Protokoll der Landratssitzung vom 6. Juni 2002

Nr. 1562

2002/140
Dringliche Interpellation von Beatrice Fuchs vom 6. Juni 2002: Baselbieter Informatikmittelschüler - draussen vor der Tür?

Regierungsrat Peter Schmid erläutert einleitend, dass ihm Regierungsrat Christoph Eymann in einem Schreiben, datiert vom 3. Mai 2002 mitgeteilt hat, dass Basel-Stadt eine Informatikmittelschule eröffnet und sich dafür auch bereits Interessentinnen und Interessenten aus dem Baselbiet gemeldet haben. In diesem Zusammenhang erkundigte sich der Baselstädtische Erziehungsdirektor, ob der Kanton Basel-Landschaft bereit sei, die Kosten für die Baselbieter Schülerinnen und Schüler zu übernehmen.

Dieses Schreiben habe bei ihm insofern ein gewisses Erstaunen ausgelöst, als das Vorgehen Kollege Eymanns als etwas unorthodox bezeichnet werden müsse.
Man lässt Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen Baselland, Aargau und Solothurn eine Aufnahmeprüfung absolvieren und fordert anschliessend die Kantone zur Zahlung auf.
Unorthodox an dieser Lösung ist, dass sich der Kanton Basel-Stadt entschloss, die Informatikschule nicht dem regionalen Schulabkommen zu unterstellen und darum keinerlei Rechtsgrundlage für Beiträge besteht, ausser die Kantone würden untereinander direkte Verträge aushandeln.

Diese Ausgangslage habe dazu geführt, dass er Kollege Eymann am 14. Mai 2002 mitteilte, dass ausserhalb des regionalen Schulabkommens keine Rechtsgrundlage bestehe, um Beiträge an die Informatikmittelschule zu entrichten.

Er habe grosses Verständnis für den Aerger und die Frustration der Betroffenen. Etwas weniger Verständnis bringe er für die Tatsache auf, dass Schülerinnen und Schüler zu Aufnahmeprüfungen zugelassen werden, ohne vorherige Abklärung, ob Beitragszahlungen geleistet werden.

Regierungsrat Peter Schmidt unterstreicht, dass seine MitarbeiterInnen anlässlich früherer Besprechungen mit Basel-Stadt auf diesen Umstand hingewiesen und er zudem auch Thema einer Departementssekretärenkonferenz BS/BL war.

Weil für die unmittelbar Betroffenen eine unliebsame Situation entstand, habe er seine Mitarbeitenden beauftragt, mit den Betroffenen nach individuellen Lösungen zu suchen, wobei die Suche nach einer Lehrstelle im Vordergrund stehe.
Diesen Weg erachte die Regierung ohnehin als zweckmässiger als der Besuch einer Informatikmittelschule.

Beatrice Fuchs bedankt sich bei Regierungsrat Peter Schmidt für die Erläuterungen. Sie ist erleichtert, dass für die Jugendlichen eine Lösung gefunden werden konnte und konstatiert, dass dies ein negatives Beispiel für die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Basel-Stadt und Baselland darstelle.
Im übrigen wolle sie dem Postulat, welches die Regierung entgegen nehme, nicht vorgreifen.

Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 1563

7 2002/027
Berichte des Regierungsrates vom 5. Februar 2002 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 6. Mai 2002: Änderung des Einführungsgesetzes vom 25. März 1996 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG). 2. Lesung

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 1 Absatz 2 keine Wortbegehren

§
§ 5, 6, 8 , 6a keine Wortbegehren

§ 9 Massgebendes Jahreseinkommen

Rita Bachmann erinnert an die redaktionellen Aenderungen aus der 1. Lesung, indem unter § 9 Absatz 4 die Bemerkung "gemäss Absatz 2" durch Absatz 3 ersetzt wird. Dasselbe trifft auf Absatz 5 und § 9a Absatz 1 zu.

§ 9a und 9b keine Wortmeldungen

§§ 10 - 17a keine Wortbegehren

II.

Damit ist die 2. Lesung zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) abgeschlossen.

://: Der Landrat stimmt der Aenderung des Einführungsgesetzes vom 25. März 1996 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) bei einer Präsenz von 76 Landrätinnen und Landräten mit 71:2 Stimmen zu. Die Vierfünftel-Mehrheit ist damit erreicht, eine obligatorische Volksabstimmung findet nicht statt.

Beilage 3
Gesetzesänderung (EG KVG)



2. Lesung Dekret zum EG KVG

Keine Wortmeldung

://: Der Landrat stimmt dem Dekret zum EG KVG mit grossem Mehr bei einer Gegenstimme zu.

Dekret zum EG KVG

Vom 6. Juni 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 8a Absatz 1 des Einführungsgesetzes vom 25. März 1996 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG), beschliesst:


§ 1 Prozentanteil
Der Prozentanteil am massgebenden Jahreseinkommen für die Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt 6,25%.

§ 2 Inkrafttreten
Das Dekret tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 1564

8 2002/085
Berichte des Regierungsrates vom 19. März 2002 und der Finanzkommission vom 7. Mai 2002: Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974; Steuergesetzrevision 2002. 2. Lesung

Max Ribi gibt vor Beginn der 2. Lesung eine persönliche Erklärung ab:
"Als Wohnungseigentümer habe ich der Eigenmietwerterhöhungskompetenz an den Regierungsrat für das Jahr 2005 zugestimmt. Ich habe nicht einer Erhöhung des Eigenmietwertes ab dem Jahre 2005 zugestimmt sondern einer Kompetenzübertragung an den Regierungsrat.
Die Anprangerung im Stile einer Verurteilung Andersdenkender durch den Präsidenten des Hauseigentümerverbandes, Herrn Nationalrat Hans Rudolf Gysin sind für mich nicht akzeptabel. Ich bin nur meinem eigenen Gewissen und meinem freien Sinn verpflichtet und niemand anders..
Zum Wohle unseres Kantons müssen die Kantonsfinanzen wieder ins Lot gebracht werden. Das Schlimmste für unsere Kantonsfinanzen wäre, wenn das Kantonsgericht die Höhe des Mieterabzuges festlegen müsste, um der 60%-Klausel zu genügen.
Die Verantwortung liegt beim Parlament."


2. Lesung Änderung Steuer- und Finanzgesetz

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortmeldungen

§ 27ter Absatz 1, 3, 9 und 10

Von Urs Steiner liegt zu Absatz 3 der Antrag vor, das Steuerjahr 2005 durch 2008 zu ersetzen.

Urs Steiner erinnert daran, dass § 27 zu heftigen Diskussionen Anlass gab. Die Liga der Baselbieter Steuerzahler, deren Präsident er sei, habe § 27 nochmals eingehend diskutiert und obwohl in der 2. Lesung verpönt , wiederhole er seinen Antrag.
Den 12% Eigenmietwerterhöhung habe man im Sinne eines Gesamtkompromisses schweren Herzens zugestimmt. Damit jedoch nicht bereits im Jahre 2005 eine neuerliche Erhöhung folge, beantrage er eine Terminverschiebung auf das Jahr 2008.

Roland Plattner beantragt namens der Finanzkommission den Antrag abzulehnen. Die Finanzkommission hat zweimal über diesen Antrag abgestimmt, der Landrat auch bereits einmal.

://: Der Landrat unterstützt die Kommissionfassung und lehnt den Antrag Urs Steiners grossmehrheitlich ab.

§ 29 Buchstabe n

Bruno Steiger stellt zu diesem Paragraphen den Antrag, die bisherige Regelung von § 29, Absatz 1 lit. n beizubehalten.

Bruno Steiger erinnert daran, dass man dem Volk die einjährige Steuerveranlagung u.a. mit dem Abzug von von Krankheits-, Unfall und Invaliditätskosten schmackhaft gemacht hat. Nun gehe man hin und nehme bereits Abstriche vor.
Dieses Vorgehen erachte er im höchsten Masse als unsozial.
Es sei offensichtlich, dass nachdem die Erbschaftssteuer abgeschafft wurde, das Geld über eine andere Quelle wieder reingeholt werden müsse.

Regierungsrat Adrian Ballmer bezeichnet lit. n als wesentlichen Punkt in der Vorlage und bittet den Rat dringend, den Antrag Bruno Steigers abzulehnen.

Beim Steuerpaket II habe man auf die Einführung eines Selbstbehalts verzichtet. Es handelt sich dabei um eine gesetzgeberische Panne, welche weder von der Verwaltung noch von der Finanzkommission oder dem Parlament bemerkt wurde.
Die Mehrheit der Kantone haben die Lösung der direkten Bundessteuer gewählt, wonach lediglich die 5% vom steuerbaren Reineinkommen übersteigenden Kosten in Abzug gebracht werden können. Der Verzicht auf diesen Selbstbehalt hat für den Kanton Baselland einen nicht vorhersehbaren Vertragsausfall von rund 12 Mio. Franken jährlich zur Folge.
Zur Begrenzung der Steuerausfälle, aber auch aufgrund des enorm gestiegenen Veranlagungsaufwands muss der Selbstbehalt eingeführt werden.
Im Interesse der Steuerharmonisierung und der Beschleunigung der Veranlagung sowie im Interesse der Kantonsfinanzen müsse dieses Loch gestopft werden.
Im übrigen haben von den Abzügen in erster Linie Personen mit einem hohen Einkommen profitiert, da sie damit die Progression brechen konnten.

Bruno Steiger ist entgegen der Meinung Regierungsrat Adrian Ballmers überzeugt, dass nicht die Reichen sondern Familien mit durchschnittlichen Einkommen die Verlierer sein werden.
Er appelliert deshalb an das Parlament, den Antrag der Schweizer Demokraten zu unterstützen.

://: Der Antrag Bruno Steigers, die bisherige Regelung von § 29 Absatz 1 litera n beizubehalten, wird vom Rat abgelehnt.

§§ 33 - 36 bis keine Wortbegehren

II. keine Wortmeldung

Die 2. Lesung des Steuer- und Finanzgesetzes ist damit beendet.

//: Der Landrat stimmt der Aenderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974 bei einer Präsenz von 77 Landrätinnen und Landräten mit 66:10 Stimmen zu. Die Vierfünftel-Mehrheit ist damit erreicht, eine obligatorische Volksabstimmung findet nicht statt.

Beilage 4
Gesetzesänderung (Steuer- und Finanzgesetz)



Weitere Beschlüsse

Postulat Peter Brunner 1992/249 v. 9.11.1992

://: Das Postulat 1992/249 von Peter Brunner wird als erfüllt abgeschrieben.

Motion Roland Laube 2001/283 vom 22. November 2001

://: Die Motion 2001/283 von Roland Laube wird als erfüllt abgeschrieben.

Volksinitiative "Gerechte Steuern für "Mieterinnen und Mieter" vom 6. April 1998

Roland Laube macht namens der SP Fraktion beliebt, den Antrag auf Zustimmung zur Initiative zu unterstützen.

Die Abstimmung der 1. Lesung zum Vorschlag der Ueber- gangslösung hat gezeigt, dass die Mehrheit des Landrates der betroffenen Bevölkerungsgruppe nicht einmal das zugestehen will, worauf sie verfassungsmässig Anspruch hat.
Aus diesem Grund unterstützt die SP die Volksinitiative weiterhin.

Peter Tobler meint Roland Laube wolle den "Fünfer und s Weggli".

Urs Baumann stösst namens der SVP/EVP ins gleiche Horn.

Urs Steiner fühlt sich geprellt. In der Finanzkommission wurde hoch und heilig versprochen, dass die Initiative mit grösster Wahrscheinlichkeit zurückgezogen werde.

Esther Maag steht dazu: " Wir wollen den Fünfer und s Weggli und zusätzlich mit dem Beck tanzen."

Roland Laube meint an die Adresse Urs Steiners, dass er keinerlei Einfluss auf den Rückzug der Initiative habe.
In der Kommission habe man lediglich von der Möglichkeit eines Rückzugs ge sprochen, es wurde jedoch nichts ver sprochen.

Regierungsrat Adrian Ballmer teilt mit, dass die Regierung die Initiative und den Antrag Roland Laubes entschieden ablehnt.
Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums als Teil der Selbstvorsorge habe sich bewährt. Die Regierung wolle den Verfassungsauftrag zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums erhalten.

Der zweite Teil der Initiative, das Einhalten des Aequivalenzprinzips zwischen Belastung des Wohneigentums und Mieterabzug sei zudem erfüllt.

://: Der Antrag Roland Laubes, die Volksinitiative zu unterstützen, unterliegt mit 44 : 30 Stimmen dem Antrag der Kommission, die Volksinitiative "Gerechte Steuern für Mieterinnen und Mieter" vom 6. April 1998 den Stimmberechtigten mit dem Antrag auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1565
2002/139
Interpellation von Urs Wüthrich vom 6. Juni 2002: Poststellen werden geschlossen - handelt die Regierung entschlossen?

Nr. 1566
2002/141
Interpellation der SP-Fraktion vom 6. Juni 2002: Frage der Vereinbarkeit der Funktion eines/r persönlichen Berater/in eines Regierungsratsmitglieds mit einem Landratsmandat

Nr. 1567
2002/142
Motion von Max Ribi vom 6. Juni 2002: Änderung der Zuständigkeit zum Erlass und zur Genehmigung von kantonalen Nutzungsplänen

Nr. 1568
2002/143
Motion von Remo Franz vom 6. Juni 2002: Stopp der Personalvermehrung

Nr. 1569
2002/144
Postulat von Marc Joset vom 6. Juni 2002: Steuererträge für das Theater Basel

Nr. 1570
2002/145
Postulat der FDP-Fraktion vom 6. Juni 2002: Reevaluation einer Einmietung des UKBB ins Kantonsspital Basel

Nr. 1571
2002/146
Postulat der CVP-Fraktion vom 6. Juni 2002: Gezielte Steuerentlastung für AHV-Rentnerinnen und- Rentnern mit kleinem Einkommen

Nr. 1572
2002/147
Interpellation von Barbara Fünfschilling vom 6. Juni 2002: HPSA

Nr. 1573
2002/148
Interpellation von Max Ribi vom 6. Juni 2002: Mehr Prävention statt krank

Nr. 1574
2002/149
Interpellation von Agathe Schuler vom 6. Juni 2002: Steuerbelastung von AHV-Rentnerinnen und- Rentnern

Nr. 1575
2002/150
Interpellation von Max Ritter vom 6. Juni 2002: Sinnvolle Verwertung von biogenen Reststoffen in einer Kantonalen Vergärungsanlage

Nr. 1576
2002/151
Schriftliche Anfrage von Esther Maag vom 6. Juni 2002: Schulreisen und Reisen an die Expo per Bahn statt per Bus

://: Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Ernst Thöni verliest aus aktuellem Anlass folgende Rücktrittsschreiben erst am Ende der heutigen Landratssitzung.


Rücktrittsschreiben von Barbara Fünfschilling

Sehr geehrter Herr Landratspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen

Ich habe mich in den letzten dreissig Jahren intensiv mit Erziehung, Schule und Bildung auseinander gesetzt. Fünfzehn Jahre Landrat, wobei immer Mitglied der Erziehungs- und Kulturkommission, vierzehn JahreSchulpflegemitglied der Sekundarschule Binningen-Bottmingen, wobei die Hälfte als Präsidentin, drei mal zwanzig Jahre Erziehung von unseren drei Kindern.

Nun ist ein günstiger Moment gekommen bildungspolitisch kürzer zu treten, indem es gelungen ist, das neue Bildungsgesetz über die Bühne zu bringen.
Ich möchte also per 20. Juni 2002 aus dem Landrat zurück treten.

In unzähligen Sitzungen habe ich mit vielen Personen um vernünftige, zukunftsgerichtete Lösungen in einem neuen Bildungsgesetz gerungen. Es war schön erleben zu dürfen, dass verschiedene Ansichten in einer guten Fusion zu einem tragbaren Konsens geführt werden konnten.
Es entwickelte sich ein Respekt gegenüber Andersdenkenden, den ich sehr schätzte. Es ist durchaus so, dass auch sogenannte Studierte eine Ahnung haben, was für Bedürfnisse Kinder in verschiedenen Schulniveaus haben, und sich deshalb auch einsetzen für ein duales Bildungssystem.

Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EKD herzlich bedanken, besonders bei Herrn Urs Burkhart. Sie haben mit fundierten Kenntnissen und viel Geduld uns gegenüber zum Gelingen dieses neuen Bildungsgesetzes wesentlich beigetragen.
Ein weiterer Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen im Rat, für die Möglichkeit, mit anderen Gedankenwelten in Kontakt zu kommen, die mir vielleicht ausserhalb der Politik nicht möglich gewesen wären.

Nach heftigen Debatten im Rat konnten wir doch anschliessend zusammen etwas trinken und die Differenzen dort lassen, wo sie hingehörten und dies, ohne in irgendwelcher Form eingeschnappt zu sein.

Ich wünsche dem Landrat viele gute Entscheide in der Zukunft, nicht nur in Bildungsfragen sondern auch in anderen wichtigen Bereichen.


Rücktrittsschreiben von Beatrice Geier

Lieber Herr Landratspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen

Heute war für mich ein ganz besonderer Tag. Es stand die 2. Lesung des Bildungsgesetzes auf der Traktandenliste.
Das Parlament entlässt nun das flügge gewordene Kind in die Oeffentlichkeit. Ich gebe zu, es wurde auch ein wenig mein Kind.
Die Arbeit am neuen Gesetz war spannend und reizvoll, das Kämpfen, zeitweise Feilschen aber auch das Ringen um tragfähige Lösungen war für mich beste parlamentarische Arbeit, die Respekt und Toleranz von allen Beteiligten verlangte. So entstand bei aller politischen Unterschiedlichkeit um der Sache willen das Gemeinsame, das Tragfähige.

Ich danke allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern des Bildungsclans, der Regierung, Verwaltung, Kommission und Fraktion für die gute Zusammenarbeit und die kreative Zeit . Für mich wird sie in schöner Erinnerung bleiben und, bekanntlich soll man gehen, wenn es am Schönsten ist.

Ich habe in den vergangenen siebenundzwanzig Jahren Politik aktiv in ihrer ganzen Fülle und auch in ihren Grenzen erleben dürfen. Ich habe die positiven wie die negativen Seiten der politischen Arbeit erfahren. Was mich letztlich immer faszinierte, war die Vielfältigkeit der Aufgaben und die damit verbundene Arbeit, die herausfordert, Menschen zusammenführt und bindet.

Ich danke Ihnen allen für diese gemeinsame Zeit im Parlament.
Wie könnte ich aber von Ihnen scheiden ohne Ihnen zum Abschied Kultur, partnerschaftliche Geschäfte und gesellschaftspolitische Fragen speziell ans Herz zu legen.
Letztere sind für mich das Fundament jeglichen politischen Handelns.

Noch freue ich mich auf weitere Aufgaben, die mir wieder mehr Raum zum Handeln lassen.
Ich wünsche Ihnen allen viel Mut, Geschick und die nötige Sorgfalt für die vielen, zum Teil schwierigen Aufgaben, die auf Sie warten.
Geben Sie dem Parlament mit Ecken und Kanten das nötige Profil.


Rückstrittsschreiben von Gerold Lusser

Sehr geehrter Herr Landratspräsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Ich teile Ihnen mit, dass ich mit dem zu Ende gehenden Amtsjahr aus dem Landrat ausscheide. Nach elf Jahren Engagement im Kantonsparlament muss ich Prioritäten setzen. Meine ärztliche Tätigkeit in Praxis und Spital fordert dies.

Die Erfahrungen im filigranen Netzwerk der Legislative eines erfolgreich aufstrebenden Kantons war für mich grösstenteils faszinierend, zum kleinsten Teil gelegentlich auch frustrierend. Die Tatsache, in demokratischer Weise an den Geschicken des Kantons mitwirken zu können bedeutete für mich, trotzt oft bis an die Grenzen des Machbaren belastet, eine ausserordentliche Herausforderung. Die viel zu schnell verflossene Zeit wird mir unvergessen bleiben.

Ich bedanke mich bei Ihnen allen, für die in den verflossenen elf Jahren geschenkte Aufmerksamkeit, wenn ich Sie im Dialog, im Ringen um die Sache herausgefordert habe.
Ich darf Ihnen versichern, dass ich stets bemüht war, Fairness und Respekt den von mir abweichenden Meinungen zu zollen.

Ich danke insbesondere der Regierung, den Behörden und den Institutionen, den Damen und Herren der Verwaltung und allen, die im Sekretariat, im Parlamentsdienst wie auch im Staatsarchiv mir in all den Jahren stets spontan Hilfe und Aufmerksamkeit erwiesen haben.

Ich wünsche Ihnen allen eine erfolgreiche Zukunft in Gesundheit und Wohlergehen.


Verabschiedung von Heidi Tschopp durch den Landratspräsidenten Ernst Thöni

Heidi Tschopp sitzt seit Dezember 1991, also seit zehneinhalb Jahren für die FDP im Landrat.

Sie hat wie im Berufs- und Privatleben so auch hier im Parlament ihre Frau gestellt, dafür verdient Sie unser aller Respekt.
Ihre Fiche ist recht umfangreich, ich fasse deshalb zusammen:

Ab1992 bis heute war sie Mitglied der GPK, welche sie von 1992 bis 1996 präsidierte. Weil sie beruflich gewohnt ist unternehmerisch zu handeln und konsequent zu entscheiden, war ihr Mitwirken in der GPK manchmal auch fordernd, manchmal sogar unbequem für die Betroffenen.
In ihrer Amtszeit in der GPK fiel auch die grosse Arbeit zur Abklärung und Bewältigung der Spitalaffäre Laufen.
Daneben war sie Mitglied in der IPK und in der Spezialkommission Kantonalbankrechnung sowie seit 1998 Ersatzmitglied der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission.

Als Fraktionspräsidentin hatte sie es nicht immer leicht mit uns, aber wir sind ihr dankbar für diesen zusätzlichen, manchmal mühsamen Einsatz.

Ein Höhepunkt in ihrer politischen Karriere war sicher das Landratspräsidium im Amtsjahr 1997/98. Sie hat als Präsidentin den Landrat kompetent und mit Umsicht geführt.

Neben Beruf und Politik hat sie sich auch mit viel Mut und Herzblut für den Tourismus im Baselbiet engagiert.
So darf nicht unerwähnt bleiben, dass dank ihrem Einsatz für die Rettung der Wasserfallenbahn, mit der Bildung einer Stiftung und der damit verbundenen Sammlung von Geldmitteln zur Ueberführung der Bahn in diese Stiftung, deren Präsidentin sie heute noch ist, diese touristische Attraktion dem Kanton erhalten blieb.

Heidi Tschopp, wir danken Dir auch im Namen der Baselbieter Bevölkerung sehr herzlich für Deinen grossen Einsatz auf der politischen Bühne und wünschen Dir nebst bester Gesundheit die Zeit, die Du Dir für die Gestaltung Deines dritten Lebensabschnitts wünschst. Alles Gute.

Heidi Tschopp bedankt sich bei Ernst Thöni für seine Abschiedsworte und beim Parlament für seine Geduld, die im Umgang mit ihr manchmal erforderlich war. Ihre Devise habe immer gelautet, da sie ihre Gedanken sowieso nicht verbergen könne, sage sie lieber gleich was sie denke.
In diesem Sinne wünsche sie allen viel Erfolg.

Ernst Thöni verweist auf die anschliessend stattfindende Ratskonferenz, wünscht allen gute Heimkehr und schliesst die Sitzung um 17.10 Uhr.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Die nächste Landratssitzung findet statt am 20. Juni 2002


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