Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2002

Nr. 1647

12 2002/059
Berichte des Regierungsrates vom 5. März 2002 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 21. Juni 2002: Drei kleine Revisionen des Landwirtschaftsgesetzes Basel-Landschaft. 1. Lesung

Da die anderen beiden Revisionen in der Kommission unbestritten waren, beschränkt Rita Bachmann ihre Ausführungen auf das piece de résistance, die Neustrukturierung der Entsorgung von Tierkörpern und anderen tierischen Abfällen.

Für die Entsorgung von Kadavern bis zu 50 kg sollen keinerlei Gebühren erhoben werden.
Mit dieser Massnahme soll das wilde Deponieren von Wildkadavern möglichst verhindert werden.

Der zweite Punkt sieht vor; dass sich die Gemeinden an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung ab Hof mit maximal einem Drittel beteiligen.

Diese beiden Themen führten innerhalb der Kommission zu regen Diskussionen.

Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden fordert seinerseits, dass die Gemeinden selber bestimmen können, ob sie Gebühren erheben wollen.

Die VGK entschied mit 8:4 Stimmen bei § 23b Absatz 1. die Kann-Formulierung zu wählen.

Rita Bachmann verweist in diesem Zusammenhang auf die abgeänderte, abgespeckte Formulierung des § 23 im Anhang zum Kommissionsbericht, welche ursprünglich lautete :
Für nicht gewerbliche über die Gemeindesammelstellen entsorgten tierischen Abfälle können Gebühren erhoben werden.

Die Kommission wollte damit unterstreichen, dass für die gewerblichen Abfälle Gebühren zu entrichten sind.

Die Neufassung wurde nun wie folgt abgeändert:
Für die Entsorgung tierischer Abfälle über die Sammelstellen der Gemeinden können Gebühren erhoben werden.

Rita Bachmann bemerkt, dass sie den Antrag Hanspeter Freys zu diesem Paragraphen zur Annahme empfehle.

Als zweite Forderung ersuchte der VBLG Absatz 2 von § 23 ersatzlos zu streichen. Er lehnt dabei eine Kostenbeteiligung der Gemeinden mit der Begründung ab, dass es sich bei der Nutztierhaltung um eine gewerbliche Tierhaltung handle, die der Entsorgung anderer gewerblicher Abfälle gleichgestellt werden müsse. Ausserdem werde die Kompetenz der Gemeinden tangiert, indem diese die Kosten für eine durch den Kanton verordnete Regelung bezahlen.

Unter § 38 des Landwirtschaftsgesetzes erklärt sich der Kanton bereit, seinen Beitrag von Fr. 120'000.-- auf Fr. 170'000.-- zu erhöhen. Dies im Hinblick auf die mit der Abholung der Tierkadaver ab Hof anfallenden Zusatzkosten.

Unter § 37 der Verordnung erklären sich die TierhalterInnen bereit, anstelle der bisher Fr.6.50 neu Fr. 9.-- pro Einheit zu bezahlen.
Die Gemeinden werden damit doppelt entlastet, indem sie inskünftig nur noch die Kosten für Kadaver bis zu 50 kg aus nicht gewerblicher Tierhaltung übernehmen müssen.
Andererseits müssten sie sich mit der neuen Regelung an der Entsorgung ab Hof mit einem Drittel an den Kosten beteiligen.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beschloss nach eingehender Diskussion mit 9:3 Stimmen Absatz 2 zu streichen. Begründet wurde der Entschluss damit, dass sich der Aufwand für die Rechnungsstellung der jährlichen Entsorgungskosten in Höhe von Fr. 135'000.-- kaum lohnt.
Mit diesem Entscheid erwachsen dem Kanton Zusatzkosten von bisher Fr. 120'000.-- auf neu Fr. 210'000.-.

Die VGK empfiehlt dem Landrat mit 12:0 Stimmen der Gesetzesänderung zuzustimmen.

Leider wurde von der Kommission vergessen, das Postulat Max Ritters als erfüllt abzuschreiben. Die Landrätin verweist in diesem Zusammenhang auf Punkt 2. des abgegebenen grünen Papiers zu diesem Traktandum.

Eintreten

Sabine Stöcklin stellt fest, dass die SP Fraktion auf die Gesetzesänderungen eintritt und die Annahme der Vorlage empfiehlt.

Hanspeter Frey steht der Vorlage namens der FDP Fraktion positiv gegenüber.

Auch Patrizia Bognar spricht sich namens der CVP/EVP Fraktion für Eintreten aus.

Jörg Krähenbühl erklärt die Zustimmung der SVP Fraktion und spricht sich für Eintreten aus.

Thomas Haegler spricht sich namens der Schweizer Demokraten ebenfalls für Eintreten aus.

Madeleine Göschke erklärt vorab, die Fraktion der Grünen spreche sich für Eintreten aus. Die Revision diene der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Bauernbetriebe. Das Verursacherprinzip und die Gemeindeautonomie bei der Tierkadaverentsorgung sei damit gewährleistet. Die Investitionshilfen an Pächterinnen und Pächter sollen im Gesetz verankert werden.
Die Fraktion der Grünen stimmt den drei Anträgen zu.

://: Die Präsidentin stellt grundsätzlich Zustimmung zur Vorlage fest.

Detailberatung

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 19 Absatz 3 keine Wortbegehren

§ 21 Buchstabe a. keine Wortbegehren

§ 22 Absatz 1
keine Wortbegehren

§ 23a keine Wortbegehren

§ 23b

Hanspeter Frey stellt folgenden Aenderungsantrag:

"Für nicht gewerbliche, über die Gemeindesammelstellen entsorgten tierischen Abfälle können Gebühren erhoben werden.
Die Entsorgung tierischer Abfälle aus Gewerbebetrieben ist gebührenpflichtig."


Mit der jetzigen Formulierung kann ein Gewerbetrieb seine Kadaver über die Gemeindesammelstelle entsorgen. Dies wird dazu führen, dass die Gemeinden früher oder später Gebühren einführen werden. Leidtragende sind dann die Haustierbesitzer, die sich an den Kosten beteiligen müssen.

Matthias Zoller verweist darauf, dass wenn das Haustier über den Tierarzt entsorgt wird, dem Besitzer dafür in den meisten Fällen Kosten entstehen; bringt er das Tier hingegen selber in die Sammelstelle, fallen in der Regel keine Kosten an.

Madeleine Göschke präzisiert, dass auch dem Kantonstierarzt keine eigentliche Regelung bekannt ist. Neben den Tierärzten, welche, die Entsorgung in die Konsultation einrechnen, gibt es Unzählige, die keine Entsorgungsgebühr in Rechnung stellen.
Um genauere Daten zu erhalten, müsste eine Untersuchung gemacht werden.

Hildy Haas sieht nicht ein, weshalb den Gemeinden hinsichtlich der Entsorgungsgebühren Vorschriften gemacht werden müssen.

Rita Bachmann antwortet, dass die Kommission die Kann-Formulierung gewählt hat, damit jede Gemeinde selber entscheiden kann, ob sie Gebühren erheben will oder nicht.

Eugen Tanner empfiehlt den Antrag Hanspeter Freys zur Ablehnung.

Sabine Stöcklin teilt die Auffassung Eugen Tanners.

Hanspeter Frey weist darauf hin, dass der erste Teil seines Antrags eine Kann-Formulierung enthält. Damit sei die Gemeindeautonomie gewahrt. Damit gewerbliche Betriebe aber nicht quersubventioniert werden, sollten sie für die Kosten der Entsorgung aufkommen.

Max Ritter versteht die Aengste Hanspeter Freys, kann ihn aber insofern beruhigen, als der Grossteil der Gemeinden bereits eine Gebühr für die Kadaverentsorgung erhebt.
Er unterstütze die Ansicht Eugen Tanners, die Gemeinden autonom entscheiden zu lassen.

Röbi Ziegler plädiert ebenfalls für die Formulierung der Kommissionsfassung.

://: Der Antrag Hanspeter Freys wird mit 32:21 Stimmen abgelehnt.

§§ 25 - 27 keine Wortbegehren

§ 28 Absätze 1 und 2 keine Wortbegehren

§§ 29a - 30a keine Wortbegehren

§ 31 Absätze 2,3 und 6 keine Wortbegehren

§§ 32 - 35b keine Wortbegehren

§ 37 Absatz 1 Buchstabe c keine Wortbegehren

§§ 39 - 40 keine Wortbegehren

§ 46 Absatz 5 keine Wortbegehren

§ 47 Absatz 1 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

§ 29 c keine Wortbegehren

§ 94 2. Baugebiet keine Wortbegehren

§ 100 Ziffer 10 keine Wortbegehren

III. keine Wortbegehren

Die 1. Lesung der drei kleinen Revisionen des Landwirtschaftsgesetzes Basel-Landschaft ist damit abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 1648

13 2002/127
Bericht der Petitionskommission vom 28. Mai 2002: Petition "Für mehr Qualität im Gesundheitswesen"

Kommissionspräsident Heinz Mattmüller stellt fest, der Kommissionsbericht zu dieser Petition sei etwas umfangreicher als üblich ausgefallen, da viele Argumente sowohl für als auch gegen die vorliegenden Anliegen sprechen. Unbestritten ist, dass das Pflegepersonal der psychiatrischen Klinik und der übrigen Spitäler in den letzten Jahren immer mehr gefordert werde, was dazu führe, dass langjährige Krankenschwestern und -pfleger mit wertvoller Erfahrung ihren Beruf an den Nagel hängen. Um dieser Problematik entgegen zu wirken, verlangen die Petenten eine zusätzliche Ferienwoche, den vollen und automatischen Teuerungsausgleich, kostengünstige Kinderbetreuungsplätze und eine gerechte Lohneinstufung für Pflegeberufe. Diese Anliegen wurden der Petitionskommission im Rahmen einer Anhörung von Seiten der Petentinnen und Petenten noch einmal detailliert erläutert.

Die Petentinnen und Petenten sind der Ansicht, das Pflegepersonal müsse besser bezahlt werden und die Ausrichtung des Teuerungsausgleichs sollte automatisch erfolgen, ohne die jährlich zu genehmigende Landratsvorlage. Mit einer zusätzlichen Ferienwoche wäre das Pflegepersonal ausgeruhter und könnte seine Arbeit besser erledigen. Nach Meinung der Petentinnen und Petenten sei es nicht allein die Aufgabe der Gemeinden, Kinderbetreuungsplätze für erwerbstätige Mütter bereitzustellen, sondern in erster Linie Aufgabe des Arbeitgebers, des Kantons Basel-Landschaft also.

Die Argumentation der Finanz- und Kirchendirektion gehe in eine etwas andere Richtung. Eine zusätzliche Ferienwoche allein für das Pflegepersonal sei nicht möglich, da alle Angestellten des Kantons gleichbehandelt werden müssen. Zudem erlaube ein neues Arbeitszeitmodell, welches bereits eingeführt wurde, mehr Flexibilität. Das Personaldekret sehe keinen automatischen Teuerungsausgleich vor. Betreffend familienergänzende Kinderbetreuung wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche diesbezüglich ein Konzept ausarbeiten wird. Bisher ist die Kinderbetreuung noch immer Aufgabe der Gemeinden. Aus all diesen Gründen lehnt die Finanz- und Kirchendirektion die Forderungen der Petition ab, wobei die Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen und die Lohneinstufung für das Pflegepersonal momentan geprüft werden.

In Ergänzung dazu trugen zwei Fachpersonen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ihre Meinung ebenfalls persönlich vor. Der Chefarzt der Kantonalen Psychiatrischen Klinik, Dr. Theodor Cahn, sowie der Verwalter der Kantonalen Psychiatrischen Dienste, Hans-Peter Ulmann, konnten die Kommission anhand von Folien davon überzeugen, dass die Nachfrage nach stationärer und ambulanter psychiatrischer Behandlung in den letzten Jahren zugenommen habe. Gleichzeitig liegt jedoch die Zahl der besetzten Stellen momentan über den Vorgaben des Stellenplans, wobei das Budget eingehalten werden könne. Viel grösser sei das Problem des Raumbedarfs, welches behoben werde, sobald die Kantonale Psychiatrische Klinik umgebaut sei. Die Höhe der Löhne entspreche derjenigen anderer Kantone, da die übrigen Kantone in den letzten Jahren lohnmässig aufgeholt haben. Eine grössere Fluktuation aufgrund von Lohnproblemen sei nicht zu befürchten. Für das Anliegen betreffend Kinderbetreuungsplätze zeigt die VSD Verständnis und hat bereits Abklärungen in die Wege geleitet.

Die Beratung in der Kommission ergab, dass man dem Pflegepersonal zwar eine zusätzliche Ferienwoche gönnen würde, doch ist unklar, wie dieser Arbeitsausfall kompensiert werden soll, da es laut Aussagen der Petentinnen und Petenten schwierig sei, zusätzliches Personal zu finden. Diese Forderung würde also sogar zu mehr Stress und weniger Qualität im Gesundheitswesen führen.

Betreffend Lohneinstufung wurde in der Kommission kein Handlungsbedarf ausgemacht, ebenso nicht bei der Frage des automatischen Teuerungsausgleichs. Die Standortvorteile von Basel-Landschaft als Arbeitgeber hingegen könnten verbessert werden, wenn Kinderbetreuungsplätze angeboten würden. Die Kommission erwartet daher von der Regierung, dass die notwendigen Schritte unternommen werden und das Parlament laufend darüber orientiert wird.

Die Petitionskommission beantragt dem Landrat, auf die Forderungen nach einer zusätzlichen Ferienwoche, nach dem vollen Teuerungsausgleich und nach einer Reallohnerhöhung nicht einzutreten, der Wunsch nach Kinderbetreuungsplätzen hingegen soll in Form eines Postulats an den Regierungsrat überwiesen werden.

Röbi Ziegler betont, wie in der ganzen Schweiz beobachtet werden könne, befinde sich die Pflege in der Psychiatrie gegenwärtig in einem deutlichen Engpass. Trotz abnehmender Pflegetage hat die Anzahl der Patientinnen und Patienten enorm zugenommen, was sowohl Raum- als auch personelle Probleme mit sich bringt. In Liestal werde das Raumproblem zwar angegangen, die heutige, unbefriedigende Situation werde aber noch einige Zeit bestehen bleiben. Diese Umstände haben unter anderem dazu beigetragen, dass immer weniger BerufseinsteigerInnen eine Ausbildung in Psychiatriepflege wählen. Das Anliegen der Petition sei daher zweifellos berechtigt. Es gelte, den Randbedingungen, in welchen der Psychiatriepflegeberuf ausgeübt wird, Sorge zu tragen, um die Pflege mittel- und langfristig aufrechterhalten zu können.

Zu den Forderungen im Einzelnen: Das Bedürfnis nach einer fünften Ferienwoche sei für Menschen, welche in einer starken beruflichen Anspannung arbeiten müssen, verständlich. Jedoch müsste der Horizont hier etwas ausgedehnt werden, denn man stelle fest, dass das Angebot des Kantons für seine ArbeitnehmerInnen heute nur noch beschränkt konkurrenzfähig sei, da in der Privatwirtschaft in etlichen Unternehmen bereits eine fünfte Ferienwoche eingeführt wurde. Röbi Ziegler sieht es als mittelfristige Aufgabe für den Regierungsrat, sich zu diesem Thema Gedanken zu machen.

Die Petitionskommission wolle das Anliegen, dass Kinderbetreuungsplätze geschafft werden, als Postulat an den Regierungsrat überweisen. Hier sei es wichtig, an Stelle von langwierigen Bedarfsabklärungen endlich einen konkreten Schritt zu unternehmen und ein Angebot einzurichten, welches später je nach Bedarf vergrössert werden kann.

Offenbar seien verschiedene Aspekte bei der Lohneinreihung des Pflegepersonals im Rahmen der Besoldungsrevision nicht befriedigend gelöst worden. Sowohl den Petenten als auch der Petitionskommission wurde jedoch versichert, das Thema werde noch einmal diskutiert und neue Lösungen würden erarbeitet. Röbi Ziegler interessiert sich dafür, wie weit diese Diskussionen inzwischen gediehen seien und ob bereits konkrete Vorschläge vorliegen.

Paul Schär gibt bekannt, die FDP schliesse sich grundsätzlich der Meinung der Petitionskommission an, jedoch werde Peter Tobler noch auf einen Punkt hinweisen, über welchen man höchst unzufrieden sei.

Peter Tobler informiert, die Personalverbände, zu welchen der VPOD zweifelsohne gehöre, seien in eine Sozialpartnerschaft eingebunden, in deren Rahmen es üblich sei, die aktuellen Anliegen zu besprechen. Dazu finden vierteljährlich Gespräche mit der Regierung statt, der Landrat übt eine Art Oberaufsicht aus. Peter Tobler ist daher der Meinung, die Anliegen der Petition hätten an diesen Gesprächen besprochen werden sollen, denn das oben skizzierte Vorgehen wurde zugunsten der Personalverbände festgelegt und sollte nicht umgangen werden.

René Rudin erklärt, die SVP könne den Antrag der Kommission vorbehaltlos unterstützen.

Bruno Steiger stört sich daran, dass der VPOD sehr spitalorientiert sei und sich wenig um andere Berufstätige, welche teilweise auch im Schichtbetrieb arbeiten, kümmere. Die Forderungen der Petition könnten auch für andere Berufe vorgebracht werden, allerdings ist deren Erfüllung angesichts der angespannten finanziellen Lage des Kantons nicht möglich.

Olivier Rüegsegger erwidert Peter Tobler, er könne sich vorstellen, dass der Weg einer Petition gewählt wurde, da es sich um eine gesamtschweizerische Aktion handle. Das Pflegepersonal sei unbestrittenerweise wichtig und es dürfe nicht geschehen, dass Angestellte wegen chronischer Überbelastung in andere Kantone oder in andere Berufe abwandern. Die Forderungen der Petition sind vom Inhalt her verständlich, gehen jedoch sehr weit. Aus diesem Grund schliessen sich die Grünen dem Antrag der Petitionskommission an, denn die Forderung nach einer zusätzlichen Ferienwoche und dem vollen und automatischen Teuerungsausgleich allein für das Pflegepersonal könne so nicht erfüllt werden.

Die Forderung nach kostengünstigen Kinderbetreuungsplätzen sei nicht neu und decke sich mit einer alten Forderung der Grünen, welche bereits beim Regierungsrat deponiert wurde. Olivier Rüegsegger hofft, dass die Lohneinstufung - wie vom Regierungsrat angekündigt - nun noch einmal überprüft werde.

Urs Wüthrich wendet sich an Bruno Steiger und erklärt, der VPOD engagiere sich selbstverständlich für alle Berufsgruppen. Am Beispiel des Kantons Zürich zeige sich aber, dass in einzelnen Berufsgruppen Nachholbedarf bestehe, denn dort müsse dem Gesundheitspersonal Lohn in der Höhe von 270 Mio. Franken nachbezahlt werden.

Zu Peter Tobler meint er, die Petition stelle das Ergebnis eines ganztägigen Protest- und Streiktags des Pflegepersonals dar, an welchem rund 150'000 Personen teilnahmen. Man wollte parallel zu den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen auch auf politischer Ebene auf die Anliegen aufmerksam machen.

Peter Tobler zeigt sich nach wie vor mit dem Vorgehen des VPOD nicht einverstanden.

Dölf Brodbeck glaubt, in den falschen Film geraten zu sein, denn der Kommissionsbericht äussere sich mit keinem Wort zur erst neulich vorgenommene Besoldungsrevision. Dies beweise die fehlende Fachkompetenz der Petitionskommission in personellen Fragen. Im Rahmen der Besoldungsrevision wurde eine sorgfältige Arbeitsplatzbewertung vorgenommen, in welche die Personalverbände eingebunden waren. Die Personalkommission hätte zu dieser Petition zumindest einen Mitbericht verfassen sollen.

Regierungsrat Adrian Ballmer erklärt, der Landrat habe im Juni 2000 die Besoldungsrevision beschlossen, welche vom Regierungsrat unter Einbezug einer paritätischen Kommission umgesetzt wurde. Beschwerden gegen die Umsetzung wurden an diese Kommission weitergeleitet, welche zuhanden der Regierung Anträge ausarbeitete. In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde die Besoldungsrevision richtig umgesetzt, allerdings wurden in einzelnen Fällen auch Fehler festgestellt und die Beschwerden entsprechend gutgeheissen, auch solche aus dem Bereich Gesundheitspersonal.

Vor allem aus dem Bereich Gesundheitspersonal gingen zudem Systembeschwerden ein, welche sich gegen das vom Landrat beschlossene Besoldungssystem richten. Auf diese Beschwerden hätte der Regierungsrat eigentlich nicht eintreten müssen, trotzdem setze er sich damit auseinander und auch hier wurde die paritätische Kommission eingesetzt. Bis Ende Jahr sollten die Anträge der Kommission vorliegen und der Regierungsrat werde darüber beschliessen. Falls der Regierungsrat das System als richtig erachte, könnte der Entscheid von den Betroffenen ans Gericht weitergezogen werden, bei berechtigten Beschwerden würde der Regierungsrat einen Antrag an den Landrat stellen.


Ursula Jäggi lässt über den Antrag der Petitionskommission abstimmen.

://: Der Landrat beschliesst einstimmig, auf die Forderungen 1, 2 und 4 (zusätzliche Ferienwoche, voller und automatischer Teuerungsausgleich, gerechte Lohneinstufung) der Petition nicht einzutreten.

://: Die Forderung nach kostengünstigen Kinderbetreuungsplätzen (Ziffer 3 der Petition) wird mit grossem Mehr gegen eine Stimme als Postulat an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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