Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2002

Nr. 1613

7 2002/167
Bericht der Petitionskommission vom 30. Juli 2002: Begnadigungsgesuch

Heinz Mattmüller führt aus, dass Gesuchsteller D.M. wegen gewerbsmässigen Betrugs zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus, abzüglich 124 Tage Untersuchungshaft verurteilt wurde. Wie im Gesuch nachzulesen ist, zeigt der Betroffene Reue und verspricht Besserung. Allerdings ist D. M. , wie die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion meldet, bereits wieder in eine Strafuntersuchung wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verwickelt. Zudem hält sich D. M. - aus welchen Gründen auch immer - im Ausland auf. Ein Gespräch mit dem Leiter des Massnahmenvollzugs konnte leider nicht stattfinden. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Begnadigung bei den gegebenen Umständen nicht in Betracht gezogen werden kann und empfiehlt einstimmig, das Gesuch abzulehnen.

Röbi Ziegler möchte der neuen Strafuntersuchung durch die Justiz nicht vorgreifen, die momentane Lebenshaltung des D.M. lege aber zum aktuellen Zeitpunkt die Gewährung einer Begnadigung nicht nahe.

Toni Fritschi sieht die Voraussetzungen für eine Begnadigung nicht gegeben, zumal der Betroffene ja bereits wieder straffällig geworden ist.

Elisabeth Schneider führt aus, die CVP habe im Rahmen einer sorgfältigen Güterabwägung feststellen müssen, dass die Begnadigungswürdigkeit im Falle des D.M. nicht gegeben sei.

René Rudin stellt sich namens der SVP-Fraktion hinter die Haltung der Kommission und lehnt die Begnadigung ab.

Bruno Steiger erachtet D.M. als unverbesserlichen Wiederholungstäter im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes und lehnt die Begnadigung namens der Schweizer Demokraten ab.

Esther Maag , Grüne, unterstützt im vorliegenden Fall die Kommissionsmeinung, und lehnt das Begnadigungsgesuchs ab.

://: Der Landrat entspricht dem Kommissionsvorschlag und lehnt die Begnadigung des D.M., Vorlage 2002/167, ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1614

8 2002/040
Berichte des Regierungsrates vom 29. Januar 2002 und der Geschäftsprüfungskommission vom 25. April 2002: Amtsbericht des Regierungsrates für das Jahr 2001

Dieter Schenk spricht vorweg den Mitarbeitenden der Verwaltung für die geleistete, gute Arbeit den besten Dank aus. Auch bei der Regierung und all jenen, welche die Überweisung des Amtsberichtes an den Landrat bereits im Januar ermöglichten, bedankt sich der Präsident.
Die Geschäftsprüfungskommission bemühte sich, den Bericht so zu terminieren, dass er im Mai im Landrat hätte behandelt werden können, was wegen anderen dringlicheren Geschäften leider nicht möglich war. Dass der Bericht erst heute zur Debatte steht, ist nach Ansicht des Präsidenten zu spät, weil Anregungen, die heute eingebracht werden, nur schwerlich in das neue Jahresprogramm übertragen werden können.
Der Amtsbericht ist die trockene Auflistung jener Tätigkeiten, die sich auf das Jahresprogramm abstützen. Ein grosser von der Verwaltung täglich erbrachter Arbeitsanteil erscheint im Bericht nicht, was nicht heissen soll, dass diese Arbeit nicht geschätzt und entsprechend gewürdigt wird.
Das Jahresprogramm listet Ziele und Massnahmen auf, während im Amtsbericht nur noch die Massnahmen und die - allenfalls kommentierte - Leistungserbringung auftreten. Weil die Untertitel in der Spalte "Ziele" im Amtsbericht fehlen, ist die Zuordnung der Aussagen oft mühsam. Folge davon waren auch im Amtsbericht Verwechslungen. Um die Arbeit einfacher zu gestalten und den Amtsbericht dem Landrat künftig verständlicher zu präsentieren, wird der Regierungsrat gebeten, den Amtsbericht künftig dreispaltig zu verfassen: Ziel mit den Untertiteln, Massnahmen, Leistungserbringer.
Der Amtsbericht ist ein weitgehend wertungsfreies Produkt, WoV hat hier noch nicht Einzug gehalten. Viele Amtsstellen haben heute Leistungsziele mit Vorgaben zur Leistungserfüllung formuliert. Der Amtsbericht geht nicht darauf ein und nimmt keine Bewertung vor. Die Feststellung der Regierung, die gesetzten Ziele hätten weitgehend erreicht werden können, wäre mit einer Bewertung einfacher nachzuvollziehen. Eine kritische Bewertung könnte im Hinblick auf das neue Jahresprogramm auch zu neuen Erkenntnissen führen. Damit würde sich - analog Budget und Rechnung - der Kreis vom Jahresprogramm zum Amtsbericht schliessen.
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat, den Amtsbericht 2001 des Regierungsrates zu genehmigen.

Urs Wüthrich tritt im Namen der SP-Fraktion auf den Amtsbericht ein, stimmt den Anträgen den GPK zu und genehmigt den Bericht.
Ein Blick in die Landratsprotokolle der vergangenen Jahre zeigt, dass in der Eintretensdebatte in der Regel eine kritische Würdigung von Darstellung, Gestaltung und allgemeinen Gesamteinschätzungen vorgetragen wird. Vor diesem Hintergrund kann sich die SP auf den Dank an all jene beschränken, die mit ihrem Arbeitseinsatz zum Bericht beigetragen haben.

Romy Anderegg äussert sich namens der FDP-Fraktion zum Zeitablauf: Die Regierung hat den Amtsbericht rechtzeitig vorgelegt. Es liegt am Parlament, die Behandlung des Berichtes zu beschleunigen. Der Amtsbericht ist ein wichtiges Instrument der Kontrolle und der Oberaufsicht. Er wird seinem Zweck nicht gerecht, wenn zu viel Zeit verstreicht, bis er endlich beraten wird. Inzwischen ist die Chance zur Einflussnahme und zu Veränderungen innerhalb des üblichen Planungsprozesses für das Parlament vertan.
Die FDP-Fraktion empfiehlt dem Landrat trotzdem, den Amtsbericht zu genehmigen.

Agathe Schuler stimmt dem Genehmigungsantrag der Geschäftsprüfungskommission im Namen der CVP/EVP-Fraktion zu und dankt allen Mitarbeitenden des Kantons Basel-Landschaft für die gute Arbeit.
Als Anregung bringt die Fraktion den Vorschlag ein, die Nummerierungssystematik des Berichtes zu verbessern. Aufgefallen ist der CVP zudem, dass sowohl im Bericht der Regierung wie auch im Bericht der GPK immer wieder Aussagen mit prospektivem Charakter gemacht werden. Dies ist zwar verständlich, weil man zeigen möchte, dass es und wie es weiter geht. Da es sich aber um einen Bericht handelt, müssten dies Regierung und GPK in Zukunft etwas mehr beachten.

Max Ritter stimmt namens der SVP-Fraktion dem Bericht der Geschäftsprüfung zu, dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit und dem GPK-Präsidenten für die gute Orientierung.

Heinz Mattmüller hat sich zusammen mit seinen Fraktionskolleginnen- und -kollegen den mit neudeutschen Ausdrücken wie Service Level Agreements, Call Center, Controlling System, Reporting, F-Coaching gespickten Amtsbericht vorgeknöpft. Im Dialog mit Finanzdirektor Adrian Ballmer hat die Subko 1 der GPK neben dem bereits erwähnten Call Center auch die Deklaration und die Verarbeitung der administrativ schwierig zu bewältigenden Krankenkosten in der Steuerberechnung zur Sprache gebracht. Sorgen bereitet der Subko die Tatsache, dass die meisten Steuerpflichtigen bis heute, im Herbst 2002, noch keine Steuerrechnung für das Jahr 2001 und auch nicht für das laufende Jahr erhalten haben. Einem Leserbrief war gar zu entnehmen, dass - obwohl noch keine Rechnungen versandt wurden - bereits Betreibungen eingetroffen sind.
Auch das im Amtsbericht erschöpfend erwähnte Gleichstellungsbüro gehört in das Ressort von Finanzdirektor Adrian Ballmer. Schwerpunktmässig ging es dieses Jahr um die betriebliche Chancengleichheit in der kantonalen Verwaltung. Konkret wurden vermehrt Teilzeitstellen geschaffen, um den Frauenanteil im Staatsbetrieb zu erhöhen. Diese Massnahme dürfte mit Effizienzsteigerung wenig zu tun haben, auch kostenneutral dürfte sie nicht ausfallen, sicher aber - und das dürfte die Hauptsache sein - wird sich der Frauenanteil erhöhen.
Von der Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung wollte die Subko 1 erfahren, wie es um die immer wieder erwähnte sexuelle Belästigung im Staatsbetrieb stehe. Obwohl sich die Kommission geradezu voyeuristisch auf allerhand gefasst machte, blieb das Ergebnis bei Null. Konkret heisst dies, dass eine Einladung an eine Staatsangestellte eine sexuelle Belästigung und folglich auch Grund für eine interne Abklärung darstellt, wenn die Angestellte vorgängig bereits mehrere Einladungen abgewiesen hat. Dieser Sachverhalt hat die Kommission zutiefst erschüttert und bewogen, etwas genauer hinzusehen, was in dieser Fachstelle denn so alles ausgeheckt wird. Auch wenn nicht behauptet werden kann, dass bezüglich Gleichstellung im Kanton alles aufgearbeitet ist, darf angesichts der prekären Finanzlage des Kantons künftig doch eine vertretbare Prioritätensetzung erwartet werden.
Die Schweizer Demokraten stimmen dem Antrag der GPK, den Amtsbericht 2001 des Regierungsrates zu genehmigen, zu.

Esther Maag hofft, dass die von Dieter Schenk erwähnte formale Schwäche der Nachvollziehbarkeit im nächsten Bericht beseitigt sein wird. Ein Amtsbericht ist zwar ein Rückblick, interessant aber wird er, wenn er prospektiv betrachtet wird.
Dass die Fachstelle für Gleichstellung, die sehr viel Gutes geleistet hat und noch viel zu tun haben wird, in eben gehörter Weise in Grund und Boden gestampft wird, hat Esther Maag geschockt.
Einen wichtigen Punkt wird die Thematik Spitalplanung darstellen, aber auch die Fragen zur nachhaltigen Entwicklung und das erst zu zwei Dritteln ausgebaute Radroutennetz wird die grüne Fraktion im Auge behalten.
Die Grünen genehmigen den Amtsbericht 2001 des Regierungsrates.

Detailberatung Amtsbericht des Regierungsrates für das Jahr 2001

Landratspräsidentin Ursula Jäggi geht den Amtsbericht direktionsweise durch:

Keine Wortmeldungen

://: Der Landrat genehmigt den Amtsbericht 2001 des Regierungsrates einstimmig.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1615

9 2002/108
Berichte des Regierungsrates vom 23. April 2002 und der Bau- und Planungskommission vom 13. August 2002: Umwidmung und Ersatzbeschaffung für den Polizeiposten Aesch

Karl Rudin führt aus, dass der Kanton Basel-Landschaft für den Miteigentums-Erwerb im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Aesch 1,4 Millionen Franken ausgibt, im Gegenzug für den Verkauf des alten Polizeipostens aber 800'000 Franken erhält, so dass die Gesamtkosten für den neu domizilierten Polizeiposten Aesch 600'000 Franken betragen. Damit erhält der Kanton einen modernen, zweckmässigen Polizeiposten zu günstigen Konditionen. Eine Sanierung des alten Gebäudes wäre teurer zu stehen gekommen. Die EinwohnerInnen werden schätzen, dass die Dienstleistungen der Gemeinde an einem Ort zusammengefasst sind, was zudem das Nutzen von gemeinsamen Synergien gestattet.
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Franz Hilber bemerkt vorab, als die BPK die Vorlage behandelte, habe man in den Medien bereits lesen können, dass der Polizeiposten Aesch umgezogen ist.
Der Umbau des bestehenden Polizeipostens wäre zu kompliziert und zu aufwändig gewesen. Das Zusammengehen von Kanton und Gemeinde lag auf der Hand, die gewählte Lösung darf als die bestmögliche betrachtet werden, weshalb die SP der Vorlage zustimmt.

Hanspeter Frey ist mit der BPK und der Fraktion der FDP für die Genehmigung der Vorlage, zumal die gewählte Lösung gute Arbeitsabläufe ermöglicht.

Remo Franz ist der Auffassung, die Sanierung des Polizeipostens Aesch hätte schon viel früher an die Hand genommen werden müssen. Die Arbeitsplätze beim alten Posten waren der Effizienz nicht förderlich und nicht mehr zeitgemäss. Ein Umbau am alten Standort wäre zu teurer gewesen. Mit dem neuen Verwaltungsneubau gelang in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aesch und über das Amt für Liegenschaftsverwaltung eine gute Lösung zu einem Aufpreis von 600'000 Franken für den Kanton. Dass der neue Polizeiposten wie ein Reisebüro daherkommt, dürfte vom Sicherheitsgedanken her eher heikel sein.
Die CVP/EVP-Fraktion empfiehlt dem Landrat, die Vorlage zu genehmigen.

Peter Holinger beklagt, dass die Vorlage einerseits zu spät in der vorberatenden Kommission eingetroffen ist und dass zweitens - ironisch gemeint - die Postadresse nicht mehr stimmt, weil der Polizeiposten - einer von 28 im Kanton - nicht mehr wie früher am Landjägergässlein steht.
Der neue Posten Aesch im Verwaltungsgebäude der Gemeinde ist massvoll von 370 auf 425 Quadratmeter aufgestockt worden.
Die SVP-Fraktion stimmt, entsprechend dem Vorschlag der Bau- und Planungskommission, für die Vorlage.

Roland Bächtold begrüsst den Neubau. Die Arbeit im alten Polizeiposten musste seit Langem als Zumutung bezeichnet werden. Schade findet Roland Bächtold, dass der Polizeiposten nicht mehr 24 Stunden besetzt ist. Trotzdem stimmt die Fraktion der Schweizer Demokraten der Vorlage zu.

Isaac Reber und die grüne Fraktion erachten den Umzug des Polizeipostens Aesch als gutes, sinnvolles Geschäft. Die Zusammenfassung von Dienstleistungen entspricht dem Gebot der Kundenfreundlichkeit. Die grüne Fraktion stimmt zu.

RR Elsbeth Schneider-Kenel ist sich bewusst, dass die Verspätung der Vorlage ein Klecks im Reinheft ist. Für die trotzdem gute Aufnahme des Geschäftes und für das Verständnis bedankt sich die Regierungspräsidentin, die sich auf die Einweihung gemeinsam mit dem Justizdirektor freut.

://: Der Landrat beschliesst den LRB 2002/108 einstimmig gemäss Antrag der Bau- und Planungskommission.


Landratsbeschluss
betreffend Umwidmung und Ersatzbeschaffung für den Polizeiposten Aesch


Vom 5. September 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Gestützt auf § 34 Abs. 1 lit. f. des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 werden folgende Grundstücke zum Restbuchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen überführt:
Parzelle 501, GB Aesch, haltend 358 m2, mit Gebäude Nr. 92 Teil U-Halle Nr. 90a inkl. 39/683 Miteigentum am Grundstück Nr. 4340, GB Aesch, Buchwert 2002, Fr. 11 580.--.
2. Vom Verkauf der Parzelle 501, GB Aesch, inkl. 39/683 Miteigentumsanteil am Grundstück 4340, GB Aesch, durch den Kanton Basel-Landschaft an die Einwohnergemeinde Aesch zum Preis von Fr. 800 000.-- wird Kenntnis genommen.
3. Der Nettoerlös aus dem Verkauf der Parzelle 501, GB Aesch, inkl. 39/683 Miteigentumsanteil am Grundstück 4340, GB Aesch, ist dem Konto 2391.424.00 Liegenschaftsverkäufe gutzuschreiben.
4. Dem Erwerb von 1/1394 Miteigentumsanteil an Parzelle 788, GB Aesch, inkl. 1/3 Anteil an der Bruttogeschossfläche des Verwaltungsneubaus und Anteil Autoeinstellhalle wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 1 400 000.-- zu Lasten des Kontos Nr. 2320.503.30-240 bewilligt.
5. Die Ziffer 4 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31, Abs. 1, b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1616

10 2001/310
Berichte des Regierungsrates vom 18. Dezember 2001 und der Bau- und Planungskommission vom 13. August 2002: Gemeinde Grellingen: Projektierung der Korrektion Baselstrasse und Delsbergstrasse

Karl Rudin legt einleitend dar, dass bei Umfahrungstunnels heute standardmässig begleitende Massnahmen für jene Strassen aufgezeigt werden, die durch die Umfahrung entlastet werden. Zur Zeit des Eggluetunnel-Baus war dies noch nicht der Fall. Erst ein Vorstoss von Alfred Zimmermann löste die Vorlage aus. Der Regierungsrat beantragt darin die Gewährung eines Projektierungskredits von 650'000 Franken bei einem vorgesehen Investitionsvolumen zwischen 12 und 15 Millionen Franken.
Die Bau- und Planungskommission kam zum Schluss, vorerst sollte ein Gestaltungskonzept in Abstimmung mit der Ortskernplanung erstellt werden. In einer zweiten Phase soll das Bauprojekt angegangen werden. Dieses Verfahren bedingt, dass eine weitere Vorlage an den Landrat zu richten sein wird. Grellingen wird deshalb aber keine Verzögerungen in Kauf nehmen müssen, weil die Realisierung des Projektes in Etappen vorgesehen ist. Gemeinderat und Baukommission sind der Meinung, dass die Investitionskosten von 12 bis 15 Millionen zu hoch veranschlagt sind.
Die BPK beantragt dem Landrat einstimmig, dem Kredit für das Gestaltungskonzept zuzustimmen.

Franz Hilber erachtet es als selbstverständlich, dass nach dem Bau einer Dorfumfahrung die Ortsdurchfahrt und die Bedingungen für Fussgänger und RadfahrerInnen attraktiver werden müssen. Bei der Lektüre der Vorlage spürt man allerdings, dass das Tiefbauamt wenig Herzblut vergossen hat, was auch der Gemeinde Grellingen nicht entgangen ist. Trotzdem war man sich einig, dass die Ortsdurchfahrt verbessert werden muss. Weil Grellingen zur Zeit aber noch an einer Ortskernplanung arbeitet, macht es Sinn, vorerst das Gestaltungskonzept zu erstellen, um danach gemeinsam ein Bauprojekt zu realisieren.
Die Fraktion der Sozialdemokraten stellt sich hinter die Kommissionsfassung.

Hanspeter Frey teilt die Meinung, dass hinter der Vorlage kein allzu grosses Engagement steckt. Unbestritten war in der Kommission, dass Verbesserungen der Hauptstrasse - zumal aus Sicherheitsgründen - im Abschnitt Baslerstrasse (Richtung Aesch) unumgänglich sind und planerisch richtig anzugehen sind.
Das gewählte zweistufige Verfahren mit einem vorgeschobenen, gemeinsam mit Grellingen zu erstellenden Gestaltungsprojekt soll dazu beitragen, dass in Grellingen nicht weiterhin "Pflästerlipolitik" betrieben wird.
Die FDP spricht sich für die Gewährung des Kredits von 150'000 Franken aus und fordert gleichzeitig, das Postulat von Alfred Zimmermann als erfüllt abzuschreiben.

Peter Zwick ist namens der CVP/EVP-Fraktion für den Gestaltungskredit von 150'000 Franken. Die Behandlung der Vorlage zeigte allerdings, dass man sich in Grellingen noch nicht einig ist. Weil Grellingen nun aber die Ortskernplanung vorantreibt, ist die Gewährung des Gestaltungskredits wichtig - und gleichzeitig soll das Postulat Zimmermann als erfüllt abgeschrieben werden.

Peter Holinger hat zusammen mit der Bau-und Planungskommission vor Ort in Grellingen feststellen können, dass das Projekt des Kantons zwar erwünscht ist, aber durchaus auch kleiner dimensioniert werden könnte. Einwohner und Gemeinderat kamen zu Wort. Man konnte feststellen, dass der Abschnitt Baslerstrasse den wichtigeren Teil darstellt. Die Gemeinde wird sich auch noch mit einer hängigen Einsprache gegen die Ortskernplanung zu befassen haben. Immerhin fordert Grellingen keine Luxuslösung, sondern strebt verbesserte Sicherheit an und möchte mit einer schöneren Strasse die Liegenschaftsbesitzer zu Renovationsarbeiten ermutigen.

Die Fraktion der SVP spricht sich einstimmig für die Bewilligung des Verpflichtungskredites von 150'000 Franken bei gleichzeitiger Abschreibung des Postulates Zimmermann aus.

Roland Bächtold befürwortet die Verbesserung der Sicherheit auf der Hauptstrasse in Grellingen, hofft, dass sich die Grellinger auch in der Frage der Bahnübergänge einig werden, und spricht sich namens der Schweizer Demokraten für den Verpflichtungskredit zugunsten eines Gestaltungskonzeptes aus.

Isaac Reber bedauert den schlechten Start der Vorlage. Die direkt betroffene Gemeinde Grellingen musste aus der Presse davon erfahren. Groteskerweise kam dann die Gemeinde Grellingen auf die BPK zu und eröffnete, sie möchte gar nicht einen derart hohen Kredit beantragen und sie finde das Volumen von 12 bis 15 Millionen für den anschliessenden Bau übertrieben.
Die BPK hofft nun, dass über die Bewilligung des Kredites für ein Gestaltungskonzept in enger Zusammenarbeit mit Grellingen und den Betroffenen eine gute Lösung gefunden wird.
Nach gründlicher Diskussion, beantragt die Fraktion der Grünen, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen, das Postulat von Alfred Zimmermann aber stehen zu lassen und vorab das Gestaltungskonzept abzuwarten beziehungsweise zu beurteilen.

RR Elsbeth Schneider-Kenel erklärt sich mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden und ergänzt, nicht traurig zu werden, falls das Projekt günstiger zu stehen kommen sollte als ursprünglich geplant. Nach dem letzten Zusammentreffen mit dem Gemeindepräsidenten von Grellingen hofft die Regierungspräsdentin, den Rank gefunden zu haben. Zum Herzblut merkt die Baudirektorin an, ihr Prinzip sei es, den Blutverlust genau einzuteilen, damit die verbleibenden Blutreserven für möglichst viele Projekte ausreichen.

Landratsbeschluss Ziffer 2

://: Der Landrat lehnt den Antrag der Grünen, das Postulat 94/248 von Alfred Zimmermann nicht abzuschreiben, ab.

://: Der Landrat beschliesst Vorlage 2001/310 mit grossem Mehr bei einer Gegenstimme.


Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Projektierung der Korrektion Baselstrasse und Delsbergstrasse in der Gemeinde Grellingen


Vom 5. September 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Projektierung der Korrektion Baselstrasse und Delsbergstrasse in der Gemeinde Grellingen wird der erforderliche Verpflichtungskredit von 150'000.- Franken zu Lasten Konto 2312.501.10-016 bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 2001 werden bewilligt.
2. Das am 10. November 1994 von Landrat Alfred Zimmermann und Mitunterzeichnern eingereichte Postulat 94/248 betreffend "Eggfluetunnel: Flankierende Massnahmen für die Ortsdurchfahrt Grellingen" wird als erfüllt abgeschrieben.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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