Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2002

Nr. 1759

7 2002/226
Interpellation von Peter Zwick vom 19. September 2002: Basellandschaftliche Pensionskasse - wie weiter? Schriftliche Antwort vom 15. Oktober 2002

Peter Zwick bedankt sich beim Regierungsrat für die ausführliche schriftliche Beantwortung seiner Interpellation und wünscht keine weitere Diskussion.

://: Dir Interpellation 2002/226 ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1760

8 2002/152
Berichte des Regierungsrates vom 11. Juni 2002 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 12. September 2002: Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft zur Einführung einer Grundgebühr in der kommunalen Abfallfinanzierung. Eintretensdebatte

Ratspräsidentin Ursula Jäggi bittet Hans Schäublin , den Vizepräsidenten der Umweltschutz- und Energiekommission nach vorne.

Hans Schäublin möchte noch ein paar Worte zur Vorlage, die in der Kommission beraten wurde, verlieren. Ziel ist es, den Abfall zu minimieren. In der Beratung wurde festgestellt, dass ohne Änderung im Abfallbereich keine Kostenexplosion eingetreten ist. Mit der Einführung der Sackgebühr wurde aber erreicht, dass nun der Kehricht besser getrennt wird. Die Kommission hinterfragte die vorgeschlagene Gebührenerhebung durch die Gemeinden in Bezug auf Effizienz und Kosten kritisch und kam zum Schluss, dass diese zu einer Erhöhung der Administrativkosten führen würde und daher einen Negativpunkt darstellt. Zudem glaubt man, dass diese Gebühr eine versteckte Steuererhöhung sein kann, die nun einerseits über die Sackgebühr und andererseits über die Grundgebühr 'eingezogen' werden soll.
In der Kommission unterstützt man insofern die ökologische Richtung, als man überzeugt ist, dass die Möglichkeiten der Minimierung und Trennung von Abfall noch nicht ausgeschöpft sind. Sie unterstützt insofern die . Deshalb möchte man auch nicht vom Verursacherprinzip abkehren.
In diesem Sinne erachtet die Kommission die Vorlage als nicht geeignet und hat mit 7 zu 2 Stimmen Nichteintreten beschlossen. Die UEK beantragt dem Landrat, diesem Nichteintretensbeschluss zuzustimmen.

Ursula Jäggi schickt präzisierend voraus, dass es nun um die Frage des Eintretens oder Nichteintretens geht, und nicht um die Detailberatung der Vorlage.

Röbi Ziegler macht darauf aufmerksam, dass es bei der Vorlage um zwei materielle Änderungen gehe: Einerseits wird für die Gemeinden die rechtliche Grundlage geschaffen, auch das Einsammeln gewerblicher Abfälle in ihrem Gebiet reglementieren und somit monopolisieren zu können. Andererseits geht es um die Einführung einerGrundgebühr. Das erste Anliegen ist aufgrund des Bundesrechts eigentlich bereits möglich. Daher richtet sich der Hauptfokus im Grunde auf die Einführung der Grundgebühr und ob ein Eintreten auf dieses Thema gewünscht wird oder nicht.

Eine profilierte Minderheit der SP-Fraktion ist für ein Eintreten auf die Vorlage und begründet dies folgendermassen:

1. Wenn das Einsammeln der Abfälle in der Kompetenz der Gemeinden liegt, so soll man diesen auch die nötigen Freiheiten zur Ausführung geben. Da es sich in der Vorlage um "kann"-Formulierungen handelt, bestimmen letztlich die einzelnen Gemeinden selbst über Einführung oder Nichteinführung der Grundgebühr.
2. Die Kosten der Abfallbeseitigung können allein mit den Sackgebühren nicht bestritten werden. Es braucht zusätzliche Mittel, und man will die Sackgebühren nicht erhöhen, da die Befürchtung besteht, 'wilde Entsorgung' könnte sich wieder breit machen.

Eine repräsentative Mehrheit der SP-Fraktion spricht sich gegen Eintreten auf die Vorlage aus. Begründung:

- Mit einer Sackgebühr wird das Verursacherprinzip durchbrochen und damit die Möglichkeit aus der Hand gegeben, dass man mit einer Grundgebühr auch ein Lenkungsinstrument besitzt . Die Grundgebühr richtet sich nach jedem Haushalt und berücksichtigt nicht, dass die diversen Haushalte von unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungsqualität sind. Sie ist somit unsozial.
- Ein weiteres wichtiges Argument ist, dass man nicht weiss, wie die Grundgebühren ausgestattet sind. In einem bescheidenen Ausmass könnte man sie noch akzeptieren, hingegen gibt es Beispiele aus anderen Kantonen, in denen Grundgebühren von Fr. 120 bis Fr. 150 berappt werrden müssen, was somit letztlich mehr ausmacht als die effektiven Sackgebühren eines kleinen Haushalts.

- Ausserdem sind die Sparmöglichkeiten in den Gemeinden noch nicht völlig ausgeschöpft. Erstens ist
die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Glas eben erst eingeführt worden und kommt noch nicht voll zum Tragen. Zweitens steht die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Karton noch bevor. Beides Massnahmen, die die Kosten der Gemeinden verringern werden. Drittens: Auch wenn laut Brief des Verbands der basellandschaftlichen Gemeinden das einheitliche Kontenblatt im Abfallwesen vom Kanton übernommen wurde - laut Aussage der kantonalen Verwaltung trifft immer noch nicht zu, dass die Gemeinden einheitlich abrechnen. Es besteht keine Möglichkeit, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was alles unter dem Konto Abfallbewirtschaftung abgerechnet wird und was nicht. Also wären auch hier erst klare Zahlen nötig sowie eine einheitliche Abrechnung, um sauber nachweisen zu können, dass die Sackgebühren tatsächlich nicht genügen. Die Gründung von Zweckverbänden würde eine weitere Sparmöglichkeit eröffnen. Als Beispiel fügt Röbi Ziegler den Gemeindeverband Abfallwesen Fricktal an, der mit einer Sackgebühr von Fr. 2.80 sämtliche Entsorgungskosten inklusive Verwertung der Wertstoffe bezahlt. Der Redner findet, was dort möglich sei, sollte auch im Baselbiet realisierbar sein, zumal die Meinung der repräsentativen Mehrheit der SP-Fraktion dahingeht, dass die Gemeinden in diese Richtung 'voranmachen' und nicht den bequemeren Weg einer Grundgebührerhebung einschlagen sollten.

Patrick Schäfli spricht sich names der FDP-Fraktion grossmehrheitlich für ein Eintreten auf die Vorlage (und anschliessende Überweisung an die UEK) aus, will aber vermeiden, dass hier eine erneute Kommissionberatung durchgeführt wird. Da es heute lediglich um die Eintretensdebatte geht, hält er fest, dass er materiell nicht genauer auf die Vorlage eingehen möchte und auch keinen weiteren Kommentar zur Grundgebühr geben möchte. Patrick Schäfli bittet die UEK aber, sollte der Landrat Eintreten beschliessen, folgende Fragen und Ideen nochmals aufzunehmen und zu diskutieren: Namentlich wichtig ist der FDP - wie bereits in der Vernehmlassung erwähnt - die Kostenneutralität einer allfälligen Grundgebühr, und zwar für Private sowie auch Unternehmen. Unternehmen, die ihre verwertbaren Abfälle privat entsorgen, müssten die Möglichkeit haben, von der Grundgebühr ausgenommen zu werden. Gleichzeitig wünscht die FDP-Fraktion eine nochmalige Abklärung über Sinn und Zweck der Notwendigkeit einer Konzession resp. Konzessionsabgabe bei Abfallsammlungen, die Gewerbe- und Industriebetriebe betreffen.

Thomi Jourdan fügt als erstes zur Illustrierung ein persönliches Beispiel an: Er beobachte sich selbst immer wieder dabei, wie er am Abfallsammeltag noch die letzten 20 g in den Sack stopfe, um nur ja nicht durch das Anbrauchen eines neuen für den Abfall vielleicht 25 Rappen mehr bezahlen zu müssen. Gleichzeitig passiere es ihm dann aber, dass er in der nächsten halben Stunde auf ganz "bescheuerte" Art und Weise 10 Franken durch unnötige Handy-Telefonate oder andere Dinge ausgebe. Dies soll zeigen, dass im heutigen Zeitpunkt eine Sensibilisierung dafür, dass Abfall etwas kosten darf, zweifellos noch nicht gegeben sei. Rede man von Beträgen zwischen Fr. 2.50 und Fr. 3.20 bei der Sackgebühr, so erscheinen einem diese unheimlich hoch, obwohl sie maximal einmal pro Woche oder sogar alle zwei Wochen zu entrichten sind. Die Aufgabe, dass Abfall etwas kosten darf und muss, besteht, unabhängig davon, was in Bezug auf die Vorlage beschlossen wird. Thomi Jourdan wünscht sich sehr, dass hier ein Umdenken stattfindet. Grundsätzlich werde hier nicht über die Einführung einer Grundgebühr diskutiert, sondern darüber, ob die Gemeinden die Möglichkeit zur Erhebung solcher Gebühren erhalten sollen.Thomi Jourdan führt noch einmal aus seiner Sicht die bereits erwähnten Argumente pro und contra an:
Gegen eine Gebühr spricht die mögliche Aufweichung des Verursacherprinzips; der Druck auf den Konsumenten, Dinge einzukaufen, die weniger Abfall produzieren, könnte verloren gehen und damit gleichzeitig ein gewisses Sparpotenzial. Andererseits besteht die Befürchtung, dass die Gemeinden nicht mehr genügend Druck spüren, um bei der eigenen Abfallbewirtschaftung das Hauptaugenmerk auf die notwendige Effizienz und Effektivität zu richten. Mit anderen Worten, sie könnten somit in Versuchung kommen, das ganze Abfallproblem etwas 'entspannter' anzugehen und mithilfe der Grundgebühren das Manko wettzumachen.
Nun gibt es aber auch Argumente , die für diese "kann"-Formulierung sprechen. Tatsache ist, dass zwei Drittel der Baselbieter Gemeinden immer noch Fehlbeträge in ihrer Abfallrechnung aufweisen. Ebenso unbestritten ist, dass das Umweltschutzgesetz die Behebung dieses unhaltbaren Zustandes fordert, was z. B. über die Erhöhung der Sackgebühr oder die Einführung einer Grundgebühr erreicht werden könnte. Dem Gegenargument, dass bei einer Sackgebühr von Fr. 5 wohl wieder vermehrt der Wald als Abfalldeponie benutzt würde, begegnet Thomi Jourdan mit dem Fazit aus seinem eingangs geäusserten Handy- Beispiel: Das Argument, dass man nicht freiwillig bereit sei, für Abfallentsorgung etwas mehr Geld aufzuwenden, sei zwar ein "doofes", aber es sei eben ein Argument, welches nicht vernachlässigt werden dürfe.
Für die Einführung einer Grundgebühr spricht aber auch die Frage der Finanzierung der Werkstoffentsorgung, speziell Glas und Papier, welche heute ebenfalls über die Sackgebühr abgegolten wird. Hauptargument der CVP/EVP-Fraktion ist, dass die Zurverfügungstellug einer Infrastruktur auf diesem Gebiet auch separat und nicht über die Sackgebühr abgegolten werden soll, denn sie verursacht naturgemäss Kosten, egal ob nun Abfall anfällt oder nicht (z. B. haben Abfallfahzeuge ihren regelmässigen Turnus einzuhalten). Thomi Jourdan verweist abschliessend noch auf die Parellelen bei der Telefon-, Strom- und Wasserversorgung, wo es als ganz normal empfunden wird, dass Gebühren anfallen.
In diesem Sinne ist die CVP/EVP-Fraktion für eine "kann"-Formulierung und möchte es den Gemeinden überlassen, über die Einführung einer Gebühr zu entscheiden. Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich daher für Eintreten auf die Vorlage aus.

Hanspeter Wullschleger ist im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage. Er begründet dies mit folgendem Kurzvotum:

Die Gemeinden haben mit der Höhe der Sackgebühren eine obere Limite erreicht. Um einen weiteren Anstieg der illegal entsorgten Abfallsäcke zu vermeiden, können die Gemeinden die Sackgebühren nicht noch weiter anheben. Die SVP würde folgende Lösung bevorzugen, wonach die Abfallentsorgungskosten nicht mehr zu 100 sondern nur zu 80 % über die Sackgebühren, und die restlichen 20 % über eine Grundgebühr oder über Steuern finanziert werden könnten. Die SVP-Fraktion ist somit für Eintreten auf die Vorlage.

Margrit Blatter wendet sich als Sprecherin der SD-Fraktion gegen die Einführung einer Grundgebühr und auch gegen eine Erhöhung der Steuern. Die Sackgebühr nach dem Verursacherprinzip erscheint den Schweizer Demokraten als gerecht. Im heutigen Zeitpunkt müsse jeder den Gürtel irgendwann ein wenig enger schnallen, so auch die Gemeinden. Gerade weil es so viele Vorschriften gebe, würden diese vom Bürger nicht mehr eingehalten, und das in allen Belangen, nicht nur beim Fremdkehricht.

Olivier Rüegsegger hält fest, dass man nirgendwo besser die Auswirkungen des Verursacherprinzips beobachten konnte als beim Abfallwesen. Das Volumen des Siedlungsabfalls sei zurückgegangen, man habe angefangen, bewusster einzukaufen, die Produzenten verpackten bewusster, die Leute trennten Abfälle, fast schon zwanghaft. Die Wiedereinführung einer Grundgebühr wäre nach seinem Ermessen ein Rückschritt ins Umweltbewusstsein der 50-er und 60-er Jahre, und zwar, weil mit einer Grundgebühr der Anreiz, Kosten zu optimieren und verursachergerecht zu verteilen sinken würde, nicht nur über die Sackgebühr, sondern auch bei vorgezogenen Entsorgungsgebühren bei Spezialabfällen.
Olivier Rüegsegger bittet den Landrat eingehend, dem Antrag der UEK zu folgen (und nicht einzutreten). Er spricht im Speziellen die Fraktionen der SP ( profilierte Minderheit ), die Grossmehrheit der FDP, CVP/EVP und die Mehrheit der SVP-Fraktion mit seinem Votum an: Das Problem der wilden Entsorgung lasse sich nicht auf die vorgeschlagene Art und Weise lösen. Basel hat tiefere Sackgebühren als Allschwil und selbst in den bevölkerungsmässig vergleichbaren Strukturen ist es in Basel nicht besser als in Allschwil. Eine Grundgebühr führt letztlich nur zu einer Verteuerung des Abfallwesens, belastet Steuerzahlerin und Steuerzahler auch dann, wenn er oder sie bewusst den nicht verwertbaren Abfall meidet. Für eine Steuererhöhung, sprich Erhöhung der Sackgebühr, kann er im Namen der Grünen nicht eintreten. Er glaubt nicht, dass es für diejenigen Leute, die 'wild' entsorgen, einen Unterschied macht, ob der Sack nun Fr. 2.20 oder Fr. 2.70 kostet. Die Grüne Fraktion beschliesst daher Nichteintreten.

Urs Hintermann bittet das Plenum als Mitglied der "praxisgeplagten" profilierten Minderheit der SP (hauptsächlich Gemeinderätinnen und Gemeinderäte), auf das Geschäft einzutreten. Man macht sich keine Illusionen, dass das Problem der Abfallentsorgung durch eine Grundgebühr gelöst sei. Hingegen hofft man auf eine Entschärfung der Problemlage. Zudem sei es - unabhängig davon, ob eine Grundgebühr eingeführt wird oder nicht - dringend nötig, alles zu unternehmen, was die Kosten reduziert; Urs Hintermann nennt die Gründung von Abfall-Zweckverbänden sowie andere Formen der Zusammenarbeit. Allerdings weist er darauf hin, dass im neuen Rechnungsmodell ganz klar festgehalten ist, welche Kosten dem Konto 720 und welche 730 zugewiesen werden müssen, d.h. es ist geregelt, welche Kosten per Sackgebühr eingeholt werden müssen und welche nicht. Dies sei gut so und ermögliche Vergleiche, nur: das Modell müsse auch entsprechend angewendet werden. Als unsinnigsten Vorschlag, den er heute gehört habe, taxiert Urs Hintermann in diesem Zusammenhang den Vorschlag, dass bei zu starkem Ansteigen der Kosten halt aufs andere Konto verbucht werden solle. Eine solche Praxis gehe nicht an, sondern man müsse - will man das einheitliche Rechnungsmodell ernst nehmen - auch korrekt verbuchen. Urs Hintermann stösst sich ausserdem an der bereits mehrmals gehörten Aussage, dass eine Grundgebühr nicht dem Verursacherprinzip entspreche. Seiner Meinung nach entspricht gerade eine Grundgebühr dem Verursacherprinzip: Denn es gibt zwei Ursachen der Abfallkosten, nämlich die fixen sowie die variablen, mengenabhängigen Kosten. Spart man z.B. Abfall, wohnt aber in einem Häuschen am Berg, dann bedeutet dies nicht, dass der Kehrichtwagen seltener vorbeifahren muss. Und hier handelt es sich um die Fixkosten, welche durchaus z. T. über eine Grundgebühr abgedeckt werden können.

Aus Urs Hintermanns Sicht stellen sich in der Praxis zwei Hauptprobleme: Erstens, je höher die Abfallsackgebühren, desto höher die Versuchung der 'wilden Entsorgung'. Bei einer etwas tieferen Sackgebühr könnte dieses Problem einigermassen in Schach gehalten werden, ohne dass damit eine Lösung gefunden ist. Das zweite Problem ist der Abfall-Zweckverband. Gründet man einen solchen Zweckverband z. B. in einer Talschaft, so würde es nur Sinn machen, wenn damit auch eine einheitliche Sackgebühr eingeführt wird. Nun bestehen aber natürliche Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden. Die grösseren Gemeinden zeichnen sich durch tiefere Kosten aus, während andere mit etwas höheren Kosten rechnen müssen. Bietet sich nun die Möglichkeit einer Grundgebührerhebung an, so könnten diese Unterschiede zumindest einigermassen aufgefangen werden. Auch hier ist die Einführung einer Grundgebühr zwar nicht die Lösung, aber doch ein guter Ansatzpunkt.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Grundgebühren ein unnötiger administrativer Aufwand seien. Urs Hintermann sieht dies absolut nicht so: Im gleichen Zug mit Kirchen- und Feuerwehrsteuern (früher gab es noch die Fürsorgesteuer) wäre es problemlos möglich, auch eine Abfall- Grundgebühr einzuführen, und zwar mit denselben Mechanismen, ohne zusätzlichen administrativen Aufwand. Allerdings gibt Urs Hintermann gerne zu, dass er insofern mit dem Bericht einig geht, als er eine Grundgebühr, die bis zu 30 oder 40% der Kosten abdeckt, ebenfalls für zu hoch einstuft; eine Abdeckung von 20% müsste seines Erachten ausreichen. Die "kann"-Formulierung betreffend Einführung einer Grundgebühr, hält der Redner schliesslich fest, sei sinnvoll.

Zum Votum von Röbi Ziegler betreffend Konzessionsabgabe nimmt Urs Hintermann abschliessend wie folgt Stellung: Selbstverständlich ist die Gesetzgebung so, dass die Gemeinden zurzeit das Monopol in den Gewerbegebieten besitzen. Es ist auch richtig, dass man dies mit Nachdruck vertritt - nur leider machen es nicht alle Gemeinden. Hingegen gibt es immer wieder Betriebe mit sehr grossen Mengen an einheitlichem Abfall, bei denen eine separate Abfuhr sehr sinnvoll ist, da die normale Abfuhr ansonsten überfordert wäre. In diesen Fällen haben die Gemeinden im jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe zu erheben, was aber im Sinne einer Beteiligung z.B. an der Glas- und Kartonverwertung durch die Gemeinden mehr als sinnvoll wäre. In diesem Sinne bittet Urs Hintermann um Eintreten.

Elisabeth Schneider hat sich gefreut, als sie auf der Gemeinde die Vorlage 2002/152 bekommen hat. Mit der Vorlage habe der Regierungsrat das Anliegen der Gemeinden ernstgenommen, dass es praktisch unmöglich sei, die Spezialfinanzierung des Abfalls (und sie fügt gleich noch das Abwasserproblem an) kostendeckend zu gestalten. Die Vorlage ging in die Vernehmlassung, und die Gemeinden haben ihr grossmehrheitlich zugestimmt. Als Elisabeth Schneider aber der Kommissionsbericht vorlag, seien ihr schlicht "die Schuhbändel aufgegangen". Ihr ist unverständlich, wie sich die UEK einfach über eine solch positive Vernehmlassung hinwegsetzen konnte. Spätestens aber, als sie das Hauptargument der Kommission gegen die Grundgebühr , gelesen habe, welches dahin geht, dass damit eine Abkehr vom Verursacherprinzip stattfinde, blieb ihr nichts anderes übrig, als die Broschüre des Buwal, welche u. a. die Richtlinien für eine verursachergerechte Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabfällen enthält, vorzunehmen.. Elisabeth Schneider führt an, dass sie hofft, alle Mitglieder der UEK seien in Kenntnis dieser Richtlinien. In besagter Broschüre wird vom Buwal das Finanzierungsmodell A, nämlich die Kombination von Grund- und Mengengebühr von Haushalten und Betrieben empfohlen. Umso mehr erstaunt ist Elisabeth Schneider über einen derartigen Beschluss der UEK. Eine Grundgebühr ist verursachergerecht. Sie kann in diesem Zusammenhang nur bestätigen und wiederholen, was Urs Hintermann bereits in seinem Votum zum Ausdruck brachte: Die Gemeinden haben den Auftrag, eine Abfall- Infrastruktur auch für Karton-, Alu, Glasentsorgung etc. bereitzustellen, und diese Infrastruktur muss bezahlt werden. Daher ist die Grundgebühr verursachergerecht, bezogen auf das, was die Gemeinden sozusagen gratis zur Verfügung stellen. Des weiteren hält Elisabeth Schneider fest, dass es sich bei der Grundgebühr klar um eine Gebühr handelt, die nur für eine bestimmte Gegenleistung verlangt werden kann. Sie entspricht ihrer Meinung nach dem Äquivalenzprinzip, da der Bürger dafür eine Gegenleistung erhält. Es handelt sich also keinesfalls um eine Steuer und schon gar nicht um eine versteckte Steuer, da es im übrigen den Gemeinden überlassen bleibt, ob sie die Grundgebühr einführen wollen oder nicht. Es ist Sache der Einwohnergemeindeversammlung oder des Einwohnerrats (und nicht des Landrats), darüber zu entscheiden, und zwar mit der Änderung des Entsorgungsreglements. Und genau deshalb ist Elisabeth Schneider für Eintreten auf die Vorlage und Rückweisung an die Kommission.

Für Isaac Reber lautet die Kardinalfrage: Will man einer Steuererhöhung resp. Staatsquotenerhöhung die Türen öffnen oder nicht? Für ein Nein spricht der Sparwille: Grundsätzlich weiss jeder, dass gespart werden muss, man redet viel davon, es ist aber unbequem und deswegen macht keiner es wirklich gerne. Man fürchtet sich vor den Konsequenzen und wagt nicht, seine Gewohnheiten zu ändern. Was aber passiert, wenn eine Grundgebühr erhoben wird? - Es wird wieder mehr Geld zur Verfügung stehen, was nicht heisst, dass wirtschaftlicher mit Abfall umgegangen würde oder dass mit dem zusätzlichen Geld ein Teil der Sackgebühr ersetzt würde, sondern es führt dazu, dass man die Gebühr als Sockelbetrag nimmt und dann darüber die Sackgebühr ansetzt. Das Ganze würde letztendlich mehr kosten, ist Isaac Reber überzeugt, und es würde so lange fortgesetzt, bis man wieder am Limit angelangt ist und somit erneut unter Spardruck kommt, also wiederum so weit wie heute ist. Der Redner betont nochmals, dass es sich seines Erachtens bei der Grundgebühr nicht um eine Steuer handelt, die eine andere ersetzt, sondern um eine zusätzliche Steuer. Unter dem Strich sind somit mehr Mittel da.
Des weiteren stellt Isaac Reber richtig, dass es sehr wohl Gemeinden auch im Baselbiet gebe, die mit einer Sackgebühr von Fr. 2.50 bis Fr.3.00 eine ausgeglichene Rechnung schreiben. Das alles sei eine Sache des Sparwillens.

Bruno Steiger sieht sich durch die z.T. heftige Eintretensdebatte an die Zeit der Einführung einer Sackgebühr erinnert. Schon damals habe es ein "Gejaule" gegeben. Er merkt an,dass es damals eine verdeckte Steuererhöhung war. Dieselben Kreise, die jetzt vehement eine Grundgebühr verlangten, hätten sich damals auch nicht darum gekümmert, denn es habe sich um eine indirekte Steuererhöhung gehandelt. Hätte man damals die Abfallentsorgung gerecht berechnen wollen, wäre ein Runterfahren der Grundsteuern notwendig gewesen. Mit der Zeit hat man sich nach Aussage von Bruno Steiger aber in den Gemeinden an das Verursacherprinzip gewöhnt. Es ist ihm zudem unerklärlich, warum gerade Urs Hintermann aus Reinach die jetzige Lage als "so katastrophal" ansieht. Eine Sackgebühr müsse angemessen sein - auch in Allschwil - und soll die Unkosten decken. Man dürfe aber nicht auch noch "andere Begehrlichkeiten" wie etwa eine Kompostberatung oder die Stelle eines kommunalen Umweltschutzbeauftragten "hineinstecken". Vielmehr gehe es darum, dass die Gemeindeangestellten nicht nur "Abzocken" sondern besser budgetieren und auch die Abfallsünder "drannehmen"sollen.

Abschliessend wiederholt Bruno Steiger, dass seine Fraktion klar gegen die Vorlage ist, sich der Meinung der Kommission anschliesst und ihr zum Beschluss gratuliert.

Eugen Tanner mahnt zur Seriosität: Von Steuererhöhung oder einer versteckten Steuer kann nicht die Rede sein. Wie Urs Hintermann ganz richtig festgehalten hat, gibt es klare Vorschriften für das Rechnungswesen in den Gemeinden. Die ganze Abfallbewirtschaftung wird als Spezialfinanzierung gehandhabt. Eine der Auflagen besteht darin, dass die Aufwendungen in dieser Spezialfinanzierung durch entsprechende Gebühren gedeckt sein müssen. Die Frage ist nun, ob man diese durch eine Erhöhung der Sackgebühr oder über eine Mischung aus Grundgebühr und Sackgebühr abdeckt. Eugen Tanner appelliert nochmals an den Gesamt-Landrat, den einzelnen Gemeinden doch diese Chance zur freiwilligen Einführung einer Grungebühr zu geben.

Christine Mangold bezeugt "ein wenig Mühe" mit dem Kommissionsbericht: Sie hält fest, dass heute in den Gemeinden tatsächlich die gesamten Abfallkosten inklusive Spezialsammlungen über die Sackgebühr finanziert werden müssen. Eine Nichtbewirtschaftung dieser Spezialsammlungen hat ihren Grund darin, dass sie den Kostenrahmen überstrapazieren würde. Nun gibt es aber die Situation, dass Gewerbe diese Spezialsammlung wohl nutzen (Karton, Glas), hingegen ihren übrigen Abfall aus dem Betrieb privat entsorgen. Im Klartext heisst das, dass diese Betriebe null und nichts zur Abfallentsorgung beisteuern. Die Einwohner werden aber zur Kasse gebeten, denn sie bezahlen über die Sackgebühr die Spezialentsorgung der Betriebe mit. Aus diesem Grund spricht sich Christine Mangold klar für die Einführung einer Gründgebühr aus, welche grundsätzlich alle Einwohner bezahlen sollen. So müssten die Betriebe zumindest für die Nutzung der Spezialsammlungen bezahlen. Die private Beseitigung des übrigen Abfalls wäre dann ihre eigene Sache. Gegen eine Erhöhung der Sackgebühren spricht nun einerseits die oben erwähnte Tatsache, dass damit die Betriebe weiterhin kostenlos sozusagen auf dem Buckel der Einwohner die Spezialsammlungen der Gemeinde in Anspruch nehmen können, andererseits wird sich damit das Problem der wilden Entsorgung eher verschärfen. Die Einführung einer Grundgebühr ermöglicht aber ein gewisses Gleichgewicht dadurch, dass Einwohner und auch Betriebe, die nicht über die Gemeinden entsorgen, sich gemeinsam an den Kosten beteiligen. Mit der Grundgebühr müsste nach Meinung der Rednerin auch die Sackgebühr als logische Folge reduziert werden können. Christine Mangold bittet das Plenum sehr, auf die Vorlage einzutreten.

Max Ritter kam durch den Bericht der Kommission auf einen Gedanken - nicht dass im "die Schuhbändel aufgegangen" wären. Er fühlt sich vom Vizepräsidenten der UEK durch dessen einleitende Aussage, dass es um Abfallminimierung und Trennung des Kehrichts geht, herausgefordert und kommt zu dem Schluss, dass die UEK nicht auf dem neusten Stand dessen ist, was gesamtschweizerisch läuft. Über das Protokoll möchte er daher dem Vizepräsidenten Hans Schäublin und der UEK den Vorschlag machen, als 'Reiseführer' der UEK demnächst eine Reise in einen Kanton anzutreten, in dem bereits eine Vergärungsanlage besteht und seit längerem in Betrieb ist. Nach dieser Tagung und der Auswertung ihrer Ergebnisse wird man feststellen können, dass ein Auftrag an die Regierung auch unseres Kantons sinnvoll sein könnte, der dahingeht, dass solche Projekte realisiert werden und damit vor allem das Problem der organischen Reststoffe und deren weiteren Nutzung mit Nachdruck angegangen wird. Damit könnte nach Meinung von Max Ritter die Abfallrechnung um einiges billiger werden. "Wir brauchen ein neues Abfallkonzept in unserem Kanton", hält er als Fazit fest. Er bittet Hans Schäublin darum, diese 'Studienreise' so bald als möglich in Angriff zu nehmen und schlägt als Zielkanton den Kanton Zürich vor.

Hans Schäublin nimmt den Vorschlag von Max Ritter gerne an. Er möchte nochmals im Namen der Kommission den Nichteintretensbeschluss begründen. Zum Votum von Elisabeth Schneider hält er fest, dass es zwar schön wäre, könnte man nach den Grundlagen des Buwal arbeiten. Es habe sich aber auch in anderen Gesetzesberatungen immer wieder gezeigt, dass Schwierigkeiten bei der Umsetzung der nicht so klaren Vorgaben des Bundes auftreten. Zur Vorlage: Die Regierung liess eine Vernehmlassung durchführen, welche anschliessend von ihr zu einer Vorlage für eine Gesetzesänderung ausgearbeitet wurde. Diese Vorlage ging in die Kommission, welche nach eingehender Vorberatung befand, dass die Vorlage nicht ihren Zielsetzungen entspricht und nicht die Voraussetzungen für eine Ausarbeitung an das Parlament erfüllt. Daher wurde Nichteintreten und Rückweisung beschlossen. Die Regierung erhält damit die Möglichkeit zur Ausarbeitung einer neuen Vorlage. Hans Schäublin glaubt zudem nicht, dass eine Gebühren steuer erhebung, wie er es bewusst nennt, beim Volk Gehör finden wird, da man heute nicht mehr so ohne weiteres bereit ist, über solche Gebühren gewisse öffentliche Betriebe abzugelten.

RR Elsbeth Schneider-Kenel möchte vor einer Abstimmung nochmals verdeutlichen, dass es hier um ein wichtiges Problem geht, welches sorgfältiger Behandlung bedarf: Vor Ausarbeitung der Vorlage durch den Regierungsrat hörte die Regierung immer wieder von Gemeindevertretern sowie im Gespräch mit dem Gemeindepräsidentenverband, dass es in den Gemeinden ein Problem gibt, bei dem die Hilfe der Regierung gefordert ist. Man hat es sich hausintern bei der Umweltsdchutzdirektion nicht einfach gemacht, denn es wurden genau diese beiden Überlegungen angestellt:
Was ist verursachergerecht und was heisst das? -Es würde ein Weg geschaffen, mit dem man alle Kosten auf eine Rechnung bringt. Es gibt aber in den Gemeinden auch z. B. die Gemeinschaftsantennen-Rechnung sowie die Abwasserbeseitigung, welche beide auf separaten Konti abgerechnet werden. Nachdem man sich also im Umweltschutzbereich durch vorsichtiges Abwägen von Für und Wider durchgerungen hatte, folgten Diskussionen mit dem Buwal sowie ein Vergleich mit anderen Kantonen.
Klammerbemerkung: Vor allem in der Westschweiz gibt es noch mehrere Kantone ohne Sackgebühr, und dies trotz Bundesgesetz. Der Kanton sieht sich in diesen Fällen durch das Nein des Souveräns ausserstande, eine Sackgebühr einzuführen.

Der Regierungsrat entschied sich schliesslich für die "kann"-Formulierung, da er die Baselbieter Gemeinden, von denen ja der Anstoss ausging, als mündige und verantwortungsvolle Gemeinden betrachtet. Die Gemeinden müssen nicht, sondern sie können eine Grundgebühr einführen. Elsbeth Schneider erachtet Hans Schäublins letzte Aussage als enorm wichtig, da seine Überlegungen auch bei den Überlegungen im Regierungsrat eine wichtige Rolle spielten: Die Frage einer Gebühr sowie die Festlegung von dessen Höhe kann nur im Einverständnis mit dem Souverän oder dem Einwohnerrat entschieden werden - nicht z.B. allein durch den Gemeinderat. Der Souverän redet also bei diesen Bestimmungen mit; er bestimmt letztlich, ob er diese Grundgebühr will und wenn ja, in welcher Höhe. All diese Überlegungen flossen in die regierungsrätliche Vorlage ein, und damit auch die in der "kann"-Formulierung enthaltene Bestimmungsfreiheit für die Gemeinden.

Es gibt nun aber noch eine zusätzliche Sondersituation im Laufental, welches in seinen Gemeinden diese Grundgebühr bereits hat und damit gute Erfahrungen macht. Die Frage war, ob man diese Gemeinden nach Ablauf des Vertrags zurückholt oder nicht. Die Gemeinden im Laufental zeichnen sich jedenfalls durch verantwortungsvolles Handeln aus. Elsbeth Schneider-Kenel kommt noch auf das von Röbi Ziegler erwähnte Fricktal zu sprechen, welches keine Grundgebühren hat. Sie gibt zu bedenken, dass aber genau im Fricktal die Formulierung "sie könnten (eine Gebühr) einführen" besteht. Dem Regierungsrat geht es also lediglich darum, die Verantwortung in die Hände der Gemeinden zu geben, und sie damit als mündige Organisationen mit Entscheidungskompetenz wahrzunehmen. Elsbeth Schneider hofft, dass die Gemeinden ihre Aufgaben in dem Mass verantwortungsvoll wahrnehmen, dass eine Grundgebühr gar nicht erhoben werden muss. Die letzte Entscheidung darüber liegt aber wie gesagt bei den Gemeinden und den Gemeindeverantwortlichen selbst. Die Regierungspräsidentin fordert das Plenum im Namen des Gesamtregierungsrates nochmals auf, auf die Vorlage einzutreten.

Es gibt keine weiteren Voten.

://: Der Landrat lehnt den Antrag der Kommission ab und beschliesst grossmehrheitlich Eintreten auf die Vorlage 2002/152.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1761

9 2002/178
Berichte des Regierungsrates vom 27. August 2002 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 15. Oktober 2002: Postulat Nr. 94/150 der FDP-Fraktion betreffend das Fernheizwerk Liestal, Mitverantwortung für Wärmebezüger; Abschreibung

Jacqueline Halder
erinnert einleitend an das von der FDP-Fraktion vor über acht Jahren eingereichte Postulat zum Fernheizkraftwerk Liestal. Die damals vom Landrat geänderte Forderung lautete:
"Der Regierungsrat wird gebeten, eine erweiterte Trägerschaft zu prüfen, die Gemeinden, Private und Gesellschaften einbezieht."

Inzwischen hat sich die UEK verschiedentlich mit dem Fernheizkraftwerk auseinander gesetzt, das letzte Mal in Zusammenhang mit der Holzschnitzelheizung.
Sowohl in der Regierung als auch in der UEK wurden während Jahren erfolglose Diskussionen zur Realisierung einer erweiterten Trägerschaft für die Fernwärme Liestal geführt. Der letzte Versuch scheiterte am 5. April 2001 mit dem Landratsbeschluss, das AIB nicht aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern. Die Kommission kann die Erläuterungen der Regierung nachvollziehen, die Mehrheit erachtet die Abschreibung des Postulats 94/150 als logische Folge des Landratsbeschlusses vom 5. April 2001.
Die UEK beantragt dem Landrat, die Regierungsvorlage zu unterstützen und das Postulat 94/150 abzuschreiben.

Esther Bucher stellt fest, dass wer befehlen will auch zahlen muss. So oder ähnlich könnte das Begehren auf einen Nenner gebracht werden.
Bereits seit zwei Jahrzehnten wird nach Möglichkeiten zur Erweiterung der Trägerschaft des Fernheizwerks gesucht. Entweder scheiterten die Begehren an den finanziellen Vorstellungen oder am politischen Willen, nicht zuletzt demjenigen des Landrates.
Es ist nun an der Zeit, dieses Planspiel zu beenden, denn zu viele Köche verderben bekanntlich den Brei.

Die SP-Fraktion unterstützt den Abschreibungsantrag des Postulates.

Patrick Schäfli hält fest, dass seinerzeit bei der AIB-Vorlage die Ausgliederung der Fernwärme nur ein Fragment der Gesamtvorlage war.
Primär ging es damals um die Schaffung einer Pseudoprivatisierung, die letztlich Gebührenerhöhungen zur Folge gehabt hätte.

Das FDP-Postulat wurde 1994 einstimmig überwiesen.
Obwohl, wie bereits erwähnt, Anstrengungen unternommen wurden, ist dieser Punkt für die FDP noch nicht vollständig erfüllt und unabhängig der AIB-Vorlage hätte im Rahmen eines Konsultativvorgangs im Minimum eine erweiterte Trägerschaft oder eine allfällige Mitsprachemöglichkeit, diskutiert werden müssen.
Im Uebrigen sieht das Energiegesetz des Kantons eine gemeinsame Trägerschaft zwar nicht ausdrücklich vor, verbietet sie jedoch auch nicht.
Die Abschreibung des Postulats würde lediglich dazu führen, das Ziel nicht weiter zu verfolgen.
Die .FDP-Fraktion stellt sich weiterhin auf den Standpunkt, dass sich eine Weiterverfolgung des Ziels lohnt.

Uwe Klein erachtet die Abschreibung des Postulats 95/150 namens der CVP/EVP als logische Folge des 5. April 2001.
Ausgerechnet die FDP-Fraktion hat ihre Meinung kurz davor um hundertachtzig Grad gedreht und damit eine Ausgliederung des AIB verhindert.
Konsequenterweise muss die FDP deshalb heute bereit sein, das Postulat abzuschreiben.

Hans Schäublin beantragt namens der SVP-Fraktion die Abschreibung des Postulats. Die Absicht, die mit dem Postulat verfolgt wurde, war zwar positiv, ist inzwischen jedoch überholt.
Die SVP macht beliebt, das Postulat abzuschreiben und eine neues einzureichen.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider kann die Begründung der FDP-Fraktion, das Postulat nicht abzuschreiben, nicht wirklich nachvollziehen.
Da keine Partner gefunden werden konnten, die bereit waren, sich an der Finanzierung zu beteiligen, und nachdem das Parlament auch die Ausgliederung des AIB ablehnte, könne sie keinen weiteren Auftrag ausmachen, da die Forderung des Postulats ihrer Meinung nach geklärt und begründet wurde.
Sie bitte deshalb den Rat, der Kommissionsempfehlung Folge zu leisten und das Postulat abzuschreiben.

://: Der Landrat folgt dem Kommissionsantrag und schreibt das Postulat 94/150 ab.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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