Protokoll der Landratssitzung vom 14. Oktober 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Oktober 2004 |
Nr. 785
2 2004/172
Berichte des Regierungsrates vom 10. August 2004 und der Petitionskommission vom 14. September 2004: 53 Einbürgerungsgesuche
Kommissionspräsident Röbi Ziegler meldet sich zu Gesuchstellerin mit der Nummer 10, die zwar in Allschwil eingebürgert wird, inzwischen aber aus Gründen der Wohnungssuche nach Binningen umgezogen ist. Der Bürgerrat Allschwil hat sich mit der Einbürgerung in Binningen einverstanden erklärt.
Beim Gesuchsteller mit der Nummer 52, handelt es sich um einen seit dem 24. 7. 04 verheirateten Mann. Seine Ehefrau wird nicht in die Einbürgerung einbezogen.
Im Übrigen empfiehlt die Petitionskommission dem Landrat einstimmig, allen 52 Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern das kantonale Bürgerrecht zu gewähren.
Rudolf Keller hat sich die Einbürgerungsvorlagen zu Gemüte geführt. Fazit: Unglaublich, was sich im Kanton abspielt. Die allermeisten Einbürgerungsanträge stammen von Personen aus Ex-Jugoslawien und der Türkei; das Land wird regelrecht überrollt von Einbürgerungsanträgen dieser beiden Volksgruppen. Deutsche, italienische oder asiatische Gesuche finden sich nur vereinzelt. Zwar sind nicht alle Personen dieser beiden Regionen islamisch, aber doch sehr viele, wie das Studium der Unterlagen belegt. Dieser Tatbestand macht - berechtigterweise - immer mehr Leuten Angst. Tatsache ist zudem, dass das Spracherfordernis oft unterlaufen wird. An einem Apero mit neu einzubürgernden Leuten fielen Rudolf Keller kürzlich zwei Personen auf, mit denen eine Verständigung auf Deutsch kaum möglich war. Heute sollen diese zwei Personen, völlig kritiklos, eingebürgert werden. Da diese Form der Einbürgerungen offenbar System hat, werden die Zustände im Land immer schlimmer. Rudolf Keller persönlich und mit ihm viele weitere Leute fühlen sich dadurch zunehmend entwurzelt. Im Klartext: Diese Politik nimmt mir meine Heimat weg, diese Einbürgerungspolitik macht unser Land kaputt - was auch immer Sie zu dieser, meiner Meinung denken mögen.
Romy Anderegg spricht die Praxisänderung in den beiden Basel bei den Einbürgerungen an. Vorab zur Geschichte: Bis Ende 1991 konnte ein Frau nur gemeinsam mit ihrem Mann eingebürgert werden. Seit 1992 steht es jedem Ehepartner individuell frei, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Reichen Ehepaare gemeinsam ein Gesuch ein, geniessen sie eine Privilegierung hinsichtlich der Wohnsitzdauer, sprich: Hatte der eine Ehepartner 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, muss die Partnerin beziehungsweise der Partner nur noch 5 Jahre Wohnsitz nachweisen, vorausgesetzt allerdings, die beiden sind seit mindestens 3 Jahren verheiratet.
In den vergangenen Jahren musste oft festgestellt werden, dass bei Gesuchen von Ehepaaren die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nur von einem Partner erfüllt werden. Meist war die Ehefrau der Sprache nicht in ausreichendem Masse mächtig. In der Folge wurden jeweils der Ehemann und allenfalls auch die Kinder eingebürgert, die Ehefrau indes nicht. Ihr wurde geraten, zu einem späteren Zeitpunkt ein Einzelgesuch zu stellen.
Die Zivilrechtsabteilung vertritt nun die Ansicht, dass zur korrekten Integration beide Ehepartner Deutsch sprechen und verstehen müssen. Erfüllen nicht beide die Voraussetzungen, so wird ein Gesuch künftig für zwei Jahre sistiert. Sollten die Bedingungen auch nach diesen zwei Jahren nicht erfüllt werden, so wird das betreffende Gesuch abgeschrieben.
Bruno Steiger empfindet das Votum seiner Vorrednerin als Geschwätz um den Brei herum . Die Durchsicht der Unterlagen zeigt, dass in den Bürgergemeinden eine Zweiklassengesellschaft eingeführt wird: Die Gebühren betragen zwischen 700 und 1000 Franken. Es sind nicht etwa junge, in Ausbildung begriffene Gesuchsteller, die 700 Franken bezahlen, sondern vorwiegend türkische, bereits vor der Einbürgerung von Steuermitteln lebende Staatsangehörige mit Jahrgang 1955 und älter ohne existenzsichernde Einkommen. Somit sind bei diesen Personen weder die beruflichen noch die sozialen Einbürgerungsbedingungen erfüllt. Trotzdem werden sie unter Mithilfe von linken und grünen Mandatsträgern beschleunigt eingebürgert. Gemäss Sozialstatistik des Kantons Basel-Landschaft fliessen um die 60 Prozent der Sozialkosten an die ausländische, vor allem türkische Bevölkerung.
Röbi Ziegler erfüllt seine Aufgabe zwar recht pragmatisch, macht sein Handwerk auch nicht schlechter als sein Vorgänger, doch sei dem Präsidenten geraten, die Hausaufgaben kritisch zu erledigen und auch mal zu wagen, ein Gesuch, das zum Voraus Sozialkostenprobleme erkennen lässt, in Frage zu stellen.
Die Schweizer Demokraten können allen drei, als Mogelpackungen entlarvten Vorlagen die Zustimmung nicht erteilen.
Elsbeth Schmied hält einleitend fest, nicht Röbi Ziegler als Präsident der Petitionskommission beantrage die Genehmigung der Einbürgerungsgesuche, sondern die Kommission, in welcher jedes Mitglied sein Votum einbringen dürfe.
Eine Zweiklassengesellschaft, wie von Bruno Steiger moniert, schafft die Petitionskommission wegen der Berechnung unterschiedlicher Beträge nicht. Vielmehr kostet seit dem 1. Januar 2003 eine kantonale Einbürgerung nicht mehr 700, sondern neu 1000 Franken. Vor dem Inkraftsetzungsdatum eingereichte Gesuche werden selbstverständlich gemäss früherem Gebührenansatz verrechnet.
Tatsächlich eine Zweiklassengesellschaft schafft Rudolf Keller, indem er sich über die hohe Zahl Einbürgerungswilliger aus Ex-Jugoslawien und der Türkei beklagt, obwohl alle Gesuche sowohl von der Zivilrechtsabteilung wie der Petitionskommission nach denselben Kriterien behandelt werden. Wer bei der Einbürgerungsbereitschaft Herkunftskriterien geltend machen möchte, führte tatsächlich eine Zweiklassengesellschaft unter der ausländischen Bevölkerung ein. Dazu wird Elsbeth Schmied nicht Hand reichen.
Röbi Ziegler konstatiert, dass Rudolf Keller, offensichtlich mit dem Rückenwind der vergangenen eidgenössischen Abstimmungen, die Einbürgerungspolitik ganz grundsätzlich in Frage stellt. Man mag die Abstimmungsergebnisse unterschiedlich deuten, sicher aber zeigen sie, wie sensibel die Einbürgerungsthematik ist und dass sich die Probleme im Zusammenleben zwischen AusländerInnen und SchweizerInnen neuerdings anders akzentuieren. Negativpropaganda gegen AusländerInnen wäre indes eine falsche Konsequenz, richtig sind dagegen verstärkte Bemühungen in der Integrationspolitik.
Wer sich, wie Bruno Steiger, über hohe Sozialkosten ausländischer Mitmenschen beklagt, soll Gott danken, dass er starke Arme, gesunde Beine und "e gsundi Schnoore" zum Politisieren hat.
An die Adresse von Romy Anderegg: Die grundsätzliche Änderung in der Einbürgerungspolitik, eine Familie als Einheit zu verstehen, liegt in der Verantwortungskompetenz der zuständigen Regierungsrätin. Einerseits ist ein frauenrechtlicher Hintergrund auszumachen. Da die ausländischen Männer üblicherweise mehr Kontakte ausser Haus und im Beruf pflegen (können), lernen sie oft schneller Deutsch als Frauen. Männer mit patriarchalen Denkgewohnheiten könnten, dürften, sollten deshalb - je nach Betrachtungsweise - auf ihre Frauen Druck zum Besuch von Sprachkursen ausüben; diese zwar wohllöbliche Absicht müsste auch von der grundsätzlich rechtlichen Konsequenz ergänzt werden, dass damit dem Einzelnen ein individuelles Recht verwehrt würde. Die Thematik verdiente bei anderer Gelegenheit eine Vertiefung im Rat.
://: Der Landrat stimmt den 53 Einbürgerungsgesuchen der Vorlage 2004/172 grossmehrheitlich zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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