Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2002 |
Nr. 1813
Frage der Dringlichkeit:
Dringliches Postulat 2002/297 von Roland Laube; Für eine verfassungskonforme Mieter- und Hauseigentümerbesteuerung
Ursula Jäggi Baumann
gibt bekannt, dass Regierungsrat Adrian Ballmer die Dringlichkeit des Postulates bejaht.
Max Ribi
ist nicht erfreut, wenn vier Tage nach dem Verdikt des Volkes Vorstösse eingereicht werden, die den Volkswillen umstossen wollen. Die Dringlichkeit müsse abgelehnt werden.
Roland Laube
ruft dem Landrat, dem gesetzgebenden Organ, die wichtigste Grundlage in Erinnerung, die Verfassung. Wenn der Landrat feststelle, dass die Verfassung verletzt werde, sei allerdringlichster Handlungsbedarf gegeben. Heute gehe es darum, als Gesetzgeber ein Zeichen zu setzen, dass alles denkbar Mögliche geprüft werde, um den angerichteten Scherbenhaufen selber wieder zu flicken. Jene Kreise, die für den Scherbenhaufen verantwortlich zeichnen müssen, würden am lautesten aufschreien, wenn es der Landrat den Gerichten überlassen sollte, die Gesetze zu diktieren.
Dieter Völlmin
interpretiert den Vorstoss als Produkt der Wut nach einer verlorenen Abstimmung. Schon Absatz 1 beinhalte weitgehend nur eine Beschimpfung des Referendumskomitees. Das Ganze könne nur als emotionaler Reflex gedeutet werden. Eine dringliche Behandlung des Postulates müsse abgelehnt werden.
Paul Schär
fragt, ob die SP nicht bereit sei, die Souveränität des Volkes zu respektieren. Zudem habe das Komitee sofort die Bereitschaft signalisiert, Kontakte für Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Peter Zwick
gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion die Dringlichkeit des Postulates ablehnen wird.
RR Adrian Ballmer
- ehemaliger Handballspieler und deshalb auch gewohnt einzustecken und zu verlieren - respektiere selbstverständlich die Volksabstimmung. Weil das Geschäft sowohl sachlich wie auch zeitlich zweifellos dringlich sei, habe er die Bereitschaft zur dringlichen Behandlung erklärt.
Ursula Jäggi-Baumann
lässt, da für die Dringlichkeit eine Zweidrittelsmehrheit notwendig ist, die Präsenz feststellen.
Es sind 73 ParlamentarierInnen im Saal.
://: Die Zweidrittelsmehrheit (49 Stimmen) wird mit 28 Stimmen nicht erreicht, die Dringlichkeit ist abgelehnt.
Ursula Jäggi-Baumann
bittet jene, die gerne noch Geld sehen würden, ihre Spesenblätter Rolf Gerber bis zum 30. November einzureichen.
Die Präsidentin kündigt die Bürositzung für 13.40 Uhr an, wünscht guten Appetit und schliesst die Vormittagssitzung um 12.22 Uhr.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
eröffnet die Nachmittagssitzung mit der Bemerkung, die am Morgen auf der Tribüne anwesenden Lehrer hätten gemeint, sie sollte strenger sein. Sie hofft, dass das nicht nötig sein wird.
Nr. 1814
Überweisungen
2002/290
Bericht des Regierungsrates vom 19. November 2002: Sammelvorlage betreffend 15 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode März 2001 - September 2002 / Genehmigung;
an die Finanzkommission
2002/291
Bericht des Regierungsrates vom 19. November 2002: Beantwortung des Postulats von Theo Weller 95/218 vom 4. Dezember 1995: Regelungsbedarf für den atmosphärischen Gaskessel; Abschreibung;
an die Umweltschutz- und Energiekommission
2002/293
Bericht des Regierungsrates vom 26. November 2002: Postulat von Bruno Krähenbühl (1999/188) vom 16. September 1999: Änderung oder Aufhebung des Regierungsratsbeschlusses über die Bewertung der Aktien für die Vermögensbesteuerung vom 21. Januar 1975;
an die Finanzkommission
2002/294
Bericht des Regierungsrates vom 26. November 2002: Teilrevision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO);
an die Justiz- und Polizeikommission
2002/295
Bericht des Regierungsrates vom 26. November 2002: Forschungsstelle Baselbieter Geschichte 1987 - 2001: Abrechnung des Verpflichtungskredits von 9,3 Mio. Franken;
an die Finanzkommission
Nr. 1815
Persönliche Vorstösse
Ursula Jäggi-Baumann
teilt mit, dass am Morgen 20 Vorstösse eingereicht wurden.
Nr. 1816
2002/297
Postulat von Roland Laube vom 28. November 2002: Für eine verfassungskonforme Mieter- und Hauseigentümerbesteuerung
Nr. 1817
2002/298
Motion der SP-Fraktion vom 28. November 2002: Schaffung eines Rahmengesetzes für die Strukturen von überkantonalen öffentlich-rechtlichen Institutionen (Mitbericht FKD)
Nr. 1818
2002/299
Motion von Roland Laube vom 28. November 2002: Kinderabzug vom Steuerbetrag
Nr. 1819
2002/300
Motion von Urs Wüthrich vom 28. November 2002: Soziale Sicherheit für Langzeitarbeitslose
Nr. 1820
2002/301
Motion von Urs Wüthrich vom 28. November 2002: Steuerbelastung der Rentnerinnen und Rentner - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen
Nr. 1821
2002/302
Motion von Eric Nussbaumer vom 28. November 2002: Bekanntmachung der KandidatInnen bei der Urnenwahl von RichterInnen
Nr. 1822
2002/303
Motion der FDP-Fraktion vom 28. November 2002: Schuldenbremse
Nr. 1823
2002/304
Motion der FDP-Fraktion vom 28. November 2002: Erbschafts- und Schenkungssteuer bei der Unternehmensnachfolge
Nr. 1824
2002/305
Motion von Ernst Thöni vom 28. November 2002: Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuern Steuerrabatt für Hybrid - Fahrzeuge (Mitbericht FKD)
Nr. 1825
2002/306
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 28. November 2002: 600 Franken Kinderabzug vom Steuerbetrag
Nr. 1826
2002/307
Postulat von Ruedi Brassel vom 28. November 2002: "Partnerschaftsprüfung" bei jedem Parlamentsgeschäft
Nr. 1827
2002/308
Postulat der FDP-Fraktion vom 28. November 2002: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung
Nr. 1828
2002/309
Postulat der FDP-Fraktion vom 28. November 2002: Abschaffung / Milderung der Kapitalsteuer bei juristischen Personen
Nr. 1829
2002/310
Postulat der FDP-Fraktion vom 28. November 2002: Verrechnungsmöglichkeit von betrieblichen Verlusten mit Grundstückgewinnen
Nr. 1830
2002/311
Postulat der SVP-Fraktion vom 28. November 2002: Respektierung des Volkswillens statt staatlicher Propaganda
Nr. 1831
2002/312
Interpellation von Sabine Pegoraro vom 28. November 2002: Revision des Steuer- und Finanzgesetzes - wie weiter?
Nr. 1832
2002/313
Interpellation von Paul Rohrbach vom 28. November 2002: Kiffen, Rauchen und erhöhte Gewaltbereitschaft von Jugendlichen in der Waldenburgerbahn
Nr. 1833
2002/314
Interpellation der SVP-Fraktion vom 28. November 2002: Unangebrachte Zurückhaltung bei der Landesverweisung krimineller Asylbewerber und Kriminaltouristen!
Nr. 1834
2002/315
Interpellation von Margrit Blatter vom 28. November 2002: Das neue Risiko: Fahren in bekifften Zustand
Nr. 1835
2002/316
Verfahrenspostulat von Christoph Rudin vom 28. November 2002: Erarbeitung eines Konzeptes für die Abläufe bei partnerschaftlichen Geschäften
Es gibt keine Wortbegehren dazu
.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1836
34
2002/292
Fragestunde
1. Roland Plattner-Steinmann: Nachhaltige Entwicklung im Kanton
Mit Bericht vom 6. September 2001 hat die Bau- und Umweltschutzdirektion über die Arbeiten zu einer nachhaltigen Entwicklung im Kanton letztmals berichtet und grünes Licht für die Weiterarbeit gegeben. Eine nächste Berichterstattung des Forums über den Stand der laufenden und neu entwickelten Projekte wurde per Ende März des laufenden Jahres angekündigt. Das Jahresprogramm des Regierungsrates erwähnt in Ziffer 4 Generelle Absichtserklärung, dass alle Aktivitäten sich nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit, das sich wie ein roter Faden durch alle Tätigkeiten zieht, richten. Der Begriff Nachhaltigkeit hat insbesondere auch im Zusammenhang mit der Beurteilung von Investitionen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Im diesjährigen Budget ist ein Betrag für die Öffentlichkeitsarbeit (d.h. Erstellung Broschüre zum Thema Nachhaltigkeit) eingestellt, welche noch dieses Jahr erscheinen soll.
Fragen:
1. Wann ist basierend auf den Vorarbeiten des hochkarätig zusammengesetzten Forums für Nachhaltigkeit eine Orientierung und parlamentarische Auseinandersetzung in Bezug auf eine Politik der Nachhaltigkeit für den Kanton Basel-Landschaft zu erwarten?
2. Wurde mittlerweile der Bericht des Bundesrates "Strategie nachhaltige Entwicklung 2002" in die Arbeiten des Baselbieter Forums mit einbezogen? Mit welchem Ergebnis/welchen Auswirkungen?
3. Wann und wie wird die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Nachhaltigkeit lanciert?
RR Peter Schmid
beantwortet die Fragen stellvertretend für Elsbeth Schneider-Kenel.
Zu Frage 1:
Der Bundesrat hat im März 2002 seine Strategie für eine nachhaltige Entwicklung nachhaltig neu überarbeitet und verabschiedet. Die Strategie ist festgelegt auf eine Dauer von sechs Jahren, d.h. bis 2007. In diesen strategischen Überlegungen sind 10 Handlungsfelder mit 22 Massnahmen umschrieben. Parallel hierzu hat das Forum für nachhaltige Entwicklung Baselland seit November 2001 die Strategie des Baselbiets der des Bundes angepasst. Ein Entwurf liegt seit dem 7. Juli 2002 vor. Diese nachentwickelten Überlegungen im Baselbiet sollen für den Zeitraum 2003-2007 gelten. Das auf Bundesebene vom Bundesamt für Raumentwicklung Geregelte hat auch Gültigkeit für den Kanton Basel-Landschaft. Diese Strategie wird von der Bau- und Umweltschutzdirektion noch weiter im Detail angepasst. Sie soll noch in diesem Jahr der Regierung unterbreitet werden. Anschliessend wird die Regierung das Parlament und die Öffentlichkeit informieren.
Peter Schmid erklärt, mit diesen Ausführungen sei auch auf die
Frage 2
Bezug genommen.
Zu Frage 3:
Parallel zur Anpassung der Strategie BL wurde im Auftrag der Regierung vom August 2001 mit der Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf Gemeindeebene begonnen; es handelt sich hiebei um die Lokale Agenda 21. Das Projekt "Impuls 21" wurde zusammen mit dem VBLG (Verband Basellandschaftlicher Gemeinden) gestartet. Derzeit laufen Workshops mit Gemeindevertretern und Vertretungen der Verwaltung um eine detaillierte Abstimmung des Projekts vorzunehmen. Die Arbeiten werden bis Ende Jahr fertiggestellt sein. Anschliessend entscheiden die Gemeinden über ihren Prozess für eine nachhaltige Entwicklung. Die breite Öffentlichkeit soll im Rahmen dieses Projekts im nächsten Jahr involviert werden.
Infolge Abwesenheit des Fragestellers fragt
Ursula Jäggi-Baumann,
ob dessen Stellvertreter eine Zusatzfrage hat.
Eric Nussbaumer
führt vorab aus, Roland Plattner habe eine berufliche Verpflichtung bei der FHBB. Er stellt in dessen Namen die Zusatzfrage, ob der Regierungsrat glaube, es gelinge tatsächlich noch in diesem Jahr, den Entwurf der Strategie Nachhaltigkeit Baselland öffentlich bekannt zu geben.
RR
Peter Schmid
antwortet in Anbetracht der Tatsache, dass das laufende Jahr schon bald zu Ende ist, dass der Regierungsrat dies im 1. Quartal des kommenden Jahres sicher tun werde.
2. Agathe Schuler: BLT-Linie 64 Arlesheim - Dornach SBB - Reinach - Therwil - Biel-Benken
Der Tagespresse (u.a. bz und BAZ vom 14.11.02, bz vom 16.11.02) konnte entnommen werden, dass der Kantonsrat des Kantons Solothurn den Kredit für den Ausbau der BLT-Buslinie 64 auf durchgehenden Viertelstundentakt abgelehnt hat.
Fragen:
1. Welcher Verteilschlüssel zwischen Kantonen, Gemeinden gilt für die Aufteilung der Betriebskosten dieser Linie, welche auf dem kurzen Teilstück zwischen Dornach-SBB und der Brücke über die Birs durch Solothurnisches Gebiet führt?
2. Wird der geplante Ausbau auf durchgehenden Viertelstundentakt auf dieser wichtigen Verbindung zwischen Birs- und Leimental gleichwohl erfolgen? Auf welchen Termin?
3. Wer wird allenfalls den Kostenteil des Kantons Solothurn übernehmen? Gibt es verschiedene Varianten?
RR Peter Schmid
beantwortet die Fragen stellvertretend für Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel. Er erklärt vorab, dass die Fragen die Buslinie 64 betreffen, welche weitgehend auf dem Kantonsgebiet des Kantons Basel-Landschaft verkehrt. Ein kleiner Teil jedoch sei leider exterritorial und entziehe sich dem ganz konkreten und unmittelbaren Zugriff des Kantons, es sei denn, der Kanton Baselland würde sämtliche Kosten übernehmen. Er meint, in diesem Fall wäre eine Lösung wohl denkbar.
Zu Frage 1:
Peter Schmid führt aus, dass der Solothurner Anteil an der Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten für die BLT-Buslinie 64 13,11 % beträgt, unter Berücksichtigung einer Gemeindebeteiligung von 35-50 %. Der basellandschaftliche Anteil beträgt 86,89 % mit einer Gemeindebeteiligung 50 %.
Zu Frage 2:
Die Buslinie 64 fährt ab 15. Dezember 2002 während 12 Stunden jeweils werktags im Viertelstundentakt. Leider sei der durchgehende Viertelstundentakt durch den Solothurner Kantonsrat im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2003 bis 2004 abgelehnt worden und könne frühestens im nächsten Mehrjahresprogramm wieder aufgegriffen werden, d.h. ab 2005.
Zu Frage 3:
Peter Schmid erklärt, der Kanton Solothurn werde aufgrund dieses Entscheides des Solothurner Parlaments allenfalls ab 2005 in der Lage sein, anteilsmässig Kosten zu übernehmen. Theoretisch könnte die Gemeinde Dornach oder könnten Dritte Kosten tragen oder aber der Kanton Basel-Landschaft übernehme alles - dies sei allerdings lediglich eine Möglichkeit und es stehe auf einem anderen Blatt geschrieben, ob man das wolle. Die Regierung schlägt vor, in den nächsten zwei Jahren die Fahrgastfrequenzen zu erheben, um besser beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang ein Bedarf besteht, damit diese Taktlücke in partnerschaftlicher Lösung mit dem Kanton Solothurn geschlossen werden könnte.
Die Fragestellerin
Agathe Schuler
dankt für die präzise Beantwortung der Fragen und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass das solothurnischeTeilstück die Entwicklung der florierenden BLT-Linie 64 nicht behindert. Sie hat keine Zusatzfragen.
3. Urs Wüthrich-Pelloli: Natelantennen auf öffentlichen Gebäuden - Information der Einspracheberechtigten
Die Fragestellungen betreffen zwei verschiedene Problembereiche:
1. Der Kanton Basel-Stadt hat für seine Liegenschaften ein vorläufiges Moratorium für die Errichtung von Mobilfunkantennen verfügt.
2. Der Kreis der Einspracheberechtigten bei Bauge such-en für Mobilfunkantennen umfasst Anwohnerinnen und Anwohner in einem Umkreis von rund 760 m des geplanten Standorts. Zur Einsprache werden aber nur die direkten Anstösserinnen/Anstösser eingeladen.
Fragen:
1. Beabsichtigt der Kanton Basel-Landschaft ebenfalls, vorläufig darauf zu verzichten, auf seinen Gebäuden und Grundstücken Mobilfunkantennen zu errichten?
2. Wie viele Mobilfunkantennen sind heute bereits in Betrieb, die auf kantonalen Liegenschaften stationiert sind?
3. Mit welchen Informationsmassnahmen kann sichergestellt werden, dass bei zukünftigen Projekten alle Betroffenen auf ihre Einsprachemöglichkeit aufmerksam gemacht werden?
Vorab erwidert
RR Peter Schmid
auf das Votum von Agathe Schuler, dass der Kanton Solothurn schlicht auch hätte bezahlen können. Er will dies klar ausgesprochen haben. Abermals in Vertretung von RR Elsbeth Schneider-Kenel beantwortet er die Fragen von Urs Wüthrich.
Zu Frage 1:
Der Kanton Basel-Landschaft erlaubt den Antennenbetreibern in der Regel die Errichtung von Antennen, soweit diese auf kantonalen Grundstücken stehen. Eine Änderung dieser Praxis ist nicht beabsichtigt. Die meisten Gebäude, welche dem Kanton Basel-Landschaft gehören, liegen in einer ÖW-Zone oder gar ausserhalb des Baugebietes (Bsp. Kläranlagen, Deponien, Strassen usw.). Im Wissen um die Sensibilität dieses Themas vertritt die Regierung die Auffassung, dass das Einrichten von Antennen in der ÖW-Zone - ähnlich wie in Industriezonen - sinnvoller ist, als die Errichtung solcher Anlagen in reinen Wohnzonen. Aus diesem Grunde wäre es aus Sicht des Regierungsrates ein "unglücklicher" Vorgang, wenn der Kanton die Errichtung von Antennen auf eigenen Grundstücken verweigern würde.
Zu Frage 2:
Da sämtliche Dienststellen in ihrem Zuständigkeitsbereich selbst Verträge abschliessen können, ist es schwierig, alle Anlagen restlos zu erfassen. Die Abklärungen durch das Bauinspektorat haben ergeben, dass es sich um rund ein Dutzend Antennenanlagen auf öffentlichen Bauten und Anlagen handelt. Eine zentrale Erfassung der Anlagen auf kantonalem Areal hat bis jetzt nicht stattgefunden, weil sämtliche Antennen im Rahmen des Baugesuchsverfahrens auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden mussten.
Zu Frage 3:
Peter Schmid führt aus, dass Einspracheberechtigung und Information auseinanderzuhalten sind. Die Information der Bevölkerung richtet sich nach § 126 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998. Gesuche werden im Amtsblatt mit Angabe der Auflagefrist veröffentlicht. Gleichzeitig wird das Gesuch in der betreffenden Gemeinde, während 10 Tagen öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat zeigt den Eigentümerinnen und Eigentümern des anstossenden Grundstücks in der Regel mittels eingeschriebenen Briefes an, dass die Auflagefrist läuft. Die Eigentümer der unmittelbar benachbarten Parzellen werden somit von den Gemeinden direkt informiert. Während der Dauer der öffentlichen Auflage müssen bekanntlich die Bauprofile aufgestellt werden. Mit dieser Bestimmung wird gewährleistet, dass die Bevölkerung durch die Bauprofile wahrnehmen kann, dass etwas gebaut werden soll. Sie hat anschliessend die Möglichkeit Einsprache zu erheben. Betreffend Einspracheverfahren hat das Bundesgericht die Beschwerdelegitimation und damit die Mindestanforderungen formuliert. Nach der bundesgerichtlichen Praxis beträgt die Einsprachelegitimation rund einige 100m, d.h. im Umkreis von einigen 100m ist man gemäss Bundesgericht legitimiert. Der Kanton Basel-Landschaft geht weiter. Gemäss § 127 Raumplanungs- und Baugesetz kann Einsprache erheben, wer will. Mit dieser weitreichenden Einsprachemöglichkeit sind nach Einschätzung des Regierungsrates die Interessen grundsätzlich aller Beteiligter und Betroffener wahrnehmbar.
Ursula Jäggi-Baumann
stellt fest, das Urs Wüthrich nicht anwesend ist und es keine Zusatzfragen gibt.
4. Paul Rohrbach: Personalführung im Kanton
Das neue Personalgesetz bzw. die Verordnung sehen vor, dass in begründeten Fällen eine Beschleunigung oder eine Verzögerung des Erfahrungsstufen-Anstieges verfügt werden kann.
Fragen:
1. Welche Erfahrungen wurden bisher mit der neuen Regelung gemacht?
2. Wieviele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kamen in den Genuss eines beschleunigten Anstiegs - wieviele waren betroffen durch eine Verzögerung?
3. Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Direktionen?
Zu Frage 1:
RR Adrian Ballmer
führt aus, dass Änderungen der Erfahrungsstufe (ES) - und damit auch allfällige Beschleunigungen oder Verzögerungen - in der Regel auf Jahresanfang erfolgen. In Kraft getreten ist § 16 des Personaldekrets am 1. Januar 2001 bzw. für Lehrpersonen am 1. August 2001. In der Personalverordnung (§ 27) wurde die Bestimmung per 1. Januar 2002 konkretisiert. Es liegen also noch keine Erfahrungen vor. Diese gibt es möglicherweise per 1. Januar 2003; denn es läuft im ersten Quartal 2003 eine entsprechende interne Umfrage.
Mit einer ES-Beschleunigung oder einer ES-Verzögerung wird nachhaltig ins Lohnsystem eingegriffen. Es handelt sich somit grundsätzlich um einen Ausnahmefall, welcher restriktiv zu handhaben ist. Zur Honorierung besonders guter Leistungen gibt es aber noch ein anderes, nicht nachhaltig wirkendes, sondern einmaliges Instrument, nämlich die Leistungsprämie gemäss § 25 des Personaldekrets. Dazu gibt es auch seit 2002 Richtlinien. Im ersten Quartal 2003 werden die diesbezüglichen Erfahrungen erfasst und ausgewertet.
Eine Verzögerung des ES-Anstiegs ist gemäss § 16 des Personaldekrets möglich "bei nachgewiesener ungenügender Leistung". Die Feststellung ungenügender Leistung kann nur im Rahmen eines MAG (Mitarbeitergespräch) erfolgen. Bei nachhaltig ungenügender Leistung stellt sich gleichzeitig auch die Frage einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Zu Frage 2:
Wie bereits erwähnt liegen noch keine Zahlen und Erfahrungen vor. Bei der FKD spricht man zurzeit per 1.1.2003 von 1 Fall einer Beschleunigung. RR Adrian Ballmer geht davon aus, dass auch bei den übrigen Direktionen diese Fälle an einer Hand abzuzählen sind.
Zu Frage 3:
Betreffend die Unterschiede liegen noch keine Zahlen vor; es läuft eine interne Umfrage dazu.
Ursula Jäggi-Baumann
stellt fest, dass keine Zusatzfragen bestehen und erklärt die Fragestunde für beendet.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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