Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2002 |
Nr. 1725
20 2002/015
Postulat von Urs Baumann vom 24. Januar 2002: Ermittlung von wirtschaftlich interessanten Industrie- und Gewerbezonen im Kanton Basel-Landschaft
Ursula Jäggi
erklärt, dass sich der Regierungsrat bereit erklärt, das Postulat Urs Baumanns entgegen zu nehmen.
://: Das Postulat 2002/015 wird diskussionslos an den Regierungsrat überwiesen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1726
21 2002/041
Interpellation von Willi Grollimund vom 7. Februar 2002: Kreisel Kreuzung Rothausstrasse /Eptingerstrasse in Muttenz. Antwort des Regierungsrates
Frage 1:
Welche Gründe sprechen für einen Bau des Kreisels Rothausstrasse/Eptingerstrasse in Muttenz?
Zu Frage 1:
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider weist darauf hin, dass der Landrat im Oktober 1998 den Regionalplan Radroute des Kantons Basel-Landschaft beschloss. Gleichzeitig genehmigte er einen weiteren Kredit für den Ausbau der 3. Etappe der Radroute. Der zur Diskussion stehende Kreisel liegt in dieser 3. Etappe im Abschnitt Rothaussstrasse - Breitenstrasse - Schweizerhalle.
Frage 2:
Ist der Kreisel wirklich nötig?
Zu Frage 2:
Der Kreisel ist inzwischen bereits erstellt.
Die bestehende Kreuzung Rothausstrasse/Eptingerstrasse bildete aufgrund des hohen Anteils an Schwerverkehr eine Gefahrenquelle für die Radfahrer.
Mit dem Kreisel konnte die Abbiegemöglichkeit für die Radfahrer verbessert und sicherer gestaltet werden.
Frage 3:
Warum wurde die Gemeindebehörde Muttenz nicht über die Planung des Kreisels informiert?
Zu Frage 3:
Das Projekt wurde im Dezember 2000 dem Gemeinderat Muttenz zur Stellungnahme unterbreitet und von diesem im März 2001 gutgeheissen.
Frage 4:
Was kostet der Bau des Kreisels inkl. Planung?
Zu Frage 4:
Die Kosten belaufen sich, Planung, Honorar und MwSt. inklusive, auf Fr. 270´000.-.
Frage 5:
Könnte aufgrund der finanziellen Lage des Kantons auf die Realisierung des Kreisels verzichtet werden?
Frage 6:
Wann soll der Kreisel erstellt werden?
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Fragen erweisen sich als hinfällig, da der Kreisel bereits fertiggestellt ist.
Hans Schäublin bedankt sich namens des abwesenden Willi Grollimund für die Erläuterung.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1727
22 2002/042
Interpellation von Dieter Völlmin vom 7. Februar 2002: Regionalkonferenz der Regierungen der Nordwestschweiz / Vollendung des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Schriftliche Antwort vom 23. April 2002
Die Landratspräsidentin Ursula Jäggi verweist auf die schriftliche Beantwortung.
Dieter Völlmin bedankt sich beim Regierungsrat für die sorgfältige und fundierte Antwort.
Nicht einverstanden sei er allerdings mit der Unterteilung des Individualverkehrs in einen "lieben Berufs-" und einen "bösen Freizeitverkehr" . Seiner Ansicht nach sei ein Auseinander dividieren des Verkehrs nicht möglich.
Wenn, wie im Falle von Frage 4., von externen Kosten als von Kosten der Allgemeinheit die Rede sei, müsse andererseits auch anerkannt werden, dass auch die Allgemeinheit vom daraus resultierende Nutzen profitiere.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1728
23 2002/031
Interpellation von Daniela Schneeberger vom 7. Februar 2002: Einsturz Chienbergtunnel. Antwort des Regierungsrates
Frage 1:
Liegen bereits Erkenntnisse über die Einsturz-Ursachen vor? Wenn ja, wie lauten sie?
Zu Frage 1:
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider bedauert, dass bis heute keine Erkenntnisse vorliegen. Wesentliche Hinweise auf den Mechanismus des Einsturzes können erst aus dem unteren Teil des Verbruchs gezogen werden und dieser wird zur Zeit noch ausgebrochen. Die Ausbrucharbeiten werden als Beweissicherung begutachtet und detailliert festgehalten.
Erst nach Vorliegen der Aufschlüsse folgen weitere Abklärungen der Experten.
Neben der von der BUD in Auftrag gegebenen Expertise hat das Statthalteramt Sissach zusätzlich einen Experten mit der Untersuchung beauftragt.
Frage 2:
Wurden die geologischen Verhältnisse tatsächlich ausreichend abgeklärt?
Zu Frage 2 :
Aus Sicht des Kantons kann die Baudirektorin mit einem klaren Ja aufwarten.
Bereits 1993 wurde im Bereich des Tagbruchs eine Sondierbohrung vorgenommen.
Seit dem Durchstich des Pilotstollens im März 2001 und dam nachfolgenden Ausbruch der Kalotte bestanden sehr gute Kenntnisse der geologischen Verhältnisse.
Frage 3:
Wurden effektiv sämtliche denkbaren Vorkehrungen getroffen, damit sich ein solcher Einsturz nicht ereignet? Inwiefern besteht ein Frühwarnsystem für geologische Entwicklungen, die ausserhalb der Erwartungen liegen?
Zu Frage 3:
Die Sicherheitsmethoden wurden den gegebenen Verhältnisse angepasst. Sowohl im Tunnel als auch auf der Oberfläche wurden im Sinne eines Frühwarnsystems systematisch Messungen durchgeführt.
Weder aus den Messungen noch aus den täglichen Beobachtungen liessen sich Merkmale für einen bevorstehender Einsturz ableiten.
Frage 4:
Mit welcher zeitlichen Verzögerung beim Bau des Chienbergtunnels muss konkret gerechnet werden?
Zu Frage 4:
Die durch den Unterbruch eingetretene Verzögerung beträgt rund 8 Monate. Die Eröffnung erfolgt voraussichtlich im 1. Semester 2005.
Frage 5:
Wie viele Mehrkosten entstehen aus diesem Unglücksfall und wer trägt diese?
Zu Frage 5:
Die genauen Mehrkosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Eine Grobschätzung ergab Kosten von rund 20 Mio. Franken.
Wer schlussendlich für die Kosten aufkommt, werden die Untersuchungen zeigen.
Frage 6:
Warum wird für solche Projekte keine Versicherung abgeschlossen?
Zu Frage 6:
Die BUD schliesst grundsätzlich keine Bauwesenversicherungen ab, da die Prämie in der Regel wesentlich höher ist als die Schadenssumme.
Frage 7:
Wie sieht das weitere Vorgehen aus - arbeitstechnisch, terminlich?
Zu Frage 7:
Das Tiefbauamt und die Unternehmer haben sich in Zusammenarbeit mit dem Experten der ETH Zürich zu einem Durchfahren des Verbruchs im so genannten Rohrschirmvortrieb entschlossen.
Der Rohrschirm ist eine Bauhilfsmassnahme beim Tunnelbau. Dabei wird der Vortriebsbereich durch Stahlrohre vor Niederbrüchen geschützt.
Parallel dazu wurde östlich der Unglücksstelle ein Umgehungsstollen erstellt, um zusätzliche Sicherungen vornehmen zu können.
Die Kalotte konnte im Schutz dieses Rohrschirms fertig ausgebrochen werden.
Der Ausbruch und die Betonierarbeiten können voraussichtlich im November wieder im ordentlichen Rhythmus - ca. 25 m/Woche - weiter geführt werden.
Frage 8:
Welche Vorkehrungen wurden, respektive werden noch getroffen, damit sich ein solcher Zwischenfall nicht mehr ereignen kann?
Zu Frage 8:
Im Westteil des Tunnels wurden bereits zusätzliche Sicherungen angebracht. Zudem wurden zusätzliche Mess- und Ueberwachungseinrichtungen installiert; daneben werden die täglichen Beobachtungen weiter geführt.
Frage 9:
Bekanntlich soll die Umfahrung in das Strassennetz des Bundes aufgenommen werden. Kann dieser Vorfall Auswirkungen darauf haben?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider kann diese letzte Frage mit einem klaren Nein beantworten.
://: Der von der Interpellantin beantragten Diskussion wird statt gegeben.
Daniela Schneeberger bedankt sich für die Beantwortung.
Ihr ist unverständlich dass trotz zweier Expertenuntersuchungen die Ursachen noch immer nicht bekannt sind. Da sich ein ähnlicher Zwischenfall bereits beim Adlerfeldtunnel zugetragen hat, betrete man ja kein Neuland.
Wäre es aufgrund des Vorgefallenen nicht doch klüger gewesen, ein Bauwesenversicherung abzuschliessen oder bei Baubeginn zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zu veranlassen?
Einem Informationsschreiben habe sie entnommen, dass Beweisstücke zwar untersucht und darüber Rapporte erstellt werden, dass sie anschliessend aber weggeschüttet werden. Birgt diese Vorgehensweise nicht ein gewisses Risiko?
Als eine der möglichen Ursachen wurde u.a. das Abschmieren der Tunnelfundamente angeführt. Die BUD habe dazu aber jeglichen Kommentar verweigert. Wird diese Möglichkeit nun trotzdem in die Untersuchungen miteinbezogen?
Obwohl glücklicherweise keine Personen zu Schaden kamen, hätte sie sich gewünscht, dass vor allem die umliegenden Anwohner besser informiert worden wären.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider antwortet, dass eine verbindliche Aussage - auch für die Experten - enorm schwierig sei und Zeit beanspruche.
Eine Versicherung wurde nicht abgeschlossen, weil kein Mensch mit einem Vorfall gerechnet hat. Im nachhinein sei man immer klüger.
Eine Versicherung würde sich, sämtliche Baumassnahmen eines Jahres zusammen genommen, wie bereits erwähnt, nicht lohnen.
Ob Beweismaterial weggeschüttet werde, wisse sie nicht, in jedem Fall werde aber jedes Stück fotografiert und darüber ein Rapport erstellt.
Abschliessend betont die Baudirektorin, dass sie noch bei keinem Vorfall ähnlich viel informiert und kommuniziert habe.
://: Die Interpellation 2002/031 von Daniela Schneeberger ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1729
24 2002/080
Interpellation von Paul Schär vom 14. März 2002: "Absicherung der Übergänge BLT-Linie 11, Reinach-Münchenstein: Beschleunigung der Realisierung!".Antwort des Regierungsrates
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider orientiert, dass die BUD zusammen mit den Vertretern der Gemeinde Münchenstein die Situation vor Ort diskutiert und eine Einbahnversion oder ein Linksabbiegeverbot vorgeschlagen hat. Die beiden Varianten wurden seitens der Gemeinde Münchenstein begrüsst.
Mit Schreiben vom 10. Juni 2002 unterbreitete die BUD dann beiden Gemeinden, Münchenstein und Reinach den Vorschlag, den Einbahnverkehr oder das Linksabbiegeverbot einzuführen.
Mit Schreiben vom 28. Juni 2002 teilte die Gemeinde Münchenstein mit, dass sie den Einbahnverkehr begrüssen würde.
Es werde jedoch erwartet, dass die kantonalen Instanzen sämtliche Hebel in Bewegung setzen, dass das vom Landrat genehmigte Projekt raschmöglichst realisiert werde.
Im Antwortschreiben der Gemeinde Reinach vom 6. August 2002 teilte diese namens der Einwohner des Quartiers mit, dass sie das Linksabbiegeverbot unterstütze, die Einbahnregelung jedoch ablehne.
Zusätzlich traf am 6. August 2002 von den Anwohnern ein Schreiben ein, wonach für sie weder eine Einbahnregelung noch ein Links- oder Rechtsabbiegeverbot in Frage komme. Im Falle der Publikation einer Signalisationsänderung würden sie umgehend Einsprache erheben.
Um das überarbeitete Projekt im Hinblick auf die angekündigte Einsprache nicht zu gefährden, hat der Kanton sich entschieden, auf eine Signalisationsänderung zu verzichten und dafür das Projekt zu forcieren. Dieses liegt inzwischen beim BAV, danach folgt das Auflageverfahren, das wiederum Möglichkeit zur Einsprache bietet.
Das Beispiel zeige deutlich, wie schwierig sich eine Projektrealisierung gestalten könne.
://: Der von Paul Schär beantragten Diskussion wird statt gegeben.
Paul Schär bemerkt einleitend, dass sich in den sieben Monaten seit Einreichen des Vorstosses glücklicherweise kein Unfall mehr ereignet hat.
Den Interpellanten sei es ein grosses Anliegen, dass der Fahrplan eingehalten werden könne und der Parlamentsentscheid respektiert werde.
Dass auch innerhalb von Gemeinden unterschiedliche Auffassungen bestehen sei denkbar. Er persönlich stehe - wie die Anwohner - zu Variante der Barriere.
Dass der Terminplan eingehalten werde sei erfreulich, nicht zu hoffen sei, dass wieder Einsprachen eingehen.
Um wenigstens einen Gefahrenherd auszuschliessen, frage er sich, ob es nicht möglich wäre, als Sofortmassnahme den Uebergang Grenzweg, der ohnehin geschlossen werde, bereits heute zu schliessen.
Isaac Reber erklärt, dass man es anlässlich der Einwohnerratssitzung Reinachs versäumt hat, über das Verfahren mit dem raschesten Terminplan zu reden.
Es wurde beschlossen, das Projekt, inkl. sämtlicher Verfahrensschritte, neu aufzurollen . Zu diesem Entscheid müsse nun stehen.
Dass man es nie allen Recht machen könne, zeige das Ergebnis der Umfrage deutlich.
Die Beschleunigung hänge nun in erster Linie davon ab, ob Einsprachen eingehen.
Peter Zwick teilt die Erleichterung Paul Schärs, dass in den letzten sieben Monaten kein Unfall zu verzeichnen war.
Betrachte man die Vorfälle der Vergangenheit, werde rasch ersichtlich, dass die Unfallursache in den meisten Fällen auf das Linksabbiegen zurück zu führen war.
Seiner Ansicht nach wäre das Linksabbiegeverbot das schnellste Verfahren. Bis zur Realisierung der Barrieren verstreichen bestimmt noch eineinhalb Jahre.
Beim Linksabbiegeverbot handle es sich um eine polizeiliche Massnahme, er zweifle daran, dass die Anwohner in diesem Fall Einsprache erheben könnten.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider meint, dass die BUD den Auftrag des Landrates nicht erfüllt hätte, hätte sie nicht sämtliche Sofortmassnahmen geprüft.
Der Vorschlag einer Absicherung mittels Steinen oder einem Blumentrog wurde von der Gemeinde Münchenstein mit dem Argument abgelehnt, dass man damit eine Verzögerung der Realisierung des Projekts befürchte.
Signalisationsänderungen werden im Amtsblatt ausgeschrieben. Damit besteht die Möglichkeit zur Einsprache..
Da alle anderen Varianten fehlschlugen, habe sie das Projekt nun dermassen forciert, dass , vorausgesetzt es treffen keine Einsprachen ein, die Bewilligung bis in ca. 6 Monaten vorliegen sollte. Sie schlage deshalb vor, dass die Ratsvertreter der beiden Gemeinden ihren Einfluss in den Gemeinden geltend machen und allfällige Einsprecher beschwichtigen. Gelinge dies, könne davon ausgegangen werden, dass bis in einem Jahr die Barrieren Realität seien.
Paul Schär merkt an, dass mit der Beschleunigung des Verfahrens im Sinne der Sache gehandelt werde.
://: Die Interpellation ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 1730
2002/248
Motion der FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2002: Standesinitiative betreffend Aufteilung des überschüssigen Nationalbank-Golds (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kanton)
Nr. 1731
2002/249
Motion von Max Ritter vom 17. Oktober 2002: Beiträge für das Schleppschlauchverfahren der Landwirtschaft
Nr. 1732
2002/250
Postulat von Roland Plattner vom 17. Oktober 2002: Gesundheitskosten - Gesundheitsförderung auch am Arbeitsplatz
Nr. 1733
2002/251
Postulat von Sabine Pegoraro vom 17. Oktober 2002: Eine Meldestelle für kinderpornographische Darstellungen im Internet
Nr. 1734
2002/252
Postulat von Madeleine Göschke vom 17. Oktober 2002: Kenntnis der zukünftigen medizinischen Schwerpunktbildung in der Schweiz als Voraussetzung der regionalen Spitalplanung
Nr. 1735
2002/254
Interpellation von Roland Plattner vom 17. Oktober 2002: Prävention Hochwasser und extreme Naturereignisse?
Nr. 1736
2002/255
Interpellation von Peter Meschberger vom 17. Oktober 2002: Nutzung der Rheinhäfen
Nr. 1737
2002/256
Interpellation von Sabine Pegoraro vom 17. Oktober 2002: Welche Perspektive hat der Rheinhafen Birsfelden?
Nr. 1738
2002/257
Interpellation der FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2002: Beeinträchtigt der Cannabis - Genuss die Lernfähigkeit?
Nr. 1739
2002/258
Interpellation von Juliana Nufer vom 17. Oktober 2002: Regionale und überregionale Zusammenarbeit in der Spital-, Haus- und Kooperationen mit Sozialen Institutionen
Nr. 1740
2002/259
Interpellation von Juliana Nufer vom 17. Oktober 2002: Fakturierung und Zahlungsmoral Steuerbezug / neue Steuersoftware für die Steuerverwaltung / Übergangszeit
Nr. 1741
2002/260
Interpellation von Hans Jermann vom 17. Oktober 2002: Kinderpornographie im Internet
Nr. 1742
2002/261
Interpellation von Peter Holinger vom 17. Oktober 2002: Zahlungsfristen des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1743
2002/262
Interpellation von René Rudin vom 17. Oktober 2002: Zwangseinbürgerung
Nr. 1744
2002/263
Interpellation von Bruno Steiger vom 17. Oktober 2002: Steuereinbussen
Nr. 1745
2002/264
Interpellation von Madeleine Göschke vom 17. Oktober 2002: Kinderpornographie - wie weiter?
Zu allen Vorstössen keine Worbegehren
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Ende der Sitzung: 16.55 Uhr
Die nächste Landratssitzung findet statt am 31. Oktober 2002
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