Protokoll der Landratssitzung vom 14. November 2002

Nr. 1792

10 2002/006
Interpellation von Urs Steiner vom 10. Januar 2002: Wahl und Zusammensetzung kantonale Fischereikommission

RR Erich Straumann bedankt sich vorab für die einhellige Zustimmung zur Resolution. Der Regierungsrat deutet das Resultat als Zeichen, dass er auf den richtigen Weg eingeschwenkt ist.
Die Interpellation von Urs Steiner fragt im Kern, ob die Fischereikommision aufgestockt werden sollte, damit auch das Laufental in dieser Kommission vertreten wäre. In der Zwischenzeit wurde eine Vertretung aus dem Laufental gewählt, so dass die Interpellation - und das ist auch die Haltung von Urs Steiner - zurückgezogen werden könnte.

://: Damit ist die Interpellation 2002/006 von Urs Steiner beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1793

11 2002/014
Postulat von Simone Abt vom 24. Januar 2002: Einrichtung einer gemeinsamen Suchtfachstelle beider Basel

Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann erklärt, dass der Regierungsrat nicht bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen; sie bittet Regierungsrat Straumann, diese Haltung zu begründen.

RR Erich Straumann führt aus, dass sich bereits heute eine gesamtschweizerische Konferenz mit Suchtfragen befasst. Dazu zählen auch die Beauftragten der Kantone Aargau, Solothurn und Basel-Landschaft. Diese Fachleute treffen sich zum Informationsaustausch auch ausserhalb des gesamtschweizerischen Gremiums.
Schon heute betreiben Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine einheitliche, koordinierte Suchtpolitik. Eine gegenseitige Einsitznahme in den Drogenstellen wird gepflegt und viele gemeinsame Projekte , die Präventionsprojekte der Gesundheitsförderung etwa, werden gemeinsam koordiniert und abgesprochen.
Grundsätzlich sind aber unterschiedliche Gestzesbestimmungen in Kraft, so dass die selbständige Erledigung einzelner Geschäfte oft etwas einfacher zu bewerkstelligen ist. Zudem sollen nicht für überall gültige Pauschalrezepte zur Anwendung gelangen, die Probleme sind beispielsweise zwischen dem ländlichen und dem städtischen Raum nicht gleich gelagert. Müsste eine gemeinsame Koordinationsstelle eingerichtet werden, stiege der Aufwand zweifellos an.
Die Federführung bei Teilprojekten wird zwischen den Kantonen abgesprochen, mal liegt sie in Basel, dann wieder beim Landkanton.
Die Kontakt- und Anlaufstellen, die Zikade, das Light-House, die medizinisch-sozialen Einrichtungen an der Heuwaage und vieles mehr führen die Kantone gemeinsam. Der aktuelle Zustand befriedigt durchaus, eine Suchtfachstelle als Überbau brächte keine Erleichterungen in der Zusammenarbeit.
Das Postulat soll nicht überwiesen werden.

Simone Abt dankt vorab für die ausführliche Stellungnahme des Regierungsrates zum Postulat. Leider kann die Landrätin aus dem Argumentarium nicht schlüssig entnehmen, warum die beiden Fachstellen doch nicht zusammengeführt werden sollen, obwohl alles dafür spricht und berufene Stellen gar der Meinung sind, dass die Zusammenarbeit zwischen Baselland, Baselstadt und darüber hinaus so intensiv sei, dass man sich manchmal fast gegenseitig im Wege stehe.
Der gleichlautende Anzug wurde im Januar auch in Baselstadt eingereicht und bereits im Februar wurde das Postulat - unterzeichnet von Mitgliedern aller Fraktionen - diskussionslos angenommen. Da fragt man sich doch, warum der Landrat die Idee nicht einmal prüfen und darüber berichten lassen will.
Mit der vorgeschlagenen partnerschaftlichen Idee geht es nicht darum, über die bestehenden Strukturen ein Dach zu bauen, vielmehr ginge es darum, eine Zusammenlegung zu prüfen. Wenn auch gewisse optimierte Abläufe neu durchleuchtet werden müssten, könnte man gerade darin auch Chancen erkennen.
Fraglich erscheint zudem, warum die Federführung nicht jenem Kanton zugesprochen werden soll, der schon heute die besseren Abläufe vorweisen kann.
Schliesslich wird im Zusammenhang mit der Übernahme der stationären Drogentherapien durch die Kantone der administrative Aufwand anwachsen, Aufwand, der parallel von beiden Kantonen zu leisten sein wird, wenn nicht vorsorglich eine Zusammenlegung beschlossen wird.

Judith Van der Merwe muss Simone Abt enttäuschen, die FDP wird dem Postulat nicht zustimmen. Bereits heute stimmen die beiden Kantone, wie vom Sanitätsdirektor sehr gut dargelegt, ihre Vorgehen auch bei Repressionsmassnahmen aufeinander ab. Eine einheitliche Suchtpolitik erscheint der FDP nicht anstrebenswert, weil die Situation in der Stadt nicht mit den ländlichen Bedingungen verglichen werden kann.
Eine gemeinsame Politik unter der Federführung eines Kantons würde wohl zu einer Polarisierung auf die spezifischen Probleme des federführenden Standes hinauslaufen.


Die FDP erachtet die heutige Lösung als optimal, indem sie jedem Kanton auch eine individuelle, auf den Nachbarkanton abgestimmte Politik gestattet.

Madeleine Göschke unterstützt die Argumente von Simone Abt in allen Belangen. In den Ausführungen des Sanitätsdirektors waren an verschiedenen Stellen Aussagen wie "wir meinen", "wir denken" zu vernehmen, was darauf schliessen lässt, dass wir eben nicht wissen. Richtig ist es deshalb, das Postulat - ganz seinem Sinne gemäss - zu prüfen und zu berichten, um die tatsächlichen Vorteile zu erkennen.

Rita Bachmann wünschte sich auch eine einheitliche Suchtpolitik, doch erachtet die CVP/EVP-Fraktion die Voraussetzungen zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituationen der beiden Kantone nicht für gegeben oder gar für hinderlich.
Die CVP/EVP-Fraktion erkennt geografische und konzeptionelle Unterschiede in der Suchtpolitik der beiden Kantone. Grosse Anerkennung verdienen jene Verantwortlichen im Kanton Basel-Landschaft, die sich tagtäglich mit der schwierigen Materie "Sucht" befassen.
Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Schaffung einer regionalen Suchtfachstelle sowie die Bewilligung weiterer Experimente zum heutigen Zeitpunkt ab.

Bruno Steiger verurteilt namens der Schweizer Demokraten die vorwiegend auf Suchterhaltung ausgerichtete staatliche Drogenpolitik des Stadtkantons. Störend empfindet Bruno Steiger auch, dass sich der Sanitätsdirektor seinerzeit nicht gegen die staatliche Heroinabgabe auf Krankenkassen-Kosten zur Wehr gesetzt hat.
Die Schweizer Demokraten lehnen das Postulat ab.

RR Erich Straumann ist der Meinung, mit seinen Ausführungen sei nach intensiver Prüfung ausführlich berichtet worden. Schon seine Vorgänger in den Sanitätsdirektionen hätten eine Zusammenlegung aufgrund verschiedenster Differenzen, zum Beispiel wegen unterschiedlicher Anbieter, nicht geschafft. Trotzdem sei man heute bedeutend weiter in der Zusammenarbeit.
Abzuwarten sei nun auch das Ergebnis der Zählungen bei den Anlauf- und Kontaktstellen. Der Sanitätsdirektor möchte endlich Klarheit, aus welchen Kantonen und Ländern die Patientinnen und Patienten stammen. Tendenziell wolle die Stadt laufend bessere, teurere Lösungen, zu denen Baselland seinen Beitrag leisten müsse. Würden die Stellen zusammengelegt, ginge für Baselland Einfluss verloren. Baselland sei doch imstande, gewisse Probleme selbst zu lösen. Trotzdem hätten die beiden Kantone noch nie so intensiv zusammengearbeitet wie heute. Oft könnte man meinen, Erich Straumann sei Regierungsrat in Basel.
An die Adresse von Bruno Steiger hält er Sanitätsdirektor fest, beim Heroinprojekt handle es sich um einen Bundesauftrag, den der Kanton Basel-.Landschaft zu erfüllen habe. Wenn das Pilotprojekt auslaufe, werde die Frage wieder im Raum stehen.

://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Potulates 2002/014 von Simone Abt ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1794

12 2002/088
Postulat von Agathe Schuler vom 21. März 2002: Jugendliche rauchen immer früher

Ursula Jäggi- Baumann erklärt, dass der Regierungsrat bereit ist, die Punkte 3 und 4 entgegen zu nehmen, während er die Punkte 1 und 2 ablehnt.

RR Erich Straumann sieht im Postulat von Agathe Schuler eher eine Interpellation. Entscheidend ist für den Sanitätsdirektor, dass in der aufgeworfenen Frage die Führungsrolle beim Bund liegt. Die Regierung hat am 29. August 2000 zu einer Bundesvernehmlassung Stellung bezogen und dabei die Rollenklärung sowie eine Zeitplan verlangt.
Die Realität in Frankreich zeigt, dass Preisaufschläge von 10 Prozent nur eine Verminderung der Rauchsucht von 4 Prozent bewirkt.
Die Ziffern 1 und 2 des Postulates will die Regierung nicht übernehmen, weil dafür erst gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssten. Die Punkte 3 und 4 würde die Regierung entgegen nehmen, um zu prüfen, was bezüglich der Tabakprävention (Bildungs- und Gesundheitswesen, öffentliche Gebäude) in der Macht des Kantons stehen könnte.

Agathe Schuler dankt Regierungsrat Straumann für die Stellungnahme und die Bereitschaft, die Punkte 3 und 4 entgegen zu nehmen. Die Landrätin sieht weiteren Vorschlägen der Regierung und der beauftragten Stellen - insbesondere im Kampf gegen das Rauchen der immer jünger werdenden Konsumentinnen und Konsumenten - gespannt entgegen.
Zu Punkt 1 hält Agathe Schuler fest, dass der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 beziehungsweise 18 Jahren verboten ist. Erfreulicherweise wurden Massnahmen ergriffen, um dieses Verbot mit Nachdruck durchzusetzen. Einzelne Verteiler machen freiwillig darauf aufmerksam, dass sie an Jugendliche keinen Tabak verkaufen. Trotzdem könnten Bund und Kantone mit gesetzlichen Bestimmungen deutlich weiter gehen.
Besonders wichtig ist Agathe Schuler Punkt 2, das Verbot von Tabakautomaten, weil gerade junge EinsteigerInnen ihr erstes Päckchen Zigaretten meist am Automaten kaufen, wie es Sekundarlehrerin Agathe Schuler beispielhaft mit der eigenen Schulklasse (1. Sekundarklasse) anlässlich eines Schulausflugs miterleben konnte.
Für Zigaretten besteht das am leichtesten zugängliche und das dichteste Verkaufsnetz überhaupt. 24 Stunden können an jeder Ecke, auch in der Nähe von Schulbauten, Zigaretten bezogen werden. Weder Brot noch Milch erreichen auch nur annähernd ein derart dichtes Verkaufsnetz. Da Tabak in grossem Mengen auf Vorrat eingekauft werden kann, ist das Aufstellen von Tabakautomaten für erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten absolut keine Notwendigkeit. Da mit solchen Automaten auch kaum Geld zu verdienen ist, bilden sie schlicht eine allgegenwärtige Versuchung.

Die Landrätin möchte Punkt 2 überweisen lassen und Auskunft über die Frage, welche Rolle der Kanton bei der Bewilligung von Tabakautomaten einnimmt. Abschliessend fragt Agathe Schuler, ob der leichte Zugang zu Raucherwaren nicht allen Präventionsmassnahmen und den Massnahmen zur Gesundheitsförderung des Kantons widerspreche.

Bruno Steiger will von einer Kritik am Postulat lassen, zeigt sich aber erstaunt über die Doppelmoral der CVP, die seinerzeit praktisch geschlossen die Standesinitiative für die Freigabe des Cannabiskonsums unterstützt habe.

Heinz Mattmüller , Nichtraucher, ist der Auffassung, dass heute viele Jugendliche die Ermahnungen der Erziehungsberechtigten gegen das Rauchen in den Wind schlagen. Die moderne Jugend zeigt ein Suchtverhalten mit Nikotin, Alkohol sowie weiteren Substanzen, und geht auch beim Ausüben von Risikosportarten und beim nächtelangen Festen ohne Polizeistunde viel weiter als früher. Vor dieser Ausgangslage erscheint jeder Appell an die Eigenverantwortung nutzlos. Dagegen dürften die im Postulat vorgeschlagenen Massnahmen ihre Wirkung nicht verfehlen. Die Folgekosten aufgrund dieses jugendlichen Leichtsinns tragen alle, so dass es berechtigt ist, dem Postulat von Agathe Schuler zuzustimmen.

Christine Mangold präzisiert einleitend, dass mit dem Postulat nicht Jugendliche von 16 oder 17 Jahren gemeint sind, sondern 12- und 13-jährige Jugendliche. Dieses Problem kann nur bewältigt werden, wenn die Präventionskonzepte konsequent angewendet werden. Einem Achtklässler vorzureden, Rauchen sei ungesund, verhalle ungehört, wenn er bereits in der sechsten Klasse damit begonnen habe. Offensichtlich muss mit gewissen Präventionsmassnahmen nicht auf der Oberstufe, sondern im Kindergarten gestartet werden.
Die Lösung der Zigarettenautomaten-Frage liegt beim Kanton. In Verhandlungen mit den Anbietern sollte es zudem - wie in Gelterkinden - jeder Gemeinde möglich sein, Automaten in der Nähe von Schulhäusern entfernen zu lassen.
Die FDP-Fraktion begrüsst den Vorschlag der Regierung: Die Punkte 1 und 2 sollen nicht überwiesen werden, zu den Punkten 3 und 4 soll ein Bericht ausgearbeitet werden.

Simone Abt unterstützt namens der SP die Überweisung der Punkte 3 und 4, ist aber der Meinung, die Punkte 1 und 2 gehörten nicht in die kantonale Kompetenz. Trotzdem nimmt die SP den Regierungsrat zu Punkt 4 in besonderem Masse in die Pflicht, indem sie fordert, der Regierungsrat habe sich als Vertreter des Kantons Basel-Landschaft in Bern für die Änderung das Tabaksteuergesetzes stark zu machen. Vorgesehen ist, dass sich die Schweiz dem EU-Mindestniveau der Besteuerung (57 Prozent) angleicht und damit die aktuelle Besteuerung von 51 Prozent anhebt.

Paul Rohrbach hat kürzlich in London erstaunt feststellen können, wie wenige Personen in dieser Grossstadt rauchen. Grund dafür dürfte das Rauchverbot in der Untergrundbahn, in den Bussen und auf den Bahnhöfen sein sowie die Tatsache, dass in England ein Päckchen Zigaretten fast 11 Franken kostet.
Vor psychosozialer und erzieherischer Prävention warnt Paul Rohrbach. Gesetzliche Massnahmen, auch steuerliche, die auf das Portemonnaie drücken, müssten durchgesetzt werden; ebenso sollte es für den Kanton möglich sein, das Aufstellen von Zigarettenautomaten gesetzlich zu regeln.

Agathe Schuler gibt zu bedenken, dass die Erreichbarkeit für ein zwölf- oder dreizehnjähriges Kind von ausschlaggebender Bedeutung ist. Die Landrätin möchte deshalb eine saubere Überprüfung aller rechtlichen Möglichkeiten, damit ein korrekter Entscheid getroffen werden kann.

RR Erich Straumann erwidert, bei Annahme von Punkt 2 (Automatenverbot) nähme man einen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit vor.
In der Frage der Besteuerung dürfe nicht ausgeblendet werden, dass über das Rauchen auch einiges in die AHV fliesse.

Heidi Portmann entgegnet, laut Nationalrat Gutzwiller schlage das Rauchen und das übermässige Essen mit 50 Prozent bei den Spitalkosten zu Buche. Rauchen soll in der Schweiz Kosten von 10 Milliarden Franken verursachen.

Ursula Jäggi-Baumann will über jeden der vier Punkte einzeln abstimmen ablassen.

Ruedi Brassel lehnt das Vorgehen der Präsidentin mit der Begründung ab, über die Form der Abstimmung bestimme bei einem Vorstoss die beantragende Person. Die Postulantin habe zu klären, ob sie Teile zurückziehe. Weitere Eingriffe stünden dem Rat nicht zu.

Ursula Jäggi-Baumann entscheidet, über jeden Punkt einzeln abstimmen zu lassen.

://: Der Landrat überweist Punkt 1 des Postulates mit 30 zu 24 Stimmen an den Regierungsrat.

://: Der Landrat überweist Punkt 2 des Postulates mit 36 zu 24 Stimmen an den Regierungsrat.

://: Der Landrat überweist Punkte 3 des Postulates mit grossem Mehr an den Regierungsrat.

://: Der Landrat überweist Punkte 4 des Postulates mit grossem Mehr an den Regierungsrat.

Ursula Jäggi- Baumann entwirrt die anfänglich unklare Situation über den Abstimmungsmodus mit der entsprechenden Gesetzesbestimmung :
Besteht eine Motion oder ein Postulat aus mehreren Begehren, kann über diese einzeln abgestimmt werden.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1795

13 2002/163
Interpellation von Thomi Jourdan vom 20. Juni 2002: Alkohol: Verfügbarkeit ohne Grenzen - Jugend ohne Schutz?

RR Erich Straumann nimmt einleitend Bezug auf die richtige Feststellung von Thomi Jourdan, dass der Alkoholkonsum Jugendlicher in der Schweiz leider zunimmt. Die Regierung beobachtet diese Entwicklung mit Besorgnis. 8 Prozent der Jugendlichen unter 13 Jahren bekennen, schon mal betrunken gewesen zu sein.
Unbestritten und wissenschaftlich vielfach bewiesen ist, das der Alkoholkonsum von der Verfügbarkeit des Stoffs abhängig ist.
Rechtlich ist klar festgelegt, dass an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol verkauft werden darf und dass an Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur Bier, Wein und Most abgegeben werden darf. Die Bestimmungen werden vom Regierungsrat voll und ganz unterstützt.
Die Bestimmungen des Verkaufsverbots werden durch die Lebensmittelinspektoren routinemässig kontrolliert. Der Regierungsrat befürwortet in diesem Zusammenhang das Weiterführen von Testverkäufen. 1999 fielen 85 Prozent der Geschäfte bei den Tests durch, während in den Jahren 2000 und 2001 nur noch 34 beziehungsweise 32 Prozent der Verteiler die gesetzlichen Bestimmungen unterliefen. Diese Entwicklung darf als klarer Erfolg verbucht werden.
Der Erlass von allfälligen Verkaufsverboten in unmittelbarer Umgebung von Jugend- und Freizeittreffpunkten liegt nicht in der Kompetenz des Regierungsrates, dazu wäre eine Gesetzesänderung notwendig.
Im Namen des Regierungsrates dankt der Sanitätsdirektor allen MitarbeiterInnen, die zur undankbaren Aufgabe des Kontrollierens verknurrt sind. Auch für die Kontrollen, die in den Jugendtreffs durchgeführt werden dankt der Regierungsrat.
Udo Kinzel, Beauftragter für Suchtprävention, wird an Schulen und in Gemeinden weiterhin Beratung und Information anbieten.
Schliesslich appelliert der Sanitätsdirektor an die Vorbildfunktion von Autoritäten, insbesondere an die Eltern und fügt bei, die grössere Menge an Alkohol werde noch immer von den Erwachsenen konsumiert und nicht von den Jugendlichen.

Thomi Jourdan bedankt sich für die Beantwortung und bittet den Sanitätsdirektor zu schildern, wie die Lebensmittelinspektoren die Kontrollen konkret durchführen.

RR Erich Straumann klärt, die Inspektoren führten ihre Kontrollen gleichzeitig mit anderen Kontrollen routinemässig durch.

Thomi Jourdan legt dar, dass die Interpellation aus der persönlichen Betroffenheit durch die Tätigkeit in der Jugendarbeit entstanden ist. Wenn bekannt werde, dass der Konsum von Alcopops von 2 Millionen Einheiten im Jahre 2001 auf 40 Millionen Einheiten im Jahre 2002 ansteigen wird, so könne nicht mehr übersehen werden, dass auf diesem Gebiet einiges aus dem Ruder läuft. Die Präventionsbemühungen anerkennt Thomi Jourdan, doch wünscht er sich auch für die Zukunft die rigorose Anwendung der Testkäufe durch Jugendliche. Auch das Universitätsspital melde eine massiv gestiegene Zahl von Notfalleinweisungen betrunkener Jugendlicher.
Abschliessend merkt Thomi Jourdan an, er wünsche sich, dass auch die Jugend betreffende Themen nicht der präsidialen Redezeitbeschränkung unterstellt werden.

://: Damit ist die Interpellation 2002/163 von Thomi Jourdan beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1796

14 2002/165
Interpellation von Heinz Mattmüller vom 20. Juni 2002: Methadonprogramm und mit Heroin gestützte ärztliche Behandlungen

RR Erich Straumann zu Frage 1: Im Kanton Basel-Landschaft nahmen im Jahre 2001 595 Personen am Methadonprogramm teil, im Jahre 2000 waren es 597 Personen. Genaue Aussagen über den Erfolg können nicht gemacht werden, eine Erfolgsstatistik existiert nicht, doch weisen wissenschaftlich anerkannte Studien Erfolge mit Methadonprogrammen nach.
Zu Frage 2: Die Behandlungsdauer wird von der Behandlungsnotwendigkeit bestimmt, die abhängig ist vom Gesundheitszustand der Klientin oder des Klienten.
Zu Frage 3: Für die Krankenkassen entstehen im Kanton pro Einzelfall Kosten im Umfang von Fr. 5.55 pro Tag, für rund 600 Personen ergibt sich eine Summe von 1,25 Millionen Franken pro Jahr.
Zu Frage 4: Für den Kanton entstehen Kosten in der Grössenordnung von einer Million Franken.
Zu Frage 5: Eine Patientin oder ein Patient darf nicht einfach aussteigen, wenn es ihm passt, vielmehr sind die Betroffenen mit den Fachleuten im Gespräch über die Versorgung mit Methadon.
Zu Frage 6: Die Abgabemodalitäten des kontrollierten Methadonprogramms sind in der Verordnung geregelt. Wenn jemand aufgrund des Arbeitsprozesses beispielsweise nicht täglich an der Abgabestelle vorbei gehen kann, ist es für zuverlässige Patientinnen und Patienten möglich, mehrere Tagesrationen zu beziehen.
Zu Frage 7: Die Kontrollen über den Konsum von Methadon und allfälliger weiterer Drogen werden von Ärzten, Apotheken und von der Drogenberatungsstelle Baselland durchgeführt. Der Kantonsarzt fungiert als Bewilligungsinstanz, zudem hat er die Oberaufsicht. Der Bikonsum kann mit Urinuntersuchungen festgestellt werden.
Zu Frage 8: Im Kanton Basel-Landschaft gibt es innerhalb des Pilotprojektes 15 Plätze, der Kanton Aargau hat 50 Plätze. Die Hürde, in das Projekt einsteigen zu können , ist sehr hoch. Bisher erhielten im Kanton Basel-Landschaft 18 Patientinnen und Patienten ärztlich verabreichtes Heroin.
Zu Frage 9: Das Heroin gestützte Programm kostet den Kanton jährlich etwa 185'000 Franken.
Zu Frage 10: Die Regierung ist der Auffassung, dass im Kanton Basel.-Landschaft sowohl die Methadonabgabe wie das Heroinprojekt vorbildlich durchgeführt werden. Die Kosten, die der öffentlichen Hand und den Krankenkassen entstehen, dürfen als angemessen für diese richtige und wichtige Aufgabe betrachtet werden.

Heinz Mattmüller dankt dem Regierungsrat für die Beantwortung des Fragenkatalogs. Er hat den Eindruck gewonnen, dass mit dem Klientel sehr liberal umgegangen wird, eine Befürchtung, die er schon beim Einreichen seiner Interpellation hegte. Enttäuschend empfindet Heinz Mattmüller, dass keine Erfolgsstatistik vorliegt und statt dessen einzig auf irgend welche Studien verwiesen wird. Insgesamt wünscht sich der Landrat etwas mehr Druck auf die Konsumentinnen und Konsumenten.

://: Damit ist die Interpellation 2002/165 von Heinz Mattmüller beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1797

15 2002/077
Postulat von Bruno Steiger vom 14. März 2002: Mehr Informationen und Transparenz der kantonalen Laboratorien bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln

RR Erich Straumann lehnt im Namen der Regierung das Postulat ab. Die notwendige Transparenz sei zweifellos vorhanden. Dazu fügt er den Jahresbericht sowie Medienmitteilungen, auch im Internet, als Beispiele an. Es werde nichts verheimlicht. Sobald man feststelle, dass etwas nicht gut sei, werde informiert. Allerdings gebe es einen Bereich, welcher unter das Amtsgeheimnis falle, fügt Erich Straumann an, und verweist auf § 42 des Lebensmittelgesetzes. Jedoch kann in Fällen, bei denen eine große Gefährdung der Bevölkerung durch ein bestimmtes Lebensmittel besteht, auch dieses Amtsgeheimnis durchbrochen werden. Dies wäre der Fall, wenn beispielsweise ein Laden ein Lebensmittel verkauft, welches die ganze Bevölkerung krank macht. In allen anderen Fällen besteht laut § 43 die Verpflichtung, die Öffentlichkeit zu informieren und dem wird auch mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln Folge geleistet.

Erich Starumann betont, dass das kantonale Labor selbst erwiesenermassen ein Interesse daran hat und sein Möglichstes tut, die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren. In diesem Sinne wurde z.B. eine Aktion durchgeführt, bei der man Porzellangeschirr mitbringen konnte, welches gratis auf seine Einsatzfähigkeit resp. Unbedenklichkeit überprüft wurde. Zudem wird jährlich eine Tagung durchgeführt, bei der es um die Ausbildung von Pilzkontrolleuren/-innnen geht. Zusammenfassend hält Erich Straumann fest, dass das kantonale Lebensmittellaboratorium alle Möglichkeiten ausschöpft, Informationen an die Bevölkerung weitergibt und seinen Informationsauftrag generell ernst nimmt. Anders ausgedrückt, es leistet gute Arbeit. Von daher erübrigt sich seines Erachtens ein weiteres "Prüfen und Berichten".

Bruno Steiger bemerkt, dass sein Postulat bereits im März abgegeben wurde, dass sich aber seither die Zustände nicht gebessert hätten. Im Gegenteil: Jedes 5. geschlachtete Kalb hat gemäss Stichproben des Migros-Labors Antibiotika im Blut. Bei einer Untersuchung der Kantonslaboratorien beider Basel haben die Tester sogar bei jeder 4. Probe von Kälbern und Schweinen Medikamentenrückstände im Urin festgestellt - darunter auch die seit 1999 verbotene Substanz Chlor-Amphenikol. Obwohl seit 1999 Antibiotika bei Tieren nur noch zur Krankheitsbekämpfung und nicht zur Leistungsförderung eingesetzt werden dürfen, wurden allein im Jahr 2000 noch 39 Tonnen Antibiotika verabreicht, was soviel heisst, dass die Tiere entweder sehr krankheitsanfällig waren oder dass die Antibiotika nicht nur zu therapeutischen Zwecken verwendet wurden.Für die zweite Annahme spricht eine weitere Untersuchung der beiden Kantonslaboratorien (BL/BS), aus welcher hervorging, dass sämtliche Tiere eines bestimmten Produzenten Antibiotika-positiv waren; ein Zeichen für sozusagen "flächendeckenden" Medikamentenmissbrauch in diesem Fall. Bruno Steiger verweist darauf, dass solche Fälle quasi mit dem Begriff Amtsgeheimnis verharmlost würden. Einzelne Produzenten sagen, es gebe zwar schwarze Schafe, aber man könne nicht alle in denselben Topf werfen. Auch Bruno Steiger möchte dies nicht. Hingegen erwartet er, dass zum Schutz der korrekt verfahrenden Produzenten und Vertreiber (von Antibiotika) vermehrt schwarze Schafe namentlich auch aufgrund der Untersuchungsergebnisse der Kantonslaboratorien öffentlich bekannt gegeben werden. So etwas verstosse seiner Ansicht nach nicht gegen das Amtsgeheimnis.

Als weiteres Negativ-Beispiel führt Bruno Steiger die "Poulet-Affäre" an, deren ganzes erschreckendes Ausmass erst nach Verzehr der meisten dieser Poulets an den Tag kam. In diesem Zusammenhang wolle er nichts von Amtsgeheimnis hören. Ein korrekter Produzent könne zu seinem Namen stehen, auch wenn einmal etwas passiere; er könne in diesem Fall immer noch selbst erklärend dazu Stellung nehmen. Nach Bruno Steigers Auffassung wird die Bevölkerung zu wenig aufgeklärt, und er möchte daher an seinem Vorstoss festhalten.

Max Ribi vertritt die Meinung, dass das kantonale Laboratorium sehr oft und sehr gut informiert. Ächtungslisten hält er nicht für sinnvoll. Im Fall des Pouletfleisches aus China habe sich aber gezeigt, dass eine Offenlegung des Herstellungsverfahrens Sinn machen könnte. Beim Fleischimport kann selbst bei einer Kontrolle mit guter Analyse nicht zu hundert Prozent festgestellt werden, ob ein Produkt kontaminiert ist oder nicht. Daher müsste das Herstellungsverfahren bei Importware deklariert sein. Genauso wie der Schweizer Bauer seine Auflagen zu erfüllen hat in Bezug darauf, wie und was er herstellen und dazu geben darf, so müssten die gleichen Regeln auch für importierte Landwirtschaftsprodukte gelten, welche bisher aber 'lediglich' am Zoll eine Analyse zu durchlaufen haben.

Um gleich lange Spiesse herzustellen, müsste also von A bis Z festgelegt werden, wie ein Produkt, das in die Schweiz importiert wird, hergestellt werden soll. Diese Regelung besteht zum Beispiel für Pharma-Produkte, hält Max Ribi fest. Sie müsste seiner Meinung nach auch bei Landwirtschftsprodukten Anwendung finden.

Für Sabine Stöcklin ist eine starke Lebensmittelkontrolle heute wichtig. Sie ist auch der Auffassung, dass mit grosser Sorgfalt und Strenge kontrolliert werden muss, was auf den Markt kommt. Hingegen hält sie den Weg über eine öffentliche Ächtung von fehlbaren Betrieben, wie sie in dem Postulat gefordert wird, für gefährlich. Sie gibt zu Bedenken, dass ein Betrieb, der sich einmal etwas hat zuschulden kommen lassen und dann die ganze Öffentlichkeit gegen sich hat, kaum je wieder eine Chance auf Rehabilitierung oder Verbesserung hätte. Aus diesem Grund ist Sabine Stöcklin der Ansicht, dass das Postulat nicht den richtigen Weg einschlägt.

RR Erich Straumann merkt noch in Bezug auf Max Ribis Aussage betreffend Rückverfolgung/Herstellung folgenden wichtigen Punkt an: Bei sämtlichen Verpackungen von Importprodukten muss nach Lebensmittelverordnung Name sowie Adresse des Herstellers, Adresse des Importeurs, des Abpackers deklariert sein. Allerdings wird damit nicht ausgeschlossen, dass davor etwas Fehlbares passiert ist. Insofern kann das Problem nicht damit gelöst werden, dass möglicherweise die Falschen an den Pranger gestellt werden.

Bruno Steiger glaubt, dass jemand, der sich korrekt verhalte, so etwas nicht zu befürchten habe. Er betont zudem, dass es sich in vielen Fällen nicht um Poulet handelt, sondern zu einem wesentlichen Teil um einheimisches Grossvieh, bei welchem Beanstandungen vorkamen. Also seien die schwarzen Schafe durchaus auch bei uns zu suchen, und ein langer Rückverfolgungsweg erübrige sich. Es werde hier ein falscher Schutz für "gewisse Kreise" aufgebaut. Ein bisschen mehr Vorsicht auf diesem Sektor sei geboten. Bei schweren Verfehlungen müsse man wissen, woher diese kommen. Und ein einmal in schlechten Ruf geratener Betrieb habe auch durchaus die Chancen zu einem Neubeginn. In diesem Sinn appelliert Bruno Steiger "erst recht" an den Landrat, dem Postulat zuzustimmen.

Keine weiteren Wortmeldungen.

://: Der Landrat lehnt das Postulat 2002/077 von Bruno Steiger ab.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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