Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2002 |
Nr. 1644
2002/185
Dringliche Interpellation von Sabine Stöcklin vom 5. September 2002: Nichtverlängerung der Verträge mit Privatspitälern BS; Antwort des Regierungsrats
2002/186
Dringliche Interpellation von Madeleine Göschke vom 5. September 2002: Keine Vertragserneuerung mit Privatspitälern von Basel-Stadt; Antwort des Regierungsrats
Regierungsrat
Erich Straumann
bemerkt vorab, dass bei der Realisierung einer gemeinsamen regionalen Spitalplanung nie sämtliche Wünsche von Aerzteschaft und Patientinnen und Patienten berücksichtigt werden können und dass eine Umsetzung nur möglich ist, wenn Veränderungen in Kauf genommen werden.
Nach eingehender Prüfung der Situation beschloss der Regierungsrat, die per Ende Jahr auslaufenden Verträge der drei Basler Privatspitäler St. Clara-, Merian- Iselin und Bethesda-Spital nicht mehr zu erneuern.
Der Entscheid ist primär auf die finanzielle Situation des Kantons Basel-Landschaft sowie eine Gleichbehandlung der Baselbieter Privatspitäler zurückzuführen.
Hinzu kommt, dass im Gesundheitswesen in hohem Mass gebundene, nicht beeinflussbare Kosten anfallen.
Charakteristisches Beispiel dafür ist das Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 14. November 2001, welches dazu führt, dass der Kanton Santé Suisse rückwirkend 10 Mio. Franken und für die Folgejahre 2003 und 2004 weitere 14 resp. 17 Mio. Franken zahlen muss.
Der Sanitätsdirektor unterstreicht, dass die Auflösung der Verträge nicht vor dem Hintergrund einer besseren Auslastung der Baselbieter Spitäler getroffen wurde, denn die beiden Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal weisen bereits heute eine Auslastung von über 90% aus.
Fragen der Interpellation von Madeleine Göschke
Frage 1
Weshalb hat der Regierungsrat diesen brüskierenden Kommunikationsstil gewählt?
Zu Frage 1
Regierungsrat
Erich Straumann
erläutert, dass die Vertreter der drei Privatspitäler zwecks Vertragsverlängerung um einen Gesprächstermin gebeten haben. Anlässlich dieses Termins habe er die Verantwortlichen wissen lassen, dass die Ausgangslage eine Weiterführung der Verträge nicht erlaube.
Er habe dafür Verständnis, dass die Nachricht keine Begeisterungsstürme auslöste, wobei der Sachverhalt in den Medien einmal mehr hochgespielt wurde.
Frage 2
Hat er die durch sein Vorgehen verursachten partner-schaftlichen Schwierigkeiten mit einkalkuliert?
Zu Frage 2
Die Regierung hat sich auf die Reaktionen eingestellt und deshalb die Massnahme gezielt begründet.
Regierungsrat Erich Straumann betont, dass es sich bei diesem Schritt keineswegs um eine Absage an die Partnerschaft sondern um einen weitsichtigen Beschluss im Hinblick auf die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes handle.
Frage 3
Wie rechtfertigt der Regierungsrat die bewusste Schlechterstellung der sozial schwächeren Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Baselland?
Zu Frage 3
Der Sanitätsdirektor stellt fest, dass grundsätzlich sämtlichen Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Baselland der Zugang zu den notwendigen medizinischen Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität offen steht. Im übrigen bestehe mit einer Zusatzversicherung ganze Schweiz für Fr. 15.-- - 25.-- weiterhin die Möglichkeit, die hochspezialisierte Versorgung bei der Stadt einzukaufen.
Dazu ist anzumerken, dass bereits 65% der Baselbieterinnen und Baselbieter über eine Zusatzdeckung verfügen.
In Anbetracht des guten Rufs der Baselbieter Spitäler gebe es aber auch Patienten, die freiwillig auf einen solchen Zusatz verzichten.
Vom Entscheid tangiert sind 400 Patienten, resp. 4000 Pflegetage, was 1% der stationären Fälle im Baselbiet entspricht.
Frage 4
Ist der Regierungsrat bereit, im Rahmen unserer umfassenden, gemeinsamen Spitalplanung auf diesen Entscheid zurückzukommen?
Zu Frage 4
Durch die bescheidende Grössenordnung hat der Entscheid des Regierungsrats keinen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der Leistungsaufträge im Rahmen der Spitalplanung.
Zur dringlichen Interpellation von Sabine Stöcklin
Frage 1
Weshalb hat der Regierungsrat bei der Aufkündigung der Verträge mit den Basler Privatspitälern ein überraschendes Vorgehen gewählt?
Zu Frage 1
Regierungsrat
Erich Straumann
führt aus, dass jede Direktion im Rahmen der Budgetberatungen den Auftrag erhielt, nach möglichen Budgetkürzungen Ausschau zu halten.
Frage 2
Basiert der Nichtverlängerungsentscheid allein auf finanziellen Ueberlegungen und auf dem Prinzip der Gleichbehandlung mit Baselbieter Spitälern?
Zu Frage 2
Der Sanitätsdirektor verweist auf seine bereits gemachten Aussagen bezüglich Finanzen und Gleichbehandlung und bemerkt, dass mit dem Entscheid immerhin rund 1,4 Mio. Franken eingespart werden können.
Frage 3
Hat die Baselbieter Bevölkerung keinen Bedarf mehr an den speziellen medizinischen Dienstleistungen der Spitäler St. Clara, Merian-Iselin und Bethesda?
Zu Frage 3
Die Basler Privatspitäler werden für die Versorgung der Baselbieter Bevölkerung nach wie vor eine wichtige Rolle spielen.
Frage 4
Können die Baselbieter Kantonsspitäler die medizinischen Behandlungen in gleicher Qualität und kostengünstiger übernehmen?
Zu Frage 4
Regierungsrat
Erich Straumann
stellt fest, dass die Kantonsspitäler ausgezeichnete Arbeit leisten. Da nicht, wie aktuell bei den Basler Privatspitälern, die Vollkosten berechnet werden, ist der Einkauf der zusätzlichen Pflegetage im Baselbiet wesentlich günstiger.
Die Baselbieter Spitäler können mit den vorhandenen Strukturen und Ressourcen das zusätzliche Prozent an stationären Patientinnen und Patienten mit versorgen.
Frage 5
Könnten Baselbieter Privatspitäler die medizinischen Behandlungen in gleicher Qualität und kostengünstiger übernehmen?
Zu Frage 5
Der Sanitätsdirektor hält fest, dass mit den Baselbieter Privatspitälern erst über Verträge diskutiert wird, wenn hinsichtlich der Teilrevision des Krankenkassengesetzes Klarheit besteht.
Sabine Stöcklin
bedankt sich bei Regierungsrat Erich Straumann für seine Erklärungen und beantragt die Diskussion.
://: Dem Antrag Sabine Stöcklins wird stattgegeben.
Sabine Stöcklin
haben die Ausführungen, in Anbetracht der letzjährigen Vertragsverhandlungen, bei denen noch unterstrichen wurde, dass die speziellen Dienstleistungen der Privatspitäler der gesamten Baselbieter Bevölkerung zugute kommen sollen, nicht befriedigt. Nun sei offensichtlich Sparen angesagt.
Das Thema werde erneut diskutiert werden müssen.
Madeleine Göschke
beantragt ebenfalls die Diskussion.
://: Auch diesem Antrag wird stattgegeben.
Madeleine Göschke
bedankt sich für die Antworten, kann sich jedoch auch nicht damit zufrieden geben. Sie stosse sich vor allem an der vermeintlichen Gleichbehandlung der Privatspitäler Basellands und der Stadt. Da die Privatspitäler in Basel-Stadt im Gegensatz zu denjenigen auf der Landschaft reine Nonprofit-Organisationen sind, werden hier Aepfel mit Birnen verglichen.
Als brisantes Detail fügt die Landrätin an, dass die USA in grosangelegten Studien 38 Mio. Patienten hinsichtlich der Qualität der Spitäler untersucht haben. Die profitorientierten Spitäler haben dabei wesentlich schlechter abgeschnitten.
In den USA sterben in profitorientierten Privatspitälern jährlich 14'000 Menschen, die in nicht-profitorientierten Privatspitälern überlebt hätten.
Am heutigen Vormittag schrieb die FDP in ihrem ersten Satz:
"Strategisches Ziel für unseren Kanton muss, eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung für unsere Wohnbevölkerung sein."
Sie verstehe darunter die gesamte Bevölkerung. Wenn man dieses Ziel weiterverfolgen wolle, müsse man dazu stehen, dass der Kanton Basel-Landschaft gewisse Spezialitäten, die er nicht abdecken kann, in der Stadt einkaufen muss. Die zukünftige Spitalplanung dürfe die Bevölkerung nicht in ihrer Wahlfreiheit einschränken.
Abschliessend erkundigt sich die Landrätin, ob die Regierung einen Entscheid von solcher Tragweite grundsätzlich ohne Rücksprache mit Kommission und Parlament fällen darf.
Paul Schär
ist der Auffassung, dass die Aktivität und Entscheidungsfreudigkeit des Regierungsrates nicht prinzipiell eingeschränkt werden sollte, auch wenn er persönlich den in dieser Sache gefällten Entscheid nicht besonders geschickt finde.
Anlässlich der letztmals diskutierten Vertragsverlängerung habe man klar zum Ausdruck gebracht, dass Aenderungen mit den Partnern rechtzeitig diskutiert werden sollen. Immerhin beschäftigen die drei Privatspitäler rund zwei-tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als sich die VGK im März dieses Jahres bei der VSD erkundigte, hiess es noch, alles sei auf gutem Weg.
Dass die Gegenseite auf einen so kurzfristigen Entscheid entsprechend reagiere, dürfe man ihr nicht übel nehmen.
Grundsätzlich hätte die Regierung mit der Reduzierung der Pflegetage auch eine etwas sanftere Variante wählen können.
Da der Entwurf des KVG vorsehe, dass die privaten Trägeschaften angemessen berücksichtigt werden müssen, komme man langfristig um einen Einkauf der Leistungen sowieso nicht herum.
Als Versicherer empfehle er im übrigen allen Versicherten, ihre Deckung auf die gesamte Schweiz auszudehnen.
Rita Bachmann
will zur Frage 4. der Interpellation Stöcklin wissen, wie die durch das Bethesda-Spital erbrachten Dienstleistungen im Rheumabereich künftig abgedeckt werden sollen.
Der Sanitätsdirektor gehe von insgesamt 4'000 Pflegetagen für die grundversicherten Patientinnen und Patienten in den Privatspitälern aus.
Eine ihr vorliegende Aufstellung umfasst rund 10'000 Pflegetage.
Sie bittet Regierungsrat Erich Straumann
,
ihr die nicht unerhebliche Differenz zu erläutern.
Abschliessend gibt Rita Bachmann Paul Schär zu bedenken, dass es neben denjenigen, für die die Zusatzversicherung ein finanzielles Problem darstellt, Patientinnen und Patienten gibt, welche aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine Zusatzversicherung, wenn überhaupt, nur mit beträchtlichen Auflagen abschliessen können.
Jörg Krähenbühl
appelliert an den Landrat, die Sparbemühungen der Regierung mitzutragen anstatt sie zu kritisieren.
Eugen Tanner
bittet Regierungsrat Erich Straumann um eine klare Antwort auf Frage 4. der Interpellation Göschke,
ob die drei städtischen Privatspitäler in die weiterführende Spitalplanung wieder mit einbezogen werden oder gänzlich rauskippen.
Madeleine Göschke
meint an die Adresse Jörg Krähenbühls, dass sie die Sparbemühungen der Regierung grundsätzlich begrüsse, aber nicht dann, wenn sie auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden.
Rita Bachmann habe das Problem auf den Punkt gebracht. Nebst denjenigen, die sich die Prämie nicht leisten können, gebe es Unzählige, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht zusätzlich versichern können. Genau dieser Personenkreis sei jedoch auf eine hochstehende medizinische Qualität, wie Baselland sie nicht bieten könne, angewiesen.
Dazu kommt, das ab 55 Jahren keine Zusatzdeckung mehr möglich ist.
Sie empfinde es als absoluten Hohn, dass diejenigen, denen keine Beschränkungen auferlegt werden, auf Kosten derjenigen, denen diese Möglichkeit nicht offen steht, sparen wollen.
Peter Tobler
meint präzisierend, dass er, obwohl bereits mehr als 55 Jahre alt, soeben eine Zusatzversicherung abgeschlossen habe.
Regierungsrat
Erich Straumann
erklärt, dass bei medizinisch bedingten Fällen der Kantonsarzt eine Kostengutsprache ausstellt, der auch Grundversicherten eine Behandlung in den baselstädtischen Privatspitälern ermöglicht.
Zudem unterhalten die Krankenkassen einen Risikoausgleichsfond, aus welchem sie in Härtefällen Leistungen finanzieren können, die durch die Grundversicherung nicht abgedeckt sind.
Er habe explizit unterstrichen, dass die Leistungen in den Privatspitälern weiterhin eingekauft werden können, wobei die Konditionen jeweils auszuhandeln seien.
Was die Verhandlungsbefugnis der Regierung mit den Privatspitälern angeht, so habe der Landrat am 7.11.2000 mit der Vorlage 2000/221 beschlossen, dass der Vertragsabschluss in die Zuständigkeit des Regierungsrats falle.
Die Verträge enthalten überdies eine Klausel, wonach zwei Jahre nach deren Abschluss neu verhandelt wird. Die Regierung habe demnach völlig korrekt gehandelt.
An die Adresse Eugen Tanners bemerkt er, dass der Kanton Baselland weiterhin mit den städtischen Privatspitälern arbeitet, was entfällt, ist lediglich das Element der Grundversorgung.
Sabine Stöcklin
bezweifelt, dass der Kanton Baselland trotz der Zusatzleistungen, keine zusätzlichen Ressourcen benötigt. Sie fragt sich, ob die unter dem Zeichen des Sparens injizierte Uebung schlussendlich aufgeht.
Roland Bächtold
will wissen, ob Krankheitsbilder existieren, bei welchen man auf eine Behandlung in der Stadt angewiesen ist.
Regierungsrat
Erich Straumann
erwidert, dass solche Fälle, vor allem im Bereich der Spitzenmedizin, existieren. Die entsprechenden Leistungen werden in einem solchen Fall in der Stadt eingekauft.
Zu den Zweifeln Sabine Stöcklins bemerkt der Sanitätsdirektor, dass die Strukturkosten unverändert bleiben, die variablen Kosten sich hingegen verändern können.
Um im Bedarfsfall zusätzliche Ressourcen zu beschaffen, habe man das ursprüngliche Einsparungspotential von 2,8 Mio. auf 1,4 Mio. Franken halbiert,.
://: Damit sind die beiden Interpellationen 2002/185 und 2002/186 behandelt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1645
2002/187
Dringliche Interpellation von Elsbeth Schmied vom 5. September 2002: Auflösung des CIM-Zentrums Muttenz; Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Peter Schmid
hält fest, dass drei Punkte den Fachhochschulrat anlässlich seiner Sitzung vom 15. August 2002 dazu bewogen, die für das CIM-Zentrum einschneidende Entscheidung einer Teilauflösung rep. Teilintegration zu treffen.
Als ersten Grund führt er den Wandel an. Als das Zielprojekt vor zehn Jahren, nicht zuletzt durch ein Bundesprogramm unterstützt, lanciert wurde, ging es darum, eine Pionierleistung zu erbringen.
Die Pionierleistung von damals gehört heute teilweise zum Standardangebot vieler Anbieter.
In der gesamten Fachhochschullandschaft findet eine Profilierung und Konkretisierung statt, was zur Folge hat, dass nicht mehr genügend Kunden das umfassende Angebot des CIM-Zentrums nutzen. Als Folge davon wurden die per Mitte 2002 erwarteten Erträge auf dem Gebiet Forschung + Entwicklung nur teilweise gesichert, das angestrebte Ergebnis wurde um mehr als 1 Mio. Franken verfehlt.
Aufgrund dieser finanziellen Rahmenbedingungen hat sich eine Ueberprüfung aufgedrängt.
Da der Fachhochschulrat die Auffassung vertritt, dass für das CIM-Zentrum dieselben Kriterien gelten müssen, wie für den Rest der Fachhochschule, wurde am 15. August 2002 die Auflösung des CIM-Zentrums beschlossen.
Bezüglich des Angebots bedeutet dies folgendes:
Die Abteilung
Product Engeneering
wird in die Abteilung M überführt.
Cleaner Production
wird ins Institut für Umwelt integriert. Das
Nachdiplomstudium
Business and Engeneering Management
wird in die Abt. Maschinenbau der Unternehmenswissenschaften integriert, das
Kaderstudium Buisness and Engeneering Management
wird teilweise ins Departement Wirtschaft überführt. Die Simulation wird entweder aufgelöst oder als Spinoff weitergeführt.
Dasselbe trifft für die Abteilung
Buisness and Management Developement
und
ISYDAT
zu. Die
Virtuelle Unternehmung
wird unter gewissen Voraussetzungen weitergeführt.
Bezüglich des Lehrgangs "
Frauen führen mit Know-how
" ist die Finanzierung aus den bestehenden Mitteln des Verpflichtungskredits der beiden Impulsprogramme grundsätzlich gesichert, jedoch zu den üblichen an der FHBB geltenden Kriterien.
Ob der Lehrgang wie ausgeschrieben Ende Oktober beginnen kann, wird in diesen Tagen entschieden und hängt von der Anzahl der Teilnehmerinnen ab.
Für die 15 - 18 Mitarbeitenden des CIM-Zentrums, sie teilen sich in fünfhundert Stellenprozente muss nach einer anderen Lösung gesucht werden. Die mit dieser Aufgabe betrauten Personen haben die Aufgabe, bis zum 31. Oktober 2002 für alle Betroffenen eine definitive Lösung zu finden.
Elsbeth Schmied
bedankt sich bei Regierungsrat Peter Schmid für seine Ausführungen.
://: Die Interpellation 2002/187 ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1646
2002/188
Dringliche Interpellation von Hanspeter Ryser vom 5.9.2002: Welche Absichten hat das neue Bildungsgesetz; Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Peter Schmid
informiert, dass falls das Bildungsgesetz am 22. September 2002 angenommen wird, sowohl das Gesetz als auch die von der Regierung zur Vorlage gemachten Aussagen verbindlich sind.
Am 30. August 2002 habe er mit einer Gruppe von MitarbeiterInnen des Schulinspektorats über ihre Vorschläge bezüglich der künftigen Promotion und Notengebung an den Primarschulen diskutiert. Keine dieser Vorschläge enthielt eine notenfreie Variante.
Seine Vorstellungen werden zur Zeit von seinen Mitarbeitenden überarbeitet und anschliessend dem Erziehungsrat vorgelegt.
Nach den heute geltenden Bestimmungen haben die Primarschulen die Möglichkeit, nach den ersten drei Primarschuljahren anstelle von Noten mit Berichten zu arbeiten.
Inzwischen hat der Vorstand der amtlichen Primarlehrerinnen und Primarlehrerkonferenz Eingaben gemacht. Darunter fand sich eine Variante, die nicht mit Zahlen sondern mit Begriffen arbeitet.
Die mit der Fragenbearbeitung betraute Gruppe des Schulinspektorats hat daraufhin in ihren Inspektionskreisen Konsultationen durchgeführt. Das Ergebnis fiel deutlich aus, die Mehrheit der Primarlehrerinnen und -lehrer wünscht weiterhin ein System, welches auf der Notengebung basiert.
Regierungsrat Peter Schmid meint abschliessend, dass er persönlich weder die Konsultation zu diesem Zeitpunkt durchgeführt noch die umstrittene Variante zur Diskussion gestellt hätte.
Hanspeter Ryser
bedankt sich bei Regierungsrat Peter Schmid und beantragt die Diskussion.
://: Dem Antrag auf Diskussion wird statt gegeben.
Hanspeter Ryser
möchte eine konkrete Antwort auf seine Frage, ob das Gesetz, welches der Landrat erlassen hat, es ermöglicht die erklärten Ziele legitim zu umgehen.
Regierungsrat
Peter Schmid
antwortet, dass auf der Schwelle von Primarschule und Sekundarstufe I gemäss den Formulierungen des Bildungsgesetzes eine notenfreie Variante nicht möglich ist.
://: Damit ist die Interpellation 2002/188 behandelt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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