Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 2002

Nr. 1695

10 2001/291
Postulat von Daniel Wyss vom 29. November 2001: Touristische Velowegförderung; ein nachhaltiger Wirtschaftszweig für eine starke Region

Elsbeth Schneider gibt bekannt, der Regierungsrat sei bereit, das Postulat entgegenzunehmen und als erfüllt abzuschreiben. Es sei unbestritten, dass velofahrende Touristen für den Wirtschaftszweig des Tourismus wichtig seien. Dies habe die Einführung der neunten nationalen Veloroute unter dem Markennamen "Veloland Schweiz" deutlich gezeigt. Der Erfolg von Veloland Schweiz sei weniger auf die Infrastruktur als auf das gesamte touristische Angebot der Schweiz zurückzuführen. Eine wichtige Rolle spiele dabei auch die Werbung.

Neueste Untersuchungen zeigen, dass ca. 60 % der Verkehrsleistungen in der Schweiz auf den Freizeitverkehr entfallen. Es sei daher klar, dass die Veloförderung im Freizeit- und Tourismusbereich einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Verkehr leiste und leisten müsse. Der Kanton Basel-Landschaft ist in der touristischen Veloförderung sehr aktiv und hat die Projekte "Veloland Schweiz" und "Dreilandradweg" von Anfang an tatkräftig unterstützt. Die verschiedenen touristischen Routen (Rhein-Route, Jura-Route, Nord-Süd-Route und Dreilandroute) wurden aus diesem Grund auch in den Regionalplan aufgenommen. Im Weiteren publizierte das Tiefbauamt im Jahr 1995 eine Karte mit 15 Vorschlägen für Velotouren im Kanton Basel-Landschaft. Das Tiefbauamt ist ausserdem für den Unterhalt der Wegweisungen auf den verschiedenen Velorouten verantwortlich.

Zu den drei im Postulat vorgeschlagenen touristischen Radrouten: Eine rechtsufrige Radroute entlang der Birs zwischen Zwingen und Grellingen wurde bereits mehrfach gefordert, 1998 beschloss der Landrat im Rahmen der Diskussion zum Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft, diese Radroute nicht in den Regionalplan aufzunehmen. Ausschlaggebend für den negativen Entscheid waren die zu hohen Kosten (2 Mio. Franken), aber auch Konflikte im Naturschutzbereich.

Zur Zeit liegt dem Landrat ein Antrag des Regierungsrates vor, einen Projektierungskredit zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Grellingen zu bewilligen. Mit diesem Projekt soll auch die Sicherheit und Attraktivität dieser Strecke für VelofahrerInnen erhöht werden. Ausserdem führt die Juraroute des Velolands Schweiz entlang des Laufentals auf die Jurahöhen.

Zum Vorschlag einer Route Augst-Birsfelden-Basel: Der Regionalplan Radrouten schlägt in diesem Abschnitt eine Route vor, welche nicht dem Rhein entlang, sondern durch den Hardwald führen werde. Ein sicherer Ausbau dieser Route sei damit gewährleistet. Eine Routenführung entlang des Rheins hingegen würde zu erheblichen Mehrkosten und zu betrieblichen Problemen im Bereich der Hafenanlagen führen. Für den Abschnitt Augst-Schweizerhalle könne allenfalls im Zusammenhang mit der Realisierung des Erlebnisraums Augst (neu: Salina Raurica) eine attraktive Radroutenführung in Rheinnähe gefunden werden.

Zum Vorschlag Rothenfluh-Talweiher-Oltingen: Die Strecke Rothenfluh-Oltingen ist Bestandteil der Radroute 3 von Veloland Schweiz. Sie verläuft auf schwach befahrenen Strassen und die geforderte Routenführung über den Talweiher sei sowohl von Vertretern des Tiefbauamtes als auch des Velolands Schweiz an Ort überprüft worden. Gemeinsam habe man festgestellt, dass sich diese Linienführung wohl für eine Mountainbike-Route, nicht jedoch für eine touristische Radwanderroute eignen würde. Sie würde zudem durch ein sensibles Naturschutzgebiet und entlang eines beliebten Wanderweges führen. Es müsse vermieden werden, dass die BenutzerInnen des Wanderwegs durch Velos gestört werden.

Der Kanton Basel-Landschaft sei in der touristischen Veloförderung sehr aktiv, das attraktive Radroutennetz gemäss dem Regionalplan Radrouten stehe auch dem Velotourismus zur Verfügung und werde sehr rege genutzt. Die im Postulat vorgeschlagenen Radrouten seien aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, um sie als touristische Radrouten zur Verfügung zu stellen oder ausbauen zu können. Zur Förderung des Velotourismus in unserem Kanton ist nach Meinung des Regierungsrates keine Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur erforderlich, das Angebot müsse jedoch auf die Bedürfnisse der Velofahrenden ausgerichtet werden. Immer wieder müssen die Leute mit entsprechenden Werbemassnahmen, beispielsweise durch Motivationskampagnen oder Events der Gemeinden, auf das bestehende Angebot aufmerksam gemacht werden. So kann die Benützung des bestehenden Angebots für touristische Zwecke nachhaltig gefördert werden.

Olivier Rüegsegger dankt für die Ausführungen und freut sich über den grossen Stellenwert, welcher den Velofahrerinnen und -fahrern in letzter Zeit zugekommen sei. Er betont, für unsere Region sei auch der Mountainbike-Tourismus sehr wichtig, jedoch müssen hier Lösungen zur Konfliktvermeidung mit Wandererinnen und Wanderern gefunden werden.

Olivier Rüegsegger zeigt sich erfreut, dass der Regierungsrat schon einiges zur Velowegförderung unternommen habe, gerade bezüglich der Strecke Augst-Birsfelden sieht er jedoch noch Handlungsbedarf und beantragt daher, das Postulat 2001/291 stehen zu lassen.

Elsbeth Schneider bittet den Landrat, das Postulat abzuschreiben, auch wenn sie Olivier Rüegsegger bezüglich der Strecke Augst-Birsfelden Recht geben muss. Im Rahmen der Planung Salina Raurica werde man das Anliegen auf jeden Fall berücksichtigen, jedoch könne es bis zum Abschluss dieser Planung noch mehrere Jahre dauern.

Christoph Rudin erklärt, die SP-Fraktion spreche sich ebenfalls gegen die Abschreibung des vorliegenden Postulats aus. Insbesondere die Strecke in Augst müsse nicht nur vom touristischen Standpunkt her, sondern vor allem auch für die AlltagsvelofahrerInnen als prekär bezeichnet werden und es würde sich durchaus rechtfertigt, diese gefährliche Situation in nächster Zeit zu entschärfen, selbst wenn es sich dabei nur um ein Provisorium handeln würde.

Bruno Steiger unterstützt Elsbeth Schneider. Der Kanton Basel-Landschaft könne bezüglich Velowege als sehr fortschrittlich bezeichnet werden und daher spricht er sich für Abschreibung des Postulats aus.

://: Das Postulat 2001/291 wird an den Regierungsrat überwiesen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1696

11 2001/297
Postulat von Robert Ziegler vom 12. Dezember 2001: Koordination der Abfallentsorgung

Elsbeth Schneider erklärt, weshalb der Regierungsrat das Postulat entgegen nehmen und gleichzeitig als erfüllt abschreiben wolle. Mit dem Postulat werde der Regierungsrat eingeladen, Kontakt mit den Gemeinden aufzunehmen, um vermittelnd und beratend die Schaffung von Zweckverbänden zur Abfallentsorgung voranzutreiben und zu begleiten. Es sei unbestritten, dass die Bildung von Zweckverbänden ein geeignetes Instrument zur Kostenreduktion der Abfallentsorgung in den Gemeinden sein könne. Dies habe auch die Begleitkommission zur IES-Vorlage klar erkannt, welcher 8 VertreterInnen der Gemeinden angehörten. Ebenfalls wurde erkannt, dass Zweckverbände auch für den kombinierten Abfalltransport Strasse/Schiene mit Wechselcontainerfahrzeugen beste Voraussetzungen böten. Im Gegensatz dazu bringen Zweckverbände keinen zusätzlichen Nutzen für den kombinierten Abfalltransport Strasse/Schiene, wenn dieser über eine Umladestation erfolgen müsste, wo die Abfälle ausgeladen und in bahngängige Container umgeladen werden. Unabhängig davon, ob die Abfälle mit konventionellen Sammelfahrzeugen oder mit Wechselcontainerfahrzeugen gesammelt werden, bieten Zweckverbände die Möglichkeit zur Kostenreduktion der Abfallentsorgung in den Gemeinden.

Das Amt für Industrielle Betriebe (AIB) beauftragte daher Peter Scholer, den Präsidenten des Gemeindeverbandes Abfallbewirtschaftung unteres Fricktal und Mitglied der oben erwähnten IES-Begleitkommission, bereits zu Beginn des Jahres 2000 mit einem Beratungsmandat zur fachlichen Unterstützung eines allfälligen Oberbaselbieter Zweckverbandes. Dieser wurde zwischenzeitlich gegründet und operiert erfolgreich. Anhand der geleisteten Vorarbeiten für diesen Verband vereinbarte der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden mit dem AIB, dass für die übrigen Gemeinden im Kanton ein Handbuch zur Gründung von Abfallzweckverbänden erarbeitet werden soll. So können die bereits gemachten Erfahrungen des Oberbaselbiets weitergegeben werden. Dieses Handbuch entstand in Zusammenarbeit mit den verschiedensten Fachstellen der kantonalen Verwaltung, Mitgliedern des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden sowie Peter Scholer und wurde am 15. März 2001 der Öffentlichkeit vorgestellt und bereits allen Gemeinden zugestellt. Die Kosten für das Handbuch werden vom Kanton Basel-Landschaft im Rahmen der Abfallrechnung getragen.

Um allen an Abfallzweckverbänden interessierten Gemeinden die gleiche Dienstleistung wie dem Oberbaselbiet kostenlos zur Verfügung stellen zu können, beauftragte das AIB Peter Scholer damit, diesen Gemeinden seine Dienste in einem vorbestimmten Umfang (ca. 20 Stunden) ebenfalls auf Kosten der Abfallrechnung zur Verfügung zu stellen. Bis heute wurden in folgenden Gebieten diesbezügliche Beratungen in Auftrag gegeben: Gemeinden im Birstal, Gemeinden im Leimental, Gemeinden im unteren und im oberen Ergolztal, Gemeinden im Waldenburgertal.

Anhand dieser Ausführung ist der Regierungsrat der Ansicht, seinen Auftrag erfüllt zu haben. Selbstverständlich stehe man den Gemeinden in dieser Sache jederzeit zur Verfügung.

Röbi Ziegler freut sich über die bereits geleisteten Arbeiten. Selbstverständlich sei ihm das erwähnte Handbuch bekannt und er sei auch informiert über das Funktionieren des Zweckverbandes Gelterkinden und Umgebung. Die materiellen Vorarbeiten wurden also erledigt. Neben der KELSAG bestehe in unserem Kanton aber erst ein funktionierender Zweckverband und Röbi Ziegler hat nicht den Eindruck, andere Zweckverbände seien am Entstehen. So lange dies nicht der Fall sei, sei die Aufgabe für den Kanton noch nicht abgeschlossen und das Postulat könne entsprechend nicht abgeschrieben werden.

Olivier Rüegsegger informiert, die Grüne Fraktion zeige sich bezüglich der Frage, ob das Postulat abgeschrieben werden könne, geteilt.

Esther Aeschlimann unterstreich, beispielsweise im Birstal könne man von den Vorarbeiten und Bemühungen des Kantons profitieren und werde die Statuten eines solchen Zweckverbandes bis Ende Jahr verabschieden. Das Handbuch sei dabei sehr nützlich und Peter Scholer erfülle sein kantonales Mandat sehr gut, auch wenn die zur Verfügung stehenden 20 Stunden allzu knapp bemessen seien. Zusätzlich wäre eine juristische Beratung sinnvoll. Das revidierte Gemeindegesetz werde einige Neuerungen bringen, wonach die Zweckverbände autonomer und effizienter agieren können.

Elsbeth Schneider hätte erwartet, dass sich der Präsident des Gemeindeverbandes nun noch geäussert hätte. Der Landrat spreche sich immer für die Gemeindeautonomie aus und man könne den Gemeinden daher nicht aufoktroyieren, sie müssten Zweckverbände gründen.

Esther Aeschlimann merkt an, auch sie sei Mitglied des Vorstands des Gemeindeverbands und habe für die Gemeinden gesprochen.

Peter Tobler betont, laut Postulat soll die Regierung in diesem Fall vermitteln, beraten und begleiten. Dies habe sie getan und aus seiner Sicht könne das Postulat nun abgeschrieben werden.

://: Der Landrat spricht sich dafür aus, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1697

12 2001/298
Interpellation von Robert Ziegler vom 12. Dezember 2001: Neue Anlieferkriterien in der KVA Basel. Antwort des Regierungsrates

Elsbeth Schneider beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Regierungsrat hat in dieser Sache nicht direkt mit der KVA verhandelt. Im Rahmen der gemeinsamen Betriebskommission wurden sowohl die differenzierten Annahmegebühren als auch die für die einzelnen Abfallkategorien geltenden Anforderungen diskutiert und aufgrund der von Kantonsseite eingebrachten Wünsche modifiziert. In der erwähnten Betriebskommission sind alle KVA-Partner vertreten, wobei praxisorientierte Fachleute aus dem AUE und dem AIB unseren Kanton vertreten. Die KVA will mit den neuen Bestimmungen eine bessere Zuordnung der effektiven Kosten erreichen, und zwar im Sinne des Verursacherprinzips.

Sperrige Abfälle aus Gewerbe oder den Gemeinden müssen vor dem Einfüllen in die Öfen zerkleinert werden, damit die Anlage störungsfrei und mit optimaler Leistung betrieben werden kann. Die KVA bietet diese Dienstleistung zwar an, verlangt für den zusätzlichen Aufwand jedoch höhere Gebühren. Es ist daher allen Anlieferern freigestellt worden, ob sie ihre Abfälle selbst in geeigneter Form bereitstellen wollen, damit sie von günstigeren Tarifen profitieren können. Normaler Hauskehricht und Kleinsperrgut können ohne Vorbehalt zu einem günstigen Tarif entsorgt und verbrannt werden.

Zu Frage 2: Das zuständige AUE hat die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft nach den Sommerferien 2001 schriftlich über die Detailregelungen informiert und diese mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden an den regionalen Gemeindeseminaren jeweils diskutiert. Abgesehen von Einzelfällen gab es kaum Einwände gegen die neuen Regelungen. Die vom AUE vorgeschlagene Lösungspalette wurde im Allgemeinen als taugliche Grundlage für eine massgeschneiderte Lösung auf Gemeindeebene akzeptiert. Eine vollständige Übersicht über die Handhabung von Grobsperrgut liegt erst im Rahmen der Abfallstatistik 2001 vor, an deren Auswertung momentan gearbeitet wird.

Viele Gemeinden planen, der Bevölkerung weiterhin entweder eine fixe Abgabestelle (Werkhof) oder eine einzelne Sammeltour für Grobsperrgut (viertel- bis halbjährlich) anzubieten. Eine Zulassung von Grobsperrgut an allen Abfuhrterminen mit einer nachträglichen Aussortierung und Zerkleinerung der grossen Gegenstände dürfte eher die Ausnahme bleiben.

Zu Frage 3: Wie bereits oben ausgeführt, stellt die nachträgliche Aussortierung und Zerkleinerung des Grobsperrguts nur eine der möglichen Varianten dar, um vom günstigeren Anliefertarif in der KVA zu profitieren. Sollten Gemeinden diese Lösung wählen, steht es ihnen frei, in welchen Anlagen sie die Zerkleinerung der groben Anteile vornehmen wollen. Aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit dürfen nicht ganze Ladungen von den Sammelfahrzeugen in den Schredder gelangen, sondern nur grobe Stücke aus den vorgängigen Sortierungen. Bei verschiedenen Abfallsortieranlagen besteht diese Infrastruktur bereits, so dass die Einrichtung zusätzlicher Schredder kaum Sinn macht und auch keine zusätzliche Koordination seitens Kanton benötigt. Die Installation und der Betrieb derartiger Schredder ist als Teil der Abfallbehandlung auf den Sortieranlagen zu betrachten und wird in diesem Rahmen von den kantonalen Fachstellen laufend geprüft und bewilligt.

Zu Frage 4: Elsbeth Schneider betont noch einmal, dass der Hauskehricht und das übliche Kleinsperrgut auch künftig keine Vorbehandlung benötigen. Für grobe Gegenstände besitzt die KVA Basel bereits heute die erforderliche Schredderanlage und verrechnet den erhöhten Arbeitsaufwand in Form des bereits erwähnten, erhöhten Tarifs.

://: Die von Röbi Ziegler beantragte Diskussion wird bewilligt.

Röbi Ziegler dankt der Regierungspräsidentin für die Beantwortung seiner Interpellation und entnimmt der Antwort zwischen den Zeilen, dass die Situation mit der KVA Basel in diesem Punkt nicht unbedingt als befriedigend bezeichnet werden könne. Ihn beschäftige dieser Aspekt vor allem auch im Hinblick auf den Bahnverlad des Kehrichts. In Fällen, in denen gemischt eingesammelt wird, wäre es wohl sinnvoll, an den Umladestationen zu sortieren. Er will wissen, ob diesbezüglich bereits konkrete Projekte bestehen.

Eine andere Problematik stellt die nicht ausreichende Leistungsfähigkeit der KVA und die damit verbundenen Zusatzkosten dar, welche auf die Gemeinden überwälzt werden sollen. Er fragt, wie sich die Regierung zu dieser Frage stelle.

Elsbeth Schneider erklärt, falls die Abfallentsorgung auf die Schiene verlagert werden sollte, müsse selbstverständlich die Einrichtung von Schredderanlagen in den einzelnen Gemeinden oder an den Umladestationen geprüft werden. Konkrete Vorstellungen dazu seien noch nicht bekannt, Lösungen müssten von den Gemeinden ausgearbeitet werden.

Die Antwort zur zweiten Frage betreffend die KVA Basel sei eher unangenehm. In den vergangenen Wochen und Monaten wurde immer wieder über Mehrkosten, welche in der KVA Basel-Stadt anfallen, berichtet. Elsbeth Schneider hat die Gemeinden schriftlich darüber informiert, dass die Auslastung der KVA Basel-Stadt Probleme bereite. Wegen technischen Problemen kann der Kanton Basel-Landschaft im Gegensatz zu den vereinbarten 220'000 Jahrestonnen momentan nur 190'000 Jahrestonnen liefern. Die Betriebskosten der KVA sind aber trotz der geringeren Abfallmengen, welche verarbeitet werden können, gleich hoch und es sei noch nicht klar, wer die nun entstehenden Mehrkosten tragen müsse.

Die Gemeinden wurden gebeten, in ihren Budgets vorsorglich gewisse Mehrkosten vorzusehen. Verständlicherweise liessen viele Gemeinden verlauten, sie seien damit nicht einverstanden und wollten die zusätzlichen Kosten nicht tragen. Auch Elsbeth Schneider ist nach wie vor der Meinung, dass diese Kosten nicht einfach abgewälzt werden können. Gemeinsam mit ihrer baselstädtischen Kollegin Barbara Schneider wolle sie nun abklären, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen. Wer schliesslich welche Kosten bezahlen müsse, sei noch unklar. Der Regierungsrat werde sich auf jeden Fall für eine akzeptable Lösung einsetzen und es sei bereits ein Termin für eine weitere Information des Gemeindeverbandes festgelegt.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1698

13 2002/002
Motion von Urs Steiner vom 10. Januar 2002: Revision § 97 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) betr. Festlegung des Mindestabstandes der Baulinie entlang von Waldrändern

Ursula Jäggi informiert, der Regierungsrat sei bereit, die vorliegende Motion entgegen zu nehmen.

Urs Hintermann gibt bekannt, die SP-Fraktion lehne die Überweisung dieses Geschäfts in Form einer Motion klar ab, da damit die Notwendigkeit der geforderten Gesetzesanpassung bereits erwiesen wäre. Er spricht sich für die Überweisung in Form eines Postulats aus, um anhand des daraufhin zu erarbeitenden Berichts zu entscheiden, ob und welche Gesetzesänderungen allenfalls notwendig wären. Die SP würde eine Gesetzesänderung nur dann unterstützen, wenn der Bedarf nachgewiesen wäre und wenn die Ausnahmeregelungen sehr restriktiv formuliert wären. Eine allgemeine Aufweichung des Mindestabstandes von Waldrändern würde die SP auf keinen Fall hinnehmen.

Man könne sich vorstellen, dass in Einzelfällen eine freiere Handhabung sinnvoll sein könne. Es sei jedoch unabdingbar, dass in diesen Fällen folgende Bedingungen erfüllt wären:

- Die betroffenen Bauten müssten nach kantonalem Recht legal erstellt worden sein. Es soll keine Legalisierung von nicht eingehaltenen Waldabständen im Nachhinein stattfinden.
- Der kritische Waldabstand darf erst nach dem Bau festgelegt worden sein.
- Ein neues Projekt muss in einem gewissen Verhältnis zum Altbau stehen. Es darf also nicht geschehen, dass ein kleines Häuschen durch eine grosse Überbauung ersetzt wird, ohne die Waldabstände einzuhalten.

Falls die oben genannten Bedingungen eingehalten würden, könnte sich die SP-Fraktion Ausnahmebedingungen vorstellen und wäre daher bereit, die Motion in Form eines Postulats an den Regierungsrat zu überweisen.

Hans Schäublin spricht sich seitens SVP-Fraktion für die Überweisung der vorliegenden Motion aus. Der Waldabstand wurde vor nicht allzu langer Zeit festgelegt und es gehe nicht an, dass 40- oder 50-jährige Liegenschaften nun nicht mehr aufgebaut werden dürften, falls sie beispielsweise durch einen Brand zerstört würden und heute die Bedingungen bezüglich Waldabstand nicht mehr erfüllen. Um solche Situationen zu vermeiden, sei eine Gesetzesänderung und somit die Überweisung des Anliegens in Form einer Motion notwendig. Er geht davon aus, dass die Regierung nur in begründeten Fällen Ausnahmen erlauben werde.

Max Ribi erklärt, die FDP könne sich Hans Schäublins Argumentation anschliessen. Er verweist auf die §§ 110 ff. des Baugesetzes, welche sich auf Ausnahmebestimmungen und Härtefälle beziehen. Er kritisiert, dass die Verwaltung diese allzu wenig anwende und viele Hausbesitzerinnen heute im Zweifel seien, ob ihr Haus weiter bestehen dürfte, sollte je ein Unglück geschehen.

Isaac Reber gibt bekannt, die Grüne Fraktion lehne die Überweisung der Motion ab, denn wie von Max Ribi bereits erwähnt, bestehe schon heute ein Paragraph für Härtefälle im Baugesetz. Eine Gesetzesänderung sei daher nicht notwendig. Während rund 100 Jahren galt ein gesetzlicher Waldabstand von 20 Metern, ein sinnvolles Mass, da es näher am Waldrand zu feucht, zu schattig und zu gefährlich sei. Mit der Waldbaulinie wurde bereits eine Ausnahme geschaffen, welche das Bauen im Abstand von nur 10 Metern vom Wald erlaubt. Eine weitere Annäherung der Baulinie an den Waldrand empfände Isaac Reber als unnötig und übertrieben. Ausserdem entstehen Härtefälle nicht nur im Bezug auf die Waldbaulinie, und konsequenterweise müssten Ausnahmen sich auch auf andere Baulinien wie beispielsweise die Strassenbaulinie beziehen. Die Grünen bezeichnen die vorliegende Motion als nicht durchdacht, denn sie sei nicht umfassend und überflüssig, da bereits ein Paragraph für Härtefälle existiert.

Dieter Schenk betont, Handlungsbedarf sei eindeutig gegeben. Am 4. September 2002 habe die Volkswirtschaftsdirektion die Waldgrenzenkarte von Waldenburg genehmigt, obwohl die Waldgrenze dort mit den Häusern im Städtli zusammenfalle. Hier wäre also eine Waldlinie von 0 Metern notwendig. Das Zusammenfallen des Waldgesetzes mit dem Baugesetz stelle bezüglich dieser Frage das Hauptproblem dar. Bei den Beratungen zum Waldgesetz wurde das Problem absichtlich nicht geregelt und man verwies auf das Baugesetz. Bei den Beratungen zum Baugesetz jedoch wurde vergessen, dass im Waldgesetz die Erstellung von Waldgrenzenkarten postuliert wurde, wonach der Wald ein für allemal festgelegt wurde. Die so entstandenen Probleme konnten bisher mit dem Härtefallparagraphen nicht gelöst werden, weshalb die vorliegende Motion auf jeden Fall überwiesen werden müsse.

Elsbeth Schneider informiert, von Seiten BUD sei man in der Lage, dem Landrat möglichst schnell eine Gesetzesrevision vorzulegen. Die tägliche Arbeit zeige, dass Handlungsbedarf gegeben sei.

://: Die Motion 2002/002 wird an den Regierungsrat überwiesen.

Ursula Jäggi schliesst damit die heutige Landratssitzung.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Ende der Sitzung: 17.05 Uhr


Die nächste Landratssitzung findet statt am 17. Oktober 2002



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