Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2002 |
Nr. 1861
28
2002/073
Postulat von Roland Plattner vom 14. März 2002: Spitex wie weiter?
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit einer Erklärung entgegenzunehmen.
RR Erich Straumann
führt aus, dass dem Regierungsrat bewusst ist, dass möglicherweise im Rahmen des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen auch die Subventionen des Bundes möglicherweise nicht mehr fliessen werden. Im heutigen Zeitpunkt sei es der Regierung aber nicht möglich, Versprechungen in Bezug auf einen Ausgleich des damit wegfallenden Betrags von ca. einer Million Franken an die Gemeinden zu machen. Grundsätzlich seien die Gemeinden zuständig für Spitex; allerdings ist Erich Straumann auch bewusst, dass eine gewisse Abfederung durch den Kanton im finanziellen Bereich notwendig sei. Er könne aber im jetzigen Zeitpunkt im Namen der Gesamtregierung dazu noch keine Zusicherung geben.
Wichtig erscheint Erich Straumann aber auch das im Postulat angesprochene Thema des Gesetzes über
Betreuung und Pflege im Alter
. Noch in diesem Jahr wird die Gesetzesvorlage in die Regierung gehen, anschliessend in die externe Vernehmlassung. Das im Postulat angesprochene
Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter
würde alsdann das heutige Dekret ersetzen. Der Regierungsrat ist sich des Handlungsbedarfs bewusst und arbeitet an diese Vorlage. Im Gesetz wird man auch aufzeigen können, wie eine Vernetzung der Anbieter sowie in der Betagtenpflege stattzufinden hat. Ohne konkrete 'Geldversprechungen' ist daher der Regierungsrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Roland Plattner
kann die Erklärung von RR Erich Straumann nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen, obwohl er sich nicht gegen die Entegegennahme des Postulats stellt. Er verleiht der Bedeutung der Spitex und der Notwendigkeit, diese ins Versorgungsnetz einzubetten, Nachdruck:
Die Spitex, in unserem Kanton von den Gemeinden getragen, bietet mit ihrem Angebot von Hilfe und Pflege 'daheim' einen unverzichtbaren und zunehmend wichtigen Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Die Spitex deckt Bereiche der Prävention, der Rekonvaleszenz und der begleitenden Pflege in erschwerten persönlichen und familiären Lebenslagen sowie letzteres auch in terminalen Situationen ab. Sie sichert Lebensqualität für jung und alt. Nach Roland Plattners Ansicht bestehe alles andere als der Eindruck, dass vom Kanton Anstrengungen in Richtung einer nachhaltigen Problemlösung für die Spitex-Organisationen unternommen werden. Abwarten sei Trumpf. Dies zeige seiner Meinung nach auch die lange Zeit, während welcher zuweilen ein Postulat 'unterwegs' sei. Hier gelte es, ein heutiges Problem rasch anzupacken und nicht erst 'übermorgen'.
Des weiteren führt Roland Plattner die wichtigsten Anforderungspunkte einer zukunftstauglichen Spitex an:
- Faktischer und wirtschaftlicher Gestaltungsspielraum mit einer konsequenten und würdigen Kundenausrichtung
- Sicherstellung einer fundierten Aus- und Weiterbildung
- Akzeptanz in Politik und Gesellschaft. - Dies sei aber mit dem heutigen Finanzierungssystem z.T. in Frage gestellt, da die Gemeinden heute als Defizitgaranten hinhalten müssen.
- Schlanke Strukturen
- Organisationsgrössen für die einzelnen Spitex-Einheiten
- Gesamtkostenstruktur zur Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Aufgabenerfüllung und sinnvoller Anreizsetzung
Zur Organisationsgösse merkt Roland Plattner an, dass - gemäss den Ausführungen des Zentralsekretariats des Spitex-Verbandes Schweiz - Spitex-Unternehmen mit einem Einzugsgebiet mit 3000 bis 5000 EinwohnerInnen den Herausforderungen des KVG nicht mehr gewachsen seien. Für eine effiziente Führung der Spitex sei ein Einzugsgebiet von 30'000 bis 50'000 EinwohnerInnen nötig. Daraus resultieren die im Postulat gestellten Forderungen nach einer Analyse dieser Punkte und der entsprechenden
jetzigen
Ausrichtung auf eine Spitex-Zukunft.
Max Ribi
ist besorgt, dass der Kanton für den Übergang nicht gerüstet sei, wenn dereinst die Bundesgelder nicht mehr fliessen. Hier bestehe ein gewisse Rechtsunsicherheit, d.h. den Institutionen wie Spitex werde die finanzielle Basis entzogen. Er wünscht sich genaue Abklärung im Regierungsrat, welche Institutionen alles von diesem Finanzausgleich betroffen sein werden, verbunden mit der Bitte an die Regierung, rechtzeitig Massnahmen zur weiteren finanziellen Unterstützung derselben zu ergreifen und sie nicht bis im letzten Moment "zappeln zu lassen".
Elisabeth Schneider
stellt klar, dass das Problem weniger die Spitex-Organisationen treffen wird, als vielmehr die Gemeinden, welche laut Spitex-Gesetz einen Leistungsauftrag zu erfüllen haben und somit in die Bresche springen müssen.
://: Das Postulat 2002/073 von Roland Plattner wird an den Regierungsrat überwiesen.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 1862
29
2002/211
Interpellation von Thomas H. Friedli vom 5. September 2002: Sparmassnahmen im Gesundheitsbereich. Schriftliche Antwort vom 5. November 2002
Heinz Mattmüller
bedankt sich im Namen des Interpellanten, welcher nicht anwesend sein kann, für die sehr ausführliche Beantwortung durch die Regierung und wünscht keine weitere Diskussion.
://: Die Interpellation 2002/211 von Thomas H. Friedli ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 1863
31
2002/250
Postulat von Roland Plattner vom 17. Oktober 2002: Gesundheitskosten - Gesundheitsförderung auch am Arbeitsplatz
RR
Erich Straumann
erklärt, warum der Regierungsrat nicht bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen:
Im Postulat von Roland Plattner wird gefordert, dass auch am Arbeitsplatz Gesundheitsförderung stattfinden respektive intensiviert werden soll, unter anderem mit dem Ziel, die Gesundheitskosten nicht weiter ansteigen zu lassen. Der Arbeitgeber, also auch der Kanton, hat gemäss Arbeits- und Unfallgesetz die Pflicht, die Arbeitssicherheit sowie Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Dies ist auch in Artikel 28 des Personalgesetzes verankert. Der Regierungsrat beschloss im Februar dieses Jahres eine Neugestaltung des Bereichs Arbeitssicherheit in der kantonalen Verwaltung. Bis anhin bestand eine Sicherheitskommission, welche nun aufgelöst wurde. Unter Federführung der Finanz- und Kirchendirektion wurde ein entsprechender Leistungsauftrag zuhanden der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung ausgearbeitet. Somit wird die Aufgabe der kantonalen Sicherheitskommission sozusagen 'outsourced'. Ferner verabschiedete der Regierungsrat am 5. November 2002 eine Verordnung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, welche am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes wurde also eine Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ausserhalb der Verwaltung geschaffen; dies mit dem primären Ziel, Betriebsunfälle und -krankheiten zu reduzieren. Zudem werden im Kursangebot des kantonalen Personalamtes für das Jahr 2003 Module aufgenommen, welche sich mit Stressbewältigung usw. befassen. Die Gesundheitsförderung Baselland wiederum möchte ihr Angebot in den Betrieben und in den einzelnen Dienststellen zur Verfügung stellen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Regierung das Anliegen des Postulanten zur Schaffung einer Fachstelle zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie für weitere Angebote in der Gesundheitsförderung
aufgenommen und umgesetzt hat. Die Forderungen des Postulats seien insofern erfüllt und das Postulat damit abzuschreiben.
Bei
Roland Plattner
macht sich ein grosses Fragezeichen in Bezug auf den ablehnenden Bescheid des Regierungsrates breit. Er wünscht sich, dass sein Postulat Ernst und somit entgegengenommen werde. Weder wolle er der Regierung vorwerfen, sie habe in Bezug auf Artikel 28 zu wenig unternommen, noch streite er ab, dass in Sachen Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz schon einiges gemacht wurde und wird. Auch eine zusätzliche Kostengenerierung sei nicht das Ziel. Vielmehr möchte Roland Plattner dem eigentlichen Anliegen seines Postulats Nachdruck verleihen, nämlich einer Intensivierung der Bestrebungen im Bereich Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz mit dem Ziel, dass die Angestellten der kantonalen Verwaltung vermehrt in einer gesundheitsfördernden Umgebung ihre anspruchsvolle Arbeit verrichten können.
Judith Van der Merwe
unterstützt Roland Plattner in seinem Postulat, in welchem u.a. steht: "Gesundheitsförderung ist eine Investition, die sich lohnt." Hier könnte man ihrer Ansicht nach noch ergänzen:
".
..die sich finanziell lohnt." Diverse Studien von amerikanischen Firmen belegen, dass durch geeignete Gesundheitsförderungsmassnahmen die Krankheitstage der MitarbeiterInnen massgeblich reduziert werden können. Gemäss diesen Studien zahle sich eine anfängliche Investition mehrfach aus. Für viele Privatunternehmungen sei Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz bereits heute eine Selbstverständlichkeit; denn man wisse, dass zufriedene und leistungsfähige MitarbeiterInnen einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren sind. Zudem bestehe gerade bei der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ebenfalls die Möglichkeit des Outsourcing, falls nicht genügend Mittel vorhanden seien.
Gerade einem Kanton, der als attraktiver, fortschrittlicher, Arbeitgeber gelten möchte, stehe es gut an, wenn seine Regierung in diesem Bereich 'prüfe und berichte', um damit die Folgekosten und vor allem den Nutzen einer solchen Gesundheitsförderung aufzuzeigen. Judith Van der Merwe steht ausdrücklich hinter dem Postulat und plädiert im Namen der FDP für Überweisung.
Esther Maag
ist, wie ihre Vorrednerin und der Postulant selbst, erstaunt über die Ablehnung des Postulats. Sie gibt etwas "maliziös" zu bedenken, dass im Falle eines tatsächlichen Greifens der bereits laufenden Massnahmen auch messbare Ergebnisse, sprich: Einsparungen, vorliegen müssten. Sie argumentiert, dass beim Thema Gesundheitsförderung auch der pädagogischen Aspekt zu beachten sei. Es gehe um eine Veränderung im Bewusstsein: um von der Krankheitsbekämpfung wegzukommen müsse man verstärkt das Augenmerk auf die Gesundheitsförderung legen. Wie Esther Maag berichtet, besassen bereits die alten Chinesen z. B. die Weisheit, den Ärzten am Kaiserhof so lange den vollen Lohn zu zahlen, als die Kaiserfamilie gesund war; wurde jemand krank, bekam der Arzt eine Lohnkürzung. Somit hatten die Ärzte alles Interesse an einer raschen Genesung respektive an der Gesundheit der Leute. Dies sei ein ganz anderer Ansatz in Bezug auf Gesundheit. Auch bei uns müsse man wieder vermehrt zu einem solchen Bewusstsein kommen. Esther Maag betont, man könne nicht genug in die Gesundheitsförderung investieren. Der Kanton könne in dieser Hinsicht noch mehr Vorbildfunktion übernehmen. Die Grüne Fraktion unterstützt daher das Postulat "ganz klar".
Patrizia Bognar
war "masslos enttäuscht" über die Ablehnung durch den Regierungsrat. Viele der im Postulat geäusserten Gedanken und Vorschläge hätte man, ihrer Meinung nach, in die bereits bestehende kantonale Gesundheitsförderung einfliessen lassen können. Obwohl sie nicht alle Forderungen des Postulanten als zwingend notwendig erachte, stimme für sie die Richtung des Postulats. Auch sie bittet im Namen der EVP den Regierungsrat, das Postulat entgegenzunehmen.
Es wird darüber abgestimmt, ob das Postulat abgeschrieben werden soll oder nicht.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2002/250 von Roland Plattner an den Regierungsrat.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 1864
32
2002/272
Interpellation von Ivo Corvini vom 31. Oktober 2002: Kantonale Kompetenzen zur Verordnung des Bundesrates vom 3. Juli 2002 über den "Ärztestopp". Mündliche Antwort des Regierungsrates
Ratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann
weist darauf hin, dass inzwischen eine schriftliche Antwort des Regierungsrates vorliegt.
Ivo Corvini
dankt dem Regierungsrat für die ausführliche und rasche Antwort auf die Interpellation. Die Ankündigung, per 1. Januar 2003 eine Verordnung zu erlassen, beseitige eine große Rechtsunsicherheit. Gesamthaft findet es Ivo Corvini gut, dass der Regierungsrat eine regionale Lösung sucht. Hingegen fehlt ihm eine detailliertere Antwort auf die Frage 9. Auch mit der geplanten Verordnung werde die Frage nach den konkreten Auswirkungen der Bundesratsverordnung über den Ärztestopp nicht schlüssig beantwortet. Ivo Corvini weist darauf hin, dass der Zulassungsstopp bisher eine gegenteilige Wirkung erzeugte, indem allein dieses Jahr ca. 1'200 neue Arztpraxen in der Schweiz eröffnet wurden, davon in etwa neunzig im Kanton Baselland. Zudem bestehe im gesamten Bereich eine große juristische Problematik. Laut Bundesgesetz werden die Kantone zwar ermächtigt, einen Zulassungsstopp zu erlassen, falls dies als 'verhältnismässig' gelte. Ivo Corvini möchte vom Regierungsrat wissen, ob er das Gebot der Verhältnismässigkeit im vorliegenden Fall für erfüllt erachtet. Nach Ivo Corvinis Ansicht sei dies nicht der Fall. Zusätzlich stelle sich die Frage, ob bereits bestehende Praxen weiterhin Bestand haben können. Unter anderem habe der Verband der Assistenz- und Oberärzte bereits eine Beschwerde angekündigt. Ivo Corvini bittet den Regierungsrat, den ganzen Verlauf zu beobachten und nötigenfalls die Verordnung anzupassen.
Sabine Stöcklin
macht darauf aufmerksam, dass das Hauptproblem ein grosser Ärztebedarf in den öffentlichen Spitälern sei. Die meisten Mediziner scheiden nach der Assistenz- und Oberarztzeit beinahe zwangsweise aus dem Spital aus, da diese Stellen zeitlich limitiert sind. Eine sinnvolle Reform, sowohl auf schweizerischer wie auch kantonaler Ebene, müsste in die Richtung einer längeren Beschäftigung der Ärzte an den Spitälern gehen. Dementsprechend wäre der universitäre Numerus Clausus auf den Ärztebedarf an den Spitälern abzustimmen. Erst dieses Verfahren würde gemäss Sabine Stöcklin eine sinnvolle Lösung bringen, im Gegensatz zu dem verfügten Zulassungsstopp, welcher sozusagen 'per Notbremse' gut ausgebildete Personen an der Einschlagung einer Berufslaufbahn behindere. Sabine Stöcklin möchte alle auffordern, energisch an dieser Reform mitzuarbeiten und sie vorwärts zu bringen. Dabei sei wohl auch seitens der Parlamentarier einige Überzeugungsarbeit gefordert, da sich die Chefärzteschaft im allgemeinen mit einer Umdefinierung der Ärztehierarchie eher schwer tue.
Dieter Musfeld
gibt zu bedenken, dass der Zulassungsstopp ohne Wirkung bleiben wird. Die anfängliche Verschiebung werde sich bald wieder ausgleichen. Es bleibe die Frage, was in drei Jahren, nach Ende des Verordnungsfrist, passieren wird. Eine diskutierte Auflösung des Kontrahierungszwanges werde von der Ärzteschaft (FMH) kategorisch abgelehnt; nicht zuletzt, da noch keine Qualitätskriterien formuliert seien.
In Bezug auf den Zulassungsstopp stehe die Frage der in Pension gehenden Spital- und Chefärzte offen: Gehen diese nun 'in Privatpraxis', handelt es sich dann um eine Praxisverlegung oder um eine Praxis-Neueröffnung? - Ausserdem hält Dieter Musfeld nun die Zeit für reif, den von Seiten der Ärzteschaft schon seit langem geforderten Numerus Clausus einzuführen.
Erich Straumann
erklärt nachträglich zur schriftlichen Antwort des Regierungsrats:
Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat das Geschäft behandelt und kam einstimmig zum Schluss, den von Ruth Dreifuss angeordneten Zulassungsstopp in den Kantonen umzusetzen. Dies wurde auch mit den übrigen nordwestschweizerischen Kantonen abgesprochen (AG, SO, BE). Gleichzeitig wurde ein Arbeitsgruppe eingesetzt. Betroffen vom Zulassungsstopp sind einzig die Ärzte, nicht verwandte Berufe, wie in der regierungsrätlichen Antwort festgehalten wird.
Im Zuge des Bekanntwerdens des in Kraft tretenden Zulassungsstopps sei eine Flut von Gesuchen, z. T. auch nicht vollständigen, eingetroffen. Der Kanton könne selbstverständlich kein Berufsverbot verhängen für einen Arzt, welcher alle Bedingungen erfülle. Allerdings sei es möglich, eine Bewilligung zu erteilen, es aber dem praktizierenden Arzt selbst zu überlassen, mit der Krankenkasse abzurechnen. Ist dies nicht möglich, wird er nicht praktizieren können. Dieser Mechanismus via die Krankenkassen sei sehr wichtig.
Als weiteres Problem nennt Erich Straumann sei die Besetzung von Stellen in 'Randregionen'. Bei Pensionierung eines Arztes z. B. in Gelterkinden sei es schwierig, einen Nachfolger zu finden. Hier bestehe aber eine Übereinkunft mit dem Vorstand der Ärzteschaft, der jeweils bei regelmässigen Treffen auch Vorschläge für eine Neubesetzung einbringe. Zusätzlich wird per 1.1.2003 der so genannte "Spitalfacharzt" eingesetzt; das Reglement sieht vor, dass damit Ärzte auch nach Ablauf der Assistenz- und Oberarztzeit weiterhin am Spital tätig sein können.
In Bezug auf den 'Ärztestopp' hat man eine weitere Bremse eingebaut. Wird ein Gesuch von der Regierung bewilligt, muss innerhalb eines halben Jahres eine Praxis eröffnet werden, ansonsten die Bewilligung verfällt.
Ivo Corvini
erachtet den Ärztestopp schon als quasi-Berufsverbot. Um dem Problem der Ärzteschwemme und damit gleichzeitig der Kostenspirale im Gesundheitsbereich entgegenzuwirken gebe es andere, bessere Massnahmen. Genauso wie in der Frage des Numerus Clausus letztlich eine abgeschwächte Form gewählt wurde, müssten in Bezug auf den Ärztezulassungsstopp andere Varianten geprüft werden, um die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu stoppen. Im übrigen könne er sich der Meinung von Dieter Musfeld anschliessen, dass der Ärztestopp letztlich keine Auswirkungen betreffend Kosteneinsparungen zeitigen werde. Zudem habe die in Kraft gesetzte Verordnung lediglich eine Laufzeit von drei Jahren.
Eva Chappuis
ist erstaunt über die Annahme ihrer Vorredner, mit dem Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium könne man der Ärzteschwemme entgegenwirken. In wenigen Jahren werde die Personenfreizügigkeit in Kraft treten. Mit dem Numerus Clausus könne man es weder Deutschland, Frankreich noch Österreich oder Italien verbieten, Ärzte auszubilden, welche sich in diesem Zeitpunkt problemlos auch in der Schweiz niederlassen könnten.
://: Die Interpellation 2002/272 von Ivo Corvini ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 1865
33
2002/205
Interpellation der FDP-Fraktion vom 5. September 2002: Akkreditierung der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. Mündliche Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat
Peter Schmid
bedauert, dass in Bezug auf die Akkreditierungskriterien noch sehr viel Unklarheit herrsche.
Zu Frage 1
: Akkreditierung ist der Versuch, ein systematisches Verfahren zur Qualitätssicherung zu entwickeln. Mit dem Verfahren wird anhand von definierten Standards überprüft, ob die Institutionen oder / und Studiengänge die Mindestqualitätsanforderungen erfüllen. Das heisst, es wird festgestellt, ob die Ausbildungsprogramme z. B. im Hinblick auf Funktion, Zielsetzung, Struktur und Resultat den gesetzlichen Anforderungen und den erforderlichen pädagogoschen Standards entsprechen. Ziel der Akkreditierung ist es also, die Sicherung und Förderung der Qualität von Lehre und Forschung einigermassen erreichen zu können. Die gesetzliche Grundlage dazu bilden einerseits das Universitätsförderungsgesetz und das interkantonale Konkordat über die universitäre Koordination sowie die Vereinbarung zwischen Bund und Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich und für die Medizin das neue Medizinalberufsgesetz, welches in Vorbereitung ist und 2005 / 2006 in Kraft treten soll.
Im konkreten Fall stellt die entsprechende Hochschule einen Antrag. Beauftragt mit der Akkreditierung ist das im Jahre 2001 geschaffene Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ). Das Verfahren schliesst sowohl eine Selbstevaluation wie auch eine externe Evaluation durch internationale Expertinnen und Experten mit ein und führt zu einem Akkreditierungsbescheid. Der definitive Beschluss wird von der Schweizerischen Universitätskonferenz SUK getroffen.
Dies sind die Kriterien, welche klar definiert sind, also die gesetzlichen Grundlage, die Organe und die Zielsetzungen.
Zu Frage 2:
Die Akkreditierung ist für eine Medizinische Fakultät von existentieller Bedeutung. Wie existentiell diese Akkreditierung werden kann, belegt folgendes Beispiel: Im Jahre 1996 gab es erstmals Anerkennungsprobleme in den USA mit der schweizerischen Mediziner-Ausbildung; diese wurde als nicht kompatibel mit amerikanischen Normen beurteilt. Die konkrete Folge davon war, dass seither keine amerikanischen StipendiatInnen mehr in die Schweiz geschickt wurden; d.h. die US-amerikanischen Behörden betrachten die von ihnen gestellten Akkreditierungsbedingungen als nicht erfüllt in der Schweiz und richten daher für in der Schweiz (Medizin) studierende US-Bürger keine Stipendien aus. Daraus ist zu ersehen, dass eine erfolgreiche Akkreditierung für eine Medizinische Fakultät unabdingbar ist.
Zu Frage 3:
Die harten Kriterien, die letztlich zur Erreichung der Vorgaben des neuen Medizinalberufsgesetzes führen, fehlen noch. Sie werden auf Sommer 2003 erwartet. Peter Schmid kann lediglich die Bereiche umschreiben, welche im Entwurf des neuen Medizinalgesetzes erwähnt werden:
- die Ergebnisqualität, d.h. Ausbildungsabschlüsse, die eidgenössische Medizinalprüfung
- Prozessqualität: Organisation und Ablauf der Ausbildungsgänge, z.B. die Einführung eines obligatorischen Kernstudiums und eines so genannten Mantel-studiums mit Wahlbereichen, Einführung von 'Credit Points' im Sinne des Bologna-Prozesses und Evaluationen durch die Studierenden
- Strukturqualität: sind die personellen, materiellen, wirtschaftlichen Ressourcen vorhanden? Qualität des Lehrkörpers, pädagogische Qualifikation, Betreuungsverhältnis, Forschungstätigkeit, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Studieninfrastruktur.
Die Zuständigkeit liegt klar auf nationaler Ebene, der Kanton ist also im Vollzugsbereich. Wichtig sei nun, dass die nationalen Instanzen Klarheit schaffen, um eine konkrete Beantwortung der in der Interpellation gestellten Fragen zu ermöglichen.
Judith Van der Merwe
dankt dem Regierungsrat im Namen von Rita Kohlermann für die Erklärungen. Insofern als die Fragen heute nicht schlüssig beantwortet werden können, wartet sie gern den Sommer 2003 ab, um dann über die effektiven Akkreditierungsvorschriften Aufschluss zu erhalten, welche u.a. auch Auswirkungen auf die gesamte Spitalplanung haben werden. Sie hofft, dass diese Akkreditierung dann auch zumindest europaweit abgeglichen sein wird.
://: Die Interpellation 2002/205 der FDP-Fraktion ist damit erledigt.
Ursula Jäggi
möchte Traktandum 35 überspringen, da sie die Sitzung pünktlich um 17.00 Uhr schliessen muss. Im Landrat erhebt sich kein Widerstand. Es folgt das nächst traktandierte Geschäft.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 1866
36
2002/106
Interpellation von Madeleine Göschke vom 18. April 2002: Ausbildung zur Primarlehrkraft. Schriftliche Antwort vom 9. Juli 2002
Madeleine Göschke
ist mit den Antworten des Regierungsrates nur teilweise zufrieden gestellt und hat noch Bemerkungen sowie Zusatzfragen:
Zehn schweizerische Fachhochschulen haben das Fach
Textiles Werken
in die Ausbildung der PrimarlehrerInnen integriert. Allein der Kanton Baselland bilde eine Ausnahme, obwohl ganz klar die Vorschrift an die Kantone ergehe, das Fach in die Ausbildung zu integrieren. Madeleine Göschke möchte wissen, warum dies nicht erfolgt sei.
In Beantwortung der Frage 1 sagt die Regierung, ab dem Jahr 2000 haben 12 bis 16 Studierende das Nachdiplom erreicht. Diese Zahl stimme nicht, stellt Madeleine Göschke fest. Bis heute seien es nur zwischen 4 und 6 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr gewesen. Das Problem müsse nochmals vor den Hochschulrat, und sie verlange, dass das Fach
Textiles Werken
in die Ausbildung integriert wird.
Zur Frage 3 bemerkt Madeleine Göschke, ein gutes Arbeitsklima und eine gute Ausbildung sei das eine. Hingegen sei die Frage nach der Umsetzung des Gelernten in die Praxis nicht beantwortet. Genau dort habe sich aber eine gewisse Praxisferne gezeigt. Auch hier ergeht die Bitte an den Regierungsrat, diesen Aspekt nochmals genau zu untersuchen.
Über die beiden letzten Sätze in der regierungsrätlichen Antwort auf Frage 6 zeigt sich Madeleine Göschke sehr erstaunt. Das Schulinspektorat sei nie um Meinung nachgefragt worden. Zudem erstaunt es sie, dass die Antworten der Basler Regierung auf ihre Interpellation sehr anders ausgefallen seien, dies umso mehr, als es sich hier um ein langfristig partnerschaftliches Geschäft handle.
Regierungsrat
Peter Schmid
hält fest, es sei nicht vorstellbar, dass das Schulinspektorat keine Kenntnis von der oben erwähnten Antwort gehabt habe. Allenfalls denkbar sei, dass jemand im Schulinspektorat die Antwort nicht gesehen habe. Was die Zahlenangabe der Nachdiplom-Absolventen und Absolventinnen anbelange, so höre er erstmals, dass diese nicht korrekt seien, er könne dies aus eigener Kraft nicht beurteilen, werde aber gerne der Sache nachgehen.
Nicht richtig sei die Aussage, dass alle pädagogischen Hochschulen es anders als der Kanton Baselland machen. Die schweizerischen Anerkennungsverfahren sehen das von Baselland praktizierte Modell einer pädagogischen Hochschule vor. Denkbar sei, dass im jetzigen Zeitpunkt der grössere Teil der pädagogischen Hochschulen noch nach dem von Madeleine Göschke zitierten Modell verfahre. Das Zukunftsmodell lasse aber auf jeden Fall die vom Kanton Baselland verfolgte Variante zu. Die unmittelbare praktische Erfahrung der Absolventen könne zudem per definitionem erst gering sein. Ob sich die neue zweigegliederte Ausbildung langfristig bewähre, darüber lasse sich noch keine gültige Aussage mache, da diese Form der Ausbildung noch nicht sehr lange bestehe.
Madeleine Göschke
doppelt nach, dass sie die Auskunft bezüglich Frage 6 vom Schulinspektorat selbst erhalten habe. Tatsächlich sei dort niemand "zur Arbeit der Junglehrpersonen" angefragt worden. Sie bittet den Regierungsrat, dies nochmals zu überprüfen.
://: Die Interpellation 2002/106 von Madeleine Göschke ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 1867
37
2002/147
Interpellation von Barbara Fünfschilling vom 6. Juni 2002: HPSA. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat
Peter Schmid
möchte sich über die beiden Vorlagen, also die Interpellation von Barbara Fünfschilling sowie auch über diejenige von Hildy Haas betreffend Lehrerseminar Liestal (2002/164) äussern:
In der Chronologie gibt es zwei Schienen. Die eine ist die der Besoldungsrevision. Die andere betrifft das Projekt 'Pädagogische Hochschule'. Alle Lehrpersonen sind auf Sommer 2001, also ein halbes Jahr später als das übrige Staatspersonal, im Rahmen der Besoldungsrevision 'sogenannt' überführt worden. Eine Ausnahme bilden die Dozierenden am Seminar; sie wurden nicht berücksichtigt. Denn die Sozialpartner waren damals übereingekommen, dass eine konventionelle Überführung dieser Dozierenden nicht mehr nötig sei in Anbetracht der kurz bevorstehenden Einführung der Pädagogischen Hochschule. Der Landrat beschloss, die Vorlage mit gewissen Auflagen an die Regierung zurückzuweisen. Nun muss eine ordentliche Überführung der Dozierenden am Seminar nachträglich stattfinden, da sie im Dekret zum Sozialgesetz fehle. Dies hat, betont Peter Schmid, mit der Pädagogischen Hochschule beider Basel (HPSA) vorerst nichts zu tun. Vielmehr gehöre diese Frage in den Problembereich des Seminars, welches die heutige Pädagogische Hochschule Basel-Landschaft darstellt. Zurzeit sei man daran, diese Überführung nachzuholen. Das Ergebnis werde gegenwärtig mit den Sozialpartnern diskutiert, anschliessend von der Regierung beraten und daraufhin mit einer Dekretsänderung dem Parlament beantragt (Landratsbeschluss).
Die andere Schiene: Der Landrat hat die Vorlage der Pädagogischen Hochschule mit einem Fragekatalog zurückgewiesen. Um einen Teil der Fragen zu beantworten, sind vorbereitete Beschlüsse des Hochschulrates notwendig; dies gilt speziell z. B. in Bezug auf ein rechtsgültiges Budget. Aus diesem Grund tagt der Hochschulrat schon, was wie ein Vorgriff aussehen mag. Dagegen setzt Peter Schmid die Tatsache, dass naturgemäss bei jeder Projektvorbereitung Kosten anfallen. Sollte sich der Landrat letztlich gegen eine HPSA aussprechen, werden alle vorbereiteten Beschlüsse hinfällig und der Hochschulrat wird aufgelöst werden. Das an den Hochschulrat ausbezahlte Geld sei damit nur vordergründig 'in den Sand gesetzt', denn es war notwendig für die richtige Entscheidungsfindung.
Die Frage von Barbara Fünfschilling nach der Arbeit des Hochschulrates kann also folgendermassen beantwortet werden: Der Hochschulrat hat Vorbereitungen zur Organisation der geplanten Hochschule getroffen in Bezug auf Direktion und Abteilungsleitungen, Statut und Personalverordnung, Konzept für die zentrale Verwaltung und Leitung, Personalüberführung, Erlass von Curricula. Diese Arbeit wurde und wird geleistet, um "en connaissance des causes" die Landratsvorlage sowie auch die jetzige Ergänzungsvorlage vorzubereiten. Ordnungsgemäss erhalten die bei diesen Vorbereitungen involvierten Pesonen ein Sitzungsgeld. Auch hier gilt jedoch, dass bei einem ablehnenden Beschluss des Landrats diese Gruppe aufgelöst und damit die Zahlungen beendet werden.
Zur Frage 4 der Interpellation nach den Verträgen hält Peter Schmid fest, dass das Seminar den Rechtsstatus einer pädagogischen Hochschule Baselland hat und damit eine normale Verwaltungsabteilung des Kantons Basel-Landschaft bildet. Betreffend Rechtsgrundlage ist es so, dass der Vertrag, wird er vom Parlament nicht genehmigt, keine Wirkung erzielen wird. Damit wäre das Geschäft beendet.
Christine Mangold
bedankt sich im Namen von Barbara Fünfschilling, die nicht mehr im Landrat einsitzt, für die Beantwortung der Interpellation. Ihre Zusatzfrage lautet dahingehend, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, die Annahme des Staatsvertrages abzuwarten und erst anschliessend einen Hochschulrat einzusetzen, und wenn nicht: Waren zwingende Gründe vorhanden, die Wahl des Hochschulrats bereits vorgängig zur Debatte im Parlament in den Zeitungen zu publizieren?
Peter Schmid
weist erneut darauf hin, dass die Regierung es als notwendig und sinnvoll erachtete, bereits vorgängig möglichst viel Klarheit zu schaffen. Der Hochschulrat wurde bestellt, um dem Parlament die notwendigen Entscheidungsunterlagen möglichst aus 'kompetenter Hand' mitzuliefern. Gleichzeitig ging man davon aus, dass somit bei einer Annahme der Vorlage der bereits eingesetzte Schulrat die notwendigen Grundlagen der projektierten Schule akzeptieren und damit eine reibungslose Umsetzung erleichtern würde.
://: Die Interpellation 2002/147 von Barbara Fünfschilling ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Ratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
schliesst damit die heutige Landratssitzung.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Ende der Sitzung: 17.00 Uhr
Die nächste Landratssitzung findet statt am 11. Dezember 2002
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