Protokoll der Landratssitzung vom 6. Juni 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 6. Juni 2002 |
Nr. 1561
6 2001/105 und 2001/105a
Berichte des Regierungsrates vom 10. April 2001 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 27. Februar 2002 und vom 23. Mai 2002: Bildungsgesetz. 2. Lesung (Fortsetzung ab § 70)
§§ 70 - 83
keine Wortbegehren
§ 84 Wahl und Zusammensetzung des Bildungsrates
Eugen Tanner
erinnert an die Rückweisung anlässlich der 1. Lesung in Zusammenhang mit der Wahl des Bildungsrates.
Die Kommission beantragt dem Landrat folgende drei Punkte:
1. Der Bildungsrat wird vom Landrat gewählt.
2. Wahlvorschläge werden vom Regierungsrat unterbreitet.
3. Der Bildungsrat konstituiert sich selbst.
Eva Chappuis
stellt namens der SP Fraktion den Antrag, den Bildungsrat weiterhin vom Regierungsrat wählen zu lassen.
Da aufgrund der Bestimmungen die Vorgaben für die Wahlen definiert sind, beschränkt sich der Unterschied darauf, dass die Namen der von der Regierung gewählten Bildungsrätinnen und Bildungsräte anstatt einer Vorlage der Presse entnommen werden kann.
Eva Chappuis ist der Meinung, dass sich der Landrat diesen überflüssigen Vorgang ersparen sollte.
://: Der Landrat folgt der Kommissionsfassung und beschliesst den Bildungsrat vom Landrat wählen zu lassen.
§§ 85 - 88
keine Wortmeldungen
§ 89 Buchstabe e Landrat
e. er legt die Schulorte der vom Kanton geführten Schulen der Sekundarstufe II fest und beschliesst über deren Angebote der Speziellen Förderung.
Eugen Tanner
weist darauf hin, dass es lediglich darum geht, den vom Landrat gefällten Beschluss umzusetzen.
://: Der Landrat spricht sich grossmehrheitlich zugunsten des Kommissionsantrags aus.
§ 90
keine Wortmeldung
§ 91 Absatz 3 Beschwerden
Eugen Tanner
hält fest, dass anlässlich der 1. Lesung aufgrund des Antrags von Max Ribi der Regierungsrat als Beschwerbeinstanz gestrichen wurde. Die EKK hat nach einer erneuten Ueberprüfung festgestellt, dass mit dem gefällten Entscheid bundesrechtliche Minimalvorschriften verletzt werden und bittet deshalb dringend auf den Beschluss zurück zu kommen und die ursprüngliche Fassung ins Gesetz aufzunehmen.
Max Ribi
hat nach Konsultation des Verwaltungsverfahrensgesetzes bemerkt, dass er anlässlich der 1. Lesung einem Irrtum unterlag und erklärt sich mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden.
://: Der Landrat beschliesst die ursprüngliche Kommissionsfassung ins Gesetz aufzunehmen.
§§ 92 - 103
keine Wortbegehren
§ 104 Aenderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Max Ribi
hat beim Studium des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter § 27 Absatz 1 litera c den Vermerk entdeckt, dass sowohl die Schulpflege, als auch die Aufsichtskommission des Gymnasiums Beschwerde einreichen können. Um die zu § 29 notwendige Uebereinstimmung zu erreichen, beantragt er, zusätzlich den Vermerk
"Verfügung der Schüler des Kantons und der Einwohnergemeinde"
in § 104 aufzunehmen.
Ernst Thöni
vergewissert sich, dass zusätzlich unter § 104 der Vermerk
"Verfügung der Schulräte des Kantons und der Einwohnergemeinden"
aufgenommen werden soll, was ihm
Max Ribi
bestätigt.
Ernst Thöni
bedankt sich für den Hinweis.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag Max Ribis grossmehrheitlich zu.
§§ 106 - 109
keine Wortbegehren
§ 110 Sekundarschulen im Laufental
Eugen Tanner
hat bereits unter § 29 auf den Kommissionsantrag hingewiesen, als neuen § 110 die Sekundarschulen im Laufental ins Gesetz aufzunehmen. Da der Laufentalvertrag erst Ende 2003 ausläuft, gilt es sicherzustellen, dass der Sekundarschulkreis Grellingen - Duggingen nach Inkrafttreten des Bildungsgesetzes noch während eines Schuljahres weitergeführt werden kann.
Max Ribi
verweist auf seinen Antrag zum gleichen Paragraphen.
Ernst Thöni
zitiert den Antrag Max Ribis zu § 110 Absatz 1:
1 Das Anforderungsniveau P der Sekundarschulkreise Laufen und Zwingen wird aufgrund des Staatsvertrags der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft vom 13. November 2001 über die Führung des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein
längstens bis zum 31. Juli 2010
am Gymnasium Laufen geführt
.
Eugen Tanner
verweist auf den bestehenden Vertrag zwischen Solothurn und Baselland, welchen es einzuhalten gilt. Sollte man vorher zu einer abweichenden einvernehmlichen Lösung gelangen, ist eine Fristverkürzung möglich.
Regierungsrat Peter Schmidt
erläutert, dass die Regierung in der Vorlage zum Vertrag, welche kürzlich im Landrat beraten wurde, erklärt hat, dass sie im Jahre 2005 die Lage neu beurteilen und anschliessend das weitere Vorgehen definieren werde.
Mit der Terminfestsetzung geht die Kommission eine Art Selbstverpflichtung für das Parlament ein. Damit ist der Rat gefordert, der entsprechenden Bauvorlage rechtzeitig zuzustimmen, damit die notwendigen baulichen Veränderungen für den Transfer Gymnasium / Sekundarschule termingerecht realisiert werden können.
Im übrigen müsste der gültige Vertrag auf Gesetzesstufe de facto bereits heute gekündigt werden, was allerdings auf den Schulbesuch der Solothurner Schülerinnen und Schüler im PG Laufental keinen Einfluss hätte.
Max Ribi
hat genau aus den von Regierungsrat Peter Schmidt geschilderten Gründen seinen Antrag auf Streichung des Termins gestellt. Fairerweise hätte anlässlich des Rückkaufs des Regionalgymnasiums Laufental-Thierstein gemeinsam ein Termin festgesetzt werden müssen, denn der Staatsvertrag behalte, trotz des Rückkaufs, seine Gültigkeit.
Bei der Beratung des Geschäfts in der BPK wurde erklärt, dass für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs das Gymnasium allein zu klein wäre. Hätte man bereits damals von der Terminierung gewusst, wäre die Zweckmässigkeit eines Rückkaufs eventuell in Frage gestellt worden. Damit sich der Kanton Baselland bei den Verhandlungen mit dem Kanton Solothurn nicht selber die Hände bindet, aber auch um der Fairness willen, macht Max Ribi beliebt, den Termin ersatzlos zu streichen.
Heinz Aebi
ist erstaunt über den Gesinnungswandel zwischen Vorlage und 1. Lesung. Bei der 2. Lesung habe man nun eine akzeptable Formulierung für die Laufentaler Gemeinden gefunden, jetzt beabsichtige man, diese wieder zu streichen.
Anlässlich der kürzlichen Verlängerung des Staatsvertrages wurde deutlich signalisiert, dass das Bildungsgesetz mit seinen drei Anforderungsstufen der Sekundarschule auch für die Laufentaler Schulen künftig gelten soll.
In Zwingen werden seit rund 2 Jahren zwei Kreisschulen, eine Real- und eine Sekundarschule, nach dem neuen Bildungsgesetz betrieben. Solothurner Schülerinnen und Schüler können im übrigen sowohl in Zwingen als auch in Laufen das PG besuchen.
Um zu verhindern, dass nach dem Jahr 2010 für die Laufentaler Gemeinden wieder eine Ausnahmesituationen entsteht, bitte er den Rat, den Antrag Max Ribis abzulehnen.
Eugen Tanner
macht darauf aufmerksam, dass § 110 unter die Uebergangsbestimmungen fällt. Ein Zeitrahmen wurde bestimmt, damit spätestens ab dem 1. August 2003 auch die Schulen im Laufental nach dem Baselbieter Modell funktionieren.
Ernst Thöni
lässt vorab über den Antrag Max Ribis und anschliessend über den Kommissionsantrag abstimmen.
://: Der Rat lehnt den Antrag Max Ribis ab.
://: Der Landrat heisst den Kommissionsantrag gut und beschliesst den neuen § 110
Sekundarschulen im Laufental
ins Bildungsgesetz aufzunehmen.
§ 111 Schulräte (bisher § 110)
Eugen Tanner
orientiert, dass die Kommission unter Absatz 2 die folgende redaktionelle Ergänzung beantragt:
2
Die Amtsperiode der Schulpflege, welche am 31. Dezember 2003 ablaufen würde, und die Amtsperiode der Aufsichtskommission,
welche am 31. März 2004 auslaufen würde
, werden bis zum 31. Juli 2004 verlängert
.
://: Der Landrat folgt dem Kommissionsantrag.
§§ 112 - 113
keine Wortbegehren
Damit ist die 2. Lesung des neuen Bildungsgesetzes abgeschlossen.
Ernst Thöni
stellt fest, dass kein Antrag auf Rückkommen besteht.
://: Das Plenum stimmt dem neuen Bildungsgesetz bei einer Präsenz von 82 Landrätinnen und Landräten mit 66 : 15 Stimmen zu.
Beilage 2
Gesetzestext (Bildungsgesetz)
Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 - 5.20
keine Wortbegehren
Ziffer 6
Barbara Fünfschilling
ist der Ansicht, dass Ziffer 6. etwas detaillierter ausformuliert werden sollte und stellt darum folgenden Antrag:
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat nach Abschluss der Verhandlungen mit den Gemeinden über die Uebernahme der Sekundarschulanlagen eine Vorlage mit folgendem Inhalt zu unterbreiten:
a. Die definitive Einteilung der Schulkreise unter der Berücksichtigung von allfällig neu zu bildenden Schulkreisen.
b. Die definitive Bezeichnung der Nebenschulorte und die Termine für allfällige Auflösung von bestehenden Nebenschulorten.
c. Die Aufteilung der Klassen der 3 Anforderungsprofile auf die Schulanlagen der Schulorte und Nebenschulorte.
d. Einen Zeitplan und ein Investitionsprogramm zur Verwirklichung der geplanten Massnahmen.
Eugen Tanner
teilt mit, dass die Kommission die Auffassung vertritt, Punkt 6. sei deutlich genug formuliert.
Die Schulorte und Nebenschulorte werden heute festgelegt. Da die Vorlage der Uebernahme der Sekundarschulbauten noch zu Korrekturen führen kann, vor allem bezüglich der Nebenschulorte, fand es die Kommission sinnvoll, die Regierung damit zu beauftragen, allenfalls in zwei Etappen eine Vorlage zu unterbreiten, in welchen Fällen sich Aenderungen bezüglich Schulorten resp. Nebenschulorten aufdrängen.
Der Kommissionspräsident befürchtet, dass beim Antrag Barbara Fünfschillings der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um ein Provisorium handelt, was ja nicht zutrifft.
Für
Beatrice Geier
besteht zwischen der Kommissionsfassung und dem Antrag Barbara Fünfschillings kein grundlegender Unterschied. Die Punkte a., b. und d. sind deckungsgleich, lediglich über c. lasse sich allenfalls diskutieren.
://: Der Landrat lehnt den Antrag Barbara Fünschillings grossmehrheitlich ab.
Ziffer 7
keine Wortbegehren
Ziffer 8
Marc Joset
stellt zuhanden des Protokolls fest, dass auf Auskunft der Verwaltung, vergessen wurde, Bottmingen als Nebenschulort aufzuführen.
Er verzichte auf einen Antrag, bitte jedoch die Kommission, welche die Vorlage der Sekundarschulbauten berät, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Bottmingen besitzt seit 30 Jahren ein Sekundarschulhaus und erfüllt sämtliche Voraussetzungen für einen Nebenschulort. Offen ist noch, ob sowohl Binningen als auch Bottmingen als Schulort aufgeführt werden sollen, hier wollte man dem Bildungsgesetzt nicht vorgreifen.
Eugen Tanner
bestätigt, dass das Thema Bottmingen im Rahmen der unter Pkt. 6. beschlossenen Vorlage der Sekundarschulanlagen noch zu thematisieren ist.
Ziffer 9
Max Ritter
macht dem Rat klar, dass es sich bei Wenslingen nicht um ein Bauerndorf im eigentlichen Sinn sondern um ein Wohn- und Schlafdorf mit vielen jungen Familien handelt, für die die Schule einen hohen Stellenwert geniesst.
Im übrigen herrsche in Wenslingen noch Kultur und Ordnung, im Gegensatz zu Gelterkinden, welches sich bereits mit der Problematik von Kiffern und Rauchern herumschlägt.
Er beantrage deshalb, dass für Wenslingen
"nicht gerade auf ewig, jedoch unbeschränkt"
, der Status eines Nebenschulortes erhalten bleibe. Die Attraktivität des Dorfes hänge nicht unwesentlich davon ab.
Christine Mangold
kann Max Ritters Standpunkt durchaus verstehen, weist jedoch darauf hin, dass vor einige Zeit der Kanton die Schulkreise dazu aufgefordert hat, sich über die künftige Gestaltung der Sekundarstufe I Gedanken zu machen.
Der Schulkreis Gelterkinden hat daraufhin mit Vertretern aller betroffenen Gemeinden eine Arbeitsgruppe gebildet um mögliche Varianten auszuarbeiten. Drei Varianten kamen in die engere Wahl und wurden in die Vernehmlassung geschickt . Es waren dies ein Schulstandort ausschliesslich in Gelterkinden, Schulstandorte in Gelterkinden und Ormalingen und als letze Variante Schulstandorte in Gelterkinden, Ormalingen und Wenslingen. Die Vernehmlassung ergab einen deutlichen Entscheid zugunsten Gelterkindens.
Vom Schulkreis Wenslingen wurde in der Folge eine Petition eingereicht, was zur speziellen Erwähnung im Bildungsgesetz führte.
In nächster Umgebung des Schulkreises Wenslingen gebe es im übrigen zwei Gemeinden, welche die Schulen in Gelterkinden denjenigen Wenslingens vorziehen. Somit verbleiben lediglich noch vier Gemeinden, die hinter dem Schulstandortes Wenslingen stehen.
Anzumerken sei zudem, dass in der von Max Ritter aufgestellten Liste neben den vier Schulzimmern auch nicht relevante Räume wie Küche und Werkraum etc. aufgelistet seien.
Auf die Bemerkung Max Ritters zu den Problemen an Gelterkindens Schulen meint die Landrätin, dass diese nicht grösser seien als anderswo. Gelterkinden zeichne sich jedoch dadurch aus, dass es die Probleme erkenne und angehe und sie nicht unter den Tisch wische.
Abschliessend stellt Christine Mangold fest, dass die EKK hinter der von Gelterkinden durchgeführten Vernehmlassung steht.
Max Ritter
präzisiert, dass Wenslingen über acht Schulzimmer verfügt und sogar seit zwei Jahren im Internet zu finden ist. Ausserdem gebe es sogar Schulkinder aus Gelterkinden, welche in Wenslingen die Schule besuchten.
Max Ritter: "So gohts nit". Es treffe nicht zu, dass die Mehrheit der Gemeinden sich für den Standort Gelterkinden aussprechen. Buus, Maisprach, Rickenbach. Hemmikon, Rünenberg und Gelterkinden aber auch Ormalingen bevorzugen Gelterkinden. Von den Gemeinden, welche aktuell die Schule in Wenslingen besuchen unterstützen vier den Standort Wenslingen aus. Diesen vier Gemeinden dürfe die Berechtigung, den bisherigen Status beizubehalten, nicht abgesprochen werden,
Im übrigen verstehe er, dass Christine Mangold als "Chefin Gelterkindens" die Interessen ihres Ortes vertreten müsse.
Eugen Tanner
erklärt Max Ritter, dass die Kommission mit Punkt 9. Wenslingen bereits heute darauf vorbereiten wolle, einst nicht mehr Nebenschulort zu sein.
Im übrigen genüge es nicht, über ausreichend Schulräume zu verfügen, massgeblich sei zudem die entsprechende Anzahl Schüler. Wenn bestimmte Gemeinden ihre Kinder nicht mehr nach Wenslingen schicken, hat Wenslingen plötzlich 40 - 50% weniger Schülerinnen und Schüler.
Selbst wenn Wenslingen momentan Nebenschulort bleibt, ist damit noch kein definitiver Entscheid gefällt.
Vor diesem Hintergrund bitte er den Rat, an der Kommissionsfassung festzuhalten.
Christine Mangold
stellt klärend fest, dass sie die Mehrheit des gesamten Schulkreises vertrete und nicht als Chefin Gelterkindens spreche.
://: Der Landrat lehnt den Streichungsantrag zu Zif. 9 von Max Ritter ab.
Ziffern 10 - 12
keine Wortmeldungen
Ziffer 13
Heinz Aebi
möchte wissen, wie Zif. 13 im Hinblick auf den neuen § 110 zu interpretieren ist.
Regierungsrat Peter Schmidt
erläutert, dass der Gesetzestext zwar eine Befristung enthält, innerhalb dieser jedoch der Ist-Zustand definiert werden muss, was mit Punkt 13. geschieht.
Ziffer 14
Max Ribi
wurde auf seine Frage anlässlich der 1. Lesung nach dem Zusammenhang zwischen Schulbauten, dem Bildungsgesetz und dem Neuen Finanzausgleich attestiert, dass Regierung und EKK das Stimmvolk in geeigneter Form auf die Koppelung der drei Geschäfte aufmerksam machen wird.
Im Bericht habe er dazu allerdings keinen Hinweis gefunden.
Regierungsrat Peter Schmidt
verweist auf die unterschiedlichen Verbindlichkeiten, die die drei Vorlagen miteinander verknüpfen. Wenn Max Ribis Anmerkung darauf hinauslaufe, dass bei Annahme des Bildungsgesetzes zwingend der Uebernahme der Sekundarschulbauten zugestimmt werden müsse, könne er dies klar verneinen.
Das neue Bildungsgesetz lasse sich durchaus auch mit den traditionellen Eigentumsverhältnissen verwirklichen.
Sobald das Bildungsgesetz vom Parlament verabschiedet sei, werde die Trägerschaft der Realschulen zum Kanton überwechseln. Damit ist dieses Element in der Vorlage des Neuen Finanzausgleichs geklärt. Ob noch weitere Elemente einen Einfluss auf den NFA haben werden, wisse er im Moment nicht. Ueberall dort jedoch, wo finanzielle Zuständigkeiten von den Gemeinden zum Kanton oder umgekehrt wechseln, hat dies Konsequenzen auf den Finanzausgleich.
Aus Fachkreisen wurde immer wieder betont, dass das Bildungsgesetz innerhalb der Architektur des NFA gewisse Bewegungen auslöst.
://: Der Landrat stimmt dem folgenden Landratsbeschluss zum Bildungsgesetz mit 60:13 Stimmen zu.
Landratsbeschluss
betreffend Bildungsgesetz
Vom 6. Juni 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das Bildungsgesetz wird genehmigt.
2. Die nichtformulierte Initiative "Musikerziehung durch die Musikschulen - ein Bildungs- und Kulturauftrag der Gemeinden und des Kantons" vom 6. September 1995 wird durch das Bildungsgesetz erfüllt und folgedessen abgeschrieben.
3. Die nichtformulierte Volksinitiative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle" vom 24. September 1996 wird durch das Bildungsgesetz und das Personalgesetz erfüllt und folgedessen abgeschrieben.
4. Die nichtformulierte Volksinitiative "zur Einrichtung von Mittagstischen an den Schulen" vom 4. Januar 1996 wird durch das Bildungsgesetz erfüllt und folgedessen abgeschrieben.
5. Folgende vom Landrat an den Regierungsrat überwiesene Vorstösse werden abgeschrieben:
5.1 Postulat (86/145) von Alfred Peter vom 8. September 1986 für eine Aufwertung der Stellung des Rektors an den Volksschulen
5.2 Postulat (88/240) von Liselotte Schelble vom 12. September 1988 betreffend Erwachsenenbildung im Kanton Basel-Landschaft
5.3 Postulat (90/65) von Oskar Stöcklin vom 15. März 1990 betreffend Wahl der Lehrer/innenvertreter in den Erziehungsrat
5.4 Motion (93/279) von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 6. Dezember 1993 betreffend Kompetenzen der Rektorate an den Volksschulen
5.5 Postulat (93/280) von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 6. Dezember 1993 betreffend Autonomie der Volksschulen
5.6 Motion (94/11) von Max Ribi vom 20. Januar 1994 betreffend Einführung einer Abschlussprüfung oder einer Eignungsabklärung am Ende der Sekundarstufe I, Änderung von § 57 des Schulgesetzes
5.7 Postulat (94/23) von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 31. Januar 1994 betreffend Abschaffung des Erziehungsrats
5.8 Dringendes Postulat (94/63) der SP-Fraktion vom 21. März 1994 betreffend allfällige Abschaffung des Erziehungsrats
5.9 Postulat (95/26) von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 6. Februar 1995 betreffend mehr Organisationsfreiheit an den Volksschulen
5.10 Postulat (96/151) von Claudia Roche vom 10. Juni 1996 betreffend Anerkennung des Instrumentalunterrichts als Wahlfach ab der Sekundarstufe I
5.11 Postulat (97/249) von Claudia Roche vom 27. November 1997 betreffend "Eltern Mit Arbeit Mit Eltern"
5.12 Postulat (98/110) der FDP-Fraktion vom 28. Mai 1998 betreffend zwölf Jahre Gesamtschulzeit von der Primarschule bis zur Matur im neuen Bildungsgesetz
5.13 Postulat (98/111) der FDP-Fraktion vom 28. Mai 1998 betreffend die Ermöglichung eines tieferen Maturitätsalters in der neuen Bildungsgesetzgebung
5.14 Motion (98/122) von Dr. Max Ribi vom 11. Juni 1998 betreffend Qualitätssicherung des Progymnasiums als Grundlage zum nahtlosen Übertritt ans Gymnasium
5.15 Postulat (98/168) der CVP-Fraktion vom 17. September 1998 zur Vorverschiebung des Einschulungsalters im Kanton Basel-Landschaft
5.16 Motion (99/06) der FDP-Fraktion vom 14. Januar 1999 betreffend Ausbildung der Lehrkräfte der Sekundarstufe I
5.17 Motion (99/07) von Heinz Aebi vom 14. Januar 1999 betreffend Gleichberechtigung für Laufentaler Schülerinnen und Schüler
5.18 Postulat (99/142) der SP-Fraktion vom 24. Juni 1999 zur Schaffung einer Fachstelle für Interkulturelle Pädagogik
5.19 Postulat (00/05) von Hildy Haas-Graf vom 11. Januar 2000 betreffend Reorganisation des Sprachheilwesens im Kanton Basel-Landschaft
5.20 Postulat (01/08) von Hildy Haas-Graf vom 11. Januar 2001 zur Frage: Der Erziehungsrat, eine Fachkommission oder ein politisches Gremium?
6. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat nach Abschluss der Verhandlungen mit den Gemeinden über die Übernahme der Sekundarschulanlagen eine Vorlage zu unterbreiten, in welchen Fällen sich Änderungen bezüglich Schulort und Nebenschulorten aufdrängen. Weiter ist ein auf die Schulkreise bezogener Zeitplan sowie ein Investitionsprogramm vorzulegen.
7. Die Sekundarschule umfasst folgende Schulkreise:
a. Allschwil - Schönenbuch;
b. Binningen - Bottmingen;
c. Therwil - Ettingen;
d. Oberwil - Biel-Benken;
e. Aesch - Duggingen - Pfeffingen;
f. Reinach;
g. Arlesheim;
h. Münchenstein;
i. Birsfelden;
j. Muttenz;
k. Pratteln - Augst - Giebenach;
l. Liestal - Arisdorf - Bubendorf - Hersberg - Lausen - Lupsingen - Ramlinsburg - Seltisberg;
m. Frenkendorf - Füllinsdorf;
n. Sissach - Böckten - Buckten - Diegten - Diepflingen - Eptingen - Häfelfingen - Itingen - Känerkinden - Läufelfingen - Nusshof - Rümlingen - Tenniken - Thürnen - Wintersingen - Wittinsburg - Zunzgen;
o. Gelterkinden - Anwil - Buus - Hemmiken - Kilchberg - Maisprach - Oltingen - Ormalingen - Rickenbach - Rothenfluh - Rünenberg - Tecknau - Wenslingen - Zeglingen;
p. Oberdorf - Bennwil - Hölstein - Lampenberg - Langenbruck - Liedertswil - Niederdorf - Waldenburg;
q. Reigoldswil - Arboldswil - Bretzwil - Lauwil - Titterten - Ziefen;
r. Laufen - Burg - Liesberg - Röschenz - Roggenburg - Wahlen;
s. Zwingen - Blauen - Brislach - Dittingen - Grellingen - Nenzlingen.
Schulorte sind die erstgenannten Gemeinden.
Die Schülerinnen und Schüler aus Burg und Maisprach können die Sekundarstufe I im Kanton Solothurn bzw. im Kanton Aargau besuchen.
8. Nebenschulorte sind:
a. im Schulkreis Liestal: Bubendorf und Lausen;
b. im Schulkreis Sissach: Diegten und Rümlingen;
c. im Schulkreis Gelterkinden: Ormalingen und Wenslingen;
d. im Schulkreis Oberdorf: Hölstein.
9. Die Petition "Die Kreisschule Wenslingen muss Zukunft haben" wird mit dem Auftrag an die Regierung überwiesen, Wenslingen so lange als Nebenschulort zu führen, bis die räumlichen Verhältnisse am Schulort Gelterkinden die Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler des Sekundarschulkreises zulassen.
10. Die Petition "Diegten bleibt Standort der Kreisschule" wird als erfüllt abgeschrieben.
11. Schulorte der vom Kanton geführten Berufsfachschule sind:
a. Liestal;
b. Muttenz.
12. Gemeinsame Schulorte des Gymnasiums und der Diplommittelschule 3 (DMS 3) sind:
a. Liestal;
b. Muttenz;
c. Münchenstein;
d. Oberwil.
13. Laufen ist gemeinsamer Schulort des Gymnasiums und für die Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus P der Sekundarschulkreise Laufen und Zwingen.
14. Das Bildungsgesetz wird der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt.
Ernst Thöni
bedankt sich beim Parlament abschliessend für die konstruktive und intensive 2. Lesung. Sein Dank geht auch an die Konstrukteure und Architekten dieses komplexen Werkes und an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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