbehörde wisse durchaus, worum es geht. Zur Wortwahl im Bericht meint der Kommissionspräsident, er habe sich sorgfältig um eine Formulierung bemüht, die den Angeschuldigten nicht der Lächerlichkeit aussetzt.
://: Der Landrat lehnt das Begnadigungsgesuch des R.B. (Vorlage 2002/096) mit grossem Mehr ohne Gegenstimme ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1533
4 2002/110
Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 25. April 2002: Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Kantonsrichter Silvan Ulrich
Dieter Schenk , Präsident der Geschäftsprüfungskommission, erachtete es nach der Fragestunde vom 28. Februar, die zu heftigen Reaktionen über das Verhalten von Herrn Ulrich führte - am selben Morgen wurde Herr Ulrich als Kantonsrichter auch angelobt - und den nachfolgenden Reaktionen in den Medien für notwendig, sich der Angelegenheit rasch anzunehmen. In einem ersten Gespräch mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des (damaligen) Verwaltungsgerichtes zeigte sich, dass nur ein Disziplinarverfahren die gewünschte Erklärung bringen kann. Nachdem die GPK auch Herrn Ulrich angehört hatte, konnte sie die Frage bejahen, ob ausreichende Gründe für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegeben seien, zumal laut Gesetz bereits der Verdacht eines Disziplinartatbestandes genügt, um ein Verfahren zu eröffnen. Als Straftatbestand komme hier ein schuldhaftes, mit den Amtspflichten nicht vereinbares Verhalten ausser Amt in Frage.
Im Falle eines Kantonsrichters fungiert der Landrat als Disziplinarbehörde. Er kann einen speziellen Beauftragten oder eine Kommmission als Untersuchungsorgan einsetzen. Die GPK war der Meinung, die Untersuchung sollte durch eine Einzelperson vorgenommen werden. Aufgrund der Untersuchungsresultate hat der Landrat die Disziplinarmassnahmen - einen schriftlichen Verweis oder eine Amtsenthebung - festzulegen.
Heute geht es einzig darum, die Einleitung des Disziplinarverfahrens zu beschliessen, nicht aber darum, über Herrn Ulrich zu richten. Die GPK vertritt die Meinung, dass die Bevölkerung, Herr Ulrich selber und auch der Landrat ein Anrecht auf eine rechtlich saubere Untersuchung haben und beantragt einstimmig, die Einleitung des Untersuchungsverfahrens zu beschliessen.
Roland Laube ist namens der SP der Ansicht, dass gegen Herrn Ulrich ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden muss und unterstützt den Antrag der GPK sowie die Motion von Madeleine Göschke.
Zusätzlich beantragt die SP, dem Büro die Kompetenz zur Einsetzung des Untersuchungsorgans zu erteilen. Nach eingehender Diskussion gelangte die Fraktion zur Überzeugung, die Kommission sollte sich aus drei Personen zusammen setzen, darunter mindestens eine Frau - und zudem sollte eine der drei Personen ausserhalb des Kantons tätig sein. Stillschweigend setzt die SP voraus, dass in der Untersuchungskommission niemand Einsitz erhält, der oder die mit Herrn Ulrich an einem Gericht tätig war.
Ein äusserst ungutes Gefühl hinterliess in der Fraktion die Tatsache, dass die Wahl von Herrn Ulrich am 28. Februar niemand verhindert hat, obwohl mindestens vier Instanzen die Möglichkeit gehabt hätten, die sehr unglückliche Konstellation festzustellen. Dazu zählen einzelne Mitglieder des Landrates, des Regierungsrates und auch der Gerichte; zudem hätten auch Mitarbeitende der Landeskanzlei von den Umständen Kenntnis haben können. Bleibe zu hoffen, dass die vier Instanzen die entsprechenden Lehren für die Zukunft gezogen haben.
Paul Schär verzichtet zum aktuellen Zeitpunkt bewusst auf Anmerkungen, unterstützt den mit den Vorstellungen von Herrn Ulrich und der FDP kompatiblen Antrag der Geschäftsprüfungskommission und spricht sich dafür aus, die Untersuchung von einer Person durchführen zu lassen.
Uwe Klein stimmt dem Vorschlag der GPK zu - dies auch im Interesse des angeschuldigten Richters.
Hanspeter Ryser stellt fest, dass auch nach den hohen Wellen, den der Fall Ulrich geworfen hat, im Rechtsstaat Schweiz noch immer das Unschuldsprinzip gilt. Gemäss Personalgesetz hat der Landrat nun die Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, so wie es nun auch von der GPK beantragt wird. Die SVP-Fraktion schliesst sich dem Antrag der GPK an und kann angesichts der Tragweite des Falles auch dem Zusatzantrag der SP zustimmen.
Heinz Mattmüller ist im Namen der Schweizer Demokraten der Ansicht, dass der Untersuchungsausschuss die Fakten besser kennt als alle übrigen Landratsmitglieder. Zudem lege der angeschuldigte Richter selber Wert darauf, das Verfahren im beantragten Sinne durchzuziehen. Den Antrag der SP lehnt die Fraktion der Schweizer Demokraten ab.
Madeleine Göschke unterstützt selbstverständlich die Einsetzung des Disziplinarverfahrens und ist erfreut, dass die GPK aus dem Vorfall dieselben Schlüsse zieht wie sie selbst. Für den ausgezeichneten SP-Antrag bedankt sich Madeleine Göschke; sie hofft, des Plenum unterstütze die Einsetzung eines Dreiergremiums mit mindestens einer Frau.
://: Der Landrat beschliesst einstimmig, gegen Kantonsrichter Ulrich ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der SP-Fraktion, für einen Untersuchungsausschuss mit drei Personen, darunter mindestens eine Frau und eine Person ohne gegenwärtige oder vergangene Tätigkeit an einem Gericht im Kanton Basel-Landschaft mit 40 zu 23 Stimmen zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1534
5 2002/083
Verfahrenspostulat von Madeleine Göschke vom 14. März 2002: Beantragung eines Disziplinarverfahrens gegen Richter Silvan Ulrich
://: Der Landrat überweist das Verfahrenspostulat von Madeleine Göschke einstimmig und schreibt es gleichzeitig ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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