Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2002

Nr. 1721

16 2001/127
Berichte des Regierungsrates vom 8. Mai 2001 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 29. August 2002: Gesetz über den Schutz und die Erforschung von archäologischen Stätten und Objekten (Archäologiegesetz). 1. Lesung

Ursula Jäggi erklärt, dass Eintreten auf die Vorlage am Morgen unbestritten war und man nun zur 1. Lesung kommt.

Titel und Ingress Keine Wortbegehren

A. Grundsätze Keine Wortbegehren

§§ 1, 2 Keine Wortbegehren

B. Schutzobjekte Keine Wortbegehren

§§ 3-5 Keine Wortbegehren

C. Schutzmassnahmen Keine Wortbegehren

§§ 5-12 Keine Wortbegehren

§ 13

Ernst Thöni erklärt, er habe es, wie bereits am Morgen angekündigt, obwohl er Mitglied der Kommission sei, nicht fertig gebracht, die FDP-Fraktion davon zu überzeugen, dass an diesem Gesetz alles perfekt ist. Im Namen der FDP-Fraktion möchte er daher zum einen einen Hinweis anbringen und zum andern eine Frage stellen. Er möchte, auch im Zusammenhang mit § 25 und der dort angedrohten Busse in der Höhe von Fr. 100 000.--, darauf hinweisen, dass es nicht nur einen Bauern betreffen könne, der zu tief pflüge und dabei nicht bemerke, dass er über die letzte Vase gefahren ist, sondern eben auch einen Bagger, der zu tief baggere, respektive die Bauherrschaft, die weiterbaggern lässt. Im Zusammenhang damit, dass nicht nur Augusta Raurica sondern eben der ganzen Kanton betroffen ist, habe ihn die Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass da im § 13 der Hund begraben sein könnte. Die Frage an den Kommissionspräsidenten oder den Erziehungs- und Kulturdirektor laute nun, wie in Zeile eins "von denen bekannt oder zu vermuten ist" zu verstehen sei. Daraus lasse sich grundsätzlich eine Verhinderungstaktik für alles ableiten, denn etwas vermuten könne man überall.

RR Peter Schmid führt aus, dass sich, sofern man das Gesetz als Ganzes anschaut, gewisse Kaskaden erkennen lassen, wo umschrieben ist, was genau Schutzobjekte sind. Bei §§ 3 ff. finden sich die Definitionen von Schutzobjekt, archäologischen Stätten, archäologischen Zonen und ein Umschrieb, was man unter diesen Begriffen versteht. In der Folge sind die archäologischen Untersuchungen umschrieben. Als Vermutung im Sinne von § 13 gelte eine Vermutung nach den heute gängigen archäologischen Methoden. Das bedeute, es müsse einen Hinweis geben, entweder seien Luftaufnahmen gemacht worden oder man habe in die Tiefe geschaut. Die Vermutung müsse durch Instrumente respektive durch wissenschaftlich anerkannte Methoden erhärtet sein; ein Grund zur ernsthaften Annahme müsse bestehen. Eine Behauptung alleine reiche nicht, wobei Sicherheit nie bestehe. Bei der Grabung Laufen wurden Probegrabungen gemacht, dennoch hat man bei der Originalgrabung viel mehr gefunden. RR Peter Schmid weist darauf hin, dass man in den letzten Jahren im Baselbiet gut gefahren ist. Vor ungefähr 20 bis 25 Jahren habe es im heutigen Augst grosse Auseinandersetzungen gegeben. Dass sich die Situation etwas entspannt habe, sei wohl auf die feineren Instrumente und die Fortschritte in der archäologischen Forschung zurückzuführen.
Dennoch bleibe immer eine gewisse Ungenauigkeit, da man erst bei der Grabung wisse, ob wirklich zu graben ist, oder erst, wenn ein Schaden angerichtet ist.

Max Ribi bringt ergänzend an, dass bekanntermassen in den Gemeinden erschlossene Bauzonen bestehen. Wenn nun diese erworben werden und ein Baugesuch gestellt wird, kann ein Archäologe kommen und aufgrund einer Vermutung einen Einsprache gegen das Baugesuch erheben. Dies findet Max Ribi nicht korrekt. In § 20 sei klar geregelt, was für die Grundstücke gelte, bei denen man weiss, dass sich geschützte archäologische Stätten oder Zonen darauf befinden. Bei Vermutungen jedoch gehe man ein gewisses Risiko ein. Es fehle hier an Rechtssicherheit.

Eugen Tanner weist auf einen konkreten Fall in der Gemeinde Pfeffingen hin. Es sei ein Grundstück gekauft und ein Baugesuch gestellt worden, gegen das seitens der Archäologen Einsprache erhoben worden sei. Diese erklärten, sie wollten das Grundstück untersuchen, da sie Vermutungen hätten. Die ganze Angelegenheit wurde dann so problemlos und zeitgerecht abgewickelt, dass der Bau zeitgerecht begonnen werden konnte. Die Untersuchungen ergaben, dass nichts zu finden ist.

Urs Hintermann teilt die Erfahrung, dass es sehr speditiv abläuft. Wolle man das Problem, das Max Ribi anspreche, lösen, müsste im Landrat so viel Geld gesprochen werden, dass alles Baugebiet im Voraus abgesucht werden könnte. Dies sei gar nicht möglich. Seiner Meinung nach handelt es sich um einen akzeptablen Eingriff, den man hier dulden muss.

RR Peter Schmid ist dankbar für die Voten seiner beiden Vorredner. Er erklärt, es müsse hier in der Praxis unterschieden werden. Es gebe grosse zusammenhängende Flächen mit einer hohen Erwartung, wie bei Augusta Raurica. Der Kanton Baselland hat da sehr viel Land erworben und es war nicht unbedingt elegant zuzulassen, dass dieses Land kurze Zeit vorher in die Bauzone kam. Der Kaufpreis sei dadurch nicht reduziert worden. Es sei daher klug, sich Änderungen bei den Zonenplänen gut zu überlegen. Max Ribi denke allerdings wohl nicht an diese grossen zusammenhängenden Stücke sondern an den Durchschnittsgrundeigentümer, der eine Bauparzelle erworben hat, dort bauen möchte und dagegen nun eine Einsprache erhoben wird. Peter Schmid erklärt, dass das in den meisten Fällen problemlos ablaufe. Man habe auch eine gewisse Erfahrung und Durchschnittswerte darüber, wieviel Mittel und Personal nötig sind um rasch ein Resultat zu erhalten. Ein Risiko bestehe dann, wenn ein einzigartiger, zusammenhängender, grosser, konservierungswürdiger Fund gemacht würde, z.B. der berühmte römische Tempel. Da würde mit Fug gesagt, es wäre schade, diesen zu dokumentieren und wieder zuzuschütten, weil der Grundeigentümer nicht für ein anderes Grundstück zu gewinnen ist. An der bisherigen Praxis, wie sie Eugen Tanner und Urs Hintermann geschildert haben, solle durch das Gesetz nichts geändert werden. Es soll damit einzig eine solidere Rechtsgrundlage geschaffen werden.

§ 14

Ursula Jäggi führt aus, dass ein Antrag von Silvia Liechti vorliegt, einen Absatz 2 einzufügen, der wie folgt lautet:

2 Bei Enteignung von landwirtschaftlichen Grundstücken muss ein Realersatz in nützlicher Distanz geleistet werden .

Silvia Liechti geht es mit diesem Antrag nicht darum landwirtschaftliche Betriebskonzepte aufzeigen. Jedoch wisse jeder, der ein Unternehmen habe oder für eines arbeite, dass, sofern man daraus einen grossen Spickel entferne, der Ablauf nicht mehr gewährleistet sei. Wenn nun also ein Bauer - und das gelte speziell für Augst und Umgebung - oder auch eine Gärtnerei einen grösseren Teil Land verliere, dann gehe ein wichtiger Teil aus dem Betriebskonzept verloren und die Betriebsplanung und die Fruchtplanung gehe nicht mehr auf. Daher nütze dem Bauern das Geld, das er für das Land erhalte, meistens nichts. Er braucht das Land, damit seine Existenz nicht bedroht und das Unternehmen funktionsfähig ist.
Die nützliche Distanz habe nicht nur etwas damit zu tun, wie weit man fahren müsse, sondern es gehe auch darum, dass das Milchkontingent eines Stück Landes nur übernommen werden könne, wenn es in nützlicher Distanz liege. Ihres Wissens sei dies nicht weiter als 10 km. Verliert also ein mehrheitlich Milchwirtschaft betreibender Bauer ein Stück Land und muss daher auf Land ausweichen, das 11 km oder 12 km entfernt liege, sei das zwar mit den heutigen Traktoren kein Problem, aber er habe von dieser grossen Parzelle das Milchkontingent nicht, was wiederum Probleme schaffe.
Es hiess, die Problematik sei im Enteignungsgesetz geregelt. Die SVP-Fraktion hat dies geprüft und kam zum Schluss, dass die dortigen Regelungen nicht ausreichen, weshalb sie es nun so im Archäologiegesetz verankert haben wolle.

Eugen Tanner erklärt, dieser Antrag sei in der Kommission behandelt worden und man sei zur Überzeugung gelangt, dass das bestehende Enteignungsgesetz dieses berechtigte Anliegen eigentlich abdecke. Er liest aus Art. 18 des Enteignungsgesetzes vor: "An Stelle der Geldleistung kann ganz oder teilweise eine Sachleistung treten so insbesondere, wenn infolge der Enteignung ein landwirtschaftliches Gewerbe nicht mehr fortgeführt werden kann, ...", "Ein Ersatzgrundstück darf nur zugewiesen werden, wenn der Enteignete zustimmt und die Pfandgläubiger des enteigneten Grundstückes, deren Rechte nicht abgelöst werden, das Ersatzgrundstück als Pfand annehmen."
Sollte man zum Schluss kommen, diesen Antrag in dieser absoluten Form übernehmen zu wollen, möchte Eugen Tanner beliebt machen, einen Nachsatz anzufügen in dem gesagt wird, dass in Ausnahmefällen von einer Zur-Verfügung-Stellung eines Ersatzgrundstückes auch Abstand genommen werden kann.
Denn der Antrag wie er vorliege bedeute, dass jedem, der ein Grundstück aus archäologischen Gründen hergeben müsse, ein Ersatzgrundstück gegeben werden müsse. Dies sei zu absolut.

Silvia Liechti wäre mit dem Zusatz, den Eugen Tanner vorschlägt, einverstanden.

Eugen Tanner formuliert den Zusatz:
In Ausnahmefällen kann auf die Gewährung eines Realersatzes verzichtet werden.

Ursula Jäggi lässt über den Antrag, wie er nun vorliegt abstimmen.

://: Dem Antrag wird zugestimmt. Neu wird bei § 14 ein Absatz 2 eingefügt mit dem Wortlaut:

2
Bei Enteignung von landwirtschaftlichen Grundstücken muss ein Realersatz in nützlicher Distanz geleistet werden. In Ausnahmefällen kann auf die Gewährung eines Realersatzes verzichtet werden.


Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei



§§ 15 - 21 keine Wortbegehren
§ 22

Dieter Völlmin stellt den Antrag auf Streichung von§ 22.
Dazu bemerkt er, dass bei Streichung von § 22 Bundesrecht zur Anwendung gelangt, welches festschreibt, dass bei nachweislicher Zerstörung fremden Eigentums Schadenersatz geleistet werden muss.
Ob das Beibehalten von § 22 im Archäologiegesetz zusätzlich zum Bundesrecht zulässig sei, sei mindestens fraglich.
Im übrigen umfasse § 22 eine Kausalhaftung, d.h. die Folgen treten auch bei Nichtverschulden ein.
In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage nach dem Verhältnis der Bestimmung gegenüber den allgemeinen Grundsätzen. Letztlich sei unklar, ob § 22 damit anstelle der allgemeinen Grundsätze trete.
Fraglich sei auch, ob der Schadensverursacher, der zur Wiederherstellung verpflichtet wird, dem Bauunternehmer den Auftrag für die Wiederherstellung direkt erteilt oder ob dafür der Kanton zuständig ist.
Paradox erscheine ihm die Bestimmung, dass nichts geschieht, wenn ein Objekt irreparabel zerstört wird, ist hingegen eine Wiederherstellung möglich, der Verursacher für die Reparatur haftet.
Seiner Meinung nach handle es sich bei § 22 um eine Bestimmung, welche ausser dass sie Unklarheit schaffe, sachlich nichts bringe.
Die allgemeinen Regelungen genügen den Anforderungen des Archäologiegesetztes und haben überdies den Vorteil, dass sie jedermann bekannt sind.
Aus diesem Grund bitte er den Rat, § 22 zu streichen.

Eugen Tanner stellt fest, dass sich die Kommission bemüht hat, anderweitig geregeltes Recht nicht ins Archäologiegesetz aufzunehmen. Insofern könne er sich bereit erklären, das Gesetz um diesen Paragraphen zu kürzen.

Christoph Rudin weist darauf hin, dass das Archäologiegesetz zum Ziel hat, Kulturgüter zu erhalten. Der Sinn von Absatz 2 müsste darum unbedingt erhalten bleiben, denn dieser komme einer internen Anweisung an die Fachstelle für Archäologie gleich, Schäden an archäologischen Objekten wenn immer möglich zu beheben.
Dass das Haftpflichtrecht keine Ergänzung benötige, darin stimme er mit Dieter Völlmin überein. Einer Streichung von Absatz 1 könnte er deshalb zustimmen. Parallel dazu stelle er den Antrag, § 22 zwecks Neuformulierung in die Kommission zurück zu nehmen.

Dieter Völlmin pflichtet Christoph Rudin zu und erklärt sich bereit, seinen Antrag entsprechend zu modifizieren.

Regierungsrat Peter Schmid merkt an, dass der Regierung zwei Punkte wichtig sind. Zum einen ist dies die Wiederherstellungspflicht. Da es dabei nicht in jedem Fall einfach sei, die Verhältnismässigkeit im Auge zu behalten, sei - Punkt zwei - die Mitwirkung der kantonalen Fachstelle eine wichtige Komponente, denn nur sie könne eine fachlich korrekte Beurteilung abgeben.
Insofern begrüsse er den Antrag Christoph Rudins, § 22 zwecks Ueberarbeitung in die Kommission zurück zu nehmen.

://: § 22 des Archäologiegesetzes geht zur Ueberarbeitung zurück in die Erziehungs- und Kulturkommission.

§§ 23 - 27 keine Wortbegehren

://: Die 1. Lesung des Archäologiegesetzes ist damit abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 1723

17 2002/003
Motion von Peter Zwick vom 10. Januar 2002: Ausgeglichenere Verteilung der Gemeindebeiträge an die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs

Die Landratspräsidentin Ursula Jäggi erklärt die Bereitschaft der Regierung, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider bemerkt einleitend, dass sie die Frage eines gerechten Beitragssatzes der Gemeinden an den öffentlichen Verkehr schon seit Jahren beschäftige. Die letzte Korrektur des Verteilschlüssels, welche 1997 erfolgte, wurde vom Souverän anlässlich der OeV-Gesetzesrevision deutlich angenommen.
Seit 1998 trägt der Kanton die Investitionskosten nach Abzug des Bundesbeitrages vollumfänglich. Als Kompensation der Minderbelastung der Gemeinden wird ihnen seither ein höherer Abgeltungsbeitrag verrechnet.
An den ungedeckten Betriebskosten beteiligen sich Kanton und Gemeinden zu je 20% , d.h. mit 23 Mio. Franken, der Bund trägt dazu rund 14% oder 17 Mio. Franken bei.
Da der Bund seine finanzielle Beteiligung am Regionalverkehr kontinuierlich reduziert, werden Kanton und Gemeinden künftig mit zusätzlichen 3 Mio. Franken belastet.
Dies ist im übrigen einer der Hauptgründe dafür, weshalb sich die Gemeinden über die steigenden Ausgaben im OeV beschweren.
An die Adresse des Motionärs, der sich offensichtlich in erster Linie für die Anliegen der Gemeinde Münchenstein einsetzt, betont die Baudirektorin, dass keine andere Gemeinde des Kantons durch den öffentlichen Verkehr so gut erschlossen ist wie Münchenstein, das von drei Tram- und vier Buslinien bedient wird.
Dieser Einsatz rechtfertige sich insofern, als Münchenstein flächenmässig grösste und bevölkerungsmässig eine der grössten Gemeinden des Kantons ist.
Das bestehende OeV-Gesetz hat die hohe Belastung der Gemeinde Münchenstein berücksichtigt. Dank dem vom Parlament beschlossenen Belastungsausgleichsindex
wird die Gemeinde Münchenstein um 20% entlastet.
Deshalb steht sie trotz ihrer kantonsweit besten Anbindung an den OeV bei den Beitragsleistungen nicht an erster sondern an siebenter Stelle.
Um Münchenstein künftig zu entlasten verlangt die Motion nun eine Verstärkung der Belastungsausgleichskomponente.
Käme man dem Wunsch Münchensteins nach, müssten andere Gemeinden mit den zusätzlich anfallenden Kosten belastet werden.
Dies gelte im übrigen für jegliche Art von Vorstössen, die zu einer Aenderung des Verteilschlüssels führen.
Die Baudirektorin bemerkt, dass zur Zeit eine Auslegeordnung gemacht wird, mit dem Ziel, die Vor- und Nachteile sämtlicher Vorschläge und deren Auswirkungen zu untersuchen.
Dies sei auch der Grund, weshalb die Regierung den Vorstoss als Postulat und nicht als Motion entgegen nehmen wolle.

Obwohl Peter Zwick nicht in allen Punkten mit der Baudirektorin einig geht, erklärt er sich mit der Umwandlung der Motion als Postulat einverstanden.
Dass Münchenstein über sehr gute Verbindungen im OeV verfüge treffe zwar zu, die Gemeinde diene jedoch unzähligen Anwohnern der näheren Region als Durchgangsgemeinde. Die Belastung Münchensteins im Vergleich zu anderen Gemeinden erscheine ihm zudem nicht in jedem Falle gerecht.

Urs Hintermann lehnt namens der SP sowohl die Ueberweisung als Motion als auch als Postulat ab.
Jedes System weise Vor- und Nachteile auf, von Bedeutung seien allein Transparenz, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit. Diese drei Forderungen erfülle das geltende System.
Da die Gesamtkosten nicht zu reduzieren sind, müssten diese, wie bereits von der Baudirektorin erwähnt, auf andere Gemeinden abgewälzt werden.
Aufgabe des Landrates sei es, im Gesamtinteresse zu denken und zu handeln und nicht die eigene Wohngemeinde zu bevorzugen.

Die SP erachtet das heutige System als praktikabel und sieht keinerlei Handlungsbedarf.

://: Mit 30:19 Stimmen überweist der Landrat die Motion 2002/003 als Postulat.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Nr. 1724

18 2002/012
Postulat von Robert Ziegler vom 24. Januar 2002: Planung in der Rheinebene in Pratteln

19 2002/046
Postulat von Robert Ziegler vom 28. Februar 2002: Planung in Rheinebene und Industriegebieten in Pratteln

Ursula Jäggi teilt mit, dass die Traktanden 18. und 19. gemeinsam behandelt werden und die Regierung deren Entgegennahme ablehnt.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider stellt fest, dass bei beiden Projekten "Raurica nova" und dem Multiplexkino bereits das Baubewilligungsverfahren läuft.
Es wäre zum heutigen Zeitpunkt äusserst schwierig, die Projektpromotoren zur Sistierung der Projekte und zur Neuplanung zu bewegen.

Um die Rheinebene sinnvoll zu nutzen, wird das Projekt "Salina Raurica" vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund lehnt die Regierung die Entgegennahme der beiden Vorstösse ab.

Da Robert Zieglers Hals in den neun Monaten Wartezeit bis zur Behandlung seiner Vorstösse immer dicker wurde, entschuldigt er sich schon im Vorfeld für die Länge seines Votums.
Betrachtet man die bauliche Entwicklung des Kantons in den letzten fünfzig Jahren, stellt man fest, dass jedes Jahrzehnt seine planerischen und baulichen Sünden hinterliess.
Waren es in den fünfziger Jahren die Zerstörung der historisch gewachsenen Dorfkerne, folgte in den Sechzigern der "unsensible" Strassenbau, der seinerseits abgelöst wurde durch die Zerstörung unversehrter Tallandschaften mit Industriebauten in den achtziger und neunziger Jahren.
Er befürchte, dass sich nun dasselbe Szenario in Pratteln wiederhole. Bereits heute bestehe ein Flickenteppich von Industriebauten, Lagerhallen, Freizeiteinrichtungen, Einkaufszentren und Randgebieten mit stark abgewerteten Wohnquartieren.
Diese Ausgangslage müsse nachdenklich stimmen.
Betrachtet man die planerische Logik von "Raurica nova" wird rasch klar, dass diese einzig darin besteht, dass ein Industrieunternehmen über ein nicht mehr benötigtes Produktionsareal verfügt, welches möglichst viel Gewinn abwerfen soll.
Bereits 300m weiter nordwestlich wäre dasselbe Projekt ohne eine mehrere hundert Meter lange Explosions- und Brandschutzmauer zu realisieren.
Zur planerischen Logik des Multiplexkinos: Für den Kinokomplex sind 500 Parkplätze vorgesehen.
In Sichtweite befinden sich Einkaufszentren mit 1200 Parkplätzen, welche spätestens ab 20 Uhr leer stehen. Bei den Kinos beginnt zu diesem Zeitpunkt der Betrieb.
Vor einigen Wochen wurde die Prattler Bevölkerung über den Planungsstand Pratteln Mitte und das dazugehörige Verkehrs- und Entwicklungskonzept informiert.
Sie wurde dabei darüber Bevölkerung orientiert, dass neben den beiden vorgenannten Projekten auf dem Admes-Areal ein kombiniertes Projekt Gewerbe/Freizeit mit 400 Parkplätzen, im Grüssen-Gebiet ein Hotel mit 50 Parkplätzen sowie ein Fachmarkt mit 340 Parkplätzen, auf dem ehemaligen Areal einer Transportfirma ein Fachmarkt mit 100 Parkplätzen, eine zweite Ausbauetappe auf dem IKEA-Areal mit 450 Parkplätzen, ein weiterer Media-Markt mit 200 Parkplätzen sowie in der Rüti ein weiterer Fachmarkt mit 200 Parkplätzen geplant sind. Gesamthaft resultieren daraus 2´200 Parkplätze, dies entspricht mehr als einer Verdreifachung des aktuellen Parkplatzbestandes.
Ein in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten stellt fest, dass an einem Werktag mit rund 17´000 Verkehrsbewegungen zu rechnen ist.
Projektiert ist ein gigantischer Kreisel mit Abfahrten in sämtliche Richtungen. Er soll quer über die Autobahn zu liegen kommen.
Dem gegenüber erscheint Robert Ziegler das Projekt "Salina raurica" wie eine heile Welt. Zwei verlockende Aspekte dieses Projekts seien einerseits die Förderung des öffentlichen Verkehrs und die Verlegung der Rheinstrasse mit Sticherschliessungen ab Augst.
Allerdings werden die Bewohner der dereinst privilegierten Lage am Rhein die Abgase des in Pratteln Mitte produzierten Motorfahrzeugverkehrs einatmen müssen.
Vor diesem Hintergrund habe er sein Postulat mit einem weiteren Punkt ergänzt, in welchem er die Regierung bitte, sämtliche möglichen Massnahmen zu ergreifen, um eine Koordination der kantonalen Planung und der privaten Bautätigkeit in Pratteln Mitte zu gewährleisten.

Patrick Schäfli erinnert daran, dass sich die Prattler Bevölkerung vor gut einem Jahr für die Realisierung der Verkehrsoptimierung im Bereich Hohenrainkreisel aussprach.
Damit konnte für das geplante Multiplexkino eine optimale Verkehrsanbindung erreicht werden.
Im März 2002 hat die Prattler Bevölkerung mit 63% die Quartierplanung Raurica Nova unterstützt.
Beide Projekte wurden sowohl von den Initianten als auch von den Investoren in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindebehörde erarbeitet. Beide Projekte wurden von der lokalen Bevölkerung deutlich gutgeheissen.
Mit seinem Postulat versuche Robert Ziegler nun das Rad zurück zu drehen. Die Annahme des Postulats würde ein Rückschlag um Jahre bedeuten.
Die FDP Fraktion setzt sich klar dafür ein, dem Willen der Prattler Bevölkerung Nachachtung zu verschaffen.
Notabene entstehe dadurch kein Flickenteppich, sondern eine willkommene Ergänzung der Wirtschaftsstruktur von Pratteln und Umgebung.

Die FDP Fraktion lehnt das Postulat Robert Zieglers inkl. Zusatzantrag ab.

Uwe Klein befürchtet, dass sich bei Robert Ziegler in den vergangenen neun Monaten viel Unmut aufgestaut hat.
Das Postulat, welches Robert Ziegler am 24. Januar 2002 einreichte, wurde am 28. Januar 2002 für nicht dringlich erklärt.
Dass Robert Ziegler einige Tage vor der Abstimmung am 3. März 2002 sein Postulat erneut eingereicht habe, dafür habe er allerdings keinerlei Verständnis aufgebracht.
Aus heutiger Sicht müsse das Postulat als überholt bezeichnet werden, denn eine Standortverschiebung im jetzigen Projektstadium sei undenkbar.
Ueberdies sehe er sowohl für das Henkel- auch für das Admes-Areal keine andere Lösung, als darauf Dienstleistungsbetriebe anzusiedeln.
Die Brandschutzmauer sei zudem das Problem der Investoren und tangiere die Gemeinde in keiner Weise. Die prophezeite Verkehrslawine dürfe in Anbetracht des bereits heute sehr grossen Verkehrsaufkommens in der Region Pratteln nicht überbewertet werden.
In Pratteln gebe es Bewohner, welche grundsätzlich jedem Projekt mit Kritik begegnen.
Das ganze Prozedere halte er für eine Verzögerungstaktik, die er strikt ablehne.

Ruedi Brassel steht dem Postulat nach wie vor ablehnend gegenüber.
Würde man die von Robert Ziegler angeführten Argumente ernst nehmen, wären die ersten drei Punkte seines Postulats hinfällig, die Ergänzung hingegen bliebe relevant.
Eine Verlegung des Multiplexkinos und des Raurica novas in die Rheinebene wäre konzeptlos, also genau das, was Robert Ziegler verhindern wolle.
Im Unterschied zu Patrick Schäfli vertrete er hinsichtlich der Realisierung der beiden Projekte allerdings die Meinung, dass "Raurica nova" sich an einem zweckmässigen Ort befindet währenddem das Multiplexkino nicht nach Pratteln sondern in die Stadt gehöre.
Es habe sich im Nachhinein auch als falsch erwiesen, dass kein Quartierplan erstellt wurde und die Behauptung Patrick Schäflis, dass sich die Bevölkerung deutlich zugunsten des Multiplexkinos ausgesprochen habe, treffe keineswegs zu, denn man habe damals über die Strassenführung des Kreisels abgestimmt, der im übrigen auch bloss mit 50,5% angenommen wurde.
Das Verkehrsaufkommen, und hier müsse er Uwe Klein widersprechen, werde immens ansteigen und zu grossen Problemen führen, geht man es nicht rechtzeitig und unter Berücksichtigung der noch anstehenden Projekte an.
In diesem Punkt unterstütze er Robert Ziegler uneingeschränkt.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider hat ein gewisses Verständnis für die von Robert Ziegler angeschnittenen Bedenken, wobei diese für die beiden Projekte "Raurica nova" und das Multiplexkino zu spät kommen.
Den Anliegen Robert Zieglers werde im Projekt "Salina Raurica" seitens des Kantons umfassend Rechnung getragen. Es wurde sogar ein Planungsstop eingelegt, um die Einwilligung sämtlicher Grundeigentümer abzuwarten.
Sie sei überzeugt, dass man sich mit demProjekt auf gutem Weg befinde.

Heinz Mattmüller erinnert Robert Ziegler daran, dass eines der Argumente, weshalb sich die Bevölkerung pro "Raurica nova" aussprach, die Tatsache war, dass damit die von der Fa. Henkel abgebauten 140 Stellen gerettet werden können.

Hans Schäublin vertritt die Auffassung, dass der dereinst politisch gefällte Entscheid mit seinen Vor- und Nachteilen akzeptiert werden müsse.

Für Olivier Rüegsegger hat Visp gegenüber Pratteln den Nachteil, dass dort, nähert man sich dem Ort mit der Bahn, die Fehlplanungen sofort offensichtlich wird.
Er mache darauf aufmerksam, dass die drei ersten Postulatspunkte, mit "prüfen ob " eingeleitet werden.
Auch wenn die Antwort nein laute, gebe es möglicherweise eine Lösung.
Dann sei da noch der vierte Punkt, der ihm sehr wichtig erscheine.
Er bitte deshalb, das Postulat zu überweisen, denn nur so bestehe noch eine geringe Chance, dass aus Pratteln kein zweites Visp werde.

Robert Ziegler stellt fest, dass Regierungsrätin Elsbeth Schneider bei ihrer Schilderung des Vorgehens beim Projekt "Salina raurica" sein Anliegen genau beschrieben habe. Diese Philosophie würde er sich auch für Pratteln Mitte wünschen.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider bedankt sich für das Kompliment und stellt fest, dass der Kanton, wenn immer möglich, seine Einflussmöglichkeiten ausschöpfe.

://: Der Landrat lehnt das um Punkt 4. ergänzte Postulat 2002/012 von Robert Ziegler ab.

://: Auch die Ueberweisung des Postulats 2002/046 von
Robert Ziegler wird vom Rat abgelehnt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei

Fortsetzung >>>
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