Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2002

Nr. 1757

Mitteilungen

Ursula Jäggi begrüsst ganz herzlich Protokollsekretärin Brigitta Laube, die heute erstmals zum Einsatz kommt.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1758

10 2002/266
Fragestunde

1. Hildy Haas: Nutzungskonzept Schloss Wildenstein
Wie bekannt wurde, ist eine baudirektionsinterne Arbeitsgruppe daran, ein neues Nutzungskonzept für Schloss Wildenstein zu erarbeiten.
Die Pächterfamilie Sprunger wurde im Frühling 2002 dahingehend orientiert, dass ab 1. Januar 2003 die Bewilligung für ihre Bauernwirtschaft nicht mehr erneuert werde, weil nun im Schloss ein Restaurant eingerichtet werden solle.
In der Zwischenzeit hat Familie Sprunger aber weder eine schriftliche Kündigung noch eine Zusage für die Weiterführung des Beizlis erhalten, und tappt im Dunkeln, was die Zukunft anbelangt.

Fragen:
1. Wie weit ist das neue Konzept gediehen und auf welchen Zeitpunkt soll es in Kraft gesetzt werden?
2. Kann man schon sagen, in welche Richtung sich Schloss Wildenstein entwickeln soll?
3. Ist es wirklich eine Staatsaufgabe, im Schloss ein Restaurant zu führen?
4. Weshalb wurde Familie Sprunger nicht mehr über die Planungsergebnisse informiert?
5. Ist sich Frau Schneider bewusst, dass sie der Pächterfamilie Sprunger den mühsam aufgebauten und nun florierenden Betriebszweig "Bauernbeizli" ruiniert, wenn diese kein Wirtschaftspatent mehr bekommt?

RR Elsbeth Schneider-Kenel freut sich, wieder einmal über Schloss Wildenstein berichten zu dürfen, speziell auch weil die Fragestellerin aktives Mitglied im Verein Freunde Schloss Wildenstein ist.

Zu Frage 1 : In einer internen Arbeitsgruppe wurde das Konzept überprüft, insbesondere wurden der Ist-Zustand unter die Lupe genommen und Optimierungsvorschläge ausgearbeitet. Die Arbeitsgruppe kann folgende Vorschläge unterbreiten:

- Das bestehende Nutzungskonzept muss verbessert werden, indem während der Woche der Seminarbetrieb organisiert wird und die Wochenenden für private Anlässe reserviert werden. Allerdings gelten für letztere Wartefristen bis zu einem Jahr.
- Geprüft wird auch, ob an den Wochenenden ein Beizli oder Restaurationsbetrieb geführt werden soll.

Inzwischen steht das neue, dem Verein Freunde Schloss Wildenstein im Rahmen der Vernehmlassung bereits vorgelegte Nutzungskonzept. Nach der ersten Überprüfung wird auch die Gemeinde Bubendorf dazu Stellung nehmen können. Bis Anfang nächstes Jahr sollte dann das neue, überarbeitete Konzept vorliegen.

Zu Frage 2 : Schloss Wildenstein ist und bleibt ein Volksschloss. Es soll auch weiterhin der gesamten Bevölkerung des Kantons Baselland für diverse Nutzungen offen stehen. Dies war der klare Auftrag der Regierungsrätin an die Arbeitsgruppe. An der Art, wie das Schloss geführt wird, soll sich nichts ändern. Ziel ist aber eine professionellere Führung, womit einerseits eine Vereinfachung der Betriebsabläufe und andererseits Kosteneinsparungen erreicht werden können.
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich daher zurzeit damit, Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, weche aufzeigen, wie das Schloss Wildenstein konstengünstiger geführt werden kann.

Zu Frage 3 : Es kann keine Rede davon sein, dass die Regierung plant, im Schloss Wildenstein ein Restaurant zu eröffnen. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die bestehende Infrastruktur im Schloss besser zu nutzen, eventuell an den Wochenenden von April bis Oktober ein "Schlosskäffeli" im Sinne einer "Beiz" für Wanderer und Spaziergänger einzurichten.

Zu Frage 4 : Familie Sprunger und im übrigen auch die Schlosswart-Familie Waldner wurden vorgängig als erste in einem persönlichen Gespräch über den grundsätzlichen Inhalt des Konzepts informiert; dies geschah durch die Vertreter der Arbeitsgruppe und zwar noch vor der Informierung des Vorstands der Freunde Schloss Wildenstein . Sobald der Konzeptentwurf steht, wird er wiederum mit den Betroffenen besprochen. Elsbeth Schneide-Kenel betont, dass nichts ohne Rücksprache mit den Betroffenen unternommen wird.

Zu Frage 5 : Familie Sprunger ist Pächterin des landwirtschaftlichen Betriebs, nicht des Schlosses. Persönlich schätzt es Elsbeth Schneider-Kenel sehr, dass die Familie mit ihrem Beizli ausserhalb des Schlosses viel zum guten Klima und zur Attraktivität des Schlosses Wildenstein beigetragen hat und immer noch beiträgt. Die Regierungsrätin geht aber davon aus, dass auch Familie Sprunger ihrerseits von der neuen Anziehungskraft des Schlosses profitieren wird und in ihrem Beizli auch wieder vermehrt Besuch haben wird. Zudem erwähnt sie, dass das Wirtepatent der Familie Sprunger damals provisorisch erteilt wurde. Es wurde gesagt, dass das Patent erlöschen könnte, sollte dieses je vom Schloss selbst in Anspruch genommen werden. Dies wurde vertraglich festgelegt und nach persönlicher Erläuterung durch Elsbeth Schneider-Kenel von Frau Sprunger zur Kenntnis genommen. Natürlich bleibt es der Pächterin des Bauernbetriebs weiterhin offen, nebenbei eine "Besenbeiz" zu führen. Ein Beizli im Schloss bedeutet nicht, dass Familie Sprunger ihre "Besenbeiz" aufgeben müsste. Abschliessend hält die Regierungsrätin fest, dass das fertig überarbeitete Konzept vorgängig mit Frau Sprunger und der Verwalterin Frau Waldner besprochen werden wird. Wie und in welcher Form die Umsetzung stattfindet, ist noch offen.

Hildy Haas dankt der Regierungsrätin für die Klärung, fügt aber an, der Grund der Anfrage sei gewesen, dass Frau Sprunger wohl davon gewusst habe, dass das provisorische Patent wahrscheinlich demnächst erlöschen werde, dass sie aber in der Zwischenzeit nie über die weiteren Schritte informiert wurde und daher nicht wisse, wo sie stehe.

RR Elsbeth Schneider-Kenel gibt Frau Sprunger den Tipp, am besten direkt bei der Regierung anzurufen.


2. Bruno Steiger: Diebstahlserie in Laufen: Oft Asylbewerber
Gemäss Medienberichten musste die Polizei in Laufen und Zwingen seit Eröffnung des Asyl-Durchgangszentrums in Laufen vermehrt Ladendiebstähle registrieren. Offenbar haben sich unsere Bedenken, ein Durchgangszentrum in einem Wohn- und Einkaufszentrum zu realisieren, bestätigt. Die damalige Antwort des Regierungsrates auf eine entsprechende Interpellation vom 24. Januar 2002 entspricht offensichtlich nicht der Tatsache, dass die Kriminalität in einem Durchgangszentrum durch die Akklimatisierung an die neue Umgebung sogar eher unterdurchschnittlich sei.

Fragen:
1. Hat der Regierungsrat in der Zwischenzeit auch eingesehen, dass dieser Standortentscheid ein Fehlgriff war?
2. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, den Standort dieses Durchgangszentrums raschmöglichst aufzuheben und nach Pratteln zu verlegen?
3. Werden die Asylgesuche von erwischten Dieben beschleunigt behandelt?

RR Adrian Ballmer beginnt mit einer Vorbemerkung: Bruno Steiger sagt, dass die Antwort des Regierungsrates vom 24. Januar 2002 offensichtlich nicht der Tatsache entspreche. Adrian Ballmer berichtigt dies: Er habe an der Sitzung vom 24. Januar 2002 Folgendes gesagt:

1. Die Erfahrungen von Schweizerhalle haben gezeigt, dass sich die Kriminalität im und um das bestehende Durchgangszentrum trotz eines zuweilen grossen Zustroms während der Kosovo-Krise durchaus in Grenzen gahalten habe.

2. Die Kriminalität während des Aufenthaltes im Erstaufnahmeheim sei - bedingt durch das Angewöhnen an die neue Umgebung - sogar eher unterdurchschnittlich, dies wohlgemerkt im Vergleich mit anderen Kollektivunterkünften. Bei Betrachtung des Kontextes ergebe sich also, dass seine Äusserung nie dahin ging, dass die Kriminalität abnehme, wenn man ein Durchgangszentrum einrichte.

Seit dem Regierungsratsbeschluss vom 4. Dezember 2001 in Sachen Durchgangszentrum Laufen haben sich die Rahmenbedingungen nicht verändert, d.h. der Kanton Basel-Landschaft muss weiterhin 3,7 % der registrierten Asylbewerber aufnehmen und man stellt fest, dass sich das Dreistufenmodell bewährt.

Zu Frage 1 : Adrian Ballmer verneint die Frage. Es gibt viele Einrichtungen, die zwar nötig sind, die aber wegen der damit verbundenen Immissionen niemand in unmittelbarer Nähe haben will (wie etwa Flughafen, Autobahn, Eisenbahn). Die Immissionen eines Durchgangszentrums sind nicht grösser als die Immissionen der übrigen Kollektivunterkünfte, und davon gibt es etwa zwölf in diversen Gemeinden. Der Stadt Laufen ist es daher nicht mehr und nicht weniger zumutbar als anderen Gemeinden auch. Der Entscheid, das Durchgangszentrum provisorisch in Laufen zu stationieren ist in Würdigung der Umstände und Begleitmassnahmen nach wie vor richtig und zumutbar. Adrian Ballmer erinnert dabei an doppelte Nacht- und Wochenendbetreuung, an die Etablierung einer ständigen Arbeitsgruppe und an die Einrichtung einer Hotline für die Bevölkerung. ("Da könnt Ihr weit herum gehn, bis Ihr sowas findet!")

Die Arbeitsgruppe Durchgangszentrum Laufen , bestehend aus Anwohnern, Vertretern der IG Laufen, der Primarschule, des Gemeinderates, der Polizei Basel-Landschaft, der Heimleitung und des Kantonalen Sozialamtes, trat bereits viermal zu Besprechungen zusammen. Laut Arbeitsgruppe haben sich die Befürchtungen der Anwohner im Vorfeld nicht in dem erwarteten Ausmass bewahrheitet. Der Regierungsrat räumt ein, dass es allerdings nicht ruhiger als vorher geworden sei. Betrieb und Begleitumstände werden von der Arbeitsgrupe einhellig als sehr positiv eingestuft. Gemäss den der Regierung vorliegenden Unterlagen haben die Ladendiebstähle in Laufen in den Monaten Juni und Juli zugenommen, sind im August auf ein Normalmass gesunken und seit September wieder am Steigen. Es ist aber gesamtschweizerisch eine Zunahme solcher Delikte zu verzeichnen. Adrian Ballmer hält fest, dass der entsprechende Medienbericht nicht eine Gesamtdarstellung sei, sondern dass dieser besagte Entwicklungen einfach nur auf das Laufental interpretiere.
Gemäss einer Auswertung der Polizei Basel-Landschaft sind aber - auch dies scheint erwähnenswert - seit der Schliessung des Durchgangszentrums Schweizerhalle in Pratteln um Umgebung die Delikte nicht zurückgegangen. In der Kriminalstatistik wird lediglich zwischen einheimischer und ausländischer Täterschaft unterschieden. Deshalb ist eine genaue Quantifizierung nicht möglich. Selbstverständlich reagiert die Polizei in angemessener Form auf solche Vorkommnisse, wie Adrian Ballmer versichert.

Zu Frage 2 : Mit dem erwähnten RRB vom 4. Dezember 2001 beschloss der RR u.a. auch, dass die Investitionen im provisorischen Durchgangszentrum Laufen nur in dem Umfang vorzunehmen sind, wie es unabdingbar sei für einen Zeitraum von zwei Jahren. Gleichzeitig wurde das Kantonale Sozialamt mit der Bildung einer Projektgruppe Pratteln - heute wohl "Task Force" genannt - und einem Zwischenbericht bis 31.12.2002 beauftragt . Diese Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Gemeinderats Pratteln, der Sozialhilfebehörde Pratteln und dem Kantonalen Sozialamt hat schon mehrmals getagt. Es wurden intensive Abklärungen über einen möglichen und realisierbaren Standort getroffen. Zur Standortfrage fand am 19. Juni 2002 eine Besprechung unter dem Vorsitz der Baudirektorin Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider statt. Anwesend waren eine Delegation der Gemeinde Pratteln mit dem Gemeindepräsidenten Willy Schneider und weiteren Gemeinderatsmitgliedern sowie folgende kantonale Behörden: Bauinspektorat, Amt für Raumplanung, Amt für Liegenschaftsverkehr, das Kantonale Sozialamt und Adrian Ballmer selbst als politisch Verantwortlicher für das Sozialamt. Als wahrscheinlicher Standort wurde eine Parzelle im Gewerbegebiet "Wanne" nach dieser Besprechung intensiv weiter geprüft. Anlässlich eines Augenscheins hat man mit Vertretern der Gemeinde Pratteln vereinbart, dass der Gemeinderat den Einwohnerrat vor Finanzierung einer Planung um eine grundsätzliche Stellungnahme mittels Konsultativabstimmung ersucht. Der Einwohnerrat stimmte diesem Vorhaben an seiner Sitzung vom 23. September 2002 mit deutlicher Mehrheit grundsätzlich zu, allerdings mit folgenden Vorbehalten: Das Land wird nur im Baurecht an den Kanton abgegeben und die Anrechnungsquote für zugeteilte Asylbewerber gemäss kantonaler Asylverordnung muss erhöht werden. Über die mögliche Quote haben sich die Delegation aus Pratteln und das Kantonale Sozialamt am 21. Oktober 2002 grundsätzlich geeinigt. Entsprechende Vorbesprechungen für den Planungsvorgang sind mit einer departementsübergreifenden Arbeitsgruppe im Gang.

Zu Frage 3 : Gemäss Auskunft beim Amt für Migration werden bei mehrfachem Ladendiebstahl oder anderweitiger schwerer Delinquenz wie Einbruch, Drogen etc. jeweils beim Bundesamt für Flüchtlinge Anträge auf prioritäre Behandlung von Asylgesuchen gestellt. Ein allfälliger Entscheid wird von den Bundesbehörden getroffen.

Bruno Steiger bedankt sich für die Antworten Adrian Ballmers. Seine Zusatzfrage lautet: Wie ist es möglich, dass die negativen Auswirkungen nicht in dem erwarteten Mass eingetroffen sind, wenn er selbst laut Aussage der Polizei dahingehend informiert wurde, dass die Zunahme der Diebstähle ein "Phänomen" sei?

Adrian Ballmer hält fest, dass es sich hier um zwei verschiedene Dinge handle:
1. Niemand kann sagen, dass die Zunahme der Dieb-stähle irgend etwas mit dem Durchgangszentrum zu tun haben. Denn, wie bereits festgestellt, handelt es sich hier um eine gesamtschweizerische Entwicklung; der Gegenbeweis ist zudem Schweizerhalle, wie bereits oben ausgeführt.
2. Anwohner haben Befürchtungen geäussert. Mit ihnen ist man in intensivem Gespräch, und die Anwohner haben versichert, dass es nicht in einem Ausmass schlimmer ist, wie sie es befürchtet hatten. Dass eine Kollektivunterkunft überhaupt keine Auswirkungen hat, das behauptet niemand.
Im übrigen wurde ein Tag der offenen Tür durchgeführt. Weder kamen übermässig viele Besucher, die sich interessiert hätten noch gab es Proteste irgendwelcher Art. Das Verhältnis mit den Anwohnern scheint sich sehr gut angelassen zu haben.

Uwe Klein : Sollte in Pratteln gebaut werden, wer finanziert diesen Bau?

Adrian Ballmer antwortet, dass das Durchgangszentrum zwar vom Kanton finanziert werde, die Kosten aber grundsätzlich vom Bund übernommen werden.


3. Esther Aeschlimann-Degen: Spitalgesetz § 12 Notfälle
Im Spitalgesetz vom 24. Juni 1976 des Kantons Basel-Landschaft steht unter § 12 Notfälle: Notfälle dürfen nicht abgewiesen werden. Dem Vernehmen nach werden im Kantonsspital Bruderholz Notfälle abgewiesen. Dies mit dem Hinweis, man habe keinen Platz - man solle es im Spital Dornach versuchen.

Fragen:
1. Kann es der Regierungsrat billigen, dass in unseren Kantonsspitälern Notfälle abgewiesen werden?
2. Werden die entsprechenden Stellen darauf aufmerksam gemacht, dass sie als Kantonsspitäler eine gesetzliche Pflicht zur Aufnahme von Notfällen, jederzeit, haben?
3. Gibt es auf der Notfallstation, bzw. im Bettenhaus des Kantonsspitals Bruderholz Platzprobleme und gedenkt man diese zu beheben, damit genügend Kapazitäten für Notfälle frei sind?

RR Erich Straumann :

Zu Frage 1 : Die Spitalleitung des Kantonsspitals, die Leitung, Mitarbeiter sowie insbesondere die Personen bei der Notfallaufnahme sind sich des Paragraphen 12 im Spitalgesetz bewusst, welcher lautet: Notfälle dürfen nicht abgewiesen werden . Grundsätzlich werden alle Notfälle behandelt. Es gibt aber Fälle (z.B. Schädel-, Hirn- oder Augenverletzungen usw.), bei denen aus medizinischen Gründen eine Verlegung in ein spezialisiertes Zentrum notwendig ist. Dies erfolgt im Rahmen des Leistungsauftrages dieser Spitäler, in deren Kompetenz es auch liegt, solche Zentren anzufahren. Es gibt aber eine gegenseitige Absprache unter den Spitälern für Fälle, in denen die Kapazitäten nicht ausreichen. Diese Abklärung wird jeweils bereits vom Sanitätsdienst beim Nottransport vorgenommen, so dass auf der Fahrt schon bekannt ist, welches Spital Kapazitäten hat und somit angefahren werden kann. Grundsätzlich ist aber das zugewiesene Spital Ziel eines Nottransports. Erich Straumann betont, dass es sich beim von Esther Aeschlimann angesprochenen Fall um einen Einzelfall handelt, der hier nicht diskutiert werden könne, dass man dessen genaue Hintergründe aber einmal gezielt untersuchen müsse. In seiner Antwort geht es hauptsächlich um die Erläuterung des generellen Ablaufes und der Organisation bei Notfällen, welche nach Meinung von Erich Straumann gut funktionieren. Natürlich sei mithin mit Wartezeiten zu rechnen. Dies versucht man aber, wie gesagt, mit Verlegungen abzufedern. Es kommt z.B. auch vor, dass jemand an der Notfallstation erstversorgt/stabilisiert und später weiterverlegt wird, um auf jeden Fall Folgeschäden zu vermeiden. Den angesprochenen Fall taxiert Erich Straumann klar als Einzelfall. Er ist aber gerne bereit, sich anschliessend persönlich die Hintergründe dazu anzuhören.
Grundsätzlich darf man aber auf keinen Fall die in der Frage gemachte Aussage "Dem Vernehmen nach werden im Kantonsspital Bruderholz Notfälle abgewiesen" so stehen lassen.

Esther Aeschlimann bedankt sich für die Antwort.


4. Elisabeth Schneider: Justizzentrum
Der Landrat hat am 22. November 2001 dem Bedarf und dem Konzept für ein Justizzentrum Muttenz zugestimmt und einen Verpflichtungskredit für die Projektierung von Fr. 1'570'000.00 sowie Fr. 2'500'000.00 für den Landerwerb also total Fr. 4'070'000.00 gesprochen. Die Zustimmung des Landrates erfolgte aufgrund der vom Regierungsrat geschilderten unhaltbaren und unzumutbaren Raumverhältnisse in den Gerichten, (insbesondere im Strafgericht) und in der Staatsanwaltschaft. Es wurde betont, dass auch die Baselbieter Gefängnisse den Sicherheitsanforderungen nicht genügen, nicht EMRK-konform sind und akuter Handlungsbedarf bestehe.
Die Projektierung wurde nun offenbar im Zusammenhang mit dem Budget 2003 verschoben.

Fragen:
1. Wie kann der Betrieb der erwähnten Institutionen in den nächsten Jahren aufrecht erhalten werden?
2. Was kosten die Provisorien und wie hoch sind die Zinsen für das erworbene Land?
3. Wie steht es mit der Sicherheit in unseren Gefängnissen?
4. Gibt es in Bezug auf die Nutzung von Gefängnisplätzen im Kanton Basel-Stadt neue Erkenntnisse, welche die Vorlage allenfalls redimensionieren lassen würden?

RR Andreas Koellreuter beginnt mit einer längeren Vorbemerkung: Der Kanton kaufte das Gelände des ehemaligen Bedienstetengebäudes von der SBB. Die Budgetaussichten 2003 sind aber alles andere als rosig. Ausnahmslos alle Direktionen müssen sparen. Daher hat der Regierungsrat beschlossen, im Sinne von Prioritätensetzungen innerhalb des Investitionsbudgets den Projektierungskredit für das neue Justizzetrum für vorerst ein Jahr einzufrieren, um andere, noch dringlichere Vorhaben realisieren zu können. Wie gesagt, alle Direktionen mussten Federn lassen, hier trifft es nun die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion sowie das Gericht. Man will aber die Zeit nutzen: Der Regierungsrat hat beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Baudirektion zusammen mit dem Kantonsgericht sowie der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion bis Mitte nächsten Jahres einen Bericht abliefern soll, der auch über mögliche Varianten oder Alternativen Resultate abliefern darf. Diese Varianten könnten sein:
- Verkleinerung des Projektes in Muttenz
- eine Etappierung dieses Projektes
- Evaluation anderer Standorte (bei verkleinertem Projekt)

Gerade was z. B. die Untersuchungsgefängnisse anbelangt, weist Andreas Koellreuter darauf hin, dass es die zusätzlichen Plätze in Muttenz schlichtweg nicht brauche. Zusätzlich habe es eine gewisse Entschärfung des Problems gegeben, da der Kanton Baselland gemeinsam mit Basel-Stadt auf Anfang nächsten Jahres eine Jugendabteilung plant. Dabei geht es zwar nicht um sehr viele Plätze. Trotzdem handelt es sich auch hier um eine dieser 'Spezialitäten', für die man in Muttenz eigentlich gar nicht den Platz braucht, der usrprünglich einmal geplant war. Andreas Koellreuter fügt als Beispiel einer Alternative das Bässlergut an, mit dem man in Bezug auf die Ausschaffungshaft eine gute Möglichkeit gefunden hat.
Zu einer weiteren Variante gehört auch die allfällige Überführung der provisorischen zehn Container-Plätze in Arlesheim in ein Definitivum. Dazu wäre die Aufnahme von Gesprächen mit der Anwohnerschaft in Arlesheim notwendig. Die Nachbarschaft würde dabei durch die weiteren baulichen Massnahmen lärmmässig wesentlich geringer belastet als noch vor zwei, drei Jahren. Zusätzlich müsste auch die Alternative Laufen als Reserve geprüft werden.
All dies abzuklären sowie eventuelle weitere Vorschläge einzubringen, ist nun Aufgabe der Arbeitsgruppe.

Das Problem der Staatsanwaltschaft, die heute an zwei verschiedenen Orten ist, bleibt aber bestehen. - Bald müsse man wohl noch mit einem dritten Standort rechnen, wenn die Zahl der Fälle weiterhin so zunehme. Ebensowenig ist die Frage des Strafgerichtes gelöst. Diese beiden Problempunkte müssten ebenfalls im selben Zusammenhang angegangen werden.

Zu Frage 1 : Es wurden nur die Projektierungskredite um ein Jahr zurückgestellt. Ein neues Justizzentrum würde in jedem Fall eine Detailplanungs- und Bauzeit von mindestens fünf Jahren brauchen, d.h. es würde frühestens in sechs Jahren realisiert, gesetzt der Fall, man will das jetzt vorliegende Projekt weiter bearbeiten.

Zu Frage 2 : Die jährliche Containermiete in Arlesheim kostet Fr. 76'310. Die elf provisorischen Arbeitsplätze beim Kantonsgericht sind für Fr. 600'000 erstellt worden. Sie gehören dem Kanton. Es fallen somit entsprechende Amortisations- und Unterhaltskosten an. Das Gelände in Muttenz ist zu Lasten der Investitionsrechnung gekauft worden und wurde direkt ins Verwaltungsvermögen übergeführt. Ein eigentlicher Zins wird nicht bezahlt, jedoch ist der Betrag von Fr. 2,5 Mio. gemäss Finanzhaushaltsgesetz mit 10 % des Restwertes abzuschreiben.

Zu Frage 3 : Die Massnahmen für einen Ausbruch sind auf einem aktuellen Stand. Die Sicherheit der Untersuchungshäftlinge ist weitgehend gewährleistet. Aber sowohl für die innere wie die äussere Sicherheit gilt: Es gibt - wie überall im Leben - für nichts eine hundertprozentige Sicherheit.

Zu Frage 4
: Im Bässlergut gibt es zurzeit Platzierungsmöglichkeiten für Ausschaffungshäftlinge. Der Kanton zahlt bei diesen reservierten 18 Plätzen pro Tag und Platz Fr. 20, d.h. pro Tag werden Fr. 360 bezahlt, ob die Plätze gebraucht werden oder nicht. Im Bezug auf Jugendliche (im Strafvollzug) verweist Andreas Koellreuter auf die bereits angesprochene Jugendstation, die mit Basel-Stadt gemeinsam in Planung ist. Hierbei müsste der Kanton Baselland allerdings im Gegenzug jederzeit mindestens 3 Plätze in seinen Untersuchungsgefängnissen für Basel-Städter zur Verfügung stellen, da unser Kanton nun Plätze im Lohnhof braucht. Wie sich die stufenweise Schliessung des Schällemätteli in Basel-Stadt letztendlich auswirken wird, ist im Moment noch schwierig zu sagen. Allerdings wird sich das Platzangebot für Baselland bestimmt einschränken, da die Baselstädter dann selbst mehr von den Räumlichkeiten benötigen werden.

Elisabeth Schneider bedankt sich bei Andreas Koellreuter für die Ausführungen und freut sich auf eine neue Vorlage.


5. Madeleine Göschke-Chiquet: Handy am Steuer
Vergangene Woche überschlug sich in Arlesheim ein Auto, weil die Lenkerin nach ihrem klingelnden Handy griff und dabei nicht mehr auf den Verkehr achtete. Auf unseren Strassen können wir täglich unzählige telefonierende Autolenkerinnen und Autolenker beobachten. Obwohl das Telefonieren mit Handys am Steuer bei uns verboten ist, scheint dies einfach geduldet zu werden.

Fragen:
1. Besteht das Telefonierverbot für fahrende Autolenkerinnen und -Lenker überhaupt noch?
2. Wenn ja: warum werden sie nicht konsequent angehalten und verzeigt?
3. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um dieses gefährliche Fahrverhalten zu unterbinden?

RR Andreas Koellreuter :

Zu Frage 1 : Ja, es besteht ein Telefonierverbot für fahrende Autolenkerinnen und -lenker.

Zu Frage 2 : Die Polizei führt im Rahmen ihrer ordentlichen Patrouillentätigkeit und in Schwerpunktaktionen spezielle Verkehrskontrollen durch. Dabei werden festgestellte Übertretungstatbestände konsequent geahndet, auch Personen, die mit Handy in der Hand fahren. Das Verwenden eines Telefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt wird mit Fr. 100 bestraft. Bei dem in der Fragestellung von Madeleine Göschke-Chiquet erwähnten Vorfall handelt es sich um einen Verkehrsunfall, der angeblich durch ein klingelndes Handy ausgelöst wurde. Liegt dieser Fall wirklich so, kann nicht auf das vereinfachte Verfahren, d.h. auf das Ordnungsbussen-Verfahren, zurückgegriffen werden. Hingegen wird der Tatbestand 'Unfall/Handy' rapportiert und dem zuständigen Statthalteramt zur Weiterbearbeitung zugestellt. Das Ordnungsbussen-Verfahren ist zudem ausgeschlossen bei Widerhandlungen, bei denen der Täter Personen gefährdet oder verletzt oder Sachschaden verursacht hat.

Zu Frage 3 : Telefonieren beim Autofahren ist gefährlich. Andreas Koellreuter weist aber darauf hin, dass es auch viele andere Dinge gibt, die die Aufmerksamkeit und Bedienung eines Fahrzeugs beeinträchtigen können, so z.B. das Hantieren am Autoradio, das Runterfallen einer Zigarettte oder auch Essen während des Lenkens. Die Polizei macht im Rahmen ihrer Präventionstätigkeit immer wieder auf solche Gefährdungen aufmerksam und versucht aufzuzeigen, was passieren kann, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Der Regierungsrat hat daher beim Fall "Handy am Steuer" nicht mehr und nicht weniger Veranlassung als bei allen anderen verkehrs- und sicherheitspolitischen Aspekten, tätig zu werden. Zudem weist Andreas Koellreuter die in Frau Göschkes Frage gemachte Unterstellung vehement zurück, dass "dieses gefährliche Fahrverhalten" scheinbar einfach geduldet werde, obwohl es verboten sei. Dem ist seines Erachtens nicht so.

Madeleine Göschke-Chiquet dankt dem Regierungsrat für seine Stellungnahme. Ihre Zusatzfrage lautet, ob es Erkenntnisse darüber gebe, wie häufig Telefonieren am Steuer Unfallursache sei.

RR Andreas Koellreuter erwidert, dass er nicht wisse, ob darüber eine Statistik geführt werde. Bestimmt falle diese Unfallursache aber in irgend eine bestimmte Kategorie, wahrscheinlich in die Kategorie "Unachtsamkeit". Der Regierungsrat gibt aber auch zu bedenken, dass nicht für alles und jedes eine spezielle Unfallkategorie eröffnet werden könne; dies würde die Grenzen des Machbaren und Sinnvollen überschreiten. Allerdings fügt er an, dass ihm bewusst sei, wo "Volkes Seele drückt". Dies scheinen diverse nicht unbedingt erfreuliche Schreiben an ihn zu belegen, in denen aufgebrachte Handy-Benützer und Benützerinnen sich über die ihnen auferlegten Bussen beschweren, da sie doch "nur in einem sehr dringenden Fall" telefoniert hätten. Dies sei ungefähr der Grundtenor an der Basis. (Auch in seinem näheren Bekannntenkreis ist jemand wegen Handy-Benutzung gebüsst worden, was Andreas Koellreuter selbst mit Genugtuung zur Kenntnis genommen habe.)

Ratspräsidentin Ursula Jäggi schliesst damit die Fragestunde.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




6 2002/175
Berichte des Regierungsrates vom 16. Juli 2002 und der Finanzkommission vom 23. Oktober 2002: Jahresberichte 1999, 2000 und 2001 der Basellandschaftlichen Pensionskasse (Fortsetzung)

Ratspräsidentin Ursula Jäggi : Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung , Beschlussentwurf Beilage A

Ziffern 1 bis 4 Keine Wortmeldung

Ziffer 5 (3.2.3.2.) und (3.2.3.3.)

Dölf Brodbeck
beantragt im Namen der FDP-Fraktion, den Passus 3.2.3.2. Angleichung baselstädtisches und basellandschaftliches System sowie Passus 3.2.3.3. Auswirkungen der Statutenrevision der baselstädtischen Pensionskasse ersatzlos zu streichen (1.Antrag).

Begründung: Was hier als Empfehlung so harmlos daherkommt, das sind in Tat und Wahrheit inhaltlich wichtige strategische Fragen, die zwar einerseits ungenau formuliert, andrerseits aber ziemlich verbindlich sind. Eigentlich wird ein Auftrag formuliert. Zum Beispiel wird der durchaus strategische Begriff 'Fusionsfähigkeit' verwendet. Die FDP-Fraktion findet es falsch, dass die FiKo in ihrem Bericht solche strategische Fragen quasi getarnt platziert. Es stehe schliesslich jedem frei, Vorstösse in diese Richtung zu machen, allerdings müssten sie dann auch begründet werden. Nur fehlt diese Begründung im Bericht der FiKo völlig. Die FDP-Fraktion findet es auch falsch, dass man eine Statutenrevision mit diesen Fragen jetzt belastet.
In erster Linie geht es jetzt darum, längerfristig das eigene Haus in Ordnung zu bringen, sprich um den Deckungsgrad, und zwar im Wissen darum, dass der Deckungsgrad vor dreissig Jahren einmal 65 % betrug, was heute wohl viele nicht mehr wissen.
Zweitens hat die Vernehmlassung klar gezeigt, dass das Revisionsvorhaben ein sehr umfangreiches Modernisierungsvorhaben mit hohem Komplexitätsgrad ist. Man sollte es nicht noch mit derartigen Auflagen belasten. Dölf Brodbeck möchte darauf hinweisen, dass die Basellandschaftliche Pensionskasse trotz zurzeit wieder tieferem Deckungsgrad bedeutend besser da steht als die städtische Kasse. Nimmt man die Summe der Beiträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so sind die Beiträge in Basel-Stadt deutlich höher. Die Destinatäre in Baselland würden sich bedanken, wenn sie jetzt plötzlich oder längerfristig mit höheren Beiträgen konfrontiert würden, nur aufgrund dieser Angleichungsfrage; eine Angleichung auf dem Rücken der Kasse oder auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber. Der Pensionskassenwechsel ist ja bereits entschärft worden durch das längst eingeführte eidgenössische Gesetz. Die goldenen Fesseln sind also gefallen. Der Antragsteller bittet um Unterstützung des Antrags. Sollte er aber abgelehnt werden, so stellt er folgenden 2. Antrag: Dem Passus 3.2.3.2. und Passus 3.2.3.3. soll Folgendes vorangestellt werden:
"Prüfung und Berichterstattung über eine allfällige..." (3.2.3.2.) respektive
"Prüfung und Berichterstattung betreffend ..." (3.2.3.3.)

Urs Baumann nimmt im Namen der Finanzkommission Stellung und bestätigt, dass die Position der Finanzkommission in diese Richtung zielt. Er hält aber erstens fest, dass die Strategie im Kanton Basel-Stadt eine andere ist, dort erfolgt die Sanierung der Kasse über die erhöhten Beiträge, da die Pensionskasse in einer ähnlichen Lage ist wie die des Kantons Baselland. In Baselland besteht eine andere Strategie, die über die Rendite laufen sollte. Zweitens betont Urs Baumann, dass es nicht um eine Angleichung der Systeme Baselland / Basel-Stadt a tout prix geht. Hingegen geht es um eine Kooperationsbereitschaft der beiden Pensionskassen dort, wo es auch notwendig ist, nämlich bei gemeinsamen Institutionen, also partnerschaftlichen Projekten wie etwa bei Fachhochschulen, Spitälern, HPSA etc., bei denen ein Übergehen der einen Kasse in die andere unabdingbar ist. Der FiKo war und ist es hauptsächlich ein Anliegen, diese Differenz nicht immer grösser werden zu lassen. Insofern kann Urs Baumann ein weiteres Mal versichern, dass die Finanzkommission mit dem 2. Antrag (Zusatz: "Prüfung und Berichterstattung") von Dölf Brodbeck bestens leben kann. Er stellt zudem richtig, dass es nicht um eine Fusion der beiden Kassen geht; vielleicht sei dies im Bericht etwas unglücklich formuliert, das nehme man gerne so zur Kenntnis.

Dölf Brodbeck gibt zu Bedenken, dass der Begriff Fusionsfähigkeit hier verwendet wird, ungeachtet dessen, was in der Finanzkommission besprochen wurde. Ausserdem seien die Beiträge im Kanton Basel-Stadt schon viele Jahre höher als im Kanton Baselland und dies nicht zur Sanierung der Pensionskasse Basel-Stadt.

Abstimmung über den 1. Antrag, ersatzlose Streichung von Passus 3.2.3.2. und Passus 3.2.3.3.:

://: Der Landrat streicht Passus 3.2.3.2. und 3.2.3.3.

://: In der Gegenüberstellug Hauptantrag der Kommission und ersatzlose Streichung (Antrag 1) entscheidet sich der Landrat mit 44 gegen 29 Stimmen für die Streichung von Passus 3.2.3.2. und 3.2.3.3.

Ziffer 5, 3.3.3. bis 3.6.3.2. Keine Wortmeldung

Abstimmung über die Vorlage mit ersatzloser Streichung der Punkte 3.2.3.2. und 3.2.3.3.:

://: Mit grossem Mehr stimmt der Landrat der Vorlage 2002/175 zu.


Landratsbeschluss
betreffend Geschäftsbericht der Basellandschaftlichen Pensionskasse für die Jahre 1999, 2000 und 2001 / Genehmigung


Vom 31. Oktober 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 1999 der basellandschaftlichen Pensionskasse werden genehmigt.
2. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2000 der basellandschaftlichen Pensionskasse werden genehmigt.
3. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2001 der basellandschaftlichen Pensionskasse werden genehmigt.
4. Die Anträge der Finanzkommission betreffend
3.1.3 Haftungsaspekte
3.2.3.1 Auswirkungen der Möglichkeiten bei der Behandlung der Deckungslücke der basellandschaftlichen Pensionskasse in der Staatsrechnung, Verzinsung der Deckungslücke
3.5.3 Auftragserteilung an die Finanzkontrolle gemäss Beilage C werden genehmigt.
5. Von den übrigen Empfehlungen im Bericht der Finanzkommission betreffend
3.3.3 Überarbeitung Organisationsstrukturen und Abläufe
3.4.3 Unternehmerische Engagements
3.6.3.1 Wechsel der Revisionsstelle
3.6.3.2 Organisation der Oberaufsicht

wird zustimmend Kenntnis genommen.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
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